17.3918
Gewächshäuser auf Fruchtfolgeflächen
Häberli-Koller Brigitte · P-F · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Antrag der Kommission
Ablehnung der Motion
Antrag Friedli Esther
Annahme der Motion
Proposition de la commission
Rejeter la motion
Proposition Friedli Esther
Adopter la motion
Präsidentin (Häberli-Koller Brigitte, Präsidentin): Es liegt ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Thorens Goumaz Adèle · Mit-F · Ständerat · Waadt · Grüne Fraktion
Cette motion prévoit de modifier la loi sur l'aménagement du territoire afin d'autoriser la construction de serres destinées à la production de denrées alimentaires sur les surfaces d'assolement, sans obligation de compensation, à condition que les sols naturels ne soient pas imperméabilisés et qu'ils soient régulièrement cultivés.
La Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie s'est penchée sur cet objet le 4 juillet dernier. C'était la deuxième fois que notre commission traitait cette motion déposée en 2017 et acceptée par le Conseil national le 19 septembre 2019.
Dans son avis du 2 mars 2018, le Conseil fédéral reconnaissait l'importance de la production alimentaire sous serres et rappelait qu'un groupe d'experts avait été créé en vue de soumettre des propositions pour remanier et renforcer le plan sectoriel des surfaces d'assolement.
Il se trouve que les atteintes au sol varient beaucoup en fonction du type de serres. Dans le cas des cultures hors-sol par exemple, les sols subissent des modifications assez fortes pour en affecter la fertilité.
Le Conseil fédéral estimait donc nécessaire de poursuivre le travail au sein du groupe d'experts pour renforcer le plan sectoriel des surfaces d'assolement sur la base des résultats de ces travaux. Il proposait donc de rejeter la motion dans l'attente des résultats.
Lors de la première séance concernant cet objet, le 11 mai 2022, la commission avait constaté que, depuis la prise de position du Conseil fédéral, le plan sectoriel des surfaces d'assolement avait été remanié et approuvé par le Conseil fédéral. Ce plan remanié prévoit la prise en compte des surfaces recouvertes d'une serre temporaire et respectant les critères de qualité des surfaces d'assolement. Ainsi, la commission avait considéré que l'objet de la motion était atteint et avait proposé à l'unanimité de la rejeter. Toutefois, lors du passage de la motion dans notre conseil, le 16 juin 2022, le rapporteur a proposé, via une motion d'ordre, de renvoyer une nouvelle fois le texte en commission, en réponse à une proposition individuelle contestant tant l'argumentation que la recommandation de la commission. Il a alors semblé au rapporteur que le sujet n'avait pas été traité de manière exhaustive par la commission lors de sa première séance et qu'il valait la peine d'en approfondir l'examen une seconde fois.
Votre commission a ainsi examiné une seconde fois la motion, le 4 juillet 2023. Des informations supplémentaires ont été fournies par l'administration à cette occasion. Le fait qu'il y a un intérêt supérieur à conserver les surfaces d'assolement a été en particulier souligné.
Cela est ancré dans la Constitution, dans la mesure où les articles 75 et 104a, consacrés à l'utilisation mesurée du sol et à la sécurité alimentaire, posent des exigences quant à la surface d'assolement minimale à garantir en permanence.
Diverses dispositions définissent par ailleurs la façon de gérer les surfaces d'assolement, qui sont du ressort des cantons. En particulier, la qualité de ces surfaces doit être maintenue sur le long terme. Enfin, dans tous les cas, les utilisations spéciales des surfaces d'assolement doivent rester l'exception et n'affecter qu'une petite partie des surfaces répertoriées dans les inventaires cantonaux.
Lors de cette deuxième discussion, les informations données par l'administration ont conforté la commission dans sa position initiale, à savoir le rejet de la motion. Les premiers résultats livrés par les études en cours ont en effet montré que des dommages sont souvent causés au sous-sol par les serres en raison du compactage et qu'il est impossible de réparer rapidement ces dommages. Or, pour qu'aucune compensation ne soit nécessaire, la qualité des sols ne doit pas être affectée par l'utilisation spéciale et le sol doit de nouveau produire le rendement habituel dans l'année qui suit la fin de l'utilisation spéciale. Cela n'est pas possible pour les productions hors-sol, dans la mesure où elles endommagent le sol de manière durable.
La commission se réfère donc une nouvelle fois aux résultats provisoires des études scientifiques en cours et à la mise en oeuvre de leurs conclusions dans le plan sectoriel des surfaces d'assolement. Elle s'oppose à une réglementation générale dans la loi sur l'aménagement du territoire qui, comme le demande la motion, permettrait de construire des serres destinées à la production de denrées alimentaires sur des surfaces d'assolement sans compensation.
La commission a dès lors rejeté la motion par 3 voix contre 2 et 1 abstention.
Friedli Esther · Mit-F · Ständerat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die vorliegende Motion Siegenthaler 17.3918 hat eine längere Geschichte. Der Nationalrat hat sie am 19. September 2019 mit 100 zu 84 Stimmen gutgeheissen. Unsere Kommission beantragt nun mit einer knappen Mehrheit Ablehnung, und ich bitte Sie, der Motion zuzustimmen.
Was will die Motion? Die Motion will, dass beim Errichten von Gewächshäusern für die Produktion von Nahrungsmitteln unter gewissen Bedingungen Fruchtfolgeflächen nicht kompensiert werden müssen.
Baut man heute ein Gewächshaus für die Nahrungsmittelproduktion auf einer Fruchtfolgefläche, muss diese kompensiert werden, und dies, obwohl der grösste Teil des Bodens nicht versiegelt, sondern intakt bleibt und für die Nahrungsmittelproduktion genutzt wird. Ganz wichtig: Die Motion fordert nicht, dass für jeden Bau eines Gewächshauses die Fruchtfolgeflächen nicht kompensiert werden müssen. Es geht nur um Gewächshäuser für die Nahrungsmittelproduktion, und die Bedingung ist, dass der Boden nicht versiegelt ist und regelmässig kultiviert wird. Wir sprechen hier also nicht von Hors-sol-Produktion. Ich bin froh, dass der Motionär hier nicht Tür und Tor öffnen will, sondern die Lockerung nur sehr konkret für die Nahrungsmittelproduktion und unter gewissen Bedingungen ermöglichen möchte.
Wir sind uns alle einig: Der Schutz von Kulturland und im Speziellen von Fruchtfolgeflächen ist äusserst wichtig. Um auch in Zukunft in der Schweiz Nahrungsmittel produzieren zu können, brauchen wir Kulturland und Fruchtfolgeflächen. Dem müssen wir Sorge tragen.
Bei diesem Vorstoss geht es aber um die Stärkung der Gemüse- und Beerenproduktion in der Schweiz. Denn die Produktion von Nahrungsmitteln geschieht nicht nur auf den freien Feldern, sondern auch in Gewächshäusern. Gewächshäuser sind heute ein essenzieller Bestandteil der Schweizer Nahrungsmittelproduktion, und ich bin überzeugt, dass sie in Zukunft noch viel wichtiger werden.
Gerade für Tomaten, Gurken oder Auberginen sind Gewächshäuser die beste Lösung, um den heutigen Anforderungen in Bezug auf Ökologie, Saisonalität, Nachfrage an die Produktion gerecht zu werden. In den Gewächshäusern braucht es weniger Wasser, weniger Pflanzenschutzmittel, weniger Dünger. Gemäss der Energiestrategie der Branche wird die Heizenergie bis 2030 zu 80 Prozent und bis 2040 zu 100 Prozent aus nicht fossilen Brennstoffen gewonnen. Mit der Produktion von pflanzlichen Nahrungsmitteln in Gewächshäusern werden also auch die Risiken von Pflanzenschutzmitteln reduziert und die Ernährung mit Gemüse und Beeren gefördert. Zudem können aufgrund der neusten Technologie auf der gleichen Fläche mehr Nahrungsmittel produziert werden. Somit geht keine Fruchtfolgefläche verloren, sondern diese wird noch vergrössert.
Der Bundesrat und auch die Kommission bringen nun ein, dass eine Expertengruppe am Arbeiten sei, dass es hier noch weitere Studien brauche. Zudem gebe es den Sachplan Fruchtfolgeflächen. Der aktuelle Sachplan inklusive Erläuterungsbericht verunmöglicht jedoch die Anrechenbarkeit von Gewächshausböden an die Fruchtfolgeflächen. Aus meiner Sicht braucht es hier keine weiteren Abklärungen oder Studien, sondern es braucht klar einen politischen Auftrag für eine Gesetzesänderung.
In diesem Sinne bitte ich um Annahme der Motion.
Reichmuth Othmar · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ich melde mich als Kommissionsmitglied und als eine der Stimmen der Unterlegenen, die es versäumt haben, hierzu einen Minderheitsantrag zu stellen. Entsprechend dankbar bin ich Kollegin Friedli, die das mit ihrem Einzelantrag wieder korrigiert. Aus folgenden Gründen bitte ich Sie, die gut austarierte Motion anzunehmen:
Es wurde bereits ausgeführt und es dürfte uns allen klar sein, dass die Produktion von Lebensmitteln in einem Gewächshaus ertragreicher als auf einem offenen Feld ist. Es ist nicht ersichtlich, warum bei der Neuerstellung eines entsprechenden Gewächshauses eine Kompensation von Fruchtfolgeflächen erfolgen soll, wenn doch die bestehende Fläche gerade optimiert und ertragreicher gemacht wird.
Der Bundesrat argumentiert, dass die Böden der Gewächshäuser je nach Gewächshaustyp oder Produktionsart stark verändert bzw. teilweise verdichtet werden. Er empfiehlt, auf die Ergebnisse einer Arbeitsgruppe zu warten und gestützt auf deren Erkenntnisse eine differenzierte Anpassung des Sachplans Fruchtfolgeflächen zu machen. Das erachte ich als unnötig.
Betrachten wir die Sache so real, wie sie sich in der Praxis abspielt: Auf einer landwirtschaftlichen Fläche, auf einer Fruchtfolgefläche wird ein Gewächshaus erstellt - selbstverständlich erst, wenn alle öffentlich-rechtlichen Bewilligungen vorliegen, damit es auch rechtsgültig ist. Damit bringt diese Fläche über Jahre einen erheblichen Mehrertrag, es ist also eine sehr wertvolle Fläche, die zur Eigenproduktion von einheimischen Nahrungsmitteln dient.
Nach Jahren - aus welchen Gründen auch immer - wird das Gewächshaus abgebaut. Der Boden wird wieder ordentlich landwirtschaftlich genutzt. Klar, es kann sein, dass zusammen mit dem Rückbau auch Massnahmen zur Lockerung des verdichteten Bodens oder allenfalls andere Rekultivierungsmassnahmen notwendig werden. Es gibt aber keinen Grund, warum für die Zeit, während der das Gewächshaus steht, eine Ersatz-Fruchtfolgefläche gestellt werden soll. Das erschliesst sich mir definitiv nicht.
Ich bitte Sie deshalb, dem Einzelantrag Friedli Esther zuzustimmen und damit die Motion anzunehmen, so wie es übrigens der Nationalrat auch gemacht hat.
Salzmann Werner · Mit-M · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Zu meiner Interessenbindung: Ich bin Präsident des Verbands Schweizer Gemüseproduzenten.
Gewächshäuser sind ein essenzieller Bestandteil der Schweizer Lebensmittelproduktion, und der sich wandelnde Konsum ändert auch die Anforderungen an die Produktion: hin zu mehr ökologischer Nachhaltigkeit, Regionalität und Qualität. Gewächshäuser sind für Tomaten, Gurken und Auberginen die beste Lösung, um diesen Anforderungen gerecht zu werden. Wie Kollegin Friedli ausgeführt hat, benötigen wir weniger Pflanzenschutzmittel, Wasser und Dünger, und die Energiestrategie, die wir in der Branche aufgegleist haben, zeigt, dass bis 2030 80 Prozent der Heizenergie aus nicht fossilen Brennstoffen stammen und wir bis 2040 100 Prozent erreichen werden.
Die Hürden für den Bau eines Gewächshauses sind in der Schweiz allerdings sehr hoch. Die vorliegende Motion von Nationalrat Heinz Siegenthaler bietet einen Lösungsansatz, um diese wichtige Investition in die Gemüseproduktion der Zukunft wieder tätigen zu können. Gewächshäuser für die Produktion von Lebensmitteln gehören in die Landwirtschaftszone, wie das Kollege Reichmuth auch ausgeführt hat, und sollen als Fruchtfolgefläche anerkannt werden. Dies wurde vom Nationalrat bereits bestätigt, und auch der überarbeitete Sachplan Fruchtfolgeflächen hält diese Möglichkeit offen, jedoch mit Vorbehalten. Durch den Erläuterungsbericht wird die Anrechenbarkeit von Gewächshausböden an die Fruchtfolgefläche aktuell in der Praxis aber verunmöglicht.
Ich lade Sie ein: In den Sektionen des Verbands Schweizer Gemüseproduzenten finden jedes Jahr Tage der offenen Tür statt. Gehen Sie einmal in ein Gewächshaus, schauen Sie diese Böden an: Sie sind tadellos, und sie eignen sich auch nach Abriss des Gewächshauses absolut für den Anbau von Ackerkulturen.
Auch die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) untersuchte im Auftrag des BAFU die Fruchtbarkeit und die Eigenschaften von Gewächshausböden. Die Studie kam zum Schluss, dass es keinen Grund gibt, anzunehmen, dass die untersuchten Gewächshausböden mit Bodenproduktion generell von schlechterer Qualität seien als die entsprechenden Referenzflächen. Wir haben also die wissenschaftliche Bestätigung.
Und denken Sie - es ist ja nicht immer alles Friede, Freude, Eierkuchen - an ein atomares Unglück: Die einzigen Lebensmittel, die bei einer Verseuchung gegessen werden können, sind die in den Gewächshäusern; alle anderen wären verseucht.
Also ich denke, dass wir einen richtigen Schritt machen, wenn wir hier zustimmen. Die Schweizer Gemüsebranche, die weitgehend nicht von Direktzahlungen abhängig ist, braucht die Investitionssicherheit für die Gemüseproduktion der Zukunft.
Deshalb bitte ich den Ständerat, dem Nationalrat zu folgen und der Motion Siegenthaler 17.3918 zuzustimmen.
Würth Benedikt · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ich möchte nicht wiederholen, was gesagt wurde. Ich bitte Sie auch dringend, dieser Motion zuzustimmen, und danke meiner Kantonskollegin Esther Friedli für diesen Einzelantrag.
Nur ein Element erscheint mir noch wichtig: Es ist ja nicht nur ein Thema für den Kanton St. Gallen, für das St. Galler Rheintal, oder für Bern, das Berner Seeland. Das Thema ist auch für andere Kantone sehr wichtig. Ich möchte das hier unterstreichen. Es ist nicht nur ein Thema für eine spezifische Branche. Wenn Sie grossflächige Anlagen realisieren - und das sind solche Gewächshäuser oft -, dann schöpfen Sie im Falle einer Kompensationspflicht relativ viel des kantonalen Kontingentes aus. Das bedeutet schlussendlich, dass Betriebe, die effektiv kompensieren müssen, in ihren Entwicklungsmöglichkeiten wieder eingeschränkt sind. Es ist auch ein grundsätzliches wirtschaftspolitisches Anliegen, das hier eine Rolle spielt. Insofern ist es wirklich wichtig, dass wir hier einen Schritt weiterkommen, im Interesse dieser Unternehmen, aber auch generell im Interesse anderer Unternehmen, die sich entwickeln müssen und die allenfalls auf Kompensationsmöglichkeiten im Bereich Fruchtfolgefläche angewiesen sind.
Ich bitte Sie, die Motion zu unterstützen.
Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern
Ich nehme kurz Stellung. Sie haben gesehen, dass der Bundesrat die Motion Siegenthaler damals abgelehnt hat. Die Begründung haben Sie selbst ausgeführt. Dort steht, man müsse projektweise entscheiden, ob ein Bau die Fruchtfolgefläche schädige, ja oder nein. Die Hochschulen haben das untersucht und sind zum Schluss gekommen, es gebe auch heute noch Hors-sol-Gewächshäuser, die mit Betonelementen gebaut würden, die eine Schädigung verursachen könnten.
Ich habe Verständnis für das Anliegen der Motion Siegenthaler. Sie haben auch der Antwort des Bundesrates, auch wenn sie ablehnend ist, entnehmen können, dass man durchaus bereit ist, das zu prüfen. Wenn Sie dem Einzelantrag Friedli Esther jetzt folgen und die Motion annehmen, werden wir sicher dafür sorgen, dass die Kriterien beim Bau betriebsweise so gestaltet werden, dass Flächen in Gewächshäusern weiterhin den Fruchtfolgeflächen angerechnet werden können. Wenn Sie die Motion ablehnen, führen wir diese Arbeiten weiter.
Ich bin grundsätzlich eigentlich froh, dass überhaupt eine Diskussion über die Fruchtfolgeflächen aufkommt. Wir haben heute eine potenzielle Fläche von 438 560 Hektaren. Wenn wir die Kalorienproduktion in einer Mangellage erhöhen, würde diese eigentlich heute noch reichen. Aber die Fruchtfolgeflächen stehen natürlich sehr stark unter Druck, und wir brauchen Kompensationsmassnahmen, auch für den Bau von Nationalstrassen oder für Eisenbahnprojekte.
Sie spüren mich, ich engagiere mich hier nicht mit der grössten Vehemenz. Aber der Bundesrat empfiehlt die Ablehnung.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 27 Stimmen
Dagegen ... 10 Stimmen
(2 Enthaltungen)