23.7017

Geschwindigkeitsmessung mit Drohnen im Strassenverkehr

Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern

Die verkehrspolizeiliche Drohne kommt im Kanton Thurgau dann zum Einsatz, wenn konkrete Hinweise vorliegen, dass auf einer bestimmten Strecke Raserdelikte begangen werden oder illegale Rennen stattfinden. Die Polizei hält sich mit der Drohne bereit und startet die Aufzeichnung der Kamerabilder, wenn eine massive Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt wird. Die Drohne macht indessen keine Geschwindigkeitsmessung, sondern dokumentiert die Fahrt zur Beweissicherung. Im Anschluss daran hält die Polizei das Fahrzeug an, um den Lenkenden festzustellen. Die Drohnenaufnahme wird ausgewertet und mittels Weg-Zeit-Berechnung die gefahrene Durchschnittsgeschwindigkeit errechnet. Diese Berechnung dient als Beweismittel im Strafverfahren und kann vom Gericht frei gewürdigt werden. Der Einsatz der Drohnen muss mit dem kantonalen Datenschutzrecht vereinbar sein. Der Bundesrat beobachtet die neue Methode zur Geschwindigkeitsmessung und deren Einsatz genau. Er steht dazu im Austausch mit den Vollzugsbehörden.

Wobmann Walter · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Besten Dank, Herr Bundesrat. Meine Nachfrage ist: Gibt es eine gesetzliche Grundlage für diese Messung der Geschwindigkeit?

Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern

Der Bundesrat beobachtet diese Methode und den Einsatz genau. Sie wird heute als technisches Hilfsmittel verwendet, um eine Raserfahrt zu Beweiszwecken aufzuzeichnen. Die Drohne selbst macht jedoch keine Messung. Wenn ein Einsatz der Drohne mit dem kantonalen Datenschutzrecht vereinbart werden kann, ist er möglich. Der Bundesrat plant deshalb keine gesetzliche Regelung für den Umgang mit Drohnen und hat nicht die Absicht, Drohnen zur Geschwindigkeitsmessung verwenden zu lassen.