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Vermittlertätigkeit regeln und Kaltakquise verbieten
Page Pierre-André · 2VP-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Président (Page Pierre-André, deuxième vice-président): La motion est combattue par M. Glarner.
Gysi Barbara · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Sie kennen es: unerwünschte Telefonanrufe, jemand will Ihnen einen besonders günstigen Krankenkassenvertrag verkaufen; Sie kennen die Person nicht, es ist vielleicht sogar eine Kasse, mit der Sie noch gar nichts zu tun gehabt haben. Eigentlich sollte das nicht mehr vorkommen, die Branche hat es uns hochheilig versprochen. Man nennt es Kaltakquise, wenn jemand Personen anruft, mit denen er sonst eigentlich noch nicht in Kontakt war, um sie zum Versicherungswechsel zu bewegen. Sehr oft geschieht das in fast mafiöser Art und Weise. Es werden dann hohe Summen an Vermittlergebühren abgezügelt, weil es oft gut organisierte Vermittlungsbüros sind, die diese Kaltakquise übernehmen. Hunderte von Millionen Franken aus Prämiengeldern fliessen so an diese Versicherungsvermittler.
Das Problem ist alt, längstens bekannt, wir haben in diesen Sälen schon x-mal darüber diskutiert. Die Branche hat uns Besserung versprochen. Es hat auch eine Zeit gegeben, in welcher die Prämien nicht so stark gestiegen sind und in der es etwas gebessert hat. Wir haben in diesem Rat dann über eine Regulierung diskutiert und sie am 16. Dezember 2022 auch verabschiedet, nämlich das Bundesgesetz über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit. Wir wollten eigentlich eine verbindliche Regelung; aber dort wurde dann festgelegt, dass die Versicherer eine Vereinbarung abschliessen und darin eben auch verschiedene Punkte regeln können: zur Ausbildung, zu diesen Gebühren, die dann auch fliessen, zu allfälligen Bussen, wenn es Verstösse gibt, zum Verzicht auf Leistungen von Callcentern usw. Es wurde auch geregelt, dass der Bundesrat auf Gesuch von Versicherern, die zusammen mindestens 66 Prozent der Versicherten vertreten, diese Regelung dann eben auch verbindlich erklären kann.
Das ist bis heute nicht geschehen. Warum? Weil die Versicherer eben doch nicht mitmachen; die Branche ist doch nicht bereit dazu. Als es im letzten Herbst so aussah, dass die Prämien wirklich stark ansteigen würden, hat das Geschäft wieder gebrummt, und die Praxis der Telefonanrufe ist flächenbrandartig wieder aktiviert worden.
Mein Vorstoss wurde am 28. September des letzten Jahres eingereicht und ist relativ moderat formuliert. Es gibt übrigens zwei andere Vorstösse, von Herrn Giezendanner aus der SVP-Fraktion und von Kollegin Masshardt aus der SP-Fraktion, die weit stärkere Massnahmen fordern und bis hin zu einem Verbot der Vermittlungstätigkeit gehen wollen. Ich verlange mit meinem Vorstoss lediglich, dass der Bundesrat eine Regelung treffen kann, wenn die Branche nicht in der Lage ist, eine Vereinbarung zu treffen, die allgemeinverbindlich erklärt werden kann. Wir haben jetzt gesehen, dass die Branche dazu nicht in der Lage ist. Ich muss Ihnen sagen: Ich habe jetzt vor der Session und während der Session zu meinem Vorstoss diverse Kontaktaufnahmen gehabt, natürlich aus der Bevölkerung, die sich total nervt, aber auch aus der Branche selber. Diese Versicherer sind froh, wenn es endlich eine verbindliche Regelung gibt, weil es nicht genügend Versicherer hat, die wirklich mitmachen wollen.
Wir haben also auf die Selbstverantwortung geschaut und das hier drinnen akzeptiert. Mindestens die rechte Ratshälfte hat das getan, ich hätte von Anfang an mehr gewollt. Aber wir haben jetzt gesehen: Die Branche ist nicht in der Lage, sie kann es nicht. Jetzt braucht es wirklich den Bundesrat, es braucht ein Gesetz, mit dem eine verbindliche Regelung eingeführt wird, die bestimmt, dass diese Akquise endlich eingedämmt wird, dass nicht in Form von Prämiengeldern allzu hohe Gebühren bezahlt werden; denn das kann es ja dann wirklich nicht sein. Im Zusatzversicherungsgeschäft sind es bis zu drei Jahresprämien, die als Vermittlergebühr bezahlt werden. Das sind horrende Summen. Es sind Tausende von Franken in einem Fall. Wenn Sie das zusammenzählen, sind es dann rasch Millionen. Das kann es einfach nicht sein, das sind auch Fehlanreize. Wenn eine Vermittlung gemacht wird, wollen wir, dass das dann gut ausgebildete Personen sind, die sich an klare Regeln halten, wir wollen nicht so einen Wildwuchs. Wir haben jetzt der Branche die Chance gegeben - sie hat sie nicht genutzt.
Ich bin sehr froh, wenn Sie meine Motion unterstützen. Der Bundesrat ist bereit, diese Motion entgegenzunehmen. Ich erhalte viele entsprechende Signale aus diesem Rat.
Ich bitte Sie wirklich sehr, diesen Vorstoss, der sehr moderat ist, zu unterstützen.
Glarner Andreas · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Wieso bekämpfe ich diesen Vorstoss? Selbstverständlich bin auch ich gegen die unerwünschten Anrufe irgendwelcher Agenten, welche in einem Grossraumbüro sitzen und mir einen Wechsel der Kasse aufschwatzen wollen. Nun gut, bei mir ist es offensichtlich zwecklos. Ich bin seit über fünf Jahrzehnten treuer Kunde der gleichen Kasse.
Geschätzte Kollegin Gysi, würden Sie dies für den Bereich der Krankenkassen fordern, hätten Sie meine Unterstützung. Aber hier wird einmal mehr das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Die Initiantin will das Verbot der Kaltakquise auf alle Versicherungen ausdehnen. Hören Sie gut zu: Alle Versicherungen wären hier betroffen. Das ist sinnlos, wirtschaftsfeindlich und widerspricht der Handels- und Gewerbefreiheit. Dies hiesse nämlich, dass keine Versicherung mehr per Telefon für ihre Produkte werben dürfte, wenn keine allgemeinverbindliche Lösung getroffen wurde und keine Meldestelle vorhanden ist. Die Motionärin will gar ein Verbot der Kaltakquise, und sie will zu schlechter Letzt die Provisionen deckeln, also jeglichen Wettbewerb in diesem Bereich ausschalten. Dies geht eindeutig zu weit und schiesst weit über das angedachte Ziel hinaus.
Deshalb müssen wir diese Motion ablehnen.
Baume-Schneider Elisabeth · BR-F · Bundesrat · Jura
Le Conseil fédéral vous recommande l'adoption de la motion, qui donne une compétence, mais une compétence subsidiaire, au Conseil fédéral.
Ceci a été mentionné: si les assureurs ne concluent aucun accord qui peut être déclaré de force obligatoire, le Conseil fédéral pourra établir des règles. En effet, le Conseil fédéral n'a toujours pas reçu de requête pour une déclaration, même partielle, de force obligatoire des points de l'accord qui étaient et qui sont visés par la loi. Cette motion respecte donc la volonté du législateur de laisser prioritairement les assureurs réglementer ce domaine, mais elle permet de remédier à une absence de réglementation et constitue donc la voie adéquate.
Ceci a été dit: la motion est moins restrictive que la motion Giezendanner 23.4150, qui veut interdire l'activité d'intermédiaire dans l'assurance-maladie. Elle est aussi plus facile à mettre en oeuvre, selon notre appréciation, que la motion 23.4180 Masshardt, qui prévoit la coexistence de deux réglementations, avec des problèmes possibles de coordination.
Le Conseil fédéral vous invite donc à adopter la motion.
Abstimmung
Président (Page Pierre-André, deuxième vice-président): Le Conseil fédéral propose d'adopter la motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 77 Stimmen
Dagegen ... 103 Stimmen
(0 Enthaltungen)