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Beanspruchung von Ausnahmeklauseln im Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen auf ein Minimum beschränken

Roth Franziska · Mit-F · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion

Ausnahmen sind auch als solche zu handhaben, erst recht, wenn sie in einem Gesetz aufgelistet sind. Mit diesem Postulat will ich den Bundesrat einladen, die Beanspruchung der Ausnahmeklauseln im Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen transparent und nachvollziehbar aufzuzeigen. Mit der Ablehnung des Postulates verpasst der Bundesrat nach der langen Krise eine vertrauensbildende Massnahme und die Möglichkeit, Verbesserungen aufzuzeigen respektive die Ausnahmen zu begründen.

Die Gouvernanz bekommt in einer Krise eine ganz grosse Bedeutung. Es geht nämlich unter anderem darum, wie sich der Staat organisiert - auch in einer Krise. In der Broschüre "Die Schweiz fördert die Gouvernanz" der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit steht wortwörtlich: "Der Begriff Gouvernanz bezieht sich auf die Art und Weise, wie ein Staat organisiert ist, wie die öffentlichen Aufgaben wahrgenommen werden und wie die Macht ausgeübt und legitimiert wird. Es besteht heute Einigkeit darüber, dass Gouvernanz eine Grundvoraussetzung für die Entwicklung und Stabilität eines Landes ist."

Ja, die Stabilität unseres Landes wurde jüngst und wird immer noch hart auf die Probe gestellt, natürlich nicht nur wegen der Ausnahmen im öffentlichen Beschaffungswesen. Dabei handelt es sich nur um einen relativ kleinen Teil. Aber viele kleine Teile ergeben schlussendlich eben auch etwas Grosses. Die von allen Seiten geforderte Aufarbeitung der Corona-Krise und, wie jetzt bereits angetönt wurde, der Krise infolge des Ukraine-Kriegs in Bezug auf die Gouvernanz muss überall hinleuchten und Schwachpunkte aufzeigen. Letztendlich geht es ja lediglich darum, dass wir Verbesserungen hinbekommen und uns für kommende Krisen noch besser vorbereiten können.

Bei der Maskenbeschaffung kam es zu grossen Problemen. Das VBS hebelte ein geordnetes und transparentes Beschaffungsverfahren nicht zuletzt dadurch aus, dass es sich bei der Beschaffung wichtiger medizinischer Güter im Zuge der Covid-19-Krise auf Ausnahmeklauseln in Bezug auf die öffentliche Sicherheit und den Schutz der Gesundheit im Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen berief. Dabei beanspruchte das VBS diese Ausnahmeklauseln laut Beschaffungsbericht vom 3. Dezember 2020 der Taskforce "Beschaffungskoordination. Corona VBS" für eine viel längere Periode, als dies von der Marktsituation her gerechtfertigt erscheinen mag.

Ähnliche Ungereimtheiten zeigen sich bei der Beschaffung weiterer Güter durch das VBS, die zivil ebenfalls gehandelt werden. Das VBS beruft sich weit häufiger auf erhöhte Geheimhaltungsbedürfnisse, als sich dies in meinen Augen rechtfertigen lässt. Man könnte meinen, es handle sich um geheime Informationen des Nachrichtendienstes. Mitnichten, es geht um die Beschaffung medizinischer Güter und Dienstleistungen.

Mit der Annahme dieses Postulates schaffen wir etwas mehr Transparenz und geben dem Bundesrat die Möglichkeit, sich in einem Bericht zu erklären. Die Stellungnahme des Bundesrates zu meinem Postulat ist in diesem Dunkel nicht erhellend.

Ich danke Ihnen für die Unterstützung.

Amherd Viola · BR-F · Bundesrat · Wallis

Das Parlament hat die Ausnahmeklauseln bewusst im Gesetz verankert und mit der Revision des Beschaffungsrechts nochmals bestätigt. Sie dienen dazu, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und die Sicherheit der Schweiz zu gewährleisten. Die Ausnahmen sind auch im WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen festgehalten.

Die Ausnahmeklauseln werden restriktiv angewendet. Sie kommen nur zum Zug, wenn erhebliche Schutzinteressen geltend gemacht werden können. Bei sicherheitskritischen Beschaffungen bedeutet dies, dass bereits das Bekanntwerden der Beschaffungen ein Risiko darstellen würde. Auch Informationen über Zweck, Umfang oder Anzahl dieser Beschaffungen dürfen aus Sicherheitsgründen nicht bekannt werden.

Bei den Beschaffungen zu Beginn der Covid-19-Pandemie stand der Schutz der Bevölkerung im Zentrum. Die Anwendbarkeit der Ausnahmeklauseln war hier klar gegeben, da die weitere Entwicklung der Pandemie nicht absehbar war. Zudem herrschte erhebliche Dringlichkeit. Sehr viele Staaten und Organisationen mussten gleichzeitig Schutzmasken und andere medizinische Güter beschaffen. Wie wir wissen, hatten die Gesundheitsinstitutionen und die Kantone ihre Vorräte nicht derart aufgebaut, wie sie es hätten tun sollen. Es fehlte an allen Ecken und Enden.

In dieser Situation hätte ein reguläres Beschaffungsverfahren zu lange gedauert. Die Gesundheit und die Sicherung der Bevölkerung wären unnötig gefährdet worden. Was würden Sie mich heute fragen, wenn wir von diesen gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen nicht Gebrauch gemacht und ein ordentliches Beschaffungsverfahren mit Fristen und Anfechtungsmöglichkeiten gewählt hätten und die Masken erst heute geliefert würden? Dann hätten wir für die Bevölkerung während der Covid-19-Krise kein Schutzmaterial gehabt. Das würde vielleicht erst jetzt dann geliefert, in einem Zeitpunkt, in dem wir schon in einer anderen Krise sind, in welcher es andere Bedürfnisse zu stillen gibt.

Die Beschaffung von medizinischen Gütern stützt sich auf die Covid-19-Verordnung des Bundesrates im Einklang mit dem Beschaffungsrecht. Die Beanspruchung von Ausnahmeklauseln wird in jedem einzelnen Fall rechtlich geprüft. Die Ausnahmen müssen zudem von der Stelle, die diese beansprucht und die die Verantwortung für die Entscheide trägt, begründet und dokumentiert werden.

Aus diesen Gründen beantragt Ihnen der Bundesrat die Ablehnung des Postulates.

Abstimmung

Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Abstimmung - Vote

Für Annahme des Postulates ... 83 Stimmen

Dagegen ... 110 Stimmen

(0 Enthaltungen)