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Haben Finma-Auflagen Kostenfolgen für die Kantone und die OKP?

Häberli-Koller Brigitte · P-F · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Präsidentin (Häberli-Koller Brigitte, Präsidentin): Der Interpellant ist von der schriftlichen Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt und verlangt Diskussion. - Dem wird nicht opponiert.

Hegglin Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Anlass für meine Interpellation war eine Medienmitteilung der Finanzmarktaufsicht (Finma). Sie ortet Handlungsbedarf im Zusatzversicherungsbereich bei den Leistungsabrechnungen der Spitäler und erwartet von den Versicherern ein umfassendes Controlling und eine Verbesserung der Verträge mit den Spitälern.

Die Antworten des Bundesrates sind nur teilweise befriedigend und dürften auch an der Realität vorbeigehen. Die Frage sei auch gestellt, ob das Geschäft beim EFD richtig angesiedelt ist oder ob nicht das EDI mit dem BAG dafür zuständig sein sollte.

In seiner Antwort auf die Frage 1 weist der Bundesrat auf die Expertengruppe Diener hin. Diese forderte die Verhinderung von missbräuchlichen Zusatzversicherungstarifen. Die Finma nahm diese Thematik auf, geht aber nicht davon aus, dass ihre Interventionen dazu führen, dass bei den Spitälern Ertragsausfälle entstehen können. Das ist eine heikle Aussage. Das würde heissen, dass die Leistungserbringer ohne Kompensation die Tarife im Bereich des Versicherungsvertragsgesetzes reduzieren könnten. In der Praxis ist das eher unwahrscheinlich. Wenn die Vergütung für die Leistungen im Zusatzversicherungsbereich zukünftig tiefer ausfallen, werden die Leistungserbringer versuchen, die Lücken mit anderen Einnahmen zu füllen. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) würde sich dafür anbieten, das ist doch nur logisch.

In der Antwort auf die Fragen 3 und 5 führt der Bundesrat aus, dass das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) vorsehe, dass sich die Tarife für stationäre Spitalbehandlungen an jenem Spital zu orientieren haben, welches die obligatorisch versicherte Leistung in der notwendigen Qualität effizient und günstig erbringt. Es bestehe daher grundsätzlich kein Anspruch auf kostendeckende Tarife. Der Bundesrat gehe deshalb nicht davon aus, dass sich aus den eingeleiteten Massnahmen Spitalschliessungen ergeben, auch wenn der Druck auf die Spitäler ansteigen könnte, welche bisher über erhöhte Zusatzversicherungstarife abgerechnet haben. Dieser Optimismus ist meines Erachtens fragwürdig. Wenn die Spitäler die Tarife im Zusatzversicherungsbereich senken müssen und es, wie der Bundesrat sagt, zu weniger Eingriffen kommt, wird der Kostendruck für die Spitäler sehr gross.

Der Bundesrat sagt weiter, dass es in der Kompetenz der Kantone liege, inwiefern sie ihre Spitäler finanziell unterstützen wollten. Aus Sicht des KVG müsse dabei aber sichergestellt sein, dass allfällige Zuschüsse nicht in die Berechnung der Tarife einfliessen. Ob dies tatsächlich sichergestellt werden kann, ist zumindest fraglich. Die Zuschüsse der Kantone an die öffentlichen Spitäler führen im Übrigen zu einer Ungleichbehandlung gegenüber den Privatspitälern.

In der Antwort auf die Frage 7 geht der Bundesrat nicht davon aus, dass durch die Anforderungen der Finma im Bereich der OKP ein zusätzlicher administrativer Aufwand entsteht. Die Finma erwartet aber von den Krankenzusatzversicherern, dass diese ihre Vergütungen an die Leistungserbringer nur aufgrund von Rechnungen vornehmen, die transparent ausgestaltet sind und Mehrleistungen zulasten der Zusatzversicherung nachvollziehbar ausweisen. Allerdings muss aus der Praxis Folgendes festgehalten werden: Das Erfassen in dem von der Finma geforderten Detaillierungsgrad verursacht bei den Spitälern einen sehr grossen administrativen Aufwand. Dieser fällt erneut bei den Krankenversicherern für das Controlling dieser detaillierten Rechnungen an.

In der Antwort auf die Frage 8 erwähnt der Bundesrat die von der Finma an die Adresse der Krankenzusatzversicherer im Dezember 2020 formulierten inhaltlichen Erwartungen hinsichtlich der Verträge mit Leistungserbringern. Die Finma hat demzufolge einen mehrjährigen Prozess angestossen. Sollte im Verlauf dieses Prozesses festgestellt werden, dass ein Anbieter diesen Anforderungen nicht nachkommt, würde die Finma die Ergreifung geeigneter Massnahmen gemäss Artikel 51 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) zu prüfen haben. Dabei ist allerdings zu beachten, dass sich die Aufsichtskompetenz der Finma lediglich auf die ihr unterstellten Krankenzusatzversicherer, nicht jedoch auf die medizinischen Leistungserbringer erstreckt. Das heisst, die Krankenversicherer geraten damit zwischen Hammer und Amboss. Die Leistungserbringer zeigen sich oft wenig kooperativ, und die Arbeiten in diesem Projekt kommen nur sehr schleppend voran. Auf der anderen Seite droht die Finma mit harten Massnahmen, die gemäss Artikel 51 VAG eben doch recht einschneidend sein können.

Ich bitte die Finma und den Bundesrat, in diesem Geschäft, in diesem Bereich nicht zu viel Geschirr zu zerschlagen und den Terminplan realitätsnäher und vorsichtiger auszugestalten. Ich meine, nach der Einleitung all dieser Massnahmen durch die Finma wäre ein Bericht zu den aufgeworfenen Fragen sicher angebracht.

Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen

Ständerat Hegglin hat die Frage gestellt, warum das EFD diese Interpellation beantworten darf, muss oder soll. Die Frage kann natürlich gestellt werden. Das hat natürlich damit zu tun, dass der Bundesrat nicht die Kompetenz hat, der Finanzmarktaufsicht (Finma), die ja eine unabhängige Behörde ist - und damit habe ich ja eigentlich auch schon einiges gesagt in Bezug auf Ihre Ausführungen -, Anweisungen oder anderes zu erteilen. Aber die Finma ist einfach administrativ dem EFD zugeordnet.

Hier geht es in der Tat um den Einwand, es handle sich um eine freie Geschäftstätigkeit der Krankenzusatzversicherer. Hier hat die Finma, und das in Ergänzung zur schriftlichen Antwort des Bundesrates, einfach die Aufgabe, diese Geschäftstätigkeit der Krankenzusatzversicherer zu überwachen und die Tarife in der Krankenzusatzversicherung auf Missbrauch hin zu überprüfen. In diesem Rahmen beanstandet die Finma, wenn doppelte oder ungerechtfertigte Leistungsverrechnungen erfolgen. Die von der Finma im Dezember 2020 an die Adresse der Krankenzusatzversicherer formulierten inhaltlichen Erwartungen hinsichtlich der Verträge mit Leistungserbringern haben einen mehrjährigen Prozess angestossen. Sollte sich im Verlauf dieses Prozesses jetzt zeigen, dass ein Krankenzusatzversicherer diesen Anforderungen nicht nachkommt, würde die Finma die Ergreifung weiterer geeigneter Massnahmen zu prüfen haben. Ob und wieweit sich jetzt dafür ein Handlungsbedarf ergibt, ist von den Auswirkungen der konkreten aufsichtsrechtlichen Massnahmen der Finma abhängig. Es ist wahrscheinlich heute einfach verfrüht, zu sagen, welche Auswirkungen diese Massnahmen haben. Deshalb kann der Bundesrat dazu auch keine Aussagen machen.

Etwas möchte ich aber trotzdem nicht unerwähnt lassen: Die Kosten der Grundversicherung wie auch die Fragen der Spitalfinanzierung sind Faktoren, die die Kosten im Gesundheitswesen tatsächlich mit beeinflussen. Ich glaube, dass das nicht in erster Linie von der Aufsichtstätigkeit der Finma abhängig ist.

Häberli-Koller Brigitte · P-F · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Präsidentin (Häberli-Koller Brigitte, Präsidentin): Das Geschäft ist damit erledigt.