21.047

Sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Bundesgesetz

Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Präsident (Candinas Martin, Präsident): Wir beginnen heute mit der Beratung des Mantelerlasses, also des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Die Beratung erstreckt sich über drei Tage.

Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion

Wir sprechen über das Geschäft 21.047, "Sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Bundesgesetz", weshalb ich zu Beginn und für den Rest der Debatte meine Interessenbindungen offenlegen möchte: Ich bin Präsident der Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz, Präsident des Vereines Geothermische Kraftwerke Aargau, Vorstandsmitglied von Geothermie Schweiz, Vorstandsmitglied von Swiss E-Mobility, Mitglied des Stiftungsrates von Landschaftsschutz Schweiz sowie Inhaber und Geschäftsführer einer Elektroinstallationsfirma, die im Bereich Niederspannungsinstallationen tätig ist.

Kollege Nordmann und ich werden in der Detailberatung die Wortmeldungen zu den einzelnen Minderheiten aufteilen, womit wir nicht beide zu jeder Minderheit sprechen werden. Es gibt jedoch einige Schlüsselstellen, bei denen beide Kommissionssprecher die Haltung der Kommission darlegen werden.

Bei dieser 141 Seiten starken Vorlage sind wir Zweitrat. Im Oktober 2021 hat die UREK-S mit den Beratungen begonnen, um die Vorlage knapp ein Jahr später zuhanden des Ständerates zu verabschieden. Dabei hat der Ständerat die Vorlage in der Gesamtabstimmung zwar angenommen, er hat sie aber auch sehr stark verändert. So verzichtet er zum Beispiel, ohne eine Diskussion darüber geführt zu haben, auf eine vollständige Strommarktöffnung. Durch die Streichung der Öffnung des Strommarktes, welche im bundesrätlichen Entwurf vorgesehen war, fällt die Entflechtung zwischen Netz und Energie weg. Zudem wollte der Ständerat Schutzbestimmungen für Anlagen in Schutzgebieten schwächen und für Anlagen von erneuerbaren Energien ein höheres nationales Interesse geltend machen.

Wie gesagt, der Ständerat hat der Vorlage in der Gesamtabstimmung zugestimmt, und die UREK-N, also Ihre Kommission, ist am 11. Oktober 2022 einstimmig auf die Vorlage eingetreten und hat die Beratungen nach einigen Zusatzsitzungen bereits vier Monate später und unmittelbar vor dieser Frühjahrssession abgeschlossen. Sie empfiehlt dem Rat mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung die Annahme der Vorlage.

Gesamthaft hat die UREK-N über 213 Anträge diskutiert. Zusammen mit diesen Anträgen umfasst das Gesamtprotokoll der UREK-N zum Geschäft 21.047 immerhin 782 Seiten. Das nun zu behandelnde Gesetz sieht ehrgeizige Ziele für die Produktion von erneuerbaren Energien sowie Massnahmen zur Stärkung der Netz- und Stromversorgungssicherheit vor, wie sie vom Bundesrat in der Energiestrategie 2050 und der langfristigen Klimastrategie der Schweiz festgelegt wurden.

Verbindliche Zielwerte für 2035 und 2050 sind definiert, und jetzt werden der angestrebte Ausbau der Wasserkraft sowie anderer erneuerbarer Energien und die Senkung des Energie- und Stromverbrauchs pro Person zum Thema. Die Finanzierung der Förderinstrumente erfolgt weiterhin über den Netzzuschlag von 2,3 Rappen pro Kilowattstunde. Um die Sicherheit der Stromversorgung auch in den Wintermonaten zu gewährleisten, sollen die Stromverbraucher im Winter einen Zuschlag von 0,2 Rappen pro Kilowattstunde bezahlen - der Zuschlag ist auf diese Zahl begrenzt.

Im Mantelerlass werden also die Voraussetzungen für einen raschen und gezielten Ausbau von erneuerbaren Energien verbessert. Grosse Hindernisse werden abgebaut, und wir schaffen die Voraussetzungen, dass Unternehmen in erneuerbare Energien investieren können. Die Signalwirkung dieses Entwurfes ist gross, da sowohl ambitionierte Ziele gesetzt als auch die Investitionsbedingungen für neue Technologien verbessert werden. So wird auch die Rechtssicherheit klar verbessert. Im Gegensatz zum Ständerat hat die Kommission jedoch Schutz-, Wiederherstellungs-, Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen wieder in die Vorlage aufgenommen.

Aus Sicht der Kommission ist der rasche Ausbau der Speicherwasserkraft zentral. Dafür wurden die Realisierungsbedingungen für die fünfzehn im Rahmen des runden Tisches priorisierten Wasserkraftprojekte definiert, dies mit dem Ziel, deren schnellstmögliche Umsetzung unter Berücksichtigung einer minimalen Planungspflicht auf Stufe Richtplan zu sichern. Damit soll insbesondere die Produktion von Winterstrom gesteigert werden. Selbstverständlich muss auch für diese Projekte eine entsprechende Baubewilligung beantragt werden.

Ebenfalls wurde eine gesetzliche Grundlage für die Energiereserve geschaffen. Betreiber von grösseren Speicherwasserkraftwerken sollen neu verpflichtet werden, sich an der Reserve zu beteiligen.

Neu soll eine Solarpflicht auf sämtlichen Neubauten eingeführt werden. Für Bestandesbauten gilt die Solarpflicht jedoch nur für grössere Gebäude ab 300 Quadratmetern Grundrissfläche. Davon sind Wohnungsbauten explizit ausgenommen.

Verschiedene Massnahmen sorgen für eine beschleunigte Digitalisierung des Stromnetzes. Intelligente Messsysteme sollen rascher und verbindlich eingeführt werden. Damit sollen die Daten in Echtzeit in einem international üblichen Datenformat abgerufen werden können und auch den Endverbrauchern zugänglich gemacht werden. Ob dabei auch das gesamte Messwesen, also die Hardware selber, liberalisiert werden soll, war ein grosser Diskussionspunkt. Die Kommissionsmehrheit ist überzeugt, dass eine solche Liberalisierung einen Mehrwert für den Stromkonsumenten bringen wird. Die Minderheit bezweifelt einen solchen Effekt und warnt vor Mehraufwand bei diversen Schnittstellenbereinigungen innerhalb eines Versorgungsgebietes.

Eine bescheidene Minderheit setzt sich für die schon lange vorgesehene vollständige Strommarktöffnung ein. Diese war übrigens Bestandteil der bundesrätlichen Vorlage. Die Mehrheit der Kommission erachtet den Zeitpunkt jedoch als falsch und möchte die Marktöffnung nicht in diese Vorlage einbringen. Einige Kommissionsmitglieder sind auch fundamental gegen eine Marktöffnung.

Mit dem Konstrukt der lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG), die die Stromproduzenten und die Stromverbraucher miteinander bilden können, bleibt ein wettbewerbliches Element erhalten. Doch für die praktische Umsetzung bleiben noch viele Fragen offen. Diese sollen schlussendlich auf Verordnungsstufe gelöst werden. Fest steht jedoch, dass die räumliche Ausdehnung einer LEG auf das Niederspannungsnetz hinter dem jeweiligen Quartiertransformator beschränkt werden soll. Komplett offen bleibt die Frage der Rechtsform und die sich ergebenden Verantwortungen bei LEG.

Weiter haben Elektrizitätslieferanten neu Effizienzziele betreffend Verbrauch in ihrem Netzgebiet zu erfüllen. So sollen insbesondere die Kundinnen und Kunden mit gezielten Massnahmen zum sparsameren Umgang mit Energie motiviert werden. Da der Netzbetreiber direkte Informationen über die jeweiligen Lastgänge seiner Abonnenten hat, erhofft sich die Mehrheit der Kommission, dass Optimierungen auch bei angeschlossenen Geräten und Anlagen ergriffen werden.

Während es zahlreiche Minderheitsanträge aus allen Fraktionen gibt, ist die Mehrheit der UREK-N der Ansicht, dass der vorliegende Entwurf gut austariert und mehrheitsfähig ist. Man hat bewusst auf weitere Themenfelder verzichtet, um die Vorlage nicht zu überladen. Insbesondere wurden Anträge betreffend Kernenergiegesetz, Anträge betreffend weitergehende Gebäude- und Geräteeffizienz sowie ein Konzeptantrag für eine komplette Strommarktöffnung abgelehnt. Die Kommission will auch die Frage der Wärme-Kraft-Koppelungsanlagen separat abhandeln. Ebenfalls separat abhandeln möchte sie das Problem der Heimfallklausel von Wasserkraftwerken. Diesbezüglich geht es hinsichtlich der Motion 23.3021 der UREK-N, "Erweiterungs- und Modernisierungsinvestitionen bei Wasserkraftanlagen sicherstellen", darum, Investitionen bei Kraftwerksprojekten trotz drohendem Heimfall zu realisieren.

Die zusätzlich eingereichten 19 Einzelanträge zeugen von einem grossen Interesse an der Vorlage. Einige der Einzelanträge waren jedoch schon in der Kommission Gegenstand der Diskussion. Es muss uns allen bewusst sein, dass sich spontane Veränderungen der komplexen Vorlage ins Gesamtkonzept einfügen müssen.

Nun noch ein wichtiger Hinweis zur Verwendung des Wortes "grundsätzlich": Die Kommission verwendet diesen Ausdruck insbesondere dann, wenn eine Bestimmung im Allgemeinen gilt, aber unter Vorbehalten Ausnahmen zulässt. So lässt zum Beispiel die Formulierung bei Artikel 9bis Absätze 2 und 2bis StromVG die Möglichkeit einer Interessenabwägung weiterhin offen.

Es gilt zu beachten, dass das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien auch ein mögliches Referendum zu überstehen hat. Wollen wir beim Zubau von erneuerbaren Energien wirklich vorwärtsmachen, müssen wir in den nächsten Tagen gemeinsam dazu beitragen, mehrheitsfähige Lösungen zu erarbeiten, und auch mal über den eigenen Schatten springen.

Nordmann Roger · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion

Je commencerai également par une déclaration d'intérêts: je suis membre du conseil d'administration du Groupe E, qui est distributeur d'électricité dans la région de Fribourg et de Neuchâtel, et je suis président du conseil d'administration d'un bureau d'ingénieurs-conseils en énergies, Planair SA.

J'en viens maintenant au projet. Comme nous aurons amplement l'occasion de discuter des nombreux détails de ce projet, j'ai choisi de vous présenter les grandes lignes de ce qui ressortira de nouveau si nous suivons la majorité de la commission en comparaison avec le droit actuel.

Première chose: les objectifs. Nous augmentons les objectifs pour 2050 en matière d'hydroélectricité de 9 pour cent. Il faudrait, à ce moment-là, une production attendue de 39 térawattheures. S'agissant des nouvelles énergies renouvelables, c'est-à-dire le photovoltaïque, la biomasse, l'éolien et, éventuellement, la géothermie, nous visons 45 térawattheures à l'horizon 2050, c'est-à-dire 9 fois plus qu'aujourd'hui, puisque, actuellement, nous en sommes à 5 térawattheures.

Le Conseil des Etats a aussi ajouté un objectif très ambitieux pour 2035, puisqu'il propose d'arriver à 35 térawattheures en treize ans: passer de 5 à 35 térawattheures en treize ans, cela signifie augmenter la production, chaque année, de 2,3 térawattheures. Cela implique évidemment non seulement d'augmenter fortement l'installation photovoltaïque, probablement en passant à 2 gigawatts, alors qu'on en est actuellement à 1 gigawatt par année d'installation, mais évidemment aussi de développer les autres énergies renouvelables. Nous en avons discuté la semaine passée avec le "Wind-Express". Le Conseil des Etats a eu raison d'être ambitieux et de vouloir ce développement rapide; nous avons besoin de cette électricité. C'est pour cela que notre commission s'est ralliée à cette décision. Il s'agit en particulier de remplacer les 20 térawattheures de nucléaire qui sont encore produits par les centrales actuelles, qui arriveront un jour au terme de leur exploitation, et il s'agit aussi d'avoir de l'électricité pour remplacer les carburants dans la mobilité et pour entraîner les pompes à chaleur. C'est pour cette raison que le Conseil fédéral et la commission se sont ralliés à la décision du Conseil des Etats.

La clé de ce projet, c'est évidemment de se donner les moyens d'atteindre ces objectifs. En plus de ce qui a déjà été adopté à la suite de l'initiative Girod, c'est-à-dire les aides à l'investissement, en plus de la loi urgente sur le solaire, le fameux "Solar-Express", et en plus du "Wind-Express", qui simplifie les procédures dont nous avons discuté la semaine passée, nous avons pris plusieurs mesures dans cette loi.

La première mesure est la prime flottante de marché pour les grands projets en forme de soutien du prix compétitif.

Nous avons aussi introduit plus de flexibilité dans l'usage du fonds du réseau, avec la possibilité d'endetter le fonds.

Il y a aussi la possibilité du "peak-shaving", en particulier pour les pointes solaires, de façon à pouvoir injecter de grandes quantités d'énergie solaire sans menacer la stabilité du réseau quand il y a beaucoup de soleil.

Nous avons aussi prévu une unification nationale des tarifs de reprise de l'électricité décentralisée. Le tarif s'oriente sur les prix "spot" lissés sur trois mois, pour que les usagers sentent la désirabilité et la valeur de l'énergie. Mais on prévoit aussi un tarif minimum qui s'appliquerait lorsque le prix du marché est trop bas pour garantir l'amortissement des installations. Le tarif minimum qui figure dans la loi est une sorte de ligne de base, mais les exploitants du réseau ou les acheteurs d'énergie pourront faire aux producteurs d'énergie décentralisée d'autres offres, par exemple un prix plus attrayant en échange de la possibilité de renoncer à injecter une partie du courant pendant l'été, par hypothèse.

Il y a aussi, en relation avec la production, des objectifs d'économie. Les vendeurs d'électricité pourront se voir fixer un objectif de réduction de la consommation. Ce ne serait pas un objectif sur l'enveloppe totale de l'électricité qu'ils vendent, mais sur les mesures qu'ils prennent, correspondant à un pourcentage d'économie; peut-être 1 ou au maximum 2 pour cent.

Nous sommes encore intervenus sur les procédures, avec une simplification de la procédure et de la pesée des intérêts pour les quinze projets de la table ronde. Il s'agit clairement de réaliser en priorité ces projets, qui comportent tous une augmentation du volume d'énergie stocké en vue de l'hiver, avec la flexibilité que cela apporte. Le principe est clair: dans cette loi, il y a toute la table ronde et que la table ronde. Les autres projets qui ne font pas partie de la table ronde doivent être réalisés selon les procédures ordinaires.

Il y a aussi une simplification de la planification pour les projets solaires au sol et les projets éoliens d'intérêt national.

Il y a une ouverture pour l'agrophotovoltaïque, mais uniquement en synergie avec l'agriculture; on ne veut pas faire des installations au sol dans la zone agricole qui soient sans rapport avec l'exploitation agricole et sans synergie avec l'agriculture.

Un point très important: nous avons décidé que, sur les parkings à partir de quinze places qui sont situés dans la zone à bâtir, la construction de "carports" solaires, c'est-à-dire d'ombrières solaires, est conforme à la zone. Il n'y aura dès lors besoin que d'un permis de construire. Les communes pourront prévoir des exceptions et des dérogations.

S'agissant du solaire en façade, nous avons décidé que, pour les installations suffisamment adaptées, il n'y avait plus besoin de permis de construire. C'est une simple procédure d'annonce, comme nous la connaissons déjà dans le droit actuel pour les toits et qui fonctionne avec grand succès.

Nous avons prévu que l'éolien en forêt devient explicitement possible pour les projets d'intérêt national si l'essentiel des jonctions routières est déjà là et, évidemment, à condition que la taille minimale, c'est-à-dire l'intérêt national, soit atteinte. Mais il est plus difficile d'obtenir cette autorisation dans un inventaire de protection du paysage, dans une réserve forestière ou dans un district franc de chasse.

Par ailleurs, nous avons prévu une obligation de solaire sur les grands parkings et, à certaines conditions, sur les bâtiments. Vous avez vu à cet égard que des propositions Hess Lorenz et de Quattro ont été déposées afin de modérer ces mesures.

J'aimerais dire encore quelques mots sur l'innovation. Deux points méritent d'être mentionnés.

Il s'agit tout d'abord des communautés électriques locales, qui sont une extension des regroupements pour la consommation propre, permettant l'usage du réseau public à condition de rester à proximité - le Conseil fédéral définira la notion de proximité - et, de toute façon, au sein d'un même distributeur, avec des règles prévoyant un timbre d'acheminement un peu abaissé.

Nous avons en outre prévu une large exemption du timbre pour le stockage lors de la conversion d'excédent d'électricité en gaz de synthèse, principalement de l'hydrogène, peut-être ultérieurement du méthane.

De plus, mon collègue l'a dit, nous avons renoncé à la libéralisation totale du marché de l'électricité à une très claire majorité. A une petite majorité, nous avons décidé de soutenir le projet de libéralisation du point de mesure, contrairement à l'avis du Conseil des Etats.

Enfin, je ne saurais terminer cette introduction sans remercier l'administration pour son immense travail, l'ancienne conseillère fédérale Simonetta Sommaruga et son successeur Albert Rösti, qui connaissait bien le dossier - heureusement - quand il a pris la tête du département et qui était tout de suite à la hauteur de ce débat compliqué. Je remercie aussi le président de la commission, Jacques Bourgeois, qui a fait en sorte que l'on réussisse, en quatre mois, à traiter cet immense "Mantelerlass", alors qu'il avait passé plus d'une année au Conseil des Etats. Pour ce faire, il a planifié des séances supplémentaires, et on a passé environ huit jours à traiter ce dossier, ce qui fait qu'on peut vous le présenter aujourd'hui, ce dont on est, pour vous dire, assez fier au sein de la commission.

Enfin, j'aimerais relever que le projet tel que soumis a été approuvé par 17 voix contre 7.

Roduit Benjamin · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Monsieur le rapporteur de commission, je vous remercie pour votre présentation. Vous avez parlé également de vos liens d'intérêts avec le Groupe E, vous serez donc sensible à ma question. Est-ce que, dans le cadre de l'article 12 intitulé "Intérêt national à l'utilisation des énergies renouvelables", la commission a débattu de la possibilité d'y introduire les installations hydrauliques au fil de l'eau dont 50 pour cent de la production est hivernale? Il n'y a que les centrales à accumulation et les centrales à pompage-turbinage et non les installations hydrauliques au fil de l'eau dans le projet.

Nordmann Roger · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion

Non. On n'a pas changé les règles pour l'hydroélectricité. Elles sont les mêmes, sauf pour les quinze projets de la table ronde. Selon la logique qui veut que leur production soit hivernale et le fait qu'elle soit flexible, soit ces deux facteurs et pas uniquement la production hivernale, la production hivernale sur demande nous permettrait de porter la réserve hydroélectrique de neuf - le total d'hydroélectricité quand les barrages sont pleins -, à onze térawattheures. Il nous a paru très important de le faire.

Un point fondamental est que nous avons voulu honorer le fait que la branche hydroélectrique, les associations de protection de l'environnement et les pêcheurs se sont mis autour de la table et se sont donné la peine de trouver un compromis. C'est un peu comme les compromis avec les partenaires sociaux: quand les partenaires sociaux se mettent d'accord pour un compromis, c'est en général bien de s'y tenir, parce que cela fait avancer les choses de manière relativement consensuelle. M. le conseiller fédéral Rösti vous racontera sûrement tout à l'heure quelques éléments de cette négociation autour de la table ronde, puisque, avant d'être conseiller fédéral, il y a participé comme représentant des hydroélectriciens. Pour toute la commission, il était vraiment très important d'honorer l'effort de consensus qui avait été fait.

Masshardt Nadine · Mit-F · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Die SP-Fraktion tritt selbstverständlich auf die Vorlage ein. Der sogenannte Mantelerlass ist ein wichtiger Meilenstein zur Umsetzung der Energiestrategie 2050. Diese hat die Bevölkerung 2017 mit 58 Prozent Ja-Stimmen deutlich beschlossen.

Die Energieversorgung beschäftigt Mensch, Umwelt und Wirtschaft, dies weltweit und auch hier bei uns in der Schweiz. Dies ist nicht erst heute der Fall, sondern schon eh und je. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine verlangt aber zusätzlich und noch dringender Antworten auf die Frage, wie wir uns von den aktuellen Abhängigkeiten von Öl- und Gasimporten, die uns eben auch erpressbar machen, lösen können. Mit den vorliegenden Änderungen des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes kommen wir diesem Ziel etwas näher. Wir bringen den Ausbau der einheimischen erneuerbaren Energien deutlich voran und stärken damit die Versorgungssicherheit.

Die SP-Fraktion stützt die drei Hauptpfeiler der Vorlage:

1. Wir brauchen mehr einheimische Energie.

2. Wir brauchen mehr Speicherung und damit sicher abrufbaren Strom im Winter.

3. Wir brauchen Effizienzmassnahmen.

Mit dem Mantelerlass schaffen wir die Grundlage dafür, dass die Schweiz unabhängiger wird und nicht bis in alle Zukunft wie heute 8 Milliarden Franken pro Jahr für Öl und Gas ins Ausland schicken muss. Es wäre viel besser, wenn dieses Geld hier bei uns investiert würde und damit auch lokal Arbeitsplätze geschaffen würden. Das ist eben nicht nur energie-, sondern auch wirtschaftspolitisch sinnvoll und richtig. Denn eines ist klar: Wir wären in diesem Winter nicht vor solch riesigen Herausforderungen gestanden, hätten wir beim Ausbau der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz in den letzten Jahren und Jahrzehnten auch wirklich bereits richtig vorwärtsgemacht.

Die SP-Fraktion ist erfreut, dass Ihnen die Mehrheit der UREK-N eine Revision vorschlägt, welche sowohl die Nutz- als auch die Schutzinteressen berücksichtigt. Die SP-Fraktion anerkennt beide Interessen, und der vorliegende Kompromiss ist für uns umsetzbar. Wir danken an dieser Stelle für die gute Zusammenarbeit in der Kommission und vor allem auch dem Kommissionssekretariat und der Verwaltung für die Unterstützung. Erfreulich ist aus Sicht der SP-Fraktion weiter, dass die Mehrheit der UREK-N wichtige Entscheide des Ständerates korrigieren konnte, denn es ist für uns zentral, dass die Vorlage möglichst breit abgestützt ist und gewisse rote Linien nicht überschritten werden. Auf diese roten Linien, insbesondere Biotopschutz und Restwasserbestimmungen, werden wir dann in den jeweiligen Blöcken im Detail eingehen.

Gerne gehe ich hier bei der Eintretensdebatte noch auf ein paar Highlights der Vorlage ein: Die im Vergleich zum Entwurf des Bundesrates deutliche Erweiterung der erneuerbaren Zubauziele begrüssen wir. Nur wenn wir nun auch wirklich vorwärtsmachen mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien, stärken wir die Versorgungssicherheit.

Die UREK-N meint es ernst mit dem Ausbau der Sonnenenergie. Konkret begrüssen wir die Solarpflicht sowohl auf den Gebäuden als auch bei Parkplätzen und Parkhäusern. Denn das Potenzial der Sonnenenergie ist riesig. Zur Erinnerung: Gemäss einem Bericht des Bundesamtes für Energie liegt das Potenzial bei den Gebäuden bei 67 Terawattstunden pro Jahr und bei den übrigen Infrastrukturen bei 15 Terawattstunden.

Die SP-Fraktion begrüsst es, dass die fünfzehn Projekte des runden Tisches Wasserkraft ins Gesetz aufgenommen werden. Wir stehen dahinter, finden es aber zentral, dass ebenfalls Ausgleichsmassnahmen beschlossen werden. Denn auch das war ein Konsens des runden Tisches. Weiter begrüssen wir, dass neu Zielvorgaben bezüglich Effizienz für die Elektrizitätslieferanten eingeführt werden sollen.

Damit komme ich aber auch gleich zum aus Sicht der SP grössten Wermutstropfen der Mehrheitsversion der UREK-N. Das betrifft eben die Effizienz. Leider will die Mehrheit hier viel weniger weit gehen, als es nötig und sinnvoll wäre. Denn eines ist klar: Die nicht verbrauchte Energie ist schlicht die günstigste Energie, und das Potenzial bei der Effizienz ist riesig. Ich zitiere hier darum gerne FDP-Ständerat Ruedi Noser. In seinem Eintretensvotum im Herbst hat er gesagt: "Wenn ich dem Zweitrat einen Tipp geben könnte, dann würde ich sagen, er solle das, was wir in der Produktion gemacht haben, durchwinken und sich mal um das Thema der Effizienz kümmern." (AB 2022 S 851) Diesem freisinnigen Rat aus dem Ständerat ist die Mehrheit der UREK-N leider nicht gefolgt. Die SP-Fraktion hofft darum in den kommenden zwei Tagen der Debatte hier im Nationalrat auf die eine oder andere Verbesserung, denn aktuell stimmt aus unserer Sicht die Balance zwischen Zubau und Effizienz noch nicht.

Egger Mike · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Kollegin Masshardt, Sie haben vom Solarzwang gesprochen, der in dieser Vorlage drin ist. Es steht geschrieben, dass dieser auch bei Umbauten gilt, welche erheblich sind. Können Sie mir erklären, was ein erheblicher Umbau ist?

Masshardt Nadine · Mit-F · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Die Solarpflicht ist ein sehr wichtiger Meilenstein in dieser Vorlage, denn das Potenzial ist riesig - das wissen Sie. Wenn wir nur schon die geeigneten Dächer mit Fotovoltaik ausrüsten würden, dann könnten wir doppelt so viel Strom produzieren wie alle AKW zusammen.

Es gibt einen Kompromissantrag. Wenn Ihnen dieser Antrag hier zu weit geht, dann können Sie gern den Kompromissantrag unterstützen.

Schneider Schüttel Ursula · Mit-F · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion

Dans les grandes lignes, le groupe socialiste salue le projet issu des débats de votre Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie.

Tout d'abord, il s'agit d'un bon pas en direction de la mise en oeuvre de la Stratégie énergétique 2050, et notamment d'une bonne stratégie pour sauver le climat. Nous saluons le renforcement du développement des énergies renouvelables indigènes ainsi que de la sécurité de l'approvisionnement de la Suisse, en particulier durant l'hiver. Nous sommes quasiment sortis d'un hiver qui n'a pas été, du point de vue d'un manque d'électricité, ce que nous avions à craindre. Mais le prochain hiver n'est pas loin. Il faut donc continuer les efforts pour promouvoir les énergies renouvelables et surtout les efforts d'efficacité et d'économies d'énergie. Les articles 44 et 45 de la loi sur l'énergie ont donc une grande importance, en particulier les minorités qui proposent de remplacer les anciens chauffages électriques à résistance et les chauffe-eau électriques et d'interdire les nouvelles installations de ce genre.

De mon point de vue personnel, la sobriété devrait être plus mise en avant dans les discussions autour de l'approvisionnement en électricité. Vu la crise climatique, le plus important est de sortir le plus rapidement possible des énergies fossiles, et plus encore si nous tenons compte de notre dépendance de l'étranger. Il est donc impératif d'augmenter la production d'énergie renouvelable. Le groupe socialiste est cependant convaincu qu'il n'est pas acceptable de produire de l'énergie renouvelable sans respecter la nature et le paysage de notre pays. Il nous faut impérativement éviter de construire dans les endroits les plus protégés. Ce qui a été décidé par le Conseil des Etats n'était donc pas acceptable pour nous. Nous sommes satisfaits que les discussions dans notre commission aient au moins permis d'apporter quelques améliorations importantes. C'est notamment le cas de l'article 12 de la loi sur l'énergie qui prévoit désormais d'interdire de nouvelles installations destinées à produire de l'énergie renouvelable dans les biotopes. En Suisse, 2 pour cent de la surface de notre territoire consistent en biotopes.

Que 2 pour cent! Ce n'est pas du tout nécessaire de les détruire pour une production d'énergie renouvelable que l'on peut produire ailleurs aussi.

Une majorité de la CEATE-N a également accepté de prendre en considération des mesures de protection, de remplacement et de reconstitution si un objet inscrit dans l'inventaire visé à l'article 5 de la loi sur la protection de la nature et du paysage est concerné. Dans ce cas-là, il est possible d'envisager une dérogation à la règle qui consiste à conserver intact un tel objet, cela contrairement à la décision du Conseil des Etats qui ne prévoyait aucune mesure de compensation.

Nous savons toutes et tous que nous avons un grand potentiel pour des installations photovoltaïques sur des surfaces déjà construites. Le potentiel en hydroélectricité est exploité quasiment à 95 pour cent. En revanche, l'important potentiel d'électricité solaire en Suisse est encore presque inexploité. L'Office fédéral de l'énergie a calculé en 2019 que le potentiel d'électricité solaire sur les bâtiments, sur les toits et les façades s'élève à 67 térawattheures par an. A cela s'ajoutent les infrastructures existantes telles que, par exemple, les parkings qui devraient être utilisés pour produire de l'énergie solaire.

Le projet qui sort des discussions de la CEATE-N prévoit notamment cela dans les articles 45a à 46a. Nous aurons l'occasion d'y revenir lors de la discussion par article.

Je tiens également à remercier l'administration et le Conseil fédéral ainsi que les membres de la CEATE-N pour la bonne collaboration.

Je vous demande donc de soutenir les améliorations qui permettent une meilleure pesée des intérêts, notamment pour la protection de l'environnement.

Bourgeois Jacques · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · FDP-Liberale Fraktion

Nous n'avons plus le temps de tergiverser et devons agir. Le groupe libéral-radical soutient la nouvelle Politique énergétique 2050 et les principaux axes définis dans le projet qui nous est soumis, mais il ne veut pas d'un programme idéologique irréaliste prôné par certains milieux politiques. Dans le cadre de cette politique énergétique, il n'y a pas une recette, mais des recettes. Nous devons continuer de pouvoir miser sur un mix électrique si possible neutre sur le plan des émissions de CO2. Le groupe libéral-radical veut des solutions pragmatiques, réalistes, qui garantissent la sécurité de l'approvisionnement et notre qualité de vie.

Le défi à relever, nous le savons tous, n'est pas des moindres. La décarbonation, avec le développement de la mobilité électrique, le remplacement des chauffages aux énergies fossiles par des pompes à chaleur, pour ne citer que ces exemples, engendrera une augmentation de la demande en électricité de 25 térawattheures, soit un tiers de plus qu'actuellement. En prenant également en considération l'arrêt à terme de nos centrales nucléaires, c'est à nouveau 25 térawattheures environ qu'il faudra remplacer. Ce sont par conséquent 50 térawattheures que nous devrons produire en plus si nous voulons assurer notre approvisionnement en électricité.

Il faut aussi que nous prenions en considération notre évolution démographique. Nous serons, à l'horizon 2050, environ 10 millions d'habitants. Cette évolution démographique conduira à un accroissement de la demande en énergie. Un exemple pour illustrer mes propos: la surface à chauffer augmentera de 17 pour cent environ. Une partie de la demande supplémentaire pourra être réduite par le biais de mesures d'efficacité énergétique, mais ces mesures ne suffiront de loin pas, n'en déplaise à certains qui croient que l'on peut tout résoudre par ce biais-là, à combler cette lacune.

Afin de tenir compte de ces défis, le groupe libéral-radical requiert les mesures suivantes.

Premièrement, une accélération du développement des énergies renouvelables indigènes, en particulier de l'hydraulique, qui est le principal pilier de notre sécurité d'approvisionnement en électricité, tout comme le photovoltaïque, l'éolien, la biomasse et la géothermie. Nous ne pouvons plus nous permettre, comme dans l'exemple du rehaussement du barrage du Grimsel, 26 ans de procédure jusqu'à ce que le permis de construire soit délivré. Nous devons veiller dans les mois critiques de l'hiver, par tous les moyens, à limiter nos importations d'électricité, comme le propose le Conseil des Etats, à 5 térawattheures au maximum. Si nous voulons diminuer notre exposition aux aléas du marché, être moins vulnérables, nous devons massivement développer les énergies renouvelables indigènes, en particulier celles qui apportent avant tout une contribution substantielle pour les mois critiques d'hiver.

Je pense en particulier à l'hydraulique, au solaire alpin, à l'éolien et à la géothermie.

Deuxièmement, les centrales nucléaires, tant que ces dernières sont sûres, doivent pouvoir continuer à être exploitées. Le groupe libéral-radical regrette que son postulat 22.4021, "Maintien des centrales nucléaires existantes. Lutte contre la pénurie d'électricité à long terme", par lequel il demandait que l'on se penche sur les investissements nécessaires à entreprendre dans le but de garder le plus longtemps possible en fonction nos centrales nucléaires, n'ait pas été accepté la semaine dernière par notre conseil. La proposition de mettre hors service les centrales nucléaires existantes, de manière progressive dès 2027, en fonction de leur âge, nous ferait encore plus dépendre de l'étranger pour assurer notre sécurité d'approvisionnement et augmenterait ainsi encore plus notre insécurité. Nous exigeons également, dans le domaine du nucléaire, le renforcement de la recherche et de l'innovation. Nous ne devons pas fermer la porte à de futures centrales nucléaires de quatrième génération. Toutefois, compte tenu du fait que ces centrales ne sont pas encore sur le marché et que cela nécessitera, le moment venu, des décennies avant qu'elles produisent le premier kilowattheure, nous devons tout entreprendre pour développer les énergies renouvelables indigènes et renforcer l'efficience énergétique.

Troisièmement, les procédures d'autorisation doivent être accélérées et simplifiées. Nous saluons dans ce domaine les nouvelles législations liées à l'accélération des procédures pour le photovoltaïque alpin et pour les éoliennes dont les plans d'affectation sont entrés en force.

Quatrièmement, nous soutenons le renforcement de l'efficience énergétique. Ces mesures ne doivent toutefois pas être prises par le biais d'interdictions, mais plutôt d'incitations, comme dans le cas de l'assainissement des bâtiments, avec des possibilités de déduire fiscalement sur plusieurs années les investissements effectués. On peut aussi se demander si nous ne devrions pas, pour 1 franc investi, pouvoir déduire 1 franc 50. Nous devrions aussi réfléchir aux possibilités pour les retraités, compte tenu de leur nouvelle situation financière, de continuer à avoir accès à des prêts bancaires pour pouvoir financer leur rénovation, par exemple par le biais d'un cautionnement de la Confédération.

Cinquièmement, produire des kilowattheures est une chose, les acheminer en est une autre. C'est pourquoi nous demandons que le réseau soit également adapté et développé afin de tenir compte de la décentralisation croissante de notre production d'électricité.

Sixièmement, nous demandons que le Conseil fédéral veille, dans les plus brefs délais, à mettre en place un accord sur le marché de l'électricité avec l'Union européenne (UE). N'oublions pas que nous exportons autant d'électricité que nous en importons de l'UE. C'est un partenaire incontournable de notre sécurité d'approvisionnement. L'entrée en vigueur, dès 2025, de la directive de l'UE qui exige que 70 pour cent de son électricité reste dans les mains de ses membres va nous toucher et nous devons nous y préparer.

Pour conclure, septièmement, nous exigeons également une libéralisation complète du marché de l'électricité. Cette mesure mettra ainsi fin à la concurrence qui prévaut entre les entreprises possédant ou pas des clients captifs. N'oublions pas que cette situation engendre des soutiens financiers particuliers tels que la prime de marché dans le domaine de l'hydraulique. Cette pratique tiendrait également compte du futur accord sur le marché de l'électricité qui exige cette ouverture totale du marché.

Mesdames et Messieurs, tout un programme. Le groupe libéral-radical est conscient des défis, des enjeux, et apportera sa contribution pour veiller, avec des solutions pragmatiques, réalistes, à sécuriser notre approvisionnement et préserver notre qualité de vie.

Page Pierre-André · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Le groupe UDC, dont j'ai le plaisir d'exposer la position, vous propose d'entrer en matière. Mais il vous proposera, au fur et à mesure de l'examen du projet, de soutenir les amendements déposés par différentes minorités.

Sur le fond, l'UDC soutient le principe d'un aménagement pragmatique des objectifs d'augmentation de la production d'énergie. Si nous sommes en faveur des objectifs d'extension visés, nous considérons cependant que la réalisation desdits objectifs uniquement avec de l'éolien, de l'hydraulique et du solaire est irréaliste.

Voilà pourquoi nous demandons également des modifications dans la loi sur l'énergie nucléaire. Nous sommes de l'avis que, avec de nouvelles centrales nucléaires, notre pays peut garantir son approvisionnement en énergie de manière économique, efficace, sûre et à long terme. Aujourd'hui, c'est une évidence: il y a des faits, des situations qui demandent un approvisionnement accru en énergie. Pensons à l'immigration - mais oui, nous sommes toujours plus nombreux -, à la numérisation ou à la décarbonisation et à son fameux objectif zéro. N'oublions pas non plus la mise hors service des centrales nucléaires, qui va engendrer une pénurie d'électricité se situant entre 40 et 60 térawattheures par année. Rien qu'avec la mise hors service des centrales nucléaires, c'est la moitié de l'approvisionnement hivernal qui doit être remplacée. Le résultat du sondage paru ce matin nous prouve que plus de 50 pour cent de la population y est favorable. L'UDC est seule au sein du Parlement, mais nous sommes à l'écoute de notre population. Et vous le savez maintenant, la majeure partie des quantités d'électricité supplémentaires doit être produite durant les semestres d'hiver.

Maintenant, rappelons-nous que si tous les objectifs d'approvisionnement fixés doivent être atteints uniquement grâce aux énergies renouvelables, cela engendrera un développement massif et occasionnera des interventions importantes dans notre environnement: des milliers de nouvelles éoliennes, des dizaines de nouveaux lacs de retenue et des kilomètres carrés de surfaces solaires supplémentaires. Toutes ces nouvelles installations et tous ces réseaux auront été construits après des procédures accélérées et une limitation des droits populaires. Mais si ces projets échouent, alors nous devrons finalement construire à nouveau des centrales à pétrole ou à gaz à coups de millions de francs et à l'aide du droit d'urgence.

Parlons un instant du solaire. Le projet de loi dont nous débattons présentement contient quelques éléments perturbateurs.

Je pense aux nouvelles prescriptions dans le domaine du bâtiment - obligation d'utiliser l'énergie solaire pour les nouvelles constructions -, ainsi qu'au financement des coûts de raccordement au réseau.

Nous sommes de l'avis que ces obligations solaires massivement étendues sont inutiles et ne mènent à rien. Pire, même, elles mettent en danger l'ensemble du projet, car la résistance viendra des propriétaires fonciers, de l'économie et de notre parti!

Par ailleurs, ces obligations font double emploi avec ce que plusieurs cantons connaissent déjà en matière d'énergie solaire, cela sans oublier que le secteur est confronté aujourd'hui à des problèmes de capacité.

Nous constatons que l'équipement solaire des bâtiments progresse, même sans l'obligation venant de la Confédération, cela sans oublier non plus que ces nouvelles obligations constituent une atteinte à la souveraineté de nos cantons.

Voilà pourquoi, chères et chers collègues, nous entrons en matière, mais nous avons déposé plusieurs propositions dans le sens de ces réflexions, propositions que nous vous demandons de soutenir.

Imark Christian · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die Herausforderungen im Energiebereich sind immens, im Wesentlichen, weil in der Vergangenheit aus ideologischen Gründen und aufgrund unrealistischer Annahmen und Prognosen falsche politische Entscheide getroffen wurden. Darum muss insbesondere die Stromversorgung im Inland massiv ausgebaut werden. Die wesentlichen Treiber dafür sind die Bevölkerungszunahme, die Digitalisierung, die Dekarbonisierung mit dem Netto-null-Ziel, das Sie vor Kurzem mit dem "Stromfresser"-Gesetz beschlossen haben, und die Ausserbetriebnahme bestehender Kernkraftwerke. Daraus ergibt sich eine Stromlücke von bis zu 80 Terawattstunden Jahresbedarf mit zusätzlichen grossen saisonalen Herausforderungen, insbesondere im Winterhalbjahr. Alleine wegen der Ausserbetriebnahme bestehender Kernkraftwerke muss ausserdem die Hälfte der heute bestehenden Winterversorgung substituiert werden.

Gemäss einer Studie des Bundesamtes für Energie vom November 2022 bedeutet die Umsetzung der Fotovoltaikziele, wie sie der Ständerat vorgibt, eine zusätzliche Investitionssumme von 37 Milliarden Franken alleine für die Verstärkung der Stromnetze. Nur schon mit diesem Geld könnte die Schweiz zwei neue Kernkraftwerke mit je 1,4 Gigawatt Leistung ans Netz nehmen. Dabei gäbe es keinerlei Eingriffe in intakte Landschaften. Die erwähnte Netzverstärkung und immer teurere Redispatch-Massnahmen bräuchte es genauso wenig wie enorm kostspielige Winterreserven, die uns allein in diesem Winter fast 1 Milliarde Franken gekostet haben. Die Konsumenten werden diese Investitionen nächstes Jahr mit ihren Stromrechnungen abstottern müssen.

Sollen alle gesetzten Ziele ausschliesslich mit erneuerbaren Energien erreicht werden, benötigt es einen massiven Ausbau, verbunden mit grossen Eingriffen in die Natur. Es braucht Tausende neue Windkraftanlagen, Dutzende neue Stauseen und insgesamt rund 180 Quadratkilometer zusätzliche Solarfläche. Volksrechte werden massiv eingeschränkt, und Verfahren müssen beschleunigt werden. Der Mantelerlass soll die Stromlücke mit erneuerbaren Energien schliessen.

Die SVP prognostiziert, dass die Erreichung der Ziele unrealistisch ist und es zudem weitere Schwierigkeiten mit enormen Kostenfolgen geben wird. Selbst bei Erreichung der Ziele sehen wir die Stromlücke nicht geschlossen. Das "Stromfresser"-Gesetz lässt grüssen. Schon bald wird klarwerden, dass man bei der Zielerreichung genauso wie damals bei der Energiestrategie scheitern wird. Darum beantragt die SVP-Fraktion bereits heute mittels diverser Änderungen im Kernenergiegesetz eine Eskalationsstufe. Ansonsten müssen wir später wieder mit Hunderten von Millionen Franken per Notrecht schmutzige Öl- und Gaskraftwerke bauen.

Ein störendes Element der Vorlage sind die neuen Vorschriften im Gebäudebereich. Nachdem die Räte erst vor wenigen Monaten eine Solarpflicht für Neubauten mit einer Gebäudefläche von mehr als 300 Quadratmetern verabschiedet haben, sollen neu auch die Eigentümer sämtlicher bestehender Gebäude mit einer Solarpflicht genötigt werden. Gleiches gilt für Parkplatzbesitzer und bei grossen Gebäuden, die sogar zwangsweise nachgerüstet werden müssen. Mit diesen Mehrheitsanträgen wird die gesamte Vorlage ernsthaft gefährdet, ohne dass dadurch ein Fortschritt erzielt würde. Denn die Solarbranche ist bereits heute überlastet und kämpft mit massiven Lieferproblemen und Personalmangel. Der Widerstand der Wirtschaft, des Hauseigentümerverbandes Schweiz und der SVP ist garantiert, wenn diese neuen Vorschriften in diesem Gesetz nicht beseitigt werden.

Die SVP-Fraktion spricht sich für die angestrebten Ausbauziele aus, erachtet aber deren Realisierung nur mit Wind-, Wasser- und Solarenergie als unrealistisch. Sie erachtet dieses Vorgehen also als nicht zielführend. Aus diesen Gründen beantragen wir entsprechende Änderungen im Kernenergiegesetz. Mit zwei bis drei neuen Kernkraftwerken kann die Energieversorgung kostengünstig, effizient, sicher und langfristig gewährleistet werden. Sollte der Rat an der massiven Ausweitung der gerade erst beschlossenen Solarpflicht festhalten, wird die SVP-Fraktion die Vorlage in der Gesamtabstimmung ablehnen.

Wir beantragen Ihnen Eintreten auf die Vorlage.

Egger Kurt · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Grüne Fraktion

Kollege Imark, ich stelle doch noch eine Frage an Sie. Sie liegen da, glaube ich, etwas falsch. Sie sagen dauernd, dass Sie auf die Bevölkerung achtgeben. Herr Page hat die Umfrage des "Blick" zitiert: Dort konnte man lesen, dass 60 Prozent der Leute für eine Solarpflicht bei öffentlichen Bauten und gewerblichen Bauten sind. Die Mehrheit der Bevölkerung will Solar und Wasser, und AKW kommen dann irgendwann noch ganz hinten. Sie liegen hier also ziemlich falsch. (Zwischenruf des Präsidenten: Frage!) Sehen Sie das auch so?

Imark Christian · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Herr Egger, ich sehe das überhaupt nicht so. (Heiterkeit)

Girod Bastien · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion

Die Grünen stehen für eine naturfreundliche Energiewende. Es ist möglich, die Versorgungssicherheit mit Strom auch im Winter ohne unnötige Opfer für die Natur sicherzustellen. Ja, wir haben wegen der Elektrifizierung eine Herausforderung im Winter, auch wegen der besser geplanten - wenn auch gemäss Mehrheit der UREK wahrscheinlich ungeplanten - Stilllegung unserer Uralt-AKW wie Beznau und auch wegen der Notwendigkeit, die Importabhängigkeit zu reduzieren. Deshalb brauchen wir bis 2030 etwa zusätzlich 9 Terawattstunden im Winter. Mit dem, was wir schon beschlossen haben, können wir die noch nötige Energiemenge bereits auf die Hälfte reduzieren. Mit der parlamentarischen Initiative Girod 19.443 haben wir auch im Winter einen grossen Zubau. Mit dem "Solar-Express" haben wir ebenfalls einen Zubau. Mit dem Klimaschutzgesetz schaffen wir es, die Zahl der ineffizienten Boiler und elektrischen Widerstandsheizungen zu reduzieren. Kommt der "Wind-Express" im Parlament auch durch, können wir noch einen Beitrag leisten. Insgesamt haben wir die 9 Terawattstunden dann schon halbiert. Ich hoffe deshalb, dass diese Vorlagen alle durchkommen und nicht bekämpft werden.

Dann komme ich zum nächsten Punkt: Wieso brauchen wir die Mantelvorlage? Hier sind es vor allem drei Elemente. Man spricht immer von der Wasserkraft, aber zu den drei entscheidenden Elementen dieser Vorlage, welche uns helfen, die Versorgung im Winter zu verbessern, gehört die Pflicht der Betreiber von Wasserkraftwerken zu Speicherreserven. Die UREK-N schlägt neu vor, eine Pflicht einzuführen. Ohne diese Pflicht nützt uns der runde Tisch gar nichts. Es nützt nichts, fünfzehn neue Wasserkraftwerke zu bauen, wenn wir die Betreiber nicht verpflichten können, für den Notfall eine Reserve für die Stromversorgung in der Schweiz bereitzuhalten. Sonst haben die Betreiber einfach die Möglichkeit, diesen Strom auch zu exportieren. Das ist eine entscheidende Verbesserung. Es ist eine Verbesserung, die es uns erlaubt, die bestehenden Wasserkraftwerke nicht zusätzlich auf Kosten der Natur zu nutzen, weil wir die bestehenden 10 Terawattstunden besser für den Winter nutzen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Solarstandard bei Gebäuden und Parkplätzen. Herr Imark, jetzt haben Sie es tatsächlich geschafft, ein Votum zu halten, in dem Sie sagen, wie wichtig es sei, die Stromversorgung sicherzustellen. Aber gleichzeitig lehnen Sie es ab, auf Parkplätzen Solaranlagen zu installieren. Ich finde das schwierig. Ich begrüsse es ja, dass man auch alpine Solaranlagen unterstützt und auf der Weide neue Solaranlagen baut. Aber bevor wir das machen, sollten wir sicherstellen, dass wir dort, wo es Beton gibt, wo es keine Natur gibt, die Solarenergie nutzen. Deshalb sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass wir Parkplätze für den Bau von Solaranlagen nutzen. Das ist ja sogar noch ein Vorteil fürs Auto, das bleibt dann im Schatten schön kühl.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Effizienzdienstleistungsmarkt. Auch dieser ist natürlich sehr wichtig, weil es ein riesiges Effizienzpotenzial gibt, das nicht genutzt wird. Dies wird jetzt mit dem Vorschlag der UREK-N aufgenommen. Sie sehen: Der Beschluss des Ständerates beinhaltete viele Abstriche bei der Natur, die dann sehr wenig Wirkung erzeugen. Die UREK-N hat es geschafft, hier zu korrigieren. Man könnte es aber noch besser machen. Auch die Mehrheit der UREK-N hat noch Anträge, mit denen der Naturschutz unnötig verschlechtert wird. Ich bitte Sie, das zu korrigieren und entsprechend die Minderheitsanträge anzunehmen. Wenn wir wirklich auf die Reservepflicht bei den Speicherwasserkraftwerken, auf den Solarstandard und auf die Effizienzsteigerung setzen, haben wir genug für eine sichere Stromversorgung im Winter.

Ich bitte Sie, das zu unterstützen.

Imark Christian · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Herr Kollege, Sie haben von der Solarpflicht gesprochen. Ihr Kollege hat auch davon gesprochen. Jetzt haben die Leute in dieser Umfrage nicht gesagt, dass sie eine Solarpflicht wollen, sondern lediglich, dass sie der Solarenergie gegenüber positiv eingestellt sind - genauso, wie sie auch der Kernenergie gegenüber positiv eingestellt sind.

Jetzt zur Frage: Wenn alle Hausbesitzer, wie Sie empfehlen, mit einer Pflicht belegt werden, Solarpanels zu montieren, und alle den Strom auf der Netzebene 7 einspeisen, geht ja das physikalisch gar nicht mehr. Wie nötigen Sie nachher die Hauseigentümer dazu, nachdem Sie ihnen jetzt schon die Solarpflicht aufnötigen wollen, wenn plötzlich feststeht, dass das mit der Netzebene 7 halt nicht funktioniert?

Girod Bastien · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion

Ja, Herr Imark, manchmal muss man auch einfach selbst denken. Bei alpinen Solaranlagen gibt es diese Netzproblematik auch. Diese verschiedenen alpinen Solarprojekte sind zum Teil noch gar nicht angeschlossen; die Situation da ist also teilweise noch viel schlechter als bei den Gebäuden.

Was ich nicht verstehe, ist, dass Sie alpine Solarprojekte klar unterstützen, aber wenn es darum geht, auf Parkplätzen, auf bereits verbauter Natur, etwas zu machen, dann unterstützen Sie das nicht mehr. Dazu gibt es keine Umfrage, aber ich finde es schade, wenn wir die Prioritäten so setzen, dass wir Solar zuerst in der Natur und dann erst auf Gebäuden und Parkplätzen ausbauen.

Klopfenstein Broggini Delphine · Mit-F · Nationalrat · Genf · Grüne Fraktion

C'est une lourde responsabilité que nous avons ici au Conseil national, c'est un enjeu majeur pour notre pays: dans trois jours, nous aurons défini ensemble notre politique énergétique pour les années à venir. Se détourner des énergies fossiles, rendre notre pays plus indépendant sur le plan énergétique et, évidemment, débrancher les centrales nucléaires exigent deux choses: d'une part, l'accélération et l'amplification du développement des énergies renouvelables; d'autre part, et sans jamais l'oublier, le déploiement d'une vraie politique d'économies d'énergie, qui représente à elle seule - et grâce aux nouvelles technologies - une nouvelle source d'énergie en soi.

Avec cette loi, nous avons trouvé un compromis sur les grandes lignes, et le groupe des Verts y a clairement contribué. Je relève en particulier les économies d'énergie; enfin, on reconnaît leur potentiel. La sobriété énergétique devient une réplique soutenue et considérée à sa juste valeur. Il y a aussi le développement de l'énergie solaire, bien sûr, visant le construit, c'est-à-dire les toits, non seulement ceux des bâtiments, mais aussi ceux des parkings. Je relève en outre l'exemplarité de l'administration fédérale, qui doit atteindre des objectifs exigeants de réduction de consommation. Nous avons aussi obtenu le maintien de réserves d'énergie, ce qui représente une réelle sécurité d'approvisionnement en hiver. Bien évidemment - et sur ce point, le groupe des Verts a joué un rôle majeur -, nous nous sommes mis d'accord sur la préservation des biotopes d'importance nationale et la protection des cours d'eau pour qu'ils puissent remplir leurs fonctions naturelles. Nous avons donc corrigé en partie la version qui était sortie du Conseil des Etats.

Si le projet prend le bon cap et qu'il est sur de bons rails, il ne répond pas en l'état à toutes les exigences. C'est pourquoi nous aurons, au cours du débat, l'occasion de l'améliorer de manière très claire. Le groupe des Verts se battra pour renforcer durablement l'équilibre entre la protection de la biodiversité et le développement des énergies renouvelables. Le climat n'est en effet pas le seul à être en crise, nous le savons, la biodiversité l'est aussi. Le tournant énergétique peut et doit être mis en oeuvre avec la nature.

Quand les glaciers se retirent à cause de l'activité humaine, ils libèrent de nouvelles zones de biodiversité. Celles-ci doivent être préservées. Sinon, c'est très simple, c'est la double peine.

Ne reprenons pas à la nature ce que nous lui avons déjà pris.

Nous avons aussi, sur la question de l'obligation d'utiliser l'énergie solaire, fait des propositions. Si le projet, ici, reconnaît la force du bâti - c'est une très bonne chose -, celui-ci ne doit pas se limiter aux plus grands toits, mais bien concerner l'ensemble des toits et des façades qui s'y prêtent. C'est le début de la décentralisation de la production énergétique, qui amène aussi sa part de sécurité. Regardez un instant par la fenêtre du train ces kilomètres de zones industrielles: sans aucun doute, toutes ces surfaces devraient être couvertes de panneaux photovoltaïques. Puis nous devrions évidemment poursuivre sur les habitats et les autres surfaces existantes, afin d'exploiter l'existant avant de bousculer encore la nature.

Quant au nucléaire, qu'on abordera aussi, cette énergie est un obstacle à la transition énergétique. Comme l'a demandé le peuple suisse, il faut une sortie programmée, avec, en définitive, une date d'arrêt des centrales nucléaires suisses. Le groupe des Verts présentera une proposition à la fois réaliste, un scénario qui tient la route, dans lequel près de deux tiers du parc nucléaire seront éteints début 2030, afin de placer clairement le curseur et de développer les alternatives avec exigence.

Cependant, pour une transition énergétique réussie, il ne suffit pas simplement de se concentrer sur l'augmentation de la production d'électricité issue d'énergies renouvelables, il est également crucial de sensibiliser et d'encourager l'adoption de comportements et de technologies économes en énergie, dans tous les secteurs de la société.

Le groupe des Verts entrera en matière sur cette large révision de la loi fédérale relative à un approvisionnement en électricité sûr reposant sur des énergies renouvelables, pour accélérer cette transition énergétique, afin de garantir notre sécurité d'approvisionnement et de sortir des énergies fossiles. Nous marquerons aussi le débat qui nous attend avec plusieurs propositions de minorité renforçant le niveau d'exigence du projet et le respect de la nature.

Weber Céline · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Grünliberale Fraktion

Une fois de plus, nous sommes amenés à nous prononcer sur la politique énergétique de notre pays, politique ô combien importante, tant les décisions que nous prendrons aujourd'hui, ces prochains jours et mois seront décisives pour l'avenir de notre pays. Le projet de loi dont nous débattons aujourd'hui doit nous permettre de déployer rapidement les technologies de production d'électricité à base d'énergies renouvelables afin de répondre aux défis climatiques, tout en garantissant un approvisionnement en électricité sûr et rentable.

C'est un objectif qui nous est cher, à nous, Vert'libéraux, qui le défendons depuis toujours, soit l'approvisionnement en électricité du pays à la fois sûr, rentable et réalisé dans le respect de l'environnement. Respect de l'environnement non pas par idéologie romantique, mais pour permettre aux générations futures de bénéficier des mêmes privilèges que nous.

Les propositions faites dans ce projet doivent contribuer à augmenter la production d'électricité à base d'énergies renouvelables en fixant des objectifs ambitieux mais réalistes, comme ceux qui sont cités à l'article 2. Elles permettront aussi des économies d'énergie importantes, notamment en impliquant directement les fournisseurs d'électricité pour atteindre les objectifs visant à augmenter l'efficacité de la consommation d'électricité. Ceci permettra non seulement d'éviter le gaspillage d'un bien précieux, mais aussi d'éviter de devoir produire inutilement de l'électricité dont on pourrait se passer sans perte de confort.

Les Vert'libéraux saluent également la prolongation des instruments d'encouragement qui ont fait leurs preuves ainsi que la contribution à l'investissement pour les installations photovoltaïques, les installations hydroélectriques, les installations de biomasse, les installations éoliennes et géothermiques. Ces contributions apportent une garantie à l'investissement et encouragent ainsi les entreprises de production d'électricité, ce qui est important aussi bien pour la population que pour le tissu économique de notre pays.

Nous sommes également favorables aux incitations à la libéralisation de l'autoconsommation. La numérisation a permis de faire de grandes avancées dans ce domaine. Le moment est donc venu de limiter autant que possible les pertes de réseau. En effet, plus on fait de l'autoconsommation, moins l'électricité doit être transportée et plus les pertes de réseau sont faibles. Rappelons que les pertes de réseau représentent 5 pour cent de notre consommation électrique totale.

Pour les Vert'libéraux, chaque bâtiment et chaque quartier doivent devenir des centrales électriques intelligentes. Les incitations dans ce sens sont les bienvenues.

S'agissant des bâtiments, si notre groupe salue, bien entendu, la direction prise aux articles 45 et suivants, il convient cependant de préciser qu'une partie de notre groupe met en garde contre une trop grande immixtion de la Confédération dans la souveraineté des cantons.

La constitution d'une réserve en cas de pénurie ainsi que d'une réserve hivernale flexible constitue deux piliers supplémentaires d'une politique énergétique pragmatique et prévoyante, que les Vert'libéraux saluent.

Enfin, les Vert'libéraux se montrent satisfaits de l'ouverture qui est faite par rapport à la pesée des intérêts dans les projets d'infrastructures énergétiques, une pesée des intérêts qui tient plus compte des intérêts énergétiques. Ceci étant dit, il n'est pas question pour nous de toucher aux biotopes d'intérêt national. Les Vert'libéraux accordent d'ailleurs une grande importance à la possibilité de remise en état d'un site si d'aventure certaines infrastructures, par exemple solaires ou éoliennes, ne devaient plus être nécessaires à l'avenir. Ceci ne remet cependant aucunement en question les projets hydrauliques de la table ronde tels que Trift ou Grimsel, projets que les Vert'libéraux soutiennent. En effet, si les installations hydroélectriques ne permettent que difficilement une remise en état du site, il convient aussi de se montrer pragmatique. Or, bloquer systématiquement des projets qui ont reçu l'aval d'une large coalition ne fait pas partie de l'ADN de notre parti, qui préfère regarder en avant.

En combinant efficacité énergétique, énergies renouvelables et stockage énergétique, l'acte modificateur unique, plus connu sous son nom allemand de "Mantelerlass", combine les éléments clés d'un approvisionnement électrique sûr à base d'énergies renouvelables que les Vert'libéraux ont toujours défendu.

Au nom de notre groupe, je vous demande d'accepter l'entrée en matière. Je vous remercie et je remercie la commission pour son excellent travail.

Schaffner Barbara · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion

In den Jahren seit der Abstimmung über die Energiestrategie 2050 sind wir eher an Ort getreten, statt diese umzusetzen, doch nun geht es Schlag auf Schlag. Den Boden dafür haben einerseits die Klimabewegung und andererseits die von Putin ausgelöste Energiekrise gelegt.

Damit kommen zwei Argumente zusammen, die wir Grünliberalen schon immer vertreten haben, die sogar namensgebend für uns sind: Energieeffizienz und der Ausbau der erneuerbaren Energien sind notwendig, um auf der einen Seite Klima und Umwelt zu schützen und auf der anderen Seite eine wirtschaftliche und zuverlässige einheimische Energieversorgung sicherzustellen.

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie hat unter grossem Druck verschiedene Vorlagen beraten und durch die Räte gebracht. Nach den Notmassnahmen am CO2-Gesetz, dem Rettungsschirm und den Expressvorlagen für gewisse Sonnen-, Wasser- und Windprojekte beraten wir nun wieder Vorlagen, die schon einmal eine ordentliche Vernehmlassung durchlaufen haben. Für das Stromversorgungsgesetz wurde die Vernehmlassung vor über vier Jahren abgeschlossen. Somit sind die damaligen Antworten nicht eins zu eins auf die heutige Ausgangslage übertragbar. Wir Grünliberalen stellen aber erfreut fest, dass unsere Kernforderungen immer noch Gültigkeit haben und wichtige Elemente daraus mit dem vorliegenden Entwurf umgesetzt werden sollen.

Unter anderem geht es dabei um eine Gleichbehandlung verschiedener Speichertechnologien bei der Netzgebühr oder um die Einführung der Speicherreserven für kritische Versorgungssituationen und auch - ganz wichtig - um die Erweiterung der Eigenverbrauchsmöglichkeiten nicht nur mit der Bildung von Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch, sondern auch erweitert mit den lokalen Elektrizitätsgemeinschaften; dies geht ganz nach dem Prinzip "Intelligenz statt Kupfer".

Vor fast drei Jahren haben wir in der Vernehmlassung zum Energiegesetz festgehalten, dass wir einen ambitionierteren Ausbau der erneuerbaren Energien fordern und dass andere Energieträger, insbesondere auch erneuerbare Treib- und Brennstoffe, ebenfalls in die Überlegungen einbezogen werden müssen. Wir haben ferner festgehalten, dass die Förderung der erneuerbaren Stromproduktion marktnäher ausgestaltet werden soll. Zu den damals vorliegenden Eckwerten der Revision des Stromversorgungsgesetzes haben wir bestätigt, dass der Stromverbrauch an Ort und Stelle attraktiv gehalten werden muss, um die Netze zu entlasten. Mit den lokalen Elektrizitätsgemeinschaften gehen wir hier einen grossen Schritt in diese Richtung. Ein weiteres Puzzleteil dazu ist die Liberalisierung des Messwesens, die wir mit gewissen Vorbehalten unterstützen. Am wichtigsten ist aber vor allem ein verbesserter Datenaustausch.

Wenn ich heute Bilanz ziehe zu diesen Forderungen, so darf ich erfreut feststellen, dass sich all das im vorliegenden Entwurf nicht nur widerspiegelt, sondern dass sogar noch verschiedene zusätzliche Elemente dazugekommen sind. Hervorheben möchte ich zum Beispiel die Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten des Bundes durch die unbestrittenen Artikel 18a respektive Artikel 45b EnG, die die Eigenstromproduktion auf Bundesbauten fordern und den Verkauf des Überschussstroms ermöglichen. Zusammen mit zusätzlichen Effizienzzielen geht der Bund somit als Vorbild voran.

Bei den Vorschriften im Gebäudebereich gehen die Kommission und insbesondere einige Minderheitsanträge jedoch sehr weit. Die Grünliberalen haben doch einige Vorbehalte bezüglich des Eingriffs in die Hoheit der Kantone und in die Bestandesgarantie. Die Gewichtung der Energieeffizienz und Energieproduktion auf der einen Seite gegenüber der Eingriffstiefe auf der anderen Seite fällt je nach Antrag und Fraktionsmitglied unterschiedlich aus.

Die Elektrizitätswerke sind zentrale Akteure bei der Steigerung der Energieeffizienz. Die Grünliberalen begrüssen es sehr, dass sie verstärkt in die Pflicht genommen werden sollen. Ob der Antrag der Kommissionsmehrheit das Gelbe vom Ei ist, sei einmal dahingestellt. Vielleicht gibt es da noch Verbesserungsvorschläge vonseiten des Ständerates.

Auf der Angebotsseite ist die Einführung eines Standardstromprodukts auf der Basis von erneuerbaren Energien ein Instrument, das sich in einigen Kantonen schon bewährt hat und nun mit dem neuen Gesetz gesamtschweizerisch gelten soll.

Last, but not least begrüssen die Grünliberalen die dosierte Öffnung des Raumplanungsgesetzes und die verstärkte Gewichtung der Energieproduktion in der Interessenabwägung. Nach wie vor unangetastet bleiben sollen aber Biotope von nationaler Bedeutung. In den übrigen Gebieten ist es für die Grünliberalen ein wichtiges Entscheidungskriterium, ob Anlagen zur Energieerzeugung bleibende Schäden in der Landschaft oder Umwelt hinterlassen oder ob sie wieder zurückgebaut werden können, falls sie einmal nicht mehr benötigt würden. In Bezug auf das Kriterium der Rückbaubarkeit schneidet die Wasserkraft am schlechtesten ab, und wir sind dort folglich am kritischsten. Wir stehen aber nach wie vor hinter den Wasserkraftprojekten des runden Tisches inklusive der Vorhaben Grimsel und Trift.

Zusammengefasst sind die Grünliberalen sehr erfreut über den vorliegenden Entwurf und treten selbstverständlich darauf ein.

Bulliard-Marbach Christine · Mit-F · Nationalrat · Freiburg · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Ce projet de loi relatif à un approvisionnement en électricité sûr reposant sur des énergies renouvelables fixe les conditions-cadres de la suite de la mise en oeuvre du tournant énergétique 2020. La révision s'intègre dans le contexte du changement climatique et de la décision d'abandonner l'énergie nucléaire. Nous savons depuis longtemps que la transition écologique et la transition énergétique sont liées. En voyant les pentes vertes de nos montagnes, nos stations de ski, la fonte des glaciers et le manque d'eau croissant dans nos Alpes, nous ne pouvons nier la nécessité de sortir des énergies fossiles.

Un peu plus d'un an après le début de la guerre en Ukraine, le projet apparaît sous un jour nouveau. La guerre a considérablement modifié l'approvisionnement en énergie en Europe et en Suisse. Le risque de pénurie et de panne générale de nos réseaux électriques préoccupe non seulement le secteur de l'énergie, mais aussi notre société dans son ensemble.

L'impératif de se libérer le plus rapidement possible de la dépendance aux énergies fossiles et de garantir un approvisionnement indigène et renouvelable, tant à court terme qu'à long terme, est plus évident que jamais. Nos ancêtres ont fait preuve de clairvoyance, il y a plus de 100 ans, en comprenant quel était le potentiel de la Suisse dans le domaine de l'énergie hydraulique et en misant de manière conséquente sur cette énergie. Grâce aux énormes investissements des deux générations, nous pouvons tirer une très grande partie de notre électricité de l'énergie hydraulique.

Aujourd'hui, nous en sommes au même point qu'il y a 100 ans: nous devons décider de l'avenir énergétique de la Suisse. Nous devons être conscients qu'il n'y a pas d'autre solution que de développer massivement la production d'électricité indigène à partir des énergies renouvelables. Le potentiel existant en matière d'énergie hydraulique, solaire et éolienne ainsi que d'énergie issue de la biomasse doit être mieux exploité, de manière plus systématique. En revanche, il est hors de question pour le groupe du Centre de remettre en question la sortie du nucléaire décidée par le peuple.

La construction de nouvelles centrales nucléaires ferait perdre des décennies.

Les défis de la transition énergétique sont considérables. Nous ne pourrons réussir ces tâches que si nous restons pragmatiques et fixons de bonnes priorités. Des ajustements sont nécessaires pour trouver un équilibre entre l'utilisation et la protection des ressources naturelles et des paysages. Nous devons en être conscients.

La présente révision contient des arbitrages importants. Sous certaines conditions, la construction d'installations photovoltaïques, ainsi que de centrales éoliennes et hydrauliques, doit être d'importance nationale. Mais il n'y a pas que dans les zones de montagne et de campagne où la nature mérite d'être particulièrement protégée, le développement doit aussi être renforcé dans les zones plus amplement peuplées. C'est pourquoi nous souhaitons que la loi prenne en compte le secteur du bâtiment aussi, que ce soit en imposant l'installation de panneaux solaires sur les édifices neufs ou rénovés, en prévoyant le remplacement des chauffages électriques ou d'autres mesures d'efficacité. Le facteur temps est également crucial.

Un autre facteur est l'efficacité. Ce potentiel est important, et l'acte modificateur unique prévoit différents instruments pour que les actrices et les acteurs aient intérêt à économiser l'énergie.

Pour le groupe du Centre, il est en outre essentiel que le réseau électrique soit adapté à temps aux défis de l'avenir.

Le groupe du Centre est conscient de l'importance de cet acte modificateur unique. Les tâches à venir sont un défi pour notre pays. Un point central: avec les solutions d'avenir et des technologies respectueuses du climat, nous apportons notre contribution à la protection du climat.

C'est pour toutes ces raisons et d'autres que nous sommes favorables à l'entrée en matière.

Paganini Nicolo · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Es müsste hier in unserem Rat eigentlich ein allgemeiner Konsens über die Eigenschaften unserer zukünftigen Energieversorgung herrschen. Denn im Grunde ist es simpel: Es braucht jederzeit genügend Strom aus einer sicheren, sauberen, möglichst inländischen und vor allem noch bezahlbaren Energieproduktion. Die Mitte-Fraktion wird entlang genau dieser Prämissen abstimmen, nämlich für die Weiterführung von Unterstützungsmassnahmen für die Erneuerbaren, für Planungs- und Investitionssicherheit und für mehr Versorgungssicherheit, und dies insbesondere im Winter.

Die Stimmbevölkerung hat uns mit der Annahme der Energiestrategie 2050 den Weg zur sicheren, sauberen, inländischen und bezahlbaren Energieversorgung aufgezeigt. Aber die Energiestrategie 2050 ist ein Prozess. In diesem Prozess braucht es Nachjustierungen, und es braucht Antrieb, damit wir weiterkommen. Das vergangene Jahr hat uns deutlich vor Augen geführt, dass es Zeit für ein Update ist. Es ist allerhöchste Zeit, spezifische Massnahmen für die Produktion von mehr Winterstrom zu beschliessen. Es ist Zeit, dass wir beim Abwägen von Schutz- und Nutzungsinteressen beim Natur- und Landschaftsschutz der Versorgungssicherheit den dringend notwendigen Stellenwert einräumen. Es ist Zeit, in der kleinräumig strukturierten Stromlandschaft Schweiz Innovation zu fördern, neue Modelle zuzulassen und Zusatzproduktion zu ermöglichen.

Der milde Winter 2022/23 hat uns weitestgehend vor Einschränkungen bewahrt. Das darf uns aber nicht dazu bewegen, uns in falscher Sicherheit zu wiegen. Das darf uns nicht davon abhalten, die dringend notwendigen energiepolitischen Weichenstellungen vorzunehmen. Es ist an der Zeit, Lösungen zu finden und die Versorgungssicherheit in der Schweiz zu stärken.

Die Mitte-Fraktion hat den Mantelerlass ohne ideologische Scheuklappen, differenziert und sachlich beraten. Wir haben aber auch politische Realitäten mit einbezogen. Ein Scheitern des Mantelerlasses würde unsere Energiepolitik weiter als bloss auf Feld eins zurückwerfen. Deshalb wollen wir die Vorlage nicht überladen. Es ist daher auch richtig, die vollständige Strommarktöffnung und die extrem polarisierende Frage des Neubaus von Kernkraftwerken nicht in diesen Erlass zu packen. Es wird wohl auch richtig sein, die ehrgeizigen Vorgaben der Kommission zur Solarpflicht noch etwas zurückzuschrauben. So haben wir schlussendlich eine Vorlage, welche die Chance hat, die Schweiz weiterzubringen und gleichzeitig mehrheitsfähig zu sein.

Hier und heute - und morgen und übermorgen - geht es um die Zukunft und die Steigerung der Stromproduktion. Der ausschliessliche Blick zurück bringt uns keine einzige Kilowattstunde an zusätzlicher Elektrizität. Machen wir also vorwärts, und nehmen wir unsere Verantwortung für eine sichere Energieversorgung in der Schweiz wahr.

Ich bitte Sie im Namen der Mitte-Fraktion um Eintreten auf dieses Gesetz.

Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern

Ich habe mich auf diese Debatte gefreut - nicht nur, weil es meine erste grössere Debatte hier an diesem Platz ist, sondern auch, weil ich meine, dass die nationalrätliche UREK hier eine sehr gute Grundlage für die Erneuerung des Energie- und des Stromversorgungsgesetzes geschaffen hat, auf der wir aufbauen können und die wirklich dazu beitragen wird, dass der dringend nötige Zubau auch ermöglicht wird.

Egal, was in der Vergangenheit war: Wir brauchen in diesem Land sehr rasch mehr Strom, insbesondere mehr Winterstrom. Die kurzfristigen Risiken versuchen wir, soweit möglich, mit Reservekraftwerken abzudecken. Hier erfolgt ein weiterer Aufbau, weil auch im nächsten Jahr noch Knappheit herrschen könnte. Wir wissen nicht, für wie lange das sein wird, aber wir hoffen natürlich, dass die Reservekraftwerke, die - es wurde hier gesagt - mit Öl oder vielleicht später einmal mit Gas betrieben werden, gar nie eingeschaltet werden müssen, weil wir nicht in eine Mangellage kommen. Aktuell sieht es recht gut aus. Die Prognosen für das nächste und übernächste Jahr können wir aber noch nicht genauer machen, und deshalb ist die Vorlage wichtig.

Ich möchte zuerst sagen, wo sich die Vorlage einreiht, und anschliessend sage ich, welches die wichtigsten Punkte sind.

Die Vorlage reiht sich in die Beschlüsse ein, die dieser Rat bereits im vergangenen Herbst gefasst hat. Die Verwaltung vereinbarte unter der Leitung der damaligen Bundesrätin Sommaruga im Rahmen des runden Tisches mit den Stakeholdern fünfzehn Projekte; das waren aber nur unverbindliche Vereinbarungen. Es folgte der "Solar-Express" im vergangenen Herbst, als man die Grundlage schaffen wollte, um dringend 2 Terawattstunden alpinen Solarstrom produzieren und gleichzeitig die Grimselstaumauer erhöhen zu können. Schliesslich wurde letzte Woche der "Wind-Express" beschlossen, mit dem Sie eine Grundlage für die Produktion von 1 Terawattstunde geschaffen haben. Das ergibt insgesamt schon einmal 5 Terawattstunden Winterstrom. Damit kann man den Zubau jetzt sehr rasch starten.

In diese Arbeiten gliedert sich nun die umfassende Revision des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes, der sogenannte Mantelerlass, ein. Wenn es uns gelingt, in diesem Tempo weiterzufahren, und wir die Vorlage noch in dieser Legislatur verabschieden - was ich sehr befürworten würde -, wird ein nahtloser Übergang der gefassten dringenden Beschlüsse in eine ordentliche gesetzliche Grundlage ab 1. Januar 2025 möglich sein. Das ist insofern wichtig, als es kaum möglich ist, im Rahmen des "Solar-Expresses" alle Projekte bereits bis 2025 fertig erstellt zu haben.

Wir haben mit Ihrer Kommission folgendes Konzept skizziert, Ihre Kommission hat es mehrheitlich verabschiedet: Im Bereich Wind- und Solarenergie sollen sogenannte geeignete Gebiete im Richtplan ausgeschieden werden. In diesen geeigneten Gebieten gibt es dann einen Vorrang für die Energieproduktion gegenüber dem Schutzbereich. Was die fünfzehn Projekte des runden Tisches anbelangt, gilt das Gleiche: Auch für diese Projekte soll ein Vorrang für die Energieproduktion vor dem Schutz gelten. Diese Projekte sollen auch im Gesetz festgeschrieben werden. Es ist mir wichtig, zu betonen, dass diese Vorlage nicht einen Zubau ungeachtet des Landschafts- und des Naturschutzes vorsieht. Wir haben hier, glaube ich, den Grat gefunden zwischen Schutz und Nutzen. Es gibt Gebiete, bei denen man schneller und einfacher bauen können soll, und andere, bei denen man das nicht tun können soll.

Die Vorlage wird diesen Sommer vom Bundesrat noch durch eine Beschleunigungsvorlage ergänzt. Diese war letztes Jahr in der Vernehmlassung. Um die vorliegende Vorlage nicht zu schwerfällig zu machen, haben wir diese Beschleunigungsvorlage bewusst rausgenommen. Sie soll aber sehr rasch, noch in diesem Sommer, durch den Bundesrat verabschiedet und der UREK unterbreitet werden.

Wichtig in diesem Gesetz ist der schon erwähnte Vorrang der Produktion bei gleichzeitiger Berücksichtigung des Schutzes, aber ebenso wichtig sind die Fördermöglichkeiten, indem zwischen einem Investitionsbeitrag und der gleitenden Marktprämie gewählt werden kann. Die Kombination dieser zwei Faktoren sollte es ermöglichen und die richtigen Anreize schaffen, dass auch tatsächlich gebaut wird.

Ich möchte der Kommission für die beförderliche Behandlung dieses Geschäftes danken - das war nicht selbstverständlich, denn man musste zusätzliche Sitzungstage einschalten, aber die Diskussionskultur war sehr produktiv. Wir brauchen dieses Gesetz so rasch als möglich. Wir haben deshalb bewusst, wie es in den Referaten der Fraktionssprecher bereits erwähnt wurde, auf verschiedene Bereiche verzichtet, die die Vorlage unnötig belastet haben. Das ist der Umgang mit Wärme-Kraft-Koppelungsanlagen, der Umgang mit Restwerten, der Umgang mit speziellen Substraten, der Umgang mit einer allfälligen Liberalisierung, aber auch der Umgang mit der Kernkraft. Ich möchte Ihnen klar sagen, dass sich unser Departement selbstverständlich mit diesen Technologien befasst und entsprechend der Vorlage zum bestehenden Energiegesetz auch die regelmässigen Updates über die vorliegenden Technologien erarbeitet und noch in diesem Jahr dazu Grundlagenarbeit leisten wird. Das ist aber nicht Gegenstand der jetzigen Vorlage. Hier handelt es sich um die Massnahmen für einen raschen und kurzfristigen Zubau im Bereich der erneuerbaren Energien.

Die UREK-N hat die Vorlage gut aufgenommen und konsequent weiterentwickelt. Sie hat insbesondere vier Bereiche festgelegt: die Zubauziele, den Umgang mit dem Umweltschutz, aber auch die Stärkung der Energieeffizienz und letztlich die Stärkung der Innovation. Die UREK-N hat die ambitionierten Ziele der UREK-S - den Zubau von 35 Terawattstunden erneuerbarem Strom bis 2035 - bestätigt.

Es ist gut und ehrlich, zu sagen, welch gewaltige Strommenge es in Zukunft braucht: 35 Terawattstunden sind sehr, sehr viel. Das ist gleich viel, wie alle unsere Wasserkraftwerke bereits heute produzieren, sogar leicht mehr. Man muss sich vergegenwärtigen, dass es einen grossen Kraftakt brauchen wird. Bei den beschleunigten Verfahren stehen wir erst am Anfang; das einfach zu dieser Zielsetzung. Wir sagen mit dieser Zielsetzung eben auch klar, was es als Gegenstück zum indirekten Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative braucht. Wenn wir aus den fossilen Energien aussteigen, braucht es deutlich mehr Strom. Von daher erachte ich diese Zahl im Gesetzentwurf als sehr wichtig.

Schliesslich ist das Zubaukonzept dementsprechend auch bedeutend, insbesondere betreffend den Umgang mit den Schutzmassnahmen. Das Zubaukonzept für Solar- und Windkraftanlagen umfasst die Artikel 10 und 12 EnG und 9bis StromVG; das sind sozusagen die Kernartikel. Artikel 10 EnG legt fest, dass die Kantone in ihrer Richtplanung neben Wind- und Wasserkraft nun neu auch für Solaranlagen geeignete Gebiete, insbesondere in der Fläche, festlegen. Artikel 12 EnG präzisiert das nationale Interesse an der Nutzung der erneuerbaren Energien. Hier ist wichtig zu sagen, dass die UREK-N im Gegensatz zum Ständerat am Biotopschutz festhält, aber gewisse wichtige Ausnahmen vorsieht, insbesondere was die Gletschervorfelder anbelangt. In Artikel 9bis StromVG wurden für bestimmte Vorhaben spezifische und sinnvolle Erleichterungen für den Zubau aufgenommen. Sie werden auch noch über einzelne Anträge dazu abstimmen.

Im Raumplanungsgesetz wird schlussendlich die Standortgebundenheit für kleinere Anlagen ohne nationales Interesse geregelt. Der Bundesrat unterstützt auch diesen Ansatz ausdrücklich. Es ist ein guter Kompromiss zwischen Schutz und Nutzen. Für die Ausscheidung der Eignungsgebiete, und das scheint mir hier von grosser Bedeutung zu sein, wird der Bundesrat selbstverständlich die Anforderung auf Verordnungsstufe festlegen müssen. Dabei soll verlangt werden, dass die Kantone eine stufengerechte Auseinandersetzung mit den wesentlichen Interessen vornehmen, insbesondere mit dem Landschafts- und Biotopschutz, aber auch mit dem Schutz der Fruchtfolgeflächen. Wir wollen die Solarproduktion nicht plötzlich in Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion setzen. Hier braucht es Klarheit.

Ich komme zu einzelnen Punkten, die mir wichtig erscheinen, zuerst zur Finanzierung und der Handhabung des Netzzuschlagsfonds: Sowohl Bundesrat wie auch Kommission beantragen Ihnen keine weitere Erhöhung des Netzzuschlagsfonds. Der Bundesrat kann sich hier der Kommission anschliessen. Wir möchten aber, dass eine Verschuldung möglich ist. Im Falle einer Verschuldung würden wir dann selbstverständlich sehr rasch vor den Rat kommen, um eine allfällige Erhöhung des Netzzuschlagsfonds zu diskutieren.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Systemintegration von erneuerbaren Energien. Wir konnten verschiedentlich über die Problematik des Netzes, der Netzverstärkung, lesen. Hier sind im Gesetz einige gute Verbesserungen enthalten, die eine Systemintegration von Solarenergie ermöglichen.

Zuletzt zur Innovation und Datenverfügbarkeit: Die Kommission stützt die Lösung des Ständerates der sogenannten lokalen Energiegemeinschaften, das ist eine wirkliche Innovation. Zudem unterstützt die Kommission die Teilöffnung des Messwesens gemäss dem Entwurf des Bundesrates und das wichtige Anliegen der Datenverfügbarkeit. Das sind sehr technische Angelegenheiten, sie sind aber zentral für ein Funktionieren des zukünftigen Strommarktes.

Nun ist mir ganz wichtig, zu sagen: Ich erachte es als möglich, dass diese Vorlage mehrheitsfähig bleibt. Dazu braucht es aber zwei zentrale Korrekturen.

Die eine Korrektur betrifft die Solarpflicht für Bestandsbauten. Hier riskieren wir klar ein Referendum und auch ein Scheitern. Wenn Sie die Leute plötzlich dazu zwingen, Solarzellen auf ihren Dächern zu installieren, ohne dass sie gerade einen Umbau oder eine Sanierung machen, dann geht das einen Schritt zu weit. Deshalb bitte ich Sie hier, im Interesse all dieser Vorteile, wie ich sie jetzt genannt habe, diesen Artikel zu korrigieren und die Solarpflicht bei Bestandsbauten abzulehnen.

Die zweite Korrektur betrifft einen Punkt, der aus meiner Sicht zu weit geht, nämlich die Sozialisierung der Kosten bei der Verstärkung von Erschliessungsleitungen. Wir können die Kosten für lange Erschliessungsleitungen zu einem einzelnen Gebäude, auf dessen Dach Solarzellen installiert werden, nicht einfach auf die Allgemeinheit übertragen. Hier stimmt das Kosten-Nutzen-Verhältnis für die breite Öffentlichkeit nicht. Ich bitte Sie, auch das bei den einzelnen Anträgen entsprechend zu korrigieren. Die Anträge, um diese Korrekturen zu machen, liegen vor.

Schliesslich möchte ich Ihnen etwas zur Verfassungskonformität klar sagen. Darüber diskutiert man natürlich - Sie jetzt verschiedentlich auch. Ich habe die einzelnen Punkte von meinen Leuten und insbesondere den Juristinnen und Juristen in unserem Departement abklären lassen. Sie kommen klar zum Schluss, dass diese Vorlage verfassungskonform ist.

In diesem Sinne bitte ich Sie, grossteils der Mehrheit der Kommission zu folgen, ausser bei der Solarpflicht und, wie gesagt, der Verstärkung der Erschliessungsleitungen. Dort können Sie den Minderheiten folgen, sonst der Mehrheit.

Der Bundesrat unterstützt diese Vorlage und das Eintreten.

Imark Christian · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Herr Bundesrat, Sie haben vorhin die Verschuldung des KEV-Fonds angesprochen und gesagt, mit dieser Vorlage nähme man eine Verschuldung in Kauf. Das wussten wir. In der Kommission wurde immer gesagt, diese Verschuldung wäre nur vorübergehend und würde sich im Laufe der Zeit wieder ausgleichen. Nun sagen Sie aber, bei einer Verschuldung des KEV-Fonds würden Sie uns eine neue Vorlage für eine Erhöhung der KEV vorlegen. Was stimmt denn jetzt?

Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern

Stand heute gehe ich davon aus, dass das nicht nötig sein wird. Der Netzzuschlagsfonds ist gut gefüllt. Genügend Mittel liegen bereit, um die bestehenden Projekte zu finanzieren. Im Moment gibt es dank der hohen Strompreise sogar einen Rückfluss aus den geförderten Projekten. Wir sehen die Verschuldung so vor: Wir sprechen über Tresoreriedarlehen - Sie haben die Diskussion mitbekommen -, die dann auch relativ rasch zurückbezahlt werden müssten. Bis 2028 sprechen wir sicher mal nicht davon. Wir können den Fonds nicht langfristig verschulden, deshalb müsste hierzu eine Diskussion stattfinden. Stand heute würde ich wagen, zu sagen, dass das vorderhand nicht notwendig sein wird.

Fluri Kurt · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion

Herr Bundesrat, Sie haben gesagt, Sie hätten die Verfassungsmässigkeit dieser Vorlage durch Ihre Departementsjuristinnen und -juristen abklären lassen. Haben Sie die Frage der Verfassungsmässigkeit auch dem Bundesamt für Justiz unterbreitet?

Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern

Es gibt in dieser Vorlage gleiche Elemente wie beim "Solar-Express", wo in Bezug auf die geeigneten Gebiete auch von einem grundsätzlichen Vorrang der Produktion gegenüber dem Schutz die Rede ist. Das Bundesamt für Justiz hatte die Formulierung damals geprüft und sie als verfassungskonform betitelt, dies insbesondere wegen der Einfügung des Wortes "grundsätzlich" und damit der Sicherstellung einer Güterabwägung. Eine erneute Überprüfung haben wir nicht vorgenommen.

Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion

Ich möchte hier gerne zuhanden des Amtlichen Bulletins und zuhanden Ihrer Fahne eine Korrektur anbringen. Die Ihnen vorliegende Fahne hat einen falschen Text. Bei Artikel 46b Absatz 3 EnG - in der deutschen Fahne wäre das Seite 51 - ist fälschlicherweise eine Formulierung aufgeführt, die in der Kommissionsberatung zurückgezogen wurde. Dort sind die fünf Wörter "sowie einzelne Arten des Elektrizitätsverbrauchs" zu streichen. Der entsprechende Satz lautet, das zuhanden des Amtlichen Bulletins, somit in der Fassung der Kommissionsmehrheit: "Er kann einzelne Kategorien von Elektrizitätslieferanten von Zielvorgaben befreien."

Ich bitte Sie, diese Korrekturen vorzumerken. Das ist vor allem für die Beratung von Block 3 wesentlich.

Nussbaumer Eric · 1VP-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

L'entrée en matière est décidée sans opposition

Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes)

Loi relative à un approvisionnement en électricité sûr reposant sur des énergies renouvelables (Modification de la loi sur l'énergie et de la loi sur l'approvisionnement en électricité)

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung, Ziff. 1 Gliederungstitel vor Art. 1

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Titre et préambule, ch. I introduction, ch. 1 titre précédant l'art. 1

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Präsident (Nussbaumer Eric, erster Vizepräsident): Die Detailberatung wurde in sechs Blöcke aufgeteilt. Eine entsprechende Übersicht wurde Ihnen ausgeteilt.

Block 1 - Bloc 1

Bregy Philipp Matthias · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Vielleicht haben Sie sich gefragt, was der Antrag der Minderheit I (Bregy) in Artikel 2 Absatz 2 EnG eigentlich soll. Es geht ja gerade mal um 400 Gigawattstunden pro Jahr, also um Strom für ungefähr 8000 Haushalte. Vielleicht fragen Sie sich auch: Ist es das überhaupt wert, das hier zu debattieren? Ich sage Ihnen: Ja. Denn das Problem, um das es bei diesem Minderheitsantrag geht, liegt eben tiefer. Es geht darum, die Ziele für die Produktion der Wasserkraft bis ins Jahr 2050 zu definieren. Oder, anders gesagt, wir definieren, wo wir hingehen wollen. Der Ständerat hat Ziele festgelegt. Dann, oh Wunder, oh Glück, hat eine Rekalkulation beim Speicherkraftwerk Grande Dixence plötzlich weitere 400 Gigawattstunden pro Jahr ergeben. Diese müssen wir zwingend - zwingend! - in das Ziel einbauen. Wer weiss, wenn wir gut suchen, ergeben sich vielleicht noch weitere Gigawattstunden.

Was ich Ihnen damit sagen will: Wenn wir bei dem Entwurf des Ständerates bleiben, dann sind wir nicht ambitiös, dann sind wir nicht ehrgeizig. Dann sagen wir, ja, es haben sich jetzt 400 Gigawattstunden pro Jahr mehr ergeben, diese zählen wir nicht mehr zu unseren Zielen. Wenn wir aber bei diesem Gesetz nicht ehrgeizig und nicht ambitiös sein wollen, werden wir die Ziele der Energiestrategie nicht erreichen. Denken Sie daran: Ein milder Winter macht noch keinen Frühling. Seien wir ehrgeizig, setzen wir die Ziele so, dass sie uns schlussendlich bei der Zielerreichung helfen. Kalkulieren wir noch einmal nach, ob es vielleicht irgendwo sonst noch Gigawattstunden zu finden gibt.

Auf jeden Fall bin ich Ihnen dankbar, wenn Sie meinen Minderheitsantrag und damit eine echte Zielsetzung unterstützen.

Nussbaumer Eric · 1VP-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Präsident (Nussbaumer Eric, erster Vizepräsident): Herr Graber begründet die Anträge seiner Minderheit und spricht zugleich für die SVP-Fraktion.

Graber Michael · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich werde mich, wie vom Vizepräsidenten erwähnt, sowohl für meine Fraktion als auch zu meinen beiden Minderheiten äussern.

Zum Block 1 gehört selbstverständlich auch der Titel des Bundesgesetzes: "über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien". Mit dem Titel - das wissen Sie ja spätestens seit dem "Stromfresser"-Gesetz - ist es so eine Geschichte. Ein Titel sollte das Gesetz beschreiben und nicht eine Wunschvorstellung enthalten. Genau das ist hier aber der Fall: Der Titel ist nichts anderes als eine Wunschvorstellung und nicht etwa eine Beschreibung dessen, was wir heute und diese Woche beschliessen werden. Ich möchte Ihnen ein Zitat einer ETH-Studie wiedergeben; da heisst es: "Wir müssen uns also von der Vorstellung verabschieden, dass wir unseren Energiebedarf ausschliesslich mit im Inland erzeugter erneuerbarer Energie decken können."

Es geht um die Sicherheit. Es ist von einer sicheren Stromversorgung die Rede. Diese ergibt Stand heute leider eine widersprüchliche Begriffspaarung, wenn man sie mit erneuerbaren Energien koppelt. Leider kriegen wir eine sichere Stromversorgung nicht mit Flatterstrom hin. Da müssen wir uns entscheiden: Entweder bleiben wir massiv vom Ausland abhängig, also vom Import von dreckigem Kohlestrom oder aber von Kernenergie aus Frankreich. Oder wir müssen uns in Zukunft, wenn wir denn genügend bezahlbaren und sauberen Strom für unsere Wärmepumpen und Elektroautos wollen, für einen Paradigmenwechsel entscheiden und auch neue Kernkraftwerke in diesem Land bauen. Denn gerade mit diesem Gesetz wird uns die Bandenergie leider fehlen.

Die SVP ist nach wie vor die einzige Partei, die wirklich zur Technologieoffenheit steht. Uns spielt es keine Rolle, wie der Strom produziert wird. Es muss einfach genügend Strom vorhanden sein. Dieser muss umweltschonend produziert werden, bezahlbar sein, und wir müssen möglichst unabhängig bleiben.

Weiter meint der Titel, dass es um die Stromversorgung geht. Es geht also nicht darum, wie man Strom verbraucht oder wie man ihn einsparen kann, sondern eben darum, wie wir mit Strom versorgt werden. Das spiegelt sich auch in Artikel 89 Absatz 1 der Bundesverfassung wider, wonach Bund und Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Energieversorgung zu sorgen haben.

Da macht es - ich komme zu meiner ersten Minderheit - wenig Sinn und ist sachlich eigentlich nicht richtig, wenn man fixe Zielvorgaben hat. Man muss beim Verbrauch vielmehr bei den Richtwerten bleiben, weil es im Erlass ja eben um die Versorgung geht. Ich spreche meinen Minderheitsantrag I zu Artikel 3 Absätze 1 und 2 EnG an. Es geht eben nicht darum, mit diesem Minderheitsantrag die Zahlenwerte zu ändern. Dort unterstützen wir nach wie vor die Zielwerte, insbesondere bezüglich der Senkung des Energieverbrauchs in Absatz 1 um 43 Prozent bis 2035 bzw. um 53 Prozent bis 2050 im Vergleich zum Jahr 2000, und das pro Person und Jahr.

Ich erlaube mir, einen kleinen gedanklichen Einschub zu machen. Warum sind Sie hier eigentlich plötzlich in der Lage, von Werten pro Person, also pro Kopf, zu sprechen? Bei den Klimazielen, der Dekarbonisierung, dem CO2-Ausstoss tun Sie das ja nicht. Vielleicht wäre es also auch da an der Zeit, umzudenken und auch da dann von "pro Kopf" oder eben "pro Person" zu sprechen.

Mit unserer Minderheit I zu Artikel 3 EnG fordern wir Sie auf, im Titel eine Formulierung wie die ursprüngliche, also jene im geltenden Recht, zu wählen. Wir fordern eine Rückkehr zum geltenden Recht. Da sollten wir unserer Ansicht nach von "Verbrauchsrichtwerten" und nicht von verbindlichen "Verbrauchszielen" sprechen.

Wir müssen diese Werte selbstverständlich anstreben, aber eine zwingende Senkung des Verbrauches zu verlangen, geht uns zu weit. Die Schweiz ist eines der reichsten und innovativsten Länder der Welt, und wir wollen ganz einfach keinen solchen Wohlstandsverlust. Insbesondere werden da auch zwei Faktoren nicht berücksichtigt: Die Digitalisierung ist ein wesentlicher Faktor, der den Energieverbrauch erhöhen beziehungsweise den Senkungszielen entgegenwirken wird. Jeder Prozess, jeder Arbeitsschritt, jedes neue Gadget, das Sie haben, wird mehr Strom und damit auch mehr Energie brauchen.

Ein weiterer wichtiger Faktor, ich habe ihn bereits erwähnt, ist die Dekarbonisierung. Mit dem "Stromfresser"-Gesetz möchten Sie ja das Ziel "Netto null bis 2050" erreichen. Heizen und Autofahren wären nur mehr elektrisch möglich. Damit würde sich der Stromverbrauch im Vergleich zu heute wahrscheinlich geradezu verdoppeln. Gleichzeitig wollen Sie mit dem vorliegenden Gesetz den Stromverbrauch pro Kopf bis im Jahr 2035 um 13 Prozent senken. Das ist ein weiterer Widerspruch in Ihrer desaströsen Energiepolitik, die der Mittelstand dann in eiskaltem Wasser auszubaden hat, denn er wird sich kein warmes Bad mehr leisten können.

Die Fassung des Bundesrates ist aber auch nicht ganz fair beziehungsweise etwas irreführend, denn es wird beispielsweise auch der folgende Umstand ignoriert: Wenn eine Person Solarzellen auf dem Dach hat, die sie für ihren eigenen Verbrauch benötigt, dann wird das eben bei diesem Stromverbrauch nicht berücksichtigt. Auch dies ist ein Punkt, der zeigt, weshalb das nicht ganz fair ist. Dies zu meiner ersten Minderheit.

Zu meiner Minderheit II (Graber) zu Artikel 2 Absatz 2 EnG: Hier sind wir bei der Wasserkraft, und hier geht es mir darum, dass wir neu von der Nettoproduktion sprechen sollten. Es geht darum, dass die Eigenverluste nicht mitberücksichtigt werden sollen, weil die Kraftwerke brutto selbstverständlich mehr produzieren. Die Anlagen und Installationen, insbesondere die Pumpen von Pumpspeicherwerken, verbrauchen natürlich auch Strom. Dieser sollte korrekterweise in Abzug gebracht werden. Der Verbrauch dieser Speicherpumpen sollte nicht mitgerechnet werden. Dieser muss in Abzug gebracht werden. Nur die Nettoproduktion soll als Bemessungsgrösse herangezogen werden. Damit würde auch das Aufbaupotenzial der Wasserkraft erhöht.

Ich glaube, da gibt es keine Differenz zu unserem äusserst kompetenten Bundesrat, welcher diese Minderheit damals auch unterstützt hat - das hat übrigens auch seine Amtsvorgängerin getan, wenn ich mir diese Bemerkung erlauben darf.

Munz Martina · Mit-F · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion

Herr Kollege Graber, Sie haben sich und Ihre Partei für Ihre Technologieoffenheit gelobt; Sie seien für alle Technologien offen. Können Sie mir sagen, warum Sie Windkraftanlagen grundsätzlich ablehnen, warum Sie Minderheitsanträge stellen, um Windkraftanlagen zu verhindern?

Graber Michael · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Besten Dank, Frau Kollegin Munz. Wir sind selbstverständlich nicht gegen die Windkraft. Aber wir sind dagegen, dass wir den Rechtsstaat aushebeln, dass wir die Beschwerdemöglichkeiten aushebeln und dass man in den Gemeinden nicht mehr darüber abstimmen kann. Zum Glück sind wir, Frau Kollegin Munz, nicht in China, wo man ohne ein rechtsstaatliches Verfahren, ohne Bewilligungs- und Genehmigungsprozesse, irgendetwas bauen kann. Zum Glück haben wir einen hervorragend funktionierenden Rechtsstaat, und diesen verteidigt die SVP-Fraktion. Es geht nicht darum, gegen die Windkraft als solche zu schiessen. Diese kann punktuell Sinn machen, Frau Munz, aber eben nur an Standorten, wo es auch Wind hat.

Suter Gabriela · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Herr Kollege Graber, Sie möchten umweltfreundlich und einheimisch produzierten Strom haben. Gleichzeitig propagieren Sie neue Atomkraftwerke. Das geht für mich nicht auf. Können Sie mir sagen, wo in der Schweiz umweltfreundlich Uran abgebaut werden kann?

Graber Michael · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ja, sehen Sie, Frau Kollegin Suter, der sauberste und unabhängigste Strom, den man in der Schweiz produzieren kann, ist immer noch der aus Wasserkraft, also aus derjenigen Energiesparte, die seit Jahren überall bekämpft wird. Da hat man die totale Unabhängigkeit, und da hat man auch sauberen Strom. Aber bei allen anderen Energieträgern gibt es in Gottes Namen eine gewisse Auslandabhängigkeit. Solarpanels werden zurzeit praktisch ausschliesslich in China produziert, und das mit dreckigstem Kohlestrom oder eben mit Kernenergie. Darum bin ich der Ansicht, dass wir die Kernenergie doch in der Schweiz produzieren sollten.

Nussbaumer Eric · 1VP-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Präsident (Nussbaumer Eric, erster Vizepräsident): Die Anträge der Minderheit Rösti werden von Herrn Mike Egger begründet.

Egger Mike · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich vertrete die Minderheit Rösti, welche Artikel 2 Absatz 2bis EnG betrifft. Neben dem Ausbau der Wasserkraft, den unsere Partei natürlich unterstützt, geht es in diesem Artikel und bei dieser Minderheit um den Import von Elektrizität in den Wintermonaten. Wir folgen mit unserer Minderheit dem Beschluss des Ständerates, welcher den Auftrag erteilt, dass der Richtwert von netto 5 Terawattstunden nicht überschritten werden soll. Die 5 Terawattstunden, welche vom Ständerat festgelegt wurden, sind aus den Ausführungen der Elcom abgeleitet und haben eben ihre Richtigkeit. Die Elcom hat an einer Informationsveranstaltung klargemacht, dass ein Importvolumen von 10 Terawattstunden nicht überschritten werden sollte, weil sonst die Abhängigkeit von Importen so gross wäre, dass das System stark an Stabilität verlieren würde. Aktuell sind wir im Schnitt bei 3,87 Terawattstunden über die letzten 21 Jahre.

Aus diesem Grund ist es wichtig, dass man eine absolute Zahl definiert und nicht, wie im Antrag der Mehrheit, einen prozentualen Wert. Geht man nämlich bei einer langfristigen Betrachtung von einer Verdoppelung des Strombedarfs aus, würden sich, wenn man bei Absatz 2bis ein Verhältnis gemäss dem Antrag der Mehrheit einsetzen würde, auch die Importmengen entsprechend anpassen. Angesichts der aktuellen Importmenge wäre es aber nicht realistisch, dass wir diesen Strom überhaupt erhalten würden. Diese würde sich bei einem zunehmenden Gesamtstromverbrauch zum Beispiel aufgrund des Bevölkerungswachstums, was einen Mehrverbrauch zur Folge hat, nach oben entwickeln. Diese Menge würde unser Netz gemäss Elcom an den kritischen Grenzwert heranführen.

Dem Ständerat war die Frage des Importrichtwertes sehr wichtig. Er wollte nicht nur die Zielwerte beim Zubau erhöhen, sondern auch festschreiben, dass wir uns vor allem im Winter nur bis zu einem gewissen Grad von Importenergie aus dem Ausland abhängig machen sollten. Die Stärkung der möglichst eigenständigen Stromversorgung ist mit Blick auf die Statistik absolut sinnvoll. Von 1980 bis 2001 mussten wir in acht Winterhalbjahren etwa 5,8 Terawattstunden Strom importieren, von 2001 bis 2022 waren es bereits 19 Winterhalbjahre mit insgesamt 81,3 Terawattstunden.

Wichtig erscheint uns auch, dass sichergestellt wird, dass sich Produktionsausbau, Effizienz, Flexibilität, Speicherung und Netzausbau die Waage halten. Mit den weiteren Massnahmen und der Zustimmung zu unseren Minderheitsanträgen in dieser Vorlage werden diese Faktoren entsprechend abgedeckt.

Spannend ist auch, dass fast alle Parteien ausser der SVP in der Vergangenheit jeweils den Standpunkt vertraten, man könne bei Stromengpässen immer noch Strom aus dem Ausland importieren. Heute wissen wir, dass es nicht so einfach ist. Heute wissen wir, dass die EU eine ähnliche Strategie fährt. Es ist daher auch ein wenig scheinheilig, wenn Sie in diesem Parlament ein "Stromfresser"-Gesetz beschliessen, mit dem Sie den CO2-Ausstoss abbauen, aber dann dreckigen Kohlestrom aus der Europäischen Union importieren wollen. Mittlerweile haben Sie immerhin bemerkt, dass das keine gute Lösung ist. Sie haben bemerkt, dass die Eigenversorgung entsprechend von Wichtigkeit ist, und wir werden sehen, wie Sie sich jetzt bei diesem Minderheitsantrag verhalten.

Ich bitte Sie aus den erwähnten Gründen, die Minderheit I (Rösti) zu unterstützen.

Nussbaumer Eric · 1VP-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Präsident (Nussbaumer Eric, erster Vizepräsident): Die Anträge der Minderheit Jauslin werden von Frau Vincenz begründet.

Vincenz-Stauffacher Susanne · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion

Die Minderheit II (Jauslin) zu Artikel 2 Absatz 2bis EnG will auf einen Richtwert für den Import von Elektrizität im Winterhalbjahr gänzlich verzichten. Dies betrifft sowohl den Beschluss des Ständerates, der einen festen Richtwert von 5 Terawattstunden fordert, wie auch den Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission, die eine Prozentzahl verlangt, nämlich 20 Prozent des über drei Jahre gemittelten Stromendverbrauches, dies vor dem Hintergrund der in den Absätzen 1 und 2 von Artikel 2 definierten Ausbauziele.

Der Richtwert von 5 Terawattstunden für den Import von Elektrizität im Winterhalbjahr ist denn auch nicht wirklich nachvollziehbar. Vonseiten der Elcom wurde einmal die Zahl von 10 Terawattstunden genannt, die nicht überschritten werden sollte, da andernfalls die Importabhängigkeit zu gross wäre und das Gesamtsystem an Stabilität verlieren würde. Dies nun einfach zu halbieren, erscheint nicht wirklich zielführend.

Neben den erwähnten Ausbauzielen ist Folgendes viel wichtiger: In den Artikeln 9bis und 9ter StromVG ist festgelegt, wie die Versorgungssicherheit im Winter gestärkt werden soll. So heisst es im Antrag der Mehrheit der Kommission zu Artikel 9bis Absatz 1 StromVG: "Zur Stärkung der Versorgungssicherheit im Winter soll per 2040 ein Zubau von Kraftwerken zur Erzeugung von erneuerbarer Energie von mindestens 6 Terawattstunden realisiert und unterstützt werden. Davon müssen mindestens 2 Terawattstunden sicher abrufbar sein." Artikel 9ter behandelt dann die dank Energieeffizienz zu erzielende Versorgungssicherheit im Winter: "Zur Stärkung der Versorgungssicherheit im Winter sollen Massnahmen zur Energieeffizienz umgesetzt werden, die bis spätestens 2035 zu einer Reduktion des Stromverbrauches um 2 Terawattstunden führen." Damit wird unserer Ansicht nach an den richtigen Stellschrauben gedreht, um die Importabhängigkeit im Winter zu reduzieren. Die Forderung in Artikel 2 Absatz 2bis des Energiegesetzes ist damit bereits erfüllt. Es braucht keine zusätzliche Regulierung.

Zusätzlich zu beachten ist, dass die Importmenge insbesondere auch von externen Faktoren abhängt. Auch unter diesem Aspekt macht ein Richtwert, wie er beantragt ist, keinen Sinn. Hinzu kommt, dass daraus auch ein unerwünschtes, wohl nicht beabsichtigtes politisches Signal herausgelesen werden kann. Man könnte durchaus interpretieren, dass eine gute Anbindung ans europäische Stromnetz für uns keine Priorität hat. Das wiederum wäre definitiv das falsche Signal.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, bei Artikel 2 Absatz 2bis EnG der Minderheit II (Jauslin) zu folgen.

Paganini Nicolo · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Gerne gebe ich Ihnen zuerst meine Interessenbindungen bekannt: Ich bin regelmässiger Fischer, habe keine Mandate in der Strom- und Wasserwirtschaft und vertrete die Interessen der Einwohnerinnen und Einwohner in diesem Land, die sich darauf verlassen können müssen, dass sie auch in Zukunft jederzeit genügend Strom zu bezahlbaren Preisen zur Verfügung haben. Dies setzt voraus, dass unsere in Artikel 2 Absatz 2 EnG formulierten Ziele für die Wasserkraft mindestens annähernd erreicht werden können.

Vorweg: Meine Minderheit II zu diesem Artikel ziehe ich zurück. Wir sollten die entsprechenden Fragen zu den Biotopen im Umfeld von Artikel 12 EnG klären.

Nun aber zur Minderheit I: Eine grosse Schwäche des Mantelerlasses ist, dass er keinerlei direkte Massnahmen zur Sicherung der bestehenden Stromproduktion enthält. Wir werden heute bei Artikel 2 Absatz 2 EnG beschliessen, dass im Jahr 2050 zwischen 39,2 und 39,6 Terawattstunden Strom aus Wasserkraft produziert werden sollen. Sie alle wissen, dass bis ins Jahr 2050 die meisten Wasserkraftanlagen neu konzessioniert und dann die strengen Restwasservorschriften von Artikel 29 und fortfolgende des Gewässerschutzgesetzes eingehalten werden müssen. Dies wird einen Verlust an Stromproduktion bedeuten. Er beträgt, je nach Schätzung, zwischen 1,9 und gegen 4 Terawattstunden pro Jahr. Das entspricht in etwa ein- bis zweimal der totalen Produktion der von Grande Dixence gespiesenen Kraftwerke.

Die heutige Produktion aus Wasserkraft beträgt rund 36,7 Terawattstunden pro Jahr. Wenn wir die mindestens 1,9 Terawattstunden wegen der Neukonzessionierungen verlieren, sind wir bei 34,8 Terawattstunden. Es fehlen dann bis zu unserem in Artikel 2 Absatz 2 zu definierenden Ziel mindestens 4,4 Terawattstunden. Bei den Projekten des runden Tisches spricht man zwar von 2 Terawattstunden. Dies betrifft aber die Speicherleistung. An zusätzlicher Produktion bringt der runde Tisch gerade einmal 0,5 Terawattstunden. Es würden also selbst nach der Realisierung aller Projekte des runden Tisches noch mindestens 3,9 Terawattstunden Jahresproduktion aus Wasserkraft fehlen. Woher diese Produktion kommen soll, konnte mir bis jetzt nicht erklärt werden, auch nicht in der Kommission.

All diese Zahlen jetzt auf einen Nenner zu bringen, heisst: Mit der Annahme des Antrages meiner Minderheit I (Paganini) gibt es eine kleine Chance, die anvisierten Ziele zu erreichen. Bei einer Ablehnung bleiben unsere Ziele zur Wasserkraft reine Utopie.

Zum Antrag selbst: Der Antrag will die bei der Neukonzessionierung von bestehenden Wasserkraftanlagen zur Anwendung kommenden verschärften Restwasservorschriften sistieren, bis die von uns selbst gesetzten Zubauziele erreicht sind. Die Restwassermengen werden nicht kleiner als heute, aber sie werden erst später grösser. Ich weiss, dass dies angesichts der Vorgeschichte der Restwasserbestimmungen eine schwerwiegende Entscheidung ist. Aber ist es dann zu verantworten, neue Eingriffe in unberührte Landschaften zu tätigen, nur um mit der zusätzlichen Produktion nicht einmal die Verluste bei den bisherigen Werken ausgleichen zu können, wo die Eingriffe in die Natur und Landschaft längst gemacht worden sind? Das ist Sisyphusarbeit in Reinkultur, reines Treten an Ort und in Bezug auf die neuen Eingriffe in die Natur nicht zu rechtfertigen.

Ich ersuche Sie deshalb sehr dringend, sofern Sie in Bezug auf Ihre eigenen Ziele glaubwürdig bleiben wollen, meiner Minderheit I bei Artikel 2a EnG zuzustimmen.

Storni Bruno · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion

Herr Kollege Paganini, haben Sie nicht mitgerechnet, dass in Zukunft die bestehenden Anlagen mit Turbinen, Generatoren erneuert werden und auch eine Effizienzsteigerung der bestehenden Produktion dazukommt?

Paganini Nicolo · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Besten Dank für diese Frage, Herr Storni. Selbstverständlich gibt es Technologien, die wahrscheinlich eine gewisse Effizienzsteigerung mit sich bringen. Ich stütze mich bei diesen Zahlen auf Aussagen, die das BFE gegenüber der Kommission gemacht hat. Wenn Sie so viel weniger Wasser turbinieren können, dann haben Sie grosse Verluste.

Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion

Herr Paganini, ich persönlich erachte den Antrag Ihrer Minderheit als sehr zentral. Können Sie bestätigen, dass wir, wenn dieser Antrag nicht durchkommt, etwa 2 Terawattstunden an Produktion verlieren, genau die 2 Terawattstunden, für die wir dann mittels der sogenannten fünfzehn neuen Projekte in der unberührten Landschaft wieder zubauen müssten?

Paganini Nicolo · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Ich kann das teilweise bestätigen. Ich habe es gesagt: Man geht davon aus, dass man zwischen 2 und 4 Terawattstunden hinsichtlich der Jahresproduktion verliert. Bei den Projekten des runden Tischs spricht man immer von 2 Terawattstunden. Aber das betrifft die Speicherleistung. An effektivem Zubau, also an zusätzlicher Jahresproduktion, bringen die Projekte des runden Tischs nur etwa 0,5 Terawattstunden. Das heisst, wir müssen viermal die Produktion der Projekte des runden Tischs kompensieren, wenn die verschärften Restwasservorschriften so umgesetzt werden.

Imark Christian · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Bei Artikel 3 Absatz 2 geht es um die Elektrizitätsverbrauchsziele pro Kopf. Der Stromverbrauch pro Kopf soll bis 2035 um 13 Prozent reduziert werden - das ist im Prinzip schon geltendes Recht - und bis 2050 um 5 Prozent sinken. Ja, Sie können es drehen und wenden, wie Sie wollen: Die gewünschte Verbrauchsreduktion pro Kopf ist mit Ihrem gerade erst beschlossenen "Stromfresser"-Gesetz leider nicht vereinbar. Wie sollen 135 Terawattstunden Energie, die heute aus Öl, Gas und Brennstoffen produziert werden, mit Strom substituiert werden, und wie soll gleichzeitig eine Reduktion des Stromverbrauchs pro Kopf erreicht werden? Das ist total unrealistisch. Es ist in etwa das Gleiche, wie dem neuen Bundesrat, dem neuen Energieminister, den Auftrag zu geben, er solle jetzt das Perpetuum mobile erfinden. Die physikalischen Realitäten sind bei diesem Antrag, wie so oft in den vergangenen Energiedebatten, leider nicht berücksichtigt worden.

Mit dem aktuellen Mehrheitsantrag der UREK-N wird entweder die Umsetzung des "Stromfresser"-Gesetzes mit dem integrierten Netto-null-Ziel infrage gestellt, oder die Realitäten zur Zielerreichung werden völlig verkannt. Die meisten europäischen Länder gehen davon aus, dass sich der Elektrizitätsverbrauch pro Kopf in etwa verdoppeln wird, wenn der Energieverbrauch vollständig dekarbonisiert werden soll. Diese Aussage deckt sich mit einer Studie der ETH von 2022, die bestätigt, dass sich auch bei uns der Stromverbrauch unter der Voraussetzung "Netto null" in etwa verdoppeln wird. Der Bundesrat hat in seinem vorherigen Votum ebenfalls eine entsprechende Stromlücke prognostiziert.

Also widerspricht dieser Artikel sowohl den gängigen wissenschaftlichen Erkenntnissen und Prognosen als auch den Prognosen anderer europäischer Länder. Er widerspricht sogar den Prognosen des Bundesrates selbst, obwohl die besagte Formulierung auch vom Bundesrat oder, besser gesagt, von der vorhergehenden Bundesrätin vorgelegt worden ist. Das gleiche Recht sieht bereits ein Effizienzziel von minus 13 Prozent pro Kopf bis 2035 vor. Schon dieses Ziel ist wegen der zu erwartenden Dekarbonisierung höchstwahrscheinlich nicht erreichbar. Wie ein Reduktionsziel von minus 5 Prozent bis 2050 bei gleichzeitiger Dekarbonisierung realistisch sein soll, bleibt das Geheimnis der UREK-N.

Besten Dank also für die Klärung. Vielleicht können die Kommissionssprecher, vielleicht kann der Bundesrat erklären, ob man am "Stromfresser"-Gesetz oder an der jetzigen Formulierung der Verbrauchsreduktion festhalten will.

Bourgeois Jacques · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · FDP-Liberale Fraktion

Dans ce bloc 1, il s'agit de fixer les objectifs pour le développement de la production d'électricité issue d'énergies renouvelables, d'une part, et de fixer les objectifs en matière de consommation, d'autre part. Etant donné qu'il est important de déployer le plus rapidement possible les énergies renouvelables indigènes et de prendre des mesures en vue de réduire notre consommation, le groupe libéral-radical vous invite à suivre, à l'article 2 alinéa 1, la commission, qui se rallie aux décisions prises par le Conseil des Etats, et qui propose donc de renforcer les objectifs proposés par le Conseil fédéral.

A l'article 2 alinéa 2, je vous invite à suivre la minorité II (Graber). Il est juste, à nos yeux, de parler de production nette d'électricité d'origine hydraulique. Les objectifs ainsi fixés se rapporteront à un critère clair en la matière. N'oublions pas que dans la production nette l'énergie de pompage est déduite. Par conséquent il est logique de prendre en considération la production nette. Par cette précision, on prendra ainsi en considération le courant effectivement injecté dans le réseau et consommé.

A l'article 2 alinéa 2bis, la majorité de la commission désire limiter la quantité nette d'électricité importée pour les mois d'hiver à 20 pour cent de la consommation finale moyenne d'électricité sur trois ans. La majorité du groupe libéral-radical ne soutiendra pas cette approche et se ralliera à la version du Conseil des Etats, qui est à notre avis plus claire et qui propose de limiter la quantité nette d'électricité importée pour les mois d'hiver à la valeur indicative de 5 térawattheures. Nous aurons ainsi, indépendamment de la consommation, une valeur claire à respecter, et ce principe ne pourra que renforcer la stabilisation du réseau en nous rendant moins dépendants de l'étranger pour assurer notre sécurité d'approvisionnement. Cette formulation permettra également de renforcer le développement des énergies renouvelables indigènes. Je vous invite par conséquent, à l'article 2 alinéa 2bis, à suivre la minorité I (Bregy) et à vous rallier ainsi à la décision du Conseil des Etats.

A l'article 2a, je vous invite à suivre la minorité I (Paganini). Les prescriptions dans le domaine des débits résiduels influencent la production hydraulique - on l'a entendu tout à l'heure. On se doit toutefois de trouver un juste équilibre entre, d'une part, les pertes de production et, d'autre part, la préservation de l'environnement. En suivant la minorité I, nous confirmons la pratique actuelle qui a fait ses preuves et évitons de perdre, selon les prescriptions édictées en 1992 lors du transfert de concessions, près de 2 térawattheures de production.

Je tiens également à préciser que la CEATE-N a récemment déposé le postulat 23.3007, qui prévoit dans ce domaine une analyse de la situation lors du transfert de concessions, afin d'adapter les obligations de débits résiduels pour les centrales hydroélectriques existantes tout en améliorant la biodiversité des cours d'eau. Nous aurons par conséquent la possibilité de revenir sur le sujet.

Je ne m'exprimerai pas sur la proposition de minorité II (Paganini), puisqu'elle a été retirée.

A l'article 3 lié aux objectifs de consommation, je vous invite à suivre la majorité de la commission, et ainsi à soutenir la version du Conseil fédéral. En effet, la formulation proposée par le Conseil fédéral exige des réductions de la consommation énergétique moyenne par personne et par année de 43 pour cent d'ici à 2035 et de 53 pour cent d'ici à 2050.

La minorité I (Graber) exige, quant à elle, que ces objectifs ne soient pas contraignants, avec la mention "il convient de viser". Pour le groupe libéral-radical, les objectifs de réduction de la consommation doivent être clairs si nous voulons ensuite apprécier les mesures prises et en prendre éventuellement de nouvelles.

Pour ces raisons, je vous invite à suivre la majorité.

Masshardt Nadine · Mit-F · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Die SP-Fraktion bittet Sie, in Block 1 mit einer kleinen Ausnahme immer mit der Mehrheit zu stimmen.

In Artikel 2 Absatz 1 EnG werden die Ziele für den Ausbau der Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energien ohne Wasserkraft festgelegt. Wir begrüssen es ausdrücklich, dass die UREK-N hier beantragt, dem Ständerat zu folgen. Der Ständerat verdoppelte das bundesrätliche Ziel bis 2035 auf mindestens 35 000 Gigawattstunden.

Bei Artikel 2 Absatz 2 EnG geht es um die Ziele für die Produktion von Elektrizität aus Wasserkraft. Auch dort wollen der Ständerat und die Mehrheit der UREK-N weiter gehen als der Bundesrat. Das können wir mittragen. Die Minderheit I (Bregy) will das Ziel noch weiter erhöhen, was wir ablehnen. Den Antrag der Minderheit II (Graber) lehnen wir ebenfalls ab, weil er unnötig ist. Bei Absatz 2bis stimmen wir mit der Minderheit II (Jauslin).

Damit kommen wir zum wohl meistdiskutierten Artikel dieses ersten Blocks, zu Artikel 2a EnG. Hier geht es nun nach dem Rückzug des Antrages der Minderheit II (Paganini) noch um das Restwasser. Ich habe es bereits beim Eintreten gesagt: Hier geht es auch um eine erste rote Linie. Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit I (Paganini) abzulehnen und beim Antrag der Mehrheit zu bleiben. Das ist zentral für den Mantelerlass insgesamt und damit auch für den hier vorliegenden Kompromiss zwischen Schutz- und Nutzinteressen.

Zum Inhalt: Die Minderheit I will hier den Vollzug der Restwasservorgaben aus dem Gewässerschutzgesetz sistieren. Das ist ein unnötiger Angriff auf den Gewässerschutz und auf die Biodiversität. Die verbleibenden Wassermengen reichen ohne Bestimmung einer minimalen Restwassermenge nicht aus, um die natürlichen Funktionen eines Gewässers aufrechterhalten zu können; und nein, es geht bei diesem Artikel nicht nur um die Fische, sondern es geht auch um die Menschen. Gerade der letzte Sommer hat uns gezeigt, wie die Klimaerhitzung auch das Gewässerökosystem belastet. Zu wenig Restwasser reduziert lokal auch die Trinkwasservorräte, und es schränkt die landwirtschaftliche Bewässerung ein. Dieser Eingriff steht in keinem Verhältnis zum ökonomischen Nutzen.

Weil es bei diesem Restwasserantrag nur um die Konzessionserneuerungen für bestehende Kraftwerke geht und diese vor allem ab 2040 anfallen werden, liegt der Produktionszuwachs gemäss Verwaltung deutlich unter 200 Gigawattstunden. Zum Vergleich: 2022 haben wir rund 1000 Gigawattstunden Solarstrom zugebaut, und der Ersatz der Elektroheizungen würde Einsparungen von 2 Terawattstunden bringen. Sprich: Mit anderen Massnahmen können wir sehr viel mehr und das vor allem sehr viel rascher erreichen, als wenn wir bei den jetzt schon trockenen Bächen noch das Restwasser verringern.

Gemäss Landesversorgungsgesetz kann der Bundesrat in Notlagen zudem bereits heute Restwasserbestimmungen vorübergehend einschränken. Das macht er ja auch für diesen Winter. Das, was hier gefordert wird, ist also, wenn es eine Notlage gibt, schon heute möglich. Dazu kommt, dass die UREK-N Ende Januar das Postulat 23.3007 eingereicht hat, das den Bundesrat beauftragt, eine nach dem ökologischen Wert der betroffenen Gewässerabschnitte differenzierte Anwendung der Restwasserbestimmungen zu prüfen. Das ist aus Sicht der SP-Fraktion der richtige und sorgfältige Weg.

Nicht zuletzt sprechen aus unserer Sicht auch staatspolitische Gründe gegen diesen Minderheitsantrag. Bereits 1975 wurde in der Bundesverfassung verankert, dass der Bund für angemessene Restwassermengen zu sorgen hat. Die Stimmbevölkerung hat dies dann 1992 mit einer deutlichen Mehrheit von 66 Prozent bestätigt. Die Fischer akzeptierten damals, dass man mit der Abgabe der minimalen Restwassermengen bis zur Neukonzessionierung wartet. Das nun einfach zu sistieren, wäre ein grosser Vertrauensbruch. Auch deswegen bitte ich Sie, den Minderheitsantrag Paganini abzulehnen.

Eine Annahme des Minderheitsantrages bringt keinen wesentlichen Beitrag zur Versorgungssicherheit bis 2035, dafür ist der ökologische Schaden unverhältnismässig gross. Insgesamt gefährdet dieser Minderheitsantrag den ausgehandelten Kompromiss.

Bei Artikel 3 lehnen wir alle Minderheitsanträge ab. Es ist richtig, dass wir neben dem Zubau eben auch Verbrauchsziele pro Person festsetzen, sowohl beim Energie- als auch beim Elektrizitätsverbrauch.

Wismer-Felder Priska · Mit-F · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Im Block 1 geht es zuerst um die Zielvorgaben, die für den Ausbau der erneuerbaren Energien mithilfe der verschiedenen Technologien festgehalten werden. Ziele zu setzen, ist das eine, Rahmenbedingungen zu setzen, damit diese Ziele auch verwirklicht werden können, ist das andere. Darüber werden wir uns in den nächsten Stunden und Tagen noch mehrfach unterhalten.

Die ambitiösen Zielvorgaben, wie sie der Ständerat gesetzt hat, wurden von der Kommission übernommen und werden von vielen Mitgliedern aus unserer Fraktion mitgetragen. Der grössere Teil unserer Fraktion möchte jedoch ein noch etwas höheres Ausbauziel festlegen, dies mit der Begründung, dass der Bundesrat in der ersten Berechnung nicht alle Zuflüsse beim Stausee Grande Dixence berücksichtigte und die damit verbundene, bereits heute höhere Produktion von 400 Gigawattstunden nicht als bereits realisiert gilt. Die Mehrheit möchte, dass die Zielsetzung für den Zubau im gleichen Mass wie vom Ständerat vorgesehen erhalten bleibt und dass daher entsprechend dem Antrag der Minderheit I (Bregy) um diese 400 Gigawattstunden aufgestockt wird.

Erstmals wird auch ein Ziel gesetzt, wie viel Strom im Winter maximal importiert werden darf. Dies ist ganz klar eine Reaktion auf die Situation, wie sie sich uns im letzten Herbst gezeigt hat, und auf die Herausforderungen, welche uns in den nächsten Wintern erwarten werden. Beim entsprechenden Artikel 2 Absatz 2bis wird sich unsere Fraktion der Mehrheit anschliessen, welche einen Richtwert definiert, nämlich 20 Prozent vom dreijährigen Mittel. Sie wird den Minderheitsantrag für eine fixe Importgrenze ablehnen.

Artikel 2a hat hohe Wellen geworfen - nicht im Bach, wo das Restwasser fliesst, sondern in der Öffentlichkeit, in den Medien und in unserer Mailbox. Hier geht es um den Umgang mit den Restwassermengen. Es stellt sich für unsere Fraktion die Frage, wie sinnvoll es ist, die Restwassermengen nach der Revision zu erhöhen, wenn dadurch gleichzeitig Eingriffe an bisher noch unberührten Orten nötig werden. Einen Teil der Produktion zu verlieren, stellt für eine Mehrheit unserer Fraktion eine unkluge Option dar. Sie wird aus diesem Grund dem Minderheitsantrag I (Paganini) zustimmen. Der Minderheitsantrag II (Paganini) wurde zurückgezogen, Sie haben das zur Kenntnis nehmen können. Eine Minderheit unserer Fraktion möchte sich allerdings weiterhin an die Vereinbarung halten, welche damals im Zuge der Initiative "Lebendiges Wasser" gefunden wurde, und wird bei Artikel 2a mit der Mehrheit stimmen.

Wir werden im Laufe der Debatte mehrmals über die Abwägung von Schutz- und Nutzinteressen diskutieren. Es ist uns dabei bewusst, dass es während der Beratung der ganzen Vorlage eine Herausforderung bleiben wird, die Ausgewogenheit zwischen diesen Interessen zu halten.

In diesem Block werden wir uns schliesslich noch über die Verbrauchsrichtwerte oder eben Verbrauchsziele unterhalten. Unsere Fraktion ist der Überzeugung, dass wir verbindliche Ziele brauchen, um einen Schritt vorwärts machen zu können. Wir werden aus diesem Grund hier der Version, die aus der Beratung im Ständerat hervorgegangen ist und die auch die Mehrheit der Kommission unterstützt, zustimmen.

Clivaz Christophe · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Grüne Fraktion

Dans ce bloc, nous discutons des objectifs de production d'électricité issue d'énergies renouvelables et des objectifs de consommation.

Concernant l'article 2 portant sur les objectifs pour le développement de la production d'électricité issue d'énergies renouvelables, il faut souligner en préambule qu'il y a un consensus pour atteindre une production d'électricité, énergie hydraulique non comprise, de 35 térawattheures en 2035 et d'au moins 45 térawattheures en 2050 grâce aux énergies renouvelables. Ce sont vraiment des objectifs ambitieux que nous nous fixons ainsi et qui indiquent un clair tournant par rapport à la politique menée jusqu'ici. Le groupe des Verts ne peut que s'en réjouir, puisque nous plaidons depuis longtemps pour une accélération de la production d'énergies renouvelables. Ce n'est qu'ainsi que nous pourrons nous passer des centrales nucléaires et des énergies fossiles.

Concernant l'énergie hydroélectrique, le groupe des Verts se rallie aux objectifs de production adoptés par le Conseil des Etats et par une majorité de la commission, à savoir au moins 37,9 térawattheures en 2035 et au moins 39,2 térawattheures en 2050. Nous rejetons par conséquent les propositions de la minorité I (Bregy) et de la minorité II (Graber). La minorité II n'est pas claire et créerait de l'insécurité juridique quant à savoir ce qu'il faut comprendre exactement par "production nette" d'électricité. Quant à la minorité I, elle vise un objectif de production plus ambitieux, qui ne nous paraît pas réaliste. Il sera déjà difficile d'augmenter encore les capacités des centrales existantes. D'une part, cela ne peut se faire souvent qu'au détriment de la biodiversité, et, d'autre part, la production des centrales hydrauliques, d'ici 2050, est soumise à une certaine incertitude au regard de l'évolution des conditions climatiques.

A l'alinéa 2bis nous allons suivre la minorité II (Jauslin) qui propose de biffer cet alinéa. Nous ne voyons pas l'intérêt de nous lier les mains avec une disposition exigeant de ne pas dépasser un certain niveau d'importation d'électricité en hiver. Bien sûr, la question de l'approvisionnement hivernal en électricité est un enjeu important et il s'agit d'augmenter notre capacité de production hivernale. Mais nous ne savons pas comment le marché de l'électricité européen va évoluer ces prochaines années, et fixer une limite rigide ne peut que diminuer la marge de manoeuvre de notre pays en matière d'approvisionnement en électricité.

Si la minorité II (Jauslin) ne devait pas obtenir la majorité, nous soutiendrions alors l'avis de la majorité de la commission, qui offre plus de flexibilité par rapport à la minorité I (Rösti), en se référant à une moyenne de consommation sur trois ans.

Deux minorités Paganini proposent l'introduction d'un article 2a concernant la rénovation et l'agrandissement des centrales hydroélectriques. La minorité I (Paganini) vise à suspendre les articles de la loi fédérale sur la protection des eaux qui concernent les débits résiduels jusqu'à fin 2035 et même au-delà si les objectifs de développement de l'énergie hydraulique ne sont pas atteints. La minorité II (Paganini), qui voulait aller encore plus loin en permettant des atteintes graves aux biotopes d'importance nationale, cantonale et locale, a été retirée.

La minorité I restante est inacceptable pour notre groupe, car il s'agit de coupes radicales dans le droit de l'environnement en ce qui concerne la loi sur la protection des eaux et les inventaires nationaux de biotopes d'importance nationale, qui ne couvrent pourtant que 2 pour cent du territoire. Cela aggraverait inutilement la crise de la biodiversité, alors que la contribution de cette disposition aux objectifs énergétiques est insignifiante.

Contrairement à ce qu'a déclaré M. le conseiller fédéral Rösti lors du débat d'entrée en matière, la proposition de suspendre les dispositions relatives aux débits résiduels nous paraît très discutable du point de vue du respect de la Constitution, dont l'article 76 alinéa 3 dit que des débits résiduels appropriés doivent être garantis. De même, la protection des espèces et des habitats menacés est ancrée dans la Constitution à l'article 78.

Au niveau politique, l'acceptation de la minorité I augmenterait de manière sensible le risque d'un référendum. Il serait vraiment dommage de faire capoter les avancées très importantes en matière de développement des énergies renouvelables et de sécurité de l'approvisionnement qui sont contenues dans cette loi du fait de dispositions qui, je le répète, n'apportent qu'une production électrique supplémentaire extrêmement minime.

Enfin, nous rejetons les propositions des minorités I (Graber) et II (Imark) à l'article 3, car il est important, comme le demande le Conseil fédéral, qui a été suivi par le Conseil des Etats et la majorité de la commission, de fixer des objectifs volontaristes de réduction de la consommation énergétique et électrique par personne et par année.

Bäumle Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion

Zuerst möchte ich meine Interessenbindung offenlegen: Ich bin Mitglied des EKZ-Verwaltungsrates. Wir sind in diesem Block nicht stark betroffen, ausser dass natürlich die Verpflichtung zum Zubau für alle Verteilnetzbetreiber, allfällige Produzenten usw. gilt. Von den in der Vorlage vorgesehenen Änderungen im StromVG werden wir als Verteilnetzbetreiber hingegen stärker betroffen sein.

Im Block 1 geht es im Kern um die Ziele beim Zubau der Erneuerbaren und damit um das erste und vierte E der 4-E-Strategie der Grünliberalen. Die vier E sind: Erneuerbare, Energieeffizienz, Europa und Energiespeicher.

Ohne die Wasserkraft sollen wir 2035 eine Produktion von mindestens 35 000 Gigawattstunden erreichen, 2050 von 45 000 Gigawattstunden. Das sind ehrgeizige Ziele. Hinzu kommt ein markanter Zubau bei der Wasserkraft, vor allem auch durch Speicher für den Winterstrom; hier geht es um die fünfzehn Projekte des runden Tisches. Diese Zubauziele sind nur erreichbar, wenn wir die diversen Instrumente in dieser Vorlage unterstützen und auch bereit sind, nach dem "Solar-Express" und dem "Wind-Express" jetzt auch den "Wasser-Express" zu unterstützen.

Es braucht aber auch Kompromisse in der Umwelt- und Raumplanung und im Landschaftsschutz und einen Vorrang der Erneuerbaren von nationalem Interesse vor anderen Interessen. Neue Gletschervorfelder, die entstehen, sollen grundsätzlich nutzbar bleiben. Auch in BLN-Gebieten sollen Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie mit Kompensations- und Wiederherstellungsmassnahmen grundsätzlich möglich bleiben. Auf der anderen Seite braucht es aber klar auch den Schutz der Biotope von nationaler Bedeutung und der Wasser- und Zugvogelreservate. Dort soll die Nutzung von Wasserkraft ausgeschlossen sein. Wind- und Solarkraftanlagen sollen auch ausserhalb dieser Gebiete nur dann möglich sein, wenn diese Gebiete integral nicht betroffen sind. Diese breite Auslegeordnung bezüglich eines Kompromisses ist zentral.

Was hier noch fehlt, ist die Beschleunigungsvorlage, die der Bundesrat unserer Kommission und dem Nationalrat für den Sommer versprochen hat. Diese Vorlage wird in diesem Bereich auch weiterhelfen.

Zum zweiten Ziel betreffend den Verbrauch: Dieses Ziel ist ebenfalls zentral, um die Effizienz zu erhöhen. Die günstigste und umweltfreundlichste Energie ist die nicht verbrauchte Energie. Auch da müssen den ehrgeizigen Zielen Massnahmen im Gesetz folgen. Wir werden uns für das zweite E der Strategie der Grünliberalen einsetzen.

Für das Winterhalbjahr möchte die Mehrheit einen minimalen Eigenversorgungsgrad definieren, damit wir genug Strom haben. Das ist wichtig, weil die Schweiz vor allem im Winter ein Problem haben dürfte. Könnte die Schweiz mit der EU ein Rahmenabkommen schliessen oder eine andere institutionelle Lösung, zum Beispiel den Beitritt zum EWR, vereinbaren, wäre dieses Problem markant entschärft und damit ein vertraglich gesicherter Import gegeben. Das ist das dritte E der vier E der GLP-Energiestrategie.

Die Schweiz müsste nur noch physikalisch gewisse Massnahmen treffen. Da wäre Power-to-X - das vierte E -, das Energiespeichern mit erneuerbarem Gas oder Liquids, der effizienteste Weg.

Wir werden bis zum vollen Greifen der 4-E-Strategie der GLP auch unsere beiden Kernkraftwerke - KKL und KKG - bis wohl etwa 2045/50 brauchen, um im Winter auch physikalisch sicherer zu sein. Im Sommer werden diese beiden Reaktoren mutmasslich ab etwa 2035 defizitär werden.

Die Richt- und Nutzungspläne, die die Kantone verpflichten, geeignete Gebiete für die Wind-, Solar- und Wasserenergiegewinnung auszuscheiden, unterstützen wir Grünliberalen selbstverständlich auch. Wir warnen aber dringend vor der Minderheit I (Paganini) bei Artikel 2a EnG. Sie mag verständlich sein, aber sie ist falsch und gefährlich. Die Reduktion der Restwassermengen und ein Verzicht auf die Umsetzung der Restwassermengen-Verpflichtung wären ein Bruch des Kompromisses mit den Umweltverbänden und Fischereiverbänden, welche in dieser Vorlage, wie ich es eingangs gesagt habe, ebenfalls einige Kompromisse eingehen und Kröten schlucken müssen. Ich bitte Sie hier dringend, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen und damit auch der Umweltseite die Chance zu einem Ja ohne Referendum zu geben. Der Minderheitsantrag ist auch nicht unbedingt zwingend. Denn in einer Mangellage kann der Bundesrat selber handeln und die Restwassermengen reduzieren.

Die Grünliberalen werden daher in diesem Block immer den Anträgen der Mehrheiten zustimmen, welche die Grünliberalen auch stark mitgeprägt haben.

Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern

Gerne nehme ich namens des Bundesrates zu den verschiedenen Anträgen Stellung. Zuerst komme ich zu den wichtigsten Punkten in diesem Block 1, und das sind sicher die Zubauziele.

Ich habe es einleitend bereits gesagt: Diese 35 Terawattstunden bis 2035 und 45 Terawattstunden bis 2050 sind ambitioniert, aber richtig und wichtig, weil sie die grossen Herausforderungen zum ersten Mal auch konkret in einem Gesetz aufzeigen. Wenn wir uns das Ziel setzen, können wir darauf abgestellt dann auch die notwendigen Massnahmen in den nächsten Jahrzehnten definieren. Die Ziele für die dezentralen Erneuerbaren sind damit deutlich höher, als sie der Bundesrat ursprünglich vorgeschlagen hatte. Es ist für die Elektrifizierung nötig. Mit der Elektrifizierung lösen wir auch gleichzeitig das Klimaproblem; denn nur die Elektrifizierung ermöglicht den Ausstieg aus fossilen Energien. Es ist immer die Frage, was zuerst kommt. Hier ist es die Elektrifizierung, die dringend nötig ist.

Die Kommission legt ebenfalls einen Richtwert für den Import im Winter fest. Zwar passt sie die Logik gegenüber dem Ständerat etwas an; es gibt aber ein klares politisches Signal, wo das Problem liegt und wie die Herausforderung zu lösen ist. Die Kommission spricht sich zusätzlich für konkrete Verbrauchsziele betreffend Energie und Elektrizität für 2035 und 2050 aus. Das schafft klare Ziele und auch Verbindlichkeit.

Der Bundesrat lehnt in diesem Block alle Minderheitsanträge ab. Ich möchte das wie folgt begründen:

Das Ausbauziel betreffend die Wasserkraft ist mit 39,2 Terawattstunden im Jahr 2050 bereits sehr hoch. Ich habe viel Sympathie für die Minderheit I (Bregy), denn je mehr, desto besser. Aber ich glaube, wir sollten hier bei der sehr ambitionierten Zahl von 39,2 Terawattstunden bleiben. Vielleicht braucht es dazu dann auch das von Ihnen erwähnte Projekt, damit diese Zahl erreicht wird. Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zu folgen.

Die Minderheit II (Graber) will statt von "Produktion" von "Nettoproduktion" sprechen. Das ist hier nicht zwingend, weil im heutigen Gesetz mit dem Begriff "Produktion" schon Nettoproduktion gemeint ist. Diesen Minderheitsantrag lehnen wir deshalb auch ab.

Zu den Importrichtwerten und zur Elektrizität im Winterhalbjahr: Bundesrat Rösti ist hier gegenüber Nationalrat Rösti intelligenter geworden. Ja, man kann immer dazulernen. Es war natürlich eine gute Minderheit damals, aber es war halt im letzten Jahr. (Heiterkeit)

Die 5 Terawattstunden als maximaler Importrichtwert für den Winter waren einmal ein Start. Aber es wurde dann in der Kommission richtig moniert, dass wir, wenn die Produktion übers ganze Jahr steigt, natürlich auch eine höhere Winterproduktion brauchen. Daher wird besser ein Wert in Prozenten der Gesamtproduktion genommen. Wir wären heute mit 20 Prozent schon über den 5 Terawattstunden, nämlich bei 6, was durchaus Sinn macht. Deshalb empfehle ich Ihnen auch hier, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen - das fällt mir schwer, aber tun Sie das.

Auch nicht so einfach ist die Frage, wie mit den Minderheiten I (Paganini) und II (Paganini) umgegangen werden soll. Hier bitte ich Sie auch um Ablehnung, obschon ich grosses Verständnis dafür habe. Die Logik der Anträge, dass der erzielte Zubau, wenn wir zubauen, nicht gleichzeitig wieder verloren gehen sollte, kann ich nachvollziehen. Wir haben deshalb in der Kommission ein entsprechendes Postulat entgegengenommen, um hier die Vorlage nicht zu belasten. Im Rahmen des Auftrags dieses Postulates möchten wir prüfen, wie wir die Bedürfnisse der Ökologie, was das Restwasser anbelangt, mit einem möglichst geringen Verlust hinsichtlich der Stromproduktion in Einklang bringen können. Der Verlust sollte geringer sein, als es die vorliegenden Berechnungen ausweisen, die sich irgendwo zwischen 2 und 3 Terawattstunden bewegen. Wir werden den Bericht zu diesem Postulat rasch erarbeiten und Ihnen dann entsprechende Grundlagen geben.

Ich denke, für eine solche Änderung finden wir nur eine Mehrheit, wenn sie auch entsprechend von Ausgleichsmassnahmen begleitet wird. Die Fachleute sind hier bereits seit Längerem an der Arbeit, und ich hoffe, dass ich Ihnen dazu etwas werde unterbreiten können.

Heute ist es für diese Vorlage enorm wichtig, dass Sie der Mehrheit folgen. Denn letztlich ist es im Rahmen des runden Tischs, auch wenn dies keine Verbindlichkeit hat, doch gelungen, dass die grossen Schutzorganisationen unterschrieben haben und dass diese fünfzehn Projekte gebaut werden können. Sie haben das aber unter dem Vorbehalt gemacht, dass die bestehenden Gesetze eingehalten werden. Von daher war das letztlich der Kompromiss. Ich hätte grosse Bedenken, dass dann die andere Seite nicht mehr mitmachen und dieses Gesetz bekämpfen würde, wenn man jetzt diesen Kompromiss im Parlament hinsichtlich der Schutzseite aufschnüren würde - aber es ist natürlich in Ihrer Freiheit, das zu tun. Dann hätten wir am Schluss nicht nur den Verlust hinsichtlich der Restwassermenge, sondern gar keinen Zubau. Es scheint mir schon sehr wichtig zu sein, dass man den Kompromiss hier einhält.

Aber nochmals, Herr Paganini: Wir werden das im Rahmen des Postulates so rasch als möglich, so rasch es die Arbeiten zulassen, anschauen und kommen dann wieder, wenn dazu Gesetzesänderungen notwendig wären.

Dann zum Energie- und Stromverbrauch: Die Minderheiten I (Graber) und II (Imark) möchten weiterhin von Verbrauchsrichtwerten statt von Verbrauchszielen sprechen. Wir lehnen das ab. Verbindliche Ziele sind klarer als Richtwerte, bei denen man von vornherein sagen kann: Daran müssen wir uns nicht halten. Deshalb bitte ich Sie, auch diese Minderheitsanträge abzulehnen.

Zu den verschiedenen Aussagen, die Stromeinsparanforderungen pro Person seien falsch oder sehr ambitioniert, muss ich sagen: Ja, diese Anforderungen, wie wir sie hier haben, sind enorm ambitioniert. Das ist so. Sie sind in etwa gleich ambitioniert wie die Zubauzahlen. Ich glaube, wir zeigen hier einfach, welchen Ruck es braucht, damit in diesem Land letztlich genügend Strom da ist.

Ich kann Ihnen sagen, zwischen 2000 und 2019 lag die Einsparung an Elektrizität pro Person immerhin bei 17 Prozent; das ist eine hohe Zahl. Jetzt haben wir etwa doppelt so lange Zeit, und die Zahl müsste sich noch ein bisschen erhöhen. Ich glaube insofern an eine Erhöhung, als wir in diesem Gesetz ja auch noch den Effizienzmarkt einführen - das ist weiter hinten auf der Fahne -, indem wir von den Elektrizitätsunternehmen verlangen, dass sie bei einer Teilnahme in einem Effizienzmarkt Einsparungen von 2 Prozent des Stromverbrauchs vorzeigen müssen. Das bringt einen zusätzlichen Anreiz, den wir bisher nicht hatten. Aber die Herausforderung ist sehr gross, das bestreite ich in keiner Weise.

Ich bitte Sie somit, hier alle Minderheitsanträge abzulehnen.

Paganini Nicolo · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Geschätzter Herr Bundesrat Rösti, ich kann Ihren Respekt vor dem Referendum ja gut verstehen. Aber wir wollen ein Gesetz machen, um am Schluss mehr Strom zu haben. Können Sie den Kolleginnen und Kollegen, aber auch der Bevölkerung heute sagen, dass auch bei einer Ablehnung des Antrages meiner Minderheit - also auch, wenn wir wegen der Restwassermengen die ganze Produktion verlieren - die 39,2 oder allenfalls auch die 39,6 Terawattstunden erreicht werden können?

Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern

Ich kann Ihnen diese Garantie natürlich nicht abgeben. Ich habe gesagt, dass die Herausforderung, um das zu erreichen, sehr gross ist - das ist richtig. Ich bin wie Sie der Auffassung, dass wir die Anforderungen bezüglich Restwassermengen im Rahmen dieses Postulates anschauen müssen: Gibt es technische Lösungen, die die Umsetzung dieses Artikels ermöglichen und gleichzeitig nur einen kleinen Verlust an Restwassermengen verursachen? Es kann nicht sein, dass das, was zugebaut wird, gleich wieder verloren geht. Allenfalls ist es dann nötig, dass wir damit nochmals in den Rat kommen; die Zeit dazu haben wir. Im Moment ist es nötig, dass wir ein Gesetz verabschieden, das den Projektanten Investitionssicherheit gibt; sie haben die Förderung, sie haben Vorrang. Der andere Teil wird ja nicht per sofort geregelt werden müssen. Aber ich gebe Ihnen recht: Wir dürfen nicht zu lange zuwarten. Ich werde diesen Postulatsbericht sehr schnell erarbeiten lassen und die nötigen Folgerungen daraus ziehen. Das Problem ist heute nicht gelöst, aber ohne es zu wissen, was wir damit auslösen, können wir es hier nicht auf die Schnelle bereinigen.

Girod Bastien · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion

Herr Bundesrat, es wurde viel auf die Herausforderung hingewiesen, wonach bei einer Neukonzessionierung die strengen Restwasserbestimmungen eingehalten werden müssen und man dann weniger produzieren kann. Können Sie etwas zur Zeitachse sagen? Wir haben ja jetzt bis 2030 eine erste Herausforderung. Wie viele solche Neukonzessionen gibt es bis 2030, und was macht das insgesamt hinsichtlich der Restwassermenge aus? Wann kommt der grosse Brocken?

Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern

Ich bin mir nicht sicher und weiss gar nicht, ob es vorher einzelne gibt; ich glaube, eher nicht. Sie tönen es richtig an: Die ersten Konzessionserneuerungen kommen in zehn, die meisten sogar erst in zwanzig Jahren. Es ist natürlich so, dass einzelne Firmen es nun allenfalls anstreben, die Neukonzessionierung vorzuziehen, um dann nicht die Unsicherheit zu haben, einen gewissen Restwert nicht mehr abschreiben zu können. Jene, die das tun wollen, haben dann kurzfristig das Problem, das artikuliert worden ist. Aber ohne Investition geht das noch einige Jahre. Von daher haben wir Zeit. Ich spreche hier nicht von fünf bis zehn Jahren, sondern wir wollen das innert nützlicher Frist abarbeiten.

Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion

Ich gebe Ihnen die Meinung der Kommission zu Artikel 2 Absatz 2 EnG und zu den Minderheiten I (Bregy) und II (Graber) bekannt:

Die Minderheit I (Bregy) hat richtig erkannt, dass rund 400 Gigawattstunden fehlen, diese sind in der Statistik nicht nachgetragen. Sie sind aber bereits realisiert. In der Kommission gab es die Diskussion, was wir mit dieser Differenz machen sollen. Schlussendlich ist die Kommission der Meinung, dass die Vorgaben des Ständerates bereits deutlich höher sind als die Vorgaben des Bundesrates und es eine riesengrosse Herausforderung sein wird, diese 37 900 Gigawattstunden bis 2035 zu erreichen. Daher hat die Mehrheit der Kommission den Antrag der Minderheit Bregy mit 15 zu 10 Stimmen abgelehnt.

Die Minderheit II (Graber) fordert eine Klarstellung. Es geht darum, die Nettoproduktion und nicht die Bruttoproduktion aufzuführen, da ein Teil der Produktion für die Pumpleistung verloren geht. Auch hier ist die Mehrheit der Kommission der Meinung, dass das nicht matchentscheidend ist; die Grössenordnung ist ebenfalls nicht matchentscheidend. Deshalb verzichtet sie mit 13 zu 12 Stimmen auf diese Präzisierung.

Zu Artikel 2 Absatz 2bis EnG gibt es die Minderheit I (Rösti) und die Minderheit II (Jauslin). Es geht um die Frage, wie viel Elektrizität man importieren soll. In der Kommission entbrannte eine Diskussion über die Frage, ob eine feste Grösse auch einen Importstopp bewirken könnte. Wäre es möglich, dass wir, wenn wir eine bestimmte Importmenge erreicht haben, dann nicht weiter importieren können? Das wäre ja nicht logisch, wenn wir, obwohl genügend, auch erneuerbare Energie aus dem Ausland verfügbar wäre, diese nicht importieren können, weil wir uns eine feste Grenze auferlegt haben. Das wurde intensiv diskutiert. Nachher kam man zu einem Beschluss, der eigentlich klar war: Mit 14 zu 11 Stimmen wurde das Anliegen des Antrages der Minderheit Rösti, der mit einem festen Bestandteil von 5 Terawattstunden kalkuliert, abgelehnt. Auch die Minderheit II (Jauslin), die eigentlich kein Limit setzen will und hier gesagt hat, dass das nicht nötig sei, weil die Grössenordnung des Zubaus ja im vorangehenden Artikel festgelegt werde, wurde mit 11 zu 13 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Das sind die Resultate zu Artikel 2 Absatz 2bis EnG.

Ich erlaube mir, noch auf die Minderheiten I (Paganini) und II (Paganini) bei Artikel 2a einzugehen; sie werden dann noch ausführlich von Herrn Nordmann erörtert. Hier muss man sich einfach bewusst sein, dass die Minderheiten eigentlich eine Sistierung des Gewässerschutzgesetzes fordern. Eine Annahme würde heissen, dass sämtliche gesetzliche Vorgaben bis 2035 sistiert sind. Rein theoretisch wäre es, könnte man sagen, möglich, dass ein Gewässer dann trockengelegt werden kann. Das ist kaum im Sinne des Erfinders von dazumal. Ich bitte Sie einfach, das entsprechend zu berücksichtigen.

Imark Christian · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Herr Kollege, Sie haben nichts zur Problematik gesagt, die darin besteht, 135 Terawattstunden Energie, die derzeit mit Öl, Gas und Brennstoffen erzeugt werden, durch Strom zu substituieren, ohne dass der Stromverbrauch pro Kopf ansteigen soll. Hat die UREK-N das Perpetuum mobile erfunden?

Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion

Nein, lieber Kollege Imark, das hat sie nicht erfunden. Auch der Bundesrat kann es nicht erfinden. Auch wir halten uns an die Physik.

Paganini Nicolo · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Geschätzter Herr Kollege Jauslin, Sie haben gesagt, man könnte, wenn mein Minderheitsantrag angenommen würde, ganze Fliessgewässer trockenlegen. Können Sie bestätigen, dass gemäss meinem Antrag die Gewässerschutzvorschriften der Artikel 80 ff. des Gewässerschutzgesetzes weiterhin zur Anwendung kommen und die Sanierungsniveaus, wie sie bei altrechtlichen Anlagen zur Anwendung kommen, weiter bestehen würden?

Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion

Kollege Paganini, das kann ich bestätigen. Ich kann Ihnen aber auch bestätigen, dass Sie fordern, die Sicherung angemessener Restwassermengen und damit eigentlich die Artikel 29 ff. des Gewässerschutzgesetzes zu sistieren. Artikel 31 des Gewässerschutzgesetzes enthält eine Tabelle. Diese Tabelle wäre bis 2035 nicht mehr gültig.

Nordmann Roger · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion

A l'article 2a alinéa 1 lettre a et alinéa, la minorité I (Paganini) propose de suspendre les règles de protection sur les débits minimaux lorsque les centrales hydroélectriques doivent être modernisées ou que leur concession doit être renouvelée. (Cloche du président) Il ne s'agit pas de réduire dans ces cas un peu les débits minimaux, il s'agit de les suspendre complètement, puisque le chapitre de la loi sur la protection des eaux qui traite des débits minimaux - articles 29 et suivants - serait complètement suspendu jusqu'en 2035 avec l'option d'une prolongation ensuite.

Cette proposition de la minorité I conduirait de facto à torpiller complètement le consensus entre utilisation et protection. Elle relancerait tous les conflits possibles et imaginables. Je ne peux qu'abonder dans le sens du conseiller fédéral Rösti: ce n'est vraiment pas une bonne idée de faire dérailler le projet comme le souhaite la minorité I (Paganini), et cela d'autant moins que, si jamais elle était acceptée dans un référendum, la question de la constitutionnalité se poserait, puisqu'à l'article 76 alinéa 3 de la Constitution, il est indiqué "qu'elle (la Confédération) légifère sur le maintien de débits minimaux appropriés". Il est difficile d'argumenter que, si on les supprime complètement, ils sont encore appropriés. Donc, on aurait clairement un problème de constitutionnalité si on acceptait la proposition de la minorité I (Paganini).

Pour ces raisons, je vous recommande de la rejeter, comme la majorité de la commission vous invite à le faire.

J'aimerais encore aussi vous dire que la commission est consciente du problème. Il serait absurde de réduire la production de certaines installations et de devoir en construire de nouvelles. Il y a donc un potentiel d'amélioration, d'équilibrage entre les installations hydroélectriques, entre les segments, suivant les circonstances. C'est précisément le but du postulat 22.3007 auquel le conseiller fédéral Rösti vient de faire allusion. Nous examinerons ce postulat à la fin du traitement du présent projet. J'imagine que nous adopterons ce postulat qui charge la Confédération de proposer une stratégie d'optimisation pour pouvoir à la fois produire davantage et mieux protéger l'environnement.

Il y a un potentiel d'optimisation, mais il n'est pas facile à déterminer: il y a besoin de bases scientifiques pour le faire. C'est pour cette raison qu'on n'a pas voulu le mettre dans la loi, mais qu'on veut d'abord en étudier les bases. Donc, pour cette raison, je vous demande de rejeter la minorité I (Paganini).

A l'article 3 alinéa 1, s'agissant des objectifs de réduction de la consommation d'énergie en général, donc toutes énergies confondues, il faut clairement des buts ambitieux si on veut atteindre quelque chose. Donc la commission vous propose de rejeter la minorité I (Graber) par 15 voix contre 8 et 1 abstention.

A l'article 3 alinéa 2, s'agissant des objectifs de consommation d'électricité par personne en comparaison avec l'an 2000, on vous propose de maintenir ces buts même si, comme l'a dit le conseiller fédéral Albert Rösti, ils sont assez ambitieux ou même très ambitieux. Le fait de ne pas avoir de but d'économie d'électricité, comme le propose la minorité II (Imark), ne nous paraît pas très sage. Il faut une certaine pression pour pousser à utiliser l'électricité de manière plus efficace. Je vous remercie donc de rejeter la minorité II (Imark).

Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Ziff. 1 Art. 2

Antrag der Mehrheit

Abs. 1, 2, 3

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Abs. 2bis

Der Import von Elektrizität im Winterhalbjahr (1. Oktober-31. März) soll netto den Richtwert von 20 Prozent des über 3 Jahre gemittelten Strom-Endverbrauchs nicht überschreiten.

Antrag der Minderheit I

(Bregy, Egger Mike, Graber, Imark, Paganini, Page, Rösti, Rüegger, Wobmann)

Abs. 2

... mindestens 38 300 GWh und im Jahr 2050 mindestens 39 600 GWh zu betragen. ...

Antrag der Minderheit II

(Graber, Bourgeois, Bregy, Egger Mike, Imark, Jauslin, Paganini, Page, Rösti, Rüegger, Vincenz, Wobmann)

Abs. 2

Die Nettoproduktion von Elektrizität aus Wasserkraft hat im Jahr 2035 ...

Antrag der Minderheit I

(Rösti, Bourgeois, Bregy, Egger Mike, Graber, Imark, Page, Rüegger, Wobmann)

Abs. 2bis

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit II

(Jauslin, Clivaz Christophe, Egger Kurt, Girod, Klopfenstein Broggini, Masshardt, Munz, Schneider Schüttel, Suter, Vincenz)

Abs. 2bis

Streichen

Ch. 1 art. 2

Proposition de la majorité

Al. 1, 2, 3

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Al. 2bis

La quantité nette d'électricité importée durant le semestre d'hiver (du 1er octobre au 31 mars) ne doit pas dépasser la valeur indicative correspondant à 20 pour cent de la consommation finale moyenne d'électricité sur trois ans.

Proposition de la minorité I

(Bregy, Egger Mike, Graber, Imark, Paganini, Page, Rösti, Rüegger, Wobmann)

Al. 2

... au moins 38 300 GWh en 2035 et au moins 39 600 GWh en 2050 ...

Proposition de la minorité II

(Graber, Bourgeois, Bregy, Egger Mike, Imark, Jauslin, Paganini, Page, Rösti, Rüegger, Vincenz, Wobmann)

Al. 2

La production nette d'électricité d'origine hydraulique doit atteindre ...

Proposition de la minorité I

(Rösti, Bourgeois, Bregy, Egger Mike, Graber, Imark, Page, Rüegger, Wobmann)

Al. 2bis

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité II

(Jauslin, Clivaz Christophe, Egger Kurt, Girod, Klopfenstein Broggini, Masshardt, Munz, Schneider Schüttel, Suter, Vincenz)

Al. 2bis

Biffer

Abs. 2 - Al. 2

Präsident (Candinas Martin, Präsident): Da die Anträge der Minderheit I (Bregy) und der Minderheit II (Graber) unterschiedliche Fragen betreffen, stelle ich sie in der Abstimmung einzeln dem Antrag der Mehrheit gegenüber.

Abstimmung

Erste Abstimmung - Premier vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 112 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit I ... 76 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Abstimmung

Zweite Abstimmung - Deuxième vote

Für den Antrag der Minderheit II ... 100 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit ... 88 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Abstimmung

Abs. 2bis - Al. 2bis

Erste Abstimmung - Premier vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 99 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit I ... 90 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Abstimmung

Zweite Abstimmung - Deuxième vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 96 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit II ... 88 Stimmen

(6 Enthaltungen)

Übrige Bestimmungen angenommen

Les autres dispositions sont adoptées

Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Ziff. 1 Art. 2a

Antrag der Minderheit I

(Paganini, Bregy, Egger Mike, Graber, Imark, Page, Rüegger, Vincenz, Wismer Priska, Wobmann)

Titel

Erneuerung und Erweiterung von Wasserkraftwerken

Abs. 1

Bei Konzessions- oder Projektgenehmigungen betreffend den Weiterbetrieb von Wasserkraftwerken mit einer installierten Leistung von mehr als 3 Megawatt, die am 31. Dezember 2021 bestanden haben, gilt, auch wenn diese erweitert oder erneuert werden, was folgt:

a. mit Bezug auf die Wasserentnahme:

1. die Artikel 29 ff. des Bundesgesetzes vom 24. Januar 1991 über den Schutz der Gewässer gelten bis 31. Dezember 2035 als sistiert;

2. massgebend sind ausschliesslich die Artikel 80, 82 und 83 (Wasserentnahmen), die Artikel 39a und 43a (Schwall und Sunk sowie Geschiebehaushalt) des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer vom 24. Januar 1991 sowie die Massnahmen nach Artikel 10 des Bundesgesetzes vom 21. Juni 1991 über die Fischerei.

Abs. 2

Der Bundesrat unterbreitet per 31. Dezember 2035 Bericht über die Erreichung der Ausbauziele für die Wasserkraft gemäss Artikel 2 Absatz 2. Ist die Erfüllung dieser Ausbauziele trotz Sistierung gemäss Absatz 1 nicht gewährleistet, unterbreitet der Bundesrat rechtzeitig eine Botschaft zur angemessenen Verlängerung der Sistierung.

Antrag der Minderheit II

(Paganini, Bregy, Egger Mike, Graber, Page, Rüegger, Vincenz, Wobmann)

Abs. 1

...

b. mit Bezug auf die Inventare, Biotope und Landschaftsschutzgebiete:

1. wird ein Objekt betroffen, das in einem Inventar nach Artikel 5 NHG aufgeführt ist, so kann von der ungeschmälerten Erhaltung abgewichen werden;

2. wird ein Biotop von nationaler oder von regionaler und lokaler Bedeutung (Art. 18 ff. NHG) oder werden Geotope betroffen, so kann von der ungeschmälerten Erhaltung bzw. von den Schutzzielen abgewichen werden.

Ch. 1 art. 2a

Proposition de la minorité I

(Paganini, Bregy, Egger Mike, Graber, Imark, Page, Rüegger, Vincenz, Wismer Priska, Wobmann)

Titre

Rénovation et agrandissement des centrales hydroélectriques

Al. 1

Pour les autorisations de concession ou de projet concernant la poursuite de l'exploitation de centrales hydroélectriques dont la puissance nominale est supérieure à 3 MW et qui existaient au 31 décembre 2021, les dispositions suivantes s'appliquent, même si ces centrales sont agrandies ou rénovées:

a. en ce qui concerne les prélèvements d'eau:

1. les articles 29 ss. de la loi fédérale du 24 janvier 1991 sur la protection des eaux sont réputés suspendus jusqu'au 31 décembre 2035;

2. seuls les articles 80, 82 et 83 (prélèvement d'eau), les articles 39a et 43a (éclusées et régime de charriage) de la loi fédérale du 24 janvier 1991 sur la protection des eaux ainsi que les mesures prévues à l'article 10 de la loi fédérale du 21 juin 1991 sur la pêche sont déterminants.

Al. 2

Le Conseil fédéral soumet au 31 décembre 2035 un rapport sur la réalisation des objectifs de développement de l'énergie hydraulique visés à l'article 2 alinéa 2. Si la réalisation de ces objectifs de développement n'est pas garantie malgré la suspension au sens de l'alinéa 1, le Conseil fédéral soumet en temps utile un message visant à prolonger cette suspension pendant une durée appropriée.

Proposition de la minorité II

(Paganini, Bregy, Egger Mike, Graber, Page, Rüegger, Vincenz, Wobmann)

Al. 1

...

b. en ce qui concerne les inventaires, les biotopes et les zones de protection du paysage:

1. lorsqu'il s'agit d'un objet inscrit dans l'inventaire visé à l'article 5 LPN, il peut être dérogé à la conservation intégrale;

2. lorsqu'il s'agit d'un biotope d'importance nationale ou régionale et locale (art. 18 ss. LPN) ou de géotopes, il peut être dérogé à la conservation intégrale ou aux objectifs de protection.

Präsident (Candinas Martin, Präsident): Der Antrag der Minderheit II (Paganini) wurde zurückgezogen.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit I ... 95 Stimmen

Dagegen ... 94 Stimmen

(1 Enthaltung)

Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Ziff. 1Art. 3

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit I

(Graber, Egger Mike, Imark, Page, Rösti, Rüegger, Wobmann)

Titel

Verbrauchsrichtwerte

Abs. 1

Beim durchschnittlichen Energieverbrauch pro Person und Jahr ist gegenüber dem Stand im Jahr 2000 eine Senkung um 43 Prozent bis zum Jahr 2035 und eine Senkung um 53 Prozent bis zum Jahr 2050 anzustreben.

Abs. 2

Beim durchschnittlichen Elektrizitätsverbrauch pro Person und Jahr ist gegenüber dem Stand im Jahr 2000 eine Senkung um 13 Prozent bis zum Jahr 2035 und eine Senkung um 5 Prozent bis zum Jahr 2050 anzustreben.

Antrag der Minderheit II

(Imark, Egger Mike, Graber, Page, Rösti, Rüegger, Wobmann)

Abs. 2

Unverändert

Ch. 1 art. 3

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité I

(Graber, Egger Mike, Imark, Page, Rösti, Rüegger, Wobmann)

Titre

Valeurs indicatives de consommation

Al. 1

S'agissant de la consommation énergétique moyenne par personne et par année, il convient de viser, par rapport au niveau de l'an 2000, une réduction de 43 pour cent d'ici à 2035, et de 53 pour cent d'ici à 2050.

Al. 2

S'agissant de la consommation électrique moyenne par personne et par année, il convient de viser, par rapport au niveau de l'an 2000, une réduction de 13 pour cent d'ici à 2035, et de 5 pour cent d'ici à 2050.

Proposition de la minorité II

(Imark, Egger Mike, Graber, Page, Rösti, Rüegger, Wobmann)

Al. 2

Inchangé

Abstimmung

Erste Abstimmung - Premier vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 136 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit I ... 52 Stimmen

(1 Enthaltung)

Abstimmung

Zweite Abstimmung - Deuxième vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 135 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit II ... 53 Stimmen

(2 Enthaltungen)

Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Block 2 - Bloc 2

Egger Kurt · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Grüne Fraktion

Ich habe in diesem Block zwei Minderheitsanträge. Ich spreche zuerst zur Minderheit I (Egger Kurt) zu Artikel 12 Absatz 2bis Buchstabe a. Es geht hier um die Ausnahmen beim Schutz von Biotopen von nationaler Bedeutung.

Die Kommissionsmehrheit will für Auengebiete, bei denen es sich um Objekte der Typen Gletschervorfelder oder alpine Schwemmebenen von nationaler Bedeutung handelt, generell eine Ausnahme für den Schutz der Biotope machen. Meine Minderheit will diese Ausnahmen auf ein Minimum beschränken, nämlich nur auf jene Projekte gemäss Anhang 1, also auf diejenigen Projekte, die am runden Tisch definiert wurden, um die Versorgungssicherheit rasch zu gewährleisten. Betroffen sind hiervon Projekte, bei denen eine neue Staumauer vorgesehen ist. Das sind insbesondere die Projekte Trift und Gorner. Diese Projekte sind mindestens diskutierbar. Es besteht aber natürlich weiterhin eine Planungspflicht, und im Rahmen dieser Planungspflicht wird auch eine Interessenabwägung vorgenommen.

Der Schutz der Biotope ist für uns ein zentrales Anliegen, und gerade Gletschervorfelder und alpine Schwemmebenen sind Pionierstandorte, die für den Erhalt der Biodiversität wichtig sind. Auengebiete beherbergen mehr als 80 Prozent der einheimischen Tier- und Pflanzenarten, und darüber hinaus sind bereits rund 90 Prozent unserer Auenflächen verschwunden. Wasser ist das Lebenselixier dieser Lebensräume. Sie werden vom Wasser geprägt.

Wenn wir also im Rahmen der Versorgungssicherheit, der Stromversorgungssicherheit, Ausnahmen machen müssen, sollen diese auf ein absolutes Minimum beschränkt werden. Mit der Beschränkung auf bestimmte Projekte haben wir eine gewisse Sicherheit, dass wir hier nicht Tür und Tor öffnen, dass in den nächsten 10 oder 15 Jahren beliebig viele Auengebiete überbaut werden können. Wir bieten Hand für gewisse Ausnahmen, haben aber auch die Sicherheit, dass diese nicht überborden.

Dann komme ich zu meinem zweiten Minderheitsantrag in diesem Block, zu Artikel 35 Absatz 3bis, zum Netzzuschlag. Mein Antrag geht dahin, dass der Bundesrat die Kompetenz haben soll, den Netzzuschlag von heute maximal 2,3 auf maximal 2,8 Rappen pro Kilowattstunde zu erhöhen. Die Erhöhung ist allerdings an eine ganz klare Bedingung geknüpft: Sie darf nur dann erfolgen, wenn die Zwischenziele, die wir ja jetzt in Artikel 2 Absatz 3 beschlossen haben, nicht erreicht werden können.

Mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien in der Schweiz können zentrale Herausforderungen, die sich der Schweizer Politik in der nahen und weiten Zukunft stellen, angegangen werden. Der Umbau weg von den fossilen Energien, hin zu erneuerbaren und damit zu sauberen und klimafreundlichen Energien ist die Basis für den Beitrag der Schweiz zum weltweiten Klimaschutz. Wir erhöhen gleichzeitig die Unabhängigkeit von autokratischen Staaten, aus denen wir heute die fossilen Energien importieren. Der Ausbau der erneuerbaren Energien muss deshalb unter allen - unter allen! - Umständen sichergestellt werden, und der Netzzuschlagsfonds ist die Basis dafür. Er ermöglicht uns, diverse neue Fördertatbestände, die wir kürzlich beschlossen haben, auch zu finanzieren.

Weiter ist er für die Branche wichtig: die Branche, die unter Hochdruck die Ausbildung vieler Fachkräfte an die Hand nimmt und den Ausbau der erneuerbaren Energien umsetzt. Es ist von grosser Wichtigkeit, zu wissen, dass diese grossen Investitionen eben auch erwünscht sind. Wir müssen unter allen Umständen verhindern, dass es wieder Wartelisten gibt, wie wir sie vor einigen Jahren hatten. Das wäre dann tatsächlich Gift für die Branche und würde als Bremsklotz wirken.

Die Berichte des Bundesrates zeigen auf, dass der Netzzuschlagsfonds mit den 2,3 Rappen pro Kilowattstunde tatsächlich bereits im Jahr 2030 nicht mehr ausreicht und so verschuldet sein wird, dass die Verschuldungsdauer mindestens zehn Jahre beträgt. Da kann es dann schnell passieren, dass man wegen dieser Verschuldung Förderprogramme streicht und die Ausbauziele damit erst recht nicht erreicht werden.

Es ist daher von zentraler Bedeutung, dass der Bundesrat die Möglichkeit hat, den Netzzuschlag in dem Fall, wo es nötig ist, zu erhöhen, um eben die Ziele gemäss Artikel 2 zu erreichen.

Imark Christian · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Bei Artikel 12 Absatz 2bis Buchstabe b des Energiegesetzes geht es um Ausnahmen zu den Ausschlusskriterien für das nationale Interesse an der Nutzung erneuerbarer Energien. Gemäss Artikel 12 Absatz 2 sollen in Biotopen von nationaler Bedeutung und in Wasser- und Zugvogelreservaten neue Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien ausgeschlossen sein. Absatz 2bis enthält nun eine Präzisierung, eine Aufzählung, wonach die erwähnten Ausschlusskriterien nicht vollständig gelten sollen. Der Minderheitsantrag II (Imark) sieht unter Buchstabe b vor, dass die Ausschlusskriterien nicht gelten sollen, wenn lediglich die Restwasserstrecke eines Wasserkraftwerkes im Schutzobjekt zu liegen kommt. Diese Formulierung würde es ermöglichen, dass neue Wasserkraftwerke, deren Impact auf schützenswerte Objekte gering ist, nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Mein Antrag bedeutet aber nicht, dass alles gebaut werden darf, was möglich ist, sondern dass die Interessenabwägung zwischen Naturschutz und Versorgungssicherheit auch in entsprechend präzisierten Fällen, wenn lediglich die Restwasserstrecke im Schutzobjekt zu liegen kommt, gemacht werden darf.

Gemäss den Beschlüssen dieses Rates und des Ständerates benötigt es einen sehr grossen Ausbau an Stromproduktionsanlagen. Die Bevölkerungszunahme, die Digitalisierung und die geplante Ausserbetriebnahme bestehender Kernkraftwerke sind bereits bestehende Treiber der Stromlücke. Das in beiden Räten beschlossene "Stromfresser"-Gesetz mit dem integrierten Netto-null-Ziel lässt den künftigen Strombedarf noch einmal zusätzlich explodieren. Die meisten europäischen Länder gehen davon aus, dass sich der Elektrizitätsverbrauch pro Kopf in etwa verdoppeln wird, wenn der Energieverbrauch dekarbonisiert sein soll. Dies bestätigt auch eine Studie der ETH und EPFL von 2022, in der ebenfalls prognostiziert wurde, dass sich der Strombedarf unter den Voraussetzungen mit dem Netto-null-Ziel in etwa verdoppeln wird.

Die Dekarbonisierung ergibt zusammen mit den übrigen Treibern wie der Bevölkerungszunahme und der Digitalisierung sowie der Ausserbetriebnahme bestehender AKW eine Stromlücke von bis zu 80 Terawattstunden beim Jahresbedarf, mit zusätzlichen grossen saisonalen Herausforderungen, insbesondere im Winterhalbjahr. Wenn wir mit dem Zubau von neuen Stromquellen nicht rasch voranschreiten, werden wir nicht nur das Netto-null-Ziel verfehlen, sondern wir werden auch regelmässig Mangellagen erleben - mit Stromabschaltungen und weiter explodierenden Strompreisen, wie wir das letztes Jahr bereits erlebt haben.

Nach Rücksprache mit dem Bundesrat werde ich meinen Minderheitsantrag II allerdings zugunsten meines nachträglich eingereichten Einzelantrages zurückziehen. Es geht darum, dass mein Buchstabe b nicht in Konflikt mit dem Buchstaben b der Kommissionsmehrheit gerät. Es soll also zur Ergänzung der Mehrheiten zu den Buchstaben a und b ein weiterer Buchstabe c geschaffen werden, mit ebendieser erwähnten Ausnahmeformulierung "wenn lediglich die Restwasserstrecke im Schutzobjekt zu liegen kommt".

In diesem Sinne ziehe ich den Minderheitsantrag II (Imark) zugunsten meines Einzelantrages zu Artikel 12 Absatz 2bis Buchstabe c zurück. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Riniker Maja · 2VP-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion

Präsidentin (Riniker Maja, zweite Vizepräsidentin): Herr Christophe Clivaz begründet die Anträge seiner Minderheit und auch die Anträge der Minderheit Jauslin.

Clivaz Christophe · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Grüne Fraktion

Concernant ma première minorité, elle se rapporte à l'article 12 alinéa 2bis et vise à continuer à protéger les zones alluviales actuelles ou futures qui seront inscrites dans l'inventaire fédéral des zones alluviales d'importance nationale après le 1er janvier 2023.

Les zones alluviales d'importance nationale sont très importantes pour la biodiversité. Elles abritent plus de 80 pour cent des espèces animales et végétales indigènes. En outre, il faut rappeler que près de 90 pour cent des zones alluviales ont déjà disparu. Dans ce contexte, les marges proglaciaires et les plaines alluviales alpines sont la seule possibilité de retrouver en Suisse des zones alluviales supplémentaires avec toute leur richesse en termes de biodiversité.

Il est donc inutile de relativiser la protection pour les marges proglaciaires et les plaines alluviales alpines, car nombre de ces sites pionniers sont essentiels pour le maintien de la biodiversité dans les Alpes.

Je vous invite par conséquent à suivre ma minorité et à biffer cet alinéa 2bis.

Toujours à l'article 12, mais à l'alinéa 5, je défends la minorité déposée par mon collègue Jauslin.

Cette minorité invite à tenir compte de la répartition saisonnière de la production d'électricité lors de la détermination de la taille et de l'importance requises d'une installation d'intérêt national. Cela n'a pas de sens de conférer une importance nationale à des installations qui ne contribuent pas de manière significative à la sécurité de l'approvisionnement en hiver. C'est en effet pendant l'hiver que nous connaissons des difficultés d'approvisionnement, et la capacité à produire de l'électricité pendant l'hiver doit être un des critères à prendre en compte.

Je vous invite ainsi à soutenir la minorité Jauslin à l'article 12 alinéa 5.

Enfin, ma deuxième minorité concerne les conditions de remboursement du supplément réseau à l'article 40 lettre e.

Pour rappel, selon l'article 39 de la loi sur l'énergie en vigueur, les entreprises grandes consommatrices d'électricité peuvent demander le remboursement d'une partie ou de la totalité du supplément réseau, qui est actuellement de 2,3 centimes par kilowattheure au maximum, si elles remplissent certaines conditions. La nouvelle lettre e de l'article 40 vise à garantir qu'au moins un tiers du montant remboursé soit affecté à l'amélioration de l'efficacité énergétique ou au développement des énergies renouvelables.

Le remboursement du supplément réseau va à l'encontre du système, puisque le supplément sert à développer la production d'électricité, qui profite à tous les consommateurs. Ce mécanisme de remboursement a cependant été introduit lorsque le supplément réseau a été augmenté, afin d'éviter que les entreprises à forte consommation d'électricité ne soient désavantagées par rapport à la concurrence. A l'époque, une partie du remboursement devait être investie dans des mesures d'efficacité énergétique.

Lors de la dernière augmentation du supplément réseau, cette disposition a été supprimée sans être remplacée, car certaines entreprises ne trouvaient apparemment pas de possibilités d'investissement. La situation a profondément changé et les possibilités d'investissement dans les énergies renouvelables ou dans des projets d'amélioration de l'efficacité énergétique sont aujourd'hui nombreuses.

C'est pourquoi cette condition doit désormais être assouplie de manière à ce qu'un tiers du remboursement puisse également être investi dans le développement des énergies renouvelables ou l'efficacité énergétique. En effet, de nombreuses entreprises concernées disposent de grandes infrastructures et de grands toits qui n'ont pas encore été utilisés. Ma minorité garantit ainsi aux entreprises concernées des moyens financiers leur permettant d'augmenter leur propre sécurité d'approvisionnement et, indirectement, celle de la Suisse.

Je vous demande de suivre ma minorité et d'adhérer ainsi à la décision du Conseil des Etats.

Bregy Philipp Matthias · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Das gibt jetzt eine Reihe von Walliser Interventionen. Sie sehen, nicht immer, wenn man vom gleichen Ort kommt, spricht man auch vom Gleichen. Aber das ist gut, das gehört in einer Demokratie dazu.

Gerne spreche ich zu meinen zwei Minderheitsanträgen bei Artikel 12 Absatz 3bis und bei Artikel 26b. In beiden Fällen geht es um eine Kann-Vorschrift. In der ersten Variante, bei Artikel 12 Absatz 3bis, geht es darum, aus einer Muss- eine Kann-Formulierung zu machen, und bei Artikel 26b geht es darum, eine Kann-Formulierung für den Bundesrat zu schaffen.

Damit ist aber inhaltlich noch nichts zu diesen beiden Artikeln gesagt. Erlauben Sie mir auch hierzu eine kurze Bemerkung: In Artikel 12 Absatz 3bis geht es um die Schutz-, Ersatz- und Wiederherstellungsmassnahmen. Für mich ist klar: Hier muss den Behörden ein Spielraum gewährt werden. Schutz-, Ersatz- und Wiederherstellungsmassnahmen sind wichtig und sollen auch die Regel bleiben. Es gibt aber Werke, bei denen man keine geeigneten Gebiete und Objekte für diese Massnahmen hat. Dort, wo man das eben nicht hat, soll ein zusätzliches Werk nicht verhindert werden. Darum ist es wichtig, dass man den bewilligenden Behörden eine Kann-Vorschrift in die Hände gibt, die sie nutzen können.

Bei Artikel 26b geht es darum, eine Kann-Vorschrift zugunsten des Bundesrates einzuführen, nämlich, dass man entweder die Cost-plus-Lösung wählen oder Investitionsbeiträge bis 60 Prozent gewähren kann, wenn es um Pumpspeicherwerke geht - typischerweise Kraftwerke, die Winterstrom produzieren. Auch hier gilt: Mit dieser Möglichkeit räumen wir dem Bundesrat einen gewissen Handlungsspielraum ein. Wir schaffen einen Anreiz für Investitionen, zugleich erhöhen wir die Investitionsbereitschaft. Beides ist entscheidend, wenn wir die Energiewende schaffen wollen.

Sie sehen: Bei der ersten Formulierung ohne "kann" verhindern wir gewisse Objekte, weil es schlichtweg keine geeigneten Gebiete und Objekte gibt, bei denen sich die Massnahmen umsetzen liessen. Bei der zweiten Formulierung ohne "kann" verhindern wir zudem den Investitionsanreiz. In beiden Fällen sollten wir den Mut haben, uns mit einer Kann-Formulierung für eine offenere und damit flexiblere Lösung zu entscheiden.

In diesem Sinne bitte ich Sie, meinen beiden Minderheitsanträgen zuzustimmen und den Behörden mit zwei Kann-Formulierungen einen gewissen Handlungsspielraum einzuräumen.

Graber Michael · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich spreche zu meinem Minderheitsantrag zu Artikel 12 Absatz 3ter. Ich beantrage, dass die Windkraftwerke von dieser doch etwas speziellen Interessenabwägung gemäss Absatz 3 ausgenommen werden. Ich weiss, da wird von Ihnen jetzt reflexartig kommen, die SVP sei gegen die Windkraft. Ich kann Ihnen aber, wie ich es vorhin bereits gemacht habe, versichern, dass wir zur Technologieoffenheit stehen. Es geht nicht um pro oder contra Windkraft.

Ich möchte einleitend einen bekannten Spruch von Albert Einstein zitieren: "Man soll die Dinge so einfach wie möglich machen, aber nicht einfacher." Wir müssen Gleiches nach Massgabe seiner Gleichheit gleich und Ungleiches nach Massgabe seiner Ungleichheit ungleich behandeln. Das heisst also für Sie, die Sie hier im Parlament sitzen, dass Sie Unterschiedliches unterschiedlich regeln, unterschiedlich behandeln und auch gesetzgeberisch unterschiedlich würdigen müssen.

Darum war die SVP-Fraktion auch gegen diesen "Wind-Express". Das Bundesamt für Justiz sagte beim "Solar-Express" einigermassen klar, dass es ein Problem mit der Verfassungsmässigkeit geben könnte. Die UREK-N musste dann doch relativ kreativ sein, um die Verfassungsmässigkeit irgendwie hinzukriegen. Beim "Wind-Express" haben wir gesagt, dass wir da nicht mehr mitmachen, weil da eben eine Gleichbehandlung nicht mehr gerechtfertigt ist. Das ist auch der Kern meines Änderungsantrages.

Stellen Sie sich einmal vor: Falls wir kein Kernenergieverbot hätten - gut, dann hätten wir die Probleme nicht, über die wir hier beraten -, würde es niemandem von Ihnen einfallen, Verfahren abzukürzen, Einsprachemöglichkeiten zu beschränken oder gar eine Interessenabwägung direkt ins Gesetz zu schreiben. Nochmals: Die SVP ist technologieoffen. Ihre Gegnerschaft wäre in diesem Fall nicht die SVP, sondern eine andere. Aber Windenergie hat nun eben mal eine andere Ökobilanz als beispielsweise Solarenergie, der Eingriff hat eine andere Qualität, und auch die Bevölkerung reagiert anders als beispielsweise bei der Solarenergie. Bei der Kernenergie würden Sie das, wie gesagt, auch nicht machen. Es käme Ihnen nie in den Sinn, das gleich zu handhaben.

Wenn Sie von der Akzeptanz in der Bevölkerung und einem möglichen Referendum sprechen, das im Raum steht: Sie würden dieses Risiko massiv entschärfen, wenn Sie bei dieser Interessenabwägung die Windkraft ausnehmen würden. Man sollte die Bevölkerung vor Ort mit einbeziehen und ihr auch die Möglichkeit geben, sich zu äussern, die rechtsstaatlichen Verfahren einhalten und auch die Art der Interessenabwägung nicht per Gesetz diktieren. Das wäre ein zentralistischer Ansatz. Dieser hätte zum Ergebnis, dass man die Akzeptanz der Windkraftanlagen mit diesem vom Bund diktierten Ansatz zur Interessenabwägung nicht stärken würde, sondern, im Gegenteil, vielmehr gefährden würde.

Es würde mir grosse Freude machen, wenn Sie das ein wenig differenzierter ansehen und nicht alles viel zu sehr vereinfachen würden. Besten Dank für Ihre Unterstützung.

Riniker Maja · 2VP-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion

Präsidentin (Riniker Maja, zweite Vizepräsidentin): Frau Vincenz begründet einen Antrag der Minderheit Jauslin.

Vincenz-Stauffacher Susanne · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion

Ich spreche zur Minderheit Jauslin zu Artikel 27b Absatz 3 des Energiegesetzes. Die Minderheit will den Prozentsatz des Beitrags, der für die Projektierung neuer Geothermieanlagen in Anspruch genommen werden kann, von 40 Prozent der anrechenbaren Projektierungskosten, wie vom Bundesrat vorgesehen, auf 60 Prozent erhöhen.

Im Gegensatz zu Wind- und anderen Anlagen bestehen bei der Geothermie viele Unbekannte. Wir wissen nicht, wie der Untergrund aufgebaut und ob eine Nutzung überhaupt möglich ist. Der Untergrund ist heikel und die Nutzung erfordert vorgängig grosse Investitionen. Aus diesem Grund rechtfertigt sich eine Erhöhung auf dieselbe Grösse wie bei der grundsätzlichen Förderung und damit auf 60 Prozent. Dabei ist wichtig: Es geht bei dieser Bestimmung ausschliesslich um die Unterstützung von Projekten, welche auf erfolgreichen Bohrungen basieren. Der beantragte Anteil von höchstens 60 Prozent der Projektierungskosten für neue Geothermieanlagen ist bei einer anschliessenden Erstellung von entsprechenden Fördermitteln für die Erstellung wieder in Abzug zu bringen. Man kann also nicht beides beanspruchen.

Die Geothermie hat ein grosses Potenzial, geht in der energiepolitischen Diskussion aber gern vergessen. Bedauerlich ist, dass es mit dieser Technologie langsam vorwärtsgeht, dass aktuell nur wenige solche Gesuche gestellt und die gesprochenen Gelder nicht ausgeschöpft werden. Hier besteht also noch Aufholbedarf, vor allem im Speicherbereich.

Die Geothermie ist mit speziellen Schwierigkeiten konfrontiert. Es gibt immer wieder Rückschläge, wenn man kein, zu wenig oder zu wenig heisses Wasser findet. Dass Projekte fehlschlagen, gehört bei der Geothermie zum Alltag. Oder ein anderer Aspekt: Es gibt z. B. für die mitteltiefen, das sind 500 bis 3000 Meter, und tiefen Geothermien keine verlässlichen Karten, und die verlässlichen Instrumente werden gerade erst geschaffen.

Vor diesem Hintergrund erscheint es gerechtfertigt, die Projektierung neuer Geothermieanlagen zu fördern. Damit dies dann auch erfolgreich sein kann, bedarf es der von der Minderheit Jauslin beantragten Erhöhung des Förderbeitrags auf 60 Prozent der anrechenbaren Projektierungskosten. Dies lässt sich anhand eines Beispiels veranschaulichen: Das grosse Problem der Geothermie ist, dass man bei der ersten Bohrung den Untergrund noch nicht kennt. Beim Fernwärmenetz von Riehen wird eine zweite Bohrung gemacht, um noch mehr Wärme für die Energieversorgung zu nutzen. Diese zweite Bohrung konnte nun aber nur gemacht werden, weil man wusste, dass die erste funktioniert hatte.

Es gibt Bohrungen, die zur Gewinnung von Elektrizität gemacht werden. Wenn man dort nicht fündig wird, dann kann diese Bohrung für Wärme genutzt werden. Das kann die Folge einer erfolgreichen Bohrung sein, die das nötige Temperaturdelta, um eine Turbine zu betreiben, verfehlt. Daher ist die Wärme hier nicht einfach wegzudenken, denn es geht auch um eine Speicherung von Energie. Es ist eine Sektorkoppelung möglich, die nicht unterschätzt werden darf. Berechnungen haben ergeben, dass mit der Wärmespeicherung und -nutzung aus dem Untergrund jährlich 4 bis 6 Terawattstunden Energie eingespart werden könnten. Das ist nicht nichts. Es ist ein nicht zu unterschätzender Baustein für die Lösung unserer Energieprobleme.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, bei Artikel 27b Absatz 3 der Minderheit Jauslin zu folgen.

Riniker Maja · 2VP-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion

Präsidentin (Riniker Maja, zweite Vizepräsidentin): Frau Masshardt begründet einen Antrag der Minderheit Nordmann.

Masshardt Nadine · Mit-F · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Die Minderheit I (Nordmann) beantragt Ihnen, dem Bundesrat zu folgen. Dieser Absatz wurde mit der Energiestrategie eingeführt, und der Bundesrat sowie die Minderheit I wollen ihn beibehalten. Damit behalten wir die Bestimmung, dass der Bundesrat ausnahmsweise einer kleineren Anlage zur Nutzung erneuerbarer Energien oder einem Pumpspeicherkraftwerk ein nationales Interesse gemäss Artikel 12 zuerkennen kann, wenn sie oder es einen zentralen Beitrag zur Erreichung der Ausbauziele leistet. Es gibt nur eine kleine Anpassung: Statt von "Ausbaurichtwerten" sprechen wir nun von "Ausbauzielen" gemäss Artikel 2.

Die Minderheit I will zudem, dass die Suche nach einem alternativen Standort weiterhin berücksichtigt wird, und will deshalb bei Absatz 2 beim geltenden Recht bleiben. Diese Suche nach Alternativstandorten ist zentral, damit die Auswirkungen auf die Natur so gering wie möglich sind. Denn bei kleineren Anlagen ist die Umweltauswirkung tendenziell höher; umso wichtiger sind gründliche Abklärungen.

Ich bitte Sie, der Minderheit I (Nordmann) zu folgen.

Klopfenstein Broggini Delphine · Mit-F · Nationalrat · Genf · Grüne Fraktion

Ma minorité concerne l'article 13 et propose simplement d'abroger l'article dans son entier. Intitulé "Reconnaissance d'un intérêt national dans d'autres cas", cet article prévoit que tant que les objectifs de développement de la production d'électricité issue d'énergies renouvelables ne sont pas atteints, même si une installation destinée à l'utilisation des énergies renouvelables ne présente pas la taille ou l'importance requises, le Conseil fédéral peut lui reconnaître un intérêt national. Le Conseil fédéral pourrait dès lors décider que les autorisations nécessaires pour cette installation soient octroyées dans le cadre d'une procédure concentrée et abrégée.

Le grand problème de cet article est qu'il porte atteinte à trois décisions importantes. La première décision est celle de la table ronde consacrée à l'énergie hydraulique. L'article contredit le consensus trouvé avec les organisations environnementales. Il paraît en effet absurde d'évaluer, d'une part, avec la table ronde consacrée à l'énergie hydraulique 33 nouvelles installations selon des critères écologiques et économiques, d'en prévoir 15 pour une réalisation prioritaire, puis, d'autre part, de permettre au Conseil fédéral de ne pas tenir compte des résultats de ces discussions, lui donnant la possibilité d'attribuer l'intérêt national à de petites installations, ce qui signifierait que cet intérêt prévaudrait sur les autres, notamment ceux de la biodiversité.

La deuxième décision à laquelle il est porté atteinte avec l'article 13 est celle de la Convention alpine, qui stipule le respect du principe de précaution et celui du pollueur-payeur, des principes qui ne vont pas de pair avec l'autorisation d'installation sans pesée d'intérêts précise et sans examen des sites au préalable.

La troisième décision à laquelle il est porté atteinte avec cet article est celle de la Déclaration sur l'eau, signée par la Suisse. Selon cette déclaration, les parties contractantes de la Convention alpine s'engagent, premièrement, à préserver les derniers cours d'eau naturels dans les Alpes, en tenant dûment compte du rôle qu'ils jouent dans le maintien nécessaire d'une bonne qualité d'eau et de la quantité d'eau dans ces zones de montagne; deuxièmement, à promouvoir l'amélioration - ou plutôt la revitalisation - et la restauration de l'état naturel des cours d'eau, y compris l'hydromorphologie, sur la base des approches appropriées disponibles, dans le but d'assurer un fonctionnement aussi proche que possible de la nature, favorable à la protection des ressources en eau, de la biodiversité et des services écosystémiques associés, y compris au niveau transfrontalier. Voilà ce que dit clairement cette convention que le Conseil fédéral a signée.

Pour toutes ces raisons, cet article n'a rien à faire dans la loi. Il contrevient à des décisions que le Conseil fédéral lui-même a prises. L'urgence du renouvelable ne doit pas nous faire faire n'importe quoi. Mettre à mal la nature nous coûtera très cher.

C'est la raison pour laquelle ma minorité propose d'abroger l'article 13.

Riniker Maja · 2VP-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion

Präsidentin (Riniker Maja, zweite Vizepräsidentin): Herr Müller-Altermatt ist entschuldigt.

Bourgeois Jacques · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · FDP-Liberale Fraktion

Dans le cadre de ce bloc 2, le groupe libéral-radical juge important que les cantons puissent, par le biais de leur plan directeur respectif, désigner les zones et tronçons de cours d'eau qui se prêtent à l'exploitation de l'énergie hydraulique et éolienne. L'inscription dans les plans directeurs cantonaux tiendra compte, dans un premier temps, des intérêts des uns et des autres, en particulier des communes, mais une fois ces plans directeurs adoptés, les procédures d'autorisation devraient être simplifiées et accélérées.

Nous jugeons également important, à l'article 12, d'élever les énergies renouvelables indigènes au rang d'intérêt national. Nous sommes d'avis, contrairement au Conseil des Etats, que de telles installations ne devraient pas voir le jour dans les biotopes d'importance nationale et les réserves de sauvagine et d'oiseaux migrateurs. Toutefois, cette interdiction ne devrait pas s'appliquer aux zones alluviales s'il s'agit en particulier de nouveaux objets du type marges proglaciaires. Votre serviteur a déposé récemment un postulat sur cette question. Il sera intéressant de connaître le potentiel de production d'énergie hydraulique liée au retrait de nos glaciers. Par conséquent, ne fermons pas la porte à ces potentiels. Le groupe libéral-radical suivra la majorité à l'article 12 alinéa 2bis.

Nous soutenons également le fait de déroger à cette règle lorsqu'un objet est inscrit dans l'inventaire à l'article 5 de la loi sur la protection du paysage. Nous vous invitons toutefois à suivre, à l'article 12 alinéa 3bis, la minorité Bregy qui propose de permettre, dans certaines conditions, de renoncer à des mesures de protection, de reconstitution, de remplacement ou de compensation.

Pour les autres dispositions de l'article 12, le groupe libéral-radical suivra la majorité de la commission.

A l'article 13, "Reconnaissance d'un intérêt national dans d'autres cas", le groupe libéral-radical suivra la majorité. En effet, nous sommes d'avis qu'il est important que le Conseil fédéral, dans certaines conditions, puisse reconnaître un intérêt national aux installations qui ne présentent pas la taille ou l'importance requises si les objectifs de développement de la production d'électricité issue des énergies renouvelables indigènes ne sont pas atteints.

A l'article 26b, le groupe libéral-radical suivra partout la majorité. Nous jugeons suffisant de soutenir les centrales de pompage-turbinage par le biais de la prime de marché flottante. Une solution "cost-plus" ou des contributions d'investissement ne sont par conséquent pas nécessaires.

A l'article 27b alinéa 3, je vous invite à suivre la minorité Jauslin. Nous savons tous que la géothermie pourrait apporter une contribution significative à notre sécurité d'approvisionnement, en particulier sur le plan de la production de chaleur, mais aussi en partie au niveau électrique. Les coûts des forages et les garanties aux risques sont actuellement insuffisamment pris en compte et sont par conséquent un frein au développement de projets dans ce domaine. Si nous voulons analyser le potentiel de notre sous-sol et développer cette forme de production d'énergie, nous devons augmenter les soutiens aux coûts d'étude de projets.

Au sujet de l'article 35 sur la perception et l'affectation, à l'alinéa 3bis, le groupe libéral-radical soutiendra la majorité. Il n'est à notre avis pas nécessaire d'augmenter le supplément réseau jusqu'à hauteur de 2,8 centimes par kilowattheure au maximum, comme le demande la minorité Egger Kurt. Le fonds est actuellement doté de 2,6 milliards de francs et, compte tenu des prix du marché actuellement élevés, ce fonds est peu sollicité. Par conséquent, les 2,3 centimes par kilowattheure actuellement perçus sont suffisants.

Pour terminer mes propos dans ce bloc 2, à l'article 40, je vous invite, à la lettre e, à soutenir la majorité qui propose de biffer cette disposition. Nous ne devons pas d'ores et déjà fixer un pourcentage du montant remboursé pour accroître l'efficacité énergétique ou à investir dans les énergies renouvelables indigènes. Chacun doit pouvoir rester libre de prendre les mesures adéquates par rapport à sa situation personnelle.

Weber Céline · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Grünliberale Fraktion

Dans ce deuxième bloc, nous nous concentrons plus particulièrement sur l'équilibre des intérêts prépondérants lors de la construction d'infrastructures énergétiques, d'une part, et le financement du rachat et les contributions à l'investissement, d'autre part.

S'agissant de l'équilibre des intérêts lors de la construction, de l'agrandissement ou de la rénovation d'infrastructures énergétiques fonctionnant à l'aide d'énergies renouvelables, soit les articles 10 à 13 de la loi sur l'énergie, il est primordial de tenir compte de l'équilibre entre l'intérêt national lié à la production d'électricité et le maintien de biotopes et autres objets classés à l'inventaire fédéral.

Pour le groupe vert'libéral, plusieurs points doivent être pris en considération dans l'arbitrage de cet équilibre. Premièrement, le dommage causé à la nature est-il réversible ou non? En d'autres termes, si une infrastructure énergétique n'est plus nécessaire dans 20 ans, pourra-t-elle être démontée sans laisser de dommage qui ne serait pas réversible? Deuxièmement, l'unité de la production supplémentaire d'électricité est-elle élevée au regard de l'atteinte à l'objectif de protection ou au contraire faible? En d'autres termes, l'atteinte, momentanée ou durable, portée à la nature est-elle défendable au regard de la quantité d'électricité que l'infrastructure permet de produire? Des mesures compensatoires sont-elles dans ce cas justifiées ou pas? Enfin, troisièmement, quelle est la part d'électricité hivernale que l'infrastructure permet de produire au regard de la part estivale, étant entendu que le risque de pénurie en Suisse, si pénurie il y a, se situe en hiver et non en été?

En suivant ce raisonnement, le groupe vert'libéral reconnaît la valeur aussi bien de la production d'électricité que de la préservation de notre nature et, à ce titre, vous demande de vous rallier partout à la majorité, sauf à l'article 12 alinéa 5, où nous suivrons la minorité Jauslin, et à l'article 13 alinéas 1 et 2, où nous suivrons la minorité I (Nordmann).

Schaffner Barbara · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion

Als Präsidentin des Verbands Biomasse Suisse freue ich mich, dass wir in diesem Energiegesetz zwar viel, aber nicht ganz ausschliesslich über Strom sprechen, sondern manchmal auch über Gas.

In Artikel 15 EnG wird der Begriff "Biogas" neu zu "erneuerbare Gase" erweitert, und für die Vergütung wird eine Referenz auf den Marktpreis gemacht. Ich verstehe das als Marktpreis für nicht fossiles Gas. Vielleicht könnte das einer der Kommissionssprecher nachher noch bestätigen.

Ich komme nun zu den Artikeln mit Minderheitsanträgen.

Artikel 26b EnG ist aus Sicht der grünliberalen Fraktion überflüssig. Pumpspeicherkraftwerke sind zweifelsohne wichtig für die Stabilität des Stromnetzes. Wir sind aber der Meinung, dass es über längere Fristen gerechnet keine verstärkte Förderung und insbesondere auch keinen Heimatschutz braucht.

In Artikel 27b EnG geht es um Geothermieanlagen. Die Situation ist da ganz anders als bei den Pumpspeicherkraftwerken, bei denen wir langjährige Erfahrungen mit Planung, Bau und Betrieb haben und bei denen die einzige Unsicherheit in der Entwicklung des Strompreises besteht. Trotz den hohen Erwartungen in Geothermieprojekte müssen wir feststellen, dass in der Schweiz noch kein Tiefengeothermie-Projekt erfolgreich in Betrieb genommen werden konnte, jedenfalls nicht in der Art wie vorgesehen. Trotzdem kann die Geothermie in einem Energiesystem der Zukunft einen wesentlichen Beitrag leisten. Aufgrund dieser Aussichten und der hohen Projektrisiken, die mit der Geothermie verbunden sind, befürwortet die grünliberale Fraktion einen höheren Beitrag bis maximal 60 Prozent an die Projektierungskosten.

Beim Netzzuschlag befinden wir uns heute ja schon auf dem gesetzlich festgelegten Maximum von 2,3 Rappen pro Kilowattstunde. Mit den vorliegenden Gesetzesanpassungen werden zahlreiche Fördermechanismen angepasst und teilweise neue Fördertatbestände geschaffen. Auf dem Papier sieht es also danach aus, dass dafür mehr finanzielle Mittel notwendig sein könnten. Wir haben aber auch gestiegene Energiepreise. Dadurch sinken die notwendigen Fördermittel pro Kilowattstunde oder fallen sogar ganz weg. Aus Sicht der grünliberalen Fraktion ist eine Erhöhung des maximalen Netzzuschlags deshalb aktuell verfrüht, weshalb wir den Minderheitsantrag Egger Kurt ablehnen. Ein Zusammenhang besteht hier zum Umstand, dass sich der Netzzuschlagsfonds neu verschulden dürfen soll. Dadurch entsteht mehr Flexibilität im System. Der Netzzuschlag kann auch zu einem späteren Zeitpunkt bedarfsgerecht angepasst werden. Wir werden also auch den Einzelantrag Aeschi Thomas ablehnen.

Noch ein Wort zu Artikel 40: Die grünliberale Fraktion unterstützt hier die Minderheit Clivaz Christophe und damit den Ständerat. Energiegrossverbraucher sollen stärker in die Pflicht genommen werden, damit sie die Rückerstattung des Netzzuschlags wieder in die Energieeffizienz oder in die inländische Energieproduktion investieren.

Wismer-Felder Priska · Mit-F · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

In diesem Block beschäftigen wir uns mit dem nationalen Interesse an der Nutzung der erneuerbaren Energien. Dass grundsätzlich ein solches Interesse besteht, ist wohl kaum von jemandem bestritten, denn eine tatsächliche Mangellage - davon haben wir in diesem Winter einen Vorgeschmack erhalten - wäre für die Menschen in unserem Land sowie für die Wirtschaft eine absolute Katastrophe. Artikel 12 ist somit ein Kernpunkt, an dem sich entscheidet, ob es uns gelingen wird, mit diesem Gesetz auch tatsächlich den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben und damit mehr Strom in unser Netz zu bringen oder eben nicht.

Im Gegensatz zum Ständerat hat die Kommission des Nationalrates einige Einschränkungen wieder eingefügt, mit denen die Natur Vorrang vor den Interessen an der Nutzung von Energie haben soll. Das ist für Biotope von nationaler Bedeutung sowie für Wasser- und Zugvogelreservate der Fall. Diesen Beschluss unterstützt unsere Fraktion geschlossen. Was die Auengebiete betrifft, die erst jetzt in den Vorfeldern von Gletschern entstehen, sind wir der Meinung, dass diese nicht generell ausgeschlossen werden sollen. Wir werden somit bei Artikel 12 Absatz 2 die Minderheiten I (Egger Kurt) und III (Clivaz Christophe) ablehnen. Jedoch werden einige von uns dem Einzelantrag Imark zustimmen, welcher dem zurückgezogenen Minderheitsantrag II (Imark) entspricht. Er gewichtet die Stromproduktion stärker, wenn lediglich die Restwasserstrecke im Auengebiet liegt.

Im Weiteren geht es in diesem Block auch um die finanzielle Unterstützung zum Ausbau der erneuerbaren Energien. Diese wird - und das sei an dieser Stelle auch wieder einmal betont - nicht aus der öffentlichen Staatskasse bezahlt, sondern durch den Netzzuschlagsfonds, der durch einen Zuschlag auf den Strompreis gespiesen wird. Wir haben heute in der Diskussion bereits gehört, dass der Fonds im Augenblick sehr gut gefüllt ist.

Der Ständerat hat entgegen der ursprünglichen Vorlage des Bundesrates die gleitende Marktprämie eingeführt. In unseren Augen ist dies ein zielführendes und effektives Mittel, welches wir unterstützen. Um die Mehrheitsfähigkeit dieses umfangreichen Gesetzes erhalten zu können, ist es jedoch wichtig, dass wir die Abgabe von heute 2,3 Rappen pro Kilowattstunde nicht erhöhen, sondern auf diesem Stand belassen. Wir lehnen den entsprechenden Minderheitsantrag in Artikel 35 Absatz 3bis somit ab.

Zusammenfassend darf ich für unsere Fraktion festhalten, dass wir praktisch überall der Mehrheit folgen werden, mit Ausnahme von Artikel 26b, wo es um die Investitionsbeiträge an Pumpspeicherkraftwerke geht, die in unseren Augen ein wichtiger Bestandteil des Erhalts der Stromversorgungssicherheit sind. Den Einzelantrag Aeschi Thomas lehnen wir ab.

Munz Martina · Mit-F · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion

Artikel 12 ist ein weiterer Schicksalsartikel. Ich werde mich deshalb im Fraktionsvotum der SP vor allem auf diesen Artikel beschränken. Er ist für das Gelingen der Vorlage entscheidend. Ich bitte Sie, den geschmiedeten Kompromiss mitzutragen und den Antrag der Minderheit II (Imark), den Antrag der Minderheit Bregy und den Antrag der Minderheit Graber abzulehnen. Dieser Artikel, wie er aus der Kommission hervorgeht, ist die rote Linie; ich bitte Sie deshalb, der Kommissionsmehrheit zu folgen.

Es geht um das Abwägen von Schutz- und Nutzinteressen. Zurzeit wird das nationale Interesse an der Nutzung der erneuerbaren Energien sehr hoch gewichtet. Dabei darf das Schutzinteresse nicht einfach vom Tisch gewischt werden. Es gibt nur wenige Biotope von nationaler Bedeutung, gerade einmal 2,8 Prozent der Landesfläche sind so geschützt. Diese wertvollen und unwiederbringlichen Flächen sollen trotz des Zubaus von erneuerbaren Energien weiterhin Schutz geniessen. Das ist auch klar die Meinung der Bevölkerung, wie eine repräsentative Umfrage gezeigt hat.

Mit dem Ausschluss der Biotope von nationaler Bedeutung sowie der Wasser- und Zugvogelreservate hat die Kommission einen entscheidenden Kompromiss gemacht. Durch die Wahrung der Schutzinteressen der Natur hat der Mantelerlass gute Chancen, mehrheitsfähig zu sein.

Unklar blieb lange, wie Artikel 12 EnG und Artikel 9bis StromVG zusammenspielen. Die Verwaltung hat in der Kommission wie folgt Stellung dazu genommen: In Artikel 12 gehe es grundsätzlich darum, zu definieren, welche Anlagen von nationalem Interesse seien. Bei Artikel 9bis StromVG handle es sich quasi um eine Teilmenge dieser Anlagen, die in der Raumplanung und im Umweltrecht noch höher eingestuft würden. Auch Bundesrat Rösti hat mit seinen Aussagen die Auslegung der zwei Artikel klargestellt: Einerseits sei sicherzustellen, dass möglichst rasch Strom aus Wasserkraft, Wind- und Sonnenenergie zugebaut werden könne; andererseits sei aber auch sicherzustellen, dass dies aus Sicht des Landschafts- und Naturschutzes verträglich bleibe. Auf diesen Grundpfeilern basiere das Konzept dieses Kompromisses.

Damit ist klar, dass in der Richtplanphase Gleichrangigkeit der Energienutzungs- und Schutzinteressen gemäss Artikel 12 EnG gelten soll, und in der anschliessenden Planungs- und Bewilligungsphase soll Vorrang der Energieinteressen gemäss Artikel 9bis StromVG gelten. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich die Kommissionssprecher und den Bundesrat, mich zu korrigieren. Dieser Punkt gab im Vorfeld viele Diskussionen.

In Artikel 12 Absatz 2bis geht es um die Gletschervorfelder. Ein Teil unserer Fraktion wird sich der Minderheit I (Egger Kurt) und der Minderheit III (Clivaz Christophe) anschliessen. Die Gletschervorfelder und Auengebiete sind die Regenwälder der Schweiz, sie sollen vor Nutzinteressen geschützt sein. Unsinnig und gefährlich ist der Minderheitsantrag Bregy, der durch den Verzicht auf Schutz-, Ersatz- oder Ausgleichsmassnahmen eine wirtschaftliche Optimierung beim Zubau von erneuerbaren Energien will. Das lehnt unsere Fraktion ab, genauso wie den Minderheitsantrag II (Imark) und den Minderheitsantrag Graber. Beim Minderheitsantrag Graber ist für uns nicht verständlich, warum die SVP-Fraktion die Wasserkraftnutzung in den empfindlichen Schutzgebieten zulassen will und gleichzeitig die Windenergie zu verhindern versucht. Es braucht eine Opfersymmetrie.

Wir bitten Sie, in diesem Block den wichtigen Kompromiss zwischen Schutz- und Nutzinteressen mitzutragen, damit der Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion vorwärtsgehen kann - ohne die umstrittensten Eingriffe in die Natur.

Page Pierre-André · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Je vous présente la position du groupe UDC concernant le bloc 2, qui traite des articles 12 à 40 du projet de modification de la loi sur l'énergie. J'irai à l'essentiel et n'entrerai pas dans le détail des diverses propositions d'amendement. Je crois que cela ne servirait pas à grand-chose.

A l'article 12 alinéas 3bis et 3ter, il est important de suivre les minorités Bregy et Graber. La minorité Bregy demande de renoncer à certaines mesures de protection. La minorité Graber demande d'exclure les installations éoliennes et la pesée des intérêts. Dans les deux cas, c'est par souci de simplification.

A l'article 12 alinéa 2bis, je vous recommande de suivre la minorité II (Imark). Elle propose de modifier la lettre b de la façon suivante: "b. lorsque seul le tronçon à débit résiduel se trouve dans l'objet protégé." C'est essentiel pour la réalisation des différents projets.

A l'article 13, je vous prie de suivre la majorité de la commission et de rejeter la proposition de la minorité II (Klopfenstein Broggini).

A l'article 26 alinéa 1, nous suivrons la minorité Bregy qui demande d'adhérer à la décision du Conseil des Etats, qui prévoit des contributions d'investissement qui couvrent au maximum 60 pour cent d'investissement.

A l'article 27b alinéa 3, je vous invite à suivre la majorité de la commission pour les nouvelles installations qui exigent une subvention de 40 pour cent pour financer les coûts d'étude des projets. C'est le même raisonnement qu'à l'article précédent: il est de notre devoir de tenir compte de l'aspect financier.

A l'article 37a, la proposition Aeschi Thomas a pour but d'éviter que le fonds alimenté par le supplément ne soit dans les chiffres rouges. L'auteur propose de biffer tout l'article. Vous l'avez entendu dans le débat d'entrée en matière, M. le conseiller fédéral Rösti a dit que le fonds était suffisamment pourvu. Cela nous conforte dans notre position de soutenir la proposition Aeschi Thomas.

A l'article 40, nous vous proposons de biffer la lettre e qui demande que 33 pour cent du montant remboursé soit consacré à des mesures visant à accroître l'efficacité ou à investir dans des énergies renouvelables. Chacun doit pouvoir décider librement de ses investissements. Le droit en vigueur nous convient et je vous demande de le confirmer.

Girod Bastien · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion

Geschätzte noch verbleibende Damen und Herren, es geht in Artikel 12 EnG um das nationale Interesse - doch das Interesse am nationalen Interesse scheint hier drin nicht so gross zu sein. Ich freue mich, dass dennoch ein paar Leute hier sind.

Ich bitte Sie, bei Artikel 12 Absatz 2bis der Minderheit I (Egger Kurt) zu folgen. Es geht hier um die Gletschervorfelder. Dort gibt es noch wenige intakte Flusslandschaften, zum Teil entstehen sie auch neu. Was verlangt Herr Egger? Er sagt, dass bei den fünfzehn Projekten des runden Tisches eine Ausnahme gewährt werden soll, aber nicht noch bei weiteren. Die Mehrheit ist natürlich nicht ganz korrekt. Sie argumentiert immer mit dem runden Tisch, schafft aber die Möglichkeit, dass auch noch weitere Projekte in den Gletschervorfeldern gebaut werden können. Daher bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit I (Egger Kurt) anzunehmen. Ansonsten werden wir den Antrag der Minderheit III (Clivaz Christophe) unterstützen, das Ganze zu streichen.

Sicher ablehnen muss man den Antrag der Minderheit II (Imark). Hier geht es nicht mehr nur um die Gletschervorfelder, sondern es geht darum, ob auch in anderen Schutzgebieten, zum Beispiel oberhalb von Auen, Wasserkraftwerke erstellt werden können. Es würde dann nur noch die Restwassermenge durch das Auengebiet fliessen. Sie können sich vorstellen, dass das für die biologische Vielfalt in diesem Auengebiet eine Katastrophe wäre, insbesondere wenn man sieht, wie dieses Parlament mit Restwassermengen umgeht. Das ist keine Garantie, das wird dann bei Bedarf noch weiter reduziert.

Der Antrag der Minderheit Bregy zu Absatz 3 macht, wenn der Ausbau das Ziel ist, einfach keinen Sinn. Denn hier geht es um Kompensationsmassnahmen. Es lassen sich immer Kompensationsmassnahmen finden. Damit wird der Bau einer Anlage nicht verhindert. Es geht ja darum, die negative Einwirkung auszugleichen. Damit wird auch die Akzeptanz gestärkt. Mit diesem Antrag würde man der Natur schaden und dem Zubau nicht mal helfen.

Der Minderheitsantrag Graber zu Artikel 12 Absatz 3ter ist insofern interessant, als Sie, Herr Graber, zwar von Technologieoffenheit sprechen, die Windenergie aber ausschliessen wollen. Fakt ist, dass das Zubaupotenzial beim Wind höher ist als bei der Wasserkraft. Beim Wind haben wir ein Zubaupotenzial von etwa 7 Terawattstunden, bei der Wasserkraft sind es, wenn man grosszügig rechnet, etwa 4 Terawattstunden. Wenn man zudem den Schaden für die Natur anschaut, dann ist dieser bei der Wasserkraft höher als bei der Windenergie. Deshalb ist es nicht verständlich, wieso die SVP die Windenergie hier so stark ablehnt. Es wäre sicher sinnvoll, in diesem Punkt technologieoffen zu bleiben.

Weiter wurden verschiedene Verbesserungen aufgeführt, darunter insbesondere auch das Weiterführen des Investitionsbeitrages. Ich denke, es ist sehr wertvoll, dass durch die parlamentarische Initiative Girod bereits einiges ins Trockene gebracht werden konnte. Nach der Zustimmung zur Minderheit Paganini muss man sagen, dass nicht mehr klar ist, ob die Gesamtvorlage noch eine Mehrheit auf sich vereinigen wird. Dadurch wurde eine rote Linie überschritten, womit man schauen muss, was das alles am Schluss bedeutet. Deshalb ist es umso wichtiger, dass hier schon einige Sachen im Trockenen sind.

Wichtig wäre es auch, bei Artikel 35 Absatz 3bis die Minderheit Egger Kurt zu unterstützen. Sie stellt sicher, dass wir die Ziele erreichen, indem wir eine Erhöhung auf 2,8 Rappen pro Kilowattstunde vornehmen. Denjenigen, die sagen, das koste zu viel, muss man entgegenhalten: Wenn man die Hauruckübung vom letzten Winter und ihre Kosten anschaut, macht es sicher Sinn, die Finanzierung des Zubaus im Voraus und präventiv sicherzustellen; dann haben wir nämlich auch im Winter nie ein Problem.

Ganz zum Schluss bitte ich Sie, bei Artikel 40 Buchstabe e den Minderheitsantrag Clivaz Christophe zu unterstützen. Er stellt sicher, dass auch Unternehmen, die viel Strom verbrauchen, ihren Beitrag leisten. Es wird damit eine Flexibilisierung geschaffen, die es Unternehmen ermöglicht, nicht nur Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz zu treffen, sondern auch in erneuerbare Energien im Inland zu investieren; das kann mittlerweile jedes Unternehmen, gibt es doch überall Möglichkeiten und Potenziale zum Investieren. Deshalb ist es auch mit Blick auf die Wertschöpfung sinnvoll, diese als zusätzlichen Beitrag zur Stromversorgungssicherheit in der Schweiz zu behalten. Ich bitte Sie deshalb, hier die Minderheit Clivaz Christophe zu unterstützen.

Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern

Der Bundesrat unterstützt in Block 2 weitestgehend die Anträge der Mehrheit. Wir weichen einmal davon ab. Ich möchte aber zuerst noch einmal kurz auf die Schwerpunkte in Block 2 hinweisen. Ausgehend vom Beschluss des Ständerates schafft die Kommission konsequente und ausgewogene Rahmenbedingungen für die effektive Realisierung von geplanten Projektvorhaben. Sie setzt bei der Raumplanung an, geht weiter zum nationalen Interesse, zum Biotopschutz und regelt für gewisse Vorhaben und Technologien spezifische Erleichterungen, die beim Zubau gelten sollen. Damit zeigt Ihnen die Kommission auf, wie sie die hohe Zielsetzung von 35 Terawattstunden an erneuerbarem Strom bis 2035 erreichen will.

Die Kommission schliesst sich bei den Förderinstrumenten dem Ständerat an. Sie bestätigt das Recht, zwischen Investitionsbeiträgen und gleitenden Marktprämien zu wählen. Das sollte wirklich einen Investitionsanreiz bieten, damit die notwendigen Rentabilitäten erreicht werden können. Die Investitionsbeiträge des Energiegesetzes, die der Bundesrat im Entwurf vorsieht, sind heute bereits geltendes Recht. Sie sind durch die parlamentarische Initiative Girod vorgezogen worden und gelten bis 2030. Mit der Vorlage wird dieses Instrument nun einfach bis zum Jahr 2035 verlängert. Damit besteht zeitliche Kongruenz mit dem Produktionszieljahr 2035.

Die Kommission wie auch der Bundesrat unterstützen es, dass man beim Netzzuschlag bei 2,3 Rappen pro Kilowattstunde bleibt. Es scheint mir wichtig, dass wir diesen Betrag im Moment unangetastet lassen, da der Fonds gut bestückt ist.

Die Kommission regelt zudem, wie sich der Netzzuschlagsfonds im Falle eines Liquiditätsbedarfs temporär verschulden kann. Dies funktioniert mittels Tresoreriedarlehen der Eidgenössischen Finanzverwaltung. Das scheint mir eine gute Lösung und gibt dem Fonds auch eine gewisse Flexibilität.

Der Bundesrat und ich, wir lehnen folgende Minderheiten ab: insbesondere die Minderheit I (Egger Kurt) und die Minderheit III (Clivaz Christophe) betreffend den Biotopausschluss. Ihre Kommission hat einen sehr guten Kompromiss gefunden. Der Ständerat wollte das Verbot, Produktionsanlagen in nationalen Biotopen zu errichten, ganz streichen. Das geht sicher zu weit, wenn wir von einer für alle tragfähigen Lösung sprechen. Das sehe auch ich so. Es braucht aber unbedingt Ausnahmen, damit in Zukunft nicht wichtige Projekte blockiert werden.

Meines Erachtens hat hier die Kommission sehr vorsichtige Ausnahmen festgelegt. Sie präsentiert eine Lösung für Gletschervorfelder und Schwemmebenen. Den Minderheiten I (Egger Kurt) und III (Clivaz Christophe) geht dieser Kompromiss zu weit. Wenn wir Gletschervorfelder nicht ausnehmen können, werden wir ganz viele Projekte nicht realisieren können. Zu den Gletschervorfeldern: Diese Landschaften entstehen gerade durch den Rückgang der Gletscher. Gerade durch die heutige Situation, die wir ja so nie anstrebten, gibt es überhaupt die Möglichkeit, neue Speicherwerke zu bauen. Wenn wir jetzt diese Gletschervorfelder nicht aus dem Biotopschutz ausnehmen können, dann haben wir im Zubau eine Problematik. Deshalb bitte ich Sie dringend, diese zwei Minderheitsanträge abzulehnen.

Dasselbe gilt für mich dann aber auch auf der anderen Seite, für die Minderheit Bregy, die auf Schutz- und Wiederherstellungsmassnahmen verzichten möchte. Ich glaube, das ist auch wieder falsch: Wenn wir in diese Biotope eingreifen müssen, dann ist auch ein gewisser Ausgleich zumutbar. Deshalb bitte ich Sie, auch diesen Minderheitsantrag abzulehnen.

Ich bitte Sie, ebenso den Antrag der Minderheit Graber abzulehnen. Sie möchte den Wind aus dieser Interessenabwägung ausnehmen. Ich möchte hier noch einmal klar deklarieren: Auch ich möchte nicht, dass das ganze Land irgendwie planlos mit Windturbinen übersät wird. Deshalb sprechen wir ja hier von geeigneten Gebieten. Diese sind im Richtplan nach ganz besonderen Kriterien auszuscheiden, ich sage es noch einmal: Fruchtfolgeflächen, Schutzflächen, Naturschutzflächen und Biotope, die dann berücksichtigt werden müssen.

Zur erforderlichen Grösse und Bedeutung von Anlagen: Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag Jauslin zu Artikel 12 Absatz 5 ebenfalls abzulehnen. Eigentlich enthält der Antrag der Kommissionsmehrheit das Anliegen, auf die Winterproduktion zu setzen, bereits.

Dann komme ich zu den Pumpspeicherwerken in Artikel 26b EnG: Die Minderheit Bregy möchte in Absatz 1 zusätzliche Förderbeiträge installieren, dies im Sinne der Kohärenz und der Übersichtlichkeit. Ich bitte Sie, hier nicht neue Instrumente zu schaffen. Ich glaube, wir haben mit den bestehenden Wahlmöglichkeiten - den Investitionsbeiträgen und der gleitenden Marktprämie - ein Instrument, das auch den Firmen, die investieren werden, gute Möglichkeiten bietet, weshalb weitere Möglichkeiten hier ausgeschlossen werden können.

Ich bitte Sie, auch den Minderheitsantrag Müller-Altermatt in Absatz 2 abzulehnen. Er will, dass Swissgrid mit den Betreibern von neuen Pumpspeicherkraftwerken langfristige Verträge abschliessen kann. Damit würden aber die Betreiber von bestehenden Anlagen voraussichtlich benachteiligt, wenn man einfach sagt, nur mit neuen könne man langfristige Verträge abschliessen. Das würde eine unnötige Marktverzerrung geben.

Ich bitte Sie ebenso, den Antrag der Minderheit Jauslin zu den Geothermieanlagen abzulehnen. Hier sind wir der Auffassung, dass die Unterstützung der Projektierungsphase mit 40 Prozent ausreichend ist, damit solche Projektierungen auch angegangen werden. Ich bitte Sie auch hier in Artikel 27b Absatz 3 EnG, den Minderheitsantrag Jauslin abzulehnen.

Dann gibt es in Artikel 35 Absatz 3bis EnG die Minderheit Egger Kurt betreffend den Netzzuschlag. Die Minderheit möchte den Netzzuschlag von 2,3 auf 2,8 Rappen pro Kilowattstunde erhöhen. Wie ich bereits erwähnt habe, ist der Netzzuschlagsfonds gut gefüllt. Es besteht im Moment kein Druck. Es wäre auch in Anbetracht der aktuell hohen Strompreise ein falsches Zeichen, hier eine Änderung zu machen. Das würde allenfalls auch zu einer Allianz in einem allfälligen Referendum führen, indem einige wegen der Kostenerhöhung das Referendum unterstützen würden - das möchten die Mehrheit der Kommission und ich vermeiden. Deshalb bitte ich Sie, auch bei Artikel 35 Absatz 3bis der Mehrheit zu folgen und den Netzzuschlag gleich zu belassen.

Die Minderheit Clivaz Christophe möchte bei Artikel 40 Buchstabe e EnG an der vom Ständerat vorgesehenen Reinvestitionspflicht als Voraussetzung für die Rückerstattung des Netzzuschlages festhalten. Dies lehnen wir ebenfalls ab, und zwar, weil wir durchaus ein Effizienzinstrument haben. Ich sage es weiterhin: Mit der Einführung eines Effizienzmarktes wird eine solche Bedingung eigentlich überflüssig. Ich bitte Sie auch hier, der Mehrheit zu folgen.

In einem Punkt bitte ich Sie unbedingt, den Antrag der Minderheit II (Imark) bzw. den Einzelantrag Imark anzunehmen. Hier geht es um die Gewässerstrecken, die sich in einem Biotop befinden. Es wird auch in Zukunft verboten sein, eine Produktionsanlage in einem Biotop zu bauen, ausser es geht um Gletschervorfelder. Hier geht es jetzt darum, dass man dann die Anlage trotzdem bauen kann, wenn eine Produktionsanlage ausserhalb eines Biotops liegt, das Restwasser aber durch das Biotop fliesst. Denn die Restwasserstrecke ist unter Umständen sehr lang, und viele Restwasserstrecken sind von Biotopen umgeben. Damit würde man wesentliche Projekte auch verhindern. Ich bitte Sie unbedingt, diesen Einzelantrag anzunehmen.

Ich bitte Sie gleichzeitig, den Einzelantrag Aeschi Thomas abzulehnen. Er will nicht, dass sich der Netzzuschlagsfonds verschulden kann. Das kann ich aus finanziellen Überlegungen nachvollziehen. Aber wir haben mit der Finanzverwaltung ja eine Lösung vereinbart, dass das über Tresoreriedarlehen gehen würde, und eine allfällige Schuld müsste innerhalb von sieben Jahren zwingend abgebaut werden. Somit ist eine langfristige Überschuldung ausgeschlossen. Und wie ich hier bereits beim Eintreten erwähnt habe: Selbstverständlich würden wir die Höhe des Netzzuschlags bei einer fortschreitenden Verschuldung und noch anstehenden Projekten hier im Rat zur Diskussion stellen. Von daher können Sie den Einzelantrag Aeschi Thomas ablehnen.

Wismer-Felder Priska · Mit-F · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Geschätzter Herr Bundesrat, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Sie haben gesagt, dass Sie ebenfalls kein Interesse daran haben, dass es in der Schweiz zu einer Verspargelung kommt, weil zu viele Windenergieanlagen dastehen. Können Sie bestätigen, dass diese Gefahr so oder so nicht besteht - egal, welche Bestimmung wir in diesem Gesetz machen -, weil die Anforderungen an Windenergieanlagen bereits heute sehr hoch sind, die Umweltverträglichkeit in jedem Fall ausgewiesen werden muss und auch ökonomische Aspekte immer im Vordergrund stehen werden?

Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern

Ich glaube, es ist schon nötig, dass wir - und das war meine Hauptbotschaft - die geeigneten Gebiete ausscheiden und dann sagen, das dort keine anderen Interessen entgegenstehen. Aber wir werden dieser Entwicklung nicht einfach freien Lauf lassen, wie das der Ständerat mit seinem Beschluss ursprünglich wollte. Von daher würde ich Ihre Aussage nicht einfach so bestätigen, sondern sagen, es braucht genau diesen Ausgleich, diesen Kompromiss, dass man sagt: In geeigneten Gebieten gibt es einen Vorrang. Das heisst noch nicht, dass Windkraftanlagen in anderen Gebieten völlig ausgeschlossen sind. Aber es gibt dann eben keinen Vorrang mehr.

Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion

Ich werde mich in diesem Block 2 zu den Artikeln 10 bis 12 äussern. Ich würde gerne mit Artikel 10 beginnen. Dort gibt es zwar keine Minderheit, aber ich möchte darauf aufmerksam machen, dass hier die Bestimmung aufgenommen wird, dass in den kantonalen Richtplänen Festsetzungen für Solaranlagen von nationalem Interesse gemacht werden sollen. Das würde nachher auch bedeuten, dass in der Richtplanphase Gleichrangigkeit der Energie- und Schutzinteressen und in den anschliessenden Planungs- und Bewilligungsphasen der Vorrang für Energie gelten soll. Das ist die Bestätigung, die bereits von der Sprecherin der SP-Fraktion eingebracht worden ist. Das versteht auch die Kommission entsprechend so.

Dann komme ich zu Artikel 12, vor allem zu Absatz 2bis. Ich möchte dem Bundesrat danken, dass er erkannt hat, dass wir für die Problematik, in der es um die Gletschervorfelder und auch die Schwemmebenen geht, einen guten Artikel und vor allem eine gute Formulierung gefunden haben. Was die Kommission aber natürlich nicht begrüssen kann, ist die Ergänzung, die mit dem Einzelantrag Imark gefordert wird. Er möchte einen zusätzlichen Punkt einfügen, mit dem eine weitere Ausnahme möglich ist.

Zu den Resultaten: Der Antrag, welcher nun als Antrag der Minderheit I (Egger Kurt) vorliegt und welcher die Ausnahme nur für die Projekte betreffend den runden Tisch machen will, wurde mit 16 zu 6 Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt. Der Antrag, welcher nun als Antrag der Minderheit II (Imark) vorliegt, wurde zurückgezogen - eigentlich aber nicht zurückgezogen, sondern verschoben, und zwar auf Buchstabe c. Das wird klar, wenn man den Antrag und den Einzelantrag vergleicht. Diesem Antrag hat die Kommission nicht stattgegeben, sondern sie hat ihn mit 16 zu 9 Stimmen abgelehnt, weil es eben entscheidend ist, was innerhalb der Restwasserstrecke passiert. Ob die Restwasserstrecke im Schutzgebiet liegt oder nicht, kann für die Fauna und Flora auch im unteren Gebiet von Restwasserstrecken entscheidend sein.

Der Antrag der Minderheit III (Clivaz Christophe) möchte keine Ausnahme machen; er möchte also den ganzen Absatz streichen. Er wurde ebenfalls abgelehnt, und zwar mit 18 zu 6 Stimmen bei 0 Enthaltungen.

Hierzu noch ein kurzer Hinweis, was denn die Schwall-und-Sunk-Ausleitkraftwerke bedeuten sollen. Sie müssen einfach wissen, dass Wasserkraftwerke nach dem effektiven Verbrauch geregelt werden. Dadurch kann die abfliessende Wassermenge teilweise sehr gross sein. Und wenn das nicht beim Ausfluss oder mit einem Auffangbecken entsprechend ausgeglichen wird, kann das zu einem grossen Schaden führen. Daher ist es sehr wichtig, dass wir diese Ergänzung bei Absatz 2bis Buchstabe b gemacht haben.

Dann noch zu Artikel 12 Absatz 3bis: Hier geht es um die Minderheit Bregy, die eine Kann-Formulierung will. Dieser Kann-Formulierung kann Ihre Kommission nicht zustimmen. Sie ist der Ansicht, dass es keine Kann-Formulierung sein darf, sondern dass man erwartet, dass die entsprechenden Schutz-, Ersatz- und Wiederherstellungsmassnahmen vorgesehen werden - also nicht nur eine Kann-, sondern eine Muss-Formulierung.

Bei Artikel 12 Absatz 3ter will die Minderheit Graber Windturbinen von der Interessenabwägung ausschliessen. Hier war die Kommission der Meinung, dass diese Forderung abzulehnen sei; sie wurde mit 17 zu 7 Stimmen klar abgelehnt.

Ich komme zu Artikel 12 Absatz 4: Hier gibt es zwar keine Minderheit, aber hier möchte die Kommission, die den Berichterstatter entsprechend beauftragt hat, noch anfügen, dass in der ständerätlichen Kommission von frei stehenden Fotovoltaikanlagen die Rede ist und dass man hier natürlich präzisieren muss. Das sollte der Ständerat noch überarbeiten, weil nicht nur frei stehende Anlagen gemeint sind, sondern auch Autobahnüberdachungen oder schwimmende Anlagen auf Seen gemeint sein können. Auch solche Anlagen sind ausserhalb der Bauzone und sind entsprechend zu berücksichtigen.

Zu Artikel 12 Absatz 5: Die Minderheit Jauslin möchte sich auf die Winterproduktion konzentrieren und nicht auf die Gesamtproduktion. Hier ist die Kommission der Meinung, diese Einschränkung brauche es nicht. Sie hat einen entsprechenden Antrag mit 13 zu 11 Stimmen verworfen.

Ich übergebe das Wort meinem Kollegen Nordmann.

Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Präsident (Candinas Martin, Präsident): Das Wort übergebe ich, Herr Jauslin.

Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion

Ich entschuldige mich. Wir haben uns aufgeteilt, und ich war so gut in Form und wollte direkt reagieren. Tut mir leid.

Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Präsident (Candinas Martin, Präsident): So haben Sie gesehen, dass ich noch wach bin, Herr Jauslin. (Heiterkeit) Herr Imark hat eine Frage an Sie.

Imark Christian · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Herr Kommissionssprecher, können Sie bestätigen, dass jede Restwasserstrecke eines jeden Baches und eines jeden Flusses irgendwann einmal durch ein Schutzgebiet fliessen wird?

Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion

Kollege Imark, das, was Sie hier ansprechen, ist ja nicht das Problem. Es geht um die Gesamtanlage. Bei dieser Präzisierung, die wir bezüglich Gletschervorfeldern vorgenommen haben, geht es eben gerade um die Schwemmgebiete. Wenn weiter unten, tief, tief weiter unten, Biotope betroffen wären, weil die Restwassermenge zu wenig hoch ist oder entsprechende Schutzziele tangiert werden, dann wäre diese Ausnahme nicht möglich.

Fluri Kurt · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion

Kollege Jauslin, Sie haben sich jetzt nicht zur Bemerkung von Frau Kollegin Munz zum Verhältnis zwischen Artikel 12 EnG und Artikel 9bis StromVG geäussert. Dürfen wir deshalb davon ausgehen, dass die Interpretation von Frau Kollegin Munz richtig ist?

Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion

Doch, Herr Kollege Fluri, ich habe mich geäussert. Zusammengefasst habe ich gesagt, dass in der Richtplanungsphase Energie- und Schutzinteressen als gleichrangig gelten sollen und dass beim anschliessenden Planungsvorgang an und für sich die Energieinteressen wieder Vorrang haben. Das entspricht also dem, was Frau Munz in ihrem Votum gesagt hat. Das ist auch die Meinung der Kommission.

Nordmann Roger · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion

Merci Monsieur le Président. Je ne sais pas vraiment qui je dois remercier pour avoir obtenu la parole, mais j'imagine que c'est quand même vous.

Je poursuis avec une situation délicate, puisque je dois vous recommander de rejeter la minorité I (Nordmann) qui était pourtant une proposition de compromis entre la majorité et la minorité II (Klopfenstein Broggini) à l'article 13. Je m'explique: dans la Stratégie énergétique 2050, nous avions prévu que les installations qui étaient au-dessous du seuil de taille et de production puissent quand même, dans certains cas, être déclarées d'intérêt national, notamment en considérant les autres projets. Le Conseil fédéral avait proposé de maintenir cet article en modifiant la terminologie, à juste titre. La majorité a ensuite voulu que cette qualification puisse être octroyée de manière beaucoup plus large, tandis que la minorité II (Klopfenstein Broggini) voulait abroger complètement cette disposition. La proposition de la minorité I (Nordmann) avait été rejetée par 11 voix contre 11 avec la voix prépondérante du président. Celle de la minorité II (Klopfenstein Broggini) avait été refusée par 12 voix contre 11.

A l'article 13, je dois faire une petite précision à l'intention des sénateurs, qui liront notre débat avec passion avant d'éliminer les divergences: à l'alinéa 3, le Conseil des Etats demande que, si l'intérêt national est reconnu, les autorisations pour l'installation concernée puissent être accordées dans le cadre d'une procédure concentrée et abrégée. La majorité de la commission souhaite biffer cet alinéa, car on ne peut pas bricoler de cette manière une procédure accélérée dans une ordonnance. Il faudrait la définir dans la loi et cela se fera dans le cadre de l'examen du projet sur l'accélération des procédures qui avait été mis en consultation par le Conseil fédéral début 2022 et dont M. Rösti vient d'annoncer que le message nous sera probablement transmis au cours de l'été.

A l'article 15, je me vois également dans l'obligation de donner une petite explication à l'intention du Conseil des Etats. Il s'agit de la question du tarif de rachat pour l'électricité renouvelable produite de manière décentralisée et pour le gaz renouvelable. La réglementation actuelle n'est pas du tout satisfaisante à plusieurs égards. Premièrement, la façon de calculer le prix du tarif de rachat tel que formulée dans la Stratégie énergétique 2050 faisait l'objet de plusieurs interprétations. Même si, dans l'ensemble, on s'était rapproché d'un tarif correct, il y avait toujours des exceptions négatives. Etant donné la mise en place d'un système d'aides à l'investissement, dans le cadre de l'initiative parlementaire Girod en particulier, et vu que ce système ne permet qu'un amortissement partiel, la question du tarif de rachat a gagné en importance.

Le Conseil fédéral n'avait pas fait de proposition en la matière, mais le Conseil des Etats a décidé à juste titre d'empoigner le problème, en proposant une solution avec un prix qui s'oriente à la moyenne trimestrielle du prix du marché, mais avec un plancher garantissant l'amortissement, fixé par le Conseil fédéral. Dans l'idée d'éviter que le courant photovoltaïque ne soit vendu trop cher, le Conseil des Etats avait prévu un prix de rachat maximum, fixé au double du prix d'achat minimum. Cela partait d'une bonne intention, mais, le problème, c'est que si l'on interdisait au distributeur local de racheter plus cher, rien n'empêcherait le producteur d'aller chez un tiers pour vendre son électricité. Concrètement, EWZ à Zurich aurait été confrontée à un prix plafond pour acheter son électricité à un zurichois, mais les services industriels d'Aarau ou de Genève auraient pu offrir à celui-ci un prix supérieur au plafond. La disposition était donc contournable. Pour corriger ce défaut, la commission propose le système que je vais vous exposer.

Premièrement, s'ils parviennent à s'entendre, le producteur et le gestionnaire de réseau conviennent du prix qui leur chante - cela, c'est la règle que l'on espère générale.

Deuxièmement, s'il n'y pas d'entente, le producteur a droit à l'obtention du prix moyen du marché, lissé sur trois mois. Le Conseil fédéral fixe cependant un tarif de reprise minimum de manière à garantir l'amortissement sur une durée de vie moyenne, en se basant sur les installations les plus avantageuses, mais qui ne sont pas dans le régime de l'autoconsommation. C'est une espèce de "baseline" garantie. De la sorte, les gestionnaires de réseau ont intérêt à faire des offres au moins aussi attractives que la "baseline", par exemple des contrats de reprise sur plusieurs années, des tarifs attrayants en hiver, des tarifs dégressifs au fil des années, des tarifs mi-fixes, mi-liés au marché ou des tarifs couplés à un "peak shaving" estival, c'est-à-dire incluant la flexibilité en contrepartie d'un prix plus élevé.

Pour le gaz et le biogaz, rien ne change par rapport à la situation actuelle, même s'il y a une reformulation rédactionnelle.

Bien entendu, selon l'alinéa 3, les gestionnaires ont le droit d'écouler cette électricité au prix d'achat pour couvrir l'approvisionnement de leurs clients captifs.

A l'article 26 - cela a été dit par le conseiller fédéral -, nous rejetons le soutien à "cost-plus", donc nous rejetons la minorité Bregy et la minorité Müller-Altermatt.

A l'article 27b, la majorité de la commission refuse une contribution allant jusqu'à 60 pour cent des coûts d'étude de projet en vue d'utiliser la géothermie, considérant qu'une contribution qui se monte à 40 pour cent des coûts est déjà une aide importante.

A l'article 35, la majorité de la commission est d'avis que ce n'est pas le moment de rehausser le prélèvement pour financer le déploiement des énergies renouvelables dans la mesure où il y a pour l'instant bien assez d'argent dans le fonds.

Dans le même esprit, la commission estime, à l'article 37a, qu'il faut rejeter la proposition Aeschi Thomas et que, par contre, on peut se donner une certaine souplesse. S'il le faut, on doit pouvoir s'endetter avec un prêt de trésorerie, mais ce dernier doit être remboursé sur sept exercices.

Enfin, à l'article 40, la commission vous propose de rejeter la proposition de la minorité Clivaz Christophe, qui surdétermine un peu les exigences pour les entreprises qui veulent se faire rembourser le supplément en échange de leur investissement dans l'efficacité énergétique.

Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Ziff. 1 Art. 10Abs. 1

Antrag der Kommission

... geeigneten Gebiete und Gewässerstrecken sowie die für Solaranlagen von nationalem Interesse nach Artikel 12 geeigneten Gebiete im Richtplan festgelegt werden. Sie ...

Ch. 1 art. 10al. 1

Proposition de la commission

... de l'énergie hydraulique et éolienne ainsi que les zones qui se prêtent à l'exploitation d'installations solaires revêtant un intérêt national au sens de l'article 12. Ils ...

Angenommen - Adopté

Ziff. 1 Art. 12

Antrag der Mehrheit

Abs. 2

Einzelne Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, namentlich Speicher- und Laufwasserkraftwerke, Pumpspeicherkraftwerke, Photovoltaikanlagen und Windkraftanlagen, sind ab einer bestimmten Grösse und Bedeutung von einem nationalen Interesse, das insbesondere demjenigen nach Artikel 6 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz (NHG) entspricht. In Biotopen von nationaler Bedeutung nach Artikel 18a NHG und in Wasser- und Zugvogelreservaten nach Artikel 11 des Jagdgesetzes vom 20. Juni 1986 sind neue Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien ausgeschlossen.

Abs. 2bis

Der Ausschluss nach Absatz 2 letzter Satz gilt nicht:

a. für Auengebiete, bei denen es sich um Objekte der Typen Gletschervorfelder oder alpine Schwemmebenen von nationaler Bedeutung handelt und die der Bundesrat nach dem 1. Januar 2023 gestützt auf Artikel 18a Absatz 1 NHG in das Bundesinventar der Auengebiete von nationaler Bedeutung aufgenommen hat.

b. bei Schwall-Ausleitkraftwerken zur ökologischen Sanierung nach Artikel 39a GschG, wenn wesentliche Beeinträchtigungen der Schutzziele des betroffenen Objekts beseitigt werden können.

Abs. 3

... mit anderen nationalen Interessen. Das nationale Interesse geht entgegenstehenden Interessen von kantonaler, regionaler und lokaler Bedeutung vor.

Abs. 3bis

Betrifft das Vorhaben ein Objekt, das in einem Inventar nach Artikel 5 NHG aufgeführt ist, so darf ein Abweichen von der ungeschmälerten Erhaltung in Erwägung gezogen werden. Dabei werden angemessene Schutz-, Ersatz- und Wiederherstellungsmassnahmen verlangt.

Abs. 4

Der Bundesrat legt für die Wasser-, die Solar- und die Windkraftanlagen die erforderliche Grösse und ...

Abs. 5

... wie Leistung, Produktion oder Produktion im Winter sowie die Fähigkeit ...

Antrag der Minderheit I

(Egger Kurt, Clivaz Christophe, Girod, Klopfenstein Broggini, Munz, Schneider Schüttel)

Abs. 2bis

...

a. für Auengebiete der Projekte gemäss Anhang 1 StromVG, bei denen es sich um Objekte ...

...

Antrag der Minderheit II

(Imark, Bregy, Egger Mike, Graber, Paganini, Page, Rüegger, Strupler, Wobmann)

Abs. 2bis

...

b. wenn lediglich die Restwasserstrecke im Schutzobjekt zu liegen kommt.

Antrag der Minderheit III

(Clivaz Christophe, Egger Kurt, Girod, Klopfenstein Broggini, Munz, Schneider Schüttel)

Abs. 2bis

Streichen

Antrag der Minderheit

(Bregy, Bourgeois, Egger Mike, Graber, Imark, Paganini, Strupler, Wobmann)

Abs. 3bis

... in Erwägung gezogen werden. Dabei kann auf die Leistung von Schutz-, Wiederherstellungs-, Ersatz- oder Ausgleichsmassnahmen verzichtet werden.

Antrag der Minderheit

(Graber, Egger Mike, Imark, Page, Rüegger, Strupler, Wobmann)

Abs. 3ter

Ausgenommen von der Interessenabwägung gemäss Absatz 3 sind Windkraftwerke.

Antrag der Minderheit

(Jauslin, Clivaz Christophe, Egger Kurt, Flach, Girod, Klopfenstein Broggini)

Abs. 5

... wie Leistung und Winterproduktion sowie die Fähigkeit ...

Antrag Imark

Abs. 2bis Bst. c

c. wenn lediglich die Restwasserstrecke im Schutzobjekt zu liegen kommt.

Ch. 1 art. 12

Proposition de la majorité

Al. 2

Les installations destinées à utiliser les énergies renouvelables, notamment les centrales d'accumulation et les centrales au fil de l'eau, les centrales à pompage-turbinage, les installations photovoltaïques et les éoliennes revêtent, à partir d'une certaine taille et d'une certaine importance, un intérêt national notamment au sens de l'article 6 alinéa 2 de la loi fédérale du 1er juillet 1966 sur la protection de la nature et du paysage (LPN). Dans les biotopes d'importance nationale au sens de l'article 18a LPN et les réserves de sauvagine et d'oiseaux migrateurs visées à l'article 11 de la loi du 20 juin 1986 sur la chasse, les nouvelles installations destinées à utiliser les énergies renouvelables sont interdites.

Al. 2bis

L'interdiction en vertu de la dernière phrase de l'alinéa 2 ne s'applique pas:

a. aux zones alluviales s'il s'agit d'objets du type marges proglaciaires ou plaines alluviales alpines d'importance nationale que le Conseil fédéral a inscrites dans l'inventaire fédéral des zones alluviales d'importance nationale après le 1er janvier 2023, conformément à l'article 18a alinéa 1 LPN.

b. aux centrales à dérivation des éclusées destinées à l'assainissement écologique au sens de l'article 39a LEaux, lorsque les entraves importantes aux objectifs de protection de l'objet concerné peuvent être éliminées.

Al. 3

... lors de la pesée des intérêts. L'intérêt national prime les intérêts contraires d'importance cantonale, régionale ou locale.

Al. 3bis

Lorsqu'il s'agit d'un objet inscrit dans l'inventaire visé à l'article 5 LPN, il est possible d'envisager une dérogation à la règle suivant laquelle un objet doit être conservé intact. Des mesures adaptées de protection, de remplacement et de reconstitution doivent alors être exigées.

Al. 4

Le Conseil fédéral fixe la taille et l'importance requises pour les installations hydroélectriques, les installations solaires et les éoliennes. Il y procède tant ...

Al. 5

... la puissance, la production ou la production hivernale, ainsi que la flexibilité de production ...

Proposition de la minorité I

(Egger Kurt, Clivaz Christophe, Girod, Klopfenstein Broggini, Munz, Schneider Schüttel)

Al. 2bis

...

a. aux zones alluviales des projets selon l'annexe 1 LApEl s'il s'agit d'objets du type ...

...

Proposition de la minorité II

(Imark, Bregy, Egger Mike, Graber, Paganini, Page, Rüegger, Strupler, Wobmann)

Al. 2bis

...

b. lorsque seul le tronçon à débit résiduel se trouve dans l'objet protégé.

Proposition de la minorité III

(Clivaz Christophe, Egger Kurt, Girod, Klopfenstein Broggini, Munz, Schneider Schüttel)

Al. 2bis

Biffer

Proposition de la minorité

(Bregy, Bourgeois, Egger Mike, Graber, Imark, Paganini, Strupler, Wobmann)

Al. 3bis

... doit être conservé intact. Il est alors permis de renoncer à des mesures de protection, de reconstitution, de remplacement ou de compensation.

Proposition de la minorité

(Graber, Egger Mike, Imark, Page, Rüegger, Strupler, Wobmann)

Al. 3ter

Les installations éoliennes sont exclues de la pesée des intérêts selon l'alinéa 3.

Proposition de la minorité

(Jauslin, Clivaz Christophe, Egger Kurt, Flach, Girod, Klopfenstein Broggini)

Al. 5

... la puissance et la production hivernale, ainsi que la flexibilité de production ...

Proposition Imark

Al. 2bis let. c

c. lorsque seul le tronçon à débit résiduel se trouve dans l'objet protégé.

Präsident (Candinas Martin, Präsident): Der Antrag der Minderheit II (Imark) wurde zurückgezogen.

Abstimmung

Abs. 2bis Bst. a - Al. 2bis let. a

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 122 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit I ... 69 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Abstimmung

Abs. 2bis Bst. c - Al. 2bis let. c

Abstimmung - Vote

Für den Antrag Imark ... 94 Stimmen

Dagegen ... 97 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Abstimmung

Abs. 2bis - Al. 2bis

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 144 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit III ... 39 Stimmen

(8 Enthaltungen)

Abstimmung

Abs. 3bis - Al. 3bis

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 97 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit ... 92 Stimmen

(2 Enthaltungen)

Abstimmung

Abs. 3ter - Al. 3ter

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 56 Stimmen

Dagegen ... 135 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Abstimmung

Abs. 5 - Al. 5

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 139 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 50 Stimmen

(1 Enthaltung)

Übrige Bestimmungen angenommen

Les autres dispositions sont adoptées

Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Ziff. 1 Art. 13

Antrag der Mehrheit

Abs. 1, 2

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Abs. 3

Streichen

Antrag der Minderheit I

(Nordmann, Egger Kurt, Flach, Girod, Jauslin, Masshardt, Suter)

Abs. 1

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Abs. 2

Unverändert

Antrag der Minderheit II

(Klopfenstein Broggini, Clivaz Christophe, Egger Kurt, Flach, Girod, Jauslin, Masshardt, Munz, Schneider Schüttel, Suter)

Aufheben

Ch. 1 art. 13

Proposition de la majorité

Al. 1, 2

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Al. 3

Biffer

Proposition de la minorité I

(Nordmann, Egger Kurt, Flach, Girod, Jauslin, Masshardt, Suter)

Al. 1

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Al. 2

Inchangé

Proposition de la minorité II

(Klopfenstein Broggini, Clivaz Christophe, Egger Kurt, Flach, Girod, Jauslin, Masshardt, Munz, Schneider Schüttel, Suter)

Abroger

Abstimmung

Erste Abstimmung - Premier vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 103 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit I ... 86 Stimmen

(1 Enthaltung)

Abstimmung

Zweite Abstimmung - Deuxième vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 122 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit II ... 66 Stimmen

(2 Enthaltungen)

Übrige Bestimmungen angenommen

Les autres dispositions sont adoptées

Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Ziff. 1 Art. 15

Antrag der Kommission

Abs. 1

... und das ihnen angebotene erneuerbare Gas abzunehmen und, wenn sie sich mit dem Produzenten über die Vergütung nicht einigen können, zu einem schweizweit ...

Abs. 1bis

... Der Bundesrat legt als Begrenzung eine Minimalvergütung fest. Die Minimalvergütung orientiert sich an der Amortisation von den pro Betrachtungszeitraum günstigsten Anlagen ohne Eigenverbrauch über die durchschnittliche Lebensdauer unter Berücksichtigung der Investitions-, Betriebs- und Unterhaltskosten sowie allfälliger Förderbeiträge.

Abs. 1ter

Die Vergütung für Elektrizität aus Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen richtet sich nach ...

Abs. 1quater

Die Vergütung bei erneuerbarem Gas richtet sich nach dem vierteljährlich gemittelten Marktpreis im Zeitpunkt der Lieferung.

Abs. 3

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

(die Änderung betrifft nur den französischen Text)

Abs. 4

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Ch. 1 art. 15

Proposition de la commission

Al. 1

... desserte, de reprendre et, s'ils ne parviennent pas à convenir d'une rétribution avec le producteur, de rétribuer à un prix harmonisé au niveau suisse l'électricité qui leur est offerte et le gaz renouvelable qui leur est offert.

Al. 1bis

... Le Conseil fédéral fixe une rémunération minimale. La rémunération minimale est fixée sur la base de l'amortissement des installations sans consommation propre les plus avantageuses sur la période considérée et sur une durée de vie moyenne, compte tenu des coûts d'investissement, d'exploitation et d'entretien et des éventuelles contributions d'encouragement.

Al. 1ter

Pour l'électricité provenant d'installations de couplage chaleur-force, la rétribution est fonction ...

Al. 1quater

Pour le gaz renouvelable, la rétribution est fonction du prix du marché moyen sur un trimestre au moment de la fourniture.

Al. 3

Pour l'approvisionnement de leurs consommateurs captifs selon l'article 6 LApEl, les gestionnaires de réseau peuvent facturer l'électricité reprise ...

Al. 4

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Ziff. 1 Art. 16; 18 Titel, Abs. 1; 18a; 19 Abs. 6; Gliederungstitel vor Art. 24; Art. 24; 25; 25a; 26

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Ch. 1 art. 16; 18 titre, al. 1; 18a; 19 al. 6; titre précédant l'art. 24; art. 24; 25; 25a; 26

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Ziff. 1 Art. 26b

Antrag der Mehrheit

Streichen

Antrag der Minderheit

(Bregy, Egger Mike, Graber, Imark, Müller-Altermatt, Paganini, Page, Rüegger, Strupler, Wismer Priska, Wobmann)

Abs. 1

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit

(Müller-Altermatt, Bregy)

Abs. 2-4

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Ch. 1 art. 26b

Proposition de la majorité

Biffer

Proposition de la minorité

(Bregy, Egger Mike, Graber, Imark, Müller-Altermatt, Paganini, Page, Rüegger, Strupler, Wismer Priska, Wobmann)

Al. 1

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité

(Müller-Altermatt, Bregy)

Al. 2-4

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Abstimmung

Abs. 1 - Al. 1

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 113 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 77 Stimmen

(1 Enthaltung)

Abstimmung

Abs. 2-4 - Al. 2-4

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 174 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 16 Stimmen

(1 Enthaltung)

Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Ziff. 1 Art. 27; 27a

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Ch. 1 art. 27; 27a

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Ziff. 1 Art. 27b

Antrag der Mehrheit

Abs. 1

Ein Investitionsbeitrag kann in Anspruch genommen werden für:

a. die Prospektion von geothermischen Ressourcen für die Gewinnung von Wärme, die Speicherung von Energie oder die Produktion von Elektrizität;

b. die Erschliessung von geothermischen Ressourcen gemäss Buchstabe a;

c. die Erstellung neuer Geothermieanlagen gemäss Buchstabe a.

Abs. 2, 3

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit

(Jauslin, Bäumle, Bourgeois, Flach, Müller-Altermatt, Munz, Vincenz, Wismer Priska)

Abs. 3

... Er beträgt höchstens 60 Prozent der anrechenbaren Projektierungskosten ...

Ch. 1 art. 27b

Proposition de la majorité

Al. 1

Une contribution d'investissement peut être sollicitée:

a. pour la prospection de ressources géothermiques destinées à la production de chaleur, au stockage d'énergie ou à la production d'électricité;

b. pour la mise en valeur des ressources géothermiques visées à la lettre a;

c. pour la réalisation de nouvelles installations géothermiques conformément à la lettre a.

Al. 2, 3

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité

(Jauslin, Bäumle, Bourgeois, Flach, Müller-Altermatt, Munz, Vincenz, Wismer Priska)

Al. 3

... Elle se monte à 60 pour cent au plus des coûts d'étude ...

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 109 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 81 Stimmen

(1 Enthaltung)

Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Ziff. 1 Art. 28 Abs. 1, 2; 29 Titel, Abs. 1 Einleitung, 2, 3 Bst. bbis, h-k; Gliederungstitel vor Art. 29a

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Ch. 1 art. 28 al. 1, 2; 29 titre, al. 1 introduction, 2, 3 let. bbis, h-k; titre précédant l'art. 29a

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Ziff. 1 Art. 29a

Antrag der Kommission

Abs. 1-3, 5

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Abs. 4

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

(die Änderung betrifft nur den französischen Text)

Ch. 1 art. 29a

Proposition de la commission

Al. 1-3, 5

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Al. 4

L'article 26 alinéas 4 et 5 règle les exemptions à la limite inférieure ...

Angenommen - Adopté

Abstimmung

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe ... 190 Stimmen

Dagegen ... 1 Stimme

(0 Enthaltungen)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Ziff. 1 Art. 29b; 29c

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Ch. 1 art. 29b; 29c

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Ziff. 1 Art. 29d

Antrag der Kommission

Abs. 1, 2

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Abs. 3

Streichen

Ch. 1 art. 29d

Proposition de la commission

Al. 1, 2

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Al. 3

Biffer

Angenommen - Adopté

Ziff. 1 Art. 29e; 30 Abs. 4 Bst. e

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Ch. 1 art. 29e; 30 al. 4 let. e

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Ziff. 1 Art. 32 Abs. 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Ch. 1 art. 32 al. 2

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Abstimmung

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe ... 190 Stimmen

Dagegen ... 1 Stimme

(1 Enthaltung)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Ziff. 1 Art. 33

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Ch. 1 art. 33

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Ziff. 1 Art. 35

Antrag der Mehrheit

Abs. 2 Bst. d, dter, g

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Abs. 2 Bst. dquater, dquinquies, 4

Streichen

Antrag der Minderheit

(Egger Kurt, Clivaz Christophe, Girod, Klopfenstein Broggini, Masshardt, Munz, Nordmann, Nussbaumer, Schneider Schüttel)

Abs. 3bis

Zeichnet sich ab, dass die Zwischenziele nach Artikel 2 Absatz 3 nicht erreicht werden können, kann der Bundesrat den Netzzuschlag bis maximal 2,8 Rappen/kWh anheben.

Ch. 1 art. 35

Proposition de la majorité

Al. 2 let. d, dter, g

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Al. 2 let. dquater, dquinquies, 4

Biffer

Proposition de la minorité

(Egger Kurt, Clivaz Christophe, Girod, Klopfenstein Broggini, Masshardt, Munz, Nordmann, Nussbaumer, Schneider Schüttel)

Al. 3bis

S'il apparaît que les objectifs intermédiaires visés à l'article 2 alinéa 3 ne pourront pas être atteints, le Conseil fédéral peut augmenter le supplément réseau jusqu'à hauteur de 2,8 ct./kWh au maximum.

Abstimmung

Abs. 3bis - Al. 3bis

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 67 Stimmen

Dagegen ... 124 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Übrige Bestimmungen angenommen

Les autres dispositions sont adoptées

Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Ziff. 1 Art. 36

Antrag der Kommission

Abs. 1

Unverändert

Abs. 2

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Abs. 3

... Er kann für die Investitionsbeiträge nach dem 5. Kapitel und für die gleitende Marktprämie nach dem 5a. Kapitel Wartelisten vorsehen. Für ...

Ch. 1 art. 36

Proposition de la commission

Al. 1

Inchangé

Al. 2

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Al. 3

... Il peut prévoir des listes d'attente pour les contributions d'investissement visées au chapitre 5 et pour la prime flottante visée au chapitre 5a. Pour ...

Angenommen - Adopté

Ziff. 1 Art. 37

Antrag der Kommission

Abs. 1

Für den Netzzuschlag wird ein Spezialfonds nach Artikel 52 des Finanzhaushaltgesetzes vom 7. Oktober 2005 geführt (Netzzuschlagsfonds). (Rest streichen)

Abs. 4

Der Netzzuschlagsfonds darf sich gemäss Artikel 37a verschulden. Seine Mittel sind zu verzinsen.

Ch. 1 art. 37

Proposition de la commission

Al. 1

Un fonds spécial au sens de l'article 52 de la loi du 7 octobre 2005 sur les finances est géré pour le supplément perçu sur le réseau (fonds alimenté par le supplément). (Biffer le reste)

Al. 4

Un endettement du fonds est autorisé conformément à l'article 37a. Ses ressources doivent porter intérêts.

Angenommen - Adopté

Ziff. 1 Art. 37a

Antrag der Kommission

Titel

Tresoreriedarlehen

Abs. 1

Die Eidgenössische Finanzverwaltung kann dem Netzzuschlagsfonds Tresoreriedarlehen von höchstens dem Zweifachen einer über fünf Jahre gemittelten Jahreseinnahme aus dem Netzzuschlag gewähren, um Finanzierungsspitzen zu überbrücken.

Abs. 2

Die Tresoreriedarlehen sind innerhalb von sieben Jahren aus den Erträgen des Netzzuschlags zurückzuzahlen. Ab Erhalt eines Tresoreriedarlehens wird jährlich 1/7 des Anfangsbetrags des Darlehens von den jährlichen Erträgen des Netzzuschlags für die Rückzahlung eingesetzt.

Abs. 3, 4

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag Aeschi Thomas

Streichen

Schriftliche Begründung

Der Netzzuschlagsfonds soll in den schwarzen Zahlen bleiben müssen und sich entsprechend nicht verschulden dürfen.

Ch. 1 art. 37a

Proposition de la commission

Titre

Prêts de trésorerie

Al. 1

L'Administration fédérale des finances peut octroyer au fonds des prêts de trésorerie s'élevant au maximum au double d'une recette annuelle moyenne du supplément calculée sur cinq ans, en vue de surmonter les pics de financement.

Al. 2

Les prêts de trésorerie doivent être remboursés dans les sept ans à l'aide des revenus tirés du supplément. Chaque année à compter l'obtention d'un prêt de trésorerie, un septième du montant initial emprunté est prélevé sur les revenus annuels du supplément en vue du remboursement.

Al. 3, 4

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition Aeschi Thomas

Biffer

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Kommission ... 138 Stimmen

Für den Antrag Aeschi Thomas ... 53 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Ziff. 1 Art. 38

Antrag der Kommission

Abs. 1 Bst. b Ziff. 1, 2, 4, 5

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Abs. 3

Aufheben

Ch. 1 art. 38

Proposition de la commission

Al. 1 let. b ch. 1, 2, 4, 5

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Al. 3

Abroger

Angenommen - Adopté

Abstimmung

Abs. 1 Bst. b - Al. 1 let. b

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe ... 186 Stimmen

Dagegen ... 5 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Ziff. 1 Art. 40 Bst. e

Antrag der Mehrheit

Streichen

Antrag der Minderheit

(Clivaz Christophe, Egger Kurt, Girod, Klopfenstein Broggini, Masshardt, Munz, Schneider Schüttel)

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Ch. 1 art. 40let. e

Proposition de la majorité

Biffer

Proposition de la minorité

(Clivaz Christophe, Egger Kurt, Girod, Klopfenstein Broggini, Masshardt, Munz, Schneider Schüttel)

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 104 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 86 Stimmen

(1 Enthaltung)

Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Block 3 - Bloc 3

Munz Martina · Mit-F · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion

Effizienzmassnahmen sind wichtig. Eingesparte Kilowattstunden sind die günstigsten und die ökologischsten.

In Artikel 44 Absatz 4bis fordere ich, dass nur noch serienmässig hergestellte Anlagen und Geräte in Verkehr gebracht werden dürfen, welche sich an den Anforderungen der energieeffizientesten Modelle auf dem Markt orientieren. Es werden nur noch die Geräte zugelassen, bei welchen die Summe der Kosten für den Kauf und die Stromkosten während der Betriebsjahre am besten abschneiden. Mit der Mindestanforderung werden ineffiziente Geräte vom Markt genommen, die über die Nutzungsdauer für die Konsumentin oder den Konsumenten teurer sind. Damit können die Lebenszykluskosten optimiert werden. (Zwischenruf des Präsidenten: Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie um Ruhe! Führen Sie Ihre Gespräche bitte draussen in der Wandelhalle. Frau Munz, Sie haben das Wort!) Die Endkundin und der Endkunde sollen dabei also immer auch wirtschaftlich günstiger fahren. Die Energieeinsparungen werden auf 100 bis 200 Gigawattstunden pro Jahr geschätzt.

Ich habe Hinweise bekommen, dass der Bundesrat solche Zulassungsvorschriften bereits erlassen und damit Effizienzvorschriften mit der EU kompatibel umsetzen kann. Ich ziehe deshalb meinen Minderheitsantrag zurück und bitte den Bundesrat, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

Zum zweiten Antrag meiner Minderheit: Elektroboiler sind eigentliche Stromfresser. Mit meinem Minderheitsantrag zu Artikel 45 Absatz 3 Buchstabe bbis soll deren Neuinstallation verboten und sollen bestehende Elektroboiler bis ins Jahr 2040 ersetzt werden. Allerdings sollen die Kantone Ausnahmen bewilligen können.

Energiehungrige Elektroboiler können durch viel effizientere Wärmepumpenboiler ersetzt werden. Der Elektroboiler verheizt als sogenannte Widerstandsheizung den wertvollen Strom eins zu eins. Demgegenüber erreicht ein Wärmepumpenboiler einen dreimal höheren Wärmegewinn. Jede Kilowattstunde kann dann die dreifache Menge Warmwasser herstellen. Das senkt die Kosten und schont die Umwelt.

Obwohl Elektroboiler neben der Elektroheizung als Stromfresser im Haushalt gelten, sind immer noch rund eine Million dieser Geräte im Einsatz. Dabei sind sie für etwa 3 Prozent des Stromverbrauchs der Schweiz verantwortlich - das sind 1,8 Terawattstunden oder fast so viel, wie die Vereinbarung des runden Tisches Wasserkraft bringen soll.

Es kann gute Gründe geben, Elektroboiler weiterhin zuzulassen. Dafür ist auch die Ausnahmeklausel gedacht. Für diese Geräte müsste dann die Pflicht gelten, den Strom über eine Fotovoltaikanlage zu erzeugen und die Wassererwärmung tagsüber durchzuführen, wenn auf dem Dach Solarstrom produziert wird.

Ich bitte Sie, unterstützen Sie die Energieeffizienzmassnahmen, und stimmen Sie meinen Minderheitsanträgen zu.

Masshardt Nadine · Mit-F · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Gerne spreche ich zu meinen Minderheitsanträgen zu Artikel 45 Buchstaben b, f und g. Hier geht es um die Energieeffizienz bei Gebäuden. Unsere Gebäude sind bekanntlich für einen Viertel aller Treibhausgasemissionen verantwortlich. Wir müssen nicht nur fossile Öl- und Gasheizungen ersetzen, sondern auch die definitiv in die Jahre gekommene Technologie der Elektroheizung. Elektroheizungen brauchen viel Strom, und das erst noch im Winter. Dabei gilt: Den Winterstrom, den wir nicht brauchen, müssen wir nicht zubauen.

Die sehr starke und breit abgestützte Minderheit Masshardt zu Artikel 45 Buchstabe b will, dass die Kantone bis spätestens Ende 2040 auch Vorschriften einerseits über das Verbot der Neuinstallation von elektrischen Widerstandsheizungen und andererseits über die Pflicht des Ersatzes von elektrischen Widerstandsheizungen erlassen. Die Kantone sollen aber Ausnahmen bestimmen können. Der Antrag der Minderheit ist sehr pragmatisch: Einerseits dauert die Frist bis 2040, und andererseits sollen eben auch Ausnahmen möglich sein. Zudem empfehlen auch die Muken, den Neueinbau und den Ersatz von Elektroheizungen zu verbieten. Verschiedene Kantone kennen heute schon ein Verbot von Neuinstallationen und/oder eine Ersatzpflicht für bestehende Elektroheizungen.

Wir erhielten zum Thema Effizienz auch einen Bericht der Verwaltung. Gemäss diesem Bericht ist es denn auch legitim, dass wir einen solchen Rechtsetzungsauftrag an die Kantone im Bereich der Energieeffizienz erlassen können. Es liegt in unserer Kompetenz, Druck auf diejenigen Kantone auszuüben, die beim Energiesparen nicht mitmachen. Die von der Minderheit geforderte Übergangsfrist dauert lange.

Noch zur Einordnung: Mit den Projekten des runden Tischs wollen wir bis 2040 2 Terawattstunden zubauen. Wenn wir die Elektroheizungen ersetzen, können wir ebenfalls 2 Terawattstunden einsparen. Das Potenzial ist also sehr gross und soll aus Sicht der Minderheit genutzt werden.

Und dann noch zur Erinnerung: Die UREK-N hat bereits 2012 eine entsprechende Kommissionsmotion eingereicht, welche forderte, dass Elektroheizungen bis 2025 ersetzt werden sollen. Leider sind wir heute, im Jahr 2023, noch lange nicht so weit. Ein ähnlicher Antrag fand übrigens auch in der UREK-S eine Mehrheit. Im Ständerat wurde er dann leider hauchdünn, mit dem Stichentscheid des Präsidenten, abgelehnt.

Dann komme ich noch zu Artikel 45 Absatz 3 Buchstaben f und g.

Bei Buchstabe f handelt es sich ebenfalls um einen Antrag, der bereits in der UREK-S eingereicht wurde und dort eine Mehrheit fand. Neben den Heizungen braucht es auch Vorgaben für die Gebäudetechnik in grösseren Gebäuden, denn zu oft wird nicht die neueste Technik verbaut und damit über Jahrzehnte Energie verschwendet. Wenn alle Neubauten und Sanierungen auf einem Minergie-Beleuchtungsstandard basieren und so realisiert werden, könnten über 15 Prozent Energie eingespart werden; über die gesamte Nutzungsdauer gesehen, entspricht dies 720 Gigawattstunden. Auch dieser Antrag der Mehrheit der UREK-S wurde im Ständerat letztlich mit dem Stichentscheid des Präsidenten knapp abgelehnt. Jetzt haben wir hier nochmals eine Chance.

Bei Buchstabe g geht es um eine Sanierungspflicht bei Bestandesbauten mit besonders hohem spezifischem Energieverbrauch bis 2040, denn nicht nur die Heizung und Beleuchtung, sondern auch die Gebäudehülle ist entscheidend für die effiziente Nutzung der Energie. Der durchschnittliche Anteil energetisch sanierter Gebäude beträgt 1 Prozent pro Jahr. Das ist klar zu tief, denn eine energetische Sanierung kann den Energiebedarf eines Gebäudes um bis zu 80 Prozent senken.

Vielen Dank, wenn Sie diese wichtigen Minderheitsanträge zur Steigerung der Energieeffizienz unterstützen.

Bregy Philipp Matthias · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Wir sind bei Artikel 44 Absatz 1 Buchstabe e. Gut gemeint ist eben meist das Gegenteil von gut. Was will man mit diesem Artikel? Man will eine Verpflichtung einführen, dass man Heizungen in Ferienwohnungen ferngesteuert bedienen kann. Was gut tönt, ist in der Realität um einiges schwieriger.

Zum einen ist es eine Verpflichtung, die man einfach so einführt, aber eine Verpflichtung, die in der Realität nicht einfach tel quel umgesetzt werden kann. Nicht jede Heizung, nicht jedes Heizungssystem ist tauglich für eine Fernsteuerung. Wenn wir das einführen, dann schaffen wir eine Vielzahl von Fällen, die wir im Gesetz nicht klar regeln können. Jeder, der kann, der macht das heute schon, weil es eine gute Sache ist, wenn man die Heizung in seiner Ferienwohnung per Fernsteuerung steuern kann. Aber eben, nicht jeder kann es, und bei allen, die es nicht können, wird es teuer. Dort könnte es dann sein, dass man ziemlich neue Heizungssysteme ersetzt, nur, weil wir hier eine Regelung eingeführt haben, die weit übers Ziel hinausschiesst.

In diesem Sinne, geschätzte Damen und Herren, erlaube ich mir, noch einen letzten Punkt anzuführen. Wenn wir hier Normen aufstellen, dann ist die Frage: Wie kontrollieren wir diese? Wer geht dann von Heizung zu Heizung und kontrolliert, ob man diese Fernsteuerung jetzt wirklich eingesetzt hat? So einfach wird das nicht sein. Aus diesem Grund: Wer vernünftig ist und kann, macht das heute - und alle anderen sollten wir nicht zwingen.

Egger Kurt · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Grüne Fraktion

Ich habe in diesem Block zwei Minderheitsanträge. Ich beginne mit Artikel 45 Absatz 3 Buchstabe h. Es geht um gebäudetechnische Anlagen im Zusammenhang mit der Energieeffizienz. Wir wissen ja bekanntlich, dass wir mit Energieeffizienz mehr als einen Viertel des Stromverbrauchs sehr kostengünstig einsparen könnten. Die erhöhte Energieeffizienz in Gebäuden führt zusätzlich zur Reduktion der Energienachfrage im Winter, was auch der Sicherstellung der Stromversorgung zugutekommt.

Bei diesem Minderheitsantrag geht es darum, dass die Kantone Vorschriften zur fachgerechten Inbetriebnahme von gebäudetechnischen Anlagen erlassen. Es geht um die Betriebsoptimierung, die ein Einsparpotenzial von rund 30 Prozent in sich birgt. Die Kosten der Massnahmen, die dazu getroffen werden müssen, können in weniger als fünf Jahren amortisiert werden, und solche Massnahmen werden in der Schweiz trotzdem kaum umgesetzt, was einigermassen unverständlich ist.

Nebst der fachgerechten Inbetriebnahme von neu installierten Anlagen umfasst der Antrag auch das aktive Energiemonitoring sowie die periodische Betriebsoptimierung zur Gewährleistung des Gesamtsystems der Effizienz. Wir wissen ja, dass eine regelmässige Optimierung entscheidend ist und dass man so eben die entsprechende Reduktion hinkriegt. Es geht letztlich um einfache Massnahmen wie Optimierung der Heizung, Optimierung der Lüftung - von Lüftungen, die in Betrieb sind, obwohl sie eigentlich niemand braucht und man sie abstellen könnte -, und auch die Beleuchtung ist sicher ein Thema.

Die Massnahme, die hier vorgeschlagen wird, ist in den Muken 2014 verankert. Im Prinzip ist es eine Massnahme, die längst bekannt ist. Doch leider haben erst fünf Kantone dieses Muken-Modul in ihr Energiegesetz aufgenommen. Das ist der Grund, warum wir das hier verankern wollen. Ebenso ist diese Massnahme bereits in der UREK-S vorgeschlagen worden und hat dort eine Mehrheit gefunden.

Die Massnahme ist grundsätzlich moderat ausgestaltet. Sie gilt nur für Nichtwohnbauten, für Gebäude der öffentlichen Hand sowie für Wohnbauten mit einer Energiebezugsfläche von mehr als 10 000 Quadratmetern. Diese Konzentration auf grosse Gebäude vereinfacht die Umsetzung. Erfahrungen liegen bereits vor, denn fünf Kantone haben die Umsetzung bereits vollzogen. Von daher können Sie diese Minderheit sehr gut unterstützen.

Meine Minderheit I zu Artikel 45a Absätze 1 bis 4 EnG will die Solarpflicht auf alle Neu- und Bestandsbauten ausdehnen. Dabei sollen geeignete - geeignete! - Dächer und Fassaden mit Solaranlagen ausgerüstet werden. Uns allen ist bekannt, dass Dächer und Fassaden das grösste Potenzial bergen. Studien sowie ein Bericht des BFE besagen - die Zahl ist schon mehrmals erwähnt worden -, dass das Potenzial bei über 67 Terawattstunden pro Jahr liegt. Diese 67 Terawattstunden entsprechen mehr als dem gesamten aktuellen Stromverbrauch.

Dieses Potenzial wird noch viel zu wenig genutzt. Sie haben in der Sonntagspresse vielleicht auch Studien dazu gelesen. Studien der ETH oder auch die Studie des Verbands Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen zeigen, dass wir unsere Energieversorgung mit Fotovoltaik und Wasserkraft gewährleisten können, und das sogar im Winter. Vorhin wurde die "Blick"-Umfrage von heute zitiert. Ich möchte doch noch sagen, dass in dieser Befragung mehr als 60 Prozent eine Solarpflicht für Gewerbe- und öffentliche Bauten befürworten.

Was heute passiert, ist, dass sich unsere grossen Energieversorgungsunternehmen auf den Ausbau in der freien Fläche fokussieren - sei das in Belpmoos oder sei das in den Alpen -, anstatt auf den bestehenden Dächern zu bauen. Der allergrösste Teil des Ausbaus sollte aber auf bestehender Infrastruktur geschehen. Wenn das nicht passiert, dann leidet auch die Akzeptanz der Fotovoltaik, die im Moment noch sehr hoch ist. Wenn sie sinkt, dann wird es tatsächlich schwierig.

Der beantragte Artikel greift sofort nach Inkrafttreten des Gesetzes. Die Kantone sind verpflichtet, eine einheitliche Umsetzung sicherzustellen. In Absatz 2 sind auch die Spielregeln dazu definiert. Die Anlagen sollen wirtschaftlich zumutbar und technisch realisierbar sein, und die Dachflächen und Fassadenflächen sollen möglichst vollständig genutzt werden.

Ich gehe aufgrund dieser Spielregeln davon aus, dass nach Inkrafttreten des Gesetzes die Dach- und Fassadenflächen zumindest bei jeder Sanierung solaraktiv ausgerüstet werden, denn in diesem Fall ist es technisch möglich, und auch wirtschaftlich sinnvoll. Die Kantone haben sogar die Möglichkeit, sofort nach Inkrafttreten des Gesetzes die Ausnahmen auf dem Verordnungsweg zu regeln; das ist in Absatz 3 enthalten.

Von daher können Sie der Minderheit I (Egger Kurt) problemlos zustimmen; damit machen wir rasch vorwärts mit dem Zubau unserer Solarenergie.

Klopfenstein Broggini Delphine · Mit-F · Nationalrat · Genf · Grüne Fraktion

La minorité que je défends ici concerne l'article 45 alinéa 3 et vise l'ajout d'une lettre i dans la loi sur l'énergie.

Les cantons doivent édicter des dispositions sur l'utilisation économe et efficace de l'énergie dans les bâtiments. Je propose ici qu'ils édictent notamment des dispositions, premièrement, sur l'obligation d'utiliser les rejets thermiques dans les nouvelles installations et, à partir de 2030, dans les installations existantes, et ceci, deuxièmement, pour des consommateurs qui, sur un site donné, consomment annuellement plus de 5 gigawattheures de chaleur ou plus de 0,5 gigawattheure d'électricité, c'est-à-dire ceux qu'on appelle en fait les gros consommateurs.

On sait que la situation actuelle et à plus long terme, en matière d'approvisionnement et de consommation énergétiques, impose de prendre des mesures claires et produisant un effet concret. L'efficacité énergétique constitue un axe d'action majeur en ce sens. En effet, chaque kilowattheure non acheminé et non consommé augmente la sécurité énergétique de la Suisse. La récupération et l'utilisation des rejets de chaleur représentent un instrument pertinent pour accroître cette sécurité. Vu l'urgence actuelle qui dicte de trouver rapidement des solutions efficientes, il est nécessaire que cet instrument devienne la norme pour les grands consommateurs. Ceux-ci y gagnent, car avec des mesures d'efficacité énergétique, ils réduisent leurs coûts d'énergie et peuvent, selon les cas, prétendre à une exemption de la taxe sur le CO2, ou même à un remboursement du supplément perçu pour l'utilisation du réseau. La récupération de la chaleur, pour la réutiliser, constitue aussi un gain économique, et évidemment écologique, intéressant.

En effet, le potentiel de récupération de la chaleur est élevé et concerne de nombreux secteurs économiques et industriels, dont les entreprises qui, à leur échelle, en produisent en quantité. Je pense notamment au centre de données d'Infomaniak. Vous connaissez peut-être Infomaniak à Genève: c'est le numéro un de l'hébergement Web en Suisse. Dans son prochain centre de données, Infomaniak compte récupérer la chaleur dégagée pour chauffer un quartier résidentiel de la commune de Plan-les-Ouates, soit une vingtaine d'immeubles, grâce à une pompe à chaleur, de sorte que l'augmentation de la température induite par tous les calculateurs soit récupérée pour chauffer ce quartier via le réseau de chauffage à distance genevois.

Récupérer la chaleur, qui sinon serait perdue, permet de la réutiliser pour chauffer des locaux par le biais de systèmes de chauffage à distance ou sur le même site. La récupération de chaleur s'inscrit pleinement dans l'économie circulaire, un objectif largement soutenu par le monde politique et la société civile. La CEATE-N va d'ailleurs légiférer sur ce sujet prochainement, dans le cadre de son initiative parlementaire, "Développer l'économie circulaire en Suisse".

La référence à 5 gigawattheures pour la chaleur et à 0,5 gigawattheure pour l'électricité n'est actuellement pas ancrée dans la loi fédérale, mais cela correspond à une définition qui est usuelle et qui est utilisée régulièrement par l'Office fédéral de l'énergie, par la Conférence des directeurs cantonaux de l'énergie et par le Mopec, et de ce fait par les cantons.

Vous noterez aussi que ma minorité propose une différence de temporalité entre les installations nouvelles et les anciennes, qui ont huit ans pour se mettre en conformité avec la loi. Cette proposition est tout à fait applicable. Je vous remercie de la soutenir.

Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

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La séance est levée à 21 h 40