24.033
Stromversorgungsgesetz (Stromreserve). Änderung
Caroni Andrea · P-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
1. Bundesgesetz über die Stromversorgung (Stromreserve)
1. Loi sur l'approvisionnement en électricité (Réserve d'électricité)
Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Das Wort hat der Berichterstatter, Herr Rieder, für eine einleitende Bemerkung.
Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Wir befinden uns in der zweiten Runde der Differenzbereinigung. Der Nationalrat hat die Vorlage am 2. Juni 2025 beraten und ist dem Ständerat in einer Hauptdifferenz, nämlich der Subventionierung von WKK-Anlagen, entgegengekommen. Es verbleiben bei sechs Artikeln Differenzen, die wir am 4. Juni 2025 in unserer Kommission beraten haben und über die wir jetzt entscheiden müssen.
Caroni Andrea · P-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Art. 8b Abs. 4bis
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 8b al. 4bis
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Der Nationalrat möchte, dass auch die Ausschreibungsbedingungen für die Verbrauchsreserve marktgerecht, das heisst attraktiv, ausgestaltet werden. Die ständerätliche Kommission hat keine Einwände; wir beantragen, dem Nationalrat zu folgen.
Caroni Andrea · P-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Angenommen - Adopté
Art. 8c Abs. 1
Antrag der Kommission
... Diese orientiert sich an den entgangenen Erlösen und berücksichtigt die aktuelle Marktsituation, die Preisdifferenz zwischen den Winter- und den Sommermonaten sowie den Wert der Fähigkeit, die Stromerzeugung schnell und bedarfsgerecht anzupassen (Flexibilität).
Art. 8c al. 1
Proposition de la commission
... Cette indemnité est déterminée en fonction des gains non obtenus et tient compte de la situation actuelle du marché, de la différence de prix entre les mois d'hiver et les mois d'été et de la valeur de la capacité à adapter rapidement la production d'électricité en fonction des besoins (flexibilité).
Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Der Nationalrat möchte die Grundzüge für die Pauschalabgeltung für die Teilnahme an der Wasserkraftreserve im Voraus festgelegt wissen und angemessen ausgestalten. Der Ständerat wollte eine grössere Sicherheit für die Werkeigentümer und fügte in seine Fassung die Orientierung an der Kostenstruktur des Werkes ein. Diese Lösung scheint aber zu komplex zu sein. Durchgesetzt hat sich in unserer Kommission dann ein Vorschlag der Verwaltung, den Sie als Antrag in der Fahne finden.
Zur Erläuterung: Durch diesen Antrag werden die Eigentumsrechte der Kraftwerkbetreiber in dreierlei Hinsicht gestärkt. Erstens wird bereits auf Gesetzesstufe geregelt, dass die Pauschalabgeltung im Voraus festgelegt werden muss. Aktuell ist dies in der Verordnung bereits so umgesetzt. Das geltende Gesetz würde aber auch eine Festlegung ex post erlauben. Zweitens wird für die Bemessung der Pauschalabgeltung das im geltenden Gesetz stehende Kriterium "moderat" durch "angemessen" ersetzt. Dies entspricht der aktuellen Umsetzung auf Verordnungsebene, wonach die Abgeltung nahe an den Erlösen der Kraftwerkbetreiber aus den Ausschreibungen liegt, was durchaus als angemessen bezeichnet werden kann. Drittens wird explizit festgehalten, dass sich die Pauschalabgeltung an den entgangenen Erlösen orientieren muss.
Zu dieser Bestimmung liegt ein Antrag der Redaktionskommission vor, den ich auch gerade hier abhandle. Die Redaktionskommission stört sich am Wort "Flexibilität" und möchte dies ausgedeutscht erhalten. Deshalb haben wir die Bestimmung so formuliert. Der Vollständigkeit halber wird festgehalten, dass mit dem Wert der Flexibilität die Zusatzerlöse gemeint sind, die Speicherwasserkraftwerke dadurch generieren können, dass sie die Turbinen mit weniger Vorlaufzeit sehr rasch hoch- und zurückfahren können. Das ist entsprechend auch gemeint mit der Formulierung "Wert der Fähigkeit, die Stromerzeugung schnell und bedarfsgerecht anzupassen (Flexibilität)".
Caroni Andrea · P-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Angenommen - Adopté
Art. 8l
Antrag der Mehrheit
Abs. 3, 6 Bst. a Ziff. 1
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Antrag der Minderheit
(Burkart, Müller Damian, Rieder, Würth)
Abs. 6 Bst. a Ziff. 1
Festhalten
Art. 8l
Proposition de la majorité
Al. 3, 6 let. a ch. 1
Adhérer à la décision du Conseil national
Proposition de la minorité
(Burkart, Müller Damian, Rieder, Würth)
Al. 6 let. a ch. 1
Maintenir
Abs. 3 - Al. 3
Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Es handelt sich nur um eine redaktionelle Änderung. Ihre Kommission beantragt, hier dem Nationalrat zu folgen.
Caroni Andrea · P-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Angenommen - Adopté
Abs. 6 Bst. a Ziff. 1 - Al. 6 let. a ch. 1
Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ich war zwar in der Minderheit, aber ich möchte das kurz darstellen.
Die Mehrheit möchte dem Nationalrat folgen und durch das Wording "unmittelbar" den Spielraum des Bundesrates einschränken. Als Entgegenkommen gegenüber dem Ständerat möchte sie jedoch das Wort "erheblich" streichen.
Eine Minderheit orientiert sich an der Fassung des Bundesrates, da sie der Meinung ist, dass Krisen nicht nach Drehbuch ablaufen und der Bundesrat bei dieser Frage volle Freiheiten haben sollte. Die Minderheit wird durch Herrn Burkart vertreten.
Burkart Thierry · Mit-M · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Ich empfehle Ihnen namens der Minderheit, der Fassung des Ständerates, wie sie das letzte Mal beschlossen worden ist, und damit dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen. Weshalb? Ich nenne zwei Gründe: 1. Flexibilität; 2. rechtliche Beurteilung im Nachhinein.
Worum geht es hier? Es geht hier um den Abruf der Stromreserve auch im Falle einer fehlenden Markträumung. Es geht also darum, dass der Bundesrat die Möglichkeit erhalten soll, bei einer Gefährdung des stabilen Netzbetriebs zu reagieren. Denn bei einer Krise muss der Bundesrat schnell und wirkungsvoll reagieren können. In diesem Sinne ist es falsch, wenn der Gesetzgeber dem Bundesrat hier Fesseln anlegt. Der Bundesrat braucht für den Fall einer Krise Handlungsfreiheit. Er braucht sie, damit er das Ziel, einen stabilen Netzbetrieb zu gewährleisten, erreichen kann.
Weshalb fordert der Nationalrat hier das Gegenteil? Weshalb möchte er, dass die Latte höher gelegt wird und dass dies nur bei "einer unmittelbaren Gefährdung" erfolgt? Er hat Angst. Er hat Angst, dass der Bundesrat seine Verantwortung nicht wahrnimmt. Das ist aber falsch. Gerade in einer Krisensituation sollte das Parlament dem Bundesrat sein Vertrauen schenken, dass er das, was er tut, richtig tut und seine Kompetenzen mit Augenmass wahrnimmt. Aber ich glaube, dass das in der Wirkung gar nicht so grosse Folgen hat. Denn in einer solchen Situation würde der Bundesrat ohnehin so handeln, wie es von ihm verlangt wird, um den stabilen Netzbetrieb weiter zu gewährleisten; davon bin ich überzeugt. Es ist deshalb unnötig, dass man höhere rechtliche Voraussetzungen schafft. Dann würde nämlich im Nachhinein überprüft werden, ob der Bundesrat rechtmässig gehandelt hat oder nicht.
Ich erlaube mir in diesem Zusammenhang, an eine Geschichte zu erinnern, die wir erlebt haben; es ist nicht ganz dasselbe, aber es geht in dieselbe Richtung: Im Herbst 2022 stellte der Bundesrat fest, dass aufgrund des Ukraine-Krieges, des massiven Rückgangs der Stromproduktion aus AKW in Frankreich und eines drohenden tiefen Wasserstandes im folgenden Winter eine Stromversorgungs-Mangellage eintreten könnte. Er reagierte deshalb schnell und liess in kurzer Zeit und gestützt auf Notrecht in Birr (AG) ein Reservekraftwerk mit acht Gasturbinen erstellen. Im Nachhinein wurde eine Beschwerde eingereicht, und das Bundesverwaltungsgericht stellte fest, dass die Voraussetzungen, um das zu tun, rechtlich nicht gegeben waren. Das Bundesverwaltungsgericht anerkannte zwar, dass es vielleicht zu einer Stromknappheit hätte kommen können; man hätte dies aber wahrscheinlich durch Sparmassnahmen ausgleichen können. Zudem wurde bemängelt, dass der Bundesrat keine Alternativen geprüft habe. Nur: Es ist für die Richterinnen und Richter ein Leichtes, im Nachhinein festzustellen, dass man es hätte anders machen können. In einer Krise ist die Ausgangslage eine andere, indem man eben nicht weiss, was am nächsten Tag sein wird, und man sich absichern muss.
Das ist das, was wir im Namen der Schweizer Bevölkerung und der Schweizer Wirtschaft vom Bundesrat in einer solchen Situation verlangen. Denn wir wissen, dass eine unzureichende Stromversorgung für unser Land ein grosses Risiko darstellt. Und die Stromversorgung ist dann eben auch gefährdet, wenn der Netzbetrieb nicht stabil gewährleistet werden kann. Deshalb ergibt es keinen Sinn, dem Bundesrat hier Fesseln anzulegen. Deshalb ergibt es keinen Sinn, ihm hier die Flexibilität zu nehmen, die er ohnehin haben muss und von der er in einer Notlage auch Gebrauch machen wird. Dem Bundesrat aber im Nachhinein mit einem Rechtsverfahren auf die Finger zu klopfen, weil er den ihm auferlegten rechtlichen Voraussetzungen unter Umständen nicht genau nachzukommen wusste, ergibt keinen Sinn.
Insofern bitte ich Sie, der Minderheit zu folgen und damit dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen und unserer Haltung vom letzten Mal treu zu bleiben.
Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern
Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie hier den Entwurf des Bundesrates unterstützen, der dem Beschluss Ihres Rates sowie dem Antrag der Minderheit Burkart entspricht. Herr Burkart hat gesagt, dass Krisen nicht nach Drehbuch verlaufen. Der Bundesrat hätte Mühe, in einer Verordnung festzuhalten, was "bei einer unmittelbaren Gefährdung" heisst. Es könnte bei der Umsetzung zu Problemen kommen. Ich glaube, hier muss situationsspezifisch der Handlungsspielraum offen gelassen werden.
Deshalb bitte ich Sie, hier dem Antrag der Minderheit Burkart zuzustimmen.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 32 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 8 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Caroni Andrea · P-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Art. 8nbis
Antrag der Mehrheit
Abs. 2, 4
Festhalten
Antrag der Minderheit
(Crevoisier Crelier, Graf Maya, Wasserfallen Flavia)
Abs. 4
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 8nbis
Proposition de la majorité
Al. 2, 4
Maintenir
Proposition de la minorité
(Crevoisier Crelier, Graf Maya, Wasserfallen Flavia)
Al. 4
Adhérer à la décision du Conseil national
Abs. 2 - Al. 2
Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Auf Bitte der Redaktionskommission muss ich bei Artikel 8g, der nicht auf der Fahne ist, noch eine Ergänzung zuhanden des Amtlichen Bulletins machen. Die Redaktionskommission möchte den Begriff "neugebaute Reservekraftwerke" definiert haben. Zuhanden des Amtlichen Bulletins kann ich Folgendes sagen: Es sind Kraftwerke, die eigens für die thermische Reserve neu gebaut werden. Diese Reservekraftwerke dürfen nach ihrer Teilnahme an der Stromreserve nicht weiterbetrieben werden und müssen zurückgebaut werden. Wird jedoch ein Reservekraftwerk nach seiner Teilnahme an der thermischen Reserve nach einem entsprechenden Bewilligungsverfahren als reguläres Kraftwerk am Markt weiterbetrieben, muss es nicht zurückgebaut werden. In diesem Fall ist der Betreiber nach Artikel 8g Absatz 2 zu einer angemessenen Rückvergütung des erhaltenen Entgelts verpflichtet, um ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile im Strommarkt zu vermeiden - dies zuhanden des Amtlichen Bulletins in Absprache mit dem Herrn Bundesrat und der Verwaltung.
Nun zu Artikel 8nbis Absätze 2 und 4 auf Seite 12 der Fahne: Es gibt eine Mehrheit und eine Minderheit. Die Differenz zwischen der Mehrheit und der Minderheit besteht im Anknüpfungspunkt der Sanktion. Es geht um Verwaltungssanktionen. Die Mehrheit möchte den Sanktionsmechanismus nicht am Umsatz, sondern an den effektiv erhaltenen Beträgen orientieren, also am Pauschalentgelt oder am Teilnahmeentgelt, das das betroffene Unternehmen erhalten hat. Dies entspricht einer logischen Sachlichkeit. Bezüglich der Verfolgung möchte man im Nebenstrafrecht auf die Verfolgung der Fahrlässigkeit verzichten. Daher haben wir diesen Punkt sowohl bei den Sanktionen als auch später im Strafverfahren gestrichen. Wir haben dieses Thema bereits vielfach in unserem Rat diskutiert. Die Minderheit hängt die Sanktion am Umsatz des Unternehmens in der Schweiz an und möchte auch im Verwaltungsverfahren sowie im Strafverfahren die Fahrlässigkeit sanktioniert haben.
Mit der Mehrheit beantrage ich Ihnen, die sachgerechte Lösung des Ständerates zu verfolgen, also am Beschluss des Ständerates festzuhalten.
Caroni Andrea · P-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Der Antrag der Minderheit Crevoisier Crelier bezieht sich lediglich auf Absatz 4 und nicht auch auf Absatz 2.
Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ich gehe davon aus, dass die Sprecherin der Minderheit das dann erklären wird. Es ist mir auch nicht ganz aufgegangen.
Caroni Andrea · P-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Angenommen - Adopté
Abs. 4 - Al. 4
Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Der Antrag der Mehrheit wurde schon begründet.
Crevoisier Crelier Mathilde · Mit-F · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion
À l'article 8nbis alinéa 4, on traite des sanctions administratives appliquées en cas de manquement. Notre conseil a décidé de biffer la négligence de la liste des manquements qui seraient sanctionnés. À cet alinéa, cela implique que l'Elcom ne pourra pas prononcer de poursuites pour les manquements commis par négligence. La minorité vous propose de suivre le Conseil national et également le Conseil fédéral.
En vertu de l'article 333 alinéa 7 du code pénal, le principe de la négligence est toujours passible de sanctions, et cela s'applique de manière générale aux droits de l'environnement et de l'énergie. Si nous supprimons maintenant cet acte commis par négligence dans cette disposition, nous créerons une incohérence pour l'ensemble de la législation fédérale en matière d'énergie.
De plus, cette responsabilité pour négligence est également liée à l'obligation de diligence. On ne sanctionne donc pas seulement la faute, mais on veut aussi ainsi inciter les entreprises concernées à faire preuve de diligence. Si l'on supprime donc cette disposition, on supprimera également la responsabilité que l'on cherche à imposer aux personnes et aux entreprises concernées.
Je rappelle que nous avons déjà allégé les sanctions à l'article 8nbis alinéa 2, puisque le Conseil national voulait prévoir un montant qui s'élevait jusqu'à 10 pour cent du chiffre d'affaires, et que nous avons renoncé à coupler le montant des sanctions au chiffre d'affaires. Nous avons donc déjà allégé le régime de sanctions pour les entreprises qui ne se conforment pas aux dispositions de la réserve d'énergie.
Par conséquent, je vous invite à suivre le Conseil national et le Conseil fédéral.
Jositsch Daniel · Mit-M · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Ich habe eine Frage, quasi verbunden mit einem Eventualantrag. Als Präsident der Kommission für Rechtsfragen erlaube ich mir, ihn zu stellen. Sie schreiben hier in Absatz 4: "Die ElCom führt das Verfahren, von Amtes wegen oder auf Meldung der nationalen Netzgesellschaft hin [...]." Aus meiner Sicht ist es so: Wird ein Verfahren von Amtes wegen durchgeführt, wird es auch durchgeführt, wenn es auf Anzeige oder Antrag von jemand anderem initiiert wurde. Steht im Strafrecht, etwas werde von Amtes wegen durchgeführt, genügt das meines Wissens, die Ergänzung "oder auf Antrag von sonst noch irgendjemandem" braucht es dann nicht. Insofern lautet meine Frage: Warum haben Sie das so geschrieben? Gibt es dafür keinen Grund, beantrage ich, das noch zu ändern.
Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Was Kollege Jositsch hier darlegt, hat etwas an sich, das der Kommission nicht aufgefallen ist. Nun, wir haben noch eine Runde vor uns, allenfalls könnte man das bereinigen, falls eine Differenz bleibt, und dann müssen Sie mit der Mehrheit stimmen.
Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern
Der Bundesrat bittet Sie, hier an seiner ursprünglichen Lösung festzuhalten und dem Antrag der Minderheit zuzustimmen. Verwaltungssanktionen sind bewusst ohne Schuldbegriff wie Fahrlässigkeit konzipiert worden. Nach unserer Auffassung passt deshalb die Einführung der Fahrlässigkeit hier nicht ins System. Die bisherige Konzeption hat sich bewährt. Sie ist an verschiedenen Orten in der Gesetzgebung vorhanden und berücksichtigt die Verantwortlichkeiten von Unternehmen umfassender.
Verwaltungssanktionen, das ist hier noch wichtig zu sagen, sind nicht strafrechtlicher Natur. Richtig ist deshalb, von einem Verfahren und nicht von einer Strafverfolgung zu sprechen, wie das auch die Minderheit tut. Der Grund, Herr Ständerat Jositsch, weshalb "von Amtes wegen oder auf Meldung der Nationalen Netzgesellschaft hin" explizit drinsteht, ist einfach, dass Swissgrid näher an diesen Daten und Verfahren dran ist. Wir sind auch der Meinung, das kann drinstehen, ist aber wahrscheinlich nicht zwingend. Die Begründung, weshalb es explizit im Text geschrieben ist, ist folgende: Wir gehen davon aus, dass Swissgrid in der Regel eher wissen wird als die Elcom, wenn Fehler passieren; sie wird das dann melden. Also kam dieser Passus in diesem Sinne hier hinein.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 27 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 12 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Caroni Andrea · P-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Art. 14a Abs. 2bis
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 14a al. 2bis
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Es geht um eine neue, vom Nationalrat eingefügte Bestimmung. Der Nationalrat möchte den Kreis der Berechtigten für die Rückerstattung der Kosten bei der Stromreserve ein wenig erweitern. Auch Endverbraucher, die das Kriterium der Energieintensität nicht erfüllen, aber an der Verbrauchsreserve teilnehmen, würden mit dieser Lösung die Kosten teilweise zurückerstattet erhalten.
Ihre Kommission empfiehlt Ihnen, dem Nationalrat zu folgen.
Caroni Andrea · P-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Angenommen - Adopté
Art. 29 Abs. 2
Antrag der Mehrheit
Festhalten
Antrag der Minderheit
(Crevoisier Crelier, Graf Maya, Wasserfallen Flavia)
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 29 al. 2
Proposition de la majorité
Maintenir
Proposition de la minorité
(Crevoisier Crelier, Graf Maya, Wasserfallen Flavia)
Adhérer à la décision du Conseil national
Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ich hatte bereits darauf hingewiesen, dass die Mehrheit die Fahrlässigkeit im Nebenstrafrecht eben nicht bestraft haben möchte. Bereits jetzt ist die Strafjustiz überlastet. Sie haben den Präsidenten des Bundesgerichtes vor wenigen Tagen gehört: Gegenüber 2012 ist eine Steigerung der Anzahl Fälle um 60 Prozent zu beobachten. Zu diesen Punkten gehören eben auch die Fahrlässigkeitsbestimmungen im Nebenstrafrecht.
Daher bitten wir Sie aus Gründen, die wir hier immer anführen, auch in diesem Gesetz die Fahrlässigkeit nicht zu bestrafen. Der Vorsatz wird bestraft, und der Eventualvorsatz würde auch bestraft, aber die Fahrlässigkeit nicht.
Crevoisier Crelier Mathilde · Mit-F · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion
À vrai dire, la minorité en question se référait aux cas de négligence. Par conséquent, et c'est peut-être une question, il me semble que la négligence n'a pas été retenue... J'ai un doute. Je suis désolée, j'avais compris que l'un était lié à l'autre, mais cela ne semble pas être le cas. Donc, là aussi, il s'agit de nouveau de la négligence et de l'amende qui est prévue à hauteur de 20 000 francs pour l'infraction qui serait commise par négligence. Je vous invite ici aussi à vous rallier à la décision du Conseil national, et donc à la version originale qui a été proposée par le Conseil fédéral.
Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern
In Konsistenz zu meinen vorherigen Aussagen unterstützt der Bundesrat auch hier die Minderheit Crevoisier Crelier. Man muss sich einfach bewusst sein, dass die Streichung, der Sie vorhin zugestimmt haben, in diesem Artikel nicht nur die Stromreserve betrifft, sondern es wären auch fahrlässige Handlungen in anderen Bereichen des Stromversorgungsgesetzes im Zusammenhang mit der Entflechtung oder der Verweigerung des Netzzuganges nicht mehr strafbar. Mit der Streichung entstünde eine Inkonsistenz in der Gesetzgebung des Bundes. So gut wie alle anderen Gesetze im Energiesektor enthalten identische Bestimmungen, nach welchen auch ein fahrlässiges Handeln strafbar ist. Es geht dabei um den konkreten Vollzug des Stromversorgungsgesetzes durch pflichtgemässes und sorgfältiges Handeln der Verantwortlichen. Dieses soll sichergestellt werden; das Handeln soll nicht nachlässig werden.
Deshalb bitte ich Sie, hier die Minderheit Crevoisier Crelier zu unterstützen.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 27 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 12 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Das Geschäft geht an den Nationalrat zurück.