22.3641

Verbot bleihaltiger Munition

Munz Martina · Mit-F · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion

Der Bundesrat hat die Motion Munz 22.3641, "Verbot bleihaltiger Munition", zur Annahme empfohlen, und dies aus guten Gründen. Bleihaltige Munitionssplitter bleiben in den Kadavern von geschossenen Tieren zurück. Die Jäger lassen die Eingeweide liegen, damit die Wildtiere diese fressen können. Leider vergiften sich die Wildtiere mit den Kadavern. Für Greifvögel wie Steinadler, Mäusebussarde, aber auch für Füchse und Marder sind die bleihaltigen Rückstände giftig und können tödlich sein. Die gute Nachricht: Es gibt Alternativen zur Bleimunition. Die Jagd ist auch bleifrei möglich. In den Kantonen Graubünden und Wallis wurde bleihaltige Munition bereits verboten, andere Kantone wie beispielsweise Freiburg wollen nachziehen.

Eine gross angelegte europaweite Studie hat aufgezeigt, dass Blei zum Tode von Greifvögeln führt und Bestände auch schwächt. Gerade in Zeiten der Biodiversitätskrise darf das nicht toleriert werden. In den Schweizer Alpen wurde wissenschaftlich belegt, dass Steinadler und Bartgeier an Bleivergiftungen starben, nachdem sie Reste von Wildtieren, die mit bleihaltiger Munition erlegt worden waren, gefressen hatten. Auch Wildbret für den menschlichen Konsum kann mit Blei kontaminiert sein. Das BLV empfiehlt deshalb Kindern bis zum siebten Lebensjahr, Stillenden, Schwangeren und Frauen mit Kinderwunsch, auf den Verzehr von mit Bleimunition erlegtem Wild zu verzichten.

Der Schweizer Tierschutz liess kürzlich Wildfleisch aus einheimischer Jagd auf den Bleigehalt untersuchen. In fünf von dreizehn untersuchten Proben wurde Blei in Konzentrationen von über 0,05 Milligramm pro Kilogramm nachgewiesen. Untersuchte Proben lagen mit 0,18 und 0,38 Milligramm pro Kilogramm fast doppelt und vierfach über dem Grenzwert bei Nutztieren. Eine erhöhte Bleikonzentration im menschlichen Körper kann die Blutbildung, innere Organe sowie das zentrale Nervensystem schädigen. Kinder und speziell auch ungeborene Kinder sind stark gefährdet. Ich glaube nicht, dass jemand von Ihnen solches Fleisch essen möchte.

Der Bundesrat hat im Änderungsentwurf zur Jagdverordnung vom 8. Mai 2020 bei Artikel 1b Absatz 4 vorgesehen, bleihaltige Munition sowie Kupfer- und Zinkschrot bei Wasservögeln zu verbieten. Die Verordnung war in der Vernehmlassung, wurde aber anschliessend nicht in Kraft gesetzt, weil das Jagdgesetz am 27. September 2020 abgelehnt wurde. Heutzutage steht für sämtliche gängigen Jagdkaliber eine breite Palette an bleifreien Kugelgeschossen zur Auswahl. Bei deren jagdlicher Verwendung sind weder bezüglich Präzision noch bezüglich Tötungswirkung Nachteile zu verzeichnen. Das belegt sogar der Ratgeber für die Umstellung auf bleifreie Munition der Jagd- und Fischereiverwalterkonferenz von Jagd Schweiz. Einem nationalen Verbot bleihaltiger Kugelmunition steht deshalb auch aus sachlicher und fachlicher Sicht nichts im Wege.

Ich bitte Sie: Folgen Sie dem Bundesrat und stimmen Sie der Motion zu.

Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Präsident (Candinas Martin, Präsident): Die Motion wird von Herrn Regazzi und Herrn Tuena bekämpft. Herr Regazzi verzichtet auf ein Votum. Somit geht das Wort an Herrn Tuena.

Tuena Mauro · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich spreche hier natürlich für mich selber, der ich diese Motion bekämpfte, (Heiterkeit) aber auch für Kollege Regazzi. Ich habe mich mit ihm abgesprochen, das ist der Grund, warum er auf ein Votum verzichtet.

Es ist nicht alles falsch, was Sie gesagt haben, Frau Kollegin Munz. Wir haben Ihnen sehr gut zugehört. Es ist nun aber halt mal so, dass das Jagdgesetz abgelehnt wurde. Wir beide wissen nicht, warum. Das muss man doch auch zur Kenntnis nehmen. Dann sind wir der Meinung, dass diese ganze Angelegenheit mit der Munition eine kantonale Angelegenheit ist und die Kantone sie selber regeln können. Wir finden es etwas schwierig, hier in die Angelegenheiten der Kantone einzugreifen. Wir bekennen uns zum Föderalismus.

Ich glaube, Frau Munz, es liegt in der Verantwortung eines jeden Jägers, einer jeden Jägerin, eine Munition zu nehmen, die dann später keine Rückstände verursacht. Sie müssen wissen, dass ein Jäger oder eine Jägerin das Tier nach der Jagd ja nicht liegen lässt. Wenn ein Jäger findet, er wolle bleifreie Munition verwenden, dann kann er das bereits tun.

Ich möchte Sie entsprechend bitten, diese Motion zum jetzigen Zeitpunkt abzulehnen.

Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern

Sie haben es gehört: Der Bundesrat beantragt Ihnen die Annahme dieser Motion, einfach aufgrund der Giftigkeit des Bleis. Wir bzw. unsere Vorgänger haben das politisch bereits vor vierzig Jahren behandelt. Damals ging es um das Verbot von verbleitem Benzin. Munition mit Blei wird nur noch auf der Jagd verwendet. Blei ist einfach sehr giftig. Wenn Wildtiere die Eingeweide fressen, werden sie durch das Blei vergiftet.

Ich gestatte mir den Hinweis, dass das Jagdgesetz kaum wegen dem Bleiverbot abgelehnt wurde. Ich stelle diese Behauptung jetzt mal hier in den Raum. Wir haben ganz andere Bereiche thematisiert - die Regulierung der Wildtiere, insbesondere des Wolfes -, und diese Frage wurde dabei eigentlich kaum diskutiert. Weil es hingegen beim Jagdgesetz bereits im Rat diskutiert wurde, angenommen wurde und jetzt dort drin ist, beantragt Ihnen der Bundesrat auch die Annahme dieser Motion.

Er weist aber gleichzeitig auf etwas hin: Wenn die Motion angenommen würde, wäre vor der Umsetzung eine gewisse Übergangsfrist nötig, weil es noch Schrotflinten gibt, bei denen nicht abgeklärt ist, ob die Verwendung von Munition ohne Blei eine Gefahr darstellen könnte. Es ist natürlich wichtig, dass wir nur Massnahmen treffen, die für die Jagenden absolut gefahrlos sind. Wir würden uns also sicher bei der Umsetzung mit den Jägern, auch mit dem Jagdverband, austauschen, damit wir hier keine Risiken eingehen.

Hess Lorenz · Mit-M · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Danke, Herr Bundesrat, ich knüpfe dort an, wo Sie aufgehört haben, einfach der Präzision halber, damit das so in den Materialien ist: Wenn ich den Vorstoss und Ihre Äusserung richtig verstehe, differenzieren wir hier zwischen Kugelmunition und Schrotmunition. Frau Munz hat zu Recht gesagt, dass im Kugelbereich die Alternativen vorhanden sind; bei Schrot gibt es bis heute keine vergleichbare Alternative.

Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern

Das ist korrekt.

Abstimmung

Präsident (Candinas Martin, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 94 Stimmen

Dagegen ... 99 Stimmen

(2 Enthaltungen)