21.4516

Hierarchie des Strassennetzes innerorts und ausserorts sichern

Schilliger Peter · Mit-M · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion

Meine Motion will, dass das Strassenverkehrsgesetz so angepasst wird, dass die Hierarchie und die verschiedenen Funktionen des Schweizer Strassennetzes innerorts und ausserorts respektiert werden. Die neuen Bestimmungen sollen nicht nur die Funktionen der verschiedenen Strassen enthalten, wie sie in den VSS-Normen festgelegt sind, sondern auch die entsprechenden Geschwindigkeitsbegrenzungen, insbesondere Tempo 50 auf den innerörtlichen verkehrsorientierten Strassen und die Möglichkeit, auf Siedlungsstrassen die Geschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer zu reduzieren.

Der Bundesrat lehnte meine Motion aus dem Jahr 2021 ab. Jedoch setzte die damals zuständige Bundesrätin, Simonetta Sommaruga, im August 2022 einen wesentlichen Teil meiner Forderung um. In der Medienmitteilung des UVEK vom 24. August 2022 wird festgehalten: "Der Bundesrat bekräftigt, dass auf verkehrsorientierten Strassen innerorts auch künftig grundsätzlich Tempo 50 gilt." Damit hat der Bundesrat erstmals den Begriff "verkehrsorientierte Strassen" aufgenommen und den Grundsatz, dass dort Tempo 50 gilt, bekräftigt.

Gerne ergänze ich die guten Gründe, die für die Annahme meiner Motion sprechen: Mit der Motion schlage ich eine pragmatische Lösung für die Geschwindigkeitsregulierung in städtischen Gebieten vor. Während der Vorstoss Tempo 30 oder sogar Tempo 20 auf nicht verkehrsorientierten Strassen zulässt, fordert er, auf verkehrsorientierten Strassen grundsätzlich Tempo 50 beizubehalten. Die Formulierung ist aber so gewählt, dass die Behörden auch auf verkehrsorientierten Strassen situationsbedingt die Geschwindigkeit reduzieren können, z. B. bei einer Schule. Schliesslich bewahrt die Motion alle Handlungsoptionen der Gemeinden und Kantone, um übermässigen Lärm zu bekämpfen und Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu prüfen.

Mit anderen Worten: Ziel der Motion ist es, die Hierarchie des Strassennetzes zu sichern. Letztere ist für die Funktionalität unserer Mobilität unerlässlich. Darüber hinaus verstärkt die in gewissen Städten vorangetriebene, generelle flächendeckende Einführung von Tempo 30 den Ausweichverkehr in den Wohnquartieren und an den Stadträndern. Beeinträchtigt werden in der Folge die Sicherheit und Lebensqualität in den Wohnquartieren.

Die wichtigsten Dachverbände des öffentlichen Verkehrs betonen im Übrigen, dass generell Tempo 30 die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs schmälert und dass die Umsetzung für Steuerzahler sowie Nutzende sehr teuer wird. Was die Blaulichtorganisationen betrifft, so haben sie sich ebenfalls sehr deutlich gegen generell Tempo 30 ausgesprochen. Sie befürchten Verzögerungen bei den Einsätzen.

Und noch ein gutes Argument für die Velofahrer: Schnelle E-Bikes gelten heute als Teil der urbanen Mobilität, jedoch können bzw. dürfen sie ihr Potenzial bei Tempo 30 nicht ausschöpfen. Ist das gewollt, macht das Sinn? Zudem erwähne ich gerne, dass im Jahr 2001 beinahe 80 Prozent der Bevölkerung eine generelle Einführung von Tempo 30 ablehnten. Im laufenden Jahr ist eine Bevölkerungsbefragung in etwa auf den gleichen Wert gekommen, und das nicht nur bei der Landbevölkerung, nein, auch die meisten Kernstädte lehnen eine flächendeckende Einführung von Tempo 30 deutlich ab.

Nun hoffe ich, dass Sie meine Motion unterstützen und der Bundesrat danach die Erhaltung der Hierarchie des Strassennetzes im Strassenverkehrsgesetz verankern kann.

Schlatter Marionna · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion

Sehr geehrter Herr Kollege Schilliger, Sie wissen ja, heute gilt generell Tempo 50, und Tempo 30 darf man auf verkehrsorientierten Strassen nur in Ausnahmefällen einführen. Man muss ein Gutachten machen, man muss Gründe haben, warum man das einführen will, und diese belegen. Das kann beispielsweise Lärm sein, oder es können eben situative Gründe sein. Sie haben gesagt, Ihr Vorstoss sei pragmatisch und es würde damit situativ auch die Möglichkeit geben, das Tempo heruntersetzen. Können Sie nochmals genau erklären, was denn der Unterschied zur heutigen Praxis wäre?

Schilliger Peter · Mit-M · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion

Besten Dank für diese Frage, Frau Kollegin. Heute wird das Recht so angewendet. Aber im Strassenverkehrsgesetz sind die Hierarchie und die geltende Tempobeschränkung nicht aufgeführt. Diese Motion will, dass die Hierarchie festgelegt wird, dass die Funktionalität der Strasse und dementsprechend auch die Verkehrsnutzung hinterlegt wird. Damit will sie eine Gleichwertigkeit betreffend weitere Begehren für eine flächendeckende Umsetzung von Tempo 30.

Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern

Seit der Einreichung dieser Motion ist durchaus etwas passiert. Von daher glaube ich, dass das Anliegen von Nationalrat Schilliger auch erfüllt ist.

Die in der bundesrätlichen Stellungnahme zur Motion erwähnte Revision der Tempo-30-Vorschriften ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Damit hat der Bundesrat bürokratische Hürden abgebaut und die Schaffung von Tempo-30-Zonen in Wohngebieten vereinfacht. Wichtig ist aber, darauf hinzuweisen, dass der Bundesrat mit dieser Änderung auf keinen Fall die Absicht hatte, generell Tempo 30 einzuführen. Das differenzierte Geschwindigkeitsregime Tempo 50/30 geniesst nämlich breite Unterstützung in der Bevölkerung.

Der Bundesrat hat mit seinem Beschluss daher festgehalten, dass auf verkehrsorientierten Strassen - Sie haben das erwähnt - innerorts grundsätzlich Tempo 50 gilt; das entspricht eigentlich Ihrem Anliegen. Damit stellt der Bundesrat sicher, dass es zu keiner Verlagerung des Verkehrs in die Quartiere kommt und dass der öffentliche Verkehr attraktiv bleibt. Sie haben es auch erwähnt: Blaulichtorganisationen können so schneller zu ihrem Einsatzort gelangen. Selbst der Langsamverkehr profitiert von Tempo 50 auf verkehrsorientierten Strassen, indem so die schnellen E-Bikes nicht benachteiligt werden.

Auf verkehrsorientierten Strassen darf die Geschwindigkeit daher nur herabgesetzt werden, wenn qualifizierte Gründe und ein Gutachten vorliegen. Man kann also bei der heutigen Gesetzgebung nicht ohne Weiteres auf Tempo 30 hinuntergehen. Ein Grund kann sein, dass die Verkehrssicherheit vor einer Schule nur über eine Reduktion der Höchstgeschwindigkeit gewährleistet werden kann. Damit stellt der Bundesrat sicher, dass die Funktionen des übergeordneten Verkehrsnetzes nicht gefährdet werden, der Verkehr auf dem übergeordneten Netz bleibt und nicht in die Wohnquartiere abfliesst.

Von daher stellt sich mir die Frage, was wir noch zusätzlich tun könnten. Mir scheint hier die Haltung des Bundesrates zu dieser Stufigkeit klar. Die Festsetzung von Tempo-30-Zonen wurde bezüglich Bürokratie vereinfacht, kann aber nur in diesen erwähnten, ganz bestimmten Fällen erfolgen.

Nicht aus Unverständnis, sondern aufgrund dieser Handlungen lehnt der Bundesrat die Motion letztlich ab.

Abstimmung

Präsidentin (Riniker Maja, zweite Vizepräsidentin): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 102 Stimmen

Dagegen ... 79 Stimmen

(3 Enthaltungen)