21.067
Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative). Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag (Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung)
Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion
Präsident (Hefti Thomas, Präsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten. Die Kommission beantragt ohne Gegenantrag, die Frist für die Behandlung der Volksinitiative "für tiefere Prämien - Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)" nach Artikel 105 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes um ein Jahr, d. h. bis zum 21. November 2023, zu verlängern.
Ettlin Erich · Mit-M · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Die vom Präsidenten erwähnte Volksinitiative wurde am 10. März 2020 mit genügend gültigen Unterschriften eingereicht. Nach dem Parlamentsgesetz muss die Bundesversammlung innert 30 Monaten ab Einreichung beschliessen, ob sie die Initiative Volk und Ständen zur Annahme oder zur Ablehnung empfiehlt. Berücksichtigt man diese 30 Monate ab Einreichung, dann läuft die Frist am 21. November 2022 ab. Gestützt auf Artikel 105 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes kann die Bundesversammlung die Frist zur Behandlung einer Volksinitiative um ein Jahr verlängern, wenn ein Rat über einen Gegenentwurf oder über einen mit der Volksinitiative eng zusammenhängenden Erlassentwurf Beschluss gefasst hat. Der Nationalrat hat dies am 1. Juni 2022 getan, er hat nämlich einen indirekten Gegenentwurf in der Gesamtabstimmung angenommen und eine Fristverlängerung bis zum 21. November 2023 beschlossen.
Ihre Kommission beantragt Ihnen ohne Gegenantrag, die Frist zur Behandlung der Kostenbremse-Initiative um ein Jahr, d. h. bis zum 21. November 2023, zu verlängern. Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen.
Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion
Präsident (Hefti Thomas, Präsident): Herr Bundesrat Berset verzichtet auf das Wort.
Die Behandlungsfrist des Geschäftes wird verlängert
Le délai de traitement de l'objet est prorogé