22.028, 22.033
Doppelbesteuerung. Abkommen mit Äthiopien / Doppelbesteuerung. Abkommen mit Armenien
Landolt Martin · Mit-M · Nationalrat · Glarus · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Der Bundesrat, unterstützt von der grossen Mehrheit Ihrer Kommission, unterbreitet Ihnen heute zwei Doppelbesteuerungsabkommen.
Das Abkommen mit Armenien besteht bereits seit 2006 und soll aktualisiert werden. Verbessert werden sollen unter anderem der Streitbeilegungsmechanismus sowie die Bedingungen für die Anwendung des tieferen Prozentsatzes für die Residualsteuer auf Dividenden. Ebenso soll eine Amtshilfeklausel in Sachen Informationsaustausch gemäss internationalem Standard eingeführt werden.
Das Abkommen mit Äthiopien ist neu und ermöglicht der Schweiz den erstmaligen Ausbau des Abkommensnetzes in Ostafrika. Mit rund hundert Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern ist Äthiopien das zweitgrösste Land in Afrika. Es wird davon ausgegangen, dass der Kontinent für die Exportwirtschaft in den nächsten Jahren an Bedeutung gewinnen wird. Das Abkommen folgt weitgehend dem Musterabkommen der OECD und der heutigen Abkommenspolitik der Schweiz. Eine Bestimmung über die Vergütung für technische Dienstleistungen konnte nicht vorgesehen werden. Daher können beide Staaten in diesem Bereich das eigene Steuerrecht anwenden. In allen anderen Bereichen wird mit dem Abkommen jedoch die Doppelbesteuerung aller Einkünfte vermieden.
Das Abkommen mit Äthiopien und das Änderungsprotokoll zum Abkommen mit Armenien stellen ein ausgewogenes Verhandlungsergebnis dar. Die beiden Abkommen können einen Beitrag zur Verbesserung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen leisten.
Ihre Kommission ist auf beide Vorlagen eingetreten und hat ihnen jeweils mit 15 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt. Ich beantrage Ihnen deshalb, den Empfehlungen Ihrer Kommission zu folgen.
Lüscher Christian · Mit-M · Nationalrat · Genf · FDP-Liberale Fraktion
Le 18 mars et le 4 mai 2022, le Conseil fédéral a adopté le message concernant l'approbation d'une convention contre les doubles impositions entre la Suisse et l'Ethiopie et le message concernant l'approbation d'un protocole modifiant la convention contre les doubles impositions entre la Suisse et l'Arménie.
Concernant l'Ethiopie, tout d'abord, c'est le 29 juillet 2021 que la convention a été signée. Cette convention permet d'étendre le réseau suisse des conventions contre les doubles impositions en Afrique de l'Est. Pour rappel, avec ses quelque 100 millions d'habitants, l'Ethiopie est le deuxième plus grand pays d'Afrique. La convention est dans l'ensemble calquée sur le modèle de l'OCDE. Cependant, et c'est une exception, la convention exclut les rémunérations provenant de la fourniture de tout service de direction, professionnel, technique ou de conseils, ce qui constitue un résultat moins favorable par rapport au projet qui avait été paraphé en 2017. Cela étant, l'administration a confirmé, et le message du Conseil fédéral le stipule expressément, que le montant de l'impôt prélevé à la source pourra sur demande être déduit de l'assiette de l'impôt suisse. Pour le reste, la convention met en oeuvre les normes minimales selon les rapports sur les actions 6 et 14 du projet Beps et elle respecte la norme internationale en matière d'échange de renseignements sur demande.
S'agissant de la convention avec l'Arménie, il s'agit ici d'une révision de celle qui a été conclue en 2006. La convention met en oeuvre les standards minimaux fixés dans le cadre des actions 6 et 14 du projet Beps. Pour le reste, il est renvoyé au développement figurant dans le message du 4 mai 2022 qu'il n'est pas nécessaire de paraphraser.
Selon le Conseil fédéral, ces deux conventions améliorent les relations économiques bilatérales avec les deux pays concernés. En commission, l'entrée en matière a été décidée sans opposition. Au vote sur l'ensemble, les arrêtés portant approbation des deux conventions ont été adoptés par 15 voix contre 4 et 2 abstentions.
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Wie durch die Kommissionssprecher ausgeführt, geht es hier um zwei Abkommen. Das eine ist ein erstmaliges Doppelbesteuerungsabkommen mit Äthiopien, das andere ist ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Armenien.
Um es noch einmal in Erinnerung zu rufen: Die Schweiz ist eines der international am meisten verflochtenen Länder. Viele internationale Multis operieren aus der Schweiz. In diesem Zusammenhang ist die Rechtssicherheit eines der wichtigen Güter, die wir für die Wirtschaft, aber auch für Privatpersonen zur Verfügung zu stellen haben. Ein Doppelbesteuerungsabkommen regelt das Verhältnis zwischen den Staaten in heiklen Bereichen der Steuererhebung und der Steuerbezahlung. Das haben wir auch hier gemacht.
Wie Sie gehört haben, ist es das erste Doppelbesteuerungsabkommen, das wir mit Äthiopien abschliessen. Äthiopien zählt zu den wichtigen Ländern auf dem afrikanischen Kontinent. Es ist ein Land, in dem zunehmend auch Schweizer Unternehmen investieren und zuhause sind. Deshalb ist die Schaffung von Rechtssicherheit in diesem Bereich von Bedeutung.
Es war leider nicht möglich, die technischen Dienstleistungen hier einzubinden, weil beide Staaten diesbezüglich sehr unterschiedliche Abkommenspolitiken haben. Das ist etwas, was wir später wohl nachholen können. Das Fehlen einer betreffenden Regelung fällt im Moment aber nicht ins Gewicht. Im Übrigen ist das Doppelbesteuerungsabkommen mit Äthiopien vergleichbar mit anderen Doppelbesteuerungsabkommen, die Sie schon genehmigt haben. Es schafft Rechtssicherheit und ist ein gutes Signal auf dem afrikanischen Kontinent.
Afrika und Äthiopien spielen auch sonst für die Schweiz eine wichtige Rolle. In der Immobilienbotschaft 2022, die Sie in dieser Session behandeln, werden Sie sehen, dass Äthiopien auch dort eine Rolle spielt in Bezug auf den Ausbau der internationalen Beziehungen.
In der Kommission war das Abkommen grundsätzlich unbestritten. Ich glaube, es ist ein wichtiges Abkommen im Zusammenhang mit den Aktivitäten, die jetzt aus der Schweiz auf dem afrikanischen Kontinent aufgebaut werden.
Das zweite Geschäft betrifft das Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Armenien. Auch hier übernehmen wir die internationalen Standards und bauen sie entsprechend ein. Wie andere Doppelbesteuerungsabkommen, die wir Ihnen schon unterbreitet haben, enthält auch dieses Abkommen eine Regel zur Verhinderung von Abkommensmissbrauch. Weiter sieht das Protokoll eine Reihe von weiteren Verbesserungen vor, insbesondere die Senkung der Residualsätze bei der Besteuerung von Dividenden. Das Abkommen beinhaltet auch eine Amtshilfeklausel nach internationalem Standard in Sachen Informationsaustausch auf Ersuchen.
Wenn wir aus den beiden Vorlagen ein Fazit ziehen, können wir feststellen, dass sie für die schweizerische Wirtschaft eine Verbesserung darstellen. Sie schaffen Rechtssicherheit und ermöglichen es auch, entsprechende Investitionen zu tätigen.
Ich bitte Sie also, auf diese beiden Abkommen einzutreten und ihnen zuzustimmen.
Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Äthiopien
Arrêté fédéral portant approbation d'une convention contre les doubles impositions entre la Suisse et l'Ethiopie
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 130 Stimmen
Dagegen ... 31 Stimmen
(17 Enthaltungen)
Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Armenien
Arrêté fédéral portant approbation d'un protocole modifiant la convention contre les doubles impositions entre la Suisse et l'Arménie
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 136 Stimmen
Dagegen ... 30 Stimmen
(17 Enthaltungen)