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Nachteile für HVO-Diesel abschaffen zur Erhöhung der CO2-Reduktion

Herzog Eva · P-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Präsidentin (Herzog Eva, Präsidentin): Herr Stark hat sich von der schriftlichen Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt erklärt und verlangt eine Diskussion. - Dem wird nicht opponiert.

Stark Jakob · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

HVO-Kraftstoff wird aus hydrierten pflanzlichen und tierischen Ölen und Fetten hergestellt, es ist hydriertes Pflanzenöl. Man verwendet dazu 100 Prozent Reststoffe wie beispielsweise Grünabfälle oder Fette aus der Fisch- und Fleischverarbeitung. HVO-Kraftstoff ist deshalb in der Verwendung zu 100 Prozent CO2-neutral.

Man kann diesen HVO-Kraftstoff sozusagen als HVO-Diesel verwenden, und zwar zu bis zu 100 Prozent, wenn man will. Oft wird er aber fossilem Diesel beigemischt, beispielsweise zu 80 oder 90 Prozent. HVO 80 oder HVO 90 können Sie an Tankstellen kaufen - aber leider nicht in der Schweiz. Wie auch die Antwort des Bundesrates bestätigt, sind die Anteile von HVO-Diesel in der Schweiz sehr tief. Es gibt bei uns kaum Tankstellen mit HVO-Diesel, während im Ausland, wie gesagt, sehr viele Tankstellen HVO-Diesel anbieten, wodurch dort auch der Absatz grösser ist. Das hat vor allem mit einer Auflage zu tun, die in der Schweiz existiert: Damit HVO ein reines Produkt ist, braucht es bei seiner Herstellung ein segregiertes Verfahren. Das verursacht erhebliche steuerliche Nachteile.

Für Ihre Antwort, Herr Bundesrat, möchte ich mich bedanken. Trotzdem habe ich zwei Anliegen, die ich gerne vorbringen möchte:

1. Ich möchte für HVO-Kraftstoffe die gleiche Steuererleichterung wie für andere CO2-freie Treibstoffe. Es geht darum, dass man die massenbilanzierte Produktion zulassen würde, d. h., die chemischen Prozesse könnten dann zusammen mit den fossilen Stoffen durchgeführt werden. "Segregiert" heisst, dass man nur HVO-Treibstoffe von A bis Z herstellen muss; "massenbilanziert" heisst, dass man das von Anfang an mischen kann, aber die Masse bleibt dieselbe. Bei der massenbilanzierten Produktion werden in der Schweiz eben keine Steuererleichterungen für CO2-freie Treibstoffe akzeptiert. Es ist mein Anliegen, dass man das überprüft, denn dadurch ergibt sich ein riesiger Nachteil. Die Frage ist schon, weshalb man in der Schweiz so hart ist. Wenn HVO-Treibstoffe zertifiziert würden, wäre der HVO-Anteil bei der Massenbilanz ja auch garantiert. Die Produktion wäre effizienter und günstiger. Zudem wäre die CO2-Wirkung, wie gesagt, dieselbe wie bei segregiert produziertem HVO-Rohöl. Das ist mein erstes Anliegen.

2. Ich frage mich, ob man die möglichen Rohstoffe, die man für die HVO-Produktion in der Schweiz verwendet, nicht überprüfen könnte. Die Aussage in Antwort 4 lautet: "Für die Herstellung von HVO stehen allerdings nur in sehr begrenztem Masse Rohstoffe zur Verfügung, die nicht in Konkurrenz zur Nahrungs- und Futtermittelproduktion stehen." Ich frage Sie nun: Werden Nahrungs- und Futtermittelabfälle auch schon dazu gezählt? Sind sie verboten? Wie steht es z. B. um die Biomasse für die Biogasproduktion? Könnte man diese nicht auch ohne Weiteres für die HVO-Produktion zulassen?

Ich komme zum Abschluss, Herr Bundesrat. Ich möchte Ihnen einfach ans Herz legen, den HVO-Diesel als einfache Möglichkeit zu benutzen, den CO2-Ausstoss im Verkehr zu vermindern bzw. zu neutralisieren. Diese Möglichkeit des HVO-Diesels sollte meines Erachtens vermehrt genutzt werden, zumindest für die Übergangsphase, bis die vollständige Elektrifizierung da ist, was noch eine ganze Weile dauern wird. Es ist sehr wichtig, dass man Alternativen hat, die weltweit auch wirken. HVO-Diesel ist eine wirksame Sofortmassnahme, um den CO2-Ausstoss zu reduzieren, weshalb ich dieses Anliegen hier vorbringe.

Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern

Gemäss Mineralölsteuergesetz kann man nur in den Genuss einer Steuererleichterung kommen für etwas, das effektiv physisch vorliegt. Bei massenbilanzierten Treibstoffen ist es erlaubt, erneuerbare Treibstoffe unterschiedlicher Qualitäten zu mischen, z. B. Palmöl und gebrauchtes Speiseöl. Das beigemischte gebrauchte Speiseöl kann dann zwar als erneuerbarer nachhaltiger Treibstoff zertifiziert werden, physisch liegt jedoch eine Mischung aus Palmöl und gebrauchtem Speiseöl vor. Deshalb gibt es dafür keine Steuererleichterung. Der Treibstoff müsste segregiert, wie Sie selber sagen, also getrennt vorliegen. Sie haben aber eine Möglichkeit: Das revidierte CO2-Gesetz lässt für die Zeit nach 2024 neu massenbilanzierte erneuerbare Brenn- und Treibstoffe als klimapolitische Massnahme zu. Sie erhalten zwar keine Steuererleichterung, diese Treibstoffe sind dafür aber etwa 20 Prozent günstiger als die segregierten Brenn- und Treibstoffe und können über Kompensationsmassnahmen gefördert werden. Von daher, denke ich, wäre Ihrem Anliegen Rechnung getragen.

Speiseabfälle sind natürlich erlaubt. Bei Nahrungsmitteln ist gemeint, dass es keine Veresterung von Stärke aus Weizen oder Mais geben soll. Bei Speiseabfällen ist eine beschränkte Menge realisierbar. Aber ich denke, über das CO2-Gesetz finden wir eine Möglichkeit.

Herzog Eva · P-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Präsidentin (Herzog Eva, Präsidentin): Damit ist das Geschäft erledigt.