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Wiedereinführung der Grenzkontrollen und Nichteintreten auf Gesuche von Personen, welche aus Staaten zu uns kommen, die das Schengen/Dublin-Abkommen ratifiziert haben
Glarner Andreas · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Gerne unterbreite ich Ihnen ein paar unwiderlegbare Fakten zum Asylwesen: Wir sehen, was täglich in Italien abgeht. Wir sehen, dass praktisch ausschliesslich junge Männer ankommen. Wir wissen, dass NGO das miese Geschäft der Schlepper aktiv unterstützen. Wir wissen, dass Menschen nur deshalb ertrinken, weil wir ihnen die Hoffnung geben, bei uns Asyl zu bekommen. Wir wissen, dass Italien diesen gigantischen Ansturm weder bewältigen kann noch will.
Wir wissen, was der Bundesrat uns alles versprochen hat, als wir den Verträgen von Schengen und Dublin zugestimmt haben. Wir wissen, dass gemäss dem Schengener Abkommen unsere Aussengrenzen sicher bewacht werden sollten. Aber wir wissen auch, dass die Schengen-Aussengrenzen löchrig sind wie ein "Knöpflisieb". Wir wissen, dass gemäss dem Abkommen von Dublin das Folgende gilt: Kann nachgewiesen werden, dass ein Asylbewerber die Aussengrenze des Dublin-Raumes unerlaubt überschritten hat, ist das Land zuständig, welches die illegale Einreise nicht verhindert hat. Wir wissen, dass aus einem Dublin-Land und somit aus einem sicheren Drittstaat kommt, wer aus Italien, Deutschland, Österreich oder Frankreich zu uns kommt.
Wir wissen, dass unser Asylrecht und unsere Gutmütigkeit ausgenutzt werden. Wir wissen, dass die Zahl der Asylgesuche um 64 Prozent angestiegen ist, von 2020 auf 2022 sogar um über 100 Prozent. Wir wissen auch, dass die 2015 aufgenommenen Flüchtlinge die Gemeinden jährlich über eine Milliarde Schweizerfranken kosten. Die 2016 Aufgenommenen kosten weitere 650 Millionen - und das alles jährlich wiederkehrend.
Wir wissen auch, dass derjenige, der in Asmara, der Hauptstadt von Eritrea, in einen Bus einsteigt, eine 85-prozentige Chance hat, in der Schweiz Asyl oder eine vorläufige Aufnahme zu bekommen. Wir wissen, dass die 45 000 Eritreer uns jährlich alleine an Sozialhilfe rund eine halbe Milliarde Franken kosten. Wir wissen auch, dass jeder dritte Afrikaner Sozialhilfe bezieht. Wir wissen, dass der gigantische Asylmissbrauch weit über 4 Milliarden Franken alleine auf Bundesebene kostet; insgesamt dürften es rund 11 Milliarden Schweizerfranken sein.
Wir wissen, dass die Integration eine Frage der Menge ist. Wir wissen, dass unsere Schulen am Rande des Kollapses stehen, und wir wissen, dass die Kriminalität durch angebliche Asylbewerber überhandnimmt. Die Zahl der Einbrüche hat um über 80 Prozent zugenommen, alle 15 Minuten geschieht ein Delikt im Aargau, und 100 Prozent der Fahrzeugaufbrüche werden von nordafrikanischen Asylbetrügern vorgenommen.
Wir wissen auch, dass unser Gesundheitswesen an den Asylbewerbern krankt. Es sind über 700 Millionen Franken allein an Krankenkassenprämien pro Jahr, die wir zahlen. Sie und ich wissen, dass ein gut ausgebauter Sozialstaat, eine freie Zuwanderung und eine unkontrollierte Einwanderung unvereinbar sind. Wenn wir dann berücksichtigen - an alle diejenigen, die ganz Afrika retten wollen -, dass die Bevölkerung Afrikas alle zwölf Tage um eine Million Menschen anwächst, dann sehen Sie wohl, dass Sie das Problem nicht bei uns lösen können.
Wir wissen, dass wir inzwischen Schutz suchen müssen vor den Schutzsuchenden. Wir wissen, dass wir im letzten Jahr über 52 000 Personen aufgegriffen haben, welche versucht haben, illegal unsere Grenzen zu überwinden, und dass dies auch nur die Spitze des Eisbergs ist. Sie und ich wissen, dass unsere Gemeinden inzwischen Turnhallen als weitere mögliche Unterkünfte einplanen müssen, was zur Folge haben wird, dass unsere Kinder, unsere Vereine und unsere Senioren nicht mehr turnen können. Wir wissen, dass die Akzeptanz der Bevölkerung laufend abnimmt, was auch schwerwiegende Nachteile für die echt Verfolgten haben könnte.
Dennoch lassen wir trotz all diesem Wissen diesen gigantischen Asylmissbrauch zu und sind nicht bereit, endlich unsere Grenzen zu schützen. Ich bitte Sie deshalb, diese zwei einfachen Forderungen zu erfüllen:
1. Unsere Landesgrenzen werden wieder bewacht und systematische Grenzkontrollen eingeführt.
2. Auf Asylgesuche von Personen, welche aus Staaten, die die Schengen/Dublin-Abkommen ratifiziert haben, in die Schweiz einreisen, wird nicht mehr eingetreten.
Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt
Der Motionär verlangt Gesetzesänderungen, damit Grenzkontrollen an den Landesgrenzen eingeführt werden und auf Asylgesuche von Personen aus Schengen/Dublin-Staaten nicht mehr eingetreten wird. Ich habe ein Déjà-vu-Erlebnis; diese Anliegen hatten wir heute Morgen schon einmal auf dem Tisch, die entsprechenden Motionen wurden abgelehnt. Wenn der Motionär seine Motion trotzdem nicht zurückzieht, dann bleibt mir nichts anderes übrig, als Ihnen Dinge zu erzählen, die ich heute schon einmal erzählt habe. Ich möchte das nicht als Unhöflichkeit verstanden wissen, aber normalerweise erzähle ich etwas lieber nur einmal, auch aus Effizienzgründen.
Aber jetzt gerne noch einmal: Die Wiedereinführung systematischer Grenzkontrollen an den Binnengrenzen ist kein neues Anliegen. Wir hatten das nicht nur heute Morgen, sondern auch schon in früheren Diskussionen. Der Bundesrat legte schon damals in seinen Stellungnahmen auf verschiedene parlamentarische Vorstösse dar, dass die Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen des Schengen-Raums eines der Hauptmerkmale des Schengener Abkommens ist. Solche Kontrollen können gemäss dem Schengener Grenzkodex nur dann wiedereingeführt werden, wenn eine ernsthafte Bedrohung für die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit vorliegt. Zudem wäre die Wiedereinführung der Grenzkontrollen mit erheblichen direkten und indirekten Kosten verbunden. Die Pandemie hat uns allen zudem klar vor Augen geführt, welche grossen Auswirkungen zum Beispiel in finanzieller und personeller Hinsicht intensive Kontrollen in den Grenzregionen mit mehreren hunderttausend Grenzübertritten pro Tag mit sich bringen.
Même en cas de réintroduction des contrôles systématiques aux frontières intérieures, la Suisse resterait tenue de mener une procédure d'asile lorsqu'un requérant ne pourrait pas être transféré vers un autre Etat Dublin. Les contrôles aux frontières ne signifient donc pas automatiquement moins de demandes d'asile. Aujourd'hui déjà, il n'y a pas d'entrée en matière sur une demande d'asile lorsqu'un autre Etat Dublin est compétent pour la traiter.
Das Asylgesetz sieht bereits heute vor, dass Personen mit einem rechtskräftigen Wegweisungsentscheid, denen eine Ausreisefrist angesetzt worden ist, von der Sozialhilfe ausgeschlossen werden. Sie erhalten auf Gesuch hin nur noch Nothilfe. Diese wird, soweit möglich, in Form von Sachleistungen an den von den Kantonen oder vom Bund bezeichneten Orten ausbezahlt. Die Anreize, in der Schweiz zu bleiben, sind also heute schon minimal.
Betreffend die Forderung nach Unterbringung in Aufnahmezentren an möglichst unattraktiven Orten erinnert der Bundesrat daran, dass die Standorte der kantonalen Unterkünfte von den Kantonen selbst festgelegt werden und dass die Standorte der Zentren des Bundes mit den Kantonen, die sie beherbergen und betreiben, abgestimmt wurden.
Aus den genannten Gründen beantragt Ihnen der Bundesrat, die Motion abzulehnen.
Abstimmung
Präsidentin (Riniker Maja, erste Vizepräsidentin): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 66 Stimmen
Dagegen ... 119 Stimmen
(4 Enthaltungen)