99.5152

Änderung der bestehenden Kantonsgrenzen durch das Bakom

Leuenberger Moritz · BR-M · Bundesrat · Zürich

Der Lokalsender Intro-TV besitzt eine Konzession des UVEK, mit welcher er im ganzen Kanton Solothurn sowie im bernischen Oberaargau ein kabelgebundenes Fernsehprogramm verbreiten darf. Niemand hindert Intro-TV daran, dieses Gebiet inklusive das Schwarzbubenland auch tatsächlich zu versorgen.

In der Tat hat Intro-TV aber aus kommerziellen Gründen darauf verzichtet, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, damit sein Programm innerhalb der von der Konzession abgedeckten Grenzen auch im Schwarzbubenland empfangen werden kann. Es hat hingegen eine Lösung gesucht, das Schwarzbubenland über das bestehende Netz des Kantons Basel-Landschaft zu versorgen. Dieses Netz in seiner vollen Ausdehnung wird jedoch durch die Konzession von Intro-TV nicht abgedeckt.

Der Anlass für die Intervention des Bakom war, dass Intro-TV ab dem 6. November 1999 damit begonnen hatte, auch grosse Teile des Kantons Basel-Landschaft zu versorgen. Dieses Vorgehen ist durch die Konzession nicht abgedeckt. Intro-TV hat inzwischen ein Gesuch um Erweiterung des Konzessionsgebietes eingereicht; dieses Verfahren ist hängig.

Borer Roland · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich danke für die Antwort. Wie Sie wissen, ist der Kanton Solothurn von seinem Gebiet her ein recht eigenartiger Kanton. Er ist stark zergliedert; das schafft natürlich die Probleme, die Sie zu Recht angeführt haben. Nun wissen Sie aber auch, dass ein Medium, das in einem Kanton flächendeckend empfangen werden kann, auch staatspolitisch dringend notwendig wäre. Wir haben in unserem Kanton die Tendenz, dass sich gerade das Schwarzbubenland durch unseren Kanton schlecht vertreten fühlt, weil die Kommunikationsmittel fehlen. Wir haben keine Kommunikationsmittel, und wir haben anderseits auch kein Verständnis dafür, dass im Kanton Solothurn "Radio 24", "Tele M1", "Tele Bärn" - und wie die Radio- und Fernsehsender alle heissen - problemlos senden können, unsere lokalen Medien aber nicht.

Ist sich der Bundesrat der Problematik der flächendeckenden eigenen Medien bewusst, und ist der Bundesrat auch bereit, Kantone wie Solothurn mit ihrer schwierigen geografischen Form dahin gehend zu unterstützen, dass wir ein Medium haben können, das flächendeckend empfangen bzw. verteilt werden kann?

Leuenberger Moritz · BR-M · Bundesrat · Zürich

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass der Kanton Solothurn, geografisch gesprochen, ein neckisch verzahntes Gebilde darstellt. Das UVEK hat, dessen ungeachtet, ein Konzessionsgesuch gutgeheissen, das immerhin so lautete: ".... den Kanton Solothurn als Ganzes versorgen zu können" - da gehört das Schwarzbubenland dazu.

Aber es ist nicht Sache des Bundesrates, wenn ein Kabelnetzbetreiber im Kanton Basel-Landschaft tätig ist und von dort her das Schwarzbubenland bedient und ein anderer im Kanton Solothurn ohne Zugang zum Schwarzbubenland ist.

Es ist Sache des Senders, der dieses Konzessionsgesuch stellt, sicherzustellen, dass er seinem eigenen Gesuch auch entsprechen kann.

Dass das Bakom ein Konzessionsgesuch pro Kanton bewilligt, nützt natürlich auch dem Sender, der dieses Gesuch gestellt hat, weil er - wie Sie für Solothurn selber sagen - auch nicht will, dass lokale Fernsehsender vom Kanton Aargau und zum Teil sogar vom Kanton Zürich aus in sein Gebiet hineinsenden.

Der Bundesrat kann nur mit der Bewilligung der Konzessionsgesuche tätig werden. Er kann die privaten Kabelnetzbetreiber nicht zu bestimmten Installationen verpflichten. Das Gesuch um Ausdehnung, das dann wieder garantieren könnte, dass der ganze Kanton Solothurn in den Genuss dieses Lokalfernsehsenders kommt, ist hängig.