21.3686, 21.4188

Gesetzliche Grundlagen für Homeoffice schaffen / Homeoffice. Gelebte und akzeptierte Flexibilität legalisieren

Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

21.3686

Antrag der Kommission

Ablehnung der Motion

Proposition de la commission

Rejeter la motion

21.4188

Antrag der Mehrheit

Ablehnung der Motion

Antrag der Minderheit

(Wicki, Germann, Hegglin Peter, Noser)

Annahme der Motion

Proposition de la majorité

Rejeter la motion

Proposition de la minorité

(Wicki, Germann, Hegglin Peter, Noser)

Adopter la motion

Präsident (Hefti Thomas, Präsident): Ich begrüsse unter uns Herrn Bundesrat Parmelin, welcher wieder genesen ist. Zu den beiden Motionen haben Sie einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten. Der Bundesrat beantragt, die beiden Motionen abzulehnen. Herr Jositsch hat die Motion 21.3686 zurückgezogen. Wir diskutieren also nur über die Motion 21.4188.

Engler Stefan · Mit-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Nachdem die Motion Jositsch, die eine ähnliche Zielrichtung hatte, zurückgezogen wurde, wie wir jetzt gerade erfahren haben, beschränkt sich meine Argumentation als Kommissionssprecher auf die Motion Wicki 21.4188.

Die Mehrheit, wenn auch eine knappe - ich komme dann noch darauf zurück -, hat sich bezüglich der Frage, ob ein Bedarf besteht, das Arbeitsrecht neuen Formen der Arbeit von zuhause aus anzupassen, der Meinung des Bundesrates angeschlossen. Der Bundesrat kam nämlich in seiner Stellungnahme zur Motion zum Schluss, dass das nicht notwendig sei. Die Kommissionsmehrheit schliesst sich also dem Bundesrat an, zum Teil aus formellen, zum Teil aber auch aus inhaltlichen Überlegungen.

Der Motionär beschreibt das Homeoffice als Ausdruck eines neuen Lebensgefühls, das auch die Arbeitswelt verändern kann. Er fürchtet aber, dass der geltende rechtliche Rahmen nicht mehr zu dieser neuen Form des Arbeitens passe, und verlangt deshalb Anpassungen am Arbeitsrecht.

Das Homeoffice mit unterschiedlicher Ausprägung wird uns auch nach der Pandemie als Form des mobilen Arbeitens erhalten bleiben, darüber ist man sich eigentlich weitgehend einig. Ob diese Form der Arbeit, die Arbeit und Wohnen zu einem neuen Lebensstil verschmelzen lässt, nur gut ist oder auch Gefahren in sich birgt, darüber möchte ich mich an dieser Stelle nicht vertieft äussern. Jedenfalls geht es dabei nicht bloss um geeignete Büroausstattung oder Kommunikationsmittel; auch das Angestelltenverhältnis als solches könnte auf Dauer aus den Fugen geraten, nämlich dann, wenn Arbeitgeber bei der Zusammenstellung von temporären Projektteams flexibler sind als etwa mit Festanstellungen und wenn es Arbeitnehmenden ermöglicht wird, Stellen anzunehmen, die früher zu weit vom Wohnort entfernt gewesen wären. Hier besteht in Zukunft also doch auch ein Potenzial, welches das Anstellungsverhältnis als solches infrage stellen könnte.

Was will jetzt die Motion Wicki? Die Motion verlangt die Anpassung des Arbeitsrechts und zielt darauf ab, Arbeits- und Ruhezeiten mit mehr Flexibilität und mehr individueller, eigenverantwortlicher Haltung gestalten zu können. Zusätzlich verlangt die Motion, dass die Nacht- und Sonntagsarbeit ebenfalls in der Verantwortung der Arbeitnehmenden liegen soll. Wenn diese es für gut halten, auch nachts oder sonntags zu arbeiten, sollen sie dies ohne entsprechende Bewilligung tun können. Die Motion sieht allerdings auch vor, dass die vereinbarte Unterstellung unter ein Jahresarbeitszeitmodell möglich sein müsste.

Wie gesagt, die Kommission hat diese Motion, wenn auch knapp, mit 5 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen, abgelehnt, und zwar aus den folgenden Gründen.

Die Mehrheit stützt sich bei der Ablehnung der Motion im Wesentlichen auf die Begründung des Bundesrates. Demnach enthalte das vorhandene arbeitsrechtliche Instrumentarium - im Arbeitsgesetz, in den entsprechenden Verordnungen dazu, aber auch im Obligationenrecht - ausreichende arbeitsrechtliche Vorschriften, um auch die Arbeit im Homeoffice zu regeln. Als ausreichend habe sich das geltende Arbeitsrecht auch während der Pandemiezeit erwiesen; es habe nämlich die notwendige Flexibilität für die Arbeit von zuhause aus ermöglicht. Die Antwort des Bundesrates auf die Motionen Jositsch und Wicki legt nahe, dass das Arbeitsgesetz, die Regeln zum Gesundheitsschutz in der Verordnung und das OR bereits genügten, wenn es darum ginge, nur formell das Arbeitsrecht veränderten Arbeitsbedingungen anzupassen.

Intendieren die Motionen Jositsch und Wicki hingegen eine materiell-rechtliche Klärung von Arbeits- und Ruhezeiten sowie der Zulassung von Nacht- und Sonntagsarbeit, so ist darauf hinzuweisen, dass das Parlament mit der Zustimmung zur parlamentarischen Initiative Burkart 16.484 - sie liegt allerdings schon einige Zeit zurück, unser Kollege war damals noch im Nationalrat - die Piste für ein entsprechendes Revisionsvorhaben an sich bereits geöffnet hat.

Eine weitere Piste, die auf ein Jahresarbeitszeitmodell für bestimmte Gruppen von Betrieben oder Arbeitnehmenden abzielt, stellt die parlamentarische Initiative Graber Konrad 16.414 dar, mit deren Umsetzung sich die WAK gerade befasst, vielleicht auch etwas abmüht. Sie liegt derzeit beim Bundesrat für eine erneute Stellungnahme, nachdem die Kommission in verschiedenen Etappen Anpassungen vorgenommen hat. Parallel dazu sind - auch das muss noch gesagt sein - Bestrebungen des SECO und der Sozialpartner im Gange, den vorhandenen Spielraum für eine Anpassung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz auszuschöpfen. Die Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern laufen nun auch schon einige Wochen und Monate, und es wurde uns in Aussicht gestellt, dass im Verlaufe des ersten Halbjahres hier auch ein Ergebnis erzielt werden könnte.

Diese sich teilweise überschneidenden Revisionsvorlagen - ich spreche die parlamentarische Initiative Burkart an, die durch die nationalrätliche Schwesterkommission sistiert wurde, bis sich zeigt, ob sich aus der parlamentarischen Initiative Graber Konrad etwas ergibt, aber auch die Absicht einer Verordnungsänderung mit besonderen Arbeitszeitmodellen - haben die Kommissionsmehrheit dazu bewogen, jetzt nicht noch eine zusätzliche Piste zu eröffnen und deshalb die Motion zur Ablehnung zu empfehlen. Im Detail gab es innerhalb der Kommission inhaltlich verschiedene Beweggründe, weshalb man im Moment nicht an einer materiell-rechtlichen Neuordnung des Arbeitsrechts interessiert ist. Einer Gruppierung, zu der auch ich mich zähle, ging die bewilligungsfreie Sonntagsarbeit zu weit, andere haben ganz grundsätzlich - auch ideologisch - andere Vorstellungen von sozialpartnerschaftlichen Lösungen für die Fragen, die sich im Arbeitsrecht stellen.

Ich möchte Sie bitten, der wenn auch knappen Kommissionsmehrheit und dem Bundesrat zu folgen und die Motion abzulehnen.

Wicki Hans · Mit-M · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion

Die Eule der Minerva beginnt erst mit der einbrechenden Dämmerung ihren Flug. Poetisch brachte der deutsche Philosoph Hegel damit ein zentrales Problem der Philosophie wie auch des Rechts auf den Punkt: Im Normalfall können Sie den Zustand einer Gesellschaft erst reflektieren, wenn sich eine Entwicklung schon fast dem Ende zuneigt. Dies ist das konservative Element der Gesetzgebung. Zuweilen schlägt es schon fast in einen Anachronismus um, nämlich dann, wenn die Gesetze einen Zustand bewahren wollen, der sich in der Realität schon längst verändert hat. Genau das ist das Kernthema meiner Motion. Ich habe in meiner Motion nirgends geschrieben, dass sonntags bewilligungsfrei gearbeitet werden soll. Ich sage einfach, dass das, was heute gelebt wird, endlich auch gesetzgeberisch akzeptiert werden soll.

Richtig zum Thema wurde das Homeoffice in unserem Rat nämlich erst mit Corona. Doch der Wandel in der Arbeitswelt hatte zu diesem Zeitpunkt schon längst angefangen. Deshalb kann ich auch das Argument des Bundesrates gegen die Motion nicht genau nachvollziehen, wonach "bis zum Vorliegen weiterer Erkenntnisse aus der Pandemie zugewartet werden soll". Diese Frage wurde nicht erst mit Corona aktuell. Die Umwälzungen im Arbeitsalltag haben schon vor Jahren begonnen. Demgegenüber stecken unsere arbeitsrechtlichen Regelungen, wenn überhaupt, schon noch tief im 20. Jahrhundert. Sie basieren immer noch auf einer Industriegesellschaft, deren Arbeiter eine genau festgelegte Tätigkeit mit exakt definierter Arbeitszeit verrichten. In einer solchen Gesellschaft stellte das Arbeitsrecht ab dem 19. Jahrhundert einen sehr, sehr wichtigen Faktor gegen die Ausbeutung der Arbeiter dar. Doch die Arbeit und mit ihr die Gesellschaft hat sich mittlerweile verändert. Der Wandel hin zur Dienstleistungsgesellschaft hat nicht nur viele Branchen selber, sondern tatsächlich auch das jeweilige Verhältnis des Arbeitnehmers zur Arbeit verändert.

Natürlich gibt es noch das klassische Arbeitsverhältnis, von dem unsere Gesetzgebung ausgeht. Es geht mir auch nicht darum, dieses nun abzuschaffen. Im Gegenteil, mit meiner Motion bleiben diese Bestimmungen quasi weiterhin der Regelfall. Doch es ist mir wichtig, auch für die modernen Arbeitsformen den notwendigen Spielraum zu schaffen, und hier besteht meines Erachtens dringender Nachholbedarf. Auch wenn unsere Gesetze eine gewisse Flexibilität zulassen, ist diese nicht ausreichend. Das Korsett ist leider noch etwas zu eng, so beispielsweise im Bereich der Ruhezeiten, ebenso beim Thema Sonntagsarbeit, welche - Sie haben es gehört - immer noch bewilligungspflichtig ist.

Lassen Sie mich etwas zur Sonntagsarbeit sagen: Das Sonntagsarbeitsverbot wird in der Diskussion meines Erachtens etwas verabsolutiert. Ein näherer Blick auf seine Entstehung zeugt aber gerade vom vorhin beschriebenen Wandel. Der Sabbat stammt bekanntlich aus dem Dekalog des Alten Testaments und darf wohl als erste Arbeitgebergesetzgebung bezeichnet werden. Im Christentum wurde der Sabbat dann auf den Sonntag gelegt, während er im Judentum weiterhin am Samstag begangen wird. Im Islam wiederum ist das Freitagsgebet von besonderer Bedeutung. Die Festlegung des Sonntags als spezieller Tag im Arbeitsrecht wurde somit stark von der christlichen Weltanschauung geprägt, und dies ist im Grundsatz ja positiv. Allerdings stellt sich in einer Zeit, die nicht nur durch eine jahrzehntelange Säkularisierung, sondern zugleich von einer religiösen Pluralisierung geprägt ist, durchaus die Frage, ob diese Ausrichtung bzw. Unterwerfung noch gerechtfertigt ist - ganz zu schweigen von der individuellen Lebensgestaltung, welche sich heute immer weniger auf klassische Arbeitswochen von Montagmorgen bis Freitagabend ausrichtet. Das Verhältnis von Tag und Nacht hat im Lauf der letzten Jahrhunderte auch eine starke Veränderung erfahren; dies muss wohl kaum näher ausgeführt werden.

Das ist die heutige Realität. Es geht mir effektiv nicht darum, neue Arbeitsmodelle zu etablieren. Ich möchte bloss den bereits bestehenden Modellen einen geeigneten Rahmen geben. Es ist nicht die Idee, dass die Arbeitgeber den Arbeitnehmern dies aufzwingen können, sondern es setzt eine gegenseitige Vereinbarung voraus. So muss es der Arbeitnehmer sein, welcher beispielsweise noch rasch am Abend eine E-Mail schreiben will, was streng genommen dem Arbeitsgesetz widerspricht, wenn er am nächsten Morgen wieder zur Arbeit gehen will.

Mit der Berücksichtigung des Homeoffice wird ein individueller Lebensentwurf möglich, der auf die jeweilige Person zugeschnitten sein kann - ein wichtiger Faktor, gerade auch zur Vermeidung von Burnout oder anderer Erkrankungen. Insbesondere kommt es auch der neuen Lebensgestaltung von Familien entgegen. Was nützt es, wenn wir mit erheblichen Mitteln die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern und dann ausgerechnet bei der Flexibilisierung der Arbeit einen Schritt zurück machen? Der Lebensalltag junger Familien wird damit nicht gerade abgebildet und unterstützt.

Geben Sie den Arbeitenden in unserem Land eine Chance, nicht dauernd gegen unser antikes Arbeitsgesetz verstossen zu müssen. Geben wir unserer Jugend die Chance, ihren Lebensalltag nach ihren Bedürfnissen zu gestalten. Geben wir dem Parlament die Chance, unser Arbeitsgesetz ins digitale Zeitalter zu transportieren.

Ich würde mich über Ihre Unterstützung freuen und bedanke mich ganz herzlich.

Burkart Thierry · Mit-M · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion

Erlauben Sie mir als demjenigen, der die parlamentarische Initiative 16.484 eingereicht hatte, die ja vom Kommissionsberichterstatter bereits erwähnt wurde, noch ein paar Worte zu sagen. Insbesondere erlaube ich mir, das Argument des Bundesrates in seiner Antwort aufzunehmen, wonach man zuerst die Schlussfolgerungen aus der Corona-Krise abwarten müsse, um zu sehen, welchen gesetzgeberischen Anpassungsbedarf es denn im Zusammenhang mit Homeoffice gebe. Alleine schon das Einreichungsjahr meiner Initiative, 2016, zeigt ja, dass die Realität damals in Bezug auf Homeoffice eben eine andere war als noch ganz früher und dass im Zusammenhang mit den regulatorischen Grundlagen, wie wir sie in unserem Arbeitsrecht kennen, bereits damals Handlungsbedarf herrschte.

Kollege Hans Wicki hat dazu einige Ausführungen gemacht; ich verzichte darauf, die entsprechenden Argumente zu wiederholen, erlaube mir aber, zur Unterstützung vier ganz kurze Beispiele aus der Realität zu erwähnen, die aufzeigen, dass wir eben gesetzgeberischen Handlungsbedarf haben, und zwar jetzt und nicht erst irgendwann einmal.

Erstes Beispiel: Eine Arbeitnehmerin steht um 5.30 Uhr auf, schreibt von 6 bis 7 Uhr ein paar E-Mails und bringt anschliessend ihre Kinder in die Krippe. Um 18 Uhr holt sie ihre Kinder in der Krippe ab, um 20 Uhr möchte sie einer anstehenden Präsentation den letzten Schliff geben. Das Arbeitsgesetz würde ihr das verbieten. Wenn sie es tut, ist sie im illegalen Bereich.

Zweites Beispiel: Ein Arbeitnehmer legt einen Homeoffice-Tag ein. Er steht um 6 Uhr auf und macht sich sogleich an die Arbeit. Es ist schönes Wetter, am Nachmittag hat er sich mit einem Freund zum Tennis verabredet. Um 20 Uhr möchte er noch etwas arbeiten. Das Arbeitsgesetz verbietet ihm dies jedoch. Wenn er es tut, ist er im illegalen Bereich.

Drittes Beispiel: Ein Arbeitnehmer arbeitet an einem wichtigen Projekt für einen Kunden aus New York. Er arbeitet in der Regel von 8 bis 18 Uhr, um 20 Uhr bekommt er aber ein E-Mail des Kunden aus New York. Der Kunde hat eine kurze Frage, die nicht allzu lange warten kann. Für deren Beantwortung benötigte der Arbeitnehmer etwa 5 Minuten, er würde das Mail aber gerne erst um 21 Uhr beantworten, nachdem die Kinder zu Bett gegangen sind; jetzt möchte er seine Aufmerksamkeit lieber seinen Kindern widmen. Das Arbeitsgesetz verbietet ihm dies jedoch. Wenn er es tut, ist er im illegalen Bereich.

Viertes und letztes Beispiel - es liessen sich natürlich unzählige weitere Beispiele anbringen -: Der Ehemann einer Arbeitnehmerin unternimmt mit den Kindern einen Sonntagsausflug. Die Arbeitnehmerin möchte die Zeit nutzen, um in Ruhe an einer anstehenden Präsentation zu arbeiten. Das Arbeitsgesetz verbietet es ihr jedoch. Wenn sie es tut, ist sie im illegalen Bereich.

Das ist die Realität, und diese Realität zeigt, dass wir eben entsprechenden Handlungsbedarf haben.

Nur noch ganz kurz ein paar Argumente, weshalb das Arbeitsgesetz angepasst werden sollte und weshalb wir damit durchaus auch das Homeoffice entsprechend fördern können: Homeoffice hat seine Nachteile, das wurde auch in einem bundesrätlichen Bericht aufgezeigt; ich glaube, er stammt aus dem Jahr 2013. Aber es hat eben auch Vorteile, nicht nur in Bezug auf die individuelle Lebensgestaltung und damit durchaus auch auf die Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau im Arbeitsprozess, sondern auch für handicapierte Menschen. Ich habe von dieser Seite damals, als ich den Vorstoss eingereicht habe, auch Unterstützung erhalten, weil sie damit unter Umständen auf den Arbeitsweg verzichten können. Nicht zuletzt hat es auch aus verkehrspolitischen Gründen Vorteile, weil damit Mobilität verringert, die Erreichbarkeit erhöht und damit auch der Ausbau der Infrastruktur allenfalls etwas reduziert werden kann. Dies war noch eine Ergänzung zu den Ausführungen des Minderheitssprechers, Kollege Wicki.

Ich bitte Sie entsprechend, diesen Vorstoss anzunehmen.

Parmelin Guy · BR-M · Bundesrat · Waadt

La motion Wicki 21.4188, "Reconnaître le droit au télétravail et dire oui à une souplesse plébiscitée", demande au Conseil fédéral de présenter une proposition de modification de loi du travail applicable au travail à domicile, appelé aussi télétravail, qui institue le libre exercice du télétravail. Le libre exercice du télétravail, c'est ce que vise la motion.

D'une manière générale, le Conseil fédéral, comme la commission d'ailleurs, est d'avis que le cadre juridique existant est suffisant pour réglementer le télétravail. Rien n'empêche que l'employeur et les travailleurs conviennent par écrit de règles applicables au télétravail. La configuration de celles-ci varie toutefois d'une entreprise à l'autre. Elles peuvent être établies par des directives internes. Il peut y avoir des clauses spécifiques dans le contrat de travail ou des conventions conclues collectivement entre l'employeur et les représentants internes des travailleurs ou encore entre des associations d'employeurs et de travailleurs.

Par ailleurs, cela a été relevé et cela figure aussi dans l'avis du Conseil fédéral, une discussion au sujet de la flexibilisation de la durée du travail et du repos pour faciliter le télétravail a été ouverte par le Parlement, par vous, qui avez décidé de donner suite à l'initiative parlementaire Burkart 16.484, "Assouplir les conditions encadrant le télétravail".

Je vous ai bien entendu, Monsieur Burkart: 2016, c'est loin. Cela fait déjà six ans. Cette affaire est entre les mains du Parlement. Vous ne pouvez pas reprocher au Conseil fédéral d'aller lentement. Le Conseil fédéral, le moment venu, prendra position, comme le veut la règle, sur votre initiative parlementaire, mais cela montre bien, comme l'initiative parlementaire Graber Konrad 16.414, "Introduire un régime de flexibilité partielle dans la loi sur le travail et maintenir des modèles de temps de travail éprouvés", comme d'autres textes actuellement en discussion, que c'est un sujet extrêmement délicat.

La loi sur le travail repose historiquement sur un équilibre entre les intérêts défendus par les deux bords des partenaires sociaux, équilibre qui s'est installé au fil du temps, qui contribue de manière déterminante au maintien de la paix sociale. C'est la raison pour laquelle, pour trouver une solution, il est indispensable d'associer les partenaires sociaux quand il s'agit de modifier la loi sur le travail. Nous avons essayé d'engager, à la suite d'une autre initiative parlementaire, celle de l'ancien conseiller aux Etats Konrad Graber, une discussion entre partenaires sociaux. Les discussions ont pris du temps, elles progressent, elles avancent, mais c'est pour exploiter au maximum la marge de manoeuvre au niveau de l'ordonnance. On voit bien qu'il y a une très grande sensibilité à ce sujet.

J'aimerais encore dire quelque chose à M. le conseiller aux Etats Wicki avant d'en arriver à la conclusion. M. Wicki a invoqué tour à tour Hegel, l'Ancien Testament, l'islam, le christianisme. Moi, je vous invite au pragmatisme, Mesdames et Messieurs. (Hilarité) Il y a déjà un chantier qui est ouvert, et il n'est pas facile. Je peux comprendre la frustration des uns et des autres. Mais, je le répète, c'est la seule voie qui peut permettre, dans notre pays pragmatique, d'arriver à quelque chose.

Je vous invite à soutenir la proposition de la majorité de la commission de rejeter la motion.

Du côté du Conseil fédéral, nous ferons tout pour essayer de faciliter les discussions, pour essayer d'avancer et, surtout, d'obtenir des majorités. Je vous rappelle en effet que chaque fois que l'on a essayé de toucher à l'interdiction de travailler le dimanche, pour ne prendre que cet exemple, que ce soit sur le plan communal ou cantonal, cela a chaque fois été un non. De mémoire, encore récemment dans le canton de Berne, il y a eu un non. A Nyon aussi, alors que tout le monde était d'accord sur le principe. Donc, on voit que c'est quelque chose qui n'est pas simple.

Le télétravail amènerait un élément supplémentaire. Je vous invite à ne pas lancer un chantier parallèle à la révision sur ces questions, à essayer d'avancer dans la concrétisation de l'initiative parlementaire. Je constate, Monsieur Burkart, que vous allez suivre le cheminement de votre initiative parlementaire quand son examen sera terminé dans l'autre conseil, ce qui montre que cela vous tient à coeur.

Je vous demande de suivre la majorité de la commission et, pour ces raisons pratiques et pragmatiques, de rejeter cette motion.

Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

21.3686

Zurückgezogen - Retiré

Abstimmung

21.4188

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 18 Stimmen

Dagegen ... 21 Stimmen

(3 Enthaltungen)