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Erneuerbare Energien und wirtschaftliche Entwicklung höher gewichten als Behördeninventare ohne demokratische Legitimation

Herzog Eva · P-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Präsidentin (Herzog Eva, Präsidentin): Es liegt Ihnen ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Die Kommission beantragt mit 9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.

Engler Stefan · 2VP-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Die parlamentarische Initiative Salzmann verlangt, dass über eine Gesetzesänderung erreicht wird, dass Bauten und Anlagen für erneuerbare Energien in Schutzinventaren nur dann verhindert werden können, wenn die Inventare von einem Parlament genehmigt worden sind. Mit der zweiten Forderung verlangt die parlamentarische Initiative zudem den Bestandesschutz von rechtmässig bestehenden Anlagen und Bauten von öffentlichem Interesse.

Ihre Kommission hat sich zum zweiten Mal mit dieser parlamentarischen Initiative befasst. In der ersten Vorprüfung war Ihre UREK zum Schluss gekommen, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben, womit sie auch einen Handlungsbedarf anerkannt hatte. Die Schwesterkommission, die UREK-N, beschloss allerdings am 26. Juni 2023 mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Als Folge davon wurde eine zweite Beratung in Ihrer UREK notwendig.

Nachdem zwischenzeitlich gerade im Bereich der raumplanerischen Interessenabwägung für Energieerzeugungsanlagen durch die Annahme des Energiegesetzes ein neues Fundament geschaffen worden ist und in diesem Zusammenhang das nationale Interesse an der erneuerbaren Energiegewinnung ein höheres Gewicht erhalten hat, ist die UREK jetzt zum Schluss gekommen, diese Piste nicht weiterverfolgen zu wollen. Sie beantragt Ihnen deshalb, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Das heisst allerdings nicht, dass sich Ihre UREK nicht weiter mit den Fragen der Legitimation, der Verbindlichkeit und der Wirkungen von Schutzinventaren befassen will.

In den Kantonen hört man oft die Kritik eines Spiessrutenlaufs durch Bundesinventare oder einer Regulierung durch die Hintertüre. Dieser Kritik will Ihre Kommission auf den Grund gehen. Dabei stellt sich eine ganze Reihe von Fragen. Beispielsweise stellt sich die Frage, wie sich die bundesgerichtliche Rechtsprechung zu den Bundesaufgaben, bei deren Erfüllung Bund und Kantone unmittelbar an die Bundesinventare gebunden sind, entwickelt hat. Diesbezüglich stelle ich fest, dass im Verlauf der letzten Jahre der Begriff der Bundesaufgabe immer weiter gefasst wurde, entsprechend wurden auch die Einschränkungen immer grösser.

Als zweites Thema ist die durch die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission zu treffende Konkretisierung des jeweiligen Schutzziels vertieft zu überprüfen; auch in diesem Punkt hat in den vergangenen Jahren eine Entwicklung stattgefunden. Auch die Ermittlung und die Kriterien des nationalen Interesses werden massgeblich von der bundesgerichtlichen Rechtsprechung entwickelt.

Anknüpfend an die parlamentarische Initiative Salzmann wird man auch der Delegation von Kompetenzen bis auf die Stufe von Bundesämtern auf den Grund gehen müssen. Das betrifft das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz, das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler wie auch das Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz. Wir wollen uns ein Bild darüber machen, bis auf welche Stufe diese Delegationen erfolgt sind und aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage Anordnungen erfolgt sind. Auch die Frage des Besitzstandes vorbestandener Bauten, wenn ein solches Inventar später errichtet wird, soll uns interessieren, und entsprechend wollen wir auch in diesem Thema eine Vertiefung erreichen.

Im abgelehnten indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitäts-Initiative schlug der Bundesrat selber Anpassungen des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz vor, etwa zur Berücksichtigung der Inventare des Bundes bei der Erfüllung von kantonalen Aufgaben. Auch mit diesem Bereich sollten wir uns vertiefter auseinandersetzen.

Zusammenfassend: Ihre UREK ist der Meinung, dass es bei den Schutzinventaren durchaus Themen gibt, deren wir uns annehmen sollten, aber nicht auf dem Weg dieser parlamentarischen Initiative.

Salzmann Werner · Mit-M · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich gehe mit der Kommission einig, dass Ziffer 1 mit dem Mantelerlass nun weitgehend erfüllt ist.

Ob eine Landschaft oder ein Ortsbild besonders schützenswert ist, ob ein Hochmoor, ein Auengebiet usw. vorliegt, steht lediglich im Anhang zur entsprechenden Verordnung; ich nenne die Verordnung über das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler, die Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS), die Hochmoorverordnung und die Auenverordnung. Der Bundesrat als Verordnunggeber und praktisch wohl das Fachamt als vorbereitende Instanz legen demnach fest, wo sich die besonders schützenswerten Gebiete und Objekte befinden, die dann kraft der Artikel 3 und 5 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz eine so hohe Bedeutung haben, die rechtsstaatlich und demokratiepolitisch fragwürdig ist. Für Land in Schutzgebieten gilt praktisch ein Bauverbot, und bei jeder Konzessionserneuerung müssen Beeinträchtigungen soweit möglich vermieden werden, was einen neuerlichen Spiessrutenlauf darstellen wird, wie das Kommissionssprecher Stefan Engler erwähnt hat.

Zum Fazit: Diese denkbar weitestgehenden Beschränkungen der Eigentumsgarantie und auch der Wirtschaftsfreiheit fussen damit letztlich auf einem blossen Anhang zu einer Verordnung. Wenn wir uns vergegenwärtigen, wie hoch die Messlatte sonst für Grundrechtseingriffe ist, erscheint das unverständlich. Mit Blick auf die schwerwiegenden Auswirkungen der Inventarisierung auf private Interessen, also auf die Gewerbetätigkeit und das Eigentum, sowie auf das öffentliche Interesse, vor allem das Antreiben der Energiewende, sollte die Inventarisierung selbst Gegenstand von Gesetzen sein. Als Praxisbeispiel nenne ich den Fall Balsthal (SO), wo die dringend nötige Umfahrung Klus gemäss Verwaltungsgericht Solothurn nicht gebaut werden kann. Wie weit das Verfahren vor Bundesgericht ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Es wurde diesbezüglich irgendwann einfach entschieden, dass Balsthal bzw. Klus ein Ortsbild von nationaler Bedeutung habe.

Allein die riesige Liste inventarisierter Objekte, also Ortsbilder, in der VISOS zeigt, dass es längst nicht mehr nur darum geht, Städte wie Bern oder ein Bijou wie Erlach unter Schutz zu stellen. Anlagen, die in Gebieten stehen, die unter Schutz gestellt werden, sollten weiterbetrieben und erneuert werden können, auch wenn sie in Schutzgebieten stehen - natürlich nur, wenn es sich um rechtmässig bestehende Anlagen handelt.

Das Beispiel des Campingplatzes Fanel in Gampelen ist eigentlich recht anschaulich. Mehrere Verordnungen zu Naturschutzinventaren sehen vor, dass bestehende Beeinträchtigungen von Schutzobjekten bei jeder sich bietenden Gelegenheit so weit als möglich rückgängig gemacht werden: zum Beispiel Artikel 8 der Hochmoorverordnung für Hoch- und Übergangsmoore, Artikel 8 der Auenverordnung für Auen und Artikel 8 der Flachmoorverordnung für Flachmoore. Wird eine Konzession erneuert oder läuft ein Vertragsverhältnis aus, besteht - wie eben in Gampelen - das Risiko, dass bei einer Weiterführung analog einem Neubau geprüft wird, ob Beeinträchtigungen rückgängig gemacht werden können.

Das Erstaunliche am Beispiel Gampelen: Das Gebiet wird unter Schutz gestellt, weil es für viele Vogelarten wichtig sei. Just daneben, auf dem Kantonsgebiet Neuenburg, befindet sich eine Badeanlage für freie Körperkultur, welche unbeanstandet weitergeführt werden kann. Ich habe keine Erklärung für einen solchen willkürlichen Entscheid. Mein einziges Fazit: Nackte Menschen vertreiben Vögel weniger als Angezogene. Aber Spass beiseite: Ich verstehe die Argumentation der Kommission, dass nicht jedes Schutzgebiet durch ein Parlament bewilligt werden kann. Jedoch sollte mindestens eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, damit grosse Schutzgebiete demokratisch abgesegnet und kleine Schutzgebiete dem Gesetzgeber zur Kenntnis gebracht werden können. Ich werde mir vorbehalten, weitere Vorstösse einzureichen, sofern nichts am Ist-Zustand geändert wird.

In diesem Sinne bitte ich Sie, sich dem Antrag der Kommission anzuschliessen.

Herzog Eva · P-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Präsidentin (Herzog Eva, Präsidentin): Herr Salzmann schliesst sich dem Antrag der Kommission an.

Der Initiative wird keine Folge gegeben

Il n'est pas donné suite à l'initiative