02.410
Besserer Schutz vor missbräuchlicher Kündigung
Verfahrensbeitrag
Antrag der Mehrheit
Der Initiative Folge geben
Antrag der Minderheit
(Baumann J. Alexander, Bosshard, Eggly, Glasson, Gutzwiller, Mathys, Randegger, Seiler)
Der Initiative keine Folge geben
Proposition de la majorité
Donner suite à l'initiative
Proposition de la minorité
(Baumann J. Alexander, Bosshard, Eggly, Glasson, Gutzwiller, Mathys, Randegger, Seiler)
Ne pas donner suite à l'initiative
Thanei Anita · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Wir haben in der Schweiz im europäischen Vergleich einen sehr schwachen Kündigungsschutz. Das geltende Recht kennt einen zeitlichen Schutz, das heisst, Kündigungen sind nichtig, wenn sie während Krankheit, Schwangerschaft oder beispielsweise Militärdienst ausgesprochen werden. Im Bereich des sachlichen Kündigungsschutzes beruht das schweizerische Recht auf dem Grundsatz der Kündigungsfreiheit mit einem Verbotsvorbehalt. Kündigungen sind missbräuchlich, wenn sie gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstossen. Die Konsequenz ist auch für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nicht sehr einschneidend. Sie müssen lediglich eine Entschädigung bezahlen, die Kündigungen werden nicht aufgehoben. Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist jedoch jede Kündigung sehr einschneidend, ob sie missbräuchlich ist oder nicht.
Mit meiner parlamentarischen Initiative verlange ich, dass eine Kündigung wegen mangelnder Leistung oder Fehlverhalten erst nach einer erfolglosen Abmahnung ausgesprochen werden darf. Ich bleibe beim heutigen System der Kündigungsfreiheit. Es ist nichts Revolutionäres, was ich verlange. Es wird lediglich ein neuer Missbrauchstatbestand ins Gesetz aufgenommen. Alles andere bleibt bestehen. Fristlose Kündigungen bleiben möglich, auch Kündigungen aus wirtschaftlichen und anderen Gründen ohne Abmahnung.
Im Übrigen entspricht dieses Verhalten gemäss Aussagen der Verwaltung bereits heute jenem von 95 Prozent der Arbeitgebenden. Diese mahnen bereits heute ab, bevor sie eine Kündigung aussprechen. Stellen Sie sich vor: Jemand wird nach einem vierzigjährigen Arbeitsverhältnis mit einer Kündigung konfrontiert, weil er oder sie zwei- oder dreimal zu spät gekommen ist, ohne jemals abgemahnt worden zu sein, das heisst, ohne realisiert zu haben, dass der Arbeitgeber ein solches Verhalten schlichtweg nicht duldet.
Diese Regelung, die mit meiner parlamentarischen Initiative angestrebt wird, ist heute bereits in diversen Gesamtarbeitsverträgen enthalten, und ich möchte noch einmal darauf hinweisen: "Missbräuchlich" bedeutet nur Anspruch auf eine Entschädigung und nicht, dass die Kündigung aufgehoben wird. Diese Bestimmung soll insbesondere eine präventive Wirkung entfalten, und zwar sowohl für die Arbeitnehmenden, die realisieren, dass gewisse Leistungsfehler und auch Fehlverhalten nicht geduldet werden, und die sich dann auch entsprechend verhalten können, als auch für die Arbeitgeber, die sich mit allfälligem Fehlverhalten ihrer Arbeitnehmenden auseinander setzen müssen. Es ist uns ja auch bekannt, dass jeder Wechsel von Arbeitnehmenden den Unternehmungen Kosten verursacht.
In diesem Sinne bitte ich Sie, meiner parlamentarischen Initiative Folge zu geben.
Baumann J. Alexander · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Namens einer grossen Kommissionsminderheit - wir sprechen über einen Entscheid im Verhältnis von 12 zu 10 Stimmen - bitte ich Sie, dieser Initiative aus folgenden Überlegungen keine Folge zu geben: Dieser Vorstoss reiht sich ein in eine langjährige Strategie mit pausenlosen Vorstössen, um unser Kündigungsrecht zu verschärfen. Damit werden Mauern um die Betriebe gebaut, die zwar Entlassungen erschweren, aber auch das Einstellen zunehmend behindern. In Deutschland wird das rigorose Kündigungsrecht als ein massgeblicher Faktor der aktuellen Wirtschaftskrise bezeichnet. Die überspitzten Regeln des Kündigungsschutzes haben dazu geführt, dass zahlreiche Firmen dazu übergegangen sind, keine Leute mehr arbeitsvertraglich an die Firma zu binden, weil diese Verträge kaum jemals noch aufgelöst werden können, sondern nur noch Aushilfskräfte zu rekrutieren. Der noch relativ flüssige Arbeitsmarkt in der Schweiz basiert hauptsächlich auf dem vernünftigen Kündigungsrecht unseres Landes. Wir dürfen die deutschen Fehler nicht nachmachen.
Es wird geltend gemacht, dass die Regelung bereits heute in Gesamtarbeitsverträgen im öffentlichen Personalrecht verankert sei. Dies darf nicht heissen, dass solche Sozialpartner-Vereinbarungen zum Gesetz werden, denn sonst wird die Substanz der Sozialpartnerschaft ausgehöhlt, die eben darin besteht, dass etwas freiwillig gemacht wird.
Die verlangte schriftliche Abmahnung geht unnötig weit: Weder für den Abschluss eines Arbeitsvertrages noch für dessen Kündigung wird Schriftform verlangt. Eine Begründung bei der Kündigung ist für deren Rechtsgültigkeit nicht vorgesehen. Auch die unbegründete mündliche oder schriftliche Kündigung ist rechtsgültig. Eine Begründung muss nur auf Verlangen gegeben werden.
Kleinere Betriebe ohne professionelle Personalfachleute werden mit der schriftlichen Abmahnung oft überfordert sein. Hier spricht man noch miteinander; der Chef kennt seine Leute, und wenn es ihm nicht passt, sagt er es direkt hinaus. Formell würde die Erwähnung in der Mitarbeiterbeurteilung sicher nicht genügen. In der Schweiz besteht die Wirtschaft zu über 90 Prozent aus KMU. Diese mit schriftlichen Abmahnungen zu belasten läuft der schon häufig geäusserten Absicht des Bundes zur Entlastung der KMU zuwider. In kleineren Betrieben ist der Kontakt zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitenden in der Regel sehr viel unmittelbarer, als dies in einem Grossbetrieb der Fall ist. Die Forderung nach einer schriftlichen Abmahnung ist deshalb ein überspitzter Formalismus. Zudem ist es für die Arbeitnehmenden nach einer schriftlichen Abmahnung sehr viel schwieriger, daran zu glauben, dass die Abmahnung nicht automatisch die Vorstufe zur Kündigung ist, als dies unter Umständen bei einem Gespräch der Fall ist. In den KMU gilt in der Regel noch das gesprochene Wort, und das muss im Sinne einer menschennahen Führung so bleiben. Die Unsitte, dass nicht mehr mündlich kommuniziert und geführt wird, soll nicht noch durch gesetzliche, formelle Anforderungen gefördert werden.
Ich bitte Sie daher namens der Minderheit, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
Eggly Jacques-Simon · Mit-M · Nationalrat · Genf · Freisinnig-demokratische Fraktion
Mme Thanei a convaincu une majorité - courte, certes, mais majorité quand même - de la commission.
En effet, le premier argument qui vient tout de suite à l'esprit, c'est que cela s'inscrit dans une gestion moderne du personnel et qu'actuellement déjà, dans la très grande majorité des entreprises, on a un avertissement écrit qui est donné à l'employé avant qu'un licenciement ne puisse intervenir.
Un deuxième argument qui a convaincu la majorité de la commission, c'est que cela clarifie la situation, qu'il n'y a pas ce sentiment d'arbitraire, d'injustice ou de frustration et que par conséquent, cela est aussi dans l'intérêt des employeurs en ce sens que cela évite des conflits. Donc, ça empêche ou atténue les situations conflictuelles.
La troisième raison, c'est que, finalement, il n'y a pas beaucoup de surcroît de travail et qu'un avertissement écrit n'est pas trop lourd à porter pour l'immense majorité des entreprises. En fait, le travailleur étant moins tenté ensuite d'ouvrir un procédure de conflit, en fin de compte, c'est aussi tout bénéfice pour l'employeur.
Voilà donc les raisons pour lesquelles la commission, par 12 voix contre 10 et 1 abstention, vous demande de donner suite à l'initiative parlementaire Thanei.
On vous l'a dit tout à l'heure, ça n'a pas convaincu la minorité qui pense que pour les petites entreprises - même s'il s'agit en proportion de très peu d'entreprises -, c'est une surcharge bureaucratique qui n'est pas indiquée, qui est trop lourde. L'idée moderne, c'est aussi de les alléger de toute bureaucratie, c'est que les rapports ne doivent pas être formalisés. Finalement, on risque d'amener des petites entreprises à se passer de contrats de travail, à faire appel à des agences extérieures pour des emplois temporaires, et ce côté formel pourrait se retourner contre l'employé.
Mais, la majorité de la commission estime que cette initiative parlementaire est bienvenue, qu'elle codifie quelque chose qui est juste et déjà largement pratiqué. C'est la raison pour laquelle elle vous demande de donner suite à l'initiative.
Personnellement, je fais partie de la minorité.
Binder Max · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Abstimmung - Vote
Für Folgegeben .... 74 Stimmen
Dagegen .... 95 Stimmen