21.054
PUBLICA-Gesetz. Änderung
Zopfi Mathias · Mit-M · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion
Um die Jahrtausendwende wurden verschiedene Einheiten des Bundes verselbstständigt. Die sogenannten Altrentnerinnen und Altrentner, das heisst die damals bereits pensionierten Personen, verblieben in sogenannt geschlossenen Vorsorgewerken der Publica. "Geschlossene Vorsorgewerke" bedeutet, dass keine aktiven Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr vorhanden sind, sondern nur noch Rentenbezügerinnen und -bezüger.
Damals kalkulierte man mit einem technischen Zinssatz von 3 Prozent, was gereicht hätte, um die Vorsorgewerke stabil auszufinanzieren. Dass das Zinsniveau sich aber in den letzten Jahren deutlich nach unten bewegt hat und die 3 Prozent nicht mehr haltbar waren, ist ebenso Grund für Handlungsbedarf geworden wie die Tatsache, dass die Lebenserwartung gestiegen ist.
Der technische Zinssatz liegt mittlerweile bei 0,5 Prozent. Das führte 2019 dazu, dass vier von sieben geschlossenen Vorsorgewerken in Unterdeckung fielen. Auch wenn per Ende Dezember 2021 der Deckungsgrad im Schnitt bei 105,4 Prozent lag und die Unterdeckung der vier Vorsorgewerke nicht mehr besteht, liegt doch Handlungsbedarf vor. Denn eine Sanierung aus eigener Kraft ist nicht möglich, weil die geschlossenen Vorsorgewerke eben keine aktiven Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr aufweisen. Fast zwei Drittel der Rentnerinnen und Rentner in diesen Vorsorgewerken sind über 80 Jahre alt.
Ende Dezember 2021 waren es noch 7860 Personen oder 6,1 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Es ist mit biologischer Gewissheit davon auszugehen, dass diese Zahlen noch weiter und stark abnehmen werden. Die aktuellen Zahlen führten dazu, dass der Fehlbetrag per Ende 2021 bei 133,6 Millionen Franken gelegen hätte, wenn theoretisch alle geschlossenen Vorsorgewerke eine Unterdeckung von 5 Prozent aufweisen würden.
Mit der vorliegenden Revision würde der Bund verpflichtet, die entsprechenden Zahlungen zu leisten, wenn mehr als 5 Prozent Unterdeckung bestünden. Es ist allerdings davon auszugehen, dass der Bedarf tiefer ist als die genannten rund 133 Millionen Franken, weil der Deckungsgrad, wie ich bereits erwähnt habe, derzeit bei 105 Prozent liegt und weil selbst bei einem Börsencrash nicht von einem langfristigen Deckungsgrad von weniger als 95 Prozent auszugehen ist.
Ihre Kommission hat die Vorlage beraten und diskutiert, dabei wurde auch die Stellungnahme der Finanzkommission berücksichtigt. Sowohl die SPK als auch die Finanzkommission sind der Meinung, dass man sich dem Nationalrat im einzigen Punkt, der dort kontrovers diskutiert wurde, anschliessen sollte. Der Nationalrat hat nämlich beschlossen, dass allfällige Überschüsse nicht dem Vorsorgewerk des Bundes zugewiesen werden, sondern zurück in den Bundeshaushalt fliessen sollen; dies, weil der Bundeshaushalt auch im Falle der Inanspruchnahme dieser Garantie aufkommen würde.
Die Kommission hat die Vorlage einstimmig verabschiedet. Im Nationalrat wurde sie mit 187 zu 1 Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.
Im Namen der einstimmigen Kommission empfehle ich Ihnen deshalb ebenfalls Annahme der Vorlage.
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Der Kommissionssprecher hat die wesentlichen Elemente bereits erwähnt. Es geht um das Bundesgesetz über die Pensionskasse des Bundes, das Publica-Gesetz, und dort um die Schaffung eines neuen Artikels 24a. Es soll sichergestellt werden, dass die geschlossenen Vorsorgewerke im Falle einer Unterdeckung zu den entsprechenden Mitteln kommen. Geschlossene Vorsorgewerke sind Werke, bei denen niemand mehr arbeitet und in die niemand mehr eintritt.
Bei der damaligen Aufteilung durch den Bund und der Bildung der unabhängigen Gesellschaften, die wir heute schon einmal besprochen haben, wurden die Mittel grundsätzlich zur Verfügung gestellt. Aufgrund der aktuellen Situation wollen wir eine gesetzliche Grundlage schaffen, um zu gewährleisten, dass diese Deckung immer vorhanden sein wird. Es geht um sieben Vorsorgewerke. Keines davon befindet sich zurzeit in einer regulatorischen Unterdeckung von 5 oder mehr Prozentpunkten. Ende Jahr waren in diesen Vorsorgewerken noch 7860 Personen versichert. Mehr als 66 Prozent dieser Personen sind über 80 Jahre alt. Das Deckungskapital beträgt im Moment rund 2,8 Milliarden Franken. Hätten alle diese Vorsorgewerke gleichzeitig eine Unterdeckung, würde dies aktuell dazu führen, dass der Bund 133 Millionen Franken einschiessen müsste. Weil aber keines dieser Werke eine Unterdeckung aufweist, ist eine Zahlung im Moment eigentlich nicht wahrscheinlich.
Vorgesehen ist, dass diese geschlossenen Vorsorgewerke fusioniert werden, wenn wir die Gesetzesänderung so umsetzen. Damit wird der Deckungsgrad noch einmal gestärkt. Wir gehen davon aus, dass aufgrund der Mittel, die heute zur Verfügung stehen, ein Beizug des Bundes für den Ausgleich einer Unterdeckung kaum wahrscheinlich ist. Es ist also eine vorsorgliche Massnahme, damit wir die Rechtsgrundlage für eine Sanierungseinlage haben, falls eine solche notwendig sein sollte; das ist eher unwahrscheinlich, aber mit diesem Gesetzesartikel schaffen wir die Grundlage, damit dies dann auch funktionieren würde. Denn die Publica hat die Verpflichtung, in einem solchen Fall einzugreifen.
Wie bereits erwähnt wurde, nahm der Nationalrat einen Zusatz in Artikel 24 Absatz 3 dieses Gesetzes auf: Sollte der Bund Beiträge leisten, hat die Kasse diese bei ihrer Auflösung dem Bund wieder zurückzuerstatten. Wir hätten vorgesehen, dass sie im Kapital der Publica bleiben, können aber auch mit dieser Auflage leben.
Es ist also ein Artikel, der dann zum Tragen käme, wenn sich die Situation verschlechtern würde. Davon müssen wir im Moment nicht ausgehen. Auch die Ergänzung in Absatz 3 ist eine Absicherung: Wenn der Bund Beiträge geleistet hat und etwas Kapital übrig bleibt, kommt dieses wieder in die Bundeskasse. Es ist eine vorsorgliche Massnahme. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ist es notwendig, dass wir diesen Artikel aufnehmen.
Ich bitte Sie, einzutreten und dem dann zuzustimmen.
Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Bundesgesetz über die Pensionskasse des Bundes
Loi fédérale régissant la Caisse fédérale de pensions
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Ziff. I, II
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, ch. I, II
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 35 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(1 Enthaltung)
Präsident (Hefti Thomas, Präsident): Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung.