03.423

Verordnung der Bundesversammlung zum Parlamentsgesetz und über die Parlamentsverwaltung (VPP)

Binder Max · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die Verordnung der Bundesversammlung zum Parlamentsgesetz und über die Parlamentsverwaltung enthält die Ausführungsbestimmungen, die sich aus Verfassung und Parlamentsgesetz ergeben und nicht in den beiden Ratsreglementen enthalten sind, so zum Beispiel Bestimmungen über das Amtliche Bulletin oder die Kommissionsprotokolle. Das Büro des Ständerates hat die bestehende Verordnung in diesem Sinne neu formuliert, formell gestrafft und redaktionell überarbeitet.

Die Verordnung enthält im Wesentlichen zwei materielle Änderungen:

1. Die Bewilligungspflicht für die Verwendung von Bild- und Tonaufnahmen aus den Räten für Radio- und Fernsehanstalten ist in eine Informationspflicht umgewandelt worden. Hier hat sich das Büro den praktischen Gegebenheiten angepasst. Allerdings müssen solche Übertragungen vorgängig vom Ratspräsidenten oder von der Ratspräsidentin den Mitgliedern des betreffenden Rates mitgeteilt werden.

2. Es ist darauf verzichtet worden, die Organisation der einzelnen Dienste der Parlamentsdienste zu umschreiben. Diese muss in der Geschäftsordnung festgehalten und von der Verwaltungsdelegation gutgeheissen werden. Diese Änderung gibt den Parlamentsdiensten etwas mehr Flexibilität bei der Organisation ihrer Tätigkeiten; die knappere Formulierung entspricht der heutigen Redaktion von Verordnungen ähnlichen Inhaltes.

3. In Bezug auf die Protokolle haben wir es mit dem Begriff des "analytischen Protokolls" zu tun. Wir haben uns die Frage gestellt, was das genau heisst. Es ist weder ein Wortprotokoll noch ein Stichwortprotokoll, sondern eigentlich die goldene Mitte dazwischen: Selbst spontane Äusserungen in der Kommission werden von den Protokollführern so umschrieben, dass sie letztlich auch verstanden werden. An dieser Stelle möchte ich auch einmal unseren Protokollführerinnen und Protokollführern für die hervorragende Arbeit, die sie beim Führen der Protokolle leisten, bestens danken. (Beifall)

Ich bedanke mich im Namen der Protokollführerinnen und Protokollführer.

Der Ständerat hat dieser Verordnung bereits in der Sommersession dieses Jahres zugestimmt. Das Büro des Nationalrates beantragt Ihnen, der revidierten Verordnung in der vorliegenden Form zuzustimmen.

Christen Yves · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

L'entrée en matière est décidée sans opposition

Verordnung der Bundesversammlung zum Parlamentsgesetz und über die Parlamentsverwaltung

Ordonnance de l'Assemblée fédérale portant application de la loi sur le Parlement et relative à l'administration du Parlement

Detailberatung - Examen de détail

Titel und Ingress, Art. 1-38

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Titre et préambule, art. 1-38

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Gadient Brigitta M. · Mit-F · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Namens der GPK möchte ich Sie auf ein Problem im Zusammenhang mit Artikel 10, der die Aufgabe der parlamentarischen Verwaltungskontrolle regelt, aufmerksam machen. Das Parlamentsgesetz sieht vor, dass die Parlamentarische Verwaltungskontrollstelle (PVK) von den Legislativkommissionen mit Evaluationen beauftragt werden kann, wobei entsprechende Anträge der Konferenz der Präsidien der Aufsichtskommissionen und -delegationen unterbreitet werden müssen.

Artikel 10 der vorliegenden Verordnung zum Parlamentsgesetz beschreibt die neuen Aufgaben der PVK im Detail. Um den neuen Absatz 2 wirklich umsetzen zu können, wären aber entsprechende Mittel nötig. Die Präsidien der GPK hatten dies im Übrigen bereits früher in einem Schreiben zum Entwurf der Verwaltungsdelegation unseres Parlamentes mitgeteilt. Konkret hat der Sekretär der GPK, dem auch die parlamentarische Verwaltungskontrolle untersteht, für 2004 eine zusätzliche Stelle und einen zusätzlichen Expertenkredit von 200 000 Franken beantragt, um die zu erwartenden Aufträge bewältigen zu können. Nun hat allerdings die Verwaltungsdelegation bei der Budgetberatung entschieden, keine zusätzliche Stelle und nur einen zusätzlichen Expertenkredit von 100 000 Franken zu bewilligen. Ich möchte Sie deshalb auf Folgendes aufmerksam machen: Wenn das Parlament bei der Beratung des Budgets 2004 der Verwaltungsdelegation folgt, wird die PVK im nächsten Jahr ihren im Parlamentsgesetz definierten Auftrag nur sehr begrenzt erfüllen können. Diese Situation ist nicht dramatisch, aber es schien mir doch angebracht, Sie jetzt bei der Beratung der Details der Umsetzung darüber zu informieren.

Binder Max · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Das Problem, das Frau Gadient aufwirft, ist uns bekannt. Wir haben auch gesagt, dass die Inkraftsetzung eben verschoben werden muss, wenn das wegen fehlenden finanziellen oder personellen Ressourcen nicht getan werden kann. Im Übrigen haben wir auch in den Parlamentsdiensten im letzten Jahr nicht unwesentlich mehr Stellen geschaffen, und auch hier wäre wahrscheinlich eine gewisse Kompensation möglich.

Abstimmung

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes .... 108 Stimmen

(Einstimmigkeit)