23.007
Voranschlag 2023. Nachtrag I
Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ausfallgarantie des Bundes (SNB/CS) und Garantie des Bundes (UBS)
Garantie du risque de défaillance octroyée par la Confédération (BNS/CS) et garantie de la Confédération (UBS)
Präsident (Candinas Martin, Präsident): Wir führen eine einzige Debatte über Eintreten auf die Bundesbeschlüsse Ia und Ib.
Andrey Gerhard · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion
Beugen wir uns nun also über den grössten Verpflichtungskredit, den dieses Parlament je zu beraten hatte. Die Finanzkommission hat sich an ihrer ordentlichen Sitzung vom 30. März ein erstes Mal intensiv mit den Nachtragskrediten zur CS-Rettung beschäftigt. Mit dem Nachtrag Ia beantragt uns der Bundesrat zwei Verpflichtungskredite im Umfang von insgesamt 109 Milliarden Franken. 100 Milliarden Franken dienen dabei der Gewährung von Liquiditätshilfedarlehen an die Credit Suisse durch die SNB mit Ausfallgarantie des Bundes. Weitere 9 Milliarden Franken dienen der Gewährung einer Bundesgarantie an die UBS zur Absicherung von allfälligen Verlusten beim Verkauf von schwierig zu bewertenden Aktiven der Credit Suisse. Ebenfalls im Nachtragskredit enthalten sind 5 Millionen Franken für die zusätzlichen Ressourcen zur Begleitung der Umsetzung der Massnahmen dieser Transaktion. (Zwischenruf des Präsidenten: Liebe Kolleginnen und Kollegen, führen Sie Ihre Gespräche bitte draussen!)
Zuerst hat sich die Kommission in einer längeren Aussprache mit den nationalrätlichen Mitgliedern der Finanzdelegation über die Ereignisse, insbesondere jene am geschichtsträchtigen Sonntag, dem 19. März, ins Bild setzen lassen. Bei der allgemeinen Aussprache zum Nachtragskredit waren dann die Finanzministerin, Bundesrätin Keller-Sutter, der Nationalbankpräsident, Thomas Jordan, sowie die Präsidentin der Finma, Marlene Amstad, anwesend.
Nach dem obligatorischen Eintreten wurden in intensivem Austausch mit den anwesenden Gästen die Gegebenheiten, welche zu der ausserordentlichen Situation geführt haben, besprochen. Insbesondere interessierte sich die Kommission für die Rollen der Verwaltung, der Finma und der SNB, für deren Einbezug und letztlich auch für deren jeweilige Verantwortungen.
Unser Interesse galt einerseits der notrechtlichen Bewältigung der Krise in einer Nacht-und-Nebel-Aktion. Andererseits wurden aber auch die Gegebenheiten der jüngeren Vergangenheit beleuchtet, zumal bekannt ist, dass sich die Credit Suisse über Jahre hinweg selbst ins Abseits manövriert hat, sodass auch Fragen rund um die Aufsichtsfunktion von Finma und SNB beraten worden sind. Ebenfalls von Interesse waren die finanziellen Bedingungen rund um die Darlehen. Für die Bundeskasse relevant sind hier die Bereitstellungspauschale von 0,25 Prozent für die 100 Milliarden Franken Liquiditätshilfedarlehen und der Zins von 3 Prozent auf die bezogene Liquidität, welche sich die SNB und der Bund hälftig teilen.
Die Kommission bedauerte es insgesamt sehr, dass der Bundesrat notrechtlich eingreifen musste. Dass in Anbetracht der Umstände eingegriffen werden musste, war hingegen unbestritten.
An dieser ersten Sitzung hat die Kommission die Strategie verfolgt, den Bundesbeschluss über die beiden Kredite nicht mit Kommissionsanträgen zu belasten, um die Finanzmarktstabilität nicht zu gefährden und den faktisch nicht mehr umkehrbaren Deal mit der UBS und der CS nicht zu belasten. Es wurde aber beschlossen, allfällige Anträge in ein Mantelpostulat zu überführen, welches in der ausserordentlichen Session traktandiert werden kann. Wir werden bei einem der nächsten Traktanden Gelegenheit haben, dieses Postulat zu besprechen. Dieses Postulat hat der Bundesrat bereits behandelt - und somit die Traktandierung in der ausserordentlichen Session erst ermöglicht - und bekanntlich zur Annahme empfohlen. Ein Teil der Kommission hat dennoch eine alternative Strategie verfolgt, weshalb nun Minderheitsanträge auf der Fahne aufgeführt sind.
Im Bundesbeschluss Ia über den Nachtrag Ia zum Voranschlag 2023, und zwar bei Artikel 1bis, Artikel 2 und Artikel 2bis, fordert die Minderheit Fehlmann Rielle, dass eine allfällige nächste Ausfallgarantie nicht dringlich beschlossen werden darf. Mit 12 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung wurde dieser Antrag in der Kommission abgelehnt. Ich werde später auf diesen Minderheitsantrag zurückkommen, weil er so nicht mehr auf der Fahne vermerkt ist.
Kommen wir zum Bundesbeschluss Ib über den Nachtrag Ia zum Voranschlag. Beim Anhang 1 zu Artikel 1 - dort geht es um die finanziellen Planungsgrössen -, also bei den Rahmenbedingungen der Kreditverwendung für das Generalsekretariat des EFD, gab es fünf Minderheitsanträge.
Eine Minderheit Guggisberg will den Bundesrat verpflichten, vor der Beschlussfassung zum vorliegenden Geschäft eine verbindliche Erklärung abzugeben, wonach er einen Too-big-to-fail-Erlassentwurf vorlegen wird, welcher unabhängig von den Ursachen eines Bankabsturzes eine staatliche Bankenrettung ausschliesst. Der Antrag wurde mit 10 zu 10 Stimmen bei 4 Enthaltungen mit Stichentscheid des Präsidenten abgelehnt.
Eine weitere Minderheit Guggisberg will den Bundesrat verpflichten, die Handlungsweise, die Verantwortung, die Haftungsbedingungen und insbesondere die Vergütungen der Führungsverantwortlichen des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung der Credit Suisse zu untersuchen, um sie zur Rechenschaft ziehen zu können. Der Antrag wurde mit 9 zu 8 Stimmen bei 8 Enthaltungen ebenfalls abgelehnt.
Die Minderheit Schwander will, dass der Bundesrat Massnahmen ergreift, damit der Wettbewerb trotz der Bankenfusion gewährleistet wird. Dieser Antrag wurde mit 13 zu 10 Stimmen abgelehnt.
Die Minderheit Friedl Claudia fordert den Bundesrat auf, eine Taskforce zum Schutz der Arbeitsplätze einzurichten, dies mit dem Ziel, den Stellenabbau zu minimieren, Kündigungen von Angestellten in Ausbildung zu vermeiden und unvermeidbare Kündigungen mit Weiterbildungen und Umschulungen zu flankieren. Der Antrag wurde mit 15 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt.
Die Minderheit Wyss fordert die Offenlegung aller Verträge, die der Bund im Rahmen der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS eingegangen ist. Dieser Antrag wurde mit 14 zu 4 Stimmen bei 6 Enthaltungen ebenfalls abgelehnt.
In der ersten Gesamtabstimmung wurden die beiden Beschlüsse schliesslich mit 17 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen.
Die Umstände der Behandlung dieses Geschäfts sind ausserordentlich, genauso wie dessen Verbuchung. Denn nach der ersten Behandlung des Geschäfts, für welche die Fahne mit den Beschlüssen des Ständerates ja noch nicht vorlag, wurde heute eine weitere Sitzung anberaumt, um die Prozedur etwas zu beschleunigen. Wir, die Mitglieder der Finanzkommission, kommen ja soeben aus dieser Sitzung. Nun möchte ich kurz erläutern, was beraten wurde.
Um die ständerätlichen Beschlüsse von heute bereits integrieren zu können, hat die nationalrätliche Finanzkommission mittels eines einstimmig beschlossenen Rückkommensantrages eine weitere Detailberatung abgehalten. Mit heisser Nadel wurde eine neue Fahne gestrickt. Ich versuche nun die Beschlüsse der Kommission kurz zusammenzufassen.
Der Ständerat hat heute beschlossen, im Bundesbeschluss Ia in Artikel 2 den Zusatz "an die UBS" und in den Artikeln 1bis und 2bis die Forderung aufzunehmen, dass die Bewilligung allfälliger nächster Ausfallgarantien nicht auf dem Dringlichkeitsweg stattfinden darf. Diese Beschlüsse entsprechen dem Antrag Fehlmann Rielle, welcher an der ersten Kommissionssitzung noch keine Mehrheit gefunden hatte. Nun hat diese Forderung auch die nationalrätliche Kommission überzeugt. Mit 16 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen wurde der Minderheitsantrag Fehlmann Rielle zur Mehrheitsposition der Kommission. Hingegen gibt es zum Anhang 1 eine neue Minderheit Gmür Alois.
Des Weiteren beschloss der Ständerat, den Kredit für das EFD-Generalsekretariat anstatt um 5 Millionen Franken um 7 Millionen Franken zu erhöhen, dies mit der Begründung, damit insbesondere Gutachten für Compenswiss und Publica finanzieren zu können. Mit 15 zu 5 Stimmen bei 5 Enthaltungen wurde dieser Beschluss abgelehnt.
Bei den Rahmenbedingungen fordert der Ständerat, dass sich der Bund als Dritter im Prüfungsverfahren zu beteiligen hat. Hier ist die Nationalratskommission der Meinung, diese Forderung sei nicht aufzunehmen, weil der Bund rechtlich nicht als Dritter auftreten kann. Die Kommission hat diese Forderung einstimmig abgelehnt.
Neben den ständerätlichen Beschlüssen sind auch zwei neue Anträge aus der nationalrätlichen Kommission beraten worden. Diese betreffen ebenfalls Artikel 1, die finanziellen Planungsgrössen für das Generalsekretariat des EFD. Neu fordert die Kommission, wiederum in den Rahmenbedingungen der Kreditverwendung in Artikel 1, dass die Risiken der systemrelevanten Grossbanken verbindlich und drastisch reduziert werden. Mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung wurde diesem Antrag zugestimmt. Die Minderheit Gysin Greta fordert, dass Nachhaltigkeitsziele in die CS-Rettung einfliessen und insbesondere in Zukunft auch umgesetzt werden. Dieser Antrag wurde mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Da Rückkommen beschlossen wurde, hat die Kommission erneut eine Gesamtabstimmung durchgeführt. Dieses Mal wurde dem Bundesbeschluss Ia mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt, und dem Bundesbeschluss Ib wurde mit 13 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen ebenfalls wieder zugestimmt. Da meine Redezeit abgelaufen ist, verdanke ich dann im nächsten Votum.
Farinelli Alex · Mit-M · Nationalrat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion
Con il messaggio che trattiamo stasera, il Consiglio federale chiede al Parlamento due crediti d'impegno per complessivi 109 miliardi di franchi e un credito aggiuntivo di 5 milioni di franchi. Seppur siamo di fronte a delle garanzie, quindi non a delle spese immediate, le cifre che ci troviamo a discutere sono di proporzioni enormi. Basti pensare che equivalgono grosso modo all'85 per cento dell'attuale debito della Confederazione.
In entrata permettetemi di ringraziare innanzitutto il Consiglio federale che, con un'operazione tutt'altro che semplice, ha saputo insieme alla Banca nazionale, alla Finma e all'UBS evitare un disastro di proporzioni difficilmente stimabili. Solo dal profilo finanziario, si enuncia nel messaggio un danno per l'economia svizzera di circa 1200 miliardi di franchi su più anni.
Allo stesso modo tengo a ringraziare i colleghi della DelFin che hanno dovuto farsi carico di un notevole lavoro e di molte responsabilità, autorizzando il governo a compiere questa operazione complicata. E da ultimo, ma non per importanza, permettetemi di ringraziare l'amministrazione federale e i Servizi del Parlamento che, ancora una volta in questa legislatura, hanno dimostrato di saper svolgere un lavoro eccellente sotto ogni punto di vista.
Nonostante si parli del credito, il grande dibattito politico d'oggi riguarda soprattutto come siamo potuti arrivare a questo punto e chi se ne deve assumere la responsabilità. Per chi ha letto le 25 pagine del messaggio del Consiglio federale è chiaro che, nel corso degli anni, ci sono stati più interventi da parte delle autorità preposte, grazie ai quali non si è giunti a questo epilogo prima, ma che non sono riuscite a scongiurarlo lo scorso mese di marzo.
Qualcuno potrebbe obiettare che oggi diamo luce verde a una soluzione senza aver fatto gli approfondimenti richiesti, mettendo sul tavolo garanzie per 109 miliardi di franchi.
Questo è vero, ma solo in parte. Infatti ci troviamo in una situazione un po' differente, un po' come in un incidente stradale dove il conducente si trova moribondo. Non si comincia infatti andando a capire se l'incrocio dove è avvenuto l'incidente vada modificato o se sia necessario tagliare una siepe per migliorare la visibilità. All'inizio ci vuole un intervento d'urgenza, immediato ed efficace, che salvi le vite. Questo è quello che facciamo oggi. Stabilizziamo il paziente dandogli una medicina potentissima per i mercati in generale e per le banche in particolare: oltre al denaro la credibilità e la fiducia.
Poi, ed è per questo che è stato preparato un corposo postulato commissionale, si dovranno approfondire i vari aspetti, investigare le possibili piste e prendere delle decisioni per cambiare il quadro legale. Un po' come quando andiamo dal medico: prima si descrivono i sintomi, poi c'è la diagnosi e solo alla fine si prescrive la cura.
Tornando alla garanzia, oggetto del messaggio, va innanzitutto detto che da un profilo finanziario la stessa subentra solo in caso di dissesto della banca e, come nel caso dei mutui ELA plus, gode di uno statuto privilegiato nella massa fallimentare, il che pone la Confederazione in una posizione relativamente sicura.
Per la sola messa a disposizione dello strumento, la Confederazione incasserà 250 milioni di franchi all'anno, mentre in caso di utilizzo sarà corrisposto un tasso d'interesse del 3 per cento, adattabile alla situazione di mercato, da suddividere tra BNS e Confederazione.
La Confederazione garantisce inoltre 9 miliardi sulle perdite della parte del patrimonio acquisito da UBS che non rientra negli obbiettivi strategici della banca e sulla quale non si è potuto fare una "due diligence" approfondita, visti i tempi ristretti dell'operazione.
In ogni caso i primi 5 miliardi di franchi delle eventuali perdite verranno assunti da UBS, mentre i 9 miliardi successivi lo saranno, se del caso, dalla Confederazione.
Passo ora alle minoranze che sono indicate sul paragramma.
Per quanto riguarda gli articoli 1, 2 e 2bis del decreto federale Ia, concernente la prima aggiunta A al preventivo 2023, la Commissione delle finanze si è allineata al Consiglio degli Stati con 16 voti contro 6 e 3 astensioni.
Nel decreto federale Ib, concernente la prima aggiunta A al preventivo 2023, la minoranza Guggisberg chiede al Consiglio federale di dichiarare che sottoporrà al Parlamento una revisione delle regole del "too big to fail". La commissione ha respinto questa proposta con 10 voti contro 10 e 4 astensioni.
Una seconda minoranza Guggisberg chiede al Consiglio federale di approfondire le responsabilità degli organi interni alla banca, e di eventualmente portarli davanti alla giustizia. Questa proposta è stata respinta dalla commissione con 9 voti contro 8 e 8 astensioni.
Per entrambe queste minoranze vale che quanto descritto è già di fatto oggetto di approfondimento nell'ambito del postulato commissionale 23.3442, ossia con il postulato stesso per quanto concerne la legislazione in generale e con il punto f del postulato per quanto concerne gli aspetti particolari.
La minoranza Schwander chiede di chiarire la situazione in merito alla concorrenza sulla piazza finanziaria svizzera. In commissione, una proposta dello stesso tenore è stata respinta con 13 voti contro 10.
La minoranza Friedl Claudia chiede invece di istituire una task force per i dipendenti. La commissione è ovviamente preoccupata per le conseguenze occupazionali, in particolare per tutte quelle persone che con fedeltà e dedizione si sono impegnate nel loro lavoro, magari per decenni e senza ricevere bonus milionari, e che ora si trovano in una situazione di incertezza. È una situazione che non meritano, e a chi la subisce va comunque posto il massimo rispetto.
Tuttavia, il compito di discutere questi aspetti spetta alle parti sociali, che hanno già cominciato il loro lavoro. Non è invece un compito del Consiglio federale o della Confederazione.
La commissione ha quindi respinto la rispettiva proposta con 15 voti contro 5 e 4 astensioni.
La minoranza Wyss chiede di rendere pubblici i contratti di acquisizione di Credit Suisse da parte di UBS. Questo non è possibile in quanto non ci sono contratti con la Confederazione poiché le condizioni sono di fatto al momento a livello di legge. Rendere pubbliche le condizioni stilate dalla BNS per ELA e ELA plus non sarebbe di nessuna utilità e potrebbe solo creare instabilità in momento delicato. E come ben sappiamo, l'instabilità è stata uno dei problemi che ha portato Credit Suisse quasi sull'orlo della bancarotta. La commissione ha respinto una proposta di questo tenore con 14 voti contro 4 e 6 astensioni.
La minoranza Gmür Alois propone che il Consiglio federale rinunci alla presentazione di un messaggio per le modifiche legislative, partendo dal presupposto che il governo, quando sarà nella condizione di farlo, sottoporrà al Parlamento le necessarie modifiche di legge. Il governo ha già informato il Parlamento che entro l'anno farà delle proposte in tal senso. Tuttavia, è ben chiaro a tutti che qualora vi fossero degli interventi immediati da fare, lo stesso Consiglio federale si premurerà di sottoporli con la necessaria solerzia al Parlamento, per fare in modo di poter adottare le modifiche legislative ritenute opportune.
La commissione ha approvato la richiesta vincolante per il Consiglio federale di presentare un messaggio con 15 voti contro 10.
La minoranza Gysin Greta chiede che gli obbiettivi climatici vengano introdotti come condizioni costrittive quando lo Stato interviene con aiuti straordinari.
La commissione ha deciso di respingere questa condizione con 16 voti contro 8 e 1 astensione, tenuto conto che la stessa richiesta è stata inclusa nel postulato commissionale.
Da ultimo, riguardo al messaggio nel complesso che la Commissione delle finanze ha esaminato nella seduta del 30 marzo scorso e in quella svoltasi oggi dopo la riunione del Consiglio degli Stati è giunta alla conclusione di approvare il decreto federale Ia con 15 voti contro 9 e 1 astensione, e il decreto federale Ib con 13 voti contro 9 e 3 astensioni.
Schilliger Peter · Mit-M · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion
Am 19. März 2023 musste der Bundesrat den Kauf der CS AG durch die UBS AG für 3 Milliarden Franken kommunizieren. Der Bund unterstützt diesen staatlich verordneten Kauf mit Sicherheiten. Die zwei damit verbundenen dringlichen Verpflichtungskredite in der Höhe von insgesamt 109 Milliarden Franken werden nun mit dem Nachtrag Ia zum Voranschlag 2023 vorgelegt. Ein erster Kredit von 100 Milliarden Franken wird für die Gewährung einer Ausfallgarantie für Liquiditätshilfedarlehen der Nationalbank benötigt, ein zweiter Kredit von 9 Milliarden Franken für die Absicherung allfälliger Verluste der UBS beim Verkauf kritischer Aktiven der CS.
In einer Notfallübung retteten der Bundesrat, die Nationalbank und die UBS unter Führung von Finanzministerin Karin Keller-Sutter die Grossbank vor dem Kollaps. Damit vorab eine erste Bewertung aus Sicht der FDP-Liberalen Fraktion: Ohne das beherzte Eingreifen der Politik hätten Dominoeffekte gedroht, welche das ganze Finanzsystem in Bedrängnis gebracht hätten. Der Kollateralschaden wäre mit Bestimmtheit wesentlich grösser gewesen als die nun von uns zu beratenden Verpflichtungskredite in unglaublicher Höhe. Bei dieser Handlung ging es nicht um eine Ausmarchung zwischen dem Guten und dem Besseren. Es ging darum, den Entscheid zu finden, welcher am wenigsten Nachteiliges beinhaltet. Ein Nichtstun, das zeigt die Nachbetrachtung, hätte zum Konkurs der CS geführt, denn diese Bank war mangels Vertrauen nicht mehr zu retten.
Als Handlungsoption kann eine reine Staatsrettung ins Feld geführt werden. Ja, die notwendige Sicherheit hätte die Schweiz in Zusammenarbeit mit der Nationalbank leisten können. Ob mit dieser Massnahme jedoch eine Marktberuhigung erreicht worden wäre, ist für uns fraglich. Zudem gilt es zu beachten, dass sich die Schweiz mit der Staatsübernahme in die volle Haftung gesetzt hätte. Dazu gehört auch, dass man sich bei amerikanischen Steuerklagen in eine Art von Geiselhaft begeben hätte.
Die Finanzdelegation unserer beiden Räte wurde am Sonntag, 19. März, beigezogen, um diese beiden dringlichen Verpflichtungskredite vorab zu genehmigen. Diesen Entscheid hat uns die Finanzdelegation abgenommen. Anlässlich unserer ausserordentlichen Session können wir nun die politische Bewertung ins Zentrum der Betrachtung stellen und könnten uns sogar ein populistisches Nein leisten - passieren kann ja nicht mehr viel.
Noch eine Bemerkung: Fehlentscheide müssen wir nicht vorab in den Gremien suchen, welche als Feuerwehr gelöscht haben, sondern bei den Schandtätern, welche den Brand gelegt und nichts für dessen Löschung getan haben. Dieses CS-Debakel muss als eklatantes Versagen hochbezahlter Bankmanager bezeichnet werden.
Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt die Vorlage und fordert, dass die Verantwortlichen aller Akteure nun zur Rechenschaft gezogen werden. Ungerechtfertigt bezogene Boni sollen zurückbezahlt, neue dürfen nicht ausbezahlt werden. Die neue Bank, UBS und CS, ist riesig und im Verhältnis zur Schweizer Volkswirtschaft zu gross. Eine Abspaltung des Inlandgeschäfts muss Ziel der Umsetzung sein. Schliesslich soll der Steuerzahler möglichst geschont werden. Bisher floss aus der Bundeskasse kein Geld, und es wird auch in nächster Zeit keines fliessen. Zudem stellen Zinsen für Garantien und Kredite eine Ertragsposition dar. Die Politik soll kritisch sein. Negative Signale gegenüber der Schweizer Finanzwirtschaft werden jedoch in der weltweiten Bewertung das wichtige Vertrauen nicht stärken. Das Risiko für die definitive Auslösung von Steuergeldern würde damit unnötig erhöht.
Für die FDP-Liberale Fraktion ist die vertiefte und vielschichtige Aufarbeitung zentral. Wir erwarten, dass auf allen Stufen aufgezeigt wird, wo Mängel vorherrschen und Unterlassungen geschehen sind. Erst mit dieser fundierten Berichterstattung kann eine Grundlage für die erweiterte Gesetzgebung und Regulierung geschaffen werden. Neue Auflagen müssen präzise sein und sollen nur dort wirken, wo Mängel bestehen. In diesem Sinne darf es keine Kollektivstrafe für alle Finanzunternehmen geben. Wir wollen keine erweiterte Gesetzgebung nach dem Giesskannenprinzip, denn eine solche wäre für unsere Volkswirtschaft und somit für unseren Wohlstand schädlich.
Abschliessend bedankt sich die FDP-Liberale Fraktion nochmals bei allen beteiligten Instanzen für den Mut zum beherzten Handeln und damit für das Abwehren von weiterführenden Schäden.
Giacometti Anna · Mit-F · Nationalrat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion
Inizio con alcuni ringraziamenti: a nome del gruppo liberale-radicale ringrazio il Consiglio federale, in particolare la qui presente consigliera federale Karin Keller-Sutter per aver evitato il peggio, basandosi sul diritto di necessità e concedendo due crediti d'impegno urgenti. Ringrazio anche i membri della Delegazione delle finanze per le loro valutazioni e per le loro verifiche e per aver dato il proprio consenso ai crediti d'impegno.
Il fallimento di una banca di rilevanza sistemica come Credit Suisse avrebbe avuto conseguenze drammatiche. Il 19 marzo è stata una giornata nera - per il personale di Credit Suisse, per i clienti, per gli azionisti e per tutta la Svizzera.
Il gruppo liberale-radicale deplora il fatto che i dirigenti strapagati della banca abbiano messo in serio pericolo la nostra economia e il sistema finanziario globale, e che lo Stato sia dovuto intervenire per evitare il peggio. Per il gruppo liberale-radicale è chiaro che le persone responsabili dovranno rispondere degli errori commessi. Per noi la responsabilità rappresenta anche una componente dell'economia di mercato.
In questa sessione straordinaria, voluta anche dal gruppo liberale-radicale, tocca all'Assemblea federale discutere i crediti d'impegno per un totale di 109 miliardi di franchi.
Lo sappiamo tutti: con l'autorizzazione da parte della Delegazione delle finanze delle Camere federali questi crediti d'impegno sono già vincolanti. Una critica politica, peraltro senza alcuna efficacia giuridica nei confronti del Consiglio federale o della Delegazione delle finanze, sarebbe completamente fuori luogo. Per il gruppo liberale-radicale adesso è importante mantenere la calma e non provocare discussioni inutili o creare confusione. È fondamentale svolgere analisi approfondite di quanto è accaduto. Ed è quello che vuole fare il Dipartimento delle finanze, avvalendosi di perizie esterne. Solo dopo aver esaminato in dettaglio le circostanze che hanno reso necessario questo pacchetto di misure, sarà possibile trarre le dovute conclusioni ed esaminare la necessità di istituire una commissione parlamentare d'inchiesta.
Il gruppo liberale-radicale sosterrà sia il credito d'impegno di 100 miliardi di franchi per la concessione, da parte della Confederazione, di una garanzia in caso di dissesto per mutui a sostegno della liquidità erogati dalla Banca nazionale svizzera a Credit Suisse, sia il credito d'impegno di 9 miliardi di franchi a copertura di eventuali perdite sulla vendita di attivi difficilmente valutabili di Credit Suisse. È importante procedere in modo ordinato all'acquisizione di Credit Suisse da parte di UBS.
Il gruppo liberale-radicale sosterrà le proposte di maggioranza della Commissione delle finanze nonché la minoranza Gmür Alois, come presentata alla pagina B6 del paragramma in lingua tedesca. Il gruppo liberale-radicale respingerà invece tutte le proposte individuali. Infine, approverà i due decreti federali Ia e Ib concernenti la prima aggiunta A al preventivo 2023.
Dal momento che non mi esprimerò più in lingua italiana sui diversi postulati, comunico già adesso che il gruppo liberale-radicale sosterrà i tre postulati della Commissione degli affari giuridici, il postulato della Commissione delle finanze e i cinque postulati della Commissione dell'economia e dei tributi.
Gschwind Jean-Paul · Mit-M · Nationalrat · Jura · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Durant le temps qui m'est imparti, j'apporterai les considérations et les prises de position du groupe du Centre concernant le supplément au budget 2023, soit approuver un crédit d'engagement de 109 milliards pour permettre le rachat de Credit Suisse par UBS.
L'Assemblée fédérale de ce jour a été convoquée selon les dispositions fédérales en vigueur et fait suite à la décision de la Délégation des finances qui, le dimanche 19 mars, a accepté de libérer le crédit d'engagement de 109 milliards et d'autoriser l'avance du crédit.
Comment est-on arrivé à cette situation? Il faut bien admettre que la situation financière de Credit Suisse s'est dégradée au fil des dernières années à la suite de graves erreurs de management, imputables aux dirigeants de la banque qui ont axé la culture d'entreprise sur l'appât du gain et le goût du risque, encouragés qu'ils étaient par le versement de bonus indécents, un "mismanagement" dénoncé par la Finma et qui a engendré une perte de confiance envers l'établissement.
La restructuration engagée en juillet 2022 par le conseil d'administration de Credit Suisse à la suite de turbulences déclenchées aux Etats-Unis avec des amendes et d'importantes pertes financières n'aura pas eu le temps de déployer les effets positifs escomptés, quand bien même la situation s'était améliorée en janvier-février dernier, après des retraits importants au quatrième trimestre 2022.
Mais à partir de la mi-mars, à la suite d'une perte de confiance relayée par les réseaux sociaux et des retrait massifs de liquidités - 50 milliards en quelques jours -, le mercredi 15 mars, tous les acteurs, Credit Suisse, BNS, Finma et Confédération, pensent que, sans mesures d'urgence, Credit Suisse ne pourra plus faire face à ses obligations de paiement le lundi matin 20 mars.
Dans ce contexte, selon les dispositions légales, dans un premier temps, la BNS met à disposition 100 milliards de francs - fonds ELA et ELA plus - pour assurer les liquidités dans l'urgence, et le Conseil fédéral décide un arrêté fédéral qui permet de garantir le risque de défaillance pour les prêts d'aide sous forme de liquidités octroyés par la BNS, soit 100 milliards de francs. Mais la seule mise à disposition de liquidités importantes ne peut enrayer la perte de confiance à l'égard de Credit Suisse.
Le Conseil fédéral doit présenter un paquet global jusqu'au dimanche soir 19 mars pour éviter la faillite avec une solution crédible et qui stabilise la situation. Sous la pression du temps, "Zeitdruck", le Conseil fédéral étudie quatre solutions. La première vise la reprise de Credit Suisse par UBS avec l'aide de liquidités de l'Etat. La deuxième solution, la reprise de Credit Suisse par la Confédération ou la BNS, n'est pas envisageable selon le directeur de la BNS. La troisième solution vise une large recapitalisation de Credit Suisse. La quatrième solution, la mise en faillite de Credit Suisse, aurait des conséquences désastreuses pour la place financière suisse et les places de travail.
Le groupe du Centre cautionne la décision prise par le Conseil fédéral, à savoir la reprise de Credit Suisse par UBS et les garanties concernant la prise en charge des pertes éventuelles des liquidités octroyées par la BNS. Mais il n'est pas inutile de préciser que la garantie octroyée par la Confédération à la BNS est en conformité avec le dénommé "public liquidity backstop" (PLB), élément intégré dans l'avant-projet de modification de la loi "too big to fail" soumis à consultation jusqu'en été 2023.
Autre élément qu'il est important de porter à la connaissance du citoyen-contribuable: la Confédération ne verse pas de liquidités, elle octroie à la BNS une garantie du risque de défaillance pour les liquidités octroyées par la BNS. Il n'y a pas d'effets financiers directs, et la garantie ne devra intervenir qu'en cas d'échec du projet de fusion, ce qui est peu probable vu la solidité d'UBS.
Le risque est supportable pour la Suisse en comparaison avec les risques d'une crise bancaire et ses conséquences pour l'économie. De plus, le crédit de 100 milliards de francs est au bénéfice d'un privilège de faillite. Force est de constater que le Conseil fédéral a très bien verrouillé son affaire pour éviter le recours à la garantie!
Autre élément qu'il est important de relever, la BNS et la Confédération perçoivent une prime de mise à disposition des crédits ELA et ELA plus, soit 0,5 pour cent, et une prime de risque de 3 pour cent pour la garantie des prêts PLB, soit 1,5 pour cent pour la BNS et 1,5 pour cent pour la Confédération, ce qui n'est pas négligeable. On est loin des intérêts négatifs que l'on connaissait encore il y a quelque temps.
Avant de conclure, j'aborderai brièvement le rôle de la Finma dans la débâcle de Credit Suisse. D'aucuns s'interrogent sur l'efficacité de sa surveillance. Pourquoi la Finma n'a-t-elle pas tiré la sonnette d'alarme plus tôt? N'a-t-elle rien vu venir? Suite aux différentes auditions, pour le groupe du Centre, il est clair que la Finma a accordé depuis quelques années une surveillance étroite à Credit Suisse vu son profil de risque.
Elle a mis en application les instruments à sa disposition dans le cadre de la loi "too big to fail". Elle a diligenté avec insistance de nombreuses procédures d'"enforcement", ou plus encore d'"enforcement" de l'"enforcement". Mais les nombreux incidents - condamnations, amendes aux Etats-Unis - ont causé un dégât d'image considérable et conduit à la nouvelle orientation de la stratégie, à la restructuration du groupe.
Suite aux premiers retraits d'argent à fin 2022, la Finma a mis en oeuvre beaucoup d'instruments permis par la régulation "too big to fail", notamment de nombreux tests de scénarios ou encore la mise en place d'obligations AT1.
Finalement, il est apparu évident pour le groupe du Centre que seule la reprise de Credit Suisse par UBS était à même de rétablir la confiance et de garantir la stabilité des places financières nationale et mondiale. A l'avenir, la Finma accompagnera de manière étroite cette fusion et tirera des leçons de cette opération et les conséquences pour la régulation future "too big to fail".
Pour conclure, le groupe du Centre estime que la solution - ou plutôt le deal - préconisée par les différents acteurs, soit le Conseil fédéral, la BNS, UBS, la Finma ou Credit Suisse, n'est certes pas la plus belle des solutions et, comme l'ont dit certains commentateurs, la moins mauvaise des solutions. Mais, avec la pression temporelle qui a conditionné les acteurs impliqués dans cette procédure, personnellement, je me suis demandé, en tant que membre de la Délégation des finances, si on aurait pu faire autrement en l'absence d'un plan B? Sincèrement, je ne le pense pas.
Cette solution est solide et efficace, selon les propos du directeur de la BNS, Thomas Jordan.
Je salue, au nom du groupe du Centre, l'engagement et la rapidité de réaction du Conseil fédéral, notamment de Mme Karin Keller-Sutter, et le remercie pour la solution proposée dans l'urgence. Je remercie également l'administration pour son efficacité et sa disponibilité et pour avoir préparé dans l'urgence les arrêtés fédéraux et les ordonnances.
En résumé, le groupe du Centre acceptera à une écrasante majorité, pour ne pas dire à l'unanimité, le crédit d'engagement de 100 milliards et celui de 9 milliards qui vise à faciliter l'accord entre l'UBS et Credit Suisse, soit le rachat pour un montant de 3 milliards. Dans cette transaction, la reprise du portefeuille de valeurs de fortune pourrait engendrer des pertes financières difficilement chiffrables. Le cas échéant, la Confédération prendra à sa charge 9 milliards, les 5 premiers milliards étant à charge de l'UBS. La répartition de pertes éventuelles supplémentaires reste à négocier, au même titre que les gains éventuels. Dans l'immédiat, la Confédération ne verse pas d'argent.
Le groupe du Centre acceptera également l'augmentation de 5 millions du crédit budgétaire concernant l'augmentation du pool départemental des ressources du secrétariat général du Département fédéral des finances, afin de permettre à ce dernier de disposer des moyens suffisants pour l'élaboration des contrats en ayant recours à des expertises externes spécifiques et pointues, que l'administration n'a pas à disposition. Du personnel supplémentaire sera donc engagé pour analyser les causes qui ont provoqué la chute de Credit Suisse et pour engager le développement et le renforcement de la législation "too big to fail".
Je souhaite, chers collègues, faire une remarque pour conclure. On peut refuser les crédits sollicités, ces 109 milliards de francs, ce qui équivaudrait tout simplement à donner un blâme à la Délégation des finances, un désaveu inapproprié au Conseil fédéral et un signal très négatif pour la place financière suisse.
S'agissant des propositions qui figurent dans l'arrêté fédéral Ib, mes collègues donneront la position du groupe.
Wyss Sarah · Mit-F · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Es sei eine Vertrauenskrise gewesen, welche die CS dorthin geführt habe, wo sie heute steht: an den Abgrund. Missmanagement und Fehler seien passiert, Gier und fehlender Anstand hätten geherrscht, Verantwortungslosigkeit bei gewissen Führungspersönlichkeiten. Das mag alles stimmen, aber es ist nur die halbe Wahrheit. Als Gesetzgeber haben wir respektive hat eine Mehrheit hier im Parlament dieses System und die Gier gewisser Entscheidungsträger bei den Banken leider ermöglicht. Es war möglich, so zu handeln, dass Gewinne privatisiert werden und Verluste auf die Schultern der Schweizer Bevölkerung verteilt werden - wieder einmal.
Ich muss gestehen, ich kann meine Enttäuschung heute nicht ganz verbergen: Wieder einmal müssen die Steuerzahlenden eine Bank mit Sicherheiten retten; wieder einmal müssen die Steuerzahlenden für ein Missmanagement, für eine Geschäftsführung mit unendlich hoher Risikobereitschaft und für Lücken in der Gesetzgebung geradestehen. Zeitgleich laufen Sparpakete, welche die Sozialwerke angreifen, welche einen Leistungsabbau bei den Menschen vorsehen. Es herrscht eine Austeritätspolitik, und das in Krisenzeiten, ausser bei den Banken.
Doch fernab aller negativen Punkte haben wir nun heute die Möglichkeit, auch wenn es schon spät ist, diese Gesetzeslücken endlich zu schliessen und das Bankengesetz so anzupassen, dass so etwas nie wieder passiert - nie wieder! Es war richtig, am 19. März die CS zu retten. Die Auswirkungen wären zu gross gewesen für die 17 000 Angestellten, die grösstenteils nicht für dieses Desaster verantwortlich sind und die derzeit in Unsicherheit leben müssen. Es wäre aber auch ein Desaster für die Wirtschaft in der Schweiz und auch ausserhalb gewesen.
Für das speditive Handeln der Verwaltung, der Bundesrätin und des Bundesrates möchte ich mich bedanken. Aber wir sind nicht einverstanden damit, dass dieses Handeln bedingungslos war. Ich bin froh, dass die Mehrheit der Finanzkommission auf den Antrag vonseiten der SP eingegangen ist, Bedingungen zu stellen. Es geht darum, endlich wirklich verbindliche Rahmenbedingungen zu setzen. Wir müssen solche Rahmenbedingungen setzen und endlich die Grundlagen schaffen, um die Risiken für die Bundesfinanzen und die Schweizer Volkswirtschaft zu reduzieren. Dafür ist ein Bouquet an Massnahmen und Anpassungen notwendig. Diese müssen zeitnah und verbindlich erfolgen. Wir müssen verhindern, dass wieder und erneut die Allgemeinheit für Missmanagement und für Gesetzeslücken geradestehen muss.
Konkret ist für die SP-Fraktion klar: Der Bundesrat muss eine Gesetzesrevision vorlegen, welche eine substanzielle Erhöhung der Eigenkapitalquote und eine gesetzliche Beschränkung der variablen Lohnbestandteile, also der Boni, enthält. Wir fordern auch ganz klar, dass der rechtliche Spielraum genutzt wird, um die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Wir erwarten vom Bundesrat, dass er den gesamten Spielraum nutzt und die Personen für deren Verfehlungen, wenn möglich auf juristischem Weg, zur Kasse bittet. Des Weiteren fordern wir, dass weitere mögliche Defizitgarantien nicht mehr per Notrecht, sondern auf dem ganz üblichen Weg ins Parlament kommen. Dafür ist auch Transparenz notwendig: Wir fordern die Offenlegung der Verträge.
Für die SP ist klar: Lippenbekenntnisse reichen nicht. Heute, aber vor allem morgen erwarten wir von den anderen Fraktionen respektive vom Ständerat, dass sie nicht nur handzahme Postulate verabschieden, sondern dem Bundesrat konkret den Auftrag zur Gesetzesanpassung geben. Auch wenn wir heute dafür im Nationalrat erfreulicherweise vielleicht eine Mehrheit haben, ist es nicht sicher, dass das morgen im Ständerat genauso sein wird. Aus diesem Grund werden wir heute, zum jetzigen Zeitpunkt, den Bundesbeschluss Ia über den Nachtrag Ia zum Voranschlag 2023 ablehnen.
Lassen Sie mich zum Schluss noch etwas sagen. Die letzten Monate waren in der Finanzpolitik geprägt von der Ankündigung einer Austeritätspolitik, und dies in Krisenzeiten: Wo könnte man noch etwas sparen? Damit muss Schluss sein. Der Fall CS hat gezeigt: Das Geld ist da, wenn nur das Anliegen und die Konsequenzen hoch genug gewichtet werden. Wir müssen in die Zukunft investieren, sonst kommt es uns später noch teurer zu stehen und die Bevölkerung wird leiden. Das sollten wir uns auch in Zukunft vor Augen halten, wenn wir hier drinnen wieder über Finanzen reden - nicht nur, wenn wir über die Banken reden.
Fehlmann Rielle Laurence · Mit-F · Nationalrat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion
Ce soir, le Parlement doit avaliser un crédit de 109 milliards de francs déjà engagé afin de pallier la gestion calamiteuse d'une banque, Credit Suisse, qui a souvent confondu investissement et tapis de casino. Face à cette situation catastrophique, nous nous retrouvons comme en 2008 au moment du sauvetage d'UBS. Nous constatons que les cautèles mises pour prévenir la survenue d'un autre désastre n'étaient pas suffisantes, faute de volonté politique.
Pour la deuxième fois en quinze ans, l'Etat doit sauver une banque privée. Le Conseil fédéral a certes pris ses responsabilités en menant les négociations avec l'appui de la BNS et de la Finma, dans un temps très court et sous une forte pression. La Suisse et le monde entier sont pris en otage par les grandes banques et les marchés financiers. Le marché suisse est interconnecté au niveau international, et il est compréhensible que le Conseil fédéral n'ait pas pris le risque de laisser une banque d'importance systémique faire faillite. La solution choisie fait débat, et certains experts doutent du bien-fondé de la création d'une mégabanque telle que celle que deviendra UBS, mais c'est cette option qui a été choisie. Nous en prenons acte.
La question pour laquelle nous avons une responsabilité porte sur les jalons concrets à mettre en place pour prévenir de futures dérives. Rappelons que, au cours des dix dernières années, le management de Credit Suisse s'est versé 32 milliards de francs de bonus. Comment expliquer aux personnes qui perdront leur emploi dans le cadre de cette fusion, et surtout le leur faire accepter, que ces pratiques persistent? Comment la population pourrait-elle encore garder confiance dans nos institutions si les autorités politiques ne prennent pas des mesures crédibles?
Les retraitées et les retraités auxquels le Parlement a récemment refusé quelques francs supplémentaires pour améliorer leurs fins de mois apprécieront notre empressement à soutenir un tel crédit sans avoir de garanties pour l'avenir. Pour le groupe socialiste, il n'est plus possible de poursuivre dans cette voie, de tabler sur le fait qu'il suffit de laisser passer l'orage, ou de considérer que c'est "business as usual" comme on dit, et de continuer sans remettre en question le système maintenant, et non dans cinq ou dix ans.
C'est maintenant au Parlement de reprendre la main en donnant un signal clair. Il est indispensable de créer de nouvelles conditions-cadres pour réguler l'activité bancaire. Le discours des socialistes n'a pas varié: nous nous élevons toujours contre le principe de socialiser les pertes et de privatiser les bénéfices. En conséquence, nous exigeons la mise en place rapide d'une commission d'enquête parlementaire et une adaptation de la législation pour ce qui concerne les grandes banques.
Au cours des travaux de la commission, on nous a parlé de crise de confiance envers Credit Suisse, ce qui expliquerait en grande partie le résultat d'aujourd'hui. Mais cette crise ne s'est pas révélée en un jour: la confiance a été minée par des années de mauvaise gestion. A entendre les différents dirigeants de la BNS, on constate qu'ils ont foi en la capacité de la Suisse à affronter des situations difficiles. Mais la foi suffit-elle? Si on ne peut jamais exclure de nouvelles crises des marchés financiers, il faut encore se donner les moyens de limiter les risques en mettant en place des mesures efficaces, notamment en donnant des moyens supplémentaires à la Finma.
Nous soutiendrons le postulat, proposé en commission, qui soulève des questions fondamentales, comme celle des rémunérations variables aux cadres supérieurs des banques fusionnées ou celle des risques que font peser les grandes banques d'importance systémique sur les finances fédérales et l'économie suisse.
Nous soutiendrons également les propositions de minorité présentées. Celle de la minorité Wyss nous tient particulièrement à coeur: elle vise à mettre en place un groupe de travail, réunissant les partenaires sociaux, qui sera chargé de sauvegarder les places de travail. Nous nous trouvons en effet face à un risque de licenciement massif de membres du personnel de Credit Suisse ou de la future grande UBS. A ce jour, nous n'avons pas entendu le Conseil fédéral s'engager pour prévenir ces futurs licenciements.
La proposition de Barbara Gysi, dont le but est de demander au Conseil fédéral de publier un message relatif à la modification des bases légales en vue de l'adaptation de la loi sur les banques, a été acceptée en commission, et nous nous en réjouissons. C'était l'une de nos exigences. Mais sans avoir de garantie que cette proposition sera adoptée par les deux conseils, le groupe socialiste refusera ce soir ce crédit d'engagement.
Fischer Roland · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion
Seit einiger Zeit ist die Credit Suisse in verschiedene Skandale verwickelt, die teilweise auch mit hohen Verlusten verbunden waren. Das hat dazu geführt, dass das Vertrauen in die Credit Suisse zunehmend gesunken ist. Bereits im vergangenen Jahr war sie deshalb von zum Teil massiven Abflüssen von Kundengeldern betroffen. Trotz Massnahmen zur Stabilisierung, wie zum Beispiel einer Erhöhung des Eigenkapitalanteils und einer Verstärkung des Liquiditätspolsters, war die Lage der Bank auch zu Beginn des laufenden Jahres fragil. Der rasche Zusammenbruch Mitte März war dennoch ein Schock.
Wut und Frustration mischen sich auch bei uns Grünliberalen mit dem Unverständnis darüber, dass schon zum zweiten Mal eine Schweizer Grossbank vor dem Kollaps gerettet werden muss. Die Lernkurve vieler Investmentbanker scheint eine Steigung mit dem Wert null aufzuweisen. Nur kurze Zeit nach den Corona-Krediten und den Krediten für den Strommarkt-Rettungsschirm musste der Bundesrat dem Parlament schon wieder Gelder im dringlichen Verfahren - das heisst auch mit Zustimmung der Finanzdelegation - beantragen, also Gelder, die erst nachträglich durch das gesamte Parlament zu genehmigen sind.
Wir sind enttäuscht vom Verwaltungsrat und von der Geschäftsleitung der Credit Suisse, welche jahrelang ihre Aufgaben nicht wahrgenommen haben und mit ihren Entscheiden auf strategischer wie auch auf operativer Ebene verantwortlich sind für das Scheitern ihres Unternehmens. Wir teilen die Sorgen der zahlreichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die jetzt vor einer unsicheren Zukunft stehen und nicht wissen, wie es weitergeht. Ernüchtert sind wir darüber, dass die Too-big-to-fail-Gesetzgebung offenbar nicht greift.
Klar hätte es Alternativen gegeben, aber der Bundesrat, die SNB, die Finma und die UBS haben sich nach langer Beratung für diese Lösung entschieden. Es gilt deshalb, sie möglichst gut und erfolgreich umzusetzen. Und dazu sollen auch wir als Parlament unseren Beitrag leisten. Die grünliberale Fraktion stimmt deshalb den beiden Bundesbeschlüssen zu. Sie lehnt es jedoch ab, die Genehmigung der Verpflichtungskredite an Bedingungen zu knüpfen. Wir teilen inhaltlich einige der Forderungen, welche jetzt von Minderheiten der Kommission als Rahmenbedingungen der Kreditverwendung beantragt werden, wie zum Beispiel die Abklärung der Wettbewerbssituation oder der Verantwortlichkeiten. Wir sind jedoch nicht einverstanden mit der Form. Rahmenbedingungen der Kreditverwendung sind dazu da, dem Bundesrat Präzisierungen für den Vollzug der Kredite mit auf den Weg zu geben. Die Minderheiten packen jedoch quasi Motionen und Postulate in diese Rahmenbedingungen hinein - das ist nicht sachgerecht. Wir unterstützen deshalb das Vorgehen unserer Finanzkommission und auch der Schwesterkommission, mittels Postulaten vom Bundesrat Prüfberichte zu verlangen.
Wir sind überzeugt, dass eine detaillierte Analyse der Ursachen des Zusammenbruchs der Credit Suisse und der Rolle der Finma, der SNB, des Bundesrates, aber auch des Parlamentes selbst gemacht werden muss, bevor konkrete Massnahmen verlangt werden. Liegen diese Analysen vor, werden wir gerne sinnvolle und wissenschaftlich und technisch gut abgestützte Massnahmen unterstützen, zum Beispiel bei der Too-big-to-fail-Gesetzgebung, bei den Kompetenzen und Instrumenten der Finma, bei den Boni, bei der Nachhaltigkeit des Finanzmarkts und auch bezüglich der Wettbewerbssituation. Aber wir dürfen nun nicht einfach mit unausgegorenen Forderungen ins Kraut schiessen und dann abermals feststellen, dass die Lösungen nichts taugen. Das wäre nicht seriös und wäre unverantwortlich.
Ein weiterer Grund für die Zurückhaltung bei den Rahmenbedingungen ist die Wirkung unserer Entscheide auf die internationalen Finanzmärkte. Es muss verhindert werden, dass es zu einer weiteren Destabilisierung kommt. Die Zeit für eine griffigere Regulierung wird und muss kommen. Heute soll jedoch das Parlament seine Verantwortung wahrnehmen und seinen Beitrag zu dieser Rettungsaktion leisten.
Wir danken dem Bundesrat, der Finma, der SNB und der UBS, dass sie mit ihrem entschlossenen Handeln einen Konkurs der Credit Suisse und damit eine Destabilisierung der Finanzmärkte verhindert haben.
Wir bitten Sie, beiden Bundesbeschlüssen zuzustimmen, jedoch den Antrag abzulehnen, Rahmenbedingungen für die Verwendung der Verpflichtungskredite zu setzen.
Matter Michel · Mit-M · Nationalrat · Genf · Grünliberale Fraktion
L'affaire du Credit Suisse est un fiasco pour la Suisse, un pays connu pour sa stabilité et sa solidité qui normalement profitent à l'ensemble de nos entreprises et à notre économie. Beaucoup disent que ce fiasco était attendu. Depuis de longs mois, le Credit Suisse a occupé la une des journaux, sur papier ou en ligne, notamment pour ce qui concerne sa propre gouvernance et la gestion des risques. Beaucoup ont évoqué le terme de confiance, comme si la confiance n'était que la seule raison d'un marasme financier.
Rares sont ceux qui ont souligné le changement de paradigme entre un secteur financier qui a toujours, toujours recherché la stabilité, une stabilité qui est l'incarnation de notre pays, avec une économie prospère et solide, et à l'inverse le non-sens complet - et la situation actuelle dramatique le prouve - d'une instabilité construite sur la recherche de profits à court terme fondés sur la fluctuation des marchés à la hausse ou à la baisse. Ce changement de culture inadmissible a des conséquences terribles. Et l'on pense en premier lieu aux employées et aux employés du Credit Suisse en Suisse et à l'étranger.
Stabilité, instabilité, ou la détestable histoire d'une gouvernance et d'une gestion en complètes disgrâce et déroute, tant financière que morale, car à trop vouloir, on vacille puis on tombe, irrémédiablement. Victor Hugo a écrit: "Soyez comme l'arbre, changez vos feuilles, mais jamais vos racines ... (Ne changez) jamais vos principes". La déstabilisation du Credit Suisse créée par une sortie de fonds d'une ampleur jamais vue a nécessité l'intervention de la Banque nationale suisse, de la Finma et de la Confédération pour éviter une crise financière internationale, une responsabilité ici assumée.
Nous devons garder à l'esprit que la solution proposée a permis d'éviter une crise beaucoup plus importante. Cela montre à quel point notre pays conserve la capacité de gérer de telles situations. Nous avons eu la capacité d'affronter la crise COVID-19 et d'être là pour les entreprises et la population sur le plan financier et avec des aides directes. La Suisse reste solide et sait passer les crises. Cela est rassurant.
Personne ne peut affirmer aujourd'hui qu'il n'y aura plus de crise financière, que la stabilité est définitivement retrouvée, que le cadre légal, aussi bien réfléchi soit-il, sera suffisant.
Notre pays s'est réveillé avec une mégabanque qui concentre, à elle seule, un nombre disproportionné de risques pour l'économie suisse et la place financière. La reprise du Credit Suisse par l'UBS reste choquante du point de vue de la concurrence, du libéralisme et de la politique démocratique. La notion de risque est omniprésente.
Chacune et chacun s'accorde pour une surveillance renforcée, pour donner aux autorités des outils plus efficaces. Des exigences plus strictes en matière de fonds propres et de liquidités pour les banques d'importance systémique sont là encore une évidence. Au-delà des nombreuses questions posées par les mesures prises, et à prendre, qui demandent des réponses sous la forme d'une analyse approfondie des évènements et des circonstances, le groupe Vert'libéral soutiendra les deux crédits d'engagement supplémentaires urgents en faveur de la Banque nationale suisse et de l'UBS, qui s'élèvent à 109 milliards de francs. Nous considérons qu'il n'est ni judicieux ni approprié de lier l'approbation des crédits d'engagement à des conditions. Les conditions-cadres de l'utilisation des crédits sont là pour donner au Conseil fédéral des précisions sur l'exécution des crédits.
Les Vert'libéraux soutiendront les propositions de la majorité ainsi que la proposition de minorité Gmür Alois qui vont dans le sens de la démarche de vos Commissions des finances, qui consiste à demander des rapports de contrôle au Conseil fédéral par le biais de postulats.
Wettstein Felix · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Grüne Fraktion
Die ausführliche Debatte über den Untergang der CS hat vor zwei Stunden bereits stattgefunden. Ich möchte das nicht alles wiederholen. Was jetzt angesagt ist, ist eigentlich der Blick in die Zukunft. Dabei, Frau Bundesrätin, haben wir grosse Zweifel und Bedenken, mehr noch, wir haben Angst.
Wenn ich "wir" sage, dann meine ich nicht bloss unsere Fraktion, die Grünen, ich meine die Menschen in der Schweiz. Wir Bürgerinnen und Bürger haben grosse Zweifel und die Befürchtung, dass es mit dieser Monsterbank UBS nicht gutgehen wird. Auch wenn es in den letzten drei Wochen geheissen hat, die UBS sei zum Glück solide aufgestellt und vernünftig unterwegs, haben wir Angst, dass es sehr plötzlich wieder ganz anders aussehen könnte und wir dann als Stimmbürger, als Steuerzahlerinnen oder auch als Parlamentarierinnen und Parlamentarier machtlos mit ansehen müssten, wie es auch diese Monsterbank in den Abgrund zieht. Das hätte eine fatale, eine unvorstellbare Krise zur Folge - für die Volkswirtschaft, für das Land. Das Perfide daran wäre: Wir würden uns alle schämen, wir würden uns in Grund und Boden schämen vor der Welt, weil wir doch dachten, dass wir jetzt die notwendigen Regeln aufgestellt hätten. Wir müssten uns und der Welt eingestehen: Wir haben das nicht geschafft. Vielleicht lässt es sich bei diesen Grössenverhältnissen gar nie schaffen, und wenn doch, braucht es mit Sicherheit die ganze Palette an griffigen Massnahmen, welche im Postulat der FK-N angesprochen sind. Ich erinnere an die wichtigsten Stichworte: Trennbankensystem, höhere Eigenkapitalquote, Beschränkung der variablen Löhne, keine Boni bei gleichzeitiger Garantieübernahme, Möglichkeit der Strafverfolgung, fairer Umgang mit dem Personal und vor allem das Einschwenken auf die Nachhaltigkeitsziele.
Für uns, für die grüne Fraktion, steht in der Debatte heute und morgen im Zentrum, dass der Bund seine Garantie von 9 Milliarden Franken gegenüber der Megabank UBS nicht bedingungslos gibt, trotz der Dringlichkeit und trotz der schwierigen Ausgangslage. Die Details des Vertrags zu dieser Garantieübernahme sind ja noch in Erarbeitung. Darum haben wir als Parlament die Chance, die einzige Chance, mit dieser Garantie klare Verbindlichkeiten zu verknüpfen, und darum ist es wichtig, dass wir die richtigen Anhänge zum Nachtrag Ia beschliessen.
Für die grüne Fraktion ist der Antrag der Minderheit Gysin Greta, den Sie als letzten auf der Fahne aufgeführt haben, zugleich der wichtigste. Er ist die Pièce de Résistance. Die Finanzwelt insgesamt, die Grossbanken im Besonderen müssen endlich auf den Pfad der nachhaltigen Entwicklung einschwenken. Allen voran muss sich jetzt die UBS in allen Dimensionen von Nachhaltigkeit entschlossen auf Nachhaltigkeitskurs begeben - wie es die Bundesstellen selber auch einlösen müssten. Da ist erstens die ökologische Nachhaltigkeit, die vollständige Abkehr von Finanzierungen, die der Umwelt schaden. Da ist zweitens die soziale Nachhaltigkeit, wozu auch der faire Umgang mit dem Personal zu zählen ist. Und da ist drittens auch die ökonomische Nachhaltigkeit, welche Spekulationsgeschäfte verbietet - nicht begrenzt, sondern verbietet.
Zu den einzelnen weiteren Minderheitsanträgen und Abstimmungsvorlagen werde ich separat nochmals das Wort ergreifen. Ich möchte aber jetzt abschliessend Folgendes zu bedenken geben: Eine Bank ist ein Dienstleistungsbetrieb. Dienst leisten, Dienst tun, das kommt von "dienen". Daran müssten sich ganz viele Beteiligte wieder einmal erinnern, Regierung und Parlament eingeschlossen. Es ist zugleich eine Grundhaltung der Nachhaltigkeit.
Glättli Balthasar · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Si le climat était une banque, le Conseil fédéral l'aurait déjà sauvé. Qu'est-ce qui est urgent? Qu'est-ce qui ne l'est pas? A nous de faire la différence correctement et d'agir en conséquence.
Oui, personne ne le conteste: un krach total de Credit Suisse aurait certainement été la pire des solutions. Il était urgent de trouver une solution. Un crash total de notre climat, une destruction totale des bases naturelles de la vie conduirait au pire des avenirs imaginables. Là aussi, il est urgent de trouver des solutions. Les deux problèmes sont liés. A eux seuls, Credit Suisse et UBS ont investi près de 120 milliards de francs entre 2016 et 2020, non dans des solutions aux problèmes mentionnés, mais dans le financement de l'industrie des énergies fossiles.
Est-ce trop demander à UBS que d'exiger un plan crédible de finance durable, alors que nous, la Confédération, prenons un risque à hauteur de 109 milliards de francs? Est-ce trop demander que de vouloir lier d'éventuels futurs sauvetages à des critères de durabilité économique, sociale, environnementale? Nous l'avons, à mon goût, tous entendu trop souvent, beaucoup trop souvent: le sauvetage à la sauce du Conseil fédéral est sans alternative, TINA, "There is no alternative". Les marchés ont menacé, le Conseil fédéral a répondu.
Or, une alternative existe. A nous de la construire ensemble en tant que Parlement. Nous pouvons maintenant conditionner notre accord pour le sauvetage et fixer des conditions qui garantissent que nous ne nous retrouverons pas trop vite dans la situation dans laquelle nous nous trouvons maintenant.
En tant que Vertes et Verts, nous ne sommes pas prêts à signer un chèque en blanc de 109 milliards de francs, directement tirés de la caisse fédérale, pour le sauvetage des banques, sans condition de durabilité.
Nous soutiendrons par ailleurs - et je ne m'exprimerai plus sur les autres propositions de minorité - également les autres propositions de minorité, à l'exception de la première minorité Guggisberg.
Je vous l'annonce déjà maintenant: il est clair et net que, sans la condition de durabilité qui figure dans la minorité Gysin Greta, nous ne voterons pas ce supplément au budget 2023.
Schwander Pirmin · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Nationalratspräsident, Sie haben uns heute in Ihrem Eröffnungsvotum an unsere Pflicht erinnert und dazu aufgerufen, wir sollten mithelfen, wieder Vertrauen und Stabilität zu schaffen. Wie ich aus den Voten höre, wollen wir das alle. Der Bundesrat hat mit seiner Lösung, mit einer Ausfallgarantie von 109 Milliarden Franken zulasten der Steuerzahler, auf den Finanzmärkten Vertrauen und Stabilität geschaffen. Wir im Parlament, davon bin ich voll überzeugt, haben nun die Aufgabe, auch in der Bevölkerung, die teilweise sehr stark verunsichert ist, wieder Vertrauen zu schaffen. Es wird immer wieder ins Feld geführt, die gewählte Lösung sei die beste der schlechtesten Lösungen. Eine solche Beurteilung will die SVP-Fraktion heute nicht vornehmen. Es ist eine Lösung. Bevor wir eine Beurteilung vornehmen, braucht es eine PUK, und wir täten gut daran, eine solche heute schon zu beschliessen, damit wir möglichst schnell die richtigen und notwendigen Lehren aus der Krise ziehen können.
Ich staune teilweise über die waghalsigen und wortreichen "Rettungsvoten", die eigentlich darauf abzielen, alles der Misswirtschaft der CS zuzuschieben. Ich erinnere an die Herbstsession 2013 im Nachgang zur UBS-Krise von 2008: Der Nationalrat beschloss damals das Trennbankensystem, mit dem Ziel, zu verhindern, dass der Staat, die Nationalbank und der Steuerzahler in Zukunft je wieder eine Bank retten müssen. Bundesrat und Ständerat lehnten dies damals ab, mit der Begründung, die Revision des Bankengesetzes 2011 würde vollständig genügen, um allen Risiken - immer wieder wurde betont: allen Risiken - begegnen zu können, um mit mehr Eigenkapital und Notfallplanung in der Krise systemrelevante Funktionen in eine andere Bank auszugliedern.
Wenn ich das so nachlese und die heutige Situation beurteile, dann komme ich zum Schluss: Die Too-big-to-fail-Regelung, die Notfallplanung hat nicht versagt. Ich stelle einfach fest: Sie wurde nicht angewendet. Das ist etwas anderes: Sie wurde schlichtweg nicht angewendet. Warum nicht? Auch um das herauszufinden, brauchen wir eine PUK. Anstatt die bestehenden Regelungen anzuwenden, wurde die ganze liberale Wirtschaftsordnung ausser Kraft gesetzt. Es wurden nicht einfach nur die Rechte der Aktionäre beschnitten. Beschnitten wurden das SchKG, das Aktienrecht, das Kartellrecht. Das Öffentlichkeitsprinzip mit den Transparenzregeln wurde über Nacht ausser Kraft gesetzt. Wenn das schon möglich ist, warum war es dann nicht möglich, mittels Notrecht einen Artikel im Nationalbankgesetz zu ändern und so der Nationalbank die Möglichkeit zu geben, der CS die nötige Liquidität ohne Sicherheiten zuzuführen? Es wäre sicher eine Alternative gewesen, mit Notrecht einen Artikel im Nationalbankgesetz zu übersteuern. Wir müssen uns die Frage stellen, warum nicht diese Lösung gewählt worden ist. Diese Lösung wäre einfach, verständlich, nachvollziehbar und vor allem ordnungspolitisch noch vertretbar gewesen.
Die SVP-Fraktion lehnt die Verpflichtungskredite ab. Die Mitglieder der SVP-Fraktion sind heute nicht nach Bern gereist, um alternativlos eine vermeintlich beste Lösung durchzuwinken. Die SVP will keine Bank mehr, die nicht untergehen darf. Die SVP will keine Notrecht-Legislatur mehr. Die SVP will keine Banken mit Marktbeherrschung mehr. Ich erinnere an unsere Minderheitsanträge Guggisberg und Schwander auf den Seiten B3 und B4 der Fahne.
Die SVP will zurück zu den verfassungsmässigen Prinzipien, zu den rechtsstaatlichen Regeln, zu einer liberalen Wirtschaftsordnung mit Missbrauchsbekämpfung, die funktioniert; sie will zurück zu demokratisch legitimierten Bundesbeschlüssen.
Ich bitte Sie daher, den Paradigmenwechsel nicht nur einzuläuten, sondern zu vollziehen, und zwar in dem Sinn, dass es in Zukunft keine Bank mehr geben soll, die nicht untergehen darf.
Nicolet Jacques · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Lors de l'examen par la Commission des finances, le 30 mars dernier, du projet du Conseil fédéral relatif à ce crédit de 109 milliards de francs, nous avons eu la chance d'entendre Mme la conseillère fédérale Keller-Sutter, la Finma, la BNS, ainsi que de recevoir les informations que nous souhaitions obtenir. De plus, nous avons entendu les membres de la Délégation des finances, qui a dû siéger le dimanche 19 mars pour entériner une solution.
S'il est à relever les bien faibles leçons retenues de la situation vécue il y a quinze ans avec l'UBS, c'est d'une façon peu glorieuse que ceux que la Confédération et la BNS avaient aidés en 2008 se sont comportés pour la reprise de Credit Suisse. En effet, UBS a usé de méthodes dites de marchands de tapis pour acquérir Credit Suisse, d'abord en proposant 1 milliard, puis 2, pour finalement aboutir à une offre à 3 milliards pour acheter son concurrent historique, alors que, selon certaines sources, Credit Suisse valait jusqu'à 45 milliards de francs. Si mon voisin agriculteur venait à être en difficulté, mon bon sens paysan m'interdirait de lui offrir un prix pour son troupeau dix fois inférieur à sa valeur. Manifestement, cela ne pose aucun problème dans le secteur bancaire. Tout comme le fait de distribuer des bonus, alors que les résultats ne sont pas là.
Cela dit, nous avons tous conscience que la perte de Credit Suisse aurait eu des conséquences énormes. C'est ce que l'on retrouve dans le message du Conseil fédéral qui relate l'historique de la situation ainsi que le train de mesures proposées. Les mesures visent à renforcer la dotation en liquidités dans le cadre de la reprise de Credit Suisse en complément de la base légale permettant déjà à la BNS d'accorder à UBS et à Credit Suisse des aides sous forme de liquidités couvertes par un privilège de créance. La BNS a d'ailleurs fait usage de ses prérogatives permettant d'apporter une aide de l'ordre de 50 milliards de francs, complétée d'une deuxième aide de 50 milliards sans intervention de la Confédération, montant qui, par ailleurs, est frappé d'un intérêt.
Le message du Conseil fédéral sollicite deux crédits d'engagement d'un montant total de 109 milliards de francs, crédits qui ont déjà été validés par la Délégation des finances. Il s'agit d'un premier crédit d'engagement de 100 milliards de francs pour l'octroi de prêts sous forme de liquidités par la BNS assortis d'une garantie des risques de défaillance par la Confédération. Il permettra de mettre à disposition des liquidités supplémentaires pour Credit Suisse. Le deuxième crédit d'engagement, de 9 milliards de francs, est demandé pour l'octroi d'une garantie de la Confédération à UBS afin de couvrir d'éventuelles pertes liées à la vente d'actifs de Credit Suisse difficiles à évaluer, et ce quand bien même UBS a acheté Credit Suisse à un prix inqualifiable. Un troisième crédit supplémentaire de 5 millions de francs est par ailleurs demandé pour des ressources supplémentaires.
Après une discussion nourrie, la Commission des finances a décidé de déposer un postulat - il en a été fait état tout à l'heure -, postulat qui à nos yeux n'est pas suffisamment contraignant, mais que nous avons soutenu.
Pour notre groupe, l'octroi de ces crédits doit être soumis à des conditions et c'est ce que nous avons défendu en commission en soumettant des propositions allant dans ce sens. Rappelons au passage qu'en 2014, par la voix de Caspar Baader, le groupe UDC avait soutenu la séparation des activités à haut risque des grandes banques, notamment avec le dépôt d'une motion portant ce titre-là.
Pour notre groupe, il est clair que certaines conditions doivent être remplies pour libérer ce montant de 109 milliards. Ces conditions sont l'engagement du Conseil fédéral de soumettre à l'Assemblée fédérale un projet d'acte législatif pour améliorer la réglementation "too big to fail" comme le demande la première minorité Guggisberg, de clarifier la situation concurrentielle de la nouvelle UBS conformément à la minorité Schwander et d'examiner le mode d'action, la responsabilité, les conditions de responsabilité et en particulier les rémunérations des dirigeants comme l'exige la deuxième minorité Guggisberg.
Enfin, une bonne partie du groupe UDC refusera l'entrée en matière sur ces deux arrêtés fédéraux et, en cas d'entrée en matière, soutiendra les propositions de la majorité de la Commission des finances figurant dans le dépliant, hormis pour les trois minorités que j'ai évoquées.
Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen
Ich danke Ihnen herzlich für die Debatte. Ich danke insbesondere auch den beiden Finanzkommissionen ganz herzlich für die Vorbereitung dieses Geschäftes, der Sonderbotschaft zum Verpflichtungskredit. Und ich bedanke mich herzlich auch bei den Mitgliedern der Finanzdelegation, die gemeinsam mit dem Bundesrat Sonderschichten schieben mussten und auch Verantwortung übernommen haben. Vielen herzlichen Dank!
Ich glaube, der Präsident Ihrer Finanzkommission hat es auf den Punkt gebracht. Er hat von Wut gesprochen, von Frustration. Ich habe es im Ständerat gesagt, ich sage es auch hier: Ich kann diese Gemütslage gut verstehen, weil ich selber auch so gefühlt habe. Der Bundesrat hat so gefühlt. Es war nicht ganz einfach, in einer so kurzen Zeit die Lage stabilisieren zu müssen und Entscheide zu fällen, Verantwortung zu übernehmen. Wir waren selbstverständlich auch nicht begeistert - ich komme noch darauf zurück - von den Alternativen, die uns zur Verfügung standen.
Es wurde auch darauf hingewiesen, dass die Credit Suisse seit Jahren mit Problemen kämpfte. Das ist nicht etwas, das erst im letzten Jahr aufgetreten ist. Man spricht in Fachkreisen eigentlich von einem Jahrzehnt der Probleme. Es sind immer wieder Verluste geschrieben worden, es gab verschiedene Skandale. Erst kürzlich hat die Finma das Enforcement zu Greensill abgeschlossen. Es gibt Verfahren, die noch offen sind - Archegos -, und Verfahren, die abgeschlossen sind: Mosambik-Kredite. Es gab die Steuerhinterziehungsgeschichte in den Vereinigten Staaten, die jetzt wieder aufgepoppt ist, nachdem Senator Wyden diesen Bericht veröffentlichte und das Department of Justice zum Handeln aufgefordert hat. Es gibt also eine lange Liste von solchen Vorfällen.
Die Credit Suisse hat im letzten Sommer eine Restrukturierung angekündigt. Es ging um einen ziemlichen Arbeitsplatzabbau, um die Redimensionierung ihrer Investmentbank. Man muss sagen: Gemäss Auskünften der Finma und der SNB hat die Credit Suisse stets die Kapital- und die minimalen Liquiditätsanforderungen erfüllt. Was sie aber verloren hat und nicht mehr wiederherstellen konnte, war das Vertrauen. Dieses konnte nicht wieder richtig hergestellt werden.
Im vierten Quartal des letzten Jahres sind ja bekanntlich 138 Milliarden Franken abgeflossen. Nachher, im Januar und Februar, hat sich die Lage stabilisiert, die Kapitalabflüsse haben sich verringert. Es waren eigentlich alle guter Hoffnung, dass das beste Szenario eintreten könnte, nämlich dass sich die Bank selber stabilisiert, dass sie sich restrukturiert und sie es ohne die Unterstützung der Behörden oder weitere eingreifende Massnahmen schafft.
Nun, wir alle wissen, dass es nicht so gekommen ist. Auslöser der letzten Turbulenzen war letztlich die Finanzkrise in den USA, die primär Regionalbanken betroffen hat. Die Silicon Valley Bank wurde genannt, die in Konkurs gegangen ist. Das hat zu einer Nervosität der internationalen Märkte geführt, und das hat auch auf die Credit Suisse übergegriffen, weil die Credit Suisse als angeschlagene Bank sozusagen das schwächste Glied in der Kette war. Nach diesem Zusammenbruch der Silicon Valley Bank haben alle Finanztitel auf den Finanzmärkten nachgelassen, am stärksten diejenigen der Credit Suisse. Sie haben beobachten können, dass die Aktie noch einmal stark gefallen ist. Die sogenannten Risikoaufschläge sind stark gestiegen, und die Kapitalabflüsse haben sich wieder intensiviert.
Am Mittwoch, dem 15. März, haben die SNB und die Finma - Sie wissen das - ein unterstützendes Statement veröffentlicht. Die SNB stellte der Credit Suisse zudem eine ausserordentliche Liquiditätshilfe im Umfang von 50 Milliarden zur Verfügung. Diese ausserordentliche Liquiditätshilfe der SNB, die Emergency Liquidity Assistance, war notwendig, damit sich die Credit Suisse ins Wochenende retten konnte. Es ist keine Staatshilfe, sondern eine Liquiditätshilfe, die den Grossbanken zusteht und die sie beantragen können, wenn sie sie brauchen. Es war am Mittwoch aber fast allen Beteiligten klar, dass die Credit Suisse ohne drastische Massnahmen am Montag, dem 20. März, ungeordnet in Konkurs gehen würde - mit allen Konsequenzen.
Am 16. März hat der Bundesrat bekanntlich zwei Beschlüsse gefasst und sie mit einer Notverordnung dann in Kraft gesetzt. Die Beschlüsse hatten den Zweck, die Liquiditätshilfe der SNB zu vergrössern, weil absehbar war, dass die Credit Suisse mehr Liquidität benötigen würde.
Erstens ging es um eine rechtliche Grundlage, damit die SNB der Credit Suisse gegen ein Konkursprivileg - also ohne Staatsgarantie - ergänzende Liquiditätshilfen gewähren konnte. Das heisst, man gewährte schon diese Emergency Liquidity Assistance gegen gesicherte Einlagen. Und dann gab es weitere 50 Milliarden Franken - ELA plus - gegen ein Konkursprivileg.
Zweitens wurde eine rechtliche Grundlage geschaffen, um der SNB eine Ausfallgarantie für weitere Liquiditätshilfedarlehen in der Höhe von 100 Milliarden Franken zu gewähren, inklusive Konkursprivileg. Das brauchte dann die Zustimmung der Finanzdelegation zu einem Verpflichtungskredit. Diese ist am Sonntag, 19. März, erfolgt.
Gleichzeitig war klar, dass Liquidität allein nicht mehr ausreichen würde. Die Credit Suisse war wegen des fehlenden Vertrauens nicht mehr überlebensfähig, nicht weltweit und nicht in der Schweiz. Es waren weitere Massnahmen nötig, um wieder Vertrauen zu schaffen und die Geldabflüsse zu stoppen, um einen ungeordneten Konkurs zu verhindern.
Dabei war und ist zu berücksichtigen, dass die Credit Suisse systemrelevant ist, das heisst, ihr Ausfallen würde die schweizerische Volkswirtschaft und das schweizerische Finanzsystem erheblich schädigen. Weil die Credit Suisse auch global systemrelevant ist, bestand auch die reale Gefahr einer globalen Ansteckung und damit die Gefahr einer weltweiten Finanzkrise, was auch eine Wirtschaftskrise hätte auslösen können. Man ist sich wahrscheinlich zu wenig bewusst, was es bedeutet hätte, wenn am Montag, 20. März, die Credit Suisse in Konkurs gegangen wäre. Es wurde von den kleinen Leuten gesprochen, es wurde gesagt, man habe das zur Stabilisierung der nervösen Finanzmärkte gemacht. Aber was wäre die Konsequenz gewesen, wenn man es nicht gemacht hätte? Der Zahlungsverkehr wäre wahrscheinlich zusammengebrochen, die Löhne hätten nicht bezahlt werden können. Die Kreditlimiten, auch diejenigen, die KMU haben, hätten nicht ausgeschöpft werden können - und die Credit Suisse ist eine starke Bank im KMU-Bereich. All das hätte nicht funktioniert. Man hätte je nachdem auch keinen Zugang zu den Bankkonten gehabt.
Ständerat Hefti hat heute gesagt: Wenn er nicht Radio gehört und keine Medien konsumiert hätte, hätte er am Montagmorgen nichts gemerkt, weil die Credit Suisse dank ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dank der Übernahme durch die UBS funktioniert hat. Und das war das Ziel. Für den Bundesrat, die Finma und die SNB war klar, dass man am Wochenende vom 18. und 19. März ein Gesamtpaket schnüren musste und wollte, das die neuen Liquiditätshilfen kommunizierbar macht und das glaubwürdig ist. Nur so konnte man, wenn überhaupt - es war ja nicht sicher, dass es gelingt -, die Lage in der Schweiz und auch international stabilisieren.
Nun, dem Bundesrat, der SNB und der Finma standen neben der getroffenen Lösung drei weitere zur Verfügung, ich habe es ausgeführt. Eine Lösung war eben der Verkauf an eine andere Bank, im vorliegenden Fall an die UBS, mit staatlicher Liquiditätshilfe und Abfederung. Die Gespräche zwischen den Banken haben am Mittwochabend begonnen. Eine andere Möglichkeit wäre die Übernahme der gesamten Credit-Suisse-Gruppe durch den Bund gewesen, gestützt auf eine Verordnung unter Notrecht und auch mit zusätzlicher staatlicher Liquiditätsabsicherung, wahrscheinlich mit viel mehr Liquiditätsabsicherung als im Fall des Kaufs durch die UBS. In einem solchen Fall hätte man - Sie müssen sich das überlegen - wirklich genau das Gegenteil dessen gemacht, was die Too-big-to-fail-Gesetzgebung will. Diese will eigentlich, dass man eine Lösung finden kann, mit der eine Bank abgewickelt werden kann.
Wenn der Staat die Credit Suisse übernommen hätte, hätte man fünfzehn Jahre nach der Finanzkrise gesagt: Ja, okay, jetzt übernimmt der Staat eine Grossbank, mit allen Risiken in der Bilanz, mit allen Rechtsrisiken, die bekanntlich ja auch noch offen sind. Das wäre wohl sehr teuer geworden. Und eine solche Bank zu übernehmen und wieder abzustossen, ist nicht ganz trivial. Die Beispiele im Ausland zeigen, dass die Staaten teilweise auf diesen Banken sitzengeblieben sind, insbesondere auf den Teilen, die kritisch sind.
Eine weitere Möglichkeit wäre die Sanierung der ganzen Credit-Suisse-Gruppe mit einem noch nie durchgeführten Bail-in gewesen. Einen Bail-in hat es weltweit noch nie gegeben, auf keinem Finanzplatz. Alle Aktionäre und viele Fremdkapitalgeber hätten alles abschreiben müssen, viel mehr als nur das sogenannte AT1-Kapital, und es hätte auch eine zusätzliche Liquiditätssicherung gebraucht. Auch hier wären die Kosten und wohl auch die Rechtsrisiken grösser gewesen.
Dann zur Variante eines Konkurses der Credit Suisse: Hier hätten alle Aktionäre, Fremdkapitalgeber und Kunden ausserhalb der Schweizer Einheit mit Verlusten rechnen müssen. Mit einem Notfallplan hätte die Schweizer Einheit abgespaltet werden können, und man hätte versuchen können, sie zu retten. Ob das funktioniert und das Vertrauen hergestellt hätte, ist zu bezweifeln.
Ich muss Ihnen sagen, die SNB, die Finma und der Bundesrat sind zum Ergebnis gelangt, dass es unter den gegebenen Umständen die beste Lösung war, dass eine andere Bank, eine Konkurrenzbank, die Credit Suisse kauft. Herr Schwander hat gesagt, das Einfachste wäre es gewesen, wenn die SNB hier einfach eingestiegen wäre. Schauen Sie, die Bundesverfassung begrenzt die Möglichkeiten der SNB. Es ist so, dass die SNB für die Finanzstabilität, für die Preisstabilität da ist. Sie sieht sich gemäss Nationalbankgesetz auch in der Rolle, Liquidität zur Verfügung zu stellen, aber keine Ausfallgarantien. Wir mussten ja im Prinzip notrechtlich diese ELA plus kreieren. Denn es war nur möglich, 50 Milliarden Franken gegen gesicherte Einlagen zu geben. Das ist natürlich nicht sehr viel, wenn es einen Bankrun gibt - und bei der Credit Suisse hatte man einen Bankrun. Selbst mit 100 Milliarden Franken wäre das noch nicht abgedeckt gewesen.
Man kann in der Zukunft anschauen, Herr Schwander, wie man damit umgehen will. Ich komme dann ganz am Schluss noch darauf zu sprechen, dass eine Frage auch die ist, was für einen Finanzplatz wir wollen. Im Moment hätte man hier aber einerseits sicherlich rechtliche Schranken gehabt, und andererseits muss man auch sagen, dass die SNB letztlich auch der Staat bzw. der Bund ist.
Es wurde auch noch die Frage gestellt: Wann ist der richtige Zeitpunkt, um einzugreifen? Diese Frage habe ich mir auch gestellt. Ich war zweieinhalb Monate im Amt, als die Sache eskaliert ist, und das war die erste Frage, die ich gestellt habe. Am zweiten Arbeitstag habe ich eine Sitzung mit dem Lenkungsgremium und dem Ausschuss Finanzkrise durchgeführt, und ich habe diese Frage gestellt. Diese Frage ist gar nicht so einfach zu beantworten. Denn eine Sanierung kann die Finma bei Insolvenz einleiten, aber die Bank war nicht insolvent. Das ist schon mal ein Thema.
Dann stellt sich die Frage der Liquidität: Die SNB kann Liquidität zur Verfügung stellen, aber sie bietet sie nicht der Bank an; es ist die Bank, die diese Liquidität verlangen muss. Die Credit Suisse hat diese Liquidität am 15. März von der SNB verlangt. Darüber hinaus, das habe ich jetzt gerade ausgeführt, war es dann noch möglich, den Public Liquidity Backstop (PLB) zur Verfügung zu stellen - also zuerst die ELA plus und dann den PLB.
Nun, alle Optionen, die wir geprüft haben, haben äusserst gravierende Risiken und Auswirkungen, da gibt es nichts schönzureden. Natürlich bringt auch die Übernahme durch die UBS Kosten, weil Bedingungen zu erfüllen waren, und das in kurzer Zeit. Wir hatten ja nicht die schönste aller Welten. Wir waren ja nicht in einem Idealzustand, in dem man monatelang Zeit hatte, um eine Lösung zu finden und mit allen abzugleichen und zu diskutieren. Wir hatten drei, vier Tage Zeit, um einen Konkurs abzuwenden - das war die Ausgangslage, in der wir waren. Die Zeit war also knapp.
Die Kosten umfassen namentlich die 9-Milliarden-Franken-Garantie, falls die Verluste auf einem bestimmten Portfolio 5 Milliarden Franken übersteigen. Es gibt zudem Rechtsrisiken wegen Aktionären und bestimmten Gläubigern, den sogenannten AT1-Haltern. Ich möchte gerne noch etwas zu diesen AT1-Haltern, zu diesen Bonds sagen. Sie wurden nach der letzten Finanzkrise geschaffen, um Kernkapital zu generieren. Es sind Hochrisikoanleihen, die zuletzt gut 9 Prozent Rendite brachten. Im Prospekt dieser Anleihen steht, dass sie verwertet werden können, wenn der Staat einem Bankinstitut direkte oder indirekte Hilfe zukommen lässt. Und das hat die Finma gemacht. Sie hat diese AT1-Bonds verwertet, die übrigens nicht 16 Milliarden Franken wert waren. Der Marktwert lag noch etwa bei 5 Milliarden Franken, und dieses Geld wurde auch für die Transaktionskosten gebraucht.
Nun, man muss sagen, bei allen Varianten gibt es Kosten, gibt es Risiken und auch Rechtsrisiken. Und in der Abwägung erachtete der Bundesrat die Übernahme durch die UBS als die unter diesen Umständen beste Lösung, ohne noch kritischere Auswirkungen auf unsere Volkswirtschaft, unseren Finanzplatz, die Steuerzahlenden und auch das globale Finanzsystem. Es ist trotz staatlicher Abfederung im Grundsatz eine Lösung, an der sich ein Marktteilnehmer beteiligt hat. In allen anderen Szenarien hätte der Staat mehr Kosten und Risiken übernommen, ohne dass man sich hätte sicher sein können, dass die Stabilisierung, die wir anvisiert haben, auch tatsächlich gelingen würde, im Gegenteil: Sanierung und Konkurs hätten nach übereinstimmendem Urteil auch der Experten der SNB und der Finma sicherlich eine internationale Finanzkrise ausgelöst.
Ich komme nun auf das vorliegende Geschäft zu sprechen. Ich komme zu den verschiedenen Garantien. Zur Ausfallgarantie für die Liquiditätshilfedarlehen der SNB an die Credit Suisse: Hier geht es um eine Ausfallgarantie für die Liquiditätshilfe der SNB, die sich auf 100 Milliarden Franken beläuft. Die Ausfallgarantie des Bundes gibt der SNB die notwendige Sicherheit, damit sie der Credit Suisse weitere Liquiditätshilfedarlehen gewähren kann. Denn die SNB kann die Liquiditätshilfedarlehen gemäss Nationalbankgesetz nur gegen Sicherheiten geben, und es handelt sich beim Verpflichtungskredit um eine Verpflichtung, die der Bund nicht gegenüber der CS, sondern gegenüber der SNB eingeht. Die Ausfallgarantie entspricht dem PLB. Das ist ein Element, das in der Too-big-to-fail-Gesetzgebung in der Schweiz im Moment fehlt. Vor einem Jahr hat der Bundesrat das Finanzdepartement beauftragt, zu diesem Thema bis im Sommer 2023 eine Vernehmlassungsvorlage vorzubereiten. Es gab also schon Vorbereitungsarbeiten, sodass der PLB jetzt notrechtlich umgesetzt werden konnte.
Durch die Gewährung der Ausfallgarantie entstehen keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen für den Bund. Die Garantie wird erst beansprucht, falls auf den von der SNB gewährten Liquiditätshilfedarlehen tatsächlich ein Ausfall entsteht. Diese Garantie hat auch nichts mit der angespannten Finanzlage des Bundes zu tun, ich möchte das hier klarstellen. Wir haben im Voranschlag 2024 so oder so einen Bereinigungsbedarf von 2 Milliarden Franken und noch mehr in den Folgejahren. Das wäre auch ohne Credit Suisse so, das hat nichts miteinander zu tun.
Ein Ausfall entsteht nur im unwahrscheinlichen Fall, dass die Credit Suisse trotz Übernahme in Konkurs geht oder wenn die beschlossene Übernahme der Credit Suisse durch die UBS nicht umgesetzt werden kann und die Credit Suisse in diesem Fall saniert oder liquidiert werden muss. Aber selbst in diesem Szenario würde die SNB nur dann einen Verlust erleiden, wenn der Erlös aus der Konkursmasse nicht genügen würde, um die ausstehenden Forderungen der SNB zu decken. Durch die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS wird dieses Risiko nochmals deutlich kleiner, weil wir hier einen robusten Partner haben, der diese Bank übernommen hat.
Das potenzielle Verlustrisiko für den Bund mit Blick auf 100 Milliarden Franken Liquiditätshilfe wurde bereits vor einem Jahr abgeschätzt. Damals kam man zum Ergebnis, dass es unwahrscheinlich ist, dass der Bund der SNB einen hohen Ausfall decken muss. Aber der Bundesrat ist der Auffassung, dass die finanziellen Risiken für den Bund auch in diesem unwahrscheinlichen Fall vertretbar wären, dies insbesondere in Abwägung der Risiken einer allfälligen Bankenkrise mit entsprechenden Folgen für die gesamte Volkswirtschaft.
Zudem entstehen dem Bund aus den Liquiditätshilfedarlehen mit Ausfallgarantie auch Einnahmen. Sie wissen, dass es eine Bereitstellungsprämie gibt. Diese läuft seit dem 20. März. Sie beträgt 0,25 Prozent pro Jahr, das sind 250 Millionen Franken. Diese Bereitstellungsprämie wird bei Auflösung der Kreditvereinbarung zwischen der SNB und dem Bund fällig. Andererseits erhält der Bund jährlich eine Risikoprämie von 1,5 Prozent auf dem Betrag der jeweils ausstehenden Liquiditätshilfedarlehen.
Noch zur Ausfallgarantie an die UBS: Der zweite Verpflichtungskredit ist eine Garantie zur Verlustabsicherung an die UBS im Umfang von 9 Milliarden Franken. Damit hat der Bund die Übernahme der Credit Suisse erleichtert, indem er mögliche Verluste aus dem Verkauf von Portfolios übernimmt, die nicht zum Geschäft der UBS passen. Die erste Verlusttranche von 5 Milliarden Franken trägt die UBS. Mit der Fusion übernimmt die UBS von der Credit Suisse neben werthaltigen Aktiven auch ein Portfolio an schwierig einschätzbaren Vermögenswerten, welches nicht in das künftige Kerngeschäft der UBS passt. Um die Übernahme der Credit Suisse nicht durch dieses Portfolio zu erschweren, wird der Verlust aus dem Verkauf zwischen der UBS und dem Bund verteilt. Die UBS trägt in jedem Fall die ersten 5 Milliarden Franken. Die nächsten fälligen Verluste im Umfang von höchstens 9 Milliarden Franken würde der Bund tragen.
Die Auszahlung der Garantie zur Verlustabsicherung ist an strenge Voraussetzungen geknüpft, die kumuliert erfüllt werden müssen. In einem ersten Schritt müssen alle abzuwickelnden Aktiven der Credit Suisse definitiv verwertet worden sein. Erst dann kann festgestellt werden, ob und in welcher Höhe der UBS ein Verlust entstanden ist. Danach trägt die UBS die Verluste bis zu 5 Milliarden Franken. Erst danach kann die Garantie des Bundes beansprucht werden, und dies höchstens im Umfang von 9 Milliarden Franken. Der Bund hat sich nicht zu mehr als zu 9 Milliarden Franken verpflichtet. Wir werden mit der UBS eine Garantievereinbarung aushandeln. Dort wird man auch darüber sprechen können, wie man mit allfälligen künftigen Verlusten oder Gewinnen umgeht. Wir müssen uns nicht beteiligen, das ist nicht festgehalten, aber man kann Gespräche darüber führen.
Beide Verpflichtungskredite ermöglichen eine Ausfallgarantie bzw. eine Garantie zur Verlustabsicherung, wobei die Garantie an die SNB mit einem Konkursprivileg gesichert ist. Beide Verpflichtungskredite waren dringlich. Ein zeitlicher Aufschub war nicht möglich, weil sonst ein ungeordneter Konkurs der Credit Suisse drohte. Der Bundesrat hat sie deshalb im dringlichen Verfahren bei der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte beantragt.
Beide Garantien haben keine unmittelbaren finanziellen Konsequenzen für den Bund; es fliesst kein Bargeld. Eine Belastung des ausserordentlichen Bundeshaushalts durch diese Garantien würde sich erst ergeben, falls die Credit Suisse in Konkurs gehen und die SNB trotz des Konkursprivilegs einen definitiven Verlust auf abgesicherten Darlehen erleiden würde oder nicht aus der Konkursmasse bedient werden könnte oder eben falls der UBS infolge der Übernahme aus der Verwertung der erwähnten Aktiven grössere Verluste als 5 Milliarden Franken entstünden.
Schliesslich beantragt Ihnen der Bundesrat noch einen Nachtragskredit von 5 Millionen Franken für den Ressourcenpool des EFD. Hier geht es darum, Finanz-, Wirtschafts- und Rechtsexperten beschäftigen zu können, die sich mit der Too-big-to-fail-Gesetzgebung befassen, den Bund aber auch bei der Ausarbeitung des Garantievertrags beraten.
Nun, was sind die nächsten Schritte? Für den Bundesrat ist entscheidend, dass die Stabilität so, wie sie jetzt in diesen drei Wochen doch hergestellt werden konnte, erhalten bleibt, dass das "signing" tatsächlich zum "closing" führt, dass diese Übernahme abgeschlossen werden kann. Das ist das erste Ziel. Das ist im Interesse aller betroffenen Personen; es ist im Interesse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Kunden, der Steuerzahlenden, und es ist im Interesse der gesamten Volkswirtschaft.
Der Bundesrat wird gestützt auf Artikel 52 des Bankengesetzes einen Bericht zur Too-big-to-fail-Regulierung verfassen; das muss er ohnehin alle zwei Jahre machen. Er wird das tun, das war für Ende 2023 ohnehin vorgesehen. Wir werden hier die regulatorischen Erfordernisse selbstverständlich vertieft prüfen. Es gibt auch noch das Postulat Andrey 21.3893, "Schlanke Werkzeuge, um höchste Finanzmarktkader besser in die Pflicht zu nehmen", das wir hier einarbeiten wollen; das werden wir hier auch machen.
Man muss sich bewusst sein: "Too big to fail" ist nicht ein Schweizer Regelwerk. Das ist ein internationales Regelwerk, gesteuert, beeinflusst durch Basel III, durch das Financial Stability Board. Deshalb wird diese Diskussion auch auf internationaler Ebene geführt werden müssen.
Es ist nicht so, dass im vorliegenden Fall keine Too-big-to-fail-Instrumente zur Anwendung gekommen sind. Die Abschreibung von AT1-Anleihen ist ein Too-big-to-fail-Instrument. Ohne die Eigenkapitalerfordernisse, ohne die Liquiditätserfordernisse, die die Credit Suisse erfüllen musste, hätte es wahrscheinlich schon im letzten Herbst einen Knall gegeben - man kann es nicht anders sagen. Aber es war auch so, ich habe es dargelegt, dass es aufgrund der Umstände nicht möglich war, einfach nach Schema F vorzugehen und die Too-big-to-fail-Gesetzgebung anzuwenden. Das hätte man zwar machen können, aber mit allen zu erwartenden Verwerfungen. Wir hätten als Erste die Schäden gehabt, auf unserem Finanzplatz, in unserer Volkswirtschaft. Aber wir hätten auch international eine Finanzkrise ausgelöst. Man muss es sich dann auch noch leisten können, dafür verantwortlich zu sein. Das wäre sicherlich nicht das Beste gewesen.
Die Experten von damals, die die Too-big-to-fail-Gesetzgebung erfunden haben, haben sicher das Beste gewollt. Sie hören es jetzt nicht so gerne, wenn man darüber diskutiert und das infrage stellt, weil sie sich auch infrage gestellt fühlen. Aber das müssen sie nicht. Ich meine, es ist natürlich, dass sich die Dinge ändern. Es ist auch natürlich, dass die eine Krise nicht gleich ist wie die andere und man halt dann wieder neue Antworten finden muss.
Ich sage noch etwas zum Notrecht. Ich habe das im Ständerat auch gesagt: Für den Bundesrat ist das nicht angenehm. Wir machen das nicht aus Freude, so aus Plausch, im Sinn von: "Machen wir wieder ein bisschen Notrecht, wir wissen sonst nicht gerade, was wir tun sollen." Das Notrecht stützt sich auf die Bundesverfassung ab, und ich finde es nicht korrekt, wenn man jeweils sagt, das sei rechtswidrig. Das Notrecht stützt sich auf die Bundesverfassung ab. Der Bundesrat hat die Möglichkeit, eben auch dringlich zu legiferieren, um Schäden abzuwenden. Aber innerhalb von sechs Monaten muss es ins ordentliche Recht überführt werden. Das werden wir auch machen, mit dem ganzen Verordnungsrecht, das wir erlassen haben. Es wird in sechs Monaten den eidgenössischen Räten zur Beratung zugeleitet.
Das Bundesgericht zählt zu den abzuwendenden Schäden klar auch ökonomische Störungen. Wir sind hier also sicherlich auf sicherem Boden. Ich sage es nochmals: Wir haben uns das nicht gewünscht. Ich bin jetzt das fünfte Jahr im Amt. Das erste Jahr ging gerade noch so, dann war zwei Jahre lang Corona-Krise, dann kam die Ukraine-Krise mit der Axpo-Rettung und jetzt diese CS-Krise. Der Bundesrat hat sich diese Krisen nicht herbeigesehnt, sie sind einfach schneller gekommen, als man das erwartet hätte.
Noch ein letzter Gedanke, damit schliesse ich dann. Man spricht jetzt in diesen Postulaten und auch in der Debatte viel über Vorschläge, die gemacht werden könnten. Die einen wollen ein Trennbankensystem, die anderen wollen 20 Prozent Eigenkapital, wieder andere wollen die Nachhaltigkeit des Finanzplatzes sichern. Aber die erste Frage, die wir beantworten müssen, ist doch: Was für einen Finanzplatz wollen wir als Schweiz? Wir haben heute einen globalen Finanzplatz. Wir sind zwar kein grosses Land, aber wir spielen in einer internationalen Liga mit, wir sind eine Konkurrenz für New York, für London, für Finanzplätze wie Singapur und Dubai. Das werden wir diskutieren müssen, einerseits im Bundesrat, andererseits mit Ihnen. Die Frage wird sein: Was wollen wir? Was braucht dieses Land? Was braucht die Wirtschaft in diesem Land, welche Art von Finanzplatz?
Man kann sagen, man hat einfach Inlandbanken. Das kann man sagen. Das hat dann auch Konsequenzen. Aber wir müssen zuerst die Frage beantworten, welche Art von Finanzplatz wir wollen, und dann hat das Konsequenzen. Es hat Konsequenzen für die Finma, es hat auch Konsequenzen für die SNB. Ich erwähne das Votum von Herrn Schwander von vorhin: Wie viel Liquidität gibt eine Nationalbank im Zweifelsfall? Es hat natürlich auch Konsequenzen für die ganze Gesetzgebung. Diese Diskussion muss geführt werden. Ich bin persönlich sehr bereit und interessiert, diese Diskussion mit Ihnen zu führen. Es geht um einen wesentlichen Pfeiler der Volkswirtschaft Schweiz. Ich denke, wir schulden es allen in der Schweiz, die werktätig sind, dass wir diese Diskussion wirklich vertieft führen und die entsprechenden Konsequenzen daraus ziehen.
Ich danke Ihnen, wenn Sie dem Kredit zustimmen.
Wermuth Cédric · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Frau Bundesrätin, ich möchte eine Frage zu dem anhängen, was Sie am Schluss gesagt haben, aber wozu Sie in Ihrem Votum nichts ausgeführt haben: Ist es korrekt, dass in dieser Vereinbarung mit der zukünftigen UBS keine Garantien für den Standort oder die Arbeitsplätze vorgesehen sind? Wenn nein, warum nicht? Wenn ich es richtig verstehe, bedeutet das, dass die UBS am Morgen diesen Vertrag unterschreiben und am Nachmittag nach Singapur umziehen kann, und die öffentliche Hand bleibt auf den Garantien von 259 Milliarden Franken sitzen.
Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen
Dieser Garantievertrag, Herr Nationalrat Wermuth, betrifft primär die Frage der Ausfallgarantie, die der Bund gegenüber der UBS gewährt. Das ist das, was wir abgemacht haben, und das, was wir umschreiben müssen. Es geht eben hier darum, dass man dieses Risikoportfolio bewertet, das einerseits nicht zum Geschäftsfeld der UBS passt und andererseits wahrscheinlich auch Positionen enthält, die man abstossen muss. Deshalb habe ich gesagt, dass wir da Ökonomen, Spezialisten brauchen, die uns dabei unterstützen, diese Aktiven zu bewerten. Ich habe ja gesagt, dass erst sämtliche Aktiven der Credit Suisse abgeschrieben werden müssen und die UBS einen Verlust von 5 Milliarden Franken erleiden muss, bevor die Verlusttranche des Bundes kommt. Darum geht es, denn das ist die Abmachung, die wir getroffen haben.
Was die Arbeitsplätze anbelangt, ist mein Kollege Parmelin daran. Er hat sofort, schon am 20. März, gemeinsam mit dem SECO die Frage der Arbeitsplatzerhaltung und den Kontakt mit den Sozialpartnern übernommen. Es gibt einen Gesamtarbeitsvertrag. Im Moment betreffen die Sorgen nicht Entlassungen, sondern eher die Frage, ob man das Personal behalten kann. Es ist ein ziemliches Transaktionsrisiko, dass die Leute die Credit Suisse oder vielleicht auch die UBS verlassen und die Arbeit nicht gemacht werden kann. Es gehen jetzt ganze Teams weg, und die nehmen auch Kunden mit. Das ist im Moment die grosse Sorge. Aber der Bundesrat hat auch klar ausgedrückt, und das wissen beide Banken, dass wir erwarten, dass sie soziale Arbeitgeber sind, die die Verantwortung wahrnehmen.
Jost Marc · Mit-M · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Danke, Frau Bundesrätin, für Ihr grosses Engagement. Eine Frage ist für mich rückblickend offengeblieben: Wurde das Szenario einer Verstaatlichung von der Finma bis zum 15. März vorbereitet? Und was war für den Bundesrat entscheidend dafür, dass er nicht dieses Szenario gewählt hat?
Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen
Ich beantworte die Frage gerne, Herr Nationalrat. Die Verstaatlichung per se ist kein Too-big-to-fail-Szenario; ich habe das vorhin ausgeführt. Die Too-big-to-fail-Gesetzgebung will beispielsweise die Sanierung der Bank, aber unter Eingriff des Staates, der Finanzmarktaufsichtsbehörde, oder die Liquidation der Bank. Eine "temporary public ownership" könnte unter Umständen ein Teil einer Liquidation sein, d. h. also, man könnte beispielsweise temporär einen Teil der Bank verstaatlichen. Wir haben das angeschaut, es wäre aber schwierig gewesen, das in allen Kapillaren - ich sage es jetzt einmal so - zu lösen, weil sich hier doch Eigentumsfragen erster Güte gestellt hätten. Es wäre eine totale Enteignung gewesen. Sie müssen sich vorstellen: Vielleicht hätte der Bund noch einen gewissen Preis für die Bank bezahlen müssen - cash -, dann aber hätte er alles enteignet. Er hätte die Bank auch führen müssen. Das war ein Szenario, das wir selbstverständlich diskutiert, aber aus verschiedenen Gründen verworfen haben: weil es wohl nicht glaubwürdig gewesen wäre, wenn wir als Marktteilnehmer eine global tätige Bank geführt hätten; weil es schwierig gewesen wäre, die Bank wieder abzustossen - die Erfahrungen im Ausland zeigen dasselbe, nehmen Sie beispielsweise die deutsche Commerzbank -; und weil wir für die Steuerzahlenden und den Staat erhebliche Risiken eingegangen wären. Die Liquidität - 100 Milliarden Franken ELA, ELA plus und PLB - hätte wahrscheinlich nicht gereicht. Dann hätte man auch ein Management des Bundes einsetzen müssen, das die ganze Transformation gemacht hätte. Das wäre wahrscheinlich fast die schlechteste aller Lösungen gewesen.
Badran Jacqueline · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Geschätzte Frau Bundesrätin, der PLB ist als Instrument für die Too-big-to-fail-Geschichte essenziell. Jetzt die Frage: Wieso wurde er so lange verzögert? Wie ich es verstehe, war er doch einige Male Thema im Bundesrat, Ihr Vorgänger hat ihn aber sehr stark verzögert. Ich würde wirklich gerne verstehen, wieso. Es ist keine rhetorische Frage.
Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen
Vielen herzlichen Dank, Frau Nationalrätin Badran. Es ist so, am 11. März 2022 hat der Bundesrat dem Finanzdepartement den Auftrag gegeben, eine solche Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. Sie wäre also auch nicht bereit gewesen, wenn man es beschleunigt hätte; das muss man ehrlich sagen.
Es ist so, dass das Finanzdepartement im November darüber gesprochen hat, diesen PLB allenfalls per Notrecht anzuwenden, weil die Situation damals, mit diesen grossen Abflüssen im Oktober und November, schon einmal kritisch war. Die Vernehmlassungsvorlage wurde zu diesem Zeitpunkt dann aber nicht beschleunigt. Denn wenn man sie beschleunigt hätte und im Februar zufälligerweise mit der Vernehmlassungsvorlage gekommen wäre, die für Sommer 2023 angekündigt gewesen war, dann hätte das wahrscheinlich mehr Verunsicherung gebracht. Das war die damalige Überlegung meines Vorgängers und des Finanzdepartementes.
Fünf Vierteljahre sind für die Ausarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage relativ lang. Diese Frage habe ich natürlich auch gestellt. Das hatte einerseits damit zu tun, dass eine neue Verordnung erarbeitet werden musste, die Mitte letzten Jahres in Kraft getreten ist. Andererseits sind auch die Arbeiten zu Basel III noch im Gang und kommen bald in die WAK zur Konsultation.
Nordmann Roger · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
Madame la conseillère fédérale, je n'ai pas compris, dans votre réponse à M. Wermuth, si, après que 259 milliards ont été mis sur la table par la Confédération et la Banque nationale suisse, le Conseil fédéral a obtenu la garantie que la nouvelle UBS ne déplacerait pas son siège à l'étranger.
Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen
Monsieur le conseiller national Nordmann, j'ose vous corriger parce qu'il ne s'agit pas de 259 milliards de francs. Une liquidité normale qui figure déjà dans la loi est de toute manière mise à disposition des grandes banques par la Banque nationale suisse. Le crédit d'engagement est maintenant de 109 milliards de francs; c'est ce qu'il faut engager. Le reste peut être garanti et "dépensé" par la Banque nationale suisse, sans que cela relève du droit de nécessité. Il faut donc rester précis.
Je peux répondre à votre question: non, il n'existe pas de garanties, parce que ce n'était pas un sujet dont nous avons parlé. Ce qu'il faut comprendre, c'est que nous étions dans une situation très difficile et tendue. Nous ne savions pas à quoi nous attendre lundi matin - probablement à une faillite du Credit Suisse avec toutes les conséquences que j'ai décrites. Le paiement des salaires, les lignes de crédit pour les PME etc., n'auraient pas fonctionné. A ce moment-là, il fallait trouver une solution rapide. Ce qu'a fait le Conseil fédéral, avec le soutien de la Banque nationale suisse et de la Finma, c'était de trouver un accord avec l'UBS. Cette garantie contre les pertes était un moyen de faciliter cet accord avec l'UBS et cette reprise du Credit suisse par l'UBS, c'est cela la vérité.
Fischer Benjamin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Sehr geehrte Frau Bundesrätin, besten Dank für die Ausführungen. Ich habe etwas nicht verstanden: Sie haben gesagt, es sei aufgrund von gesetzlichen Schranken nicht möglich gewesen, dass die Nationalbank ohne die entsprechenden Sicherheiten Liquidität zur Verfügung gestellt hätte. Nun, für die Lösung, die wir jetzt vor uns haben, gab es ja auch gesetzliche Schranken zu überwinden, und es brauchte Notrecht. Wie Kollege Schwander ausgeführt hat, hätte man für die andere Variante einfach per Notrecht das Nationalbankgesetz ändern müssen. Was ist der Unterschied zwischen der gesetzlichen Schranke, die aus Ihrer Sicht offenbar unüberwindbar war, und den mehreren gesetzlichen Schranken, die wir hier jetzt mit dieser Lösung einfach überwinden?
Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen
Herr Nationalrat Fischer, ich schicke voraus, dass es verschiedene Meinungen dazu gibt, was die Bundesverfassung bezüglich der Nationalbank zulässt und was sie nicht zulässt. Die Nationalbank ist für die Finanzmarktstabilität, für die Währungsstabilität zuständig. Im Nationalbankgesetz steht, dass sie gegen garantierte Sicherheiten Liquidität zur Verfügung stellen kann. Das sind diese 50 Milliarden Franken. Die weiteren 50 Milliarden Franken sind nicht total ungesichert, sondern es gibt ein Konkursprivileg. Man muss hier trotzdem noch sagen: Die Kundenguthaben der Credit Suisse - ich spreche jetzt von den weltweiten Guthaben - belaufen sich auf etwa 500 Milliarden. Das heisst also, wenn die Credit Suisse in Konkurs gehen würde, könnte sich die Nationalbank in der Konkursmasse zuerst bedienen. Natürlich kommen ganz zuerst die Löhne und dann die Pensionskassenguthaben, aber das wäre die Sicherheit. Darüber hinaus garantiert die Nationalbank keine Ausfallgarantie.
Ich kenne die Diskussion, das ist die "Whatever it takes"-Diskussion. Es gibt ein Postulat, ich glaube aus der WAK-N. Wir werden das gerne anschauen. Es sollen die verschiedenen Jurisdiktionen verglichen werden, und es soll angeschaut werden, wie die Zentralbanken der verschiedenen Länder agieren. Deshalb habe ich am Schluss auch gesagt, wir müssen wissen, welche Art von Finanzplatz wir wollen, denn eine Frage, die man beantworten muss, kann sein, ob in einem solchen Fall die Nationalbank mehr Liquidität zur Verfügung stellen soll oder nicht. Es war jetzt möglich, mit Notrecht ELA plus zu schaffen. Aber Sie können hier nicht mehr übersteuern, und letztlich, ich habe es vorhin auch zu Herrn Schwander gesagt, ist am Schluss alles der Bund, das muss man auch sehen.
Gugger Niklaus-Samuel · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Geschätzte Frau Bundesrätin, herzlichen Dank für Ihren grossen Einsatz und Ihre Erklärungen. Etwas habe ich immer noch nicht verstanden: Wieso haben der Bundesrat und speziell Ihr Vorgänger und Ihr Departement nicht früher mit der Finma gehandelt, zumal die Zeichen auf Sturm standen? Ich habe vorhin gehört, wie Sie Frau Badran ansatzweise eine Erklärung gegeben haben. Diese hat mich aber noch nicht ganz befriedigt. Ich möchte einfach eine simple Antwort. Wieso hat man das nicht früher angepackt?
Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen
Ja, sehen Sie, Herr Nationalrat, die Situation war hier insofern speziell, als die Credit Suisse nach Auskunft von Nationalbank und Finma die entsprechenden Liquiditäts- und Kapitalerfordernisse offenbar erfüllt hat. Die Finma kann eine Sanierung einer Bank anordnen, wenn sie insolvent ist. Das war nicht der Fall. Im letzten Herbst war die Lage kritisch, weil sehr viel Liquidität abgeflossen ist. Aber dank der Puffer, die eingeführt worden waren, dem Swiss Finish, der während der Corona-Krise hochgefahren wurde, war die Situation eigentlich noch unter Kontrolle - und jetzt ja auch, selbst am 15. März. Aber danach haben sich die Liquiditätsabflüsse durch die Vertrauenskrise stark beschleunigt, und am Mittwochnachmittag hat der grösste Investor sozusagen noch die Liebe gekündigt. Die Saudi National Bank hat gesagt: Wir investieren sicher nicht noch mehr. Man muss aber auch sagen, man konnte nicht sicher sein, dass das die Wende gewesen wäre. Denn wir hatten hier ein Problem, ich kann es nur immer wieder sagen, das hiess: Vertrauen, Vertrauen, Vertrauen. Mehr kann ich Ihnen hier nicht sagen.
Letztlich, ich habe es vorhin gesagt, sagt entweder die Finma - das ist die Aufsichtsbehörde -, dass man eine Abwicklung macht, weil die Parameter erfüllt sind, oder es gibt Liquidität von der Nationalbank, und diese Liquidität muss die Bank beantragen, nicht umgekehrt. Und die Bank hat das am 15. März zum ersten Mal getan.
Molina Fabian · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Frau Bundesrätin, vielleicht einfach noch einmal zuhanden des Amtlichen Bulletins, damit wir wissen, über was wir hier befinden: Können Sie bestätigen, dass die Eidgenossenschaft jetzt direkt mit 109 Milliarden Franken ein Risiko eingeht, wir aber keine Garantie auf einen einzigen Arbeitsplatz haben oder darauf, dass die UBS nicht übermorgen entscheidet, ihren Hauptsitz nach Singapur zu verlegen, wir also einfach darauf angewiesen sind, dass die zukünftige Megabank eine grosse Heimatliebe hat?
Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen
Ja, Herr Nationalrat Molina, die Arbeitsplätze in der Schweiz waren keine Bedingung. Das ist so. Ich muss Ihnen aber sagen: Überlegen Sie einmal, was mit den Arbeitsplätzen am Montagmorgen passiert wäre, wenn die Bank in Konkurs gegangen wäre, und zwar nicht nur mit den Arbeitsplätzen der Bankangestellten, sondern auch mit den Arbeitsplätzen anderer Wirtschaftsteilnehmenden in anderen Branchen. Das wäre verheerend gewesen. Wir haben in der Sonderbotschaft ausgeführt, dass ein Konkurs der Credit Suisse gemäss Experten der Nationalbank und des Financial Stability Board 150 Prozent der Wirtschaftsleistung ausmachen würde - 1100 Milliarden Franken! Das ist der jetzigen Lösung gegenüberzustellen.
Wir standen unter einem enormen Zeitdruck und haben versucht, diese Übernahme möglich zu machen, weil sie nach unserem Dafürhalten unter den gegebenen Umständen die bestmögliche Lösung war. Deshalb haben wir diese Ausfallgarantie von 9 Milliarden Franken gegenüber der UBS übernommen. Die Ausfallgarantie von 100 Milliarden Franken haben wir aber weder gegenüber der Credit Suisse noch gegenüber der UBS-Direktion übernommen, sondern gegenüber der Nationalbank - mit Konkursprivileg.
Matter Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Frau Bundesrätin, Sie haben die Frage von Kollege Fischer nicht beantwortet. Sie haben x-fach Notrecht angewendet. Ich möchte jetzt wirklich einmal wissen: Warum hätte man nicht bezüglich Artikel 9 des Nationalbankgesetzes, in dem es um die Liquidität betreffend Sicherheiten geht, Notrecht beantragen können, und zwar nur dort? Wenn die Nationalbank Euro für tausend Milliarden Franken kaufen kann - "whatever it takes" -, dann kann sie doch auch einer Schweizer Grossbank Liquidität zur Verfügung stellen, "whatever it takes". Dann hätte es ein einziges Mal Notrecht gebraucht, nämlich um das Nationalbankgesetz zu ändern.
Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen
Ich kann es ja noch einmal sagen: Nach Beurteilung der Nationalbank wäre das gegen die Bundesverfassung und den Auftrag der Nationalbank gewesen.
Glättli Balthasar · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Ich möchte hier auch nochmals insistieren. In anderen Fällen sind Sie auch von der geltenden Rechtsordnung abgewichen, und hier sagen Sie jetzt, die geltende Rechtsordnung gelte und sei dem Notrecht nicht zugänglich. Ich habe das Gefühl, Sie interpretieren die Möglichkeiten des Notrechts politisch, also gemäss Ihrer Gewichtung der Alternativen. Wie können Sie mich vom Gegenteil überzeugen?
Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen
Herr Nationalrat Glättli, zum Notrecht: Sie können die Bundesverfassung nicht einfach abändern. Ich habe es vorhin gesagt: Der Auftrag der Nationalbank ist es, die Währungsstabilität, die Preisstabilität, die Finanzmarktstabilität zu gewährleisten. Es ist so, dass die Nationalbank zwar Liquidität zur Verfügung stellt, aber gegen Sicherheiten. Wir haben das ja mit Notrecht ausgedehnt, Herr Glättli. ELA plus war ja Notrecht gegen Konkursprivileg. Aber wir mussten uns mit der Nationalbank - ich kann es nicht diplomatischer sagen - auch einigen. Das war die Einigung, die wir hier mit der Nationalbank gefunden haben. Nachher kommt der PLB.
Prelicz-Huber Katharina · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Beim letzten Crash, Frau Bundesrätin, vor rund fünfzehn Jahren, standen Sie hier vorne am Redner- und Rednerinnenpult und sagten, wie auch andere aus den bürgerlichen Parteien, der Markt regle alles, es brauche nicht mehr Sicherheit, es brauche auch nicht mehr Sanktionen der Finma, es brauche auch nicht mehr (Zwischenruf des Präsidenten: Die Frage!) Eigenfinanzierung. Sagen Sie noch immer, dass es nicht mehr Regeln braucht?
Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen
Liebe Frau Nationalrätin, vor fünfzehn Jahren war ich noch in der beschaulichen St. Galler Regierung. Ich muss sagen, dass es da etwas ruhiger zu- und herging als hier. Es ist hier interessanter, das ist so. Ich war damals noch nicht im Rat.
Ich möchte nicht vorwegnehmen, was es am Schluss braucht. Ich habe es vorhin gesagt: Man spricht jetzt über Trennbanken, Eigenkapitalanforderungen, Liquiditätsanforderungen, Nachhaltigkeit, über verschiedene Punkte. Am Schluss muss es aber etwas nützen. Am Schluss brauchen Sie eine Medizin, die nützt. Ich muss einfach feststellen, dass die Parameter im vorliegenden Fall offensichtlich eingehalten wurden. Sogar der Swiss Finish konnte noch relativ lange eingehalten werden. Wenn das Vertrauen weg ist, ist das Vertrauen weg. Es kam zu einem Bankrun, einen solchen hatten wir tatsächlich. Von Samstag, 18. März, bis Montag, 20. März, kam es zu gigantischen Abflüssen. Warum? Weil die Gegenparteien Garantien verlangten, weil Kapital abgezogen wurde, neu auch in der Schweiz. Letztes Jahr geschah dies primär im Ausland. Man vertraute nicht darauf, dass die Bank den Turnaround schafft. Das war das Problem. Wir müssen jetzt hier gut nachdenken, einen kühlen Kopf bewahren. Wir dürfen nicht einfach ins Blaue regulieren, sondern müssen das machen, was tatsächlich auch nützt.
Imark Christian · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Frau Bundesrätin, ich schliesse an die Fragen von Herrn Fischer, Herrn Matter und Herrn Glättli an: Ist es nicht so, dass Sie mit der Anwendung von Notrecht immer irgendwo die verfassungsrechtlichen Grundsätze aushebeln?
Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen
Herr Nationalrat Imark, im Gegenteil: Das Notrecht ist in der Bundesverfassung begründet. Der Verfassunggeber - das ist das Volk, das über die nachgeführte Bundesverfassung abgestimmt hat - wollte eben genau dem Bundesrat die Möglichkeit geben, Schäden vom Land abzuwenden. Da muss man halt manchmal schnell handeln können. Wenn die Gesetzgebung so ausgestaltet ist, dass man die ordentliche Gesetzgebung anwenden kann, dann kann man das machen. Aber das war bei der Axpo nicht möglich, das war bei Corona nicht möglich, und das war auch hier nicht möglich. Die Bundesverfassung legt das Fundament für das Notrecht. Ich habe es vorhin gesagt: Es ist keine Freude, Notrecht anzuwenden. Wenn Sie das machen, stehen Sie auch immer vor einer schwierigen Situation und vor einer Krise, die Sie abwenden müssen. Notrecht wenden Sie nicht in guten Zeiten an. Das machen Sie wirklich nur dann, wenn es notwendig ist.
Meyer Mattea · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Geschätzte Frau Bundesrätin, Sie haben bei diesen 9 Milliarden Franken immer gesagt, das sei eine Versicherung, das Geld sei noch nicht geflossen. Können Sie sagen, wie hoch die Versicherungsprämie für die UBS ist? Oder ist das die erste Gratisversicherung, die wir hier in diesem Land haben?
Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen
Frau Nationalrätin Meyer, ich habe gesagt, es sei eine Versicherung in dem Sinne, dass wir damit möglich machten, dass diese Übernahme überhaupt stattfinden konnte. Sie haben vorhin gehört, was es braucht, damit die Garantie greift: Es müssten alle Aktiven der Credit Suisse verwertet bzw. abgeschrieben worden sein, die UBS müsste zeigen, dass sie mit diesen Credit-Suisse-Aktiven Verluste gemacht hat, und dann müsste sie die ersten 5 Milliarden Franken selber übernehmen. Ich finde dieses Risiko vertretbar - und das fand auch der Bundesrat -, denn die UBS wird nicht freiwillig Verluste schreiben wollen. Wir werden die genauen Modalitäten zu diesen 9 Milliarden Franken in einem Garantievertrag festhalten; dieser ist in Aushandlung.
Andrey Gerhard · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion
Liebe Frau Bundesrätin, Sie werden es mir verzeihen, wenn ich mich auf die Verdankung beschränke. Im Gegensatz zu Kollege Farinelli habe ich es vorhin nicht geschafft, im Namen der Kommission den Dank auszusprechen. Der Kraftakt war immens, die Herausforderung enorm. Im Namen der Kommission möchte ich an dieser Stelle insbesondere dem Sekretariat für die in kürzester Zeit erarbeiteten und sehr hilfreichen Grundlagen danken, auch der Verwaltung, der Finma und der SNB für ihr enormes Engagement. Zu guter Letzt sei auch an das Engagement unserer Kolleginnen und Kollegen der Finanzdelegation erinnert, welche sich an diesem geschichtsträchtigen März-Sonntag einer unglaublich anspruchsvollen Aufgabe widmen mussten.
Ich danke für die Aufmerksamkeit und hoffe, etwas zur Beschleunigung beigetragen zu haben.
Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Präsident (Candinas Martin, Präsident): Wir sind am Ende der Eintretensdebatte angelangt.
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen
Le débat sur cet objet est interrompu