03.3246

Südanflug auf den Flughafen Zürich

Plattner Gian-Reto · Mit-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Der Bundesrat beantragt, die Ziffer 1 der Empfehlung abzulehnen und die Ziffer 2 als erfüllt abzuschreiben. Die Kommission beantragt, beide Ziffern zu überweisen.

Pfisterer Thomas · Mit-M · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion

Danke, Herr Bundesrat, dass Sie dieses Anliegen, die Rechtsverfahren zu koordinieren, aufgenommen haben. Das ist damit erledigt.

Das zweite Anliegen betrifft die Vereinbarung mit Deutschland via Themenkreis Südanflüge. Das bekämpft der Bundesrat. Nach allem, was wir wissen, kann man die Frage stellen: Warum bekämpfen Sie das eigentlich? Das Hauptanliegen der Empfehlung ist es, eine neue Vereinbarung mit Deutschland zu erreichen. Ihre Kommission hat den Bundesrat dazu eingeladen. Mindestens im Sinne einer Übergangslösung haben Sie das am 26. Juni schon erreicht, Herr Bundesrat; das ist ein beachtlicher Erfolg. Dafür haben wir Ihnen zu danken und dazu haben wir Ihnen zu gratulieren. Insoweit ist die Empfehlung ja bereits erfüllt, und offensichtlich sind sich der Bundesrat und die deutsche Regierung einig, dass nach den Rechtsverfahren eine politische Lösung gefunden werden muss - damit ist doch offenbar auch ein Vertrag gemeint. So sind jedenfalls die Äusserungen in der Presse beim Besuch von Herrn Bundeskanzler Schröder zu verstehen. Also besteht auch hier Übereinstimmung mit dem Anliegen der Empfehlung. Ich meine also, sie sei nach wie vor begründet.

Weiter geht es nicht nur um die Vereinbarung, sondern um das Thema der Südanflüge. Sie gehen auch davon aus, dass als Übergangslösung Südanflüge wegen der deutschen Verordnung unvermeidbar sind. So lautet auch Ihre Vereinbarung vom 26. Juni dieses Jahres. Genauso stellte die Kommission fest, "zurzeit" sei die deutsche Verordnung eine Randbedingung, und es müsse davon ausgegangen werden. Also sei die Schweiz dazu gezwungen, landesintern eine Lösung zu finden. Der Flughafen ist selbstverständlich für die Wirtschaft, für die Arbeitsplätze, aber auch staatspolitisch nach wie vor nötig, als Tor des kleinen Landes zur weiten Welt. Wenn man den Flughafen bejaht, dann muss man auch mit dem Lärm irgendwie zurande kommen. Alle müssen einen Teil übernehmen: die Nachbarn, aber auch Teile des Kantons Zürich, die südlich des Flughafens liegen - das, was man als "Zürich Süd" bezeichnen kann. Dies selbstverständlich nur unter dem Vorbehalt, dass die Sicherheitsanforderungen erfüllt sind.

Es geht bei dieser Empfehlung in keiner Art und Weise um irgend eine Aktion gegen Betroffene im Raum "Zürich Süd". Wir alle sitzen doch im selben Boot; es ist völlig klar, dass die Erwartungen der Bevölkerung in diesem Teil des Kantons Zürich enttäuscht wurden. Das ist so. Die Betroffenen hatten aus ihrer Sicht genügend Anlass zu glauben, sie seien vom Fluglärm verschont, und stellen jetzt fest, dass das nicht mehr zutrifft, zumindest "zurzeit" nicht mehr zutrifft. Sie wussten kaum, dass die bisherige Lärmverteilung auf einer diskutablen Rechtsgrundlage und auf einer diskutablen Absprache beruhte. Das gilt aber natürlich genau gleich für andere Betroffene in den Nachbarkantonen, vorab Schaffhausen, Thurgau, St. Gallen und Aargau. Ihre Kommission verlangte nichts anderes als die Möglichkeit einer gleichmässigen Lastenverteilung. Sie sprach in ihrer Empfehlung von "können" und von "erreichbar". An sich heisst das, dass man auf den Weg einer selbstverständlichen freundeidgenössischen Verständigung verwiesen hat. Es geht um keinerlei Privilegien, von niemandem! Nochmals: Alle sitzen im gleichen Boot.

Insofern sind die Anliegen der Empfehlung nach wie vor begründet; es geht also erstens um die Vereinbarung, zweitens um die Südanflüge und drittens darum, Konsens- und Mediationsverfahren aufzunehmen; das haben Sie ja getan, Herr Bundesrat. Auch hier liegt damit die Empfehlung genau auf der richtigen Linie. Auch das vierte Anliegen der Empfehlung, das Verfahren zu beschleunigen, haben Sie mit der Vereinbarung vom 26. Juni 2003 und dem Entscheid des Departementes bzw. des Bazl vom 23. Juni 2003 und der aufschiebenden Wirkung aufgenommen. Es geht darum, rasch Rechtssicherheit zu schaffen. Das hat uns der Zürcher Volkswirtschaftsdirektor jüngst in der Kommission wieder erklärt. Auch hier ist die Empfehlung begründet. Es besteht auch in Zukunft ein Zeitdruck aufgrund folgender Termine: 30. Oktober dieses Jahres, 30. April und 31. Oktober des nächstens Jahres. Schliesslich haben Sie ja auch das fünfte Anliegen der Empfehlung - die Bitte, der Bund möge sich engagieren und der Gesamtbundesrat möge den Vorsteher des UVEK in jedem Fall unterstützen - aufgenommen, wenn wir an den Besuch von Herrn Bundeskanzler Schröder denken. Auch in dieser Hinsicht meine ich, dass die Empfehlung nach wie vor begründet sei und dass Sie sie ja bereits umsetzen.

Der Hinweis in der Antwort des Bundesrates, es sei Sache von Unique, die Gesuche einzureichen, überzeugt in dieser absoluten Form doch wohl nicht ganz. Wir wissen, wie Baubewilligungsbehörden landauf, landab mit Gesuchstellern umgehen. Sie haben allenfalls nach dem Gebot der Fairness dem Gesuchsteller zu sagen: Diese Form des Gesuchs können wir nicht akzeptieren; wenn Sie das Gesuch so und so abändern, dann finden wir den Weg gemeinsam. Es ist ja selbstverständlich auch vom Bazl zu erwarten, dass ein solches Gespräch als Gebot der Fairness ermöglicht wird; und das funktioniert nach meinem Wissen so. Es bestehen insofern Kontakte zwischen Bund und Flughafen.

Im Grunde akzeptiert der Bundesrat diese verstärkte Rolle durchaus, sonst wäre ja das Mediationsverfahren sinnlos, sonst liessen sich der Bundesrat bzw. die Eidgenossenschaft in der Vereinbarung vom 26. Juni 2003 ja nicht in die Pflicht nehmen, die Lösung Südanflüge umzusetzen. Der Bund ist gegen aussen, Deutschland gegenüber, verantwortlich. Auch hier ist die Empfehlung also begründet.

Ich schliesse zwei zusätzliche persönliche Bemerkungen an, die die Zukunft betreffen, die die Kommission damals noch nicht kannte:

1. Unser Rat hat sich am Dienstag dieser Woche zu diesem Konsens- und Mediationsansatz im Allgemeinen bekannt, indem er eine entsprechende Bestimmung in den Entwurf zum Verwaltungsgerichtsgesetz aufgenommen hat. Auch dies sollte Ihnen auf dem eingeschlagenen Weg also höchstens helfen. Dieser Weg der Verständigung muss aber durchgesetzt werden. Der gestrige Schritt - nach Pressemitteilungen - in diese Richtung ist ein grosser Schritt. Das ist erfreulich. Auch dafür möchte ich Ihnen danken.

2. Aber dieser Weg der Verständigung gelingt nur, wenn der Bund geeignete Randbedingungen gewährleistet. Dies bedeutet, dass auch die Flughafenorganisation, die Unique, mitmacht und kooperiert. Solange sie sich darauf beschränkt, im stillen Kämmerlein Varianten auszuhecken, sie dann fertig zu präsentieren und in der Öffentlichkeit einfach nur zu verteidigen, wird kein Konsensverfahren und kein Mediationsverfahren Erfolg versprechend sein. Solches Vorgehen widerspricht dem Verständigungs- und Mediationsprinzip. Insbesondere die Variante mit dem berühmten "gekröpften Nordanflug", diese Idee von Unique, widerspricht dem Verständigungsprinzip klar und deutlich. Es ist ein gutes Zeichen, dass Sie in Ihrer Antwort überhaupt nicht auf diese Problematik eingehen, damit offen bleiben. Diese Variante ist schon in der Sache unzumutbar. Sie mutet der Bevölkerung im Norden - teils Zürich, teils Schaffhausen, teils Aargau - genau das zu, wovon sich "Zürich Süd" befreien will. Das ist ein Weitergeben des schwarzen Peters. Das kann nicht der Weg zur Verständigung sein. Wenn wir so operieren, dann würden wir mindestens auf lange Jahre den Flughafen in Unsicherheit versetzen, letztlich auch gefährden. Diese Variante braucht technisch Jahre und bedingt einen erheblichen Umbau des ganzen Systems von An- und Abflug. Sie ist sicherheitsmässig zumindest sehr unsicher, sie ist rechtlich sehr unsicher. Sie hängt davon ab, dass Deutschland zustimmt, und löst sicher sehr lange Verfahren aus.

Genau das wollte die Kommission verhindern. Sie wollte eine Lösung, bei der wir in vernünftiger Frist endlich wissen, wie die Zukunft dieses Flughafens aussieht, auf den nicht nur die Region Zürich, sondern zu einem guten Teil die ganze Schweiz angewiesen ist. Die Zukunft des Flughafens darf nicht durch partikulare Interessen gefährdet werden. Das ist das Grundanliegen: dieser Weg zur eidgenössischen Verständigung.

Daher sollte auch Ziffer 1 der Empfehlung überwiesen werden.

Büttiker Rolf · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion

Der Bundesrat lehnt Ziffer 1 der Empfehlung ab. Aber wenn man die Stellungnahme des Bundesrates objektiv liest, muss man sagen - wie Herr Pfisterer Thomas bereits gesagt hat -, dass auf die eigentliche Lärmverteilungsproblematik, die durch die Empfehlung der Kommission aufgeworfen worden ist, nicht eingegangen wird. Die Probleme der Lärmverteilung werden also nicht angegangen. Ziffer 1 der Empfehlung wird einfach abgelehnt.

Zu Ziffer 2: Der Bundesrat will Ziffer 2 der Empfehlung betreffend die Koordination der Rechtsverfahren als erfüllt abschreiben. Damit bin ich einverstanden, Herr Bundesrat, aber ich möchte den Bundesrat gleichzeitig dazu auffordern, hier etwas aktiver zu sein. Eine etwas aktivere Rolle des Bundesrates wäre hier wünschenswert. Der Bundesrat muss bei seinen Kontakten mit der EU den irreparablen Schaden für die Schweiz wiederholt und klar darlegen.

Das wird in der nächsten Zeit eine Daueraufgabe bleiben. Der Bundesrat sollte die EU-Kommission davon überzeugen, dass dieses Verfahren in der Schweiz grosse Bedeutung hat. Für das Schweizer Stimmvolk, für die Schweizer Bürgerinnen und Bürger, ist das eine Art - ich möchte sagen - "test case" dafür, wie das Verhältnis der Schweiz zur Europäischen Union in Zukunft aussehen wird. Viele Leute werden ihre Meinung gestützt auf diese Situation, wie sie nun entstanden ist, bilden. Damit habe ich keine Zuweisung der Schuld an der heutigen Situation an Sie vorgenommen; das habe ich damit nicht verbunden, sondern es ist eine Anregung an den Bundesrat, hier vielleicht eine etwas aktivere Rolle zu spielen.

Nachdem ich die Antworten des Bundesrates auf die Empfehlung der Kommission und auf die Vorstösse Jenny und Bürgi angeschaut und analysiert habe, hätte ich in diesem Zusammenhang drei Wünsche an Sie, Herr Bundesrat. Ich erwarte eigentlich vom Gesamtbundesrat, dass er endlich eine verbindliche Stellungnahme, ein verbindliches Statement in dreierlei Richtungen abgibt:

1. Ein Statement, dass der Bundesrat die grosse Bedeutung des Flughafens Zürich für die Schweiz anerkennt: Als zentrale Infrastruktur im öffentlichen Verkehr ist der Flughafen Bindeglied für Aussenhandel, Tourismus, Finanzdienstleistung und Gewerbe sowie das bedeutendste Tor der Schweiz zur Welt; und er ist - das schleckt keine Geiss weg - eine wichtige Visitenkarte des Wirtschaftsstandortes Schweiz.

2. Ein Statement, dass der Bundesrat den Flughafen Zürich als wichtigen volkswirtschaftlichen Faktor aktiv unterstützt: Der Flughafen Zürich trägt rund 15 Milliarden Schweizerfranken zur Wertschöpfung im Land bei. Rund 100 000 Menschen leben direkt oder indirekt vom Flughafen.

3. Ein Statement, dass der Bundesrat politisch hinter dem Flughafen steht: Das bedingt auch, dass er - das wäre für die Luftfahrtpolitik der Zukunft von entscheidender Bedeutung - die Minimalversorgung im Luftverkehr definiert, anderseits aber nicht Maximalgrenzen festlegt, die den Flughafen gleich wieder zu sehr einschränken bzw. kastrieren, nicht nur in Bezug auf die Signale nach innen, sondern auch im internationalen Wettbewerb mit anderen Flughäfen. Es gibt bereits genügend Grenzen, meine ich, wenn man das in Bezug auf Lärmschutz - gemäss der Empfehlung der Kommission -, Umweltschutz, Raumplanung, Flugsicherung, Infrastruktur, Pistensystem, finanzielle und konjunkturelle Situation in der Luftfahrt anschaut.

Der Bundesrat sollte nach meiner Meinung eigentlich in der jetzigen Situation, so wie sie jetzt auch durch diese neue Allianzvereinbarung entstanden ist, endlich einmal - endlich, würde ich als leisen Vorwurf sagen - klar Stellung beziehen.

Jenny This · Mit-M · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich war an besagter Kommissionssitzung, an der dieser Beschluss einstimmig gefasst wurde, nicht anwesend. Ich konnte mich aber mit der Kommissionsforderung, An- und Abflüge müssten grundsätzlich gleichmässig auf alle vier Himmelsrichtungen verteilt werden, nie anfreunden. Das habe ich hier immer so kommuniziert, auch in der Kommission. Diese Forderung ist lärmmässig, sicherheitspolitisch, raumplanerisch und betrieblich absolut nicht zu verantworten. Deshalb ist - da stimme ich mit Herr Bundesrat Leuenberger überein - diese Empfehlung nicht zu überweisen.

Wenn Herr Kollege Pfisterer ausführt, die Empfehlung sei nicht gegen Zürich gerichtet - ja, gegen wen denn? Gegen wen denn, wenn dort x tausend Leute mehr belastet werden, um in anderen Gebieten ein paar Hundert zu entlasten? Wieso sind denn diese Südanflüge über das südliche Glatttal und den Pfannenstiel unzumutbar und in aller Form abzulehnen? Es wird neu ein stark besiedeltes Gebiet mit massivem zusätzlichem Lärm belastet. Zur Information: In der Flugschneise Süd leben etwa 200 000 Einwohner, die bis vor rund zwei Jahren von ihrem neuen Glück nichts wussten. 200 000 werden zusätzlich belastet, dafür - das gebe ich zu - rund 20 000 entlastet. Der von den Behörden und von der Unique geäusserte Grundsatz, dass neue Flugrouten möglichst wenig Menschen belasten dürfen, wird mit Füssen getreten.

Es ist aber auch - und dies vor allem - ein raumplanerisches Desaster. Die Rechts- und Planungssicherheit, Herr Pfisterer, die unser Land in den letzten Jahren so sehr ausgezeichnet hat - was dazu geführt hat, dass x Unternehmungen, auch viele private Investoren, in die Schweiz gekommen sind -, ist praktisch über Nacht plötzlich reine Makulatur. Die neuen Südanflüge werden aber auch dazu führen, dass Tausende von privaten Liegenschaften massiv entwertet werden; man spricht von Milliardenbeträgen. Der Liegenschaftenhandel wird zum Erliegen kommen. Wir können nun sagen: Das ist doch nicht unser Problem. Aber es ist eben volkswirtschaftlich unser Problem. Wer will dann noch eine Villa kaufen, mit garantiertem Morgenlärm? Niemand! Es ist auch schlichtweg schleierhaft, wer für diese Einbussen aufkommen will. Die Kosten für Schallschutz und Enteignung müssen nach geltendem Recht - im Gegensatz zu Strasse und Schiene - von den Infrastrukturbetreibern bezahlt werden. Diesen fehlt aber - das wissen wir alle - das liebe Geld.

Zusätzlich wird mit solchen Massnahmen und rechtlichen Unsicherheiten die Akzeptanz in der Bevölkerung, sofern sie überhaupt noch vorhanden ist, weiter sinken. Es macht betriebswirtschaftlich auch wenig Sinn, vom topographisch vorgesehenen Flugbetrieb abzuweichen, der notabene in den letzten fünfzehn Jahren kontinuierlich gewachsen ist. Südanflüge sind, wenn überhaupt - darüber dürfte Einigkeit herrschen -, erst zu genehmigen, wenn alle sicherheitspolitischen Abklärungen getroffen worden sind. Da renne ich offene Türen ein, das weiss ich.

Im Weiteren sind - auch darüber dürften keine Differenzen bestehen - alle rechtlichen Mittel vollumfänglich auszuschöpfen. Selbstverständlich sind die bestehenden Gesetze einzuhalten, der Bevölkerung dürfen nicht alle Rechtsmittel, wie etwa aufschiebende Wirkung usw., entzogen werden.

In diesem Sinne möchte ich Sie dringend bitten, dem Bundesrat zu folgen und diese Empfehlung nicht zu überweisen. Es wäre ein fatales Signal, das der Ständerat hier aussenden würde. Aber Herr Bundesrat Leuenberger wird besser erklären, wieso und weshalb wir dies nicht tun sollen.

Hofmann Hans · Mit-M · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich war sehr erstaunt über diese Empfehlung unserer Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen, mit welcher sie den Bundesrat auffordert, alles zu unternehmen, um den Südanflug auf den Flughafen Zürich möglichst rasch und integral zu ermöglichen. Für mich sind die Gründe nicht nachvollziehbar, warum die KVF punkto Südanflüge diesen vorauseilenden Gehorsam vom Flughafen fordern will. Der Bundesrat beantragt uns, die Empfehlung in diesem Punkt abzulehnen, und ich danke ihm dafür. Er beruft sich dabei auf das Luftfahrtgesetz und erklärt sich zu Recht nicht als zuständig. Die An- und Abflugverfahren sind in einem Betriebsreglement des Flughafens festzulegen, welches der Genehmigungspflicht durch das Bazl unterliegt. Es fehlt somit in dieser Frage auch die Zuständigkeit des Parlamentes. Es macht keinen Sinn, eine solche Forderung an den Bundesrat zu stellen. Wenn die Kommission der Meinung ist, die An- und Abflugverfahren und diese Fragen gehörten in die Zuständigkeit des Bundesrates oder des Parlamentes, dann hätte sie eine entsprechende Gesetzesänderung beantragen müssen.

Als Vertreter des betroffenen Kantons Zürich möchte ich Sie ebenfalls bitten, Ziffer 1 dieser Empfehlung abzulehnen. Nachdem sich der Bundesrat vor allem auf juristische Gründe beruft und uns in seiner Antwort die momentane Rechtslage zutreffend erläutert, erlaube ich mir, einige materielle Überlegungen nachzuliefern oder Überlegungen, die bereits Kollege Jenny angestellt hat, noch zu unterstreichen.

Der Flughafen Zürich wurde so konzipiert und damals auch gebaut, dass in der Regel von Norden gelandet und nach Westen gestartet wird. Bei jeder weiteren Ausbauetappe ist an diesem Konzept festgehalten worden, und so wurde der Flughafen auch über 50 Jahre lang betrieben. Diesem An- und Abflugkonzept hat sich die Siedlungsentwicklung rund um den Flughafen angepasst. Der Norden blieb relativ dünn besiedelt, während im Süden und Osten die grossen Agglomerationsgemeinden und die dicht besiedelten Aussenquartiere der Stadt Zürich entstanden sind. So wohnen im gesamten Einzugsgebiet des Nordens inklusive den deutschen Gebieten bis weit hinaus rund 50 000 Menschen. Allein im Einzugsgebiet des Südanfluges sind es gegen 240 000. Dafür wird der Norden von den weit lärmigeren Starts praktisch verschont; gegen Süden wird ja recht häufig auch gestartet. Es ist raumplanerisch unsinnig zu fordern, dass nun das Anflugregime und damit die bisherige Raumentwicklung integral um 180 Grad zu drehen seien. Es ist auch sachlich falsch - Kollege Jenny hat das ebenfalls unterstrichen -, dünn besiedeltes Gebiet zu entlasten und dafür sehr dicht besiedelte Gebiete neu zu belasten. Das tut mir Leid für die Bewohnerinnen und Bewohner im Norden des Flughafens, aber objektiv gesehen trifft dies einfach zu.

Durch den Südanflug entstehen auch hohe Entschädigungsansprüche der Grundeigentümer infolge massiver Wertverluste. Zudem wären bei einem - hoffentlich nie mehr eintretenden - Flugunfall bedeutend mehr Menschen einer Gefahr ausgesetzt, als dies beim Anflug von Norden der Fall ist. Ich bin Herrn Bundesrat Leuenberger sehr dankbar, dass er die Sicherheitsfrage des Südanflugs nochmals von neutraler Stelle überprüfen lässt.

Dass man heute daran ist, diese Südanflüge technisch zu installieren, hat seinen Ursprung im damals ausgehandelten Staatsvertrag. Über diesen brauchen wir nicht mehr zu sprechen; er ist vom Tisch, er existiert nicht mehr.

Es ist jetzt eine einseitige deutsche Verordnung, die den Flughafen zwingt, diese Südanflüge vorübergehend einzuführen. Freiwillig geschieht dies sicher nicht. Diese deutsche Verordnung wird von der Schweiz als Staat, vom Flughafen und von der Swiss nicht akzeptiert und auch angefochten. Sie verstösst meines Erachtens krass gegen das Nichtdiskriminierungsgebot der EU. Ich hätte noch Verständnis gehabt, wenn Deutschland nach dem Scheitern des Staatsvertrages dessen genauen Inhalt - die gleichen Zahlen punkto Flugbewegungen, Sperrzeiten, Fristen - in einer Verordnung einseitig verfügt hätte. Dann hätten die Rechtsmittel laufen können. Dazu haben wenigstens einmal beide Regierungen Ja gesagt, die Parlamente nicht.

Aber nein, Deutschland hat überall noch massiv eins draufgehauen - entschuldigen Sie den Ausdruck: längere Sperrzeiten am Abend und Morgen, längere Sperrzeiten am Wochenende, noch weniger Landungen von Norden usw. Das ist es, was wir nicht nur als diskriminierend empfinden, sondern was es meines Erachtens gemäss EU-Recht auch ist. Die Schweiz ist punkto Luftfahrtrecht ein EU-Land und darf nicht anders behandelt werden. Von keinem interkontinentalen Flughafen in Europa wird eine solche "gerechte" Lärmverteilung verlangt, von keinem anderen Flughafen wird ein dermassen restriktives Regime punkto Sperrzeiten gefordert.

Zu Recht akzeptieren wir ein solches Diktat von aussen nicht. Es ist sehr schade, dass wegen dieser deutschen Verordnung nun ein Streit im eigenen Land unter den betroffenen Regionen rund um den Flughafen entstanden ist. Aus verständlichen Gründen propagiert der Süden nun den gekröpften Nordanflug, der Westen natürlich den Südanflug, und jene im Osten wollen möglichst viel von beidem. Auch die betroffenen Nachbarkantone beginnen sich leider an diesem Schwarzpeterspiel zu beteiligen. Ihnen möchte ich in Erinnerung rufen, dass von den gesamten Lärmimmissionen des Flughafens - jedes Flugzeug, das landet, startet ja auch - der Kanton Zürich 95 Prozent trägt. Eigentlich - hier ist mein Ansatzpunkt - sollten doch alle, der Süden, der Osten und der Westen, am gleichen Strick ziehen und sich gemeinsam für die Beibehaltung des bisherigen Regimes einsetzen. Das wäre ein Zeichen, auch gegenüber Deutschland. Mit einer parlamentarischen Forderung nach der integralen Einführung des Südanflugs schwächen wir doch ganz eindeutig unsere Position in den hängigen Rechtsverfahren.

Ich möchte den Bundesrat dringend bitten, alles zu unternehmen, dass mit Deutschland nochmals ganz neu - eben auch integral - verhandelt werden kann. Bundeskanzler Schröder hat ja anlässlich seines kürzlichen Besuchs in unserem Land Bereitschaft zu einer politischen Lösung signalisiert. Ich bin dem Bundesrat dankbar, dass er diesen Ball aufzunehmen gedenkt. Das erste Ziel, das es dabei anzustreben gilt, ist, die Inkraftsetzung der deutschen Verordnung weiter hinauszuschieben, bis entweder eine für beide Seiten tragbare politische Lösung ausgehandelt ist oder aber die laufenden Rechtsmittelverfahren Klarheit geschaffen haben. Ich gehe hier sogar noch einen Schritt weiter. Nötigenfalls müssten wir sogar den Mut haben, von uns aus die Anwendung dieser diktierten Verordnung auszusetzen, bis in diesen Fragen Klarheit geschaffen ist.

Die Überweisung dieser Empfehlung durch den Ständerat würde nicht nur von der verunsicherten Bevölkerung rund um den Flughafen nicht verstanden, sondern sie wäre auch für allfällige Neuverhandlungen oder für die laufenden Verfahren völlig kontraproduktiv und würde die Position der Schweiz und damit des Bundesrates markant schwächen.

Ich bitte Sie nochmals, diese Empfehlung der KVF nicht zu überweisen.

Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Einige Äusserungen von vorhin haben mich nun doch etwas auf die Palme gebracht, um es mal so zu sagen. Ich habe als Schaffhauser schon ein wenig Probleme damit, wenn so fast despektierlich von dünn besiedeltem Niemandsland gesprochen wird, das man vernachlässigen könne. Dagegen muss ich mich mit aller Deutlichkeit verwahren, und ich schliesse hier auch unsere deutschen Nachbarn ein. Das sind auch Menschen, damit das nicht ganz vergessen geht; so kann man nicht über die Köpfe anderer hinweg verfügen. Ich möchte einfach an meine Kollegen appellieren, die nötige Zurückhaltung zu üben und den potenziellen Verhandlungspartnern auch mit Verständnis gegenüberzutreten, denn diese brauchen wir noch.

Ich kann Ihnen sagen: Ohne Zugeständnisse an die deutsche Seite geht nämlich in dieser Frage gar nichts. Und ich habe doch festgestellt: Alle wollen, dass wir mit Deutschland zu vernünftigen Lösungen kommen, und das müssen wir auch, denn wir brauchen diese Planungssicherheit, die von Ihnen angesprochen wurde. Wir brauchen sie aber nicht nur in Zürich in den Gebieten mit den teuren Villen, sondern wir brauchen sie auch auf der anderen Seite, im Norden - und im Osten und Westen natürlich ebenfalls, wie Kollege Pfisterer ausgeführt hat. Denn auch dort sind wir auf Planungssicherheit angewiesen, wie beim Flughafen Zürich.

Ich muss Ihnen trotzdem nochmals in Erinnerung rufen: Wir haben vor nicht allzu langer Zeit über ein Luftverkehrsabkommen befinden müssen, und dieses hätte Planungssicherheit gebracht - vielleicht nicht im von uns gewünschten Sinn. Es wäre sicher kein Optimum gewesen, aber es hätte Planungssicherheit gebracht. Das sei einfach in Erinnerung gerufen.

Uns wurde in internationalen Kommissionen, also auch von EU-Seite, signalisiert, dass ohne dieses Thema Südanflüge keine Bewegung mehr in die Sache reinkommt. Das wurde unmissverständlich dargelegt, nicht nur von deutscher, sondern auch von EU-Seite. Jetzt können wir doch nicht sagen, es interessiere uns gar nicht, was die sagen, und morgen klopfen wir bei ihnen an und wollen einen vernünftigen politischen Konsens aushandeln. So geht das nun wirklich nicht!

Ich bin für eine offene und offensive Strategie zu haben; sie muss aber zum Wohl der ganzen Schweiz sein, auch zum Wohl des Wirtschaftsgrossraumes Zürich, zu dem ich auch Schaffhausen und übrigens auch die benachbarten süddeutschen Gebiete zähle. Aber dafür müssen wir nun auch die Bereitschaft zeigen, die deutsche Seite als ernsthaften und gleichwertigen Verhandlungspartner mit an Bord zu nehmen. Sonst bekommen wir die von uns so herbeigesehnte Lösung nicht.

Pfisterer Thomas · Mit-M · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion

Ich möchte zusätzlich feststellen, dass der Entwurf zu dieser Empfehlung im April entstanden ist, der Kommission am 2. Mai vorgelegen hat und übrigens auch bereits in der letzten Session traktandiert war - also lange vor dem 19. Oktober. Das ist eine wichtige erste Bemerkung.

Eine zweite Bemerkung: Wir sollten uns auch jetzt bemühen, Distanz zum 19. Oktober zu halten. Es wäre ein Leichtes, jetzt mit ähnlichen Argumenten anzutreten. Aber ich glaube, dass wir der Fairness halber feststellen müssen, dass das Anliegen der Planungssicherheit selbstverständlich besteht. Es wurde hier jetzt auch gewürdigt. Es besteht aber nicht nur für die betroffene Gegend in "Zürich Süd", sondern es besteht für alle. Ich möchte mir erlauben, den Zürcher Kollegen daran zu erinnern, dass es auch in seinem Kanton noch viele andere Gebiete gibt als "Zürich Süd"; es gibt "Zürich Nord", es gibt andere Gebiete im Westen und im Osten des Flughafens. Aus dieser Sicht sollten wir eine Lösung finden, mit der möglichst alle möglichst gut leben können. Es ist doch fast zynisch, wenn man sagt, dass das, was die Schaffhauser, Thurgauer, St. Galler oder Aargauer Ohren hören, weniger wert sei als das, was die Zürcher Ohren hören. Es ist ethisch letztlich überhaupt nicht zu verantworten, einen Vergleich zwischen der Anzahl Leben hier und dort zu machen. Das ist ethisch-moralisch schlicht inakzeptabel! Ich muss das deutlich sagen.

Gehen wir zum Anliegen der Kommission zurück. Selbstverständlich hoffen alle - das hat die Kommission auch gesagt -, dass die Rechtsverfahren gelingen. Und sollte es möglich sein, das bisherige alte Regime wiederherzustellen, herrscht wahrscheinlich überall "Happiness". Dann sind wir glücklich, das ist völlig klar. Aber mindestens "zurzeit", das steht deutlich im Text drin, müssen wir davon ausgehen, dass diese deutsche Verordnung eine Randbedingung ist. Das verkehrspolitische, staatspolitische Anliegen der Kommission besteht darin zu unterstreichen, dass wir diesen Flughafen brauchen, dass wir hinter diesem Flughafen stehen, dass wir hinter seiner Zukunft stehen. Das bedingt eine Lösung, die auch landesintern akzeptabel ist und keine einseitigen Privilegien schafft; darum geht es, und nur darum!

Aufgrund dieser allgemeinen volkswirtschaftlichen, ja staatspolitischen Bedeutung bitte ich Sie, der Kommission zu folgen.

Leuenberger Moritz · BR-M · Bundesrat · Zürich

Zu den Südanflügen Folgendes:

1. Zunächst einmal sind Südanflüge technisch möglich. Südanflüge wurden schon einmal durchgeführt, als eine Piste repariert wurde. Sie wurden in einem ordentlichen Verfahren ausgeschrieben, dann allerdings wegen der Wetterlage nicht so stark in Anspruch genommen, wie man das ursprünglich gemeint hat, aber immerhin, es sind bereits Südanflüge durchgeführt worden.

2. Während des Koordinationsprozesses zum Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL), wo alle Beteiligten die raumplanerischen Eckwerte für ein künftiges definitives Betriebsreglement des Flughafens vorbereitet hatten, sind alle von möglichen und wünschbaren Südanflügen ausgegangen, nach dem Motto, dass der Lärm einigermassen gerecht verteilt werden solle.

3. Es ist so, dass mit Deutschland ein Vertrag, von dem jetzt wieder die Rede ist, nur möglich ist, wenn die Schweiz zu solchen alternativen Anflugverfahren bereit ist. Das war einerseits mit ein Anlass zur Verschiebung der einseitigen Massnahme, die ursprünglich auf den 10. Juli dieses Jahres vorgesehen war und die dazu geführt hätte, dass mehrere Flüge nicht mehr hätten in Zürich landen können. Das ist auch beim soeben durchgeführten Besuch des deutschen Bundeskanzlers gesagt worden. Es keimt jetzt zum Teil schon wieder die Hoffnung auf einen neuen Staatsvertrag auf, der dann wenn möglich darin bestünde, dass man auf den Status vor der damaligen Kündigung zurückginge und einfach alles über Deutschland abwickeln könnte. Bundeskanzler Schröder hat auch an der Medienkonferenz - also nicht nur bei mir unter vier Augen, sondern auch nachher - gesagt, ein allfälliger neuer Vertrag, eine allfällige politische Lösung müsse sich am Staatsvertrag, den das Parlament abgelehnt habe, orientieren. Herr Germann hat es gesagt: Um eine Vereinbarung abschliessen zu können, braucht es immer beide Parteien, die damit einverstanden sind. Das heisst, nach jetzigem Stand der Dinge sind Südanflüge technisch möglich, und sie sind im Moment auch politisch notwendig, wegen der einseitigen Massnahmen, die Deutschland in Kraft gesetzt hat.

Ich möchte hier ganz kurz sagen, was ab dem Winterfahrplan geplant ist, und zwar weil von den Betroffenen der Südanflüge zum Teil behauptet wird, dass ihnen ab Oktober der Himmel verdunkelt würde und in den Schulen nicht mehr unterrichtet werden könne usw.: Geplant ist eine Stunde pro Tag am Morgen. Ich will das nicht verharmlosen; ich finde das nicht angenehm, und das sollte vielleicht nicht die definitive Lösung sein. Vielleicht kann man andere Verteilungen finden, aber geplant ist jetzt eine Stunde. Und noch diese kleine Klammerbemerkung: Es ist eine Folge der einseitigen Massnahmen, dass das Nachtflugverbot über Deutschland während der Woche ausgedehnt wurde, das wäre nicht im Staatsvertrag gewesen, wenn Sie mir erlauben, das zu sagen. Es ist keine Schuldzuweisung, aber immerhin stehe ich selbst nun im Kanton Zürich dermassen unter Beschuss, als ob der Bund diese Südanflüge von sich aus - und damit komme ich auf den Grund, warum der Bundesrat Ihnen hier empfiehlt, diesen Punkt der Empfehlung nicht anzunehmen -, aus politischen Gründen gewissermassen, eingeführt hätte. Dem ist nicht so, und das muss ich erwähnen: Diese Südanflüge - eine Stunde jetzt pro Tag - wurden auf ein Gesuch des Flughafens, unterstützt vom Regierungsrat des Kantons Zürich, vom Bund bewilligt. Auch das sage ich nicht etwa, um von der Verantwortung abzulenken, sondern der Flughafen wie auch der Regierungsrat haben die Überlegung gemacht: Was ist uns wichtiger? Die Prosperität des Flughafens Zürich, damit diese Flugzeuge auch tatsächlich dort landen können, oder die zeitweise Beschallung einer Bevölkerungsgruppe, die bis jetzt noch nicht beschallt wurde? Das ist eine Interessenabwägung, die nicht leicht war; aber da haben sowohl der Regierungsrat wie der Flughafen - also nicht der Bundesrat - diese wirtschaftliche Abwägung vorgenommen, und das Bazl hat dieses Gesuch dann genehmigt. Deswegen wird es zu dieser Stunde mit Südanflügen kommen.

Was ich damit sagen will: Es handelt sich nicht um eine politische Ermessensabwägung, die der Bundesrat vorgenommen hat. Das Bazl war Bewilligungsbehörde, es hatte die Sicherheit zu prüfen und nichts anderes. Wie Sie wissen, habe ich jetzt noch eine Nachprüfung verlangt; das ist aber eine andere Frage.

Ein Weiteres: Wir haben gestern den Startschuss zu einem Mediationsverfahren gegeben. Bis jetzt war es der SIL-Koordinationsprozess, der das vorbereitet hat. Dem SIL-Koordinationsprozess wurde vorgeworfen, er sei in seiner Anlage nicht ganz gerecht zusammengesetzt, weil insbesondere die verschiedenen Gemeinden im Kanton Zürich, also Zürich-intern, nicht richtig gewichtet worden seien; es sei richtig, ein Verfahren zu machen, wo wirklich alle Beteiligten sich einbringen können.

Diesen Startschuss haben wir gestern gegeben. Wir wollen, dass zunächst ein unabhängiger Prozessvorbereiter und dann ein Mediator das macht - wirklich mit dem Anliegen, dass hier letztlich eine friedliche Lösung gefunden werden kann. Alle Betroffenen - die Schutzverbände, Süddeutschland, die Stadt Zürich - sollen hier einbezogen werden, also auch der Flughafen, auch die Wirtschaft, einfach alle. Wenn jetzt ein politisches Signal käme, wonach wir die Südanflüge vorantreiben müssen, könnte das etwas ungeschickt sein. Das ist die Meinung des Bundesrates.

Es kommt jetzt noch ein drittes Argument dazu, das mit den beiden Vorstössen zusammenhängt, die unmittelbar nachher behandelt werden. Sie verlangen - und wir haben es ja auch gemacht -, dass der Bundesrat diese einseitigen Massnahmen von Deutschland rechtlich anficht. Nun muss man Folgendes wissen: Rechtlich haben wir nur dann Erfolg, wenn wir sagen, es sei diskriminierend, wenn wir die Anflüge über schweizerischem Gebiet durchführen müssen. Wenn nun das Parlament sagt, die Südanflüge seien zu fördern, heisst das, es sei generell anzustreben, über Süden anzufliegen, und das kann unseren Rechtsstandpunkt schwächen. Das ist eigentlich der Grund. Aber ich gebe zu, dass das einen Widerspruch ergibt, aus dem wir alle einfach nicht herauskommen. Daraus muss man sich auf die eine oder auf die andere Art befreien. Man darf also dann später auch nicht Zeter und Mordio schreien, wenn wir dieses Rechtsverfahren nicht gewinnen.

Plattner Gian-Reto · Mit-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Die Kommission zieht ihren Antrag, die Ziffer 2 der Empfehlung zu überweisen, zurück. Anders gesagt: Sie hat nichts dagegen, dass diese als erfüllt abgeschrieben wird.

Ziff. 1 - Ch. 1

Abstimmung - Vote

Für Überweisung der Empfehlung .... 13 Stimmen

Dagegen .... 15 Stimmen

Ziff. 2 - Ch. 2

Abgeschrieben - Classé