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Kein Asyl mehr für Personen aus international anerkannten Rechtsstaaten, welche der Europäischen Menschenrechtskonvention unterstellt sind

Herzog Eva · P-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Antrag der Mehrheit

Ablehnung der Motion

Antrag der Minderheit

(Schwander, Friedli Esther)

Annahme der Motion

Proposition de la majorité

Rejeter la motion

Proposition de la minorité

(Schwander, Friedli Esther)

Adopter la motion

Präsidentin (Herzog Eva, Präsidentin): Es liegt Ihnen ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Caroni Andrea · 1VP-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion

Am 13. März 2024 haben Sie Ihrer Kommission diese Motion zur Vorprüfung zugewiesen, und schon am Tag darauf, am 14. März, hat der Nationalrat eine gleichlautende Motion Heer mit 120 zu 65 Stimmen abgelehnt. Wir aber haben die Motion Chiesa in der Kommission natürlich weiterbehandelt, und zwar am 30. April. Wir beantragen Ihnen mit 8 zu 2 Stimmen und im Einklang mit dem Bundesrat die Ablehnung.

Die Motion verlangt, dass die Schweiz Personen aus Mitgliedstaaten des Europarates generell kein Asyl mehr gewähren soll. Als Begründung führt die Motion an, dass die Mitgliedstaaten der EMRK unterstehen und, ich zitiere, "international als Rechtsstaaten gelten". Nun ist leider diese Begründung ein Kurzschluss. Es wäre nur allzu schön, wenn ein Staat, nur weil er dem Europarat beigetreten ist, nie mehr einen Asylgrund liefern würde. Das ist nicht der Fall. Zum einen finden sich zwar die allermeisten Europaratsstaaten auch auf der bundesrätlichen Liste der verfolgungssicheren Staaten, doch gemäss Asylgesetz und Flüchtlingskonvention sind auch bei solchen Staaten Gesuche individuell zu prüfen, wenn auch mit einem vereinfachten Verfahren; Rückschiebungen in einen Staat, in dem Folter droht, sind aufgrund von zwingendem Völkerrecht ohnehin verboten. Zum andern, und das wiegt noch schwerer, sind sieben Mitgliedstaaten des Europarates gar nicht auf dieser bundesrätlichen Liste, und zwar nicht aus Willkür, sondern begründet. Im Zentrum - auch des Motionstextes - steht dabei die Türkei.

Die Motion zielt ja primär darauf ab, Asylgesuche aus der Türkei nicht mehr zuzulassen, eben mit der Begründung, die Türkei sei als Mitglied des Europarates ein international anerkannter Rechtsstaat. Aber hier wird der Kurzschluss, den die Motion zieht, offensichtlich, denn leider sind nicht magisch alle Fluchtgründe verschwunden, nur weil die Türkei Mitglied der EMRK ist. Die Menschenrechtslage in der Türkei ist kritisch. Vor dem erwähnten Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte waren per Ende März dieses Jahres fast 24 000 Fälle mit Beschwerden gegen das Land hängig. Auch die EU sieht die Menschenrechtslage in der Türkei zunehmend als Hindernis für den Beitrittsprozess, der sich bereits seit 25 Jahren hinzieht. Die Türkei verfolgt politisch nicht genehme Personen, entsprechend haben letztes Jahr fast 7000 Personen aus der Türkei in der Schweiz Asylgesuche gestellt; 46 Prozent haben Asyl erhalten, weil sie eben in der Türkei verfolgt werden.

Vor diesem Hintergrund nun holzschnittartig zu sagen, wie es die Motion tut, die Türkei sei ein, ich zitiere den Motionstitel, "international anerkannter Rechtsstaat", ist im besten Falle naiv, um nicht zu sagen etwas zynisch. Übrigens zur Erinnerung: Bis zu seinem Ausschluss vor zwei Jahren war auch Russland Mitglied des Europarates, und es würde wohl auch niemand behaupten, Russland sei nur wegen dieser Mitgliedschaft bis vor zwei Jahren ein international anerkannter Rechtsstaat gewesen.

Das Fazit Ihrer Kommission: Die Mitgliedschaft im Europarat ist ein starkes Indiz für Rechtsstaatlichkeit, das der Bundesrat bei seiner Liste natürlich auch berücksichtigt. Die Mitgliedschaft ist aber eben nur ein Indiz und kein Garant dafür, dass der jeweilige Staat niemanden verfolgt, weshalb das Asylrecht eine Einzelfallprüfung vorsieht. Bezüglich Non-Refoulement in Folterstaaten ist dies sogar zwingendes Völkerrecht.

Wie der Bundesrat beantragt deshalb auch Ihre Kommission mit 8 zu 2 Stimmen die Ablehnung der Motion, so, wie der Nationalrat die gleichlautende Motion Heer abgelehnt hat. Danke, wenn auch Sie die Motion ablehnen.

Chiesa Marco · Mit-M · Ständerat · Tessin · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Questa mozione incarica il Consiglio federale di adottare provvedimenti affinché le persone provenienti da Stati membri del Consiglio d'Europa non possano più ottenere asilo in Svizzera. Secondo il Dipartimento federale degli esteri, i 46 Stati membri del Consiglio d'Europa promuovono i diritti umani, la democrazia e l'uguaglianza giuridica. I paesi del Consiglio d'Europa hanno sottoscritto la Convenzione europea dei diritti dell'uomo e sul piano internazionale sono considerati Stati di diritto.

La Convention européenne des droits de l'homme (CEDH) est, pour ces Etats, la base permettant de garantir l'Etat de droit, de respecter les droits de l'homme et de préserver la démocratie.

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist ein internationaler Vertrag, der 1950 verabschiedet wurde und 1953 in Kraft trat. Sie ist die erste Konvention des Europarates, die sich mit dem Schutz von Menschenrechten befasst. Die Staaten müssen die Konvention ratifizieren, um der Organisation beitreten zu können. Die Konvention schützt das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit, das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, das Recht auf freie Meinungsäusserung, die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, das Recht auf ein faires Verfahren bei Zivil- und Strafsachen. Unter anderem verbietet sie Folgendes: Folter, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, willkürliche und gesetzwidrige Freiheitsentziehung, Diskriminierung bei der Ausübung von Rechten und Freiheiten, die von der Konvention geschützt werden, und die Todesstrafe.

Die EMRK beruft sich direkt auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die 1948 von der Vollversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde.

Vous le savez, la Turquie est devenue membre du Conseil de l'Europe bien avant la Suisse. Aujourd'hui, le deuxième plus grand nombre de demandes d'asile nous vient de Turquie, un pays qui a signé la Convention européenne des droits de l'homme et qui est soumis à l'accord de Strasbourg, tout comme la Suisse. Pourtant, le Conseil fédéral affirme que la Turquie n'est pas un pays tiers sûr. Si le Conseil fédéral est de cet avis, il est fondamental d'intervenir au sein du Conseil d'Europe et du comité des ministres afin d'exclure la Turquie du Conseil de l'Europe; ce serait la suite logique. Vous ne pouvez pas tenir un double discours, d'une part, en disant que la Turquie ne respecte pas les droits de l'homme et, d'autre part, ne pas l'exclure du Conseil de l'Europe. Il y a une certaine hypocrisie. Dans cette salle, on entend défendre les accords internationaux. On est au courant que la Turquie est un membre fondateur du Conseil de l'Europe. On sait que ce pays a également signé ce traité. Nous ne pouvons pas dire que la Turquie n'est pas un Etat de droit. Or, c'est bien ce que l'on ferait en acceptant les demandes d'asile des personnes venant de Turquie.

Per questi motivi chiedo di accogliere la seguente mozione e di mettere fine a questa doppia morale.

Schwander Pirmin · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Meines Erachtens verlangt die Motion etwas Selbstverständliches. Wenn der Kommissionssprecher jetzt die Absichten des Motionärs als naiv und zynisch qualifiziert, finde ich das, salopp gesagt, sehr populistisch formuliert. Warum? Es ist bereits angetönt worden, aber ich möchte hier wiederholen, was der Motionär gesagt hat: Die Mitgliedstaaten des Europarates sind Rechtsstaaten. Als betroffene Personen aus einem solchen Rechtsstaat haben wir Rechtsweggarantien. Wenn uns die Gesetze in einem solchen Staat nicht passen, dann ist das dasselbe, wie wenn eine ausländische Person in die Schweiz kommt und ihr die Gesetzgebung hier nicht passt. Wir können nicht eingreifen, wenn uns die harten Strafen in einem Land nicht passen. Das hat aber nichts mit Rechtsweggarantie zu tun. Die Rechtsweggarantie ist in einem Rechtsstaat gewährleistet. Die EMRK gibt ja auch einen zusätzlichen Schutz. Sie können sich am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wehren, das sind Abwehrrechte.

Ich gehe mit der Kommissionsmehrheit einig, wenn sie sagt, jede Person könne, auch wenn sie aus einem verfolgungssicheren Staat komme, ein Asylgesuch stellen und habe ein Anrecht auf eine Einzelfallprüfung. Aber ich frage mich bei 7000 Asylgesuchen aus der Türkei schon, ob das Einzelfälle sind. Da müssen Sie ja davon ausgehen, dass es in diesem Land eine systematische Verfolgung von Gruppen gibt. Wenn es so wäre, müssten wir uns als Schweiz dafür einsetzen, dass das Land von der EMRK ausgeschlossen wird. Das wäre doch der Weg. Wenn ein Mitgliedstaat des Europarates, ein sogenannter Rechtsstaat, Leute systematisch verfolgt, können wir doch das Problem nicht lösen, indem wir die Leute hier aufnehmen. Das ist ein Fass ohne Boden. Da müssen wir politisch entsprechend agieren. Es kann ja nicht sein, dass alle Länder auf der einen Seite Abkommen mit der Türkei schliessen, auch im Bereich Migration, aber auf der anderen Seite sagen: Ja, sie verfolgen dort Leute. Diese Haltung verstehe ich, gelinde gesagt, generell nicht.

Jetzt stellt sich die Frage, welches die Kriterien sind, wenn der Bundesrat kommt und sagt, er nehme ein bestimmtes Land nicht auf die Liste der verfolgungssicheren Staaten. Welches sind die Kriterien? Sie sind meines Erachtens sehr subjektiv. Ich kann Ihnen sagen, auch in der Schweiz gibt es politisch Verfolgte. Ich kann mich selbst als Beispiel anführen: Ich wurde zwischen 2016 und 2019 verfolgt, weil ich mich für ein rechtloses neugeborenes Kind eingesetzt hatte. Man versuchte, ein krasses Strafverfahren gegen mich einzuleiten. Das hat nicht nur meine Gesundheit ruiniert. Es hat mich aufgeregt, dass die Immunitätskommission des Nationalrates und die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates nicht gesehen haben, dass ich eigentlich des Schutzes vor dem Rechtsstaat bedurft hätte. Es wurde gesagt, ich müsse mich dem Rechtsstaat stellen. Die Hürden sind sehr hoch. Ich sehe nicht ein, warum die Hürden für ein anderes Land, wenn es darum geht, als verfolgungssicherer Staat zu gelten, plötzlich tiefer sein sollen.

Also, Herr Bundesrat, entweder gehen wir hin und sagen, jetzt müssen wir alles daransetzen, dass ein bestimmtes Land nicht mehr bei der EMRK mitmachen kann, oder wir sagen, diese Leute haben in ihrem Land die Rechtsweggarantie, sie haben sogar den Schutz der EMRK, und wir schauen, dass die Leute aus einem solchen Land eben nicht auf Anhieb Asyl bekommen. Wir sollten uns also für die eine oder die andere Richtung entscheiden - beides geht meines Erachtens nicht. Weil meines Erachtens nicht beide Wege möglich sind, bitte ich Sie, die Motion zu unterstützen.

Ich erinnere daran: Wir haben im Ständerat jetzt bereits bezüglich Eritrea und Afghanistan entgegen der Bundesratsmeinung entschieden - hier im Ständerat. Wir werden heute noch über den Schutzstatus S, über Migrationsabkommen, über Bezahlkarten usw. entscheiden. Mich nimmt wunder, wie wir uns dann verhalten werden. Ich glaube, wir müssen im Bereich Migration und Asyl jetzt Nägel mit Köpfen machen. Die Kantone sind mit ihren Kapazitäten am Anschlag. Natürlich, ich stelle auch fest, dass die Bevölkerung das mehr oder weniger noch mitträgt; ich sage ausdrücklich "noch". Ich bin aber auch der Meinung, dass die Stimmung umschlagen wird, wenn wir keine Lösungen haben. Ich habe Ihnen, Herr Bundesrat, auch schon gesagt, dass das aus meiner Sicht die grösste Gefahr ist. Wenn in der Mehrheit der Bevölkerung plötzlich die Stimmung kippt, haben wir ein zusätzliches Problem. Das möchte ich nicht, und deshalb müssen wir Nägel mit Köpfen machen.

Ich bitte Sie, der Motion zuzustimmen.

Juillard Charles · Mit-M · Ständerat · Jura · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Après avoir entendu le développement de M. Chiesa, j'aimerais apporter quelques éléments de réflexion. Monsieur Chiesa, vous le savez, la vie n'est pas faite de blanc ou de noir, la vie est faite de nuances, plus ou moins foncées, plus ou moins grises. Elle est faite de compromis, de discussions et de solutions à trouver. Il en va de même en politique. On ne peut pas avoir des avis absolument tranchés sur tout. Nous avons des intérêts à défendre, avec des amis qui ont tantôt des intérêts communs avec nous et tantôt des intérêts divergents avec nous.

Vous avez raison sur un point: concernant les pays qui ont signé la convention et qui sont membres du Conseil de l'Europe, on devrait pouvoir attendre d'eux qu'ils soient des exemples en la matière. Vous avez donné l'exemple de la Turquie. Il est vrai que l'on peut parfois en douter. Cependant, devons-nous les exclure et les mettre à l'index pour cela? Ou devons-nous plutôt regarder la situation sous l'angle des intérêts que nous avons à défendre pour notre propre population et notre propre sécurité?

On sait à quel point la Turquie est un élément fondamental dans la politique d'asile européenne. On sait à quel point, si elle ouvre plus ou moins ses frontières, nous voyons les vagues de migration arriver ou se tarir. Dans ce contexte, nous devons trouver ce compromis. Nous devons faire cette pesée d'intérêts. C'est la raison pour laquelle si, intellectuellement, je suis d'accord avec vous sur le fait que l'on devrait exclure la Turquie du Conseil de l'Europe, je dirais que, par sa situation géostratégique et géopolitique, nous avons besoin qu'elle comprenne également l'effort général et qu'elle y participe.

C'est la raison pour laquelle il faut vivre avec quelques imperfections, comme nous vivons toutes et tous avec certaines imperfections de notre propre démocratie et de notre propre situation politique en Suisse. C'est la raison pour laquelle, en ce qui me concerne en tout cas, je ne pourrai pas soutenir votre motion.

Caroni Andrea · 1VP-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion

Nach den Voten des Motionärs und des Minderheitssprechers gebe ich abschliessend noch die Sicht der Kommission wieder. Ich glaube, in einer perfekten Welt würde eine Ebene genügen: Man hat die EMRK, die Staaten unterschreiben sie, sie halten sie zu hundert Prozent ein, Folter ist verboten, Verfolgung ist verboten. Da hätten Sie nie einen Asylfall, da bräuchten Sie in der Tat nicht auch noch in der Schweiz die Verfolgung zu prüfen. Aber in einer nicht ganz so perfekten Welt haben Sie halt Mitgliedstaaten der EMRK - bis vor zwei Jahren Russland, aktuell die Türkei -, die nicht in allen individuellen Fällen einhalten, was sie international versprochen haben, sogar dann nicht, wenn sie es nachher entsprechend umsetzen müssen. Daher gibt es diese zweite, individuelle Ebene, indem wir einem Menschen, der in der Türkei verfolgt wird, dem vielleicht Folter droht, sagen: Wir geben dir Asyl gemäss Flüchtlingskonvention, weil das System, das dich in deinem Land schützen sollte, nicht funktioniert.

Herr Schwander hat es mit seiner Illustration ja überspitzt auf den Punkt gebracht, Herr Chiesa: Er fühlt sich sogar in der Schweiz, die menschenrechtlich gesehen zehn Ligen höher spielt als die Türkei, individuell verfolgt. Das lasse ich so stehen. Aber ich meine, wenn man das sagen kann, dann muss man ja umso mehr Verständnis dafür aufbringen, dass sich Menschen in der Türkei, die eben menschenrechtlich in einer eher tieferen Liga spielt, trotz EMRK-Schutz verfolgt fühlen können.

Jetzt komme ich zur Frage, die Herr Chiesa zum Schluss noch aufgeworfen hat: Müsste man denn nicht umgekehrt sagen, dass wir diese Menschen individuell schützen, aber dass das System nicht funktioniert und dass die Türkei wie Russland rausgeworfen werden müsste? Das wäre eine ganz andere Debatte. Man muss sich einfach vor Augen führen, dass man diesen Menschen dann jenen Schutz wegnimmt, den sie dort haben. Heute haben wir zwei Schutznetze: die EMRK und unser Asylrecht. Hier wollen Sie das Asylrecht wegnehmen. Die andere Debatte wäre die Frage, ob Sie den EMRK-Schutz wegnehmen wollen. Ich würde beides belassen, denn es ergänzt sich.

Chiesa Marco · Mit-M · Ständerat · Tessin · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ho chiesto la parola semplicemente perché mi viene da dire, dopo aver ascoltato gli interventi, che dobbiamo concludere che la Convenzione europea dei diritti dell'uomo sia semplicemente carta straccia. È carta straccia perché se ci sono dei paesi che comunque possono permettersi di non rispettarla - perché ci sono delle zone grigie -, allora non ha nessun senso aver un consiglio d'Europa, non ha nessun senso avere dei garanti dei diritti, non ha nessun senso parlare di Stati di diritto.

Qui siamo confrontati con la Turchia. Sono 7000 o 8000 persone che dalla Turchia vengono nel nostro paese per domandare lo statuto di rifugiato. Allo stesso tempo la Turchia ha firmato delle convenzioni che nessuno di noi è in grado di far rispettare.

Ritengo che non ha nessun senso avere delle istituzioni internazionali che non sono in grado di far rispettare le cose che i paesi hanno firmato.

Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt

Die Motion verlangt, dass Personen, die aus Mitgliedstaaten des Europarates stammen, in der Schweiz kein Asyl mehr erhalten. Die Kommission des Ständerates hat diese Motion am 30. April 2024 deutlich abgelehnt, und die gleichlautende Motion Heer 23.4401 wurde vom Nationalrat am 14. März 2024 abgelehnt.

Das schweizerische Asylgesetz sieht vor, dass jedes Ersuchen um Schutz vor Verfolgung als Asylgesuch gilt und vom Staatssekretariat für Migration individuell geprüft wird. Gemäss Artikel 6a Absatz 2 des Asylgesetzes kann der Bundesrat Staaten bezeichnen, welche als verfolgungssicher gelten, sogenannte Safe Countries. Massgebend für die Beurteilung der Situation in einem Land sind insbesondere die aktuelle politische Lage und die Menschenrechtssituation.

Der Menschenrechtsstandard wird dabei nicht an der EMRK gemessen, aber subjektiv ist die Bemessung nicht, Herr Schwander, sie richtet sich an der International Covenant on Civil and Political Rights der UNO aus, die am 16. Dezember 1966 verabschiedet wurde. Das gilt nicht nur für die Schweiz, das gilt auch für die anderen Europaratsstaaten.

Ein Staat muss gewährleisten, dass die politische Situation stabil ist. Bei der Beurteilung werden auch die Massnahmen eines Staates zur Aufarbeitung der Vergangenheit sowie zur Verbesserung der Menschenrechtssituation berücksichtigt. Wird ein Staat vom Bundesrat als verfolgungssicher bezeichnet, besteht die gesetzliche Regelvermutung, dass keine relevante staatliche Verfolgung stattfindet und dass der Schutz vor nichtstaatlicher Verfolgung gewährleistet ist.

Asylgesuche von Personen aus verfolgungssicheren Staaten werden deshalb in der Regel abgelehnt. Dabei handelt es sich jedoch nicht um einen Automatismus, denn auch gegenüber Personen aus verfolgungssicheren Staaten muss die Schweiz ihre verfassungs- und völkerrechtlichen Verpflichtungen stets einhalten. Ergeben sich im Einzelfall während der Anhörung oder aus den Akten konkrete Hinweise, die die Regelvermutung der Verfolgungssicherheit umstossen könnten, überprüft das SEM diese Hinweise auch bei verfolgungssicheren Staaten. Sofern die Anforderungen an die Flüchtlingseigenschaft gemäss dem Asylgesetz und der Flüchtlingskonvention erfüllt sind, wird die Person als Flüchtling anerkannt. Liegen keine solchen Hinweise vor, lehnt das SEM das Asylgesuch gestützt auf die Regelvermutung ab. Im Anschluss an eine solche Ablehnung muss geprüft werden, ob Wegweisungsvollzugshindernisse vorliegen. Der Wegweisungsvollzug darf nur angeordnet werden, wenn er völkerrechtlich zulässig, humanitär zumutbar und technisch möglich ist.

Der Bundesrat hat die meisten Europaratsstaaten als verfolgungssichere Heimat- oder Herkunftsstaaten bezeichnet, aber nicht alle. Nicht auf der Liste stehen Armenien, Aserbaidschan, die Ukraine und die Türkei. Diese Länder haben zwar die EMRK ratifiziert, gelten zum heutigen Zeitpunkt jedoch nach schweizerischem Asylgesetz nicht als verfolgungssichere Staaten. Deshalb muss im Asylverfahren bei Personen aus diesen Staaten in jedem Einzelfall geprüft werden, ob die betroffenen Personen einer flüchtlingsrechtlich relevanten Verfolgung ausgesetzt sind. Ist dies nicht der Fall, muss aufgrund des verfassungs- und völkerrechtlich verankerten Non-Refoulement-Gebotes geprüft werden, ob sie in ihren Heimat- oder Herkunftsstaat zurückgeschickt werden können.

Armenien und Aserbaidschan zählten im Jahr 2023 zu den Herkunftsländern mit sehr wenigen Asylgesuchen, keinen Asylgewährungen und einer tiefen Schutzquote. Demgegenüber beliefen sich 2023 die Asylgesuche von türkischen Staatsangehörigen auf gut 6800. Von Januar bis April 2024 waren es 1450 Asylgesuche. Die Türkei stand damit 2023 und in den ersten vier Monaten des Jahres 2024 auf Platz zwei der wichtigsten Herkunftsländer asylsuchender Personen. Gleichzeitig stellte das SEM bei der Hälfte der türkischen Personen, die 2023 einen Asylentscheid erhielten, einen Schutzbedarf fest. 2023 wurde in rund 46 Prozent der Fälle die Flüchtlingseigenschaft anerkannt und Asyl gewährt. In rund 4 Prozent der Fälle wurde eine vorläufige Aufnahme angeordnet.

Im Übrigen schloss der Europarat im Januar 2024 die aserbaidschanischen Abgeordneten für ein Jahr aus der Versammlung aus. Begründet wurde dies mit der schlechten Menschenrechtslage. Auch dies ist ein wichtiger Hinweis: Dass ein Staat zum Europarat gehört, bedeutet noch nicht, dass die Menschenrechtslage dort gut ist.

Ich fasse zusammen: Nicht alle Mitgliedstaaten des Europarates wurden vom Bundesrat als verfolgungssichere Heimat- und Herkunftsstaaten bezeichnet. Aktuell zählen noch immer vier Europaratsstaaten nicht zu den Safe Countries, darunter die Türkei. Zudem müssen sämtliche Asylgesuche, selbst jene von Personen aus Safe Countries, in einem Asylverfahren einzelfallspezifisch geprüft werden. Dabei sind Hinweise auf eine flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgung in jedem Fall sorgfältig abzuklären.

In diesem Sinne beantragt Ihnen der Bundesrat die Ablehnung der vorliegenden Motion.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 8 Stimmen

Dagegen ... 30 Stimmen

(5 Enthaltungen)