22.020
Finanzhaushaltgesetz (Abbau der coronabedingten Verschuldung). Änderung
Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
Bundesgesetz über den eidgenössischen Finanzhaushalt (Abbau der Corona-bedingten Verschuldung)
Loi sur les finances de la Confédération (Réduction de l'endettement lié au coronavirus)
Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Wir beraten die verbleibenden Differenzen. Herr Guggisberg spricht zugleich für seine Minderheiten und für die SVP-Fraktion.
Guggisberg Lars · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Wir kommen zu einer weiteren Runde und zur Frage, wie wir die Corona-bedingten Schulden abbauen wollen. Es stehen sich noch zwei unterschiedliche Konzepte gegenüber. Wir haben zum einen das Konzept des Nationalrates, das hier eine Mehrheit gefunden hat. Dort geht es darum, dass wir bis 2031 die Schulden im ausserordentlichen Haushalt abbauen, und um eine Verrechnung zwischen Ausgleichskonto und Amortisationskonto. Zum andern haben wir das Konzept des Ständerates, das mit jenem des Bundesrates deckungsgleich ist. Es sieht eine Frist zum Abbau der Schulden im ausserordentlichen Haushalt bis 2035 vor, also vier Jahre länger, und den Verzicht auf eine Verrechnung zwischen den beiden Haushalten.
Ich spreche hier für die Minderheit. Wir setzen uns für das Konzept des Ständerates und des Bundesrates ein. Wie kommen wir dazu? Bei der Vermischung zwischen ausserordentlichem und ordentlichem Haushalt handelt es sich nicht um eine Idee der Schuldenbremse, wie sie das Stimmvolk vor einiger Zeit mit 85 Prozent Ja-Stimmen angenommen hat. Es wäre also eine klare Abkehr von dieser Schuldenbremse, die sich in den letzten Jahren, um nicht zu sagen Jahrzehnten, sehr bewährt hat.
Es wurde von einem "Buebetrickli" gesprochen, auch von einem "buchhalterischen Zaubertrick". Damit bauen wir nämlich keine Schulden effektiv ab. Wir verrechnen einfach zwei Konti, die miteinander nichts zu tun haben.
Das ist der Grund, warum wir uns für das Konzept des Ständerates einsetzen, das, wie gesagt, deckungsgleich mit jenem des Bundesrates ist. Die praktischen Auswirkungen auf die Budgetprozesse dürften sowieso eher marginal sein, weil wir uns beim Konzept des Ständerates und des Bundesrates ja vier Jahre länger Zeit geben, um diese Schulden abzubauen, auch zugunsten künftiger Generationen.
Ich bitte Sie also, dem Konzept des Ständerates und des Bundesrates zu folgen und unserem Minderheitsantrag zuzustimmen.
Wettstein Felix · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Grüne Fraktion
Sie werden jetzt in dieser Debatte verschiedentlich hören, dass es doch gar nicht so sehr darauf ankomme, ob man der ständerätlichen Fassung oder der Mehrheit in unserem Rat zustimme. Ein erstes Mal ist dieser Gedanke vorhin schon erwähnt worden. Die Differenz zwischen diesen beiden Anträgen beträgt 13,5 Milliarden Franken! Es geht um die Frage, ob wir mit einem Verlustvortrag von 27 Milliarden oder von 13,5 Milliarden Franken in die nähere Zukunft starten.
So oder so, auch mit der Lösung, die wir hier in der Sommersession in unserem Rat ausgearbeitet haben, werden wir in den kommenden acht Jahren Überschüsse erzielen müssen. Wenn es nach dem Ständerat gehen würde, dann müssten wir im Jahresergebnis Jahr für Jahr im Durchschnitt mehr als eine Milliarde Franken zusätzliche Gewinne erzielen, bevor diese Schuld getilgt ist. Seit ungefähr einer Woche sind wir im Besitz des Finanz- und Investitionsplans für die Jahre 2024 bis 2026. Der Plan zeigt, dass unsere Jahresergebnisse ab 2024 bereits ohne den Corona-Schuldenabbau im Minus abschliessen werden. Die Gründe sind bekannt, Herr Bundesrat Maurer hat sie in der vorangehenden Debatte aufgezählt; am meisten schenkt der Ausbau der Armee ein.
Hinzu kommt: Als wir im Juni dieses Geschäft erstmals zu beraten hatten, sind wir, gemeinsam mit dem Bundesrat, davon ausgegangen, dass die Schweizerische Nationalbank (SNB) auch in den kommenden Jahren Gewinne ausschütten wird, da sie ja eine grosse Ausschüttungsreserve hat. Der Bundesanteil aus dieser Ausschüttung, so wurde damals argumentiert, könne dann für den Corona-Schuldenabbau verwendet werden. Am Montag dieser Woche, während der Fragestunde, haben wir in der Antwort auf die Frage meines Fraktionskollegen Andrey erfahren, dass, Stand heute, für das laufende Jahr null Franken Ausschüttung der Nationalbank zu erwarten seien - notabene entgegen dem Mehrjahresvertrag, der zwischen der SNB, dem Bund und der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und -direktoren abgeschlossen worden ist.
Wenn es so kommt, wissen wir nicht, ob es nächstes Jahr, übernächstes Jahr usw. erneut zu einer vergleichbaren Situation kommt. Es wird offensichtlich: Wir können für den Corona-Schuldenabbau nicht mit Nationalbank-Gewinnausschüttungen rechnen.
Gleichzeitig haben wir in den letzten fast zwanzig Jahren ein Ausgleichskonto äufnen können, das so gross ist, dass es auf einen Schlag die gesamten Corona-Schulden tilgen könnte! Dieses Ausgleichskonto wurde für ausserordentliche Lagen aufgebaut. Wenn Corona nicht eine ausserordentliche Lage war, dann frage ich Sie: Was dann? Auch wenn wir die Hälfte der Corona-Schulden auf diese Weise abtragen, bleiben über 15 Milliarden Franken in diesem Ausgleichskonto.
Aus all diesen Gründen bitten wir Sie dringend, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und am Beschluss unseres Rates festzuhalten.
Wyss Sarah · Mit-F · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Erlauben Sie mir eine Vorbemerkung: Das alles hat vielleicht ein bisschen trocken getönt. Aber das, worüber wir heute entscheiden, hat beispielsweise auch Einfluss darauf, wie wir künftig die Kaufkraft stärken können. Also hier auch nochmals schon im Vorfeld ein Aufruf an die Mitte-Fraktion, hier doch den Beschlüssen unseres Rates zu folgen, damit wir den dringend notwendigen Handlungsspielraum finanzieller Art künftig beibehalten können.
Wir haben - ich mache einen kurzen Rückblick - rund 34 Milliarden Franken Corona-bedingte Ausgaben. Diese waren notwendig. Nicht alle diese Mittel wurden ausserordentlich abgebucht. Rund 25 Milliarden Franken davon wurden es aber. Das waren wichtige Ausgaben: A-Fonds-perdu-Beiträge, Kurzarbeitsentschädigungen, Darlehen usw. Es war wichtig, die Wirtschaft zu stützen, als wir diese Massnahmen zum Schutz der Gesundheit der Menschen und der Bevölkerung ergreifen mussten. Das war eine Investition in die Zukunft und in die Wirtschaft.
Nun, was machen wir jetzt mit diesen ausserordentlichen Ausgaben, die wir dort verbucht haben? Sie einfach, ohne eine Gesetzesanpassung, dort zu lassen, geht nicht. Meine beiden Vorredner haben es bereits gesagt: Das wäre nur mit Sparprogrammen möglich, die sich niemand von uns wünscht.
Ich möchte nochmals kurz rekapitulieren: Was ist bisher geschehen? Wir haben hier drinnen in der Sommersession drei Konzepte diskutiert. Die SP-Fraktion stand damals dafür ein, die gesamten strukturellen Überschüsse, die in den letzten ungefähr zwanzig Jahren erzielt wurden, gegen diese Ausgaben zu verrechnen; dies ganz nach dem Motto "Spare in guten Zeiten, dann hast du in der Not". Wir sind in diesem Hohen Hause unterlegen und akzeptieren das.
Nun kam aber der Kompromiss durch, nämlich dass man - Herr Wettstein hat es vorhin gesagt - die Hälfte der strukturellen Überschüsse, die wir erwirtschaftet haben, benutzt, um den Betrag im Amortisationskonto zu reduzieren. Der Rest wird dann abgetragen, aber nicht über eine so lange Zeit, wie es der Bundesrat vorsieht. Das heisst, dass unser finanzieller Handlungsspielraum grösser wird. Das entspricht eben der nationalrätlichen Fassung. Dieses Konzept wurde von sechzehn Kantonen befürwortet, dieses Konzept wurde von der FDP-Fraktion befürwortet. Es ist ein Konzept, das breit getragen wird. Mit Ausnahme der SVP-Fraktion hat sich niemand für das bundesrätliche Konzept ausgesprochen, ausser vielleicht noch ein Verband und nun eben der Ständerat.
Der Kompromiss ist eine sinnvolle und akzeptable Variante, weil er vergangene Überschüsse mitberücksichtigt, gleichzeitig aber auch etwas Luft im Amortisationskonto gibt. Es ist eine sinnvolle und akzeptable Variante, weil damit die dringend notwendigen finanziellen Handlungsspielräume vorhanden sein werden - nicht morgen, aber in einigen Jahren. Ich habe es bereits gesagt: Der Ständerat ist leider umgeschwenkt und möchte nun unerklärlicherweise nicht den Kantonen - eigentlich ist ja der Ständerat die Vertretung der Kantone -, sondern dem Bundesrat folgen.
Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion: Folgen Sie weiterhin der nationalrätlichen Linie. Bleiben Sie bei dem, was Sie das letzte Mal im Nationalrat entschieden haben! Geben Sie dem Ständerat, normalerweise die Chambre de Réflexion, die Möglichkeit, nochmals über die Bücher zu gehen und diese Schulden so abzubauen, dass es verträglich und finanzpolitisch sinnvoll ist.
Fischer Roland · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion
Um was geht es hier eigentlich? Uns liegen in dieser Differenzbereinigung noch zwei Varianten zur Frage vor, wie wir mit diesen sogenannten Corona-bedingten Schulden umgehen können. Wir haben die Variante des Nationalrates, nach der die Hälfte des Fehlbetrags des Amortisationskontos mit dem Überschuss des Ausgleichskontos kompensiert wird. Dafür ist eine Frist bis 2031 vorgesehen, die bis 2035 verlängert werden kann. Und wir haben die Variante des Ständerates, der - wie der Bundesrat auch - vorsieht, dass der Fehlbetrag des Amortisationskontos ohne Verrechnung mit dem Ausgleichskonto abgebaut werden soll. Dafür wird die Frist bis 2035 erstreckt, dies mit der Möglichkeit einer Verlängerung bis 2039.
Welches sind die finanziellen Konsequenzen der beiden Varianten? Sie sind eigentlich nicht unterschiedlich. Sie sind im Grunde genommen gleich. Bei beiden Varianten werden wir, je nachdem, ob die ausserordentlichen Ausschüttungen der Nationalbank noch anfallen werden, 1 bis 2,3 Milliarden Franken jährlich an Schulden abbauen, mit schätzungsweise 1 Milliarde strukturellem Überschuss und eben möglicherweise 1,3 Milliarden Franken Zusatzausschüttungen der Nationalbank. Für die effektive Verschuldung des Bundes, die Bruttoschulden, haben die Varianten den gleichen Effekt.
Was wir hier im Grunde genommen machen, ist etwas wie Schattenboxen zwischen dem Nationalrat und dem Ständerat, indem wir darüber diskutieren, auf welchen Kontrollstatistiken diese Corona-Schulden verbucht und abgebaut werden sollen.
Man stellt sich natürlich die Frage: Weshalb machen wir denn diese Übung überhaupt? Grundsätzlich ist die Übung notwendig. Sie ist sogar sehr notwendig, weil das Finanzhaushaltgesetz heute eine Frist von lediglich sechs Jahren vorsieht, während der wir einen Fehlbetrag auf dem Amortisationskonto abbauen können. Das würde bedeuten, dass wir bis im Jahr 2028 jährlich rund 4 Milliarden Franken abbauen müssten. Zusätzlich zu diesen 1 bis 2,3 Milliarden Franken müssten wir noch einmal mehrere Milliarden finden, damit wir diesen Abbauvorschriften Genüge tun könnten.
Welche Version wir in dieser Vorlage letztendlich wählen, ist nicht so entscheidend. Es gibt allerdings einen klitzekleinen Unterschied, denn wenn wir heute an der Version des Nationalrates festhalten, dann kehren wir etwas früher in den Normalbetrieb der Schuldenbremse zurück, wenn ich das mal so ausdrücken darf. Das würde heissen, dass wir, wie es eigentlich auch vorgesehen ist, strukturelle Überschüsse im ordentlichen Haushalt dem Ausgleichskonto gutschreiben, damit in konjunkturell schlechten Lagen dann auch der Ausgleich gemacht werden kann. Das bedeutet, dass wir im ordentlichen Haushalt etwas früher einen kleinen Handlungsspielraum zurückgewinnen, indem wir nicht länger den Druck haben, den strukturellen Überschuss auf das Amortisationskonto zu buchen, sondern ihn gegebenenfalls auch verwenden können.
Zusammengefasst: Es gibt materiell, was die Schuldenhöhe betrifft, keinen Unterschied zwischen den beiden Varianten. Die Variante des Nationalrates gibt uns aber in einigen Jahren wieder ein klein wenig Handlungsspielraum zurück.
Deshalb bitte ich Sie im Namen der grünliberalen Fraktion, der Mehrheit zu folgen und am Beschluss Ihres Rates festzuhalten.
Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Die Mitte-Fraktion unterstützt den Antrag der Minderheit und verzichtet auf ein Votum.
Schilliger Peter · Mit-M · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion
Es gilt hier, die Lösung zu finden, wie wir den Schuldenberg im Amortisationskonto von rund 30 Milliarden Franken über die kommenden Jahre wieder abbauen können. Bei der ersten Beratung hier im Rat hatten wir uns dafür eingesetzt, zusammen mit der damaligen Mehrheit eine gute Lösung zu definieren. Wir hatten diese Lösung mitgestaltet. Der Grund dafür lag darin, dass wir die Frist, wie von Kollege Fischer auch schon erwähnt, verkürzen wollten. Gewissermassen wollten wir uns ein Ziel setzen, das überschaubar ist, fanden wir doch die Maximaldauer bis 2039 zu lang.
Mit einer klaren Mehrheit hat der Ständerat nun aber den Entwurf des Bundesrates unterstützt. Das hat uns dazu veranlasst, unsere Überlegungen pragmatisch leicht anzupassen. Denn Tatsache ist: Wir brauchen ein Gesetz, das den Umgang mit den Corona-Schulden regelt! Das ist das Wichtigste.
Es sind verschiedene Punkte zu erwähnen, die in beiden Varianten gleich sind. Der erste Punkt ist, dass die Anrechnung der Überschüsse, die Anrechnung der Kreditreste sowie die Anrechnung der ausserordentlichen Ausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank verwendet werden müssen. Diesbezüglich gibt es keine Differenz.
Als Zweites kann man feststellen, dass an der bisherigen Berechnung der Schuldenbremse keine Veränderung vorgenommen wird. Das ist der zentralste Punkt der ganzen Vorlage. Wir zementieren damit die bisherige Schuldenbremse, sehen aber mehr Zeit vor.
Ob stände- oder nationalrätliche Variante, in puncto Auswirkungen ist es so, dass sich in den nächsten Jahren ohnehin nichts ändert. Das heisst, sowohl die Tatsache für unsere Budgetgestaltung wie auch die Tatsache für die Verwendung der Gelder bleiben gleich.
Aus diesen Gründen und in der Annahme, dass wir nach ungefähr halber Zeit, also in etwa acht Jahren, eine Standortanalyse werden durchführen müssen, um zu prüfen, wo wir mit dem ganzen Schuldenabbau stehen und ob die bisherigen Regeln die richtigen oder die falschen sind, unterstützt die FDP-Fraktion nun die Version des Ständerates und damit die knappe, aber starke Minderheit der Finanzkommission.
Bei aller Wichtigkeit des Themas glaube ich, dass wir auch nicht Lösungen definieren müssen, wie dann in zwei, drei, vier Legislaturen mit solchen Problemen umgegangen werden soll. Auch dann wird es gescheite Leute hier im Rat geben, die definieren können werden, was man mit solchen Schulden macht und wie man mit der Finanzpolitik umgeht.
Wir müssen zwischen dem Ständerat und dem Nationalrat eine Einigung finden. Aus diesem Grund bitten wir Sie, sich der ständerätlichen Fassung anzuschliessen.
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Noch einmal zu den Corona-Schulden: Die Corona-Schulden, die wir gemacht haben und dieses Jahr noch machen werden, führen zu den höchsten Ausgaben des Bundes in der Geschichte. Auch zu Zeiten des Zweiten Weltkriegs, als die Armee ausgerüstet werden musste, hatten wir keine so hohen Schulden. Die Situation ist für die Schweiz also ausserordentlich, auch im Vergleich zum Laufe der Jahrhunderte, könnte man sagen.
Wir haben für Corona etwas über 30 Milliarden Franken ausgegeben respektive werden wir ausgeben. Diese zusätzlichen ausserordentlichen Ausgaben werden auf dem sogenannten Amortisationskonto verbucht. Auf diesem Konto lag bisher durch rückwirkend verbuchte ausserordentliche Erträge ein Überschuss von etwa 5 Milliarden Franken. Damit verbleibt auf diesem Amortisationskonto Ende dieses Jahres eine Schuld in der Grössenordnung von 26 Milliarden Franken. Diese 26 Milliarden Franken sind abzubauen, dazu verpflichtet uns das Gesetz.
Die jetzt noch bestehende Differenz zwischen der Variante des Ständerates bzw. des Bundesrates und Ihrer Lösung vom letzten Mal betrifft die Frage: Wann beginnen wir mit dem Abbau, beziehungsweise welche Gelder benutzen wir? Der Bundesrat und der Ständerat haben entschieden, dass wir jetzt damit beginnen, das heisst, dass wir künftige Überschüsse verwenden, um diese Schulden abzubauen. Die knappe Mehrheit Ihres Rates hat letztes Mal entschieden, die Überschüsse der letzten Jahre dazu verwenden zu wollen - zumindest teilweise -, um diese Schulden abzubauen. Damit geht es nicht um Einnahmen oder Ausgaben, sondern eigentlich "nur" um die Verbuchungstechnik. Verbuchen wir für diesen Schuldenabbau etwas aus der Vergangenheit in die Zukunft? Oder beginnen wir jetzt? Die Lösung, die Sie beschlossen haben, hat dafür eine um vier Jahre verkürzte Frist. Das heisst, unmittelbar in den nächsten Jahren, in denen wir die grösseren finanziellen Schwierigkeiten haben, ändert sich nicht viel. Die Lösungen sind also identisch. Die Lösung, die der Bundesrat möchte, würde uns bei diesem Schuldenabbau etwas länger binden.
Weshalb kommt der Bundesrat und jetzt auch der Ständerat zu dieser Lösung? Bei der Entstehung der Schuldenbremse hat man ja gesagt, Einnahmen und Ausgaben seien gleich. Es gebe diesen Konjunkturfaktor, den K-Faktor, mit dem man sich leicht verschulden könne, wenn die Konjunktur schlecht sei. Dieser Schuldenbremse hat man dann die Ergänzungsregel hinzugefügt und hat gesagt, dass man sich in ganz schlimmen Zeiten höher verschulden könne als nur um den Konjunkturfaktor, wobei das aber innerhalb von sechs Jahren zurückbezahlt werden müsse. Diese ausserordentlichen Schulden können nicht in sechs Jahren zurückbezahlt werden. Dafür brauchen wir jetzt eine Lösung.
Das ist die Differenz: Der Bundesrat sagt, dass wir jetzt beginnen und Überschüsse, die wir jetzt erzielen, für den Schuldenabbau verwenden; Sie sagen, dass wir die Mittel auch aus der Vergangenheit nehmen. Das ist auf dem sogenannten Ausgleichskonto verbucht. Der Name sagt es: Da werden Überschüsse und Defizite des Bundes verbucht.
Sie haben argumentiert, wir würden in der Zukunft an Freiheit gewinnen, wenn wir die ausserordentlichen Schulden über das Ausgleichskonto ausgleichen und hier einen Übertrag vornehmen würden. Ich würde eigentlich genau das Gegenteil sagen: Sie nehmen sich Freiheit weg. Denn wir werden in den nächsten Jahren möglicherweise durchaus mit grösseren wirtschaftlichen Problemen konfrontiert werden. Das bedeutet, dass wir in Zukunft nicht automatisch wieder Überschüsse erzielen. Wenn sich eine Rezession einstellt, wenn sich diese Energiekrise weiter verschärft, ist es durchaus auch möglich, dass wir in den nächsten Jahren einmal Defizite schreiben. Dann können wir diese nach den geltenden Regeln und den entsprechenden Überlegungen auf das Ausgleichskonto verbuchen. Diese Freiheit haben wir. Das würde heissen, dass wir auch in kommenden Krisen etwas mehr Freiheit dazu hätten, einzugreifen, wenn Not am Mann wäre. Wenn wir die ausserordentlichen Schulden jetzt auf diesem Ausgleichskonto verbuchen, verlieren wir an Freiheit. Wir verlieren an Freiheit in künftigen Krisen. Angesichts der grossen Unsicherheit würde ich eben genau für das Gegenteil plädieren: Behalten Sie die Freiheit, verbuchen Sie die Schulden nicht auf dem Ausgleichskonto, sondern behalten wir dieses für Unvorhergesehenes!
Vor einem Jahr haben wir gesagt, wir wollten die Schulden abbauen, damit wir wieder Kraft hätten. Jetzt sind wir in der nächsten Krise, für die wir möglicherweise Geld brauchen. Da sollten wir nicht die Reserven, die aufgebaut worden sind, verwenden.
Mehr Freiheit heisst also, der Lösung des Bundesrates und des Ständerates zu folgen, heute mit dem Abbau der Schulden zu beginnen und diese nicht mit der Vergangenheit zu vermischen. Darin besteht der Unterschied. Die Lösung, die der Bundesrat vorschlägt, spricht für Stabilität, spricht für Zuverlässigkeit und entspricht dem, was wir immer gesagt haben. Sie entspricht dem, wovon ich glaube, dass es Bürgerinnen und Bürger erwarten, nämlich dass wir mit dem Geld vorsichtig umgehen. Die Lösung ist auch ein wichtiger Faktor für die Stabilität des Wirtschaftsplatzes Schweiz.
Ich bitte Sie also, dem Ständerat zu folgen. Er hat der Lösung des Bundesrates mit 28 zu 16 Stimmen, also sehr deutlich, zugestimmt. In Ihrer Kommission war es nur mit Stichentscheid des Präsidenten möglich, am alten Beschluss festzuhalten. Bereinigen Sie also die Differenz. Ich glaube, Sie sind gut beraten, dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen.
Siegenthaler Heinz · Mit-M · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Wir befinden uns in der Differenzbereinigung. Wir haben dieses Geschäft in diesem Saal am 8. Juni 2022 als Erstrat das erste Mal behandelt und in der Gesamtabstimmung mit 133 zu 51 Stimmen angenommen. Der Ständerat hat das Gesetz am 14. September als Zweitrat beraten und darüber beschlossen. Er ist mit 28 zu 16 Stimmen dem Bundesrat gefolgt, was eine Differenz zu unseren Beschlüssen darstellt. Ihre Finanzkommission hat diese Differenz am 15. September beraten.
Kurz zur Erinnerung: Wir werden Ende Jahr aufgrund der Bekämpfung der Corona-Pandemie und ihrer negativen Auswirkungen auf die Wirtschaft ausserordentliche Schulden in der Grössenordnung von 26 Milliarden Franken haben. Das bestehende Gesetz verlangt einen Abbau dieser ausserordentlichen Schulden innerhalb von sechs Jahren, also einen Abbau von 4,3 Milliarden pro Jahr. Die dazu nötigen Sparmassnahmen würden einen finanzpolitischen Kraftakt darstellen, der die Wirtschaft stark beeinträchtigen würde und politisch nicht umsetzbar wäre.
Wie Sie aus der Debatte wissen, gibt es zwei verschiedene Lösungen. Der Bundesrat hat in der Sommersession, wie vorhin durch den Finanzminister vorgetragen, die Variante 1 mit einer Fristerstreckung auf zwölf Jahre beantragt. Der Nationalrat hat die Variante 2, also die hälftige Verrechnung mit vergangenen und zukünftigen Überschüssen sowie eine kürzere Fristerstreckung auf neun Jahre, genehmigt. Nun ist der Ständerat ja dem Bundesrat gefolgt, was zu einer Differenz geführt hat.
In der Diskussion in der Finanzkommission wurden inhaltlich keine neuen Informationen und Argumente eingebracht. Die Variante des Bundesrates dauert länger und betrifft nur kommende Überschüsse, welche aber noch realisiert werden müssen. Die Variante des Nationalrates dauert weniger lang, aber greift buchhalterisch auf Überschüsse zurück, die in der Vergangenheit gemacht wurden.
Einzig die Frage betreffend Gewinnausschüttung der Nationalbank hat sich seit unserer letzten Debatte verändert. Sie kennen die Zahlen. Im Moment kann nicht davon ausgegangen werden, dass es ausserordentliche Gewinnausschüttungen über der ordentlichen Ausschüttung von 660 Millionen Franken geben wird; es ist sehr unrealistisch. Und ob in den kommenden Jahren ausserordentliche Gewinnausschüttungen erfolgen, kann niemand prognostizieren. Der Bundesrat hat daher in seiner Variante eine weitere mögliche Verlängerung bis in das Jahr 2039 vorgesehen.
Auf der Fahne finden Sie die beiden Positionen zur Differenz: "Festhalten" oder "gemäss Ständerat, gleich gemäss Bundesrat".
Die Finanzkommission beantragt Ihnen mit 11 zu 11 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten.
Farinelli Alex · Mit-M · Nationalrat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion
Con 11 voti contro 11 e con il voto preponderante del presidente, la vostra Commissione delle finanze vi invita a confermare la decisione del Consiglio nazionale presa durante la sessione estiva.
Senza entrare in ogni dettaglio, essendo questa una fase di eliminazione delle divergenze, va detto che dal profilo pratico, nel medio termine, nei prossimi sei a otto anni, la maggioranza commissionale e la minoranza Guggisberg non presentano grosse differenze. Ma la proposta di maggioranza fornisce una prospettiva più solida, a fronte di incertezze che stanno concretizzandosi sul fronte della situazione finanziaria.
Partendo dal presupposto che entrambe le soluzioni proposte presentano l'utilizzo degli avanzi strutturali, e i crediti non utilizzati, pari a circa un miliardo di franchi all'anno, per la riduzione del saldo negativo del conto di ammortamento, la versione della maggioranza permette di partire con un livello finanziario decisamente inferiore, pari a circa 12,5 miliardi di franchi a fronte dei 25 miliardi della minoranza; questo utilizzando una computazione con il saldo nel conto di compensazione che, lo ricordo, riflette la somma dei risultati d'esercizi passati dal momento in cui è stato introdotto il freno all'indebitamento.
In questo senso, seppur con un periodo leggermente ridotto, che passa da 12 a 8 anni, prolungabile di 4 anni in entrambi i casi, con entrambe le soluzioni, c'è quindi una maggiore probabilità di raggiungere l'obiettivo fissato dalla legge. Questo anche tenendo conto del fatto che la BNS nei prossimi anni non distribuirà utili come si era previsto precedentemente e quindi non saranno a disposizione delle entrate straordinarie a diminuzione del conto di ammortamento.
Al contrario, il modello della minoranza Guggisberg, che ricalca la scelta del Consiglio degli Stati, presa con 28 voti contro 16, presenta il rischio di arrivare al momento della scadenza, nel 2035, con ancora parecchi miliardi di franchi da compensare, mettendo quindi il Parlamento davanti a tre scelte politicamente sicuramente difficili da prendere: la prima consisterebbe nel prolungare il termine di compensazione, dimostrando però poca credibilità; la seconda sarebbe operare risparmi strutturali di ordine miliardario a fronte di una necessità di rientro, già certificata, di parecchi miliardi di franchi nei prossimi anni, oppure aumentare le entrate; la terza sarebbe applicare in un secondo momento il modello che oggi viene invece proposto dalla maggioranza commissionale.
Per tutte queste ragioni, la maggioranza della vostra Commissione delle finanze vi invita a confermare il modello votato in prima lettura.
Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
Art. 66d Abs. 1
Antrag der Mehrheit
... des Ausgleichskontos um die Hälfte reduziert.
Antrag der Minderheit
(Guggisberg, Bourgeois, Egger Mike, Farinelli, Giacometti, Gmür Alois, Grin, Schilliger, Schwander, Sollberger, Strupler)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 66d al. 1
Proposition de la majorité
... est débitée du compte de compensation.
Proposition de la minorité
(Guggisberg, Bourgeois, Egger Mike, Farinelli, Giacometti, Gmür Alois, Grin, Schilliger, Schwander, Sollberger, Strupler)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Die Abstimmung gilt auch für Artikel 17e Absätze 2 und 3.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 105 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 83 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
Art. 17e Abs. 2, 3
Antrag der Mehrheit
Festhalten
Antrag der Minderheit
(Guggisberg, Bourgeois, Egger Mike, Farinelli, Giacometti, Gmür Alois, Grin, Schilliger, Schwander, Sollberger, Strupler)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 17e al. 2, 3
Proposition de la majorité
Maintenir
Proposition de la minorité
(Guggisberg, Bourgeois, Egger Mike, Farinelli, Giacometti, Gmür Alois, Grin, Schilliger, Schwander, Sollberger, Strupler)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Über den Antrag der Minderheit Guggisberg haben wir bei Artikel 66d abgestimmt.
Angenommen gemäss Antrag der Minderheit
Adopté selon la proposition de la minorité
Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung.