21.3598

Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland

Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

Antrag der Mehrheit

Ablehnung der Motion

Antrag der Minderheit

(Mazzone, Sommaruga Carlo, Vara)

Annahme der Motion

Proposition de la majorité

Rejeter la motion

Proposition de la minorité

(Mazzone, Sommaruga Carlo, Vara)

Adopter la motion

Präsident (Hefti Thomas, Präsident): Es liegt ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Fässler Daniel · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Diese am 17. Mai 2021 von der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates angenommene Motion beauftragt den Bundesrat, "die 'Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland', die er am 10. März 2017 in die Vernehmlassung gab, der Bundesversammlung in der Form einer Botschaft zu unterbreiten". Der Nationalrat hat diese Motion am 27. September 2021 mit 108 zu 69 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen. Die Kommission beantragt Ihnen mit 9 zu 3 Stimmen die Ablehnung der Motion; eine Minderheit beantragt, die Motion anzunehmen. Ihnen liegt ein Kommissionsbericht vor.

Meine Interessenbindung: Ich bin Präsident des Verbands Immobilien Schweiz.

Um was geht es? Normalerweise beginne ich eine Berichterstattung für die Kommission mit dieser Frage und gebe auch die Antwort darauf. In diesem Fall ist bereits die Einleitung etwas schwierig, denn es ist unklar, was die WAK des Nationalrates mit ihrer Kommissionsmotion überhaupt genau erreichen möchte. Gemäss Wortlaut der Motion soll der Bundesrat aufgefordert werden, der Bundesversammlung eine Vernehmlassungsvorlage zur Lex Koller vom 10. März 2017 in einer Botschaft zu unterbreiten. Was damit genau verlangt wird, ist schwierig festzustellen, weil die damalige Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates aus drei Teilen bestand:

In erster Linie sollte mit der Vorlage von 2017 das Postulat Hodgers 11.3200 erfüllt werden. Dieser Vorstoss verlangte, dass Staatsangehörige aussereuropäischer Staaten mit Wohnsitz in der Schweiz Anteile an Wohnbaugenossenschaften erwerben können.

Zweitens schlug der Bundesrat vor fünf Jahren einige punktuelle Verschärfungen sowie einige Präzisierungen vor, mit denen der Vollzug erleichtert werden sollte. Als Verschärfungen waren ein Umnutzungsverbot von Betriebsstätten zu Wohnraum oder eine Wiederunterstellung des Erwerbs von Hauptwohnungen durch aussereuropäische Staatsangehörige unter die Bewilligungspflicht gedacht.

Drittens stellte der Bundesrat zwei mögliche materielle Änderungen nur zur Diskussion, ohne aber den Vorschlag zu unterbreiten, die Lex Koller entsprechend anzupassen. Dabei ging es zunächst um die Wiedereinführung einer Bewilligungspflicht für den Erwerb von "Betriebsstätte-Grundstücken" und dann um eine Bewilligungspflicht für den Erwerb von Anteilen an Wohnimmobiliengesellschaften und Immobilienfonds. Gemäss dem Wortlaut des Motionstextes kann die Motion nur jene Punkte aus der Vernehmlassungsvorlage vom 10. März 2017 betreffen, die damals vom Bundesrat konkret vorgeschlagen wurden. Das war aber wohl nicht die Absicht der Mehrheit der nationalrätlichen WAK.

Vor diesem Hintergrund hat sich unsere Kommission die Frage gestellt, ob eine Revision der Lex Koller - mit welcher Stossrichtung auch immer - angezeigt ist. Einen Handlungsbedarf erkannte die Kommission dabei nicht. Mit der heutigen Lex Koller hat die Schweiz bereits ein restriktives immobilienpolitisches Regulierungsinstrument. Dieses ist weder zu schwächen noch zu verschärfen.

Eine klare Kommissionsmehrheit lehnt die Motion daher ab. Die Haltung der Kommissionsmehrheit lässt sich, mit Blick auf die Vernehmlassungsvorlage vom März 2017, ebenfalls in drei Teilen begründen:

1. Die Forderung aus dem Postulat Hodgers 11.3200, "Zugang zu Genossenschaftswohnungen für Staatsangehörige aussereuropäischer Länder. Aufhebung des Verbots", hat sich erledigt. Das Anliegen wurde später von unserer Genfer Ratskollegin Lisa Mazzone aufgenommen. Ihre von Nationalrat Töngi übernommene Motion 18.4314, "Genossenschaftswohnungen für aussereuropäische Staatsangehörige zugänglich machen", wurde am 16. Juni 2021 durch unseren Rat abgelehnt.

2. Die verschiedenen kleineren materiellen Änderungen stiessen in der Vernehmlassung von 2017 auf wenig Unterstützung. Die Kommission hat nun nichts Neues erfahren, was rechtfertigen würde, darauf zurückzukommen.

3. Die beiden in der Vernehmlassungsvorlage von 2017 zur Diskussion gestellten Änderungen wurden in der Vernehmlassung ebenfalls grossmehrheitlich abgelehnt und sind gemäss Kommissionsmehrheit auch heute noch unnötig. Die Bewilligungspflicht für den Erwerb von Betriebsstätten wurde schon 1997 abgeschafft, mit dem Ziel, durch ausländische Investitionen die Schaffung neuer Produktions- und Dienstleistungsbetriebe zu ermöglichen. Diese moderate Öffnung war für die Schweizer Volkswirtschaft erfolgreich. Es gibt keinen Grund, dies heute aufs Spiel zu setzen.

Eine Verschärfung in diesem Punkt würde übrigens auch viele ausländisch beherrschte Unternehmen treffen, die seit vielen Jahrzehnten mit Erfolg in der Schweiz tätig sind, die oft ihren Hauptsitz bei uns haben und die in der öffentlichen Wahrnehmung als schweizerische Unternehmen gelten. Stark betroffen wären vermutlich die Berggebiete, die für ihre touristische Infrastruktur oft auch auf ausländische Kapitalgeber angewiesen sind.

Die Konferenz kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren empfiehlt uns denn auch mit ihrer Stellungnahme vom 8. März 2022 unmissverständlich die Ablehnung der Motion. Die Einführung einer Bewilligungspflicht für den Erwerb von Anteilen an Immobilienfonds würde die bisher nicht kotierten Immobilienfonds zwingen, ihre Anteilsscheine neu kotieren zu lassen. Damit wäre nichts gewonnen, im Gegenteil. Schliesslich wurde der Erwerb von Aktien an börsenkotierten Immobiliengesellschaften 2005 von der Lex Koller ausgenommen, um diesen Gesellschaften den Gang an die Börse zu ermöglichen. Auch dies hat sich bewährt; seither haben die grösseren einheimischen Investoren wie Pensionskassen und Versicherungen einen Markt, auf dem sie ihre indirekten Immobilieninvestitionen handeln können. Zu guter Letzt sei noch erwähnt, dass letztes Jahr zwei ähnliche Versuche, die eine analoge Revision der Lex Koller während der Corona-Krise anstrebten, vom Parlament abgelehnt wurden.

Ich komme zum Schluss: Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 9 zu 3 Stimmen, die Motion abzulehnen; eine Minderheit beantragt demgegenüber, die Motion anzunehmen. Die Minderheit weist darauf hin, dass einzelne Elemente der damaligen bundesrätlichen Vernehmlassungsvorlage von 2017 in der Vernehmlassung durchaus Zustimmung gefunden haben und es sich lohnen würde, diese im Parlament zu diskutieren.

Mazzone Lisa · Mit-F · Ständerat · Genf · Grüne Fraktion

Je vais commencer là où M. Fässler s'est arrêté. En effet, ce que la commission demande dans sa motion, c'est de pouvoir, en tant que Parlement, se saisir de ce dossier, faire notre propre analyse et notre propre examen. On ne s'engage pas, à ce stade, à adopter telle ou telle mesure, mais on demande qu'on puisse travailler sur ce dossier, se pencher sur un problème qui existe.

Je vais revenir sur un point qui a été soutenu dans la consultation et qui a fait les frais des oppositions aux autres points du projet: celui de l'accès aux coopératives d'habitation pour les ressortissants d'Etats tiers résidant en Suisse, détenteurs de permis B. Aujourd'hui, une personne qui vient de France, d'Allemagne ou du Portugal, qui a un permis B, a le droit de détenir une part sociale d'une coopérative d'habitation. Elle peut habiter dans un logement bon marché dans les villes. Une personne qui vient du Brésil ou du Canada ne bénéficie pas de cette possibilité. C'est une discrimination flagrante, qu'on ne peut pas justifier. Il faut vraiment comprendre que cette restriction n'est pas dans l'esprit de la lex Koller.

Les personnes qui sont domiciliées et résident en Suisse obtiennent des parts dans des sociétés coopératives à but non lucratif. Dans celles-ci, c'est le principe "une personne, une voix" qui est appliqué et non pas le critère du montant de la part sociale. Ce principe démocratique fait qu'on ne peut pas avoir une emprise de capitaux étrangers sur le marché immobilier suisse par le biais de cette proposition.

C'était en réalité l'objet qui a été présenté comme un des objets centraux du projet de révision; je vous donne en partie raison sur le fait que ce n'était pas le seul objet de cette révision, mais cela en faisait partie. Il y a eu, dans le cadre de la consultation, une adhésion claire des différents partenaires et acteurs sur cette question-là, y compris des cantons, et je continue de penser que nous devrions, en tant que Parlement, nous saisir de cette problématique. Certes, il y avait également d'autres sujets qui étaient sur la table, et je pense qu'il est important de dire que, sur le marché de l'immobilier, le fait de laisser entrer et de laisser circuler des capitaux en provenance de l'étranger fait plutôt partie du problème que de la solution, et qu'il est juste de se poser la question de la manière dont on peut réglementer et encadrer ces prises de participation.

Le sol est une ressource limitée, et son utilisation l'a aussi été, à la suite de décisions populaires visant à préserver notre territoire. Là où il y a un réel besoin de construire, dans les villes, on fait face à de nombreux obstacles. L'enjeu, dans ce contexte, ce n'est pas d'abord le manque de capital, mais plutôt le problème de la pression au rendement qu'exercent ces capitaux, une pression au rendement qui a des effets sur l'aménagement du territoire et également sur le marché et les prix de l'immobilier. Le projet du Conseil fédéral y apportait une réponse, et j'estime que le problème mérite que l'on se penche sur la question, car la situation actuelle est insatisfaisante tant pour la population qu'en termes d'aménagement du territoire.

Je tiens à souligner, puisqu'il a été fait référence aux régions de montagne et au tourisme - une thématique qui a fait l'objet de discussions, notamment en Valais -, que le projet prévoyait des exceptions pour le tourisme et une marge de manoeuvre pour les cantons.

De toute façon, nous ne sommes pas en train de signer un projet concret. Nous demandons la possibilité de pouvoir examiner ce projet, d'y apporter des modifications, de pouvoir nous en saisir.

C'est en ce sens que je vous recommande de suivre non seulement la Commission de l'économie et des redevances du Conseil national, mais aussi le Conseil national dans sa proposition, afin de pouvoir, sur la base d'un projet déposé au Parlement par le Conseil fédéral, sur la base d'un exercice terminé par le Conseil fédéral - exercice qu'il avait lui-même entamé -, mener une discussion sur les révisions de la lex Koller qui se justifient.

Sommaruga Carlo · Mit-M · Ständerat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion

Je déclare tout d'abord mes liens d'intérêts: je suis président de l'Association suisse des locataires.

J'aimerais effectivement appuyer la minorité afin que l'on ait un débat au Parlement au sujet des différentes facettes, des différentes propositions qui avaient été présentées dans la consultation. J'insisterai surtout sur une de ces propositions, celle concernant les parts de sociétés d'immeubles d'habitation ou les parts de fonds de placement immobiliers. Le Conseil fédéral souhaitait élargir le régime d'autorisation pour l'acquisition de ces objets. Certes, ce volet a été contesté par les organisation économiques et immobilières, mais pas par les organisations proches des gens, notamment les organisations proches des locataires de notre pays qui souffrent de loyers qui sont, aujourd'hui, surfaits et illégitimes. Le motif est assez simple. L'afflux de capitaux étrangers, cela a été rappelé par Mme Mazzone, a un effet indésirable sur l'évolution du marché immobilier, sur les prix des biens immobiliers et aussi sur les locataires. Rien que ce point justifie le fait que l'on débatte de la proposition, qui avait été faite à l'époque, et que souhaite d'ailleurs mettre sur la table le Conseil national avec cette motion.

Je rappelle qu'en vingt ans les parts de logements locatifs détenus par les banques, les assurances, les caisses de pension, mais aussi les fonds de placement et les sociétés par actions cotées en Bourse, et qui sont les véhicules du capital étranger, ont augmenté de 43 pour cent. A Zurich, ces sociétés ont aujourd'hui en main une part de 28 pour cent du marché. Sur les 25 000 logements construits en quinze ans, 20 000 sont en main de sociétés commerciales.

Ensuite, il est intéressant de prendre un exemple pour voir comment cela se passe avec le capital étranger. Je prendrai l'exemple de la société d'investissement Blackrock, une société américaine connue pour sa manière de spéculer sur les marchés. Cette société avait, en 2010, seulement 100 millions d'investissement dans l'immobilier en Suisse. Dix ans après, cette société a 2 milliards de francs qui sont investis en Suisse au travers de 17 participations dans des sociétés immobilières. Cela montre que notre marché est extrêmement prisé par le capital étranger.

Quelle est la réaction des milieux immobiliers? Je tiens à citer un extrait de la lettre de session de septembre 2021 de l'Association Immobilier Suisse qui dit ceci: si les investisseurs étrangers "ne sont plus là ou si l'accès aux biens immobiliers est encore plus restreint pour les personnes venant de l'étranger, la demande baissera et, par conséquent, les prix aussi". J'avoue que cette citation me laisse assez pantois, parce qu'il est intéressant de relever qu'il y a là volonté de maintenir des prix élevés dans l'immobilier. On sait que, quand il y a des prix élevés dans l'immobilier, les loyers augmentent aussi, puisqu'on cherche à avoir un rendement adéquat avec le prix, ou le nouveau prix qui a été fixé par le marché.

Il est peut-être bon de rappeler que nous avons dans notre population des gens qui paient jusqu'à 45 pour cent de leur revenu disponible pour le loyer. Une récente étude du bureau d'études Bass nous a rappelé, sur la base de chiffres de l'Office fédéral de la statistique, qu'une personne seule à la retraite et qui fait partie des 10 pour cent les moins dotées financièrement paie jusqu'à 45 pour cent de son revenu disponible pour le loyer.

20 pour cent des personnes les plus faibles économiquement paient jusqu'à 40 pour cent de leur revenu disponible en loyer. C'est une situation extrêmement problématique qui, à elle seule, justifie que l'on étudie de manière attentive cette proposition qui figurait dans le projet du Conseil fédéral.

Il convient donc de suivre la proposition de débat qui est formulée par le Conseil national, à savoir que le Conseil fédéral nous présente le projet de l'époque, pour que nous puissions en débattre afin de déterminer s'il y a une majorité pour aller dans ce sens, après avoir évalué l'ensemble de la situation et pas seulement celle des investisseurs.

Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Erlauben Sie mir, als Vertreter eines Gebirgskantons ein paar Gedanken zu dieser Motion abzugeben.

Der Berichterstatter hat es bereits erwähnt: Wenn ich nicht weiss, was diese Motion will - will sie eine Liberalisierung oder eine Verschärfung der Lex Koller? -, dann ist dieses Ding für mich ein trojanisches Pferd, und trojanische Pferde entsorge ich im Meer und behalte sie nicht in der Stadt. Das ist die geschichtliche Erfahrung, und darum bitte ich Sie, diese Motion mit der Kommissionsmehrheit abzulehnen.

Ich möchte den Blick aber doch ein wenig dafür öffnen, welche Situation wir bei der Diskussion über die Lex Koller im Immobilienbereich eigentlich haben. Wir haben drei Gesetzgebungen in der Schweiz, welche den Immobilienmarkt vor allem für die Gebirgskantone enorm prägen. Das ist nicht alleine die Lex Koller, sondern in erster Linie das Raumplanungsgesetz. Wir sind in den Gebirgskantonen im Moment daran, Baugebiet im Wert von Milliarden von Franken auszuzonen. Wir müssen diese Bauzonen entsprechend dem RPG 1 zurückstufen und zulasten der Bürgerinnen und Bürger auszonen, womit wir das Bauland verknappen. Das ist die erste Gesetzgebung, die in diesen Immobilienmarkt in den Gebirgskantonen - ich betone: vor allem dort - hineinspielt. Es gibt in diesem Bereich also eine Verknappung des Baulandes.

Der zweite gesetzgeberische Bereich ist die bestehende Lex Koller. Sie hat ein engmaschiges Kontrollsystem von Bund und Kantonen geschaffen, mit dem kontrolliert wird, was für Immobilien an Ausländer gehen, von der kleinsten Wohnung bis zur Villa. Dabei wird einem jährlichen Kontingent Rechnung getragen. Vielleicht wissen das die meisten von Ihnen nicht, aber es gibt 1500 Kontingentseinheiten, die pro Jahr für die ganze Schweiz auf die Kantone aufgeteilt zur Verfügung stehen. Das heisst, das Kontingent ist auch begrenzt.

Die dritte Gesetzgebung, die wir in der Schweiz mit einem knappen Mehrheitsentscheid beschlossen haben, ist die Zweitwohnungsgesetzgebung. Dort haben wir entschieden, dass in all jenen Gemeinden, welche die berühmten 20 Prozent an Zweitwohnungen bereits haben, keine neuen solchen Wohnungen mehr gebaut werden können. Das ist also ein Verbot für den Bau von neuen Zweitwohnungen in der Schweiz und vor allem in vielen Gebieten der Gebirgskantone.

Diese drei Gesetzgebungen spielen nun ineinander hinein. Ich muss Ihnen einfach die Situation in meinem Kanton schildern; ich kenne nicht in allen Kantonen die Verhältnisse. In meinem Kanton schaut es so aus: weniger Angebot, explodierende Preise und eine steigende Nachfrage von Schweizerinnen und Schweizern im Immobilienmarkt. Die Anzahl der Wiederverkäufe von bestehenden Wohnungen von Ausländern an Schweizer ist grösser als die Anzahl der Wiederverkäufe von Ausländern an Ausländer. Das heisst, es wird mehr Boden, es werden mehr Liegenschaften repatriiert, weil die Schweizer aufgrund der Covid-19-Krise, aufgrund der Attraktivität dieses Immobilienmarktes wieder Gefallen an diesen Liegenschaften gefunden haben.

Was haben wir mit diesen drei Gesetzgebungen gemacht? Wir haben den Immobilienmarkt in unserem Kanton verteuert, vor allem für Schweizerinnen und Schweizer. Das ist Fakt. Wir haben keinen Neumarkt mehr. Neuwohnungen gibt es nicht mehr. Wir haben nur noch den Wiederverkaufsmarkt. Die Kontingente, die früher ausgenutzt wurden, zum Beispiel diese 300 Einheiten für den Kanton Wallis, werden heute nicht mehr gebraucht, weil es keine neuen Wohnungen mehr gibt. Die Wiederverkäufe konzentrieren sich jetzt eher auf Schweizer als auf Ausländer. Das heisst im Klartext, wir haben uns selbst ins Knie geschossen.

Bei den Betriebsstätten ist es noch extremer. Bei uns im Wallis sind das vor allem Hotels, Einrichtungen der Parahotellerie und Restaurants. Es gibt grossen Investitionsbedarf, schlechte Zahlen, schlechte Renditen, keine schweizerischen Investoren. Die Anlagen sind daher nicht mehr überlebensfähig. Dieser Immobilienmarkt ist extrem auf ausländisches Kapital angewiesen. Wieso? Weil wir kein schweizerisches Kapital finden. Wenn Sie mir hier im Rat ein Gesetz benennen können, das wir in den letzten sechs Jahren erlassen haben, das diese Situation geändert hat oder ändern möchte, bitte ich Sie, das zu tun. Der jüngste Versuch, die Motion Wicki - Herr Wicki ist jetzt nicht im Rat -, mit der wir im touristischen Bereich einen Investitionsschub für die Gebirgskantone, aber auch für die ganze Schweiz auslösen wollten, wurde, wie Sie wissen, im Nationalrat hochkant abgelehnt.

Wir haben also einen hohen Investitionsbedarf, keine Schweizer Investoren, und wir sind sehr froh, dass es ausländische Investoren gibt, die in einzelnen Regionen der Schweiz noch investieren wollen. Manche Regionen wären ohne diese Investoren gar nicht mehr überlebensfähig. Ich nenne jetzt nicht die einzelnen Beispiele, die kennen Sie genau gleich gut wie ich auch.

Wenn Sie wirklich etwas verbieten und regulieren wollen, rate ich Ihnen, auf den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Investitionskontrolle zu warten. Dort geht es dann effektiv um wirtschaftspolitische und sicherheitspolitische Entscheide. Dort könnten wir wirklich eingreifen, wenn über ein Börsengeschäft Hunderttausende von Quadratmetern - das ist aber Nebensache - an ausländische Investoren verkauft würden. Aber tun wir das nicht hier bei der Lex Koller, die sich eigentlich bewährt hat. Wir haben die Begrenzungen, wobei wir hier eigentlich bereits zu weit gegangen sind.

Es wäre notwendig, dass wir vor allem im Zweitwohnungsgesetz gewisse Lockerungen vornehmen. Ich weiss, das stösst nicht auf viel Gegenliebe. Aber schlussendlich zahlen alle, nicht nur die Gebirgskantone, sondern auch jene Schweizerinnen und Schweizer, die sich eben eine Zweitwohnung leisten wollen, die sich irgendwie in die Gebirgskantone verliebt haben und die wir gerne als Touristen empfangen. Wenn Sie hier weiter regulieren, dann wird nichts anderes als das passieren, was wir bereits jetzt haben: eine Preisexplosion. Das möchten wir nicht. Es ist auch falsch, wenn Sie, Frau Kollegin Mazzone, sagen: Dort, wo wirklich ein Bedürfnis besteht zu bauen, nämlich in den Städten, dort bauen wir. Es besteht in der ganzen Schweiz ein Bedürfnis zu bauen, an manchen Orten ein grösseres und an anderen Orten ein weniger grosses. Man sollte hier nicht die Alpenregionen komplett abschneiden, das wäre volkswirtschaftlich ein Wahnsinn.

Ich bitte Sie daher, diese Motion abzulehnen, da sie nicht sagt, in welche Richtung sie gehen möchte.

Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen

Sie haben es gehört, die Motion will, dass der Bundesrat die Vernehmlassungsvorlage zur Änderung der Lex Koller aus dem Jahr 2017 dem Parlament als Botschaft unterbreitet. Der Bundesrat hatte 2018 auf eine entsprechende Botschaft verzichtet. Er zog damit auch die Konsequenzen aus der Vernehmlassung, in der eine Revision der Lex Koller sowohl von den verschiedenen Organisationen wie auch von den Parteien grossmehrheitlich abgelehnt worden war.

Der Vorentwurf 2017 sah Änderungen in verschiedenen Bereichen der Lex Koller vor. Eine Vielzahl dieser Änderungen wurde in der Vernehmlassung wirklich stark kritisiert. Für den Bundesrat ist es daher unklar, ob die Botschaft sämtliche 2017 vorgesehenen Anpassungen enthalten soll, also auch diejenigen, die in der Vernehmlassung auf starke Ablehnung gestossen waren. Es wurde auch von Ständerat Fässler gesagt: Es ist nicht ganz klar, was die Motion meint. Man hätte ja sagen können: die Vorlage 2017, insbesondere die Punkte eins, zwei und drei. Das wäre klar gewesen. Hier lässt man uns aber schon etwas ratlos zurück.

Die Motion äussert sich auch nicht dazu, ob die vom Bundesrat mit der Vorlage 2017 lediglich zur Diskussion gestellten Punkte übernommen werden sollen. In einer Vernehmlassungsvorlage gibt es immer auch Punkte, die man nicht verbindlich beantragt, aber die man einmal zur Diskussion stellt. Aus dem Motionstext geht somit nicht klar hervor, welche der vorgesehenen Anpassungen der Lex Koller aus dem Jahr 2017 nun zu übernehmen wären. Herr Ständerat Rieder hat von einem trojanischen Pferd gesprochen.

Ich möchte Ihnen einfach kurz noch die wichtigsten Punkte referieren, die 2017/18 als Argumente gegen eine Revision ins Feld geführt wurden. Es hiess, es entstünde ein erheblicher Vollzugsaufwand. Zudem seien die Änderungen schädlich für den Wirtschaftsstandort Schweiz. Grundsätzlich wurde der Handlungsbedarf im Bereich der Lex Koller verneint. Eine extern eingeholte Regulierungsfolgenabschätzung kam zum Ergebnis, dass die bisherige Regelung aus ökonomischer Sicht vorteilhafter sei. Ferner wurde eingebracht, dass in der aktuellen Lage gerade die Berggebiete auf ausländische Kapitalgeber angewiesen seien. Das waren die hauptsächlichen Kritikpunkte in dieser Vernehmlassung, und deshalb hat der Bundesrat diese Vorlage 2018 dann nicht weiterverfolgt.

Im Verlauf der letzten Jahre wurden punktuelle Anpassungsvorschläge in Bezug auf die Lex Koller im Parlament aufgenommen. Im Zusammenhang mit diesen Vorschlägen hat sich aber gezeigt, dass sich die Ausgangslage bezüglich einer Revision seit 2017 nicht geändert hat. Es steht fest, dass im Bereich der Lex Koller diametral entgegengesetzte Interessen bestehen. Wir haben das jetzt auch vom Sprecher der Mehrheit und von der Sprecherin der Minderheit gehört. Der Bundesrat hat einen Reformversuch unternommen, der gescheitert ist, das muss man hier einfach zur Kenntnis nehmen. Die Vernehmlassung aus dem Jahr 2017 und die jüngeren parlamentarischen Debatten machen deutlich, dass es hier sehr schwierig ist, eine mehrheitsfähige Lösung zu finden. Es wäre wohl geradezu leichtsinnig vom Bundesrat - und der Bundesrat sollte ja nicht leichtsinnig sein -, die gleiche Vorlage noch einmal zu bringen.

Im Übrigen lehnen auch die Kantone die vorliegende Motion ab.

Ich möchte Sie deshalb bitten, der Mehrheit Ihrer Kommission und dem Bundesrat zu folgen.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 11 Stimmen

Dagegen ... 26 Stimmen

(3 Enthaltungen)