23.4486
Einheitliche Meldepflicht bei der Tierverkehrsdatenbank
Riniker Maja · 1VP-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Präsidentin (Riniker Maja, erste Vizepräsidentin): Die Motion wird von Herrn Haab bekämpft.
Munz Martina · Mit-F · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion
Meine Motion will die Meldevorschriften für Pferde und Esel in der Tierseuchenverordnung so anpassen, dass beim Zu- und Abgang die gleichen Meldevorschriften einzuhalten sind wie bei den Klauentieren. Auch die Einzeltiererfassung bei den Schweinen soll geprüft werden.
Bei Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen muss gemäss der Tierseuchengesetzgebung jeder Zu- und Abgang innert drei Tagen durch die Tierhalterin oder den Tierhalter an die Tierverkehrsdatenbank gemeldet werden. Einzig bei den Equiden besteht eine Ausnahme. Pferde oder Esel müssen erst nach dreissig Tagen gemeldet werden. Dies gilt auch für importierte Pferde, die weniger als 30 Tage in der Schweiz bleiben, oder exportierte Pferde, die weniger als 30 Tage im Ausland sind. Mit dieser grossen Zeitspanne ist die Rückverfolgbarkeit des Tierverkehrs von Pferden nicht mehr gegeben. Steht ein Pferd also weniger als 30 Tage in einer anderen Tierhaltung, so erfolgt keine Meldung. Das ist aus seuchenpolizeilichen Gründen problematisch und bietet ein nicht zu unterschätzendes Potenzial für Missbräuche und auch für Wirtschaftsdelikte.
Als weitere Besonderheit sind bei den pferdeartigen Tieren die Eigentümerinnen und nicht die Tierhalter für die Meldungen des Zu- und Abganges sowie des Eigentumswechsels an die von der Identitas AG betriebenen Tierverkehrsdatenbank zuständig. Dies ist deshalb besonders störend, weil Pferde oft nicht vom Pferdebesitzer betreut werden. Macht dieser keine korrekte Meldung, so hat der Tierhalter oder die Tierhalterin Fehler in seinem oder ihrem Tierbestand. Ohne Mitwirkung des Eigentümers können diese Fehler nicht bereinigt werden, obwohl die Tierhaltenden für die Einhaltung der seuchenpolizeilichen Vorschriften verantwortlich sind. Für eine verbesserte Rückverfolgbarkeit ist die Zuständigkeit für die Meldung von Pferden und Eseln an die Tierverkehrsdatenbank deshalb an die Tierhaltenden zu delegieren, wie dies bei den Klauentieren üblich ist.
Auch der Bundesrat erachtet die Angleichung der Meldevorschriften für Zu- und Abgänge bei Pferden an jene für Klauentiere als epidemiologisch sinnvoll und notwendig, auch wenn sie zu einer Mehrbelastung führt. Es ist für mich nicht ersichtlich, warum die Landwirtschaft, die den Mehraufwand für Rinder, Schafe und Ziegen auf sich nehmen muss, diesen Zusatzaufwand den Eigentümern von Sport- und Hobbypferden nicht zumuten will. Warum mein Vorstoss von der SVP, namentlich von einem Landwirtschaftsvertreter, bekämpft wird, obwohl das Fehlen der Rückverfolgbarkeit schwerwiegende epidemiologische Folgen haben kann, ist für mich schleierhaft.
Weiter will mein Vorstoss, dass die Einzeltiererfassung von Schweinen geprüft wird. Heute werden bei der Gattung der Schweine nur Gruppen angemeldet. Aus Sicht des Tierschutzes und aus seuchenpolizeilicher Sicht ist das ungenügend. Daher gibt es in der Branche Bestrebungen, eine Einzeltierrückverfolgung umzusetzen. Damit kein Parallelsystem entsteht, wäre eine Einzeltiererfassung und damit eine Rückverfolgbarkeit durch die Identitas AG sinnvoll.
Seit Januar 2024 läuft ein Pilotprojekt zur Einführung der Einzeltierkennzeichnung von Schweinen mittels elektronischer Ohrmarken. Der Vorstoss hat also schon Auswirkungen gezeigt. Dieses Pilotprojekt soll technische und finanzielle Fragen im Hinblick auf eine allfällige spätere Einführung der Einzeltierrückverfolgbarkeit bei Schweinen klären. Bezüglich der Schweine rennt die Motion also offene Türen ein. Bei Equiden hingegen besteht Handlungsbedarf.
Ich bitte Sie deshalb, die Motion anzunehmen.
Hübscher Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Geschätzte Kollegin Munz, ich habe zwei Fragen: Die erste Frage ... (Zwischenruf Munz: Es gibt nur eine!) Darf ich nur eine stellen? Gut, dann stelle ich nur eine Frage: Haben Sie eine Ahnung, was die Einzeltiererkennung bei den Schweinen kosten würde und was sie epidemiologisch wirklich bringen würde? In Gruppen werden Schweine, zusammen mit anderen Gruppen, bereits erfasst; Schweine werden nie einzeln gehalten, das ist ja auch tierschutzrechtlich verboten.
Munz Martina · Mit-F · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion
Mein Vorstoss zielt auf die Equiden ab. Ich sage nur, die Schweine sollen geprüft werden, weil ich weiss, dass Identitas zurzeit ein Pilotprojekt macht, in dem eben Einzeltiererfassungen stattfinden. Sie haben mir ausdrücklich gesagt, man müsse aufpassen, dass kein Parallelsystem entstehe. Deshalb weiss ich, dass die Einzeltiererfassung ein Bedürfnis ist. Aber mein Vorstoss zielt auf die Equiden ab und nicht auf die Schweine. Diese sollen einfach auch mitgeprüft werden.
Haab Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die Motion Munz will eine einheitliche Meldepflicht bei der Tierverkehrsdatenbank. Jeder Zu- und Abgang bei Klauentieren, also bei Rindern, Schafen oder Ziegen, muss vom Tierhalter innerhalb von drei Tagen gemeldet werden. In Bezug auf die Rinder ist zu sagen, dass diese Tiere in den meisten Fällen ihr ganzes Leben über auf dem Betrieb, bei einem Besitzer sind und vielleicht einmal ihren Standort ändern, nämlich dann, wenn sie als Jungtiere auf die Alp gehen. Seit 25 Jahren funktioniert dieses System: Die Bauern melden diese wenigen Tierverschiebungen bei der Tierverkehrsdatenbank. Der Besitzer und der Tierhalter ist dieselbe Person, und darum funktioniert es.
Nun, bei Equiden, also bei Pferden, betrug diese Frist bislang 30 Tage, was durchaus Sinn macht. Ich sage Ihnen, aus welchen Gründen: Bei den Pferden ist es vielmals so - Frau Munz hat es gesagt -, dass die besitzende Person nicht zwingend auch der Halter des Tiers ist. Die Zuständigkeit ist also nicht klar geregelt; es ist unklar, wer melden muss und wann das zu geschehen hat. Zudem ändern Pferde viel öfter ihren Aufenthaltsort, sei das für den Sport, sei das für die Freizeit, für Turniere oder für Wanderritte. Dies ist aber nur ein Grund. Ein anderer gewichtiger Grund ist eigentlich, dass von über 100 000 Equiden in unserem Land ein grosser Teil den Status eines Heimtiers hat. Was bedeutet es, dass sie den Status eines Heimtiers haben? Diese Tiere werden am Ende ihres irdischen Daseins nicht auf dem Teller eines Konsumenten enden, dies ganz im Gegensatz zu den Klauentieren, die nun mal der Lebensmittelgewinnung dienen. Sie unterstehen einer anderen Gesundheitskontrolle. Nehmen wir das Beispiel der Medikation: Wenn Sie einem Nutztier ein Medikament verabreichen, muss dies ganz klar deklariert werden, es muss aufgeschrieben werden und rückverfolgbar sein. Bei sogenannten Heimtieren, die nicht in den Lebensmittelkanal gehen, muss dies nicht eingehalten werden. Hier besteht also ein gewichtiger Unterschied.
Auch aus seuchenpolizeilicher Sicht macht dieser administrative Mehraufwand absolut keinen Sinn, denn schon heute sind die Equiden hervorragend überwacht, und die Gefahr von bedrohlichen Seuchen besteht nicht.
Dazu will diese Motion bei Schweinen ja auch die Einzeltiererfassung - wir haben das gehört - für die Rückverfolgbarkeit von Einzeltieren prüfen. Auch hier ergibt sich ein administratives Monster, bei dem der Aufwand den Nutzen einer solchen Massnahme um ein x-Faches übertreffen würde. Schweine müssen heute schon bei der Tierverkehrsdatenbank gemeldet werden, dies jedoch in Tiergruppen, obwohl jedes einzelne Tier mit einer Ohrmarke gekennzeichnet ist und somit als Individuum in der Datenbank geführt wird. Die Einzelrückverfolgbarkeit macht insofern keinen Sinn, als aus seuchenpolizeilicher Sicht die Gruppe relevant ist. Hier muss man verstehen, dass die Schweine vom Tag der Geburt an in einer Gruppe sind. Sie werden in einer Gruppe gehalten, sie werden in Gruppen vom Muttertier abgesetzt, sie werden in Gruppen aufgezogen, sie werden in der Gruppe den Betrieb wechseln, sie werden in der Gruppe transportiert und am Ende als Gruppe in den Schlachtbetrieb gehen.
Eine solche Einzelrückverfolgbarkeit bringt also weder aus Sicht der Seuchenprävention noch aus Sicht des Tierschutzes irgendeinen Vorteil. Einzig der administrative Verwaltungsaufwand für den Besitzer, den Transporteur und den Leiter des Schlachtbetriebs wird wesentlich grösser und somit auch kostspieliger. Von diesen administrativen zusätzlichen Aufwänden, welche nichts bringen, muss der Gesetzgeber die Bauern verschonen.
Ich bitte Sie aus den erwähnten Gründen, die Motion 23.4486 nicht anzunehmen.
Baume-Schneider Elisabeth · BR-F · Bundesrat · Jura
Je distinguerai donc l'adaptation des prescriptions de notification qui sont appliquées aux équidés de la question du recensement individuel des porcs.
En ce qui concerne le premier point. Le détenteur d'animaux est responsable du respect des mesures de police des épizooties sur son cheptel et c'est lui qui est toujours au contact direct de l'animal. Pour les animaux à onglons, c'est donc le détenteur qui signale les mouvements dans la banque de données sur le trafic des animaux, y compris leur lieu d'exploitation d'origine et de destination.
Ce suivi facilite grandement - et c'est le coeur de tout ce débat - la prévention et la lutte contre les épizooties. Il est donc logique qu'à l'avenir un régime similaire s'applique aux équidés et que ce soit leurs détendeurs qui soient responsables des annonces de leurs mouvements et de leur localisation. Aujourd'hui, le propriétaire en est responsable.
Par ailleurs, et pour des raisons épidémiologiques, le délai d'annonce des entrées et des sorties d'animaux dans les élevages doit être plus court, et le plus court possible. Pour des raisons d'applicabilité, ce délai a été fixé à trois jours pour les animaux à onglons. L'introduction d'un délai de trois jours au lieu des 30 jours actuellement pour les équidés serait par conséquent judicieuse pour lutter contre la propagation d'une épidémie.
Avec l'acceptation de la motion, il est exact qu'il faudrait compter avec des frais supplémentaires pour les détenteurs d'équidés, notamment parce que les annonces seront plus nombreuses et qu'il faudra financer l'adaptation de la banque de données. Toutefois, en matière de proportionnalité et dans la balance des intérêts, pour le Conseil fédéral, la sécurité épidémiologique l'emporte sur les intérêts financiers des particuliers. On ne peut prédire comment se développera et se propagera une épizootie, mais on peut dire avec certitude que la probabilité de succès des mesures de lutte augmente nettement avec la capacité de pouvoir tracer les animaux avant et après l'irruption de l'épizootie. En d'autres termes, plus les mouvements d'animaux sont enregistrés de manière rigoureuse et en temps réel, plus il est facile de lutter contre une épizootie.
J'en viens au recensement individuel des porcs. Dans son avis sur la présente motion en 2024, le Conseil fédéral annonçait le lancement - cela a été dit - d'un projet pilote qui devait porter sur la manière de mettre en oeuvre la faisabilité du marquage individuel des porcs. Les conditions-cadres pour la réalisation de ce projet pilote ont été depuis clarifiées avec la branche. Il s'est avéré que la filière suisse du porc - je pense à Suisseporcs ou encore à Suisag - refuse de participer à la réalisation d'un tel projet. Comme la traçabilité individuelle des porcs n'est pas un élément absolument nécessaire du point de vue de la prévention et de la lutte contre les épizooties - les porcs sont en fait, cela a été dit, presque toujours déplacés en groupe -, la notification par groupe est donc suffisante. L'Office fédéral de l'agriculture et l'Office fédéral de la sécurité alimentaire et des affaires vétérinaires ont ainsi renoncé pour l'instant à mener une étude pilote à laquelle s'oppose la filière concernée. J'ajoute encore qu'à ce jour, aucun autre pays européen n'a prévu de mettre en oeuvre ou n'a déjà mis en oeuvre la traçabilité individuelle des porcs.
En conclusion, le Conseil fédéral vous invite à adopter la motion, mais je précise qu'il est entendu que la seconde partie est déjà réalisée. L'examen du bien-fondé a donc bien eu lieu et la traçabilité individuelle des porcs ne sera pas introduite pour le moment.
Müller Leo · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Frau Bundesrätin, meine Frage ist: Wissen Sie, dass zwischenzeitlich das Pilotprojekt betreffend die Einzeltieridentifikation bei den Schweinen abgebrochen wurde und nicht mehr weiterverfolgt wird?
Baume-Schneider Elisabeth · BR-F · Bundesrat · Jura
Ich habe es eben auf Französisch gesagt: Da Suisseporcs und Suisag nicht mitmachen, ergibt es keinen Sinn, dieses Projekt wieder aufzugleisen. Ich habe auch erklärt, dass in Europa kein Land ein solches Pilotprojekt mit einzelnen Schweinen organisiert. Deswegen habe ich gesagt, dass diese Motion auf dieser Seite bereits ergänzt ist. Denn, wie gesagt, wir organisieren nicht als einziges Land diese "traçabilité individuelle" bei Schweinen.
Verfahrensbeitrag
Präsidentin (Riniker Maja, erste Vizepräsidentin): Aufgrund technischer Probleme mit der Abstimmungsanlage findet die Abstimmung morgen früh statt.