02.023

BG über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (BFW)

Schiesser Fritz · 1VP-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion

1. Bundesgesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum

1. Loi fédérale encourageant le logement à loyer ou à prix modérés

Art. 5 Bst. c, d

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 5 let. c, d

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat sich am 13. März 2003 mit den zum Nationalrat entstandenen Differenzen befasst. Ich gehe diese im Gesetz ganz kurz durch.

Es geht einmal um Artikel 5: Bei den Förderungsgrundsätzen hat der Nationalrat den Buchstaben c ergänzt und nach "Familien" noch "Kinder und Jugendliche" eingefügt, auf die zu achten sei. Nun kann man natürlich darüber diskutieren, ob Kinder und Jugendliche nicht auch bereits im Begriff "Familie" enthalten seien. Dieser Meinung kann man sein. Auf der anderen Seite bringt die Ergänzung eine gewisse Verdeutlichung, geht es doch bei diesem Buchstaben darum, dass man bezüglich Wohnraum und der unmittelbaren Umgebung - da sind auch Spielplätze usw. dabei - den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen Rechnung tragen soll. Wir sind zum Schluss gekommen, dass man dieser Ergänzung durchaus zustimmen kann.

Dann zum Buchstaben d des gleichen Artikels. Bei Buchstabe d hat der Nationalrat das Wort "angemessen" durch "ausgewogen" ersetzt. Es ist also darauf zu achten, dass ".... eine ausgewogene soziale Durchmischung der Bewohnerschaft ermöglicht wird". Hier kann man darüber streiten, ob das nun eine Ausweitung sei oder nicht. Wir sind davon ausgegangen, dass es im Wesentlichen das Gleiche ist. Bei "ausgewogen" - das möchte ich hier festhalten - darf es nicht um mathematische Feststellungen gehen, indem man sagt, es müssten so und so viel Prozent von diesen oder jenen Leuten in diesen Wohnungen sein. Wir gehen davon aus, dass das Wort "ausgewogen" in etwa identisch mit dem Begriff "angemessen" ist. Deshalb stellt die Kommission hier keinen anderen Antrag.

Schiesser Fritz · 1VP-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 16 Abs. 3

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 16 al. 3

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion

Bei Artikel 16 hat der Nationalrat im Sinne einer Präzisierung einen neuen Absatz 3 hinzugefügt: Wenn bei bestehendem Wohnraum Erneuerungen gemacht werden, dann richten sich diese Beitragsleistungen in Form von Pauschalbeiträgen nach dem Umfang dieser Erneuerung. Aber auch hier gilt in jedem Fall, dass die Obergrenze für diese Pauschalbeiträge in Absatz 1 festgelegt ist.

Schiesser Fritz · 1VP-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 40

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion

Bei Artikel 40 geht es um die ausserordentliche Beendigung von Förderungen. Hier war formuliert, dass dann, wenn eine Organisation, die im gemeinnützigen Wohnungsbau tätig ist, wesentliche Anforderungen nicht mehr erfülle, die Förderung ihrer Tätigkeit eingestellt werden könne. Der Nationalrat hat das klarer und enger formuliert: Wenn eine solche Organisation ihre Aufgabe nicht mehr erfüllt oder den Anforderungen nicht mehr gerecht wird, wird die Förderung ihrer Tätigkeit eingestellt.

Das ist an sich logisch, und auch hier konnte sich die Kommission der nationalrätlichen Formulierung anschliessen.

Schiesser Fritz · 1VP-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

2. Bundesbeschluss über Rahmenkredite für die Förderung von preisgünstigem Wohnraum

2. Arrêté fédéral concernant les crédits-cadre pour l'encouragement du logement à loyer ou à prix modérés

Art. 1 Abs. 1 Bst. a

Antrag der Minderheit

(Spoerry, Schiesser)

a. 300 Millionen Franken ....

Art. 1 al. 1 let. a

Proposition de la minorité

(Spoerry, Schiesser)

a. 300 millions de francs ....

Präsident (Schiesser Fritz, erster Vizepräsident): Bei der Abstimmung über die Ausgabenbremse im Nationalrat wurde das qualifizierte Mehr nicht erreicht. Der Nationalrat hat den Artikel damit abgelehnt. Unser Rat hat die Ausgabenbremse bereits gelöst.

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion

Dadurch, dass im Nationalrat das qualifizierte Mehr, das es hier braucht, wegen einer Stimme nicht erreicht worden ist, haben wir noch einmal Gelegenheit erhalten, uns über diesen Artikel zu unterhalten.

Wie Sie sehen, gibt es hier eine Mehrheit und eine Minderheit. Die Mehrheit beantragt Ihnen, beim Entwurf des Bunderates zu bleiben und in Artikel 1 Absatz 1 Litera a einen Rahmenkredit von 496,4 Millionen Franken für Darlehen und Beteiligungen zu bewilligen. Nun müssen wir uns vorerst einmal über den rechtlichen Charakter des Rahmenkredites klar werden. Ein Rahmenkredit ist lediglich eine finanzielle Vorgabe, eben ein Rahmen für eine bestimmte Aufgabenerfüllung. Die effektive Verfügbarkeit der jährlichen Mittel für eine bestimmte Aufgabe können wir jeweils jährlich im Budget festlegen. Es ist auch so formuliert, denn dieser Spielraum ist in Artikel 1 Absatz 2 angedeutet, wo es heisst: "Diese Rahmenkredite gelten ab 2003 bis mindestens Ende 2006." Es ist also ein vierjähriger Rahmenkredit. Dank dem "mindestens" kann dieser Rahmenkredit je nach Bedürfnissen oder je nach Verfügbarkeit der Mittel erstreckt werden. Man kann also pro Jahr weniger bereitstellen, als es im Mittel bei einer Aufteilung auf vier Jahre brauchen würde, und dann wäre der Rahmenkredit nicht bereits nach vier Jahren aufgebraucht. Es macht also im Grunde genommen wenig Sinn, wenn wir an diesem Rahmenkredit rütteln, sondern es sollte für die Aufgabenerfüllung, die gemäss Bundesverfassung - Stichwort Wohnbauförderung - gegeben ist, dieser Rahmenkredit zur Verfügung gestellt werden.

Zu bemerken ist auch, dass in Zusammenhang mit dem neuen Finanzausgleich diskutiert wurde, wer Wohnbauförderung betreiben solle. Soll diese zu den Kantonen übergehen, oder soll diese Aufgabe beim Bund bleiben? Man hat sich dafür entschieden, dass die Wohnbauförderung beim Bund bleiben soll. Das heisst, wenn der Bund diese Aufgabe hat, dann sollte man auch mindestens im Rahmenkredit jene Mittel zur Verfügung stellen, die es braucht.

Wie ist man nun auf diese runde halbe Milliarde Franken für vier Jahre gekommen? Man rechnet damit, dass es für 2000 Wohneinheiten rund 150 Millionen Franken braucht. Diese 496,4 Millionen Franken würden also etwa für 6000 Wohneinheiten reichen. Man geht davon aus, dass die Realisierung dieser Wohneinheiten nicht regelmässig über diese vier Jahre verteilt ist, denn aufgrund der Entwicklung, wie man sie auch auf Seite 2899 der Botschaft nachlesen kann, sind in der bisherigen Wohnbauförderung schon bis anhin grosse Schwankungen beim jährlichen Bedarf eingetreten. Man geht gemäss Botschaft davon aus, dass es im Jahre 2003 die Unterstützung für 870 Wohneinheiten braucht, im Jahr 2004 dann für 1500 und in den folgenden Jahren für je 1850 Wohneinheiten. Das heisst, dass die Massnahmen relativ langsam anlaufen und dann jene Betragshöhe erreichen, wie man sie im Durchschnitt der letzten Jahre mit dem alten WEG auch gebraucht hat.

Wir müssen auch sehen, dass die Wohnbauförderung eine Bevölkerungsgruppe in unserem Land betrifft, die stark mit Mieten belastet ist. Man hat 1998 ausgerechnet, dass in der Schweiz insgesamt 25 Prozent der Haushalte weniger als 5000 Franken Monatseinkommen haben. Das sind meistens Familien mit Kindern, und für diese sind die Mietlasten gross. Wir haben also Anspruchsberechtigte für diese Förderungsmassnahmen, und ich denke, es wäre gerade in der heutigen Zeit ein schlechtes sozialpolitisches Zeichen, wenn wir jetzt diesen Rahmenkredit kürzen würden.

Ich bitte Sie also: Bleiben wir beim Antrag des Bundesrates und beim Beschluss, wie wir ihn das letzte Mal gefasst haben, und tun wir dies im Bewusstsein, dass wir in den jährlichen Budgets die entsprechenden Beträge aufgrund der aktuellen finanziellen Situation im Budget einstellen können, falls wir dann echte Probleme haben und sich die Bedürfnisse allenfalls anders präsentieren.

Spoerry Vreni · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion

Eine kleine Minderheit, bestehend aus Fritz Schiesser und mir, beantragt Ihnen, in Artikel 1 Absatz 1 Litera a nicht den Betrag für Darlehen und Beteiligungen von 496,4 Millionen Franken zu sprechen, sondern lediglich 300 Millionen Franken. Was ist der Hintergrund dieses Antrages?

Im Nationalrat war das neue Gesetz grundsätzlich unbestritten. Es ist unbestritten, dass ein Verfassungsauftrag besteht und dass wir diesen auch wahrnehmen müssen. Allerdings müssen wir dies im Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten tun, weil wir auch einen Verfassungsauftrag haben, die Defizite und die Schulden des Bundes in den Griff zu bekommen.

Andererseits ist festzustellen, dass die Wohnraumförderung nicht unbestritten ist, und dass sich ihr Stellenwert in letzter Zeit verändert hat. 1996 wurden zwei Gutachten im Auftrag der Geschäftsprüfungskommission erstellt. Frau Forster hat eben jetzt mein schriftliches Votum gefunden, das ich vorhin verloren hatte; sie konnte es dank Diskette neu ausdrucken. (Heiterkeit)

Es gab also 1996 zwei Berichte, die einerseits die konjunkturpolitische Wirkung und andererseits auch die sozialpolitische Natur der Wohneigentums- und Wohnraumförderung geprüft haben. Es ist unbestritten, dass sozialpolitische Ziele erreicht worden sind, wenn auch die Hälfte der für die Eigentumsförderung eingesetzten Mittel von so genannten Mitnehmern beansprucht worden ist, d. h. von Personen, die auch ohne diese Mittel Wohneigentum hätten erwerben können.

Mit Bezug auf die Konjunkturpolitik wurde in diesen Gutachten festgestellt, dass sie praktisch nicht ins Gewicht fallen. Dazu kommt, dass 1993 13 000 Einheiten mit dem Instrument des WEG gefördert wurden. Heute sind es weniger als 2000 Einheiten, was klar zum Ausdruck bringt, dass das Interesse an der Wohnbauförderung zurückgegangen ist.

Aus diesem Grunde kann es - insbesondere auch angesichts der Situation des Bundeshaushaltes - nicht erstaunen, dass immer mehr die Frage gestellt wird, ob die Wohnbauförderung tatsächlich zu den Kernaufgaben des Bundes gehöre, ob der Einsatz der beträchtlichen Mittel im Vergleich zum Resultat verhältnismässig sei oder ob sich der Bund im Rahmen der Überprüfung seiner Aufgaben allenfalls von dieser Aufgabe trennen könnte. Wir haben ja in dieser Session mit der Überweisung der Motion Epiney 02.3736, "Überprüfung der Aufgaben des Bundes", dem Bundesrat den Auftrag erteilt, eine grundsätzliche Überprüfung seiner Aufgaben vorzunehmen. Im Nationalrat gab es gleich lautende Vorstösse. Dort wurde zudem eine Parlamentarische Initiative angekündigt, wonach der hier relevante Artikel 108 der Bundesverfassung angepasst werden solle.

Aufgrund all dieser Fakten - dass ein Verfassungsauftrag besteht, den wir, so gut es uns möglich ist, wahrnehmen wollen und müssen, dass aber grundsätzliche Bedenken bestehen, ob diese Aufgabe auch im veränderten finanzpolitischen Umfeld noch Platz in den Bundesaufgaben findet - hat Kollege Pelli im Nationalrat einen Einzelantrag zu Artikel 1 des Bundesbeschlusses über Rahmenkredite für die Förderung von preisgünstigem Wohnraum eingereicht, den ich hier wieder aufnehme. Der Antrag verlangt, dass das Geld für die Darlehen und Beteiligungen auf 300 Millionen Franken zu beschränken sei.

Das würde bedeuten, dass der vorgesehene Kredit für das laufende Jahr von 75 Millionen Franken in den folgenden Jahren des Rahmenkredites nicht erhöht werden könnte. Das würde einerseits eine Entlastung des Bundeshaushaltes bedeuten, gleichzeitig aber auch die notwendige Zeit einräumen, um die vorher erwähnte grundsätzliche Frage zu überprüfen. Dieser Antrag Pelli wurde im Nationalrat relativ knapp, mit 94 zu 81 Stimmen, abgelehnt. Diese Ablehnung hatte zur Folge - damit komme ich zum Kern meines Antrages -, dass im Anschluss daran das qualifizierte Mehr für die Aufhebung der Ausgabenbremse nicht mehr erreicht wurde. Es gab offensichtlich eine beträchtliche Anzahl Mitglieder des Nationalrates, welche dem Finanzierungsbeschluss bei einem Betrag von 300 Millionen Franken zugestimmt hätten, sich jedoch mit dem höheren Betrag von knapp 500 Millionen angesichts des angespannten Bundeshaushaltes nicht mehr einverstanden erklären konnten.

Wenn ich den Antrag Pelli aufnehme, so bringt die Minderheit damit zum Ausdruck, dass ein Verfassungsauftrag besteht, der uns zu Förderungsmassnahmen in der Wohnungsversorgung verpflichtet, dass wir aber nicht nur diesen Auftrag haben, sondern - wie ich eingangs gesagt habe - auch den Verfassungsauftrag, die Verschuldung des Bundes und die Defizite in den Griff zu bekommen. Aus diesem Grunde erscheint es uns vertretbar, ja unerlässlich, bei einer Aufgabe des Bundes, die seit einiger Zeit infrage gestellt wird, die Ausgaben nicht weiter ansteigen zu lassen und gleichzeitig eine grundsätzliche Überprüfung im Sinne des Vorstosses Epiney zu verlangen. Wenn wir uns dieser Aufgabe nicht unterziehen, bleiben alle Appelle an die Haushaltdisziplin, alle Aufrufe, das Ausgabenwachstum endlich zu drosseln, alle Beteuerungen, auch strukturelle Anpassungen in Angriff zu nehmen, toter Buchstabe und Makulatur.

Wir legen Wert auf die Feststellung, dass der Minderheitsantrag kein Dolchstoss gegen die Förderung von preisgünstigem Wohnraum ist. Er ist ganz im Gegenteil der Versuch, diese Aufgabe vorläufig in einem für den aktuellen Bundeshaushalt verträglichen Ausmass weiterführen zu können.

Wenn der höhere Betrag im Finanzierungsbeschluss drinbleibt, bleibt nach dem Resultat im Nationalrat offen, ob die Vorlage die Hürde der Ausgabenbremse nimmt. Sollte diese Hürde jedoch verfehlt werden, dann erleidet die Wohnbauförderung abrupt einen Abbruch. Nur noch die bereits eingegangenen Verpflichtungen könnten weitergeführt werden. Damit würde dieser Aufgabe der grössere Schaden zugefügt als durch einen reduzierten Betrag im Finanzierungsbeschluss, dies ganz besonders, da im Entlastungsprogramm diese 496 Millionen Franken wahrscheinlich ohnehin eine Korrektur erfahren dürften und der Bundesrat sich überlegt, den Rahmenkredit über die Jahre 2007 und 2008 zu erstrecken. Wenn der höhere Betrag für eine längere Dauer zur Anwendung kommt, resultieren daraus keine höheren Beiträge als jene, die der Minderheitsantrag Spoerry verlangt. Wenn Sie dem Minderheitsantrag zustimmen, wird die Situation klar. Man verschiebt die Frage nicht ins Gutdünken der Budgetdebatte, ob man zugesagte Mittel kurzfristig kürzt oder ob man sie laufen lässt.

Über alles gesehen ist der Minderheitsantrag ein Antrag, der im Interesse dieses neuen Gesetzes liegt. In diesem Sinne bitte ich Sie, der Minderheit zu folgen.

Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich möchte mich nicht materiell zur Vorlage äussern. Ich unterstütze den Antrag der Minderheit Spoerry. Aber ich möchte doch den Hinweis, dass wir keine Abstimmung über die Ausgabenbremse mehr machen müssen, zuhanden des Amtlichen Bulletins noch begründen lassen. Ich gehe nämlich davon aus, dass wir das letzte Mal einen Beschluss gefasst haben, und diesen haben wir der Ausgabenbremse unterstellt. Dann hat der Nationalrat das Geschäft behandelt und hat einen anderen Beschluss gefasst. Jetzt kommt das Geschäft wieder zu uns, und wir müssen jetzt einen neuen Beschluss fassen. Entweder stimmen wir gleich wie das letzte Mal, oder wir stimmen dem Antrag der Minderheit Spoerry zu. Wir könnten allenfalls auch einen höheren Beitrag beschliessen, wenn solche Anträge da wären. Wenn wir natürlich einen höheren Beitrag beschliessen würden, können wir nicht einfach sagen, dass das mit dem Beschluss vom letzten Mal abgegolten ist. Es geht hier also um einen neuen Beschluss, und ich meine, dass man den Beschluss, den wir heute fassen, der Ausgabenbremse unterstellen muss. Das ist meine Auffassung, und ich wäre froh, wenn Sie das begründen; ich habe da grosse Zweifel.

Schiesser Fritz · 1VP-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion

Wenn wir eine höhere Ausgabe beschliessen würden, hätten wir diesen Beschluss noch einmal der Ausgabenbremse zu unterstellen. Wir fassen aber nicht einen neuen Beschluss, sondern bestätigen allenfalls den bisherigen in der Höhe von 496,4 Millionen Franken oder gehen tiefer. Wir sind also nicht auf der gleichen Stufe wie der Nationalrat, der den Artikel abgelehnt hat, sondern haben dem Ausgabenplafond von 496,4 Millionen Franken durch Lösung der Ausgabenbremse zugestimmt. Das entspricht der Praxis, die unser Rat bisher so gehandhabt hat.

Jenny This · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Als Baumeister möchte ich Ihnen dringend beantragen, dem Antrag der Minderheit Spoerry zu folgen. Nach meinem Gutdünken müsste dieser Betrag nicht nur auf 300 Millionen Franken, sondern sogar auf Null herabgesetzt werden.

Wohnbauförderung ist keine Kernaufgabe des Bundes. Wohnbauförderung regelt der Markt, und sie wird über private Investoren sichergestellt. Staatlich geförderter Wohnungsbau konkurrenziert die privaten Anbieter und verzerrt zusätzlich den Markt und das natürliche Angebot.

Es wird immer mit dem Verfassungsauftrag argumentiert. Ja, dann müssen wir günstige Rahmenbedingungen schaffen; dann wird der Wohnungsbau forciert! In Regionen, wo Wohnungsnachfrage vorhanden ist, wird eben von privaten Investoren gebaut. Solange wir das Ausgabenwachstum nicht im Griff haben, ist es heute unredlich, weitere 500 Millionen zu sprechen; die 300 Millionen sind ein äusserster Grenzfall. Ich werde beidem nicht zustimmen, wäre aber froh, wenn wenigstens die Mehrheit unter Ihnen die Minderheit unterstützen würde.

Deiss Joseph · BR-M · Bundesrat · Freiburg

Tout d'abord, puisque le soutien à la construction de logements sociaux est supposée être remise en question, j'aimerais signaler tout de même qu'au cours des années de son existence, cette activité a permis la construction de 130 000 logements. Au-delà de sa base constitutionnelle, qui mérite d'être rappelée, c'est tout de même un élément qui peut être considéré comme un succès. D'ailleurs, cet aspect de l'activité n'a pas été remis en question non plus par Mme Spoerry.

Il faut rappeler aussi que le marché du logement est actuellement très tendu en Suisse. On a un indice de 1,13. Dans bien des centres tels que Zurich ou Genève, on est même nettement en dessous de 0,5 pour ce qui est des logements vacants. En outre, la propriété privée du logement n'est pas encore répandue chez nous et mérite par conséquent d'être également soutenue. Enfin, il existe toute une série de projets qui peuvent être réalisés à brève échéance par les maîtres d'ouvrage, qui sont notamment des maîtres d'ouvrage d'utilité publique, où nous savons que des fonds sont disponibles et que des projets existent.

Il est essentiel à mon avis qu'on se rappelle aussi que les leçons ont été tirées par rapport aux expériences faites dans le passé. Le présent projet vise une modification de fond en comble, ou en tout cas fondamentale, de l'aide à la construction de logements. Cela nous amène notamment à considérer différemment le montant qui est inscrit au niveau du budget, puisqu'il s'agit de crédits qui seraient accordés, alors que par le passé, on parlait de montants qui concernaient l'abaissement de base et qui étaient des décaissements effectifs.

En d'autres termes, même si les 496,4 millions de francs qui sont prévus dans le projet du Conseil fédéral vont grever le budget parce qu'il faut, en raison de notre technique budgétaire, les y inscrire, il faut toujours garder en tête qu'il s'agit de crédits et que la charge financière effective est à trouver dans les intérêts qu'on ne demande pas pour ces crédits. Dans l'ancien système, on aurait porté dans le projet les 15 ou les 20 millions de francs nécessaires par année, sur un montant total de 500 millions de francs, liés à l'abaissement d'un intérêt ou au renoncement total à celui-ci. Il y a donc là une évolution qui fait aussi qu'à l'avenir, nous serons beaucoup moins contraints d'assainir des situations comme cela a été le cas dernièrement.

J'aimerais inviter votre Conseil à maintenir sa décision qui était somme toute assez nette puisque, pour le montant en question, il y a eu une majorité de 31 voix contre 3, et cela en se rappelant les éléments suivants.

Il s'agit tout d'abord d'un crédit-cadre, comme l'a rappelé le rapporteur, et non pas d'un montant qui est déjà lié à un décaissement. Nous ne sommes pas au niveau du budget. Le Conseil fédéral a déjà pris des options, voire des décisions pour les budgets 2004 à 2007 puisqu'il entend soumettre l'aide à la construction de logements à son programme de rééquilibrage. Les économies seront de l'ordre de 15 millions de francs l'année prochaine; on prévoit de mettre au budget 61 millions de francs, au lieu des 76 millions de francs prévus initialement dans le plan financier de l'année passée. En 2005, 2006 et 2007, les économies seront encore plus importantes puisqu'on passera de 114 à 74, voire de 146 à 91 millions de francs en 2007. Par conséquent, le fait de maintenir le crédit-cadre tel qu'il est prévu n'implique pas, au niveau des décaissements, que l'on ne puisse pas procéder aux économies nécessaires en fonction de notre situation budgétaire.

Ensuite, un autre argument est lié à la masse critique qu'il convient de maintenir. Le programme d'économies, comme le Conseil fédéral le prévoit, va déjà conduire à une diminution considérable, on peut dire pratiquement de moitié, du nombre de logements que l'on pourra construire pendant la période prévue pour ce crédit-cadre. Si nous donnions un signal qui irait même au-delà de cela, cela voudrait dire que la masse critique pour cette activité, ce mandat constitutionnel, serait remise en question.

C'est pourquoi je vous invite à maintenir votre décision initiale pour permettre la réalisation d'un minimum de logements conformément aux voeux du Conseil fédéral.

J'ajouterai peut-être encore l'aspect conjoncturel. Mme Spoerry a rappelé une étude qui a été faite pour évaluer la contribution à fournir pour surmonter des situations conjoncturelles difficiles par la construction de logements sociaux. La conclusion en a été que ce n'est pas un facteur essentiel dans la politique budgétaire. Il faut dire à ce propos que cela n'est pas étonnant puisque cela n'a jamais été, à ma connaissance, un argument. On n'a jamais dit que l'on faisait du social dans la construction de logements pour des raisons conjoncturelles, mais on le fait pour des raisons sociales. Il n'est donc pas étonnant que l'on ne trouve pas un effet que l'on n'a pas cherché. Ceci dit, il faut bien reconnaître que nous sommes dans une situation conjoncturelle difficile, qui ferait que, dans le cas d'une réduction sensible, voire totale de l'aide à la construction de logements sociaux, il y aurait, dans la situation actuelle, un effet qui ne pourrait pas être considéré comme positif, mais qui devrait certainement être considéré comme négatif.

Nous pensons que si le Parlement peut terminer les délibérations sur ce projet pendant cette session encore, il sera possible, dès cet automne, de soutenir toute une série de projets qui sont prêts, sachant que la loi actuelle ne prévoit plus de moyens pour pouvoir soutenir de nouveaux projets. La loi actuelle permet encore de gérer l'acquis qui durera d'ailleurs pendant vingt ans, peut-être vingt-cinq ans encore. Par conséquent, je vous invite aussi à ne pas donner un signal négatif du point de vue conjoncturel, car notre pays n'en a pas besoin en ce moment.

Donc, vous voyez qu'il y a toute une série de bonnes raisons qui plaident pour que votre Conseil maintienne sa décision.

Schiesser Fritz · 1VP-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit .... 22 Stimmen

Dagegen .... 21 Stimmen