22.3894

Schutz vor Altersdiskriminierung

Häberli-Koller Brigitte · P-F · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Präsidentin (Häberli-Koller Brigitte, Präsidentin): Die Kommission beantragt die Annahme der Motion. Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.

Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Der heute zur Debatte stehende Vorstoss aus der WAK-S geht auf die Petition 15.2038, "Schluss mit der Altersdiskriminierung auf dem Arbeitsmarkt", zurück. Die Petition ist bereits im Jahr 2015 durch den Verein 50 plus out in work Schweiz - heute heisst der Verein Avenir 50 plus - eingereicht worden. Wir haben uns in der WAK-S Anfang Mai 2022 bereits ein erstes Mal mit der Petition beschäftigt. Bereits damals lag zwar ein Antrag auf Folgegeben vor. Allerdings fehlte der konkrete Text für einen Kommissionsvorstoss. Anders war es dann bei der neuerlichen Traktandierung am 1. September 2022: Mit 5 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die WAK-S dem vorliegenden Unterfangen und der Motion zugestimmt und damit gleichzeitig auch der Petition 15.2038 Folge gegeben.

Der Motionstext lautet wie folgt: Es sei, gestützt auf Artikel 8 Absatz 2 der Bundesverfassung, eine gesetzliche Grundlage zum Schutz vor Altersdiskriminierung zu schaffen. Das Diskriminierungsverbot in Artikel 8 Absatz 2 der Bundesverfassung verbietet jegliche Art von Diskriminierung. Das ist gleichbedeutend mit der Bestimmung, dass Menschen unterschiedlichen Alters in vergleichbaren Situationen die gleichen Möglichkeiten und Rechte zustehen. Ob im konkreten Einzelfall eine Diskriminierung vorliegt, ist situationsabhängig zu beurteilen. Die Kommission hat sich den Argumenten des Antragstellers angeschlossen, wonach im Arbeitsrecht auch das Alter ein Kriterium in Bezug auf Diskriminierung sein soll, dies analog zum Schutz gegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung oder, je nach Auffassung, auch der Rasse.

Mit der gewählten Formulierung soll dem Bundesrat nach dem Willen der Mehrheit Ihrer WAK der notwendige Spielraum zugestanden werden. Der Bundesrat, so die Auffassung der Mehrheit, kann die Umsetzung je nach Einschätzung ausführlicher oder weniger ausführlich gestalten.

Das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot gilt direkt für Arbeitsverhältnisse des öffentlichen Rechts. Über das Arbeitsgesetz gilt es indirekt für all jene Arbeitsverhältnisse, die im OR geregelt sind. Die diskriminierende Kündigung, insbesondere aufgrund des Alters, ist gemäss Artikel 336 Absatz 1 Buchstabe a OR missbräuchlich. Ausserdem ist in Artikel 328 OR die Pflicht verankert, die Persönlichkeit der Arbeitnehmenden zu schützen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtes wird dies bei älteren Arbeitnehmenden strenger ausgelegt.

Älteren Arbeitnehmenden zu kündigen, kann somit missbräuchlich sein, wenn der Arbeitgeber sie ohne gebührende Rücksicht entlässt oder wenn die Kündigung angesichts der Interessen beider Seiten unverhältnismässig ist. Generell handelt ein Arbeitgeber diskriminierend, wenn einzelne Mitarbeitende oder eine bestimmte Gruppe von Arbeitnehmenden bei allgemeinen Massnahmen ausgeschlossen werden, wie auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme festhält. Gleichwohl ist es eine Tatsache, dass ältere Personen bei einem Stellenverlust länger brauchen, um eine neue Anstellung zu finden, respektive dass sie gar keine Anstellung mehr finden.

Zahlenmässig ist das Problem nicht so gravierend. Hingegen geht es im Einzelfall - natürlich dann mit einem sozialen Abstieg verbunden - um schwere Schicksale für Leute, die während Jahrzehnten einwandfrei gearbeitet haben.

Um zum Schluss zu kommen: Die Kommission stellt sich auf den Standpunkt, dass eine Regelung durchaus Sinn macht. Der Bundesrat hat den nötigen Spielraum für eine entsprechende Implementierung in der Gesetzgebung, womit der Diskriminierungstatbestand aufgefangen ist.

In diesem Sinne bitte ich Sie, der Motion zuzustimmen.

Caroni Andrea · Mit-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion

Ich bitte Sie wie der Bundesrat, diese Motion abzulehnen. Auch der Nationalrat sah keinen Handlungsbedarf, als er die Petition beriet. Und, der Berichterstatter hat es ausgeführt, in der WAK haben von 10 Anwesenden gerade mal 5 zugestimmt.

Aus meiner Sicht sprechen drei Gründe gegen diese Motion: Sie ist erstens unklar - das ist das Geringfügigste -, sie ist zweitens unnötig und drittens schädlich.

Warum ist sie unklar? Sie ist unklar, weil zwischen Text und Begründung ein gewisses "Chrüsimüsi" herrscht. Gemäss Titel und Text will sie ein Gesetz gegen jegliche Diskriminierung im Alter. Nach dieser Interpretation könnten dann Junge klagen, wenn sie zum Beispiel beim GA keinen Seniorenrabatt kriegen. Gemäss Begründung, jetzt auch der mündlichen, will man im engeren Sinne nur die Petition umsetzen, also die Unterscheidungen bezüglich Alter im Arbeitsmarkt angehen. Aber auch da müsste man sagen, das solle in beide Richtungen gehen: Jung und Alt dürfen nicht diskriminiert werden, sonst wäre das Gesetz wieder diskriminierend. Das wäre der Fall, wenn es, ich sage mal, nur zulasten der Jungen ginge. Aber sogar unter dieser Einschränkung bleibt noch etwas unklar, was die Motion schlussendlich erreichen will.

Zweitens: Warum ist sie unnötig? Sie ist unnötig, weil glücklicherweise und entgegen bisweilen gepflegten Mythen ältere Arbeitnehmer nicht einfach per se schlechter dastehen als jüngere. Die Schweiz hat - das sind die jüngsten Angaben des SECO - bei den 55- bis 64-Jährigen eine der höchsten Erwerbstätigenquoten in der OECD, die sich immer erhöht. Sie hat in dieser Gruppe eine tiefe Arbeitslosenquote von aktuell 2 Prozent, wie in der Gesamtbevölkerung. Die Erwerbslosenquote gemäss ILO ist sogar noch tiefer als bei der Durchschnittsbevölkerung. Ältere Arbeitnehmer geniessen zudem eine ausgebaute Sozialversicherung, es gibt namentlich die Arbeitslosenversicherung und neu eine Überbrückungsrente. Damit wird auch das Problem der langfristig Arbeitslosen angesprochen; der Kommissionssprecher hat es auch erwähnt.

Das beste Mittel gegen die Altersarbeitslosigkeit ist ohnehin der Erhalt der Arbeitsmarktfähigkeit. Und auch hier - der Bundesrat legt es in seiner Stellungnahme dar - fördert der Bund mit. Auch die Demografie und der Fachkräftemangel spielen älteren Arbeitnehmern in die Hände. Die "NZZ" hat hierzu geschrieben, 60 sei das neue 50.

Drittens: Warum ist die Motion schädlich? Weil sie Tür und Tor öffnet für staatliche Eingriffe in unseren so erfolgreichen wie freien Arbeitsmarkt. Das Bundesgericht hat es teilweise schon getan, wir haben es gehört. Solche Massnahmen tendieren aber immer dazu, nicht nur die eine Generation zu diskriminieren, also zum Beispiel die Jüngeren, die dann nicht davon profitieren, sondern auch jene Generation, die man eigentlich fördern will, weil sie dann ja, relativ gesehen, für den Arbeitgeber auch unattraktiver wird. Ich glaube, das haben die erfahrenen Arbeitskräfte weder nötig noch verdient.

Zum Schluss nenne ich nur ein paar Beispiele dafür, was dann an solchen Eingriffen drohen könnte, direkt aus der Petition selbst. Sie hat zehn Ziffern unter der Forderung "Wir wollen ein Klagerecht". In Ziffer 1 zum Beispiel moniert die Petition, dass gewisse Arbeitgeber Ausländer anstellen anstatt inländische ältere Arbeitskräfte. Darüber steht die Forderung: "Wir wollen ein Klagerecht." In Ziffer 2 wird dann moniert, dass gewisse Arbeitsvermittler nur Unter-40-Jährige suchen - ich wäre also auch schon zu alt -, darüber die Forderung: "Wir wollen ein Klagerecht." In Ziffer 3 wird moniert, dass gewisse Jobportale nach Alter filtern, darüber die Forderung: "Wir wollen ein Klagerecht." Und in Ziffer 10 wird moniert, dass gewisse Stipendiengesetze Stipendien nur an Unter-50-Jährige vergeben, darüber die Forderung: "Wir wollen ein Klagerecht."

Wenn Sie diese Klageindustrie nicht ermöglichen wollen, dann bitte ich Sie, mit dem Bundesrat zu gehen und diese unnötige und schädliche Motion abzulehnen.

Stark Jakob · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich habe sehr lange auf der Internetseite des Bundes suchen müssen, um herauszufinden, wie denn diese Petition überhaupt formuliert ist. Ich muss Ihnen sagen, ich habe die Petition am Schluss nicht mehr gefunden. Man findet sie aber auf der Website des Vereins. Wenn ich das richtig sehe, hat der Nationalrat die Petition schon 2018 im Zusammenhang mit Vorstössen zur Verbesserung der Arbeitssituation und der Arbeitsuche von älteren Arbeitnehmenden behandelt. Sie können sich erinnern, dass das Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose im Juli 2021 in Kraft getreten ist. Ich habe mich schon sehr gewundert, dass die WAK nach sechs Jahren diese Petition ausgegraben hat.

Ich möchte in Ergänzung zum Votum von Herrn Caroni, dessen Argumente ich vollumfänglich teile, den Text der Petition, auch den allgemeinen Teil, kurz vorlesen: "Gestützt auf Artikel 33 der Bundesverfassung bitten wir Bundesrat und Bundesversammlung, den sektoriellen Ansatz des schweizerischen Diskriminierungsschutzes durch ein allgemeines, schweizweit wirksames Diskriminierungsgesetz zu ergänzen und damit u. a. den Empfehlungen verschiedener internationaler Gremien nachzukommen. Die Schweiz kennt mit Artikel 8 der Bundesverfassung ein allgemeines Grundrecht auf Rechtsgleichheit und ein Diskriminierungsverbot. Trotzdem hat sie sich im Rahmen der Europäischen Menschenrechtskonvention wie auch beim UNO-Pakt II Sonderrechte ausbedungen. Damit verhindert sie u. a. in entscheidenden Punkten ein Klagerecht gegen Diskriminierung." Herr Caroni hat vorgelesen, welche Punkte da gemeint sind.

Es stellt sich schon die Frage, ob wir in der Schweiz den massvollen, freiheitlichen Weg nicht mehr weiter beschreiten sollen, den wir seit Jahrzehnten mit guten Ergebnissen gegangen sind. Wenn ich die Stellungnahme des Bundesrates anschaue, der auf zwei Seiten auflistet, was alles gemacht wird, um die Diskriminierung von älteren Arbeitslosen wirklich zu minimieren, dann denke ich, dass wir nicht aus Einzelfällen ein Gesetz gegen die Diskriminierung in diesem Bereich konstruieren und erlassen dürfen. Das geht zu weit.

Ich bitte Sie, auf dem massvollen Weg zu bleiben und die Motion abzulehnen.

Rechsteiner Paul · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion

Ausgehend von den Voten Caroni und Stark, möchte ich jetzt doch noch ein paar Worte hinzufügen. Zunächst einmal stimmen Sie nicht über die Petition ab, die zitiert wurde, hier aber keine Rolle spielt. Auch die Begründung dieser Petition spielt hier keine Rolle. Sie war der Anlass für die Diskussion in der WAK-S, abgestimmt wird aber ausschliesslich über den Text der Motion selbst. Somit entfällt vieles von dem, was die Kollegen Caroni und Stark erwähnt haben.

Wenn es jetzt aber darum geht, dass namentlich Herr Kollege Caroni von einer Altersdiskriminierung auf dem Arbeitsmarkt nichts wissen will, dann muss man sich schon fragen, in welcher Welt er lebt, vielleicht in einer Arbeitswelt, in der er keine Wahrnehmung der Realitäten hat, von denen ältere Arbeitnehmende betroffen sind. Dass dieses Problem besteht, ist nicht nur Gegenstand von internationalen Berichten der OECD, WHO usw. Die Altersdiskriminierung ist vielmehr auch in unserem Land eine Realität. Das haben wir dadurch zum Ausdruck gebracht, dass es Konferenzen für ältere Arbeitnehmende gab.

Es gibt ein spezifisches Problem in dieser Altersgruppe: nicht, dass die Quote der Arbeitslosen höher ist, aber die Betroffenheit ist grösser. Das hat sich bei Über-60-Jährigen in jüngerer Zeit aber so umgedreht, dass hier auch die Arbeitslosenquote höher geworden ist. Wir haben also ein ernsthaftes Problem, was auch dadurch zum Ausdruck gekommen ist, dass wir eine Überbrückungsleistung eingeführt haben, als Antwort auf die besondere Betroffenheit von Über-60-Jährigen.

Die Verfassungsbestimmung, Artikel 8 der Bundesverfassung, nennt das Alter - wie auch das Geschlecht - als eines der Kriterien, aufgrund deren Diskriminierung verboten ist. Beim Geschlecht wie auch bei den übrigen Diskriminierungsformen ist es aber so, dass via Gesetz eine Möglichkeit geschaffen worden ist, mit der eine solche Diskriminierung bekämpft werden kann. Das fehlt beim Kriterium Alter. Im Unterschied zu anderen Rechtsordnungen, welche gleiche Probleme, gleiche Standards kennen wie wir, fehlt es an einer gesetzlichen Umsetzung. Man müsste diese Aufgabe angehen. Das ist der Sinn dieser Motion. Wie das dann konkret geschieht, ob mit einem Spezialgesetz oder als Einfügung in ein bestehendes Gesetz, ob mit einer kurzen oder mit einer ausführlicheren Bestimmung, bleibt dann den Überlegungen im Gesetzgebungsprozess überlassen. Aber dass das Problem besteht, das kann hier nicht bestritten werden.

Ich bitte Sie deshalb, mit der WAK dieser Motion zuzustimmen.

Caroni Andrea · Mit-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion

Nur eine ganz kurze Entgegnung: Wenn Herr Rechsteiner sagt, diese Motion hätte mit der Petition, die Herr Stark und ich gesucht, gefunden und zitiert haben, nichts zu tun, muss ich hier kurz widersprechen. Die Motion übernimmt genau das Anliegen der Petition: ein allgemeines Diskriminierungsgesetz. Als Begründung der Motion wird nur ein Satz angeführt: "Mit der Ergreifung der Motion hat die Kommission der Petition [...] 15.2038 Folge gegeben." Das ist die einzige Begründung der Motion.

Parmelin Guy · BR-M · Bundesrat · Waadt

Les travailleurs seniors sont une force importante, essentielle même, de notre marché du travail. Bien sûr, chacun parmi nous connaît un travailleur senior qui peine à retrouver du travail. Ces situations sont extrêmement difficiles à vivre pour les personnes concernées et aussi, peut-être surtout, pour leur entourage. La proposition de rejet de la motion par le Conseil fédéral ne vise donc en aucun cas à nier ces situations.

Pour gouverner, il convient néanmoins de garder une vue d'ensemble. Et en matière d'intégration des travailleurs âgés sur le marché suisse, les chiffres les plus récents sont révélateurs. Entre 2011 et 2021, le taux d'emploi des personnes âgées de 55 à 64 ans a augmenté de 5,9 pour cent, ce qui représente une croissance supérieure à la moyenne. Le risque pour ces personnes de se retrouver au chômage est inférieur à la moyenne, car elles occupent plus souvent que les jeunes des emplois relativement stables. Le taux de chômage des plus de 50 ans a baissé de 4,3 à 3,4 pour cent entre le troisième trimestre 2021 et le troisième trimestre 2022. Au cours des 10 dernières années, ce taux est resté inférieur à la moyenne de toutes les classes d'âge. En 2020, le groupe des plus de 50 ans a en outre touché le salaire médian le plus élevé, soit 7436 francs. En comparaison avec les pays de l'OCDE, les personnes de plus de 55 ans en Suisse présentent l'un des taux d'emploi les plus élevés. Les travailleurs seniors sont donc bien intégrés sur le marché du travail suisse en comparaison avec les pays de l'OCDE, c'est un fait.

Par contre, il est vrai que la réinsertion après une perte d'emploi se révèle plus difficile pour les travailleurs seniors, et qu'ils sont également plus touchés par le chômage de longue durée.

Toutefois, nous en tenons déjà compte. La loi sur l'assurance-chômage fixe une durée d'indemnisation maximale plus longue pour ces personnes. En outre, la Confédération encourage la réinsertion des demandeurs d'emploi seniors par des mesures de soutien ciblées, par exemple par son programme d'impulsion qui finance des projets cantonaux à hauteur de 187,5 millions de francs. Faut-il dès lors créer une base légale spéciale pour protéger ces travailleurs, et pourquoi pas pour d'autres?

Le Conseil fédéral ne voit pas la nécessité d'agir, car les lois en vigueur garantissent déjà une protection contre la discrimination liée à l'âge.

Premièrement, la résiliation discriminatoire, notamment en raison de l'âge, est abusive, selon l'article 336 alinéa 1 lettre a du code des obligations.

Deuxièmement, conformément à la jurisprudence du Tribunal fédéral, l'obligation de l'employeur de protéger la personnalité des travailleurs, inscrite à l'article 328 du code des obligations, est interprétée de manière plus stricte pour les employés seniors.

Une réglementation des rapports de travail mesurée et ciblée compte parmi les forces de la Suisse. C'est essentiellement grâce à elle que la Suisse peut se targuer d'une participation élevée au marché du travail et d'un taux de chômage faible, ceci dans toutes les catégories d'âge.

Vu cette situation, le Conseil fédéral estime qu'une protection plus étendue contre la discrimination liée à l'âge serait contraire aux objectifs déjà poursuivis et peut-être même aux intérêts des travailleurs seniors eux-mêmes. Il faut en effet également tenir compte des potentiels effets secondaires de la réglementation: des mesures de protection particulières pourraient favoriser des préjugés négatifs.

Pour toutes ces raisons, le Conseil fédéral vous recommande donc de rejeter cette motion.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 15 Stimmen

Dagegen ... 22 Stimmen

(4 Enthaltungen)