20.069

Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele. Bundesgesetz

Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion

Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele

Loi fédérale sur la protection des mineurs dans les secteurs du film et du jeu vidéo

Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Wir behandeln die verbleibenden Differenzen in einer gemeinsamen Debatte.

Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion

Ich möchte gleich darauf aufmerksam machen, Frau Präsidentin, dass ich auch im Namen der FDP-Liberalen Fraktion sprechen werde; damit würde sich dann die Ratsdebatte um fünf Minuten verkürzen.

Wir haben bei diesem Videospielgesetz, bei diesem Schutzgesetz nur noch eine Differenz offen. Es geht um die Massnahmen des Bundes zur Förderung der Medienkompetenz und Prävention. Sie haben Artikel 27a vor sich. Der Ständerat beschloss, diesen zu streichen. Selbiges beantrage ich Ihnen heute Morgen. Es ist sehr fragwürdig, wenn von der Bundesebene aus über das Bundesamt für Sozialversicherungen diese Massnahmen, die eigentlich bis in die Familien eindringen, wirklich entsprechend umgesetzt werden sollen. Es ist auch fragwürdig, wenn jetzt wieder kantonale, private Projekte usw. im Bereich der Medienkompetenz geschaffen werden sollen.

Ich baue jetzt gleich noch eine Brücke zum Lehrplan 21. Bei diesem haben wir episch darüber diskutiert, wie man zum Beispiel das Modul Medienkompetenz oder das Modul Informatik ausgestalten soll. Man ist zum Schluss gekommen, dass das Feld der Medienkompetenz separat von der Informatik zu behandeln ist. Bei der Informatik soll es wirklich um die angewandte Mathematik gehen, bei der Medienkompetenz um alles andere, etwa um die Frage, wie man sich im Cyberraum bewegen soll usw.

Bei der Medienkompetenz und dem Ziel 3e sieht man zum Beispiel, dass die Schülerinnen und Schüler Chancen und Risiken der Mediennutzung benennen und Konsequenzen für das eigene Verhalten ziehen können, was etwa die Bereiche Vernetzung, Kommunikation, Cybermobbing, Schuldenfalle und Suchtpotenzial betrifft. Es sind eigentlich genau diese Kompetenzfelder, auf die auch die Gesetzgebung abzielt. Ziemlich fragwürdig aber bleibt, warum man nun neben dem Lehrplan 21 noch einmal ein Sonderprogramm durch das BSV, die Kantone und Private aufstellen soll. Das leuchtet uns nicht ein.

Aus diesem Grund bitten wir Sie, dem Ständerat zu folgen.

Ich mache hier noch eine weitere Bemerkung, zur Argumentation in der Kommission, die auch so diskutiert wurde. Es ist tatsächlich so, dass es vor allem die Aufgabe der Eltern ist, sich mit ihren Kindern mit diesem Bereich zu beschäftigen, statt einfach nur über Programme zu gehen. In dieser Hinsicht hat Simon Stadler, der Lehrer ist, recht - wir haben zusammen gesprochen -, wenn er sagt, dass nicht alles von der Schule übernommen werden kann. Absolut einverstanden! Wenn wir aber auch daran denken, dass diese Thematik vor allem im Familienverbund, von Eltern und Kindern gemeinsam, angegangen werden soll, dann kann es nicht sein, dass wir neuerlich Bundesprogramme schaffen. Aus genau diesem Grund möchten wir Sie bitten, hier dem Ständerat zu folgen und in diesem Bereich weder neue Bundesaufgaben und Bundesprogramme noch andere Unterstützungsmöglichkeiten zu schaffen. Die Gesetzgebung an sich ist schon jetzt ziemlich aufgebläht. Nicht im Gesetz enthalten ist nun unter anderem die Regelung von Mikrotransaktionen. Das ist in dem Sinne eigentlich noch gut herausgekommen. Aber blähen Sie diese Gesetzgebung jetzt nicht noch zusätzlich auf.

Locher Benguerel Sandra · Mit-F · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion

Die SP-Fraktion ist nach wie vor überzeugt, dass mit dem vorliegenden Gesetz eine wirkungsvolle Grundlage geschaffen werden muss, um Minderjährige vor ungeeigneten Medieninhalten in Filmen und Videospielen zu schützen. Zugunsten eines tragfähigen Kompromisses mit dem Ständerat springen wir in ein paar Punkten über unseren Schatten, damit wir maximal Hand bieten können. Wir positionieren uns zu den drei verbleibenden Differenzen wie folgt:

1. Prävention: Prävention ist für einen wirkungsvollen Schutz unabdingbar. Der Videospielkonsum sollte deshalb zwingend von Massnahmen in den Bereichen Erziehung, Prävention und Medienkompetenz begleitet werden, wie es in Artikel 27a Absätze 1 bis 3 vorgesehen ist. Dort knüpfe ich an das von meinem Vorredner, dem Sprecher der Minderheit, Kollege Wasserfallen, angesprochene Thema an: Damit die Kompetenz von den Eltern oder beispielsweise auch von Jugendgruppen, von erweiterten Kreisen, gefördert werden kann, braucht es eben die Absätze 1 bis 3, weil dort die Grundlage dafür geschaffen wird. Damit wird kein neues Programm verabschiedet, sondern es wird ein Ausbau und eine Anpassung des bereits bestehenden Programms "Jugend und Medien" ermöglicht, damit es dem Schutz, dem Gesetz und den erweiterten Ansprüchen gerecht wird. Deshalb ist Artikel 27a Absätze 1 bis 3 zur Förderung der Medienkompetenz und Prävention extrem wichtig. Als Kompromiss sind wir bereit, Absatz 4 zu streichen. Auf dieser Ebene machen bereits die Kantone in den jeweiligen sprachregionalen Lehrplänen Vorgaben. Für den Unterricht an den Schulen haben wir dort gute Grundlagen.

2. Mikrotransaktionen: Integrierte Mikrotransaktionen in Videospielen stellen ein grosses finanzielles Risiko für Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern dar. Deshalb sind wir überzeugt, dass es dazu eine griffige gesetzliche Regelung braucht. Unter der Voraussetzung, dass Regeln zum Umgang mit Mikrotransaktionen mittels einer Kommissionsmotion ausserhalb der Beratung dieses Gesetzes geschaffen werden, sind wir einverstanden, hier dem Ständerat zu folgen.

3. Jugendschutzorganisationen: Für die SP-Fraktion ist unbestritten, dass für die Erarbeitung der Jugendschutzregelung nebst den Branchenorganisationen auch Expertinnen und Experten aus dem Jugendschutz verbindlich einbezogen werden müssen, denn damit sind wir in diesem schnell wandelnden Markt sicher, dass die aktuellen Perspektiven der Jugendlichen vertreten sind und nicht nur diejenigen der Marktinteressen. In der Kommission liessen wir uns von der Verwaltung versichern, dass es der Absicht des Bundesrates entspricht, beim Vollzug dieses Gesetzes Expertinnen und Experten einzubeziehen, also nicht nur beizuziehen. Unter dieser Voraussetzung sind wir bereit, uns auch in diesem Punkt dem Beschluss des Ständerates anzuschliessen.

Ich bitte Sie, den grossen Linien dieses breiten Kompromisses zugunsten einer Regelung für einen wirksamen Jugendschutz zu folgen.

Stadler Simon · Mit-M · Nationalrat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Die Mitte-Fraktion wird dem Beschluss der WBK des Nationalrates folgen. Wir sind etwas enttäuscht, dass man mit dem Ständerat bisher keine Einigung erzielen konnte, obwohl sich unser Rat, der Nationalrat, dem Ständerat immer mehr angenähert hatte. So hat sich der Nationalrat bereits bei Artikel 10 bezüglich der Expertinnen und Experten und jetzt auch bei Artikel 5, betreffend die Mikrotransaktionen, dem Ständerat angeschlossen.

In der Debatte zu den Mikrotransaktionen haben Bundesrat Berset und einige Ständeräte betont, dass Mikrotransaktionen in diesem Gesetz sachfremd seien und dass es sich beim vorliegenden Gesetz nicht um ein Suchtgesetz handle. Die Mitte-Fraktion will die Mikrotransaktionen aus dem Gesetz herauslösen. Deshalb werden wir anlässlich der nächsten WBK-Sitzung eine Kommissionsmotion dazu einreichen. Die Mitte-Fraktion möchte, dass das Thema auf dem Tisch bleibt.

Für uns ist auch klar, dass wir die Mikrotransaktionen nicht grundsätzlich verbieten möchten. Wir wollen den Eltern einfach ein Hilfsmittel geben und sie dabei unterstützen, dass sie ihre Verantwortung gegenüber ihren Kindern auch wahrnehmen können. Dazu braucht es aber auf Gesetzesstufe eine Anpassung, und diese sollte mit einer Kommissionsmotion der WBK des Nationalrates angegangen werden. Wir nehmen Bundesrat Berset hier beim Wort, und wir sind gespannt, wo er die Mikrotransaktionen dann unterbringen möchte.

Unsere Fraktion wird jedoch auch mit Artikel 27a weiterhin die Förderung der Medienkompetenz und Prävention unterstützen. Die Kinder und Jugendlichen erhalten somit auch eine gewisse Verantwortung. Denn nur dann, wenn man die Kinder und Jugendlichen auf die Gefahren im digitalen Raum aufmerksam macht, werden diese auch mündig agieren und sich in diesem Raum angemessen verhalten.

Die WBK des Nationalrates hat Artikel 27a aber etwas modifiziert; so haben wir Absatz 4 gestrichen. Der Bund soll nicht in die Kompetenzen der Kantone eingreifen. Mit Artikel 27a sollen aber die zahlreichen Bestrebungen und die bestehenden Angebote zielgenau unterstützt werden können. Dazu können auch überregionale Aktivitäten oder Modellprojekte von privaten und öffentlichen Akteuren finanziell unterstützt werden. Das ermöglicht eine bessere Vernetzung und eine fachliche Weiterentwicklung.

Ich bin überzeugt, dass der Ständerat aufgrund des Kompromisses der WBK des Nationalrates nun einen Schritt auf uns zu machen kann und die Einigungskonferenz so eigentlich hinfällig wird. Der Grundsatz des Gesetzes soll nicht unnötig gefährdet werden, denn es macht schlicht und einfach Sinn, dass man bei der Jugendschutzregelung in so einem kleinen Land wie der Schweiz eine einheitliche Lösung findet. Zudem sind wir nach wie vor der Meinung, dass es sich beim vorliegenden Gesetz um einen liberalen Weg handelt. So steckt das vorliegende Bundesgesetz den Rahmen ab, und die Branchenorganisationen erarbeiten unter Einbezug der Expertinnen und Experten taugliche Regelungen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, den Empfehlungen der WBK des Nationalrates zu folgen.

Brunner Thomas · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Grünliberale Fraktion

Das Spannungsfeld zwischen Jugendschutz und den Interessen der Videospielbranche ist aus Sicht der grünliberalen Fraktion natürlich sehr interessant. Letztlich geht es ja darum, wo wir den Geissbock als Landschaftsgärtner sehen möchten und wo wir denken, dass es Unterstützung durch einen Pflanzenkenner braucht - denn das gute Tier ist ja nicht böse, aber es hat natürlich nachvollziehbare Eigeninteressen.

Es sind noch drei Differenzen zu unserem Schwesterrat offen. In Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe f geht es um den Einbezug von Expertinnen und Experten. Da gibt es Bedenken seitens der Jugendverbände: Der Beizug sei dann eine blosse Anhörung und damit wirkungslos. Hingegen ist es aber richtig, dass diese Zusammenarbeit vor allem bei der Jugendschutzregelung nötig und sinnvoll ist und vielleicht nicht unbedingt beim Budget oder bei der Rechnung. Eine vertiefte Diskussion in der Kommission hat ergeben, dass wir Konsens haben in unserer Erwartung, dass es ein Einbezug sein muss, also ein Diskurs auf Augenhöhe. Die Branche signalisiert an sich diese Bereitschaft. Uns wurde versichert, dass der Bundesrat eine ungenügende Regelung ablehnen könnte. Wenn auch das nicht klappt, bestünde noch die Möglichkeit, dass wir als Gesetzgeber allenfalls Nachbesserungen machen oder Präzisierungen nachschieben könnten. Das ist alles protokolliert und damit auch nachvollziehbar, und deshalb lassen wir uns mal auf die ständerätliche Version ein. Die Nagelprobe wird dann die Realität sein.

Bei Artikel 11 Buchstabe cbis geht es um die berühmten Mikrotransaktionen, also eine verführerische, real existierende Problematik. Auch die EU, also der Markt rund um uns herum, ist an diesem Thema dran. Die Bedenken waren vor allem, ob das der richtige Ort für eine Regelung ist. Deshalb sind wir einverstanden damit, das Thema eher als Kommissionsmotion aufzunehmen. Damit ist auch offen, wo wir welche Regelung einfügen wollen.

Zur dritten Differenz, zu Artikel 27a, zur Förderung der Medienkompetenz und Prävention: Das ist das eigentliche Filetstück. Hier geht es um die nachhaltigste Investition überhaupt. Hier gibt es Bedenken betreffend Absatz 4; es stellt sich nämlich die Frage, ob die Kantone diese Unterstützung überhaupt brauchen. Deshalb hat die Kommission Absatz 4 oppositionslos gestrichen. Es erscheint uns aber sehr wichtig, dass wir an den Absätzen 1 bis 3 festhalten, denn der Grundsatz der Information, des Supports und vor allem auch der kontinuierlichen Weiterentwicklung, Verbesserung und Anpassung an laufende Entwicklungen muss gewährleistet bleiben. Wir sind zuversichtlich, dass der Ständerat nach diesem weitgehenden Entgegenkommen unserer Version folgen wird.

Wir von der grünliberalen Fraktion werden mit der Kommissionsmehrheit stimmen.

Python Valentine · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion

Nous avons exposé, il y a quelques jours, les raisons fondamentales pour lesquelles notre groupe souhaite protéger les mineurs face à des contenus inappropriés dans les jeux vidéo et les films. Hier, nous avons accepté en commission un compromis avec le Conseil des Etats concernant les microtransactions, qui seront traitées parallèlement par notre commission.

Nous avons également accepté un deuxième compromis, à savoir que les experts ne soient pas présents en permanence au sein des groupes de travail de la branche lors de l'élaboration de leurs réglementations. Nous nous estimons satisfaits de la garantie qu'ils soient consultés en amont de ce processus.

Nous insistons par contre pour que l'information et les moyens de prévention soient soutenus par la Confédération. Il y a là une nécessité d'augmenter l'offre extrascolaire. Dans les programmes scolaires, une éducation aux médias est en effet déjà prévue, mais il s'agit bien ici de soutenir les parents dans leurs efforts pour pouvoir davantage protéger leurs enfants et encadrer les contenus des films et des jeux vidéo.

C'est pourquoi les Verts maintiendront leur position concernant les moyens d'information et de protection, afin de mieux anticiper les effets et les usages des jeux vidéo.

Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion

Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Die SVP-Fraktion verzichtet auf ein Votum.

Berset Alain · VPBR-M · Bundesrat · Freiburg

Vous arrivez maintenant presque au terme de ces travaux. A la suite des travaux de votre commission, une divergence serait maintenue, selon la version de la majorité. Cela concerne l'article 27a alinéas 1 à 3. J'ai pris note également du fait qu'il n'y avait plus de divergence à l'alinéa 4, qui serait tracé. Et je peux le redire ici, l'alinéa 4 est le seul alinéa qui aurait, vraisemblablement, créé de nouvelles possibilités de subventions, tandis que le champ d'application des alinéas 1 à 3 concerne déjà des choses réalisées aujourd'hui. Le rappel figurant dans cette loi a naturellement un certain aspect de cohérence dans la mesure où il a été également renoncé à règlementer les microtransactions dans ce cadre, de manière à insister plutôt sur la prévention.

Sur le débat qui vient d'avoir lieu, je peux vous dire que, de notre point de vue, les microtransactions peuvent effectivement représenter un problème, mais qu'elles ne sont pas à régler, s'il est question de le faire, dans ce cadre. C'est un élément que je peux vous redire ici.

Le deuxième élément concerne les organisations de protection de la jeunesse. La question est de savoir comment intégrer au mieux ces compétences pour les travaux qui seront à réaliser. Comme nous l'avons dit dans les deux conseils, une attention particulière sera accordée à ce point.

Fivaz Fabien · Mit-M · Nationalrat · Neuenburg · Grüne Fraktion

Nous sommes au deuxième tour de l'élimination des divergences. Il n'en reste qu'une à l'article 27a concernant les compétences médiatiques et la prévention; j'y reviendrai. Aux articles 10 et 11, la commission vous propose de vous rallier à la version du Conseil des Etats, afin d'esquisser un compromis.

A l'article 10, concernant l'intégration à titre permanent des experts dans les organisations de branche, la commission a estimé que la seule consultation des experts au moment de la rédaction des règlements ou de leur mise à jour pouvait être acceptée. Elle a également obtenu l'assurance que le Conseil fédéral contrôlerait, lors du traitement des règlements, que les organisations de branche aient effectivement consulté des experts et que leur travail ou que leur avis ait été effectivement pris en compte dans la rédaction. La décision a été prise à l'unanimité.

A l'article 11 lettre cbis, concernant les microtransactions, la commission a décidé de déposer une proposition, une motion ou un postulat - la forme reste à clarifier -, qui sera traitée en commission en octobre ou en novembre. Ce texte demandera au Conseil fédéral de définir une stratégie générale de prévention dans le domaine des microtransactions. Le Conseil fédéral a plusieurs fois indiqué qu'il entendait inscrire cette réglementation ailleurs dans la législation et non dans cette loi, estimant en effet que la loi que nous traitons aujourd'hui n'est pas une loi sur les addictions. La commission suivra ce dossier. La décision a également été prise à l'unanimité.

Enfin, la seule divergence se trouve à l'article 27a sur les compétences médiatiques et la prévention. Elle a été maintenue par la commission, mais avec la suppression de son alinéa 4. La commission a estimé que l'article 27a reste important. Les enfants ont accès à des cours durant leur scolarité, ce qui est inscrit dans leurs programmes d'études, plusieurs intervenants l'ont dit.

Par contre, les autres groupes cibles restent importants, en particulier les parents ou les jeunes en dehors ou après la scolarité obligatoire. L'article 27a permettra de pérenniser le programme "Jeunes et Médias" et de soutenir d'autres démarches publiques et privées suprarégionales ou nationales qui vont dans ce sens.

Puisque, dans les cantons, les démarches sont avant tout scolaires et faites dans un esprit de subsidiarité, la commission a décidé de supprimer l'alinéa 4. Elle a pris cette décision par 15 voix contre 10. Elle vous propose de faire de même. La minorité Wasserfallen Christian propose d'en rester à la version du Conseil des Etats, donc de ne pas ajouter l'article 27a, estimant que cet article est inutile, que le programme "Jeunes et Médias" est suffisant et qu'il s'agit d'une tâche des organisations et des parents et non de la Confédération.

Aebischer Matthias · Mit-M · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Beim Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele ist der Ständerat mit drei von uns beschlossenen Bestimmungen nicht einverstanden. Er will die Handhabung bei Mikrotransaktionen nicht in diesem Gesetz regeln, er will Expertinnen und Experten nicht als ständige Mitglieder in der Branchenorganisation mit dabeihaben, und er will die Massnahmen zur Förderung der Medienkompetenz und Prävention gänzlich streichen.

Im Sinne einer Bereinigung hat sich unsere Kommission für eine Annäherung entschieden. Sie ist bereit, die Problematik der Mikrotransaktionen - Sie haben das gehört - in einem anderen Gesetz zu regeln, und wird an ihrer nächsten Sitzung eine entsprechende Motion diskutieren. Noch muss abgeklärt werden, in welchem Gesetz dies geregelt werden kann. In der Kommission wurden etwa das Geldspielgesetz und das Konsumenteninformationsgesetz erwähnt. Hier schwenkt die WBK-N also auf die Ständeratslinie ein. Das betrifft die Artikel 1, 5, 8 und 11.

Die Differenzen zum Ständerat haben wir auch bei Artikel 5 und Artikel 10 bereinigt, und zwar bezüglich der Rolle von Expertinnen und Experten. Uns ist es ein Anliegen, dass sie nicht von der Branchenorganisation übergangen werden. Wir wollten sie deshalb als ständige Mitglieder mit dabeihaben. Da uns die Verwaltung versichert hat, das werde überprüft und der Bundesrat könne bei einer Zuwiderhandlung eingreifen, haben wir uns ohne Gegenstimme für die ständerätliche bzw. bundesrätliche Version entschieden.

Bei den Massnahmen zur Förderung der Medienkompetenz und Prävention wollen wir hingegen an unserer Version festhalten, das ist uns wichtig. Mit 15 zu 10 Stimmen hält die WBK-N an ihrer Version fest, dies mit einer kleinen Änderung: Wir haben Absatz 4 ersatzlos gestrichen. Dieser besagt, dass der Bund die Kantone bei der Ausarbeitung und Weiterentwicklung von Angeboten zur Medienkompetenz unterstützen kann. Übrig bleiben die drei ersten Absätze bei Artikel 27a. Dort geht es konkret um ausserschulische Sensibilisierungsmassnahmen, zum Beispiel um die Vernetzung und die Entwicklung von Informationsmaterial.

Im Sinne einer sinnvollen Annäherung an die ständerätliche Fassung bitten wir Sie, der Mehrheit der WBK-N zu folgen.

Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion

Art. 1; 5 Bst. h; 8 Abs. 2bis; 10 Abs. 1 Bst. f; 11 Bst. cbis; 5a. Kapitel Titel

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 1; 5 let. h; 8 al. 2bis; 10 al. 1 let. f; 11 let. cbis; chapitre 5a titre

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 27a

Antrag der Mehrheit

Abs. 1-3

Festhalten

Abs. 4

Streichen

Antrag der Minderheit

(Wasserfallen Christian, Burgherr, de Montmollin, Gafner, Gutjahr, Herzog Verena, Hess Erich, Keller Peter, Nantermod, Tuena)

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 27a

Proposition de la majorité

Al. 1-3

Maintenir

Al. 4

Biffer

Proposition de la minorité

(Wasserfallen Christian, Burgherr, de Montmollin, Gafner, Gutjahr, Herzog Verena, Hess Erich, Keller Peter, Nantermod, Tuena)

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Die Abstimmung gilt auch für den Ingress und Artikel 4 Buchstabe e.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 108 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 75 Stimmen

(2 Enthaltungen)

Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion

Ingress

Antrag der Mehrheit

Festhalten

Antrag der Minderheit

(Wasserfallen Christian, Burgherr, de Montmollin, Gafner, Gutjahr, Herzog Verena, Hess Erich, Keller Peter, Nantermod, Tuena)

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Préambule

Proposition de la majorité

Maintenir

Proposition de la minorité

(Wasserfallen Christian, Burgherr, de Montmollin, Gafner, Gutjahr, Herzog Verena, Hess Erich, Keller Peter, Nantermod, Tuena)

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Über den Antrag der Minderheit Wasserfallen Christian haben wir soeben bei Artikel 27a abgestimmt.

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Adopté selon la proposition de la majorité

Art. 4 Bst. e

Antrag der Mehrheit

Festhalten

Antrag der Minderheit

(Wasserfallen Christian, Burgherr, de Montmollin, Gafner, Gutjahr, Herzog Verena, Hess Erich, Keller Peter, Nantermod, Tuena)

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 4 let. e

Proposition de la majorité

Maintenir

Proposition de la minorité

(Wasserfallen Christian, Burgherr, de Montmollin, Gafner, Gutjahr, Herzog Verena, Hess Erich, Keller Peter, Nantermod, Tuena)

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Über den Antrag der Minderheit Wasserfallen Christian haben wir bei Artikel 27a abgestimmt.

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Adopté selon la proposition de la majorité