21.3001
Möglichkeit zur Verlustverrechnung auf zehn Jahre erstrecken
Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion
Antrag der Mehrheit
Annahme der Motion
Antrag der Minderheit
(Herzog Eva, Rechsteiner Paul, Thorens Goumaz, Zanetti Roberto)
Ablehnung der Motion
Proposition de la majorité
Adopter la motion
Proposition de la minorité
(Herzog Eva, Rechsteiner Paul, Thorens Goumaz, Zanetti Roberto)
Rejeter la motion
Präsident (Hefti Thomas, Präsident): Es liegt ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Ettlin Erich · Mit-M · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Die WAK des Nationalrates hat die Motion, wonach die Verlustverrechnung auf zehn Jahre zu verlängern sei, am 12. Januar 2021 eingereicht. Der Nationalrat hat sie am 1. März 2021 mit 117 zu 59 Stimmen bei 8 Enthaltungen angenommen. Ihre Kommission hat die Motion am 24. März 2022 beraten und beantragt mit 8 zu 4 Stimmen, sie anzunehmen.
Worum geht es? Der Vortrag von ab 2020 eingetretenen Verlusten soll auf zehn Jahre verlängert werden. Heute können Verluste nur sieben Jahre vorgetragen werden. Die Begründung ist im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie zu sehen. Die WAK-N sagt, dass die Covid-19-Kredite, die man Unternehmen in der Krise gewährt hat, ja auch für zehn Jahre gegeben würden. Mit den wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die die Unternehmungen hatten, sei ein schwieriger Wiederaufbau verbunden, die Rückzahlungen könnten auch zehn Jahre in Anspruch nehmen. Um kohärent zu bleiben, müssten deshalb auch die Verlustvorträge zehn Jahre dauern können. Bei dieser Rückzahlungsfrist ist also auch die Harmonisierungsidee zu beachten. Die WAK-N hat sie allerdings nicht auf Unternehmen begrenzt, die Covid-19-Kredite erhalten haben, sondern die Verlustverrechnung würde dann für alle Unternehmungen auf zehn Jahre verlängert.
Der Bundesrat lehnt die Motion ab. Er begründet dies damit, dass man schon bei der Unternehmenssteuerreform III eine zeitlich unbegrenzte Verlustverrechnung diskutiert habe, er jedoch aus den Vernehmlassungsergebnissen geschlossen habe, dass sie nicht in die Botschaft aufzunehmen sei. Offen ist der Bundesrat aber gegenüber einer Ausdehnung der Verlustverrechnungsperiode, das sagt er ausdrücklich. Er wollte die Frage im Rahmen der Motion 17.3261 im Frühjahr 2021 neu prüfen, was er dann aber nicht getan hat. Obwohl er grundsätzlich offen ist, begründet der Bundesrat seine Ablehnung auch damit, dass die Motion sehr eng gefasst sei. Der Bundesrat möchte eine technische Lösung nicht vorwegnehmen. Er hat eben gesagt, er prüfe das Anliegen in einem anderen Zusammenhang und lehne es so ab.
Ihre Kommission hat die Motion erwogen. Sie unterstützt sie mehrheitlich, als eine Massnahme, um die Folgen der Corona-Pandemie bei Unternehmungen abzufedern. Sie hat erwogen, dass vor allem auch Start-ups und kleinere Unternehmen von den Corona-Massnahmen bzw. von der Corona-Pandemie betroffen sind, Schwierigkeiten haben und jetzt allenfalls Verluste über eine längere Zeitperiode mittragen müssen und Zeit brauchen, um wieder in die Gewinnzone zu kommen und Gewinne zu erzielen.
Aber es ist auch ein generell berechtigtes Anliegen. Eine Begrenzung der Verlustvorträge ist, systematisch gesehen, eigentlich falsch. Man begrenzt ja die Gewinnbesteuerung auch nicht, und wenn man es auf sieben Jahre begrenzt, kann am Schluss eine Überbesteuerung stattfinden, weil Verluste, die irgendwann das Ergebnis reduziert haben, nicht mehr mit Gewinnen verrechnet werden. Deshalb ergäbe sich dann, über das Totalleben einer Unternehmung gesehen, eine Überbesteuerung. Insofern wäre, wenn schon, eine unbegrenzte Verlustverrechnung richtig. Aber im Rahmen dieser Motion will man einen kleinen Teil der richtigen Massnahmen treffen und die Verlustverrechnung auf zehn Jahre verlängern.
Die Minderheit, die die Motion ablehnt, macht geltend, dass hier aufgrund einer Notsituation für einige eine Neuregelung für alle gemacht werde. Dies sei nicht sinnvoll. Die Minderheit hatte auch Zweifel daran, ob kleine Unternehmen und Start-ups wirklich betroffen seien, ob das dann auch wirklich Auswirkungen habe, da ja diese Unternehmungen, man wisse das, vielfach gar keine Steuern bezahlen würden, selbst in Zeiten ohne Krise.
Aber im Gesamten empfiehlt Ihnen Ihre Kommission mit 8 zu 4 Stimmen, wie gesagt, die Motion anzunehmen.
Herzog Eva · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Auch hier haben wir es mit einem Geschäft zu tun, mit dem wir eigentlich einen Blick zurück in die Vergangenheit, auf die Bewältigung der Covid-Pandemie, werfen. Aber nur auf den ersten Blick gibt es hier eine Parallele zum vorherigen Geschäft. Wenn man jetzt diese Motion hier annehmen würde, dann beträfe das - um denn die Parallele zur Diskussion von vorhin betreffend Kurzarbeits- und Ferienentschädigungen zu ziehen - nicht nur die tatsächlich von der Covid-Pandemie betroffenen Unternehmen, bei denen man vielleicht darüber streiten könnte, ob jetzt noch zusätzliche Mittel ausgeschüttet werden sollen. Vielmehr wird mit dieser Motion verlangt, dass - um im Bild zu bleiben - nicht nur die betroffenen Unternehmen in den Genuss von Ferienentschädigungen kommen sollen, sondern auch solche, die gar keine Kurzarbeit bezogen haben. So präsentiert sich die Lage.
Es geht hier nämlich darum, dass man die Covid-Pandemie als Begründung nimmt und sagt, man solle die Fristen anpassen, weil die Frist für Covid-Bürgschaftskredite zehn Jahre und die Frist für Verlustvorträge nur sieben Jahre dauert. Das wirkt wie eine logisch scheinende Harmonisierung. Aber, wie der Vertreter der Mehrheit ja schon gesagt hat, es geht eben nicht nur um Unternehmen, die von Covid betroffen waren. Vielmehr soll die heute auf sieben Jahre beschränkte Verlustverrechnung einfach ganz generell und für alle Unternehmen auf zehn Jahre ausgedehnt werden. Covid wird zum Anlass genommen für ein anderes Anliegen. Das ist das, was hier passiert.
Der Vertreter der Mehrheit hat es auch schon gesagt: Natürlich werden auch hier - das ist immer sehr wirksam - die KMU und Start-ups als Sympathieträger herangezogen, als ob es um sie gehen würde. Aber es ist so: 50 bis 60 Prozent der KMU bezahlen gar nie Steuern, also auch nicht in einer Krise. Ich weiss nicht, ob ein Start-up nach zehn Jahren immer noch ein Start-up ist, vielleicht ist es ja dann auch einmal ein normales Unternehmen, und die haben sowieso Steuererleichterungen bekommen. Für mich geht diese Argumentation nicht ganz auf.
Diejenigen, bei denen es tatsächlich einschenken würde, und das gilt es meiner Meinung nach zu verhindern, wären die grossen Unternehmen. Wir alle erinnern uns an die letzte Finanzkrise, damals war das ein spürbares Thema; sonst ist es in der breiten Öffentlichkeit gar nicht so ein Diskussionsthema. Bei diesen Unternehmen spielen jedenfalls sieben Jahre oder zehn Jahre Verlustverrechnung natürlich eine grosse Rolle.
Ich habe es schon gesagt: Nach meiner Meinung bzw. nach der Meinung der Minderheit, die ich hier vertreten darf, pickt man sich hier Covid-19 heraus, erwähnt man Covid, die KMU, die Start-ups - das alles klingt gut -, um eine allgemeine Veränderung bei der Verlustverrechnung durchzubringen. Wie ich finde, ist das eine nicht ganz statthafte Begründung, denn einschenken würde es woanders. Die betreffenden Firmen würden dann auch in den Genuss kommen.
Die Begründung mit Covid greift nicht. Wenn es den Firmen aufgrund von Covid tatsächlich noch so schlecht ginge, wäre weiter zu berücksichtigen, dass diese Massnahme ab 2028 greift. Sie bringt also gar nichts. Sogar der Verband Gastrosuisse, der uns in all diesen Belangen, auch zum vorigen Geschäft, geschrieben hat, sagt in seiner Stellungnahme, die Situation im Gastgewerbe habe sich seit der Aufhebung der besonderen Lage kontinuierlich entspannt. Das ist super. Auch hier findet man eigentlich nicht wirklich eine Begründung, warum dies hier noch notwendig wäre.
Ich glaube, das wirkliche Problem ist im Moment der Fachkräftemangel, gerade im Gastrobereich. Ich habe es bei der vorherigen Debatte schon gesagt: Wir stehen vor ganz neuen Problemen. Ich würde Ihnen deshalb hier empfehlen, diese Massnahme nicht zu ergreifen. Angesichts der Zeiten, die vor uns liegen, der steigenden Rohstoffpreise, des steigenden Preisniveaus und der Inflationsbekämpfung, welche vielleicht die wirtschaftliche Entwicklung wieder dämpfen wird, sollten wir dann aufgrund der aktuellen Probleme schauen, welche Massnahmen sinnvoll sind und ob vielleicht auch steuerliche Massnahmen vorzusehen sind. Wenn man Start-ups fragt, sagen sie, dass sie kein Problem damit haben, wie sie als Unternehmen besteuert werden. Die Kapitalbeschaffung und allenfalls die Besteuerung ihrer Aktionäre sind das grössere Problem für sie.
Die Motion verlangt eine Massnahme, die, glaube ich, nicht zielführend wäre - nicht bei KMU und Start-ups - und allenfalls zu grossen Verlusten führen würde. Deshalb bitte ich Sie, die Motion nicht zu unterstützen.
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Dokumente zur Frage der Erstreckung der Verlustverrechnung liegen immer wieder auf unseren Pulten. Eine betreffende Regelung haben wir letztmals in der Unternehmenssteuerreform III vorgeschlagen, die dann abgelehnt wurde. Mit anderen Worten: Der Bundesrat steht einer Verlängerung grundsätzlich positiv gegenüber. Wir sind hier eigentlich gleicher Meinung.
Trotzdem bitten wir Sie, die Motion abzulehnen, denn sie ist sehr eng gefasst. Sie entstand in der Covid-19-Krise und beschränkt sich auf diese Kredite. Eine Umsetzung nur in diesem Bereich wäre für uns zu eng. Wenn wir es einmal angehen, müssen wir das Ganze weiter fassen. Die Motion bringt so, wie sie formuliert ist, zu wenig, bzw. die Umsetzung wäre doch recht kompliziert. Das ist der eine Grund.
Zum zweiten Grund: Wir sind mit etwa acht Steuerprojekten unterwegs. Es ist auch eine Frage der Verwaltungsökonomie. Es geht hier nicht um besonders grosse Dinge. Bezogen auf die Motion ist anzumerken, dass die siebenjährige Verjährungsfrist der Covid-19-Kredite 2028 abläuft. Wir könnten das also auch noch später anpacken. Ich würde Ihnen vorschlagen, dass Sie die Motion ablehnen.
Wir arbeiten ja im Rahmen der Umsetzung der OECD-Steuerreform an einer Verfassungsänderung, die dann zuerst durch eine Verordnung umgesetzt werden soll. Im Nachgang zu dieser Verordnung werden wir auch die Gesetze anpassen müssen. Das dürfte ungefähr 2025 oder 2026 der Fall sein. Wir haben vorgesehen, dass wir diese Frage der Erstreckung der Verlustverrechnung dann in diesem Gesetzgebungsprozess, der ohnehin stattfinden wird, etwas umfassender einbinden werden. Wir vermeiden so eine separate Vorlage für doch relativ wenig. Wir könnten das Thema einpassen. Das Ziel der Motion, die sich auf Covid-19-Kredite beschränkt, könnte erreicht werden, denn wir werden sicher vor 2028 so weit sein. Man könnte diese Aspekte einpassen und im grösseren Ganzen anschauen.
So gesehen, bitte ich Sie, diese Motion nicht anzunehmen. Wir teilen die Grundstossrichtung. Der Bundesrat ist aber der Meinung, dass wir eine bessere Lösung haben werden, wenn wir es später anpacken. Es wäre nicht sinnvoll, noch einmal ein Steuerprojekt zu starten. Das müssen wir tun, wenn Sie die Motion annehmen. Ich bitte Sie auch im Sinne der Verwaltungsökonomie, das nicht zu tun, denn es sind genügend Projekte unterwegs. Mit Steuerreformen lässt sich einfach auch nicht alles ändern.
Ich bitte Sie, auf die Annahme der Motion zu verzichten.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 24 Stimmen
Dagegen ... 15 Stimmen
(0 Enthaltungen)