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Verlängerung und Änderung der Übergangsfrist nach Art. 99 Abs. 1 BZG

Riniker Maja · P-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion

Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Wir behandeln das Eintreten und die Detailberatung in einer Debatte.

Walliser Bruno · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

An seiner Sitzung vom 26. Juni 2024 hat der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG) verabschiedet. Mit Blick auf eine zukunftsfähige Sicherheitsinfrastruktur will der Bundesrat zusammen mit den Kantonen die Zuständigkeiten und Finanzierungsmodelle für die Bewirtschaftung der Sirenen überarbeiten. Diese Arbeit braucht Zeit, deshalb soll die Übergangsfrist verlängert werden. Zudem wird beantragt, die Entschädigungen neu zu regeln. So soll die Pauschale für den Betrieb und Unterhalt von höchstens 400 Franken pro Jahr und Sirene auf maximal 600 Franken pro Jahr und Sirene erhöht werden, um der Teuerung sowie den tatsächlichen Kosten Rechnung zu tragen. Die Verlängerung der Übergangsfrist muss per 1. Januar 2025 in Kraft treten. Deshalb soll die Gesetzesvorlage dringlich erklärt werden. Der Ständerat hat dieser Vorlage am 18. September 2024 einstimmig zugestimmt.

Mit ihrem Netz von über 5000 stationären Sirenen verfügt die Schweiz über ein bestens ausgebautes und sicheres System zur Alarmierung unserer Bevölkerung. Dies soll auch so bleiben. Bis Ende 2020 lag die Zuständigkeit für die Sirenen bei den Kantonen. Mit der Totalrevision des BZG wurde sie per Anfang 2021 auf den Bund übertragen. Im Rahmen einer Übergangsfrist stellen die Kantone noch bis Ende 2024 den Unterhalt und den Betrieb der Sirenen gegen eine Pauschale von 400 Franken pro Jahr und Sirene sicher.

Das Parlament hat anlässlich der Totalrevision des BZG für die Übernahme der Sirenen durch den Bund ein Kostendach von 3 Millionen Franken gesprochen. Durch die Übertragung der Zuständigkeit auf den Bund versprach man sich damals aufgrund der grösseren Mengengerüste Synergien und Einsparungen bei der Beschaffung der Sirenen. Die Kantone äusserten sich dazu allerdings von Beginn an sehr kritisch. Im Rahmen der Umsetzung zeigte sich auch, dass eine zentrale Lösung für die dezentralen Sirenen in der Praxis teurer und aufwendiger wäre als ursprünglich angenommen. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz versuchte daher, mit den Kantonen eine andere Lösung zu finden. Diese scheiterte an der einstimmigen Forderung der Kantone, für diese Aufgabe eine Pauschale von mindestens 800 Franken pro Jahr und Sirene zu erhalten. Dies hätte den gesprochenen Kredit von 3 Millionen Franken um rund 1 Million Franken überstiegen. Schlussendlich einigte man sich auf 600 Franken pro Jahr und Sirene.

Im Sinne eines Kompromisses unterstützen die Kantone die Vorlage, wobei mehrere Kantone die Ansicht vertreten, dass der Betrag von 600 Franken pro Jahr und Sirene nicht als Präjudiz für eine künftige Regelung zu werten sei. Es hat sich zudem bestätigt, dass es zur Eruierung einer optimalen Lösung sinnvoll ist, die Zuständigkeiten für die Sirenen nochmals grundsätzlich zu überprüfen. Dafür reicht aber die Zeit bis Ende Jahr nicht. Auf Initiative des Bundesrates und in Absprache mit den Kantonen soll deshalb diese Übergangsfrist für die Bewirtschaftung der Sirenen durch den Bund um weitere vier Jahre verlängert werden.

Eintreten auf die Vorlage war in der Kommission unbestritten. Am 22. November 2024 hat Ihre Kommission der Vorlage mit 22 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.

Ich bitte Sie, dem Antrag Ihrer Kommission zu folgen.

Fivaz Fabien · Mit-M · Nationalrat · Neuenburg · Grüne Fraktion

La Suisse a plus de 5050 sirènes. Elles sont nécessaires afin d'avertir la population à temps en cas de danger. Ces sirènes, jusqu'en 2021, étaient gérées par les cantons. Notre Parlement a accepté, en 2019, une révision de la loi fédérale sur la protection de la population et sur la protection civile, qui prévoyait le transfert des compétences concernant ces fameuses sirènes des cantons à la Confédération. Cette modification de loi est entrée en vigueur le 1er janvier 2021. A l'étude, pourtant, cette solution s'est révélée complexe et coûteuse. Les synergies qu'on aurait pu attendre d'un transfert, en particulier dans l'achat des sirènes, se sont révélées largement moindres que prévues et les coûts largement plus élevés. Une alternative a été proposée qui délègue ces tâches aux cantons contre une indemnisation forfaitaire. Mais la Confédération et les cantons n'ont pas réussi à se mettre d'accord sur le montant du forfait. Les cantons exigeaient 800 francs par sirène et par année. La Confédération en proposait 450, afin de respecter le plafond de dépenses de 3 millions de francs prévus initialement. Face à cet échec, le Conseil fédéral a renoncé à introduire une modification dans la révision en cours de la loi fédérale sur la protection de la population et sur la protection civile. Notre conseil traitera cette modification en mars prochain.

Avec la fin de la période transitoire prévue au 31 décembre 2024, le délai restant est insuffisant pour réexaminer ou mettre en oeuvre une nouvelle répartition des compétences. Pour pallier cela, une prolongation de quatre ans, jusqu'au 31 décembre 2028, est nécessaire afin de permettre de trouver un accord avec les cantons et de revoir les bases légales. Je relève encore que le forfait pour l'exploitation et l'entretien passera de 400 à 600 francs par an et par sirène. C'est un compromis qui a été accepté par les cantons et qui respecte ces fameux 3 millions de francs de plafond de dépenses prévu par notre conseil en 2019. Pour que cette modification puisse entrer en vigueur le 1er janvier 2025, la modification de loi doit être déclarée urgente.

Votre Commission de la politique de sécurité a siégé le 22 novembre dernier. Elle est entrée en matière à l'unanimité et a accepté ce projet sans débat, par 22 voix contre 0 et 1 abstention. Elle vous propose ainsi de vous rallier à la décision du Conseil des Etats qui a accepté ce projet en septembre dernier, par 33 voix sans opposition.

Amherd Viola · BPR-F · Bundesrat · Wallis

Es wurde gesagt: Die Schweiz verfügt mit ihrem Netz von über 5000 stationären Sirenen über ein hervorragend ausgebautes und sicheres System zur Alarmierung der Bevölkerung. Das soll so bleiben. Bis Ende 2020 lag die Zuständigkeit für die Sirenen bei den Kantonen. Mit der Totalrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes wurde sie per Anfang 2021 auf den Bund übertragen. Im Rahmen einer Übergangsfrist stellen die Kantone noch bis Ende dieses Jahres Unterhalt und Betrieb der Sirenen sicher, dies gegen eine Pauschale von 400 Franken pro Jahr und Sirene. Das Parlament hat dafür anlässlich der Totalrevision des BZG ein Kostendach von 3 Millionen Franken gesprochen.

Wir haben nun festgestellt, dass es sich lohnt, zu überprüfen, ob nicht an der bestehenden Kompetenzordnung festgehalten werden kann, weil wir ein gut funktionierendes System haben. Wir hatten uns von der Übertragung der Zuständigkeit auf den Bund versprochen, dass sich bei der Beschaffung der Sirenen aufgrund der grösseren Mengen Synergien und Einsparungen ergeben könnten. Es hat sich aber gezeigt, dass dies schwierig ist und dass die Synergien und das Einsparpotenzial nicht so hoch wie ursprünglich angenommen sind.

Wir suchten mit den Kantonen Lösungen, konnten uns aber nicht auf die Pauschale einigen, die der Bund den Kantonen bezahlen sollte. Wir fanden eine Lösung mit einer weiteren Übergangsfrist. So haben wir während dieser Übergangsfrist Zeit, um die Zuständigkeitsordnung noch einmal zu überprüfen und um eine für die Sicherheit der Bevölkerung und auch bezüglich des Einsatzes der Finanzen möglichst gute Lösung zu finden. Wir konnten uns dahin gehend mit den Kantonen einigen. Für die Dauer der verlängerten Übergangsfrist bezahlen wir den Kantonen eine Pauschale von 600 Franken pro Jahr und Sirene. Wir sind den Kantonen entgegengekommen und haben den Betrag angehoben, können aber nicht auf die 800 Franken, die die Kantone ursprünglich wollten, erhöhen. Die Zeit bis Ende Jahr reicht nun nicht mehr aus, um die Zuständigkeit gemäss geltendem Recht umzusetzen. Wir haben dann mit den Kantonen auch diesbezüglich eine Lösung gesucht und eine gefunden, indem die Übergangsfrist um weitere vier Jahre verlängert wird.

Der Bundesrat hat daher diese Botschaft zur Verlängerung der Übergangsfrist am 26. Juni 2024 verabschiedet. Bund und Kantone verschaffen sich so Zeit, um die Zuständigkeiten im Bereich der Sirenen grundsätzlich zu überdenken und gegebenenfalls die rechtlichen Grundlagen anzupassen. Die Vorlage wurde in der Herbstsession im Ständerat einstimmig angenommen, und auch die SiK-N hat die Vorlage am 22. November 2024 einstimmig angenommen.

Ich bitte Sie, dem Ständerat und Ihrer Kommission zu folgen und, damit die neue Übergangsfrist rechtzeitig Anfang 2025 in Kraft treten kann, entsprechend auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.

Riniker Maja · P-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

L'entrée en matière est décidée sans opposition

Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz

Loi fédérale sur la protection de la population et sur la protection civile

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Ziff. I, II

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Titre et préambule, ch. I, II

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Abstimmung

Ziff. I Art. 99 Abs. 1bis - Ch. I art. 99 al. 1bis

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe ... 175 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(1 Enthaltung)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Riniker Maja · P-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion

Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Von der Gesamtabstimmung ausgenommen ist die Dringlichkeitsklausel in Ziffer II. Die Abstimmung darüber findet gemäss Artikel 77 des Parlamentsgesetzes erst nach erfolgter Bereinigung des Geschäftes statt.

Abstimmung

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes ... 177 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)

Riniker Maja · P-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion

Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Das Geschäft geht an den Ständerat zurück.