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Verlängerung der Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis Ende des Jahres 2026

Nussbaumer Eric · P-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Wir behandeln das Eintreten auf die beiden Vorlagen sowie deren Detailberatung in einer gemeinsamen Debatte.

Roth Pasquier Marie-France · Mit-F · Nationalrat · Freiburg · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

La loi fédérale du 4 octobre 2002 sur les aides financières à l'accueil extrafamilial pour enfants est en vigueur depuis le 1er février 2003. Pour rappel, il s'agit d'un programme d'impulsion de la Confédération pour l'encouragement de l'accueil extrafamilial pour enfants qui comprend des aides financières à la création de places d'accueil pour enfants et des mesures d'encouragement en faveur des cantons. Lors de son adoption, les aides financières étaient limitées à 8 ans avec échéance au 31 janvier 2011. Leur durée de validité a été prolongée à 4 reprises, en 2010, en 2014, en 2018 et enfin en 2022. Elle court actuellement jusqu'au 31 décembre 2024.

Cette loi et son ordonnance d'application ont posé les bases d'un programme d'impulsion qui a pour objectif de promouvoir la création de places d'accueil pour les enfants et de permettre aux parents de mieux concilier vie familiale et activités professionnelles ou formations. A ce programme est venu s'ajouter en 2018 un nouveau dispositif d'aide financière de 96,8 millions de francs. Limité initialement à 5 ans et lui aussi prolongé jusqu'au 31 décembre 2024, ce dispositif prévoit des aides financières visant à réduire les frais à la charge des parents pour la garde de leur enfant par des tiers et à mieux adapter l'offre d'accueil extrafamilial aux besoins des parents.

En 2021, sur proposition du Conseil fédéral, l'Assemblée fédérale a décidé d'augmenter ce crédit de 80 millions pour le porter à 176,8 millions. Le 18 février 2021, la commission de notre conseil a déposé une initiative parlementaire qui prévoit de remplacer les aides financières en vigueur par un soutien durable visant notamment à réduire considérablement les contributions versées par les parents et améliorer l'éducation de la petite enfance. L'objectif est d'augmenter les chances de développement des enfants et d'améliorer l'équilibre entre vie familiale et vie professionnelle.

Le 1er mars 2023, le Conseil national, en tant que conseil prioritaire, a approuvé dans ses grandes lignes le projet de loi de sa commission. La commission du Conseil des Etats a examiné à son tour ce projet de loi. A la différence de votre conseil, qui prévoyait de réduire les coûts de l'accueil extrafamilial pour enfants à la charge des parents au moyen d'une nouvelle contribution fédérale, la commission du Conseil des Etats envisage une solution différente, à savoir la création d'une allocation de garde dans le cadre de la loi sur les allocations familiales.

Etant donné que l'élaboration d'une nouvelle loi ne pourra pas être achevée avant l'expiration du dispositif d'encouragement en vigueur, notre commission soeur a déposé le 20 novembre 2023 une nouvelle initiative parlementaire dont nous discutons en ce moment, qui vise à prolonger les contributions fédérales à l'accueil extrafamilial pour enfants jusqu'à l'entrée en vigueur de la loi en cours d'élaboration ou, au plus tard, le 31 décembre 2026. L'objectif est d'éviter des lacunes dans les mesures d'encouragement de la Confédération. Cela suppose d'augmenter de 53,2 millions de francs le crédit d'engagement pour les aides financières à la création de places d'accueil extrafamiliales, vu que le besoin de nouvelles places d'accueil est toujours bien réel et que le crédit actuel ne suffira pas afin de couvrir une nouvelle prolongation. La commission du Conseil des Etats a accepté cette prolongation le 23 janvier 2024. Lors des débats en plénum le 4 juin 2024, le Conseil des Etats a cependant accepté la proposition du Conseil fédéral qui prévoit un autre montage financier, à savoir une augmentation de 40 millions de francs seulement, avec un transfert de 10 millions de francs du crédit d'engagement pour l'amélioration de l'offre et l'augmentation des subventions vers le crédit d'engagement pour la création de places d'accueil.

La commission de notre conseil a pris connaissance de ces débats et de l'avis du Conseil fédéral concernant cette initiative parlementaire le 28 juin 2024. Par 16 voix contre 9, elle est entrée en matière sur la proposition du Conseil des Etats. Au chiffre 2 du projet 1 à l'alinéa 2, la majorité de la commission, par 17 voix contre 8, a adopté une proposition de modification visant à assurer la continuité de la prolongation. La minorité Heimgartner souhaite ne pas entrer en matière. Elle reconnaît le problème des coûts élevés de l'accueil institutionnel des enfants, mais estime que cela est de la compétence cantonale.

Je vous encourage donc à suivre la majorité de la commission de notre conseil et à donner suite à cette initiative parlementaire visant une prolongation jusqu'en 2026 des contributions fédérales qui prennent fin le 31 décembre 2024.

Brizzi Simona · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung ist vor einundzwanzigeinhalb Jahren in Kraft getreten. Sie kennen das Impulsprogramm des Bundes zur Förderung von familienergänzenden Betreuungsplätzen. Zum Zeitpunkt der Verabschiedung war die finanzielle Unterstützung auf acht Jahre begrenzt, und ihre Gültigkeitsdauer wurde verschiedene Male verlängert.

Die Mitglieder der WBK-N haben reagiert, weil diese Verlängerungen langfristig keine Lösung sind, und haben am 18. Februar 2021 die parlamentarische Initiative 21.403, "Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung", eingereicht, die die Ablösung der geltenden Finanzhilfen durch eine nachhaltige Förderung vorsieht. Am 1. März 2023 hat der Nationalrat dem Gesetzentwurf zugestimmt.

Die Kommission des Ständerates, die WBK-S, hat den Gesetzentwurf zur parlamentarischen Initiative 21.403 anschliessend an sechs Sitzungen beraten. Die Verlängerung des Impulsprogramms wurde von der WBK-S angestossen. Sie hat zu einer Variante zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative eine Vernehmlassung durchgeführt. Diese sieht insbesondere die Einführung einer Betreuungszulage gemäss dem Familienzulagengesetz vor, die durch die Arbeitgeber und die Kantone - es wird ja immer wieder auch gefordert, dass diese in die Pflicht genommen werden - und die Arbeitnehmenden finanziert werden soll.

Da die Ausarbeitung des neuen Gesetzes nicht vor Ablauf des aktuellen Förderprogramms abgeschlossen werden kann, hat die WBK-S am 20. November 2023 eine parlamentarische Initiative eingereicht, über die wir jetzt diskutieren. Sie zielt darauf ab, die Bundesbeiträge bis spätestens 31. Dezember 2026 zu verlängern. Ziel ist es, eine Lücke in den Fördermassnahmen des Bundes zu vermeiden. Das bedeutet eine Erhöhung des Verpflichtungskredits für die finanzielle Unterstützung um 53,2 Millionen Franken und dient der Schaffung von ausserfamiliären Betreuungsplätzen, die notwendig sind, da der Bedarf an Betreuungsplätzen immer noch sehr gross ist und die Wirtschaft auch die Fachkräfte dringend braucht.

Am 4. Juni hat der Ständerat jedoch den Vorschlag des Bundesrates angenommen, der ein anderes Finanzpaket vorsieht, nämlich eine Erhöhung um lediglich 40 Millionen Franken. Zudem wird für spezifische Projekte ein Transfer von 10 Millionen Franken aus dem Verpflichtungskredit für Finanzhilfen zur Erhöhung von Subventionen auf kantonaler und kommunaler Ebene vorgenommen.

Die WBK-N hat die parlamentarische Initiative und die Stellungnahme des Bundesrates dazu am 27. Juni 2024 beraten. Mit 16 zu 9 Stimmen nahm die Kommission den Entwurf 1 zum Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung an. In Ziffer II Absatz 2 des Entwurfes 1 nahm die Kommission mit 17 zu 8 Stimmen einen Änderungsantrag an, der die Kontinuität der Verlängerung sicherstellen soll. Dem Entwurf 2, "Bundesbeschluss über die Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung", stimmte die Kommission wieder mit 16 zu 9 Stimmen zu.

Eine Minderheit ist nicht auf das Geschäft eingetreten. Sie anerkennt das Problem der hohen Kosten für die institutionelle Betreuung von Kindern, sieht nun jedoch die Kantone in der Verantwortung.

Ich bitte Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen, auf die Vorlage, die eine Verlängerung der Bundesbeiträge bis Ende 2026 vorsieht, einzutreten und ihren Anträgen zuzustimmen.

Heimgartner Stefanie · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Wie bereits gesagt wurde, spreche ich gleich zu meinen beiden Minderheitsanträgen zum Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung und zum Bundesbeschluss über die Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung.

Wie es der Titel dieses Geschäftes sagt, geht es um eine Verlängerung. Es geht aber nicht um die erste Verlängerung, auch nicht um die zweite und, nein, auch nicht um die dritte. Es handelt sich hier um eine ursprünglich befristete Anschubfinanzierung, welche bereits x-fach verlängert wurde und seit über zwanzig Jahren läuft. Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung, welches wir jetzt verlängern wollen, wurde am 4. Oktober 2002 beschlossen und ist seit dem 1. Februar 2003 in Kraft. Es war befristet auf acht Jahre, das heisst bis 2010. Ich habe es bereits angetönt: Es wurde bisher sage und schreibe viermal verlängert, 2010, 2014, 2018 und 2022. Seit 21 Jahren finanziert der Bund nun dieses Programm mit. Der Bund leistet also seit einer ganzen Generation die Anstossfinanzierung für Kitas und Betreuungsplätze. Es ist ganz gut möglich, dass Kinder in einer Kita sind, deren Eltern bereits in einer anschubfinanzierten Kita waren. Für mich hat dies nichts mehr mit einem befristeten Impulsprogramm oder einer Anschubfinanzierung zu tun. Das ist kein Anschub mehr. Wenn ich Ihnen ein Beispiel bringen darf: Wenn ich mein Auto anschieben muss, weil es nicht mehr läuft, sollte ich es einmal anschieben müssen, und dann sollte es wieder laufen, aber ich kann es nicht immer wieder von Neuem anschieben.

Verstehen Sie mich bitte richtig. Ich habe nichts gegen Kitas, und auch mir ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wichtig. Aber wir sollten uns endlich an den Gesetzestext von damals halten, welcher Folgendes besagt: "Die Geltungsdauer des Gesetzes wird bis zum 31. Januar 2015 letztmals verlängert." Ich betone es nochmals: "letztmals". Das war 2014. Sie sehen, wie viel ein Gesetzestext wert ist. Und wenn wir schon beim Gesetzestext sind, in Artikel 2 Absatz 2 des erwähnten Gesetzes steht: "Die Finanzhilfen werden in erster Linie für neue Institutionen gewährt. Sie können auch für bestehende Institutionen gewährt werden, die ihr Angebot wesentlich erhöhen." Seit 21 Jahren würden also Beiträge für neue Institutionen oder für Institutionen, die wesentlich erweitert werden, gegeben. Für mich ist es nur schwer vorstellbar, dass dies tatsächlich so eingehalten wird, denn dann sollte ja die nötige Anzahl Kita-Plätze längst erreicht sein.

Wenn ich in meine Region schaue, habe ich das Gefühl, dass Kitas wie Pilze aus dem Boden schiessen. Mir ist bewusst, dass es zwar an verschiedenen Orten noch Lücken im Angebot gibt, aber sicherlich gibt es auch etliche Regionen mit einer Sättigung oder sogar einem Überangebot. Um das Angebot vor Ort optimal steuern und bedarfsgerecht ausbauen zu können, wäre es viel zielführender, die Kantone in die Pflicht zu nehmen.

Und wie überall müssen wir auch hier auf die Finanzen achten und irgendwann einmal den Sparhebel ansetzen. Mit einem Verzicht auf diese Verlängerung könnten wir 50 Millionen Franken einsparen. Und ich kann mich nur wiederholen: Wir sprechen hier von Finanzhilfen, welche ursprünglich auf acht Jahre befristet waren; nun sind es bereits über deren zwanzig. Es ist also höchste Zeit, den Gesetzestext von damals einzuhalten und keine weiteren Anschubfinanzierungen zu sprechen, wenn man diese denn überhaupt noch so nennen kann.

Ich bitte Sie aus den genannten Gründen, nicht auf das Geschäft einzutreten und meine Minderheiten zu unterstützen.

Durrer Regina · Mit-F · Nationalrat · Nidwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Ich nehme es vorweg, die ständige Verlängerung von Übergangsfinanzierungen nervt nicht nur mich. Die Mitte-Fraktion ist überhaupt nicht erfreut, dass wir heute zum fünften Mal eine Verlängerung der Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung beantragen, und dies bei einem Geschäft, wo wir mehrheitlich der Meinung sind, dass die Kosten Sache der Kantone und der Gemeinden sind. Trotzdem stehe ich hier im Namen der Mitte-Fraktion und werde Ihnen beantragen, nochmals über Ihren Schatten zu springen und dieser nochmaligen Verlängerung bis Ende 2026 zuzustimmen.

Wie wir bereits gehört haben, gibt es diese Bundesbeiträge bereits seit 2003, und sie würden Ende Jahr, nach viermaliger Verlängerung, auslaufen. Ziel dieses Impulsprogramms war es, Betreuungsplätze in den Kantonen zu schaffen, damit die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit ermöglicht wird, dies vor dem Hintergrund, dass vor rund zwanzig Jahren die Erwerbsquote der Frauen noch einiges tiefer war. Wenn man von den Vollzeitäquivalenten ausgeht, liegt die Erwerbsquote der Frauen auch heute noch bloss bei 60 Prozent, diejenige der Männer bei 83,5 Prozent. Der Grund liegt darin, dass auch heute die Familienarbeit deutlich häufiger von Frauen verrichtet wird. Daran ist grundsätzlich überhaupt nichts auszusetzen. Jede Familie soll selbst wählen können, welches Familienmodell sie leben will. Damit man aber wählen kann, muss es mehrere Optionen geben. Und wenn eine Familie aufgrund fehlender Krippenplätze oder aufgrund fehlender finanzieller Ressourcen für Krippenplätze gezwungen wird, ein Familienmodell zu leben, das ihr gar nicht entspricht, dann ist dies nicht nur ein persönliches Problem, sondern auch ein Schaden für die Volkswirtschaft, welche gerade in der heutigen Zeit von möglichst vielen guten Fachkräften profitieren möchte.

Der Nationalrat hat im März 2023 entgegen der Empfehlung des Bundesrates die Vorlage 21.403 der WBK-N angenommen, welche die Übergangsfinanzierung in eine ständige Bundesfinanzierung von bis zu 20 Prozent der Kosten eines Betreuungsplatzes für die nächsten vier Jahre überführt hätte. Dazu brauchte es einen Verpflichtungskredit von 224 Millionen Franken.

In der Zwischenzeit hat die WBK-S ebenfalls einen Entwurf in die Vernehmlassung gegeben. Dieser Entwurf sieht vor, dass statt Bundesbeiträge sogenannte Betreuungszulagen gesprochen werden, welche die Eltern, analog zu den Familienzulagen, bei den Betreuungskosten entlasten sollen. Diese Betreuungszulage soll durch die Arbeitgeber und optional die Kantone und die Arbeitnehmenden finanziert werden. Dieser Vorschlag der WBK-S würde den Bundeshaushalt deutlich weniger belasten, und über die Familienausgleichskasse wäre er schlank umsetzbar. Über diesen Entwurf werden wir hier im Rat sicherlich noch intensiv diskutieren.

Noch ist es aber nicht so weit. Deswegen muss die alte, zwölfjährige Anstossfinanzierung nochmals um zwei Jahre verlängert werden. So haben wir Zeit, den Gesetzentwurf der WBK-S zu prüfen und die bestmögliche Lösung zu finden, ohne den Bundeshaushalt übermässig zu belasten.

Somit empfiehlt Ihnen die Mitte-Fraktion, die Kröte zu schlucken und diese Finanzhilfe bis spätestens 2026 zu verlängern, bis das neue Gesetz ausgearbeitet ist und in Kraft tritt.

Balmer Bettina · Mit-F · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion

Die FDP-Liberale Fraktion bekennt sich klar zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie und hat entsprechend auch die Notwendigkeit von schlanken, aber effektiven Tagesstrukturen für Kinder auf die Agenda gesetzt. Krippenplätze sind wichtig, damit Frauen arbeiten können, wenn sie es denn wollen; das ist genauso wichtig wie eine Individualbesteuerung.

Beim vorliegenden Geschäft muss aus Sicht der FDP-Liberalen Fraktion festgehalten werden, dass wir vor 21 Jahren das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung unterstützt haben. Wir haben auch die Entscheide mitgetragen, dieses ursprünglich auf acht Jahre vorgesehene Impulsprogramm in den Jahren 2010, 2014, 2018 um jeweils vier Jahre zu verlängern, und wir haben auch die nochmalige Verlängerung der Anschubfinanzierung 2022 mitgetragen. Diese heutige nochmalige Verlängerung wird allerdings von einer Mehrheit der FDP-Liberalen Fraktion nicht mehr mitgetragen. Diese nochmalige Verlängerung der Anschubfinanzierung um zwei Jahre ist gemäss bundesrätlichem Antrag mit Kosten von 40 Millionen Franken verbunden.

Die Mehrheit der FDP-Liberalen Fraktion ist nicht willens, ein Anschubprogramm zu verlängern, welches eigentlich bereits vor 13 Jahren zu Ende gegangen wäre und bei welchem nun wirklich endlich eine mehrheitsfähige, tragfähige und auch verbindliche Lösung gefunden werden muss. Es braucht gemäss der Mehrheit unserer Fraktion keine 15 Jahre Anschubfinanzierung seitens des Bundes, um eine definitive Lösung zu finden. Dies wäre ein politisches Trauerspiel.

Eine Minderheit innerhalb der FDP-Liberalen Fraktion wird ein allerletztes Mal einer Verlängerung der Übergangsfinanzierung zustimmen, dies mit der Begründung, dass die Arbeiten in den Kommissionen des Stände- und des Nationalrates nun effektiv vor dem Abschluss stehen. Sie erachtet es als realistisch, dass in zwei Jahren tatsächlich eine definitive Lösung des Problems seitens des Bundes vorliegt, und sie findet es sinnvoll, den Kantonen gegenüber anzukündigen, dass in zwei Jahren die weitere Finanzierung definitiv in ihren Händen liegt.

Wir werden also in der Detailberatung in Artikel 9b Absatz 3 des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung die Frist der Übergangsfinanzierung mehrheitlich nicht noch ein letztes Mal bis zum 31. Dezember 2026 verlängern.

Beim Bundesbeschluss folgen wir im Falle einer Zustimmung des Nationalrates für die weitere Übergangsfinanzierung in Artikel 1 dem Bundesrat mit der vorgeschlagenen Anpassung in Absatz 1 und mit der Streichung der Absätze 2 und 3. Wir würden also der Variante mit folgendem Inhalt zustimmen: eine Erhöhung des Verpflichtungskredits für die Finanzhilfen zur Schaffung von Betreuungsplätzen um höchstens 40 Millionen Franken sowie ein Transfer von 10 Millionen Franken aus dem Verpflichtungskredit für Finanzhilfen zur Erhöhung der kantonalen und kommunalen Subventionen. Letzterer ist ja nicht vollständig ausgeschöpft worden, sodass sich ein solcher Transfer anbietet, sollte es hier im Rat zu einer nochmaligen Verlängerung der Anschubfinanzierung kommen.

Abschliessend möchte ich die Gelegenheit nutzen und in meinem Eintretensvotum darlegen, wie sich die FDP-Liberale Fraktion die Finanzierung von Krippen vorstellt. Nach der Anschubfinanzierung des Bundes über 13 oder allenfalls sogar 15 Jahre sehen wir nun definitiv die Kantone in der Pflicht, flächendeckend schlanke Krippenstrukturen zu etablieren. Denn Kinderbetreuung findet dezentral statt, und in den Kantonen weiss man auch, was in den verschiedenen Gemeinden wirklich nötig ist. Ausserdem zeigt ein Blick auf die Finanzlage des Bundes, dass auf Bundesebene wirklich kein Spielraum für Mehrausgaben in dreistelliger Millionenhöhe vorhanden ist. Auch wenn die "NZZ am Sonntag" kürzlich titelte, dass ein unheiliges Krippenspiel gespielt und der schwarze Peter für die Krippenkosten abwechslungsweise dem Bund, den Kantonen und den Arbeitgebern zugeschoben werde, bin auch ich klar für ein Ablaufdatum der Anschubfinanzierung durch den Bund.

Gleichzeitig bin ich dezidiert der Meinung, dass bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie in unserem Land noch viel Luft nach oben besteht. Wir sind in der Schweiz in den entsprechenden internationalen Rankings immer noch viel zu weit hinten platziert, und dies, obwohl es viele und auch immer mehr gut ausgebildete Frauen in unserem Land gibt. Alleine schon deshalb ist es absolut logisch, dass wir den gordischen Knoten der Kinderbetreuung lösen müssen. Hierbei braucht es aber keine staatlichen Luxuslösungen, wie sie teilweise in den grossen Schweizer Städten gewünscht werden, sondern flächendeckende kantonale Lösungen, die eine vernünftige Betreuung der Kinder in schlanken Tagesstrukturen ermöglichen.

Um auf das vorliegende Geschäft zurückzukommen: Wir werden, wie erwähnt, die Übergangsfinanzierung mehrheitlich ablehnen. 13 Jahre Anschubfinanzierung des Bundes sind für die Mehrheit unserer Fraktion genug.

Prelicz-Huber Katharina · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion

Für uns Grüne ist es klar: Wir treten ein, und wir werden dem Entwurf der Kommission auch zustimmen, das ist das Minimum. Auch wir haben keine Freude, dass wir einmal mehr über eine Übergangssituation diskutieren. Es wäre aber noch viel schlimmer, wenn wir einen Abbruch produzieren würden. Wir finden es auch ärgerlich, dass der Ständerat mehr Zeit braucht.

Noch einmal: Das Wichtigste ist, keinen Abbruch zu produzieren, sondern diese Anschubfinanzierung weiterzuführen. Sie wissen, dass das Programm sehr erfolgreich ist. Wir haben damit über 76 000 Plätze geschaffen - das ist ein Fact -, und es wären deutlich mehr nötig. Wir haben leider immer noch viele Lücken, nicht zuletzt bei den Arbeitsbedingungen. Es sind zu wenige ausgebildete Personen vorhanden; viel zu viele Praktikanten und Praktikantinnen arbeiten da, ohne zu wissen, ob sie nachher wirklich eine Lehrstelle erhalten. Der Betreuungsschlüssel ist oft zu tief, obwohl so das Bildungspotenzial, das bei den Kindern gefördert werden könnte, brachliegt. Gerade Bildungsferne und Kinder, die nicht die jeweilige Landessprache sprechen, können so nicht profitieren.

Leider entsprechen auch die Arbeitsbedingungen nicht der Qualifikation, die diese Personen mitbringen. Der Lohn ist oft knapp oder nicht existenzsichernd. Der Lohnanstieg ist praktisch gleich null. Der Beruf an sich ist klar unterbewertet, weil er ein sogenannter Frauenberuf ist. Er müsste dringend aufgewertet werden.

Die Krippen kennen leider - das ist nicht ihr Fehler - eine Unterfinanzierung, obwohl der Elternbeitrag, verglichen mit anderen Ländern in Europa, viel zu hoch ist. Auf der einen Seite geht es nicht ohne öffentliche Unterstützung, das geht mittlerweile aus allen Studien klar hervor. Der hohe Elternbeitrag hält auf der anderen Seite viele Frauen davon ab, überhaupt einen Beruf auszuüben, weil es zu teuer ist. Das können wir uns in einer Zeit des Arbeitskräftemangels aber nicht leisten.

Noch einmal: Für uns ist der Fortbestand dieses Programms zentral. Das Ziel ist für uns klar: Kinderbetreuung ist ein Teil des Service public, ein Teil der Bildung. Bei guter Kinderbetreuung ist ein riesiges Potenzial für Bildung vorhanden, z. B. bezüglich der Sprache, denn kleine Kinder können locker mehr als eine Sprache lernen, wenn man ihnen das spielerisch beibringt. Mit einer guten Kita-Betreuung sind die sozialen, kognitiven und motorischen Lernmöglichkeiten im Zusammenspiel mit den anderen Kindern gross. Die Kinderbetreuung ist das Element, das die Vereinbarkeit von Familie und Beruf überhaupt ermöglicht. Das ist ein zentraler Faktor für die Gleichstellung zwischen den Geschlechtern. Deshalb noch einmal: Wir stimmen zu, wir treten ein, und wir sind selbstverständlich für einen nahtlosen Übergang ab dem 1. Januar 2025.

Folgende Schlussbemerkung: Es gibt verschiedene Studien, die zeigen, dass ein hier investierter Franken drei bis vier Franken in Form höherer Steuern oder mehr Beschäftigung generiert. Das ist eine Win-win-Situation, die eigentlich alle überzeugen müsste.

Fivaz Fabien · Mit-M · Nationalrat · Neuenburg · Grüne Fraktion

La loi fédérale sur les aides financières à l'accueil extrafamilial pour enfants a été votée par notre Parlement il y a plus de 20 ans. Elle permet de soutenir les cantons dans trois domaines au moins: la création de places d'accueil extrafamilial pour enfants, l'augmentation des subventions cantonales et communales pour cet accueil, à la condition que les frais à la charge des parents pour la garde des enfants par les tiers puissent être déduits. Elle soutient les projets visant une meilleure adéquation de l'offre d'accueil extrafamilial aux besoins des parents. Elle a entièrement donné satisfaction. Elle a permis ces dernières années de créer plus de 75 000 places d'accueil. Elle permet aussi des adaptations importantes des dispositifs d'accueil. Elle a soutenu, par exemple, le canton de Neuchâtel pour la mise en place de projets pilotes d'école à journée continue. Elle est primordiale pour la conciliation entre vie familiale et vie professionnelle.

Mais le retard de la Suisse reste important. Selon une étude de l'Unicef, la Suisse obtient de mauvais résultats s'agissant de l'accessibilité, de la qualité et du caractère abordable des offres d'accueil extrafamilial des enfants en âge préscolaire, et ceci en comparaison internationale. D'autres pays, le Luxembourg, l'Islande, la Suède, la Norvège et l'Allemagne, arrivent au premier rang. La Suisse, elle, arrive 38e sur 41 nations. En Suisse, la part des enfants de moins de 3 ans ayant été pris en charge dans des structures institutionnelles était de 34 pour cent en 2019, alors qu'elle était de 60 pour cent par exemple au Danemark et aux Pays-Bas. En ce qui concerne le caractère abordable des offres, l'étude montre que la proportion du salaire des parents consacrée à l'accueil extrafamilial des enfants est plus élevée en Suisse que partout ailleurs.

Le soutien de la Confédération est donc extrêmement important. Il est malheureusement limité dans le temps. Le Parlement l'a plusieurs fois prolongé depuis l'entrée en vigueur de la loi en 2003, la dernière fois jusqu'à la fin de cette année. Notre conseil a estimé l'année dernière, le 1er mars 2023, que ce soutien limité dans le temps devait devenir pérenne. La loi que nous avons adoptée l'an dernier propose de soutenir les cantons plus fortement pour la réduction des frais de garde, jusqu'à 20 pour cent de diminution, et de continuer de soutenir les cantons pour l'amélioration de la qualité et de l'adéquation de l'offre aux besoins des parents.

Depuis, les travaux piétinent en commission du Conseil des Etats. La commission a mis en consultation il y a quelques mois une nouvelle version basée sur un modèle de financement différent. Pire, le rapport Gaillard propose de purement et simplement biffer le soutien à l'accueil extrafamilial par la Confédération. Vu l'avancement des travaux parlementaires, la nouvelle loi ne pourra pas entrer en vigueur avant 2027. Le Conseil des Etats propose donc de prolonger ce dispositif. Le groupe des Verts l'acceptera évidemment.

Christ Katja · Mit-F · Nationalrat · Basel-Stadt · Grünliberale Fraktion

Angesichts des demografischen Wandels und des zunehmenden Arbeitskräftemangels in der Schweiz ist die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf von zentraler Bedeutung. Derzeit schaffen die hohen Kosten für die Kinderbetreuung und das oft unzureichende Betreuungsangebot negative Erwerbsanreize. Viele Eltern, insbesondere Frauen, reduzieren ihre berufliche Tätigkeit oder geben sie ganz auf. Dies hat nicht nur individuelle Konsequenzen, sondern auch negative volkswirtschaftliche Auswirkungen, da dem Arbeitsmarkt wertvolle Arbeitskräfte verloren gehen.

Die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung ist eine wirtschaftspolitische und nicht eine sozial- oder gesellschaftspolitische Angelegenheit. Bitte verwechseln Sie das nicht, gerade wenn wir über die Finanzierung sprechen. Eine solche Förderung hat folgende Vorteile:

Erstens führt sie zu einer Erhöhung der Erwerbstätigkeit, insbesondere bei Frauen. Das steigert die Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden und erhöht die Einnahmen der Sozialwerke und des Staates durch zusätzliche Abgaben und Steuern. Wie hat es Cicero so schön ausgedrückt: "Wie du säst, so wirst du ernten."

Zweitens ermöglicht eine verbesserte Betreuungsinfrastruktur beiden Elternteilen, finanziell unabhängig zu bleiben und ihre berufliche Karriere fortzusetzen. Dies trägt wesentlich zur finanziellen Absicherung im Alter bei, da längere Erwerbsunterbrüche und die Arbeit mit tiefen Pensen oft zu Lücken in der Altersvorsorge führen.

Drittens ist die Investition in die institutionelle familienergänzende Kinderbetreuung eine Investition in unsere Infrastruktur und somit in den Wirtschaftsstandort Schweiz. Ein gut ausgebautes Betreuungsangebot steigert die Attraktivität der Schweiz für Unternehmen und Fachkräfte, was langfristig zu einer stärkeren wirtschaftlichen Entwicklung beiträgt.

Das noch immer laufende Impulsprogramm zur Förderung der familienergänzenden Bildung und Betreuung ist denn auch eine absolute Erfolgsgeschichte. Seit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung vor über zwanzig Jahren wurden rund 4000 Gesuche bewilligt. Diese Fördermassnahmen haben zur Schaffung von etwa 72 000 neuen Betreuungsplätzen beigetragen. Das ist ein unverzichtbarer Beitrag zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Der Bedarf bleibt aber dennoch hoch. Die Nachfrage nach qualitativ hochwertigen Betreuungsangeboten ist ungebrochen gross, während die Branche zunehmend unter Druck gerät. Laut einer Umfrage von Kibesuisse schreibt jede dritte Kita Verluste; die Austrittsquote der Mitarbeitenden ist zudem mit 30 Prozent dreimal höher als im Durchschnitt. Darüber hinaus können sich immer mehr Eltern die familienergänzende Bildung und Betreuung ihrer Kinder nicht mehr leisten. Der Anteil der Familien, die darauf verzichten, ist laut dem diesjährigen Familienbarometer von 37 auf 50 Prozent gestiegen. Diese Tatsachen verdeutlichen, dass die bisherigen Massnahmen ihre volle Wirkung noch nicht entfalten konnten und weiterhin notwendig sind, um die Branche zu stabilisieren.

Der Bundesrat teilt diese Einschätzung und schlägt vor, die laufenden Fördermassnahmen nun nochmals einmalig bis Ende 2026 zu verlängern. Er schlägt zudem vor, den laufenden Verpflichtungskredit um 40 Millionen Franken zu erhöhen, ergänzt durch eine sinnvolle Umverteilung bestehender Mittel. Das zeigt, dass die Verlängerung finanziell tragbar und durchdacht ist.

Parallel sind wir gefordert, dem laufenden Prozess für eine tragfähige und zukunftsweisende Nachfolgelösung den notwendigen Fokus zu geben, um möglichst rasch eine Lösung zu erarbeiten und zu finalisieren. Wir brauchen endlich ein Gesetz, das nachhaltig die familienergänzende Bildung und Betreuung in der Schweiz sichert. Die Zustimmung zur Verlängerung ist aber noch kein Entscheid über die mögliche Anschlusslösung. Vielmehr ist sie einfach ein notwendiges Mittel, um eine Lücke zu vermeiden.

Aebischer Matthias · Mit-M · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Sie haben es gehört, wir sprechen über eine Anschubfinanzierung, welche zum x-ten Mal verlängert wird. Es geht um mehr Kita-Plätze, es geht um günstigere Kita-Plätze, und es geht darum, dass die Schweiz punkto Kinderbetreuung endlich das Schlusslicht in Europa abgeben kann. Das wollen wir mittlerweile alle. Deshalb hat unser Rat vor anderthalb Jahren nach dreijähriger Arbeit die Anschubfinanzierung in eine ständige umgewandelt.

Wir sprechen heute wieder über eine Verlängerung, weil die Mitte-Fraktion und die FDP-Liberale Fraktion im Ständerat mit unserer Arbeit im Nationalrat nicht zufrieden sind und eine eigene Variante ausgearbeitet haben. Deshalb müssen wir verlängern.

Wenn ich nun Kollegin Balmer zuhöre, die sagt, es sei Sache der Kantone, und in den Kantonen sagt ihre Partei, es sei nicht Sache des Staates, dann reagiere ich mit Verwunderung. Ich erwarte von der FDP, dass sie nun alles daransetzt, dass der Plan zu Ende geführt wird und wir das Schlusslicht in der familienergänzenden Kinderbetreuung abgeben können.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband und die Mitte haben bei der Erarbeitung dieses Planes, den wir hier vor anderthalb Jahren beschlossen haben, mitgeholfen. Es wäre unschön, wenn wir nach weiteren fünf Jahren Arbeit wieder auf Feld eins landen würden. So geben wir die Laterne nicht ab.

Balmer Bettina · Mit-F · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion

Herr Kollege Aebischer, ich bin jetzt doch etwas überrascht, dass Sie sagen, der Kanton Zürich habe sich da schon festgelegt. Ich war langjährige Kantonsrätin, und ich habe dieses Thema selbstverständlich auch bearbeitet, weil es mir ebenfalls wichtig ist. Die Frage ist: Ist es nicht vielmehr so, wie ich es in Erinnerung habe, wonach der Kanton Zürich darauf wartet, zu erfahren, was der Bund macht? Und nun weiss er es ja.

Aebischer Matthias · Mit-M · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Herzlichen Dank für diese Frage, Kollegin Balmer. Ich muss aufpassen, dass ich Ihnen als Zürcherin nicht zu nahe trete, aber die Schweiz besteht nicht nur aus dem Kanton Zürich. Die Schweiz besteht aus 23 Kantonen. Sie wissen ganz genau, dass es Kantone gibt, die fast keine Kita haben. Ja, es tut mir leid: Es gibt Kantone, die haben kaum eine Kita, und darum geht es.

Es ist wichtig, dass wir die Arbeit jetzt abschliessen. Wir müssen die Verantwortung im Parlament wahrnehmen. Hier im Nationalrat haben wir die Verantwortung wahrgenommen. Aber im Ständerat hat man das Geschäft jetzt wieder verlängert, man hat eine Alternativvariante ausgearbeitet. Deshalb müssen wir hier auch wieder verlängern. Das ist das Problem.

Nussbaumer Eric · P-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Herr Aebischer, selbst wenn die beiden Basel fusionieren würden, wären es nicht 23 Kantone. Aber das haben Sie sicher selber gemerkt. (Heiterkeit)

Aebischer Matthias · Mit-M · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Ich zähle die Halbkantone auch noch, dann komme ich auch auf 26.

Baume-Schneider Elisabeth · BR-F · Bundesrat · Jura

Après cette escapade dans l'écosystème zurichois, je suis en fait très fière de provenir du 26e canton. Cela étant dit, je me permets de revenir sur le contexte extrêmement important de cette loi. La loi fédérale sur les aides financières à l'accueil extrafamilial pour enfants est entrée en vigueur en février 2003. Sur cette base, la Confédération a mis en place un programme d'impulsion qui vise à encourager la conciliation entre vie familiale et vie professionnelle.

Cette loi se décline en trois volets: premièrement - cela paraît évident - la création de places d'accueil extrafamilial pour enfants; deuxièmement, un soutien financier aux cantons, aux communes, qui elles aussi, qui eux aussi, augmentent leurs subventions à l'accueil extrafamilial des enfants, afin de réduire les coûts à charge des parents; troisièmement, un soutien à des projets qui visent une meilleure adéquation de l'offre d'accueil extrafamilial aux besoins des parents.

Cela a été dit, après quatre prolongations, la loi fédérale arrive à échéance au 31 décembre de cette année. Votre conseil a adopté au printemps 2023 un projet qui vise à remplacer l'actuel programme d'impulsion par un soutien durable. La commission du Conseil des Etats a, quant à elle, élaboré une proposition alternative, qu'elle a soumise à consultation publique.

Etant donné qu'une solution de remplacement ne pourra pas être mise au point avant que les mesures d'encouragement en cours n'arrivent à leur terme, et pour éviter des lacunes dans l'engagement de la Confédération, la commission du Conseil des Etats a déposé la présente initiative parlementaire qui vise justement à prolonger la loi actuelle jusqu'à l'entrée en vigueur de la nouvelle loi, et ce, au plus tard, jusqu'à fin 2026.

Für den Bundesrat ist die Notwendigkeit der Stärkung der Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf oder Ausbildung unbestritten. Darum hat der Bund seit 2003 die Schaffung von über 70 000 familienergänzenden Betreuungsplätzen, sowohl im Vorschul- als auch im Schulbereich, finanziell mit 450 Millionen Franken unterstützt.

Die Bilanz der Finanzhilfen ist zweifellos positiv. Allerdings liegt die Kompetenz im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung in erster Linie bei den Kantonen und Gemeinden, und die Rolle des Bundes ist subsidiär.

Die aktuelle finanzielle Situation lässt in einem Bereich, der in den Kompetenzbereich der Kantone fällt, grundsätzlich keinen Spielraum für ein weiteres Engagement des Bundes zu. In Anbetracht der Tatsache, dass die Dauer der Verlängerung kurz und angemessen ist, kann sie vom Bundesrat unterstützt werden.

Le Conseil fédéral soutient également le besoin de ressources supplémentaires, et ce, à hauteur de 50 millions de francs pour la création de places d'accueil. Il propose néanmoins de limiter cette augmentation pour la création de places d'accueil à 40 millions de francs et d'y ajouter un transfert de 10 millions en provenance du crédit pour les aides financières à l'augmentation des subventions cantonales et communales. Celui-ci présentera en effet un solde disponible qui peut être utilisé pour la présente prolongation.

Le Conseil des Etats a soutenu le projet, y compris les propositions du Conseil fédéral, et la majorité de votre commission vous propose d'en faire de même. Votre commission vous propose en outre de prévoir une entrée en vigueur au 1er janvier 2025 avec effet rétroactif. Cette proposition pragmatique résulte du fait que la loi arrive à échéance fin 2024 et qu'une prolongation ne peut en principe s'opérer que pour une loi qui est encore en vigueur. La solution proposée par votre commission permet donc d'éviter toute lacune.

En conclusion et au vu de ces considérations, je vous invite, au nom du Conseil fédéral, à entrer en matière sur les projets, à suivre la majorité de votre commission et à adopter les propositions telles qu'elles vous sont proposées.

Schilliger Peter · Mit-M · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion

Frau Bundesrätin, ich habe eine Frage zur operationellen Umsetzung dieser Anschubfinanzierung. Sie unterstützen die Verlängerung bis Ende 2026. Das bedeutet, dass neue Plätze, die nächstes Jahr ins System kommen, aufgrund dieser Verlängerung längstens bis Ende 2026 Geld bekämen. Ist das richtig?

Baume-Schneider Elisabeth · BR-F · Bundesrat · Jura

Les demandes pourront être formulées jusqu'à fin 2026 par les cantons et par les communes. Ce ne sont pas seulement les places qui existent jusqu'en 2026, mais les demandes pourront être formulées et traitées jusqu'en 2026.

Ich kann Ihnen das noch - wie sagt man? - schriftlich bestätigen, damit Sie Klarheit über die Fristen usw. haben.

Nicolet Jacques · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Vous n'êtes pas sans savoir que le Conseil fédéral a désigné un groupe d'experts qui s'est penché sur la question des finances fédérales. Il ressort du rapport de ce groupe d'experts que l'une des propositions est de faire ce que la droite de ce Parlement demande depuis un certain temps: laisser aux cantons la responsabilité et le financement de l'accueil extrafamilial. Dans ce cas de figure, pourquoi ne défendez-vous pas la position du groupe d'experts, qui a visiblement conseillé le Conseil fédéral sur ces questions?

Baume-Schneider Elisabeth · BR-F · Bundesrat · Jura

Je vous remercie, Monsieur le conseiller national Nicolet, de me raconter ma vie; je suis présente aux séances du Conseil fédéral et j'ai pris connaissance des informations du groupe d'experts présidé par M. Gaillard.

La proposition qui vous est faite aujourd'hui, en toute connaissance de cause, d'une prolongation jusqu'en 2026 est la proposition du Conseil fédéral. La proposition du groupe Gaillard de considérer que le financement des crèches doit être exclusivement du ressort des cantons et des communes sera prise en considération en temps opportun, sur le plan politique, par rapport aux orientations qui seront, d'une part, prises par le Conseil fédéral et, d'autre part, discutées au sein des Chambres fédérales.

Il n'y a ni paradoxe ni opposition. Nous sommes dans des temps différents. Ce dossier suit le chemin parlementaire depuis quelques mois et le groupe Gaillard a déposé son rapport il y a quelques jours. Il n'y a donc pas d'opposition à cela.

Je vous invite à accepter le projet de prolongation et ensuite à vous prononcer, en toute connaissance de cause, sur les propositions qui ont été déposées.

Hess Erich · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Geschätzte Frau Bundesrätin, sind Sie nicht auch der Meinung, dass diese Anschubfinanzierung fehl am Platz ist? Denn wir wissen oder konnten lesen, dass zum Beispiel in der Stadt Bern zu viele Plätze in Kindertagesstätten vorhanden sind und diese deshalb defizitär sind. Da müsste man ja abbauen, nicht noch weitere finanzieren.

Baume-Schneider Elisabeth · BR-F · Bundesrat · Jura

Je vous remercie pour votre question. Je crois que la planification en matière de places d'accueil extrafamilial relève justement de la responsabilité et de la compétence des villes et des cantons. La Confédération apporte un soutien lorsque les demandes sont consolidées. Vous le savez très bien: pour la conciliation entre la vie familiale et professionnelle, toutes les régions n'ont pas la même offre. Vous avez mentionné la ville de Berne. J'ai également lu ces articles. Cependant, certaines régions ne disposent pas d'une offre. Le programme d'impulsion vise également à ce que les tarifs soient corrects pour les parents, afin qu'il y ait un véritable choix quant à la possibilité d'avoir accès à une structure d'accueil extrafamilial.

Gerne erläutere ich Ihnen das auch auf Deutsch bei einem Kaffee.

Nussbaumer Eric · P-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

1. Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung

1. Loi fédérale sur les aides financières à l'accueil extrafamilial pour enfants

Antrag der Mehrheit

Eintreten

Antrag der Minderheit

(Heimgartner, Freymond, Gafner, Hug, Riem, Rüegsegger, Tuena, Wandfluh)

Nichteintreten

Proposition de la majorité

Entrer en matière

Proposition de la minorité

(Heimgartner, Freymond, Gafner, Hug, Riem, Rüegsegger, Tuena, Wandfluh)

Ne pas entrer en matière

Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Wir stimmen über den Antrag der Minderheit Heimgartner auf Nichteintreten ab. Die Abstimmung gilt auch für die Vorlage 2.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Eintreten ... 108 Stimmen

Dagegen ... 77 Stimmen

(7 Enthaltungen)

Nussbaumer Eric · P-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Ziff. I

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Titre et préambule, ch. I

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Ziff. II

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

mit Ausnahme von:

Abs. 2

... so tritt es rückwirkend auf den 1. Januar 2025 in Kraft.

Ch. II

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

à l'exception de:

Al. 2

... abouti, elle entre en vigueur avec effet rétroactif le 1er janvier 2025.

Angenommen - Adopté

Abstimmung

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes ... 110 Stimmen

Dagegen ... 76 Stimmen

(6 Enthaltungen)

Nussbaumer Eric · P-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

2. Bundesbeschluss über die Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung

2. Arrêté fédéral concernant les aides financières à l'accueil extrafamilial pour enfants

Antrag der Mehrheit

Eintreten

Antrag der Minderheit

(Heimgartner, Freymond, Gafner, Hug, Riem, Rüegsegger, Tuena, Wandfluh)

Nichteintreten

Proposition de la majorité

Entrer en matière

Proposition de la minorité

(Heimgartner, Freymond, Gafner, Hug, Riem, Rüegsegger, Tuena, Wandfluh)

Ne pas entrer en matière

Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Den Antrag der Minderheit Heimgartner auf Nichteintreten haben wir bei der Vorlage 1 abgelehnt.

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Art. 1, 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Titre et préambule, art. 1, 2

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Abstimmung

Art. 1 - Art. 1

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe ... 108 Stimmen

Dagegen ... 77 Stimmen

(7 Enthaltungen)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Abstimmung

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes ... 111 Stimmen

Dagegen ... 76 Stimmen

(5 Enthaltungen)

Nussbaumer Eric · P-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Das Geschäft geht an den Ständerat zurück.