23.408

Limitierung der parlamentarischen Initiativen und Vorstösse

Nussbaumer Eric · P-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Antrag der Mehrheit

Der Initiative keine Folge geben

Antrag der Minderheit

(Steinemann, Bircher, Fischer Benjamin, Glarner, Hess Erich, Knutti, Marchesi, Riner, Rutz Gregor, Schilliger, Wasserfallen Christian)

Der Initiative Folge geben

Proposition de la majorité

Ne pas donner suite à l'initiative

Proposition de la minorité

(Steinemann, Bircher, Fischer Benjamin, Glarner, Hess Erich, Knutti, Marchesi, Riner, Rutz Gregor, Schilliger, Wasserfallen Christian)

Donner suite à l'initiative

Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.

Matter Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Mit dieser parlamentarischen Initiative möchte ich das Geschäftsreglement des Nationalrates dahin gehend ergänzen, dass ein Parlamentarier während einer Legislatur kumuliert höchstens 32 parlamentarische Initiativen, Motionen und/oder Postulate einreichen darf. Nicht betroffen von dieser Beschränkung wären Fraktionsvorstösse, Anfragen, aktuelle Fragen in der Fragestunde und Interpellationen.

Das Problem des heutigen Ratsbetriebes ist Ihnen allen nur allzu bekannt. Wir belasten uns im Nationalrat während der Sessionen tage-, ja wochenlang mit dem Abtragen von parlamentarischen Vorstössen. Anders gesagt: Wir beschäftigen uns allzu oft mit uns selber. Das belastet die Bundesverwaltung, die für die Beantwortung der Vorstösse viel Zeit und viel Personal aufwenden muss. Es belastet aber auch die Staatskasse, und zwar in einem Mass, für das wir die Verantwortung nicht mehr länger tragen können.

Schon 2007 wurde unserem damaligen Kollegen Peter Spuhler, der Kostenwahrheit über die Vorstossflut verlangte, geantwortet: "Die Behandlung und Beantwortung eines Vorstosses kostet im Durchschnitt 6120 Franken." Das wären heute teuerungsbereinigt über 6500 Franken, und dies ohne die im Parlament anfallenden Zusatzkosten. Zum Vergleich: 6000 Franken beträgt heute der durchschnittliche Monatslohn von Herrn und Frau Schweizer. Gegen 2000 Vorstösse mit der Kostenfolge von 2000 durchschnittlichen Monatslöhnen werden pro Jahr eingereicht, womit wir auf durchschnittliche Kosten von fast 13 Millionen Franken kommen, anders gesagt, auf rund 52 Millionen Franken pro Legislatur.

Dutzende von Motionen und Postulaten werden pro Session abgeschrieben, weil sie nicht innerhalb von zwei Jahren behandelt werden konnten. Seien wir ehrlich: Manche Vorstösse dienen lediglich der persönlichen Profilierung, keineswegs der Verbesserung unseres Staatswesens im Dienst der Bürgerinnen und Bürger. Wann immer ein Thema gerade durch die Medien rauscht, wird daraus flugs ein Vorstoss gebastelt. Es handelt sich oft um unüberlegte Hüftschüsse, meistens mit dem Ziel, den Wählern zu zeigen, wie enorm fleissig wir Volksvertreter doch sind. In der vorletzten Legislatur reichte ein Kollege von uns in den ersten eineinhalb Jahren seines Wirkens - ich glaube, länger war er gar nicht hier - sage und schreibe 89 Vorstösse ein, deren Beantwortung 560 000 Franken kostete. Er hat durchschnittlich an jedem einzelnen ordentlichen Sessionstag einen Vorstoss getippt.

Ich nenne Ihnen hier noch zwei, drei Beispiele von Vorstössen ohne Erwähnung von Namen und Parteien, etwa das Postulat "Verbesserungspotenzial bei den Bemühungen gegen die unterschätzte (weibliche) Volkskrankheit Migräne". Ich fürchte, mit diesem Vorstoss ist kein einziger Migränepatient gesünder geworden. Oder wer versteht etwas bei der Motion mit dem Titel "Internet der Dinge. Gestaltung der Rahmenbedingungen für ein nationales und internationales Ökosystem"? Auch das Postulat "Nachhaltig und innovativ die Auswirkungen der Tigermücken bekämpfen" hat meines Wissens die innovative Tigermücke nicht nachhaltig beeinflusst.

Eine Beschränkung auf 32 parlamentarische Initiativen, Motionen und/oder Postulate pro Ratsmitglied ermöglicht immer noch jedem und jeder von uns durchschnittlich zwei Vorstösse pro Session. Ich bin überzeugt, dass diese Beschränkung eine bessere Qualität der Vorstösse, jedenfalls ganz sicher geringere Kosten zur Folge hätte. Ich habe Fragen in der Fragestunde, Anfragen und Interpellationen bewusst ausgenommen. Diese sollen keiner Beschränkung unterliegen, weil sie vergleichsweise geringe Kostenfolgen haben. Auch sollen Fraktionsvorstösse nicht beschränkt werden, weil sie in der Regel übergeordnete politische Anliegen aufnehmen und darum grösseres Gewicht haben.

Ich ersuche Sie, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben.

Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion

Sehr geehrter Herr Matter, Sie möchten 32 Vorstösse pro Ratsmitglied, also 246 mal 32, sprich 7872 Vorstösse zulassen. Das wäre deutlich mehr als heute. Haben Sie nicht einen Rechnungsfehler gemacht?

Matter Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Es gibt Parlamentarier wie zum Beispiel meine Wenigkeit: Am Sonntag habe ich mein zehnjähriges Jubiläum im Nationalrat, und ich glaube, ich habe in diesen zehn Jahren fünf oder sechs Vorstösse getätigt. Es geht mir darum, dass wir einige Parlamentarier haben, die praktisch an jedem Sessionstag einen Vorstoss einreichen, ihn vielmals behandeln lassen und dann zurückziehen. Ich habe nichts dagegen, wenn jemand zwei Vorstösse pro Session einreicht. Aber es sollten nicht 89 Vorstösse in sechs Sessionen sein.

Töngi Michael · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion

Herr Kollege, wären Sie bereit, für Ihre eigene Fraktion einen Pilotversuch in dieser Legislatur einzuführen? (Zwischenruf Matter Thomas: Ich habe die Frage nicht verstanden.) Würden Sie diese Idee in dieser Legislatur als Pilotversuch in Ihrer eigenen Fraktion umsetzen?

Matter Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich glaube, wenn man die Vorstossliste anschaut, sieht man viel mehr Vorstösse von links als von bürgerlicher Seite.

Molina Fabian · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Herr Kollege Matter, Sie haben sich in Ihrem Votum über meinen Vorstoss für ein Forschungsprogramm zu Migräne lustig gemacht. Ist Ihnen bewusst, dass Frauen dreimal mehr von Migräne betroffen sind als Männer? Und könnte die Tatsache, dass Sie dieses Anliegen als nicht wichtig qualifizieren, damit zusammenhängen?

Matter Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich kenne Migräne genau, weil ich Familienangehörige habe, die Migräne haben. Aber sagen Sie mir mal, Herr Kollege Molina: Hat nach Ihrem Vorstoss eine Person weniger Migräne gehabt als vorher? (Teilweise Heiterkeit)

Mahaim Raphaël · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion

Geschätzter Kollege, gewisse Parteien in diesem Rat, zum Beispiel die Grünen, sind nicht im Bundesrat vertreten. Meinen Sie, die Ratsmitglieder dieser Parteien sollten mehr Vorstösse als die anderen Ratsmitglieder einreichen können oder einen grösseren Anspruch auf Vorstösse in diesem Rat haben?

Matter Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Nein, es ist unabhängig davon, wer im Bundesrat vertreten ist bzw. wie viele Mitglieder einer Partei im Bundesrat sind. Man soll Vorstösse einreichen, die wichtig sind.

Steinemann Barbara · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Zahlreiche Parlamentarier aus fast allen Fraktionen haben in den letzten Jahren ähnliche Vorstösse eingereicht wie Thomas Matter, dessen parlamentarische Initiative momentan vor uns auf dem Tisch liegt. Auch sie verfolgten das Ziel, uns als Parlamentarier etwas zu disziplinieren, denn bekanntlich ist unsere Traktandenliste heillos überladen, und Besserung oder gar Abhilfe sind nicht in Sicht. Insbesondere Ihre Staatspolitische Kommission beugt sich regelmässig über Lösungsansätze: Redezeitbeschränkung auf drei Minuten, Priorisierung von potenziell mehrheitsfähigen Vorstössen, Kontingentierungen und vieles mehr stand schon zur Debatte.

Der Initiant schlägt nun eine Limitierung auf 32 Vorstösse in vier Jahren vor, wobei von dieser Deckelung nur parlamentarische Initiativen, Motionen und Postulate betroffen wären, alle anderen Vorstösse nicht. In der letzten Legislatur wären von dieser parlamentarischen Initiative gerade einmal zwölf Parlamentarier eingeschränkt worden. Die allermeisten von uns wären also überhaupt nicht betroffen. Wir können mit Fug und Recht behaupten, dass die Einschränkung, die Wirkung dieses Vorstosses ganz bescheiden wäre. Diese zwölf Personen müssten sich etwas zügeln und sich auf die wichtigen Anliegen beschränken.

Die Zweijahresfrist, also die Regel, dass ein Vorstoss nach zwei Jahren abgeschrieben worden ist, wenn er in dieser Frist nicht behandelt wird, gibt es schon seit 2008. Wir haben uns also schon vor Längerem selber eine Regel auferlegt, die unsere Arbeit und unsere Rechte etwas einschränkt. Die Pendenzenliste ist lang, sodass ein substanzieller Teil - 29 Prozent aller Vorstösse - eben gar nie behandelt, sondern nach Ablauf der Frist abgeschrieben wird. Zudem ist heute auch die Redezeit zur Begründung beschränkt, was man ebenfalls als eine Art Einschränkung unserer parlamentarischen Rechte auffassen könnte.

Im Übrigen möchte ich in Erinnerung rufen, dass der parlamentarischen Initiative Rutz Gregor 22.433, "Sondersessionen auf ihren Kernzweck zurückführen. Ja zum Abbau der Geschäftslast", mit ganzen 115 zu 78 Stimmen Folge gegeben wurde. Das heisst für mich, dass man sich hier drinnen des Problems sehr wohl bewusst ist. Die vorliegende Initiative ist eine ganz moderate Aufforderung zur Selbstdisziplin für uns Parlamentarier.

Folgen Sie meiner Minderheit. Der vorliegenden parlamentarischen Initiative wurde in der SPK-N bei einem Stimmenverhältnis von 12 zu 12 lediglich mit Stichentscheid der Präsidentin keine Folge gegeben.

Marti Min Li · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Zuerst muss ich anmerken, dass ich nicht die Parlamentarierin bin, die am meisten Vorstösse eingereicht hat.

Geschätzte Frau Kollegin Steinemann, ist es nicht so, dass wir im Moment eine relativ kurze Traktandenliste und weitaus weniger hängige Vorstösse haben, als das sonst der Fall ist? Und wenn das so ist, ist dann nicht vielleicht dieser Vorstoss zur jetzigen Zeit unnötig?

Steinemann Barbara · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Das kann man durchaus so auffassen. Natürlich ist die Traktandenliste dank Sondersessionen oder Mehrstunden, die wir angehängt haben, abgebaut worden. Zudem kann man ohne Weiteres sagen, dass wir als Milizparlament uns nicht unbedingt noch zu Sondersessionen treffen oder länger als ursprünglich vorgesehen tagen müssen. Die allermeisten Parlamentarier, die berufstätig sind, haben nämlich durchaus noch andere Dinge zu tun, als Vorstösse abzuarbeiten. Als überzeugte Verfechterin des Milizprinzips befürworte ich daher diesen Vorstoss.

Tschopp Jean · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion

M. Matter demande une modification du règlement du Conseil national afin que chaque député puisse présenter au maximum 32 initiatives et interventions parlementaires par législature. Quels sont les chiffres en la matière? Durant la dernière législature, seuls 12 parlementaires ont déposé plus de 32 initiatives et interventions. La majorité des parlementaires a déposé moins de 10 initiatives et interventions. Un grand nombre en a même déposé moins de 5 et certains n'en ont pas déposé.

L'initiative parlementaire dont nous débattons aujourd'hui manque sa cible. Fixer un plafond à 32 initiatives par élu pourrait même avoir l'effet inverse au but recherché en incitant les élus à s'approcher de ce maximum. Entre 2008 et 2022, les membres du Conseil national ont déposé en moyenne 1,7 motion, 0,8 postulat et 0,4 initiative parlementaire par année. Le nombre d'initiatives et d'interventions en 2008 était comparable à celui de 2022. Nous sommes donc loin du déluge dépeint par l'auteur de cette initiative parlementaire.

La séparation des pouvoirs justifie qu'une proposition de changement de loi qui obtienne une majorité, après avoir convaincu au-delà de son propre camp, au-delà de son groupe, après avoir surmonté de nombreux obstacles et des procédures souvent longues, engage le gouvernement. Or, faute de réponse du Conseil fédéral dans les deux ans suivant son adoption, à chaque législature, de nombreuses motions et initiatives sont classées sans suite. Le pouvoir de proposer un changement de loi, de demander un rapport et de faire la lumière sur une zone d'ombre s'accommode mal de limitations et d'entraves sans contrepartie.

Nous connaissons des crises, des guerres à l'international, des temps de pandémie où le gouvernement peut étendre ses pouvoirs. Il est important que chaque pouvoir, chaque élu préserve ses attributions.

Le Conseil national, notre conseil, comme le Conseil des Etats, a pour fonction d'adopter des lois, d'entendre les avis minoritaires essentiels dans une démocratie, d'exercer son pouvoir de contrôle aussi sur le gouvernement.

Toute tentative de réduction des attributions du pouvoir législatif ne doit pas être prise à la légère. Le texte de l'initiative passe un peu vite sur les garanties constitutionnelles. L'article 160 de la Constitution assure le droit d'initiative et de proposition à tout membre de l'Assemblée fédérale. La loi sur le Parlement, à son article 6, garantit à chaque membre du conseil le droit de déposer des initiatives parlementaires et des interventions sans quorum ni contingent. C'est donc bien une modification de loi et non de règlement que l'auteur de l'initiative aurait dû privilégier. Dans son initiative, l'élu ajoute que les interpellations et les questions ne sont pas prises en compte dans ce nombre maximum de 32 dépôts par législature. Les questions et interpellations sont des instruments parlementaires qui ne permettent pas de provoquer des changements de loi. Pourtant, ce sont les interpellations et les questions qui sont les plus nombreuses. On peut s'étonner de ce choix de l'auteur de l'initiative.

La séparation des pouvoirs, la protection des minorités dans une démocratie et dans un pays où la diversité fait notre force, la préservation, enfin, des compétences de notre Parlement méritent mieux que cette initiative.

Au nom de la commission qui, par 12 voix contre 12 avec la voix prépondérante de la présidente, n'a pas donné suite à cette initiative, je vous recommande d'en faire de même.

Paganini Nicolò · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Gerne berichte ich Ihnen im Auftrag der SPK-N über die Beratung der vorliegenden parlamentarischen Initiative, welche am 2. Februar dieses Jahres stattgefunden hat.

Der Initiant, Kollege Thomas Matter, verlangt, dass das Geschäftsreglement unseres Rates so anzupassen sei, dass ein Ratsmitglied während einer Legislatur höchstens 32 parlamentarische Initiativen und Vorstösse einreichen darf. Von der Regelung nicht betroffen wären Fraktionsvorstösse, Anfragen, aktuelle Fragen in der Fragestunde sowie Interpellationen.

Die SPK-N hat sich in den letzten Jahren wiederholt mit der Geschäftslast des Rates und mit der Zahl der eingereichten Vorstösse befasst. Eine Mehrheit erachtet die vorgeschlagene Kontingentierung von parlamentarischen Initiativen, Motionen und Postulaten aber als nicht zielführend oder gar als kontraproduktiv, dies aus den folgenden fünf Gründen:

1. Entgegen der Auffassung des Initianten wäre eine Einschränkung des in Artikel 160 der Bundesverfassung verankerten Initiativ- und Antragsrechts der Parlamentsmitglieder nicht über eine Reglementsänderung möglich, sondern bedürfte einer formellen gesetzlichen Grundlage. Selbstverständlich wäre auch dies machbar, allerdings dann mit der Zustimmung beider Räte.

2. Bei der genauen Analyse der Entwicklung der Zahl eingereichter Vorstösse fällt auf, dass die Zahl der parlamentarischen Initiativen, Motionen und Postulate in den letzten fünfzehn Jahren konstant geblieben ist. So wurden etwa 2022 weniger Motionen und parlamentarische Initiativen eingereicht als im Jahr 2008. Die Wahrnehmung einer immer grösser werdenden Vorstossflut mag vom sehr starken Anstieg der Zahl von Fragen in der Fragestunde sowie Interpellationen herrühren. Hier haben sich die Zahlen seit 2008 in der Tat verdoppelt. Aber genau bei diesen Vorstosskategorien möchte der Initiant von einer Kontingentierung absehen. Die parlamentarische Initiative zielt also auf jene Kategorien ab, bei denen die Zahlen nicht steigen, während die Vorstosskategorien mit stark steigenden Zahlen unangetastet blieben.

3. Gemäss Abklärungen haben in der letzten Legislaturperiode nur zwölf Ratsmitglieder mehr als 32 Vorstösse der anvisierten Kategorien eingereicht. Bereits theoretisch dürfte die Initiative ihre Wirkung daher verfehlen, denn die Mehrheit der Ratsmitglieder hat zwischen 2019 und 2023 weniger als zehn Initiativen, Motionen oder Postulate eingereicht. Die Mehrheit der Kommission befürchtet nun eben im Gegenteil, dass beispielsweise über neue Rankings ein gewisser Druck auf die Parlamentsmitglieder entstehen würde, ihre Kontingente möglichst auszunützen. Auch würden wohl Vorstösse einer Ratskollegin oder einem Ratskollegen zur Einreichung anvertraut, bei der oder dem das Kontingent noch nicht ausgeschöpft ist.

4. Aus der Mehrheit wurden auch grundsätzliche Bedenken angemeldet, wenn sich das Parlament bei seinen eigenen Rechten selbst beschneidet. Mehr und mehr liege die Macht in der Schweiz aufgrund ihrer professionellen Organisation und ihres Wissensvorsprungs bei Bundesrat und Verwaltung. Sich als Parlament selber einzuschränken, werde diese Tendenz nur weiter verstärken.

5. Schliesslich appelliert die Kommissionsmehrheit auch an die Selbstdisziplin - oder nennen Sie es Selbstverantwortung - der Ratsmitglieder und an eine gewisse Führung durch die Partei- und Fraktionsspitzen.

Für die Minderheit ist die vorgeschlagene Massnahme tauglich, um die Qualität der Behandlung von Vorstössen zu verbessern und zu verhindern, dass unbehandelte Vorstösse nach zwei Jahren abgeschrieben werden.

In der Abstimmung hat die Kommission mit 12 zu 12 Stimmen mit Stichentscheid der Präsidentin beschlossen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.

Abstimmung

Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Die Mehrheit der Kommission beantragt, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit Steinemann beantragt, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.

Abstimmung - Vote

Für Folgegeben ... 96 Stimmen

Dagegen ... 95 Stimmen

(2 Enthaltungen)

Schluss der Sitzung um 18.55 Uhr

La séance est levée à 18 h 55