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Unterstützung des Uno-Abstimmungskampfes durch die Bundesverwaltung

Schlüer Ulrich · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Um eine Reihe von Voten, die unfehlbar folgen werden, vorwegzunehmen, gebe ich Ihnen bekannt, dass ich mir des Ergebnisses der Abstimmung über den Uno-Beitritt bewusst bin und dass ich dieses Ergebnis auch respektiere.

Ich halte aber fest, dass gemäss Aussage des Eidgenössischen Finanzdepartementes von der Bundesverwaltung im Jahr 2001 - im Jahr 2002 ist es wahrscheinlich noch mehr gewesen - 82 Millionen Franken für Öffentlichkeitsarbeit ausgegeben worden sind. Im Rahmen der Uno-Abstimmung wurde ein substanzieller Ausfluss dieser Öffentlichkeitsarbeit sichtbar. Wir sind der Auffassung, dass es post festum nicht deplatziert ist, uns einmal darüber zu unterhalten, welches in einem Abstimmungskampf die Rolle der Parlamentarier, welches die Rolle des Bundesrates und welches die Rolle der Bundesverwaltung ist.

Wenn ich in der Antwort auf unsere Interpellation lese, man habe für diesen Abstimmungskampf nur ein paar Teilzeitstellen schaffen müssen, habe weiter einige Broschürchen drucken lassen und die hätten ein bisschen etwas gekostet, dann ist das Problem damit natürlich nicht gelöst. Tatsache ist, dass weite Teile der Verwaltung allein für diesen Abstimmungskampf an Veranstaltungen aufgetreten sind und dafür gearbeitet haben. Mehr oder weniger die gesamte Verwaltung, alle namhaften Vertreter der Verwaltung waren in diesem Abstimmungskampf engagiert. Da stellt sich nun einfach die Frage: Ist das die Aufgabe der Verwaltung? Ist es die Aufgabe der Verwaltung, ist es die Aufgabe der Bundesräte - die ja für das ganze Land da zu sein haben, auch für jene 45 Prozent, die anders gestimmt haben, als der Bundesrat wollte -, einzig und allein einen einzigen Standpunkt zu vertreten und dafür in doch beträchtlichem Ausmass Steuergelder einzusetzen?

Die Frage richtet sich natürlich auch an Sie, meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen. Sind wir so weit, dass das Parlament das Führen von Abstimmungskämpfen teilweise an den Bundesrat delegiert? Dies wäre doch unsere Aufgabe, Aufgabe der Parlamentarier, der Volksvertreter, in der Öffentlichkeit über das Pro und Kontra von Vorlagen zu diskutieren. Dazu brauchen wir doch nicht bezahlte Beamte aus der Verwaltung! Ich meine aber - man kann ja behaupten, was man will -, wenn Sie im Nachhinein die Behauptung aufstellen, die Bundesverwaltung habe keine Kampagne geführt, sie habe nur Information geliefert, da müssen die Bundesräte ja selber lachen. Sie haben aktiv an unzähligen Veranstaltungen mitgewirkt. Das waren Abstimmungsveranstaltungen. Herr Bundesrat Deiss, der damals noch federführend war, hat an einer ganzen Anzahl von Veranstaltungen mitgewirkt. Die Behauptung, was der Bundesrat da sage, sei bloss Information, was aber die Gegner sagen, sei eine Kampagne - das kauft Ihnen ganz bestimmt niemand ab, wie viel Wortverdrehung - oder wie immer Sie das nennen wollen - Sie auch aufwenden.

Ich möchte hier im Parlament die Frage stellen: Sind Sie nicht auch der Auffassung, dass sich der Bundesrat selber abwertet, wenn er zum Abstimmungskämpfer wird, wenn er sich - auch buchstäblich - in die Arena des Abstimmungskampfes hineinbegibt, in dem Ausmass, wie er das in letzter Zeit macht? Gibt er nicht, indem er einseitig Standpunkte vertritt, jenen Teilen des Volkes, die anderer Meinung sind und die das Recht haben, anderer Meinung zu sein, zur Kenntnis, dass er für diese nicht mehr Regierung, dass er für diese nicht mehr Bundesrat ist?

Ich bin der Auffassung, dazu sollte sich das Parlament äussern, umso mehr, als diese Kampagnenführung jetzt natürlich neue Kinder gebärt. Neuerdings kommt in Bern plötzlich die Idee auf, man müsse von Bundesseite her jeweilen auch noch feststellen, ob diejenigen, die sich an einer Auseinandersetzung beteiligen, genügend informiert sind. Jetzt gibt es also eine "Informiertheitsbestätigungsprüfung" oder irgend so etwas. Solche Ideen beginnen neuerdings im Land herumzugeistern. Das ist keine gute Tendenz; das nützt weder der Demokratie, noch nützt es den Vorlagen, und ganz bestimmt nützt es nicht dem Bundesrat.

Calmy-Rey Micheline · BR-F · Bundesrat · Genf

Dans sa réponse à l'interpellation du 18 septembre 2001, le Conseil fédéral a déjà donné tous les détails des coûts liés à l'information avant le vote sur l'adhésion de la Suisse aux Nations Unies, et je n'ai aucun élément nouveau à apporter à ses réponses.

Quant au coût de l'adhésion à proprement parler, ils sont exactement ceux qui avaient été annoncés lors de la campagne. Ceci démontre que le Conseil fédéral a été parfaitement transparent et fiable dans les informations qu'il a communiquées à la population. L'engagement du Conseil fédéral dans la campagne a été d'assurer que le peuple dispose de toutes les informations nécessaires lui permettant de faire son choix en toute connaissance de cause. Ce faisant, nous n'avons fait que nous acquitter de nos obligations au sens de l'article 10 de la loi fédérale sur l'organisation du gouvernement et de l'administration.

Enfin, il est vrai que, par le passé, le Conseil fédéral demeurait davantage en retrait lors des campagnes de votation. Mais le monde change! Les enjeux de la politique internationale deviennent de plus en plus complexes et ils le sont aujourd'hui beaucoup plus qu'ils ne l'étaient autrefois. Rien ne pourrait justifier qu'un gouvernement se prive des moyens d'argumenter ses propositions les plus importantes et qu'il le fasse uniquement de façon défensive. Cette nouvelle pratique se fait dans un cadre clairement défini, en collaboration avec les départements; la Chancellerie fédérale a élaboré des lignes directrices qui délimitent l'engagement du Conseil fédéral dans les campagnes précédant les votations ainsi que les règles qui s'appliquent à cette information.