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Für eine kohärente Praxis bei illegalen Einwanderern (Sans-Papiers)
Herzog Verena · Mit-F · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Zwischen 50 000 und 100 000 Sans-Papiers, das heisst Ausländer und Ausländerinnen ohne gültige Aufenthaltspapiere, leben bei uns in der Schweiz. Es geht um Personen, die nie Papiere hatten, es geht ferner um solche, deren Aufenthaltsbewilligung auslief, und es gibt welche, deren Asylgesuch abgelehnt wurde. Zusammengefasst: Sans-Papiers sind alles Personen ohne geregelten Aufenthaltsstatus, die von Gesetzes wegen gar nicht dauerhaft hier sein dürften, die sich unrechtmässig in unserem Land aufhalten.
Dennoch werden ihnen in den Sozialversicherungen, ausser bei der Arbeitslosenversicherung, den Ergänzungsleistungen und der Sozialhilfe, die gleichen Rechte gewährt wie unseren Schweizern und Personen mit geregeltem Aufenthaltsstatus: also bei der AHV, der Krankenversicherung und auch der Prämienverbilligung. Das ist ein Widerspruch, der gelöst werden muss. Er schafft auch eine Ungerechtigkeit gegenüber allen registrierten Ausländerinnen und Ausländern ohne Bleiberecht, welche unser Land verlassen müssen.
Trotzdem sieht der Bundesrat keinen Handlungsbedarf, wie er das in der Beantwortung der Motion festhält. Gemäss einer Studie des Staatssekretariats für Migration sollen - Sie hören richtig - 86 Prozent der illegalen Einwanderer erwerbstätig sein. Das heisst, sie sind von Arbeitgebern in der Schweiz mehrheitlich schwarz angestellt. Das ist ein Skandal. Aber auch das lässt den Bundesrat offensichtlich kalt. Schon mehrmals wurden ähnlich lautende parlamentarische Vorstösse zur Thematik der illegalen Einwanderer in den genannten Bereichen eingereicht, die bisher immer unbefriedigend beantwortet wurden.
In seinem Bericht vom 21. Dezember 2020 hat nun der Bundesrat eine Gesamtschau zur illegalen Einwanderung vorgenommen - vielen Dank dafür. Doch der Bericht ist absolut ernüchternd, ja, der Bericht unterstreicht geradezu die Notwendigkeit der Forderungen der Motion der SVP-Fraktion:
Erstens fordern wir, dass Rechtsansprüche aus und auf Sozialversicherungen, namentlich der AHV und der Krankenversicherung - mit Ausnahme der Notfallversorgung -, auf Personen mit geregeltem Aufenthaltsstatus zu beschränken sind. Vorbehalten bleiben die Sozialversicherungsabkommen, welche die Schweiz mit immerhin 44 Staaten abgeschlossen hat.
Zweitens fordern wir eine Verschärfung der Strafnormen. Es kann doch nicht sein, dass Arbeitgeber, welche billige Arbeitskräfte ausbeuten, kaum bestraft werden. Genauso darf doch spätestens jetzt, wo viele Vertriebene aus der Ukraine dringend Wohnraum auch bei uns in der Schweiz benötigen, solcher Wohnraum nicht für Sans-Papiers, die gar nicht bei uns leben dürften, blockiert werden. Wozu haben wir denn eigentlich ein rund hundertseitiges Ausländer- und Integrationsgesetz mit 128 Artikeln, wozu ein Asylgesetz mit 81 Seiten? Sind das zahnlose Papiertiger, Gesetze, die umgangen werden können?
Drittens fordern wir die Sicherstellung des Datenaustausches zwischen staatlichen Stellen betreffend Personen ohne geregelten Aufenthaltsstatus, zum Beispiel im Fall von Kindern betreffend Schulbesuche, bezüglich Lehrmeistern usw. Sich hinter dem Datenschutz zu verstecken, wie das der Bundesrat macht, gilt nicht.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen in meinem kurzen Votum den dringenden Handlungsbedarf bei den Sans-Papiers, den ausbeutenden Arbeitgebern und den Vermietern aufzeigen. Alle Migranten, die bereit waren oder es noch sind, ein ordentliches Asylverfahren zu durchlaufen, sowie auch die schutzsuchenden Ukrainerinnen und Ukrainer, die dringend mindestens vorübergehend ein Dach über dem Kopf brauchen, danken Ihnen für die Zustimmung zur Motion der SVP-Fraktion.
Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen
Ich möchte im Kontext dieser Motion darauf hinweisen, dass der Bundesrat in der Zwischenzeit den Bericht "Gesamthafte Prüfung der Problematik der Sans-Papiers" verabschiedet hat. Er wurde auch in der SPK Ihres Rates beraten. Der Bundesrat hat dort darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ausschluss der Sans-Papiers von der Sozialversicherungspflicht nicht möglich ist, weil dies gegen völkerrechtliche Verpflichtungen der Schweiz verstösst. Weiter hat er darauf hingewiesen, dass im Bereich der Schwarzarbeit die Sanktionen als angemessen erachtet werden.
Wo Sie recht haben, Frau Herzog, ist bezüglich der Frage des automatischen und erweiterten Datenaustausches. Diese ist schwierig, sie ist auch widersprüchlich. Wir haben jetzt gerade bei der Behandlung der Motion der SPK-N zur Frage des erleichterten Zugangs zur Berufsbildung von abgewiesenen Asylsuchenden und von Sans-Papiers etwas darüber gesprochen. Hier ist es so: Es waren beispielsweise immer auch die Schulen, die nicht wollten, dass es einen Informationsaustausch etwa mit den Migrationsbehörden gibt, damit die Kinder nicht unter dem illegalen Status ihrer Eltern leiden müssen. Es gibt nun Beispiele, in denen der Informationsaustausch funktioniert. Aber es gibt andere Beispiele, insbesondere der hier vorliegende Fall, wonach die Schulen diesen Informationsaustausch nicht wünschen. Hier hat der Bundesrat nicht einfach einen Hebel zur Verfügung. Wir sprechen hier von der Bildungshoheit der Kantone. Die Kantone verfassen auch Schreiben. Die EDK hat in diesen Fragen auch Empfehlungen abgegeben.
Abstimmung
Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 53 Stimmen
Dagegen ... 135 Stimmen
(0 Enthaltungen)