23.3809
Härtefalllösung für Eigenheimbesitzer und -besitzerinnen mit tiefem Einkommen
Nussbaumer Eric · P-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Das Postulat wird von Herrn Bregy und Herrn Burgherr bekämpft.
Wermuth Cédric · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Dieses Postulat mag auf den ersten Blick ein bisschen quer in der Landschaft liegen, wenn wir schauen, wo wir parlamentarisch stehen; das ist richtig. Wir sind im Moment bei der Beratung der Frage des Eigenmietwerts. Wir müssen aber davon ausgehen, dass wir noch länger mit dieser Frage beschäftigt sein werden. Sie wissen, die Sozialdemokratische Partei ist gegenüber einem Systemwechsel generell kritisch eingestellt, zumindest dann, wenn er zu neuen Ungleichheiten unter den Eigenheimbesitzerinnen und -besitzern, insbesondere aber auch zu unfairen Vorteilen gegenüber den Mieterinnen und Mietern führt. Trotzdem ist uns völlig klar, dass es sehr spezifische Konstellationen gibt, insbesondere dann, wenn es Menschen trifft, die eine sehr kleine Rente, normalerweise nur die AHV, und eine sehr grosse Belastung durch den Eigenmietwert haben. Dann kommt es auch im jetzigen System wirklich zu Härtefällen, die so nicht hinzunehmen sind.
Es gibt Kantone, die Lösungen haben; diese sind aber im Moment extrem unterschiedlich ausgestaltet. Es sind, glaube ich, sieben oder acht Kantone - ich habe es jetzt nicht in den Notizen vermerkt -, und dort zeigt sich eine enorm unterschiedliche Wirkung. Wir haben die Debatte in den letzten Monaten ausführlich geführt. Das bedeutet Folgendes: Wenn Sie in einer solchen Situation sind und der Eigenmietwert ein Teil Ihres finanziellen Problems im Alter ist, kommt es bezüglich der Frage, ob dieses Problem bewältigbar ist oder nicht, extrem darauf an, wo in der Schweiz Sie wohnen. Das scheint uns in der heutigen Zeit nicht mehr angemessen zu sein.
Wir sind bereit, auch im Sinne eines Kompromisses, hier bei einem Thema, mit dem sich das Parlament schon über zwei Jahrzehnte in immer neuen Vorlagen befasst, die Hand auszustrecken. Wir schlagen Ihnen vor, dass wir im Moment einmal für den Fall des aktuellen Systems nach einer möglichen Härtefalllösung suchen.
Das ist selbstverständlich völlig ungefährlich: Sollten die Bundesversammlung und dann allenfalls die Bevölkerung tatsächlich entscheiden, einen vollständigen Systemwechsel zu machen, hätte sich nachher auch dieses Postulat entsprechend überlebt. Das ist klar, so argumentiert der Bundesrat. Es macht aber durchaus Sinn, sich für den Fall vorzubereiten, dass es nicht so weit kommt. Dann hätten wir mit der Härtefalllösung zumindest eine Antwort auf die konkreten, sehr realen Probleme, die es in diesen Einzelfällen gibt.
In diesem Sinne bitte ich Sie, sehr unaufgeregt diesem Postulat zuzustimmen.
Burgherr Thomas · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich habe keinen Schnauf - ich war ausserhalb des Saals. Ich versuche trotzdem zu sprechen.
Ich bitte Sie, das Postulat abzulehnen. Wir sind nun schon seit drei Jahren im Rahmen der Abschaffung des Eigenmietwertes an diesem Thema. Es ist ein Drama, dass wir noch nicht weiter sind. Denn dieses Postulat hängt damit zusammen. Der Bundesrat selbst verbindet das vorliegende Postulat mit dem Ausgang der Abschaffung des Eigenmietwertes im Rahmen des laufenden Geschäfts 17.400.
Eine gesetzliche Umsetzung der parlamentarischen Initiative 17.400 ist auf gutem Weg. Die Differenzbereinigung soll im zweiten Halbjahr seitens der WAK-N weitergeführt werden. Die Verwaltung wurde mit einer Abklärung zum Thema sachgerechter Schuldzinsabzug betraut. Wir sollten uns nun auf die Umsetzung dieser schon lange hängigen Initiative konzentrieren. Das hier vorgeschlagene Postulat würde jedoch die Abschaffung des Eigenmietwertes für alle Wohneigentümer verwässern. Es lenkt uns zudem vom Grundproblem ab und bindet wieder Ressourcen in der Verwaltung.
Meiner Ansicht nach werden mit einem solchen Postulat einer Umsetzung der Initiative nur noch mehr Steine in den Weg gelegt. Jetzt ist es aber Zeit, bei der Hauptvorlage vorwärtszumachen. Danach können weiterführende Probleme und Herausforderungen adressiert werden, welche durch die Vorlage nicht gelöst werden oder dann neu entstehen. Härtefälle und verbleibende Ausnahmen sollte man zielgenau erst dann lösen, wenn das Grundsatzproblem gelöst ist und auch eine Evaluation möglich ist.
Das Grundsatzproblem ist die längst überfällige Abschaffung des Eigenmietwertes. Die Bevölkerung hat kein Verständnis mehr, wenn sich die Lösung weiter hinauszögert.
Deshalb bitte ich Sie, das Postulat abzulehnen.
Wermuth Cédric · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Ich stelle die Frage langsam, dann können Sie noch ankommen, Herr Kollege Burgherr.
Eine Frage: Sie haben richtigerweise darauf hingewiesen, dass es nicht sein kann, dass man mit einem Postulat eine laufende Gesetzesrevision übersteuert. Das ist mir völlig klar. Aber haben Sie zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat in seiner Antwort deshalb auch explizit sagt, er würde das Postulat selbstverständlich nur umsetzen, falls die Hauptrevision nicht zum Tragen kommen sollte?
Burgherr Thomas · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ja, das habe ich zur Kenntnis genommen.
Keller-Sutter Karin · VPBR-F · Bundesrat · St. Gallen
Ich glaube, der Hauptpunkt in dieser Frage wurde schon beantwortet. Das Postulat käme nur zum Tragen, falls die Vorlage zur Eigenmietwertbesteuerung an der Urne scheitern würde. Dann würde der Bundesrat dieses als überflüssig abschreiben. Die beiden Vorhaben beissen sich demnach nicht. Es geht hier darum, dass man eine verfassungskonforme Lösung für Härtefälle im Rahmen der Eigenmietwertbesteuerung findet.
Hintergrund ist ein Bundesgerichtsurteil vom 4. August 2022 zur Tessiner Härtefallregelung bei der Eigenmietwertbesteuerung. Diese wurde als verfassungswidrig taxiert. Da auch andere Kantone ähnliche Regeln haben, ist das Urteil des Bundesgerichtes durchaus über den Kanton Tessin hinaus von Bedeutung. Wie eine verfassungskonforme Härtefallregelung aussehen müsste, lässt das Bundesgericht offen. Es hält einzig fest, dass die Lösung auf andere Weise zu erfolgen hat und bei der Festlegung des Eigenmietwerts in keinem Fall die Schwelle von 60 Prozent des Marktwerts unterschritten werden darf.
Der Bundesrat ist der Meinung, dass diese verfassungsrechtliche Situation geklärt werden soll. Aber selbstverständlich beeinträchtigt das die Vorlage zur Eigenmietwertbesteuerung, die der Bundesrat ja unterstützt, nicht. Das Postulat würde hinfällig, wenn diese einmal in Kraft treten würde.
Abstimmung
Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
Abstimmung - Vote
Für Annahme des Postulates ... 72 Stimmen
Dagegen ... 118 Stimmen
(0 Enthaltungen)