24.043

Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz. Änderung

Caroni Andrea · P-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion

1. Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (Vorlage A: Einsatz von zivildienstpflichtigen Personen im Zivilschutz)

1. Loi fédérale sur la protection de la population et sur la protection civile (Projet A: Affectation de personnes astreintes au service civil dans la protection civile)

Art. 99a

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Dittli Josef · Mit-M · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion

Bei diesem Bundesgesetz geht es darum, dass ein Teil der Zivildienstpflicht im Zivilschutz absolviert werden kann. Die Vorlage besteht aus zwei Teilen: aus der Vorlage A, in der es um den Einsatz von zivildienstpflichtigen Personen im Zivilschutz geht, und aus der Vorlage B, in der es um die allgemeinen Bestimmungen zum Zivilschutz geht. Wir haben bei beiden Vorlagen, A und B, je eine relativ kleine Differenz.

Ich beginne mit der ersten Differenz in der Vorlage A. Die Inkraftsetzung dieses Gesetzes war ursprünglich unter Berücksichtigung eines allfälligen Referendums per 1. Januar 2026 vorgesehen. Die Beratung im Nationalrat wurde dann aber verschoben, das Ganze hat etwas länger gedauert. Deshalb hat der Nationalrat beschlossen, dass dieses Gesetz neu auf den 1. Januar 2027 in Kraft treten soll. Daher muss Artikel 99a BZG entsprechend angepasst werden. Es handelt sich also um eine prozessuale Änderung aufgrund der zeitlichen Gegebenheiten.

Ihre Kommission hat die Änderung angeschaut und geprüft. Sie beantragt Ihnen ohne Gegenstimme, dem Nationalrat zu folgen.

Amherd Viola · BR-F · Bundesrat · Wallis

Ich habe keine Ergänzung.

Caroni Andrea · P-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion

Angenommen - Adopté

2. Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (Vorlage B: Bestimmungen zum Koordinierten Sanitätsdienst, dem Koordinierten Verkehr und den kantonalen Notfalltreffpunkten sowie allgemeine Bestimmungen zum Zivilschutz)

2. Loi fédérale sur la protection de la population et sur la protection civile (Projet B: Dispositions relatives au Service sanitaire coordonné, à la coordination des transports et aux points de rencontre d'urgence cantonaux ainsi que dispositions générales relatives à la protection civile)

Art. 31 Abs. 1

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 31 al. 1

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Dittli Josef · Mit-M · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion

Hier haben wir im Ständerat gemäss Bundesrat beschlossen, dass die Schutzdienstpflicht Ende des Jahres enden soll, in dem die Person 38 Jahre alt wird. Heute ist es noch so, dass die Schutzdienstpflicht bis zum Ende des Jahres zu erfüllen ist, in dem die Person 36 Jahre alt wird. Nun hat der Nationalrat mit 127 zu 56 Stimmen beschlossen, dass die Schutzdienstpflicht spätestens am Ende des Jahres enden soll, in dem die Person 40 Jahre alt wird. Faktisch baut der Nationalrat mit seinem Beschluss also die Zeitfrist, in der die Schutzdienstpflicht absolviert werden kann, mit der Erhöhung des Alters von 38 auf 40 Jahre aus. Nun ist es so, dass es faktisch nur jene betrifft, die erst nach dem 25. Altersjahr rekrutiert werden. Das sind überwiegend Personen, die zwischen dem 25. und 30. Altersjahr eingebürgert werden und spätestens bis zum Alter von 30 Jahren ihre Grundausbildung beginnen müssen. Im Jahr 2024 waren dies knapp 300 Schutzdienstleistende. Wer regulär bis zum 25. Altersjahr rekrutiert wird und dann direkt die Grundausbildung beginnt, hat seine 14 Jahre Schutzdienstpflicht im Alter von 38 Jahren erfüllt und ist nicht betroffen.

Es geht hier um 300 Schutzdienstleistende, die nun die Möglichkeit erhalten sollen, ihre Schutzdienstpflicht bis zum 40. Altersjahr zu absolvieren. Wir haben das in der Kommission geprüft und beantragen einstimmig, dem Nationalrat zu folgen. Das ist verträglich und dient dazu, dass die Tage der Schutzdienstpflicht möglichst vollständig ausgeschöpft werden.

Ich beantrage also im Namen der Kommission die Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates.

Amherd Viola · BR-F · Bundesrat · Wallis

In der Vernehmlassung haben auch zahlreiche Kantone die Erhöhung auf 40 Jahre beantragt. Aus unserer Sicht ist es vertretbar, hier diese Erhöhung auf 40 Jahre zu machen. Ich halte am ursprünglichen Antrag des Bundesrates nicht fest.

Caroni Andrea · P-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion

Angenommen - Adopté

Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Damit sind alle Differenzen bereinigt. Die Vorlagen 1 und 2 sind bereit für die Schlussabstimmung.