24.082
Für eine soziale Klimapolitik - steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft). Volksinitiative
Caroni Andrea · P-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Wir führen eine allgemeine Aussprache über Vorlage 1 und beraten das Eintreten auf Vorlage 3 und die Anträge der verschiedenen Minderheiten in einer einzigen Debatte.
Bischof Pirmin · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Zum zweiten Mal in dieser Session beschäftigen wir uns mit einer grundlegenden Reform unseres Steuerrechts. Es geht diesmal nicht um die Individualbesteuerung, sondern um die Frage einer Erbschaftssteuer. Es geht um die Volksinitiative "für eine soziale Klimapolitik - steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)".
Gemäss dieser Volksinitiative soll eine bundesweite Erbschaftssteuer auf den Nachlass und auf Schenkungen von natürlichen Personen eingeführt werden. Der Steuersatz soll 50 Prozent betragen, wobei ein einmaliger Freibetrag von 50 Millionen Franken auf die Summe des Nachlasses und aller Schenkungen gelten soll. Der Steuerertrag soll zu zwei Dritteln an den Bund und einem Drittel an die Kantone fliessen und für die "sozial gerechte" Bekämpfung des Klimawandels sowie für den Umbau der Gesamtwirtschaft verwendet werden. Bis zur Einführung der Steuer soll rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Annahme der Initiative eine Wegzugssteuer Steuervermeidungen verhindern.
Der Bundesrat beantragt in seiner Botschaft vom 13. Dezember 2024, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Er empfiehlt keinen Gegenvorschlag.
Der Nationalrat beriet die Volksinitiative am 18. März 2025 und empfahl sie mit 132 zu 49 Stimmen bei 8 Enthaltungen ebenfalls zur Ablehnung. Ebenso lehnte der Nationalrat - etwas weniger deutlich, aber immerhin - mit 128 zu 61 Stimmen einen Antrag auf einen direkten Gegenentwurf ab.
Ihre Kommission befasste sich intensiv mit dieser Initiative und einem möglichen Gegenvorschlag. Sie beschäftigte sich eigentlich mit drei Fragen. Die erste Frage war: Ist diese Initiative gültig, ist sie nur teilweise gültig, oder ist sie nicht gültig? Dann müssten wir sie für ungültig erklären. Die zweite Frage war: Soll die Initiative, wenn sie gültig ist, angenommen oder abgelehnt werden? Und die dritte Frage war: Soll dieser Initiative allenfalls ein Gegenvorschlag gegenübergestellt werden?
Um diese drei Fragen zu beantworten, nahm Ihre Kommission zunächst die Protokolle der Hearings zur Hand, die die Kommission des Erstrates durchgeführt hatte. Das war insbesondere die Befragung der Finanzdirektorenkonferenz, der Wirtschaftsverbände, des WWF und von verschiedenen Wirtschaftsprofessoren. Anschliessend entschied sich Ihre Kommission, ausnahmsweise noch eigene Hearings durchzuführen - das ist in der Kommission des Zweitrates eher unüblich. Insbesondere hörte Ihre Kommission noch einmal den Präsidenten der Finanzdirektorenkonferenz an, und sie befragte wegen der von mir eben beschriebenen ersten Frage zwei Staatsrechtsexperten zur Frage der Gültigkeit der Initiative.
Ich beginne mit der ersten Frage bezüglich der Gültigkeit der Initiative. Hierzu hörte die Kommission die Professoren Andreas Glaser und Bernhard Ehrenzeller an. Es ging um die Frage, ob das Parlament die Initiative für gültig erklären soll, also um die Frage, ob sie ungültig oder teilweise gültig ist. Warum haben wir uns diese Frage gestellt? Man kann sich diese Frage bei dieser Initiative aus zwei Gründen stellen.
Der eine Grund ist die folgende Frage: Erfüllt die Initiative das Gebot der Einheit der Materie? Können die Stimmbürgerin und der Stimmbürger also über eine klare Frage abstimmen und Ja oder Nein dazu sagen, oder sind zwei verschiedene Fragen betroffen? In letzterem Fall wäre die Einheit der Materie verletzt. Tatsächlich sieht die Initiative zwei verschiedene Regelungen vor: auf der einen Seite die Einführung einer Erbschaftssteuer und auf der anderen Seite die Verwendung der Erträge für Klimaanliegen. Das sind an sich zwei verschiedene Regelungen. Diesbezüglich waren sich die beiden Experten aber einig, dass das Gebot der Einheit der Materie nicht verletzt ist. Zwar handelt es sich um eine sogenannte Zwecksteuer; es wird also eine Steuer erhoben, um einen bestimmten Zweck zu erfüllen. In konstanter Praxis des Parlamentes, insbesondere auch unseres Rates, wurden solche Zwecksteuern in Volksinitiativen jedoch regelmässig für gültig erklärt. Die Einheit der Materie ist ein Erfordernis, das erfüllt werden muss, und in diesem Falle ist es erfüllt. Eine Ungültigerklärung kommt aus Sicht Ihrer Kommission also nicht infrage.
Der andere Grund ist die Frage, ob die Initiative Rückwirkung entfaltet und ob damit eine Teilungültigkeit vorliegt. Zwar sieht die Initiative vor, dass sie unmittelbar nach Annahme Wirkung entfaltet, indem bei der späteren Umsetzungsgesetzgebung rückwirkend auf den Zeitpunkt der Annahme der Initiative die entsprechenden Regelungen, also beispielsweise eine Wegzugsbesteuerung, getroffen werden müssten. Hier waren sich die beiden Experten aber ebenfalls einig, dass es sich nicht um eine Rückwirkung handelt, die zu einer Teilungültigkeit führt. Eine solche Rückwirkung würde vorliegen, wenn die Initiative vorsehen würde, dass sie bereits für den Zeitraum vor ihrer Annahme durch das Volk Wirkung entfalten würde. Das macht die vorliegende Initiative nicht. Sie zwingt Bundesrat und Parlament zwar, rückwirkende Regelungen zu erlassen, aber jeweils erst für die Zeit nach Annahme der Initiative bzw. auf den Zeitpunkt der Annahme der Initiative, jedoch nicht weiter zurück. Aus diesem Grunde liegt das Erfordernis für eine Teilungültigerklärung nicht vor.
Zudem stellten die Experten zu Recht fest, dass sich unser Rat bereits früher schon über diese Frage gebeugt hatte. Unser Rat hatte bisher die Einfügung eines Rückwirkungsverbots in die Bundesverfassung abgelehnt, das letzte Mal anlässlich einer parlamentarischen Initiative Lustenberger. Das ist immer noch geltende Praxis dieses Rates. Nach unserer bisherigen Praxis wird eine Initiative also selbst dann nicht für teilungültig erklärt, wenn eine Rückwirkung vorliegt.
Wir haben übrigens gestern einen Vorstoss an die Kommission überwiesen, der in eine ähnliche Richtung geht. Die geltende Praxis ist für uns jedoch immer noch die von mir eben beschriebene. Das heisst unter dem Strich: Es mag stossend sein, es mag rückwirkend wirken, und es mag nach einer Verletzung der Einheit der Materie aussehen, aber die Schweiz ist eine direkte Demokratie, und zwar, um es noch klarer zu sagen, eine radikale direkte Demokratie. Mit Volksinitiativen kann man in unserem Lande praktisch alles verlangen. Mit Volksinitiativen kann man die Abschaffung des Privateigentums, die Wiedereinführung der Todesstrafe oder die Abschaffung der Kantone verlangen. Das ist alles nicht verfassungswidrig. Das kann man mit Volksinitiativen verlangen. In diesem Lande gibt es keine Angst vor dem Volk. Unter diesen Umständen beantragt Ihnen Ihre Kommission, die Initiative für gültig zu erklären.
Die zweite Frage war dann: Wie ist die Initiative materiell zu beurteilen? Soll sie zur Annahme oder zur Ablehnung empfohlen werden? Hier hat Ihre Kommission drei Fragen geprüft. Zunächst war das die Frage der wirtschaftlichen Auswirkungen, wenn die Initiative angenommen würde. Dann war es die Frage, wie sinnvoll die Zwecksteuer ist, also die Verwendung der Erträge für Zwecke der Klimapolitik. Drittens war es die Frage, wie diese Initiative föderalistisch zu beurteilen ist.
Zur ersten Frage der wirtschaftlichen Auswirkungen: Ihre Kommission versuchte herauszufinden, um wie viele Menschen und um wie viel Geld es bei der Einführung dieser neuen Bundeserbschaftssteuer überhaupt ginge. Wir kamen auf der Basis zweier Gutachten zur relativ verlässlichen Aussage, dass es bei der Einführung einer Erbschaftssteuer für Menschen mit Vermögen über 50 Millionen Franken um etwa 2500 Personen geht, und diese verfügen über ein Vermögen von etwa 500 Milliarden Franken. Wenn man jetzt also die Initiative direkt umsetzen würde, gäbe das ein theoretisches Ertragspotenzial von 4 Milliarden Franken.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat dann bei Herrn Professor Brülhart ein Gutachten über die wirtschaftlichen Auswirkungen erstellen lassen. Dieses Gutachten geht davon aus, dass 77 bis 93 Prozent der Mittel wegen der Einführung dieser Erbschaftssteuer aus der Schweiz abfliessen würden. Die Eidgenössische Steuerverwaltung selber schätzt den Abfluss sogar auf 85 bis 98 Prozent. Das heisst, von den theoretisch 4 Milliarden Franken würden auf der einen Seite vielleicht noch 100 bis 650 Millionen Franken übrig bleiben, und es würde auf der anderen Seite bei Bund und Kantonen und Gemeinden erhebliche Mindereinnahmen geben, zwar nicht bei der Erbschaftssteuer, sondern bei den Einkommens- und Vermögenssteuern. Es wäre also nicht so, dass im Ergebnis wesentlich mehr Steuererträge erzielt würden, die dann verteilt werden könnten, sondern es gäbe mit grösster Wahrscheinlichkeit wesentlich weniger Erträge. Zusätzlichen Einnahmen von geschätzt 100 bis 650 Millionen stünden realistische Ausfälle von 2,8 bis 3,7 Milliarden Franken gegenüber, also erheblich mehr. Wenn man noch berücksichtigt, dass die einkommensstärksten Personen in diesem Lande, also das einkommensstärkste Prozent der Steuerpflichtigen, 40 Prozent der direkten Bundessteuern bezahlen - 1 Prozent zahlt 40 Prozent der Bundessteuern -, dann kann man ermessen, über welchen steuerlichen Hebel wir hier diskutieren.
Die Kommission hat sich insbesondere auch mit der Frage der Auswirkungen auf Unternehmungen beschäftigt. Ein guter Teil dieser 2500 Personen ist als Einzelperson oder als Familie Eigentümer oder Eigentümerin von Unternehmungen. Welche Auswirkungen hätte es auf Unternehmungen, auf Familienunternehmungen, wenn diese Steuer eingeführt würde? Eine Studie, die hierzu erstellt worden ist, hat ergeben, dass Erbschaftssteuern Investitionen von Familienunternehmen erheblich beeinflussen. Je höher die Erbschaftssteuern sind, desto weniger wird in Unternehmungen, in Familienunternehmungen, investiert. Je höher die Erbschaftssteuern sind, desto mehr neigen Unternehmungen insbesondere dazu, das Heimatland zu verlassen. Wenn nun die Eigentümerinnen oder Eigentümer einer schweizerischen Familienunternehmung die Schweiz verlassen, dann würde die Unternehmung in der Schweiz immer noch bestehen. Die Studie zeigt aber, dass in der Regel mit dem Verlassen des Heimatlandes und des Unternehmens - nicht nur der Schweiz - sehr oft die spätere Einstellung der Geschäftstätigkeit verbunden ist. Das heisst, die Einführung einer derart radikalen Erbschaftssteuer würde das Risiko massiv erhöhen, dass Unternehmungen ins Ausland abwandern oder Geschäftstätigkeiten eingestellt werden.
Ihre Kommission hat dann noch einen internationalen Rundblick gewagt und dabei Folgendes festgestellt. Die Schweiz kennt heute schon eine Erbschaftssteuer, einfach keine Bundeserbschaftssteuer, aber 24 von 26 Kantonen erheben eine Erbschaftssteuer. Wir haben eine Erbschaftssteuer, und die einzigen beiden Kantone, die keine Erbschafts- und Schenkungssteuer erheben, sind Schwyz und Obwalden. Die meisten OECD-Staaten erheben auch Erbschaftssteuern, die wie in den Schweizer Kantonen in der Regel Ehepartner oder nahe Verwandte stark begünstigen. Hohe Steuersätze fallen also nur ausserhalb dieser Verwandtschaftsverhältnisse an. Beim Umfang der Erbschaftssteuern am gesamten Steuerertrag liegt die Schweiz im vorderen Drittel der OECD-Staaten. In der Schweiz sind also etwa 0,9 bis 1 Prozent des Steuerertrages auf Erbschaftssteuern zurückzuführen. Rekordhalter ist hier Korea, dort sind es etwa 1,5 Prozent. Die meisten der die Schweiz umgebenden Staaten haben Steuererträge aus Erbschaftssteuern, die geringer als jene der Schweiz sind - immer im Verhältnis zu den gesamten Steuereinnahmen. Ein wesentlicher Unterschied zu den Vergleichsländern ist noch, dass die Schweiz eine Vermögenssteuer kennt. Die meisten OECD-Staaten kennen keine Vermögenssteuer. Eine Vermögenssteuer besteuert das Vermögen, und zwar noch zu Lebzeiten des späteren Erblassers, jedes Jahr, und bei dessen Tod wird es dann mit einer allgemeinen Erbschaftssteuer noch einmal zusätzlich besteuert.
Aus diesen Gründen ist Ihre Kommission der Auffassung, dass die wirtschaftlichen und die steuerlichen Gefahren, die aus einer Annahme der Initiative resultieren würden, erheblich sind und für die schweizerische Volkswirtschaft und den schweizerischen Staat enorm schädlich wären.
Ihre Kommission hat als zweite Frage dann geprüft, wie es mit der Verwendung der Gelder aussieht. Die Erbschaftssteuer-Initiative geht davon aus, dass hohe Erträge erzielt werden. Ich habe Ihnen vorhin schon erklärt, dass das wahrscheinlich nicht der Fall sein wird. Aber wenn es so wäre, sollten diese Mittel zweckgebunden in Bund und Kantonen für die Klimapolitik eingesetzt werden. Hier ist Ihre Kommission in der grossen Mehrheit der Auffassung, dass die Investitionen, die der Bund heute schon vornimmt - der Bund investiert heute ungefähr etwas über 2 Milliarden Franken pro Jahr in die Klimapolitik -, angemessen und richtig sind und ein Handlungsbedarf für zusätzliche Mittel durch eine neue Steuer nicht gegeben ist.
Schliesslich hat Ihre Kommission die föderalistischen Auswirkungen der Initiative geprüft. Der Präsident der Finanzdirektorenkonferenz, der Zürcher Regierungsrat Ernst Stocker, legte hierauf besonderen Wert. Er beharrt aus Sicht der Kommission mit Recht darauf, dass das Substrat der Erbschaftssteuer heute ausschliesslich den Kantonen und den Gemeinden zusteht. Heute gibt es keine Bundeserbschaftssteuer, und die Kantone verwahren sich vehement dagegen, dass der Bund nun neu in dieses Steuersubstrat eingreifen möchte. Er verweist auch darauf, dass gerade in den Kantonen 44 Prozent der Vermögenden nicht nur die Erbschaftssteuererträge bezahlen, sondern ihre Steuern eben auch einen Anteil von 44 Prozent an den Vermögenssteuern ausmachen. Der Standort Schweiz würde aus Sicht der Kantone dadurch schwer gefährdet. Die Kantone würden in ihrer ureigenen Steuerkompetenz beschnitten. Ihre Kommission hat diese Überlegung übernommen und ist der Auffassung, dass die Initiative deshalb zur Ablehnung empfohlen werden müsste.
Schliesslich hat Ihre Kommission, dies die dritte der eingangs gestellten Fragen, geprüft, ob allenfalls ein Gegenvorschlag unterbreitet werden soll. Sie sehen auf der Seite 4 Ihrer Fahne, dass Sie jetzt dann über drei Möglichkeiten abstimmen können: Sie können sich der Mehrheit anschliessen, und diese ist der Auffassung, dass die Initiative abzulehnen sei und es keinen Gegenvorschlag brauche, weil ein entsprechender Handlungsbedarf fehle. Eine Minderheit I (Sommaruga Carlo) ist der Meinung, dass die Initiative angenommen werden sollte, also ohne Gegenvorschlag. Eine Minderheit II (Herzog Eva) ist der Auffassung, dass der Initiative ein Gegenentwurf gegenübergestellt werden sollte. Dieser Gegenentwurf ist dann im Entwurf 3 ausgeführt. Er sieht wie die Initianten die Einführung einer allgemeinen Bundeserbschaftssteuer vor, allerdings mit reduzierten Sätzen. Der Steuersatz wäre dann nicht 50, sondern 5 Prozent, dafür wäre der Freibetrag dann nicht 50, sondern 5 Millionen Franken.
Ihre Kommission hat, je mit einem Stimmenverhältnis von 11 zu 2 Stimmen, sowohl die Initiative als auch einen Gegenvorschlag abgelehnt. Es gibt, wie gesagt, zwei Minderheiten, die ihre Positionen selber begründen werden.
Ich beantrage Ihnen, der Mehrheit zu folgen, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und keinen Gegenvorschlag zu unterbreiten.
Sommaruga Carlo · Mit-M · Ständerat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion
Dans notre pays, les inégalités ne cessent d'augmenter. 1 pour cent des plus riches contrôle 45 pour cent de la richesse totale du pays, alors que deux tiers des contribuables ne possèdent ensemble que 3 pour cent de la richesse. Cette concentration de richesse ne résulte pas du dur labeur de ces multimillionnaires ou multimilliardaires : cette richesse résulte essentiellement de l'héritage. En effet, selon une étude du professeur Brülhart datant de 2019, la moitié du patrimoine des Suisses provient d'un héritage. Le montant annuel des héritages et des donations augmente de manière conséquente d'année en année. S'il était de 36 milliards de francs en 1999, il s'élevait à 95 milliards en 2020. Le montant des héritages a donc triplé en vingt ans. Cette année, en 2025, toujours selon les estimations du professeur Brülhart, la somme successorale s'élèverait à 100 milliards de francs. Selon une étude de 2024 du Centre de recherche conjoncturelle de l'École polytechnique fédérale de Zurich, qui a analysé la richesse des 300 personnes les plus riches de Suisse selon le classement de l'hebdomadaire "Bilanz", 60 pour cent des personnes sont entrées dans ce classement grâce à un héritage et non pas grâce à leur travail. Seulement 8 pour cent des actifs de ce groupe sont des managers. Les autres sont des investisseurs ou des actionnaires, c'est-à-dire des rentiers du capital, mais aucunement des entrepreneurs.
Sous l'angle climatique, il est aujourd'hui établi de manière incontestable que les plus riches produisent nettement plus de CO2. Selon une étude d'Oxfam, 1 pour cent des plus riches de la planète a généré en 2019 autant d'émissions que 5 milliards de personnes, soit les deux tiers les plus pauvres de la population mondiale. En Suisse, une personne appartenant à ce cercle restreint des 1 pour cent des plus riches émet 5 tonnes de CO2 par année, alors qu'un travailleur avec un bas salaire en émet nettement moins : à savoir 5 fois moins.
L'initiative pour l'avenir fait donc correctement le lien entre les grandes fortunes et l'enjeu climatique. Sur le plan fiscal, elle introduit la responsabilité sociale et le principe du pollueur-payeur. Les catastrophes naturelles, comme les éboulements, les laves torrentielles, les inondations et les tempêtes violentes, qui résultent du changement climatique, se multiplieront ces prochaines années et décennies. Les conséquences financières pour les collectivités, à savoir la Confédération, les cantons et même les communes se chiffreront non pas en centaines, mais en milliards de francs. L'initiative de la Jeunesse socialiste apporte une réponse à cet enjeu social et climatique.
On peut discuter sur le montant de la production fiscale. Selon certaines estimations, l'impôt sur les successions proposé par la Jeunesse socialiste générait plusieurs milliards de francs, mais comme vous l'a dit le rapporteur de majorité, cela est contesté. Toutefois, même selon les évaluations les plus basses, on arrive à un résultat fiscal positif de plusieurs centaines de millions de francs d'encaissement fiscal. Certes, on aurait pu trouver d'autres modèles d'imposition des successions que celui proposé par le biais de l'initiative, mais le Conseil national, tout comme la commission de votre conseil, s'oppose fortement à la recherche de tout compromis. C'est une posture socialement difficilement compréhensible. Que penser d'une majorité du Parlement qui ne veut pas taxer de manière conséquente les héritages des multimillionnaires et multimilliardaires, alors qu'elle supprime les salaires minimaux pour les salariés les plus fragiles de notre société ?
Je vous invite donc à suivre la minorité I (Sommaruga Carlo), qui recommande d'accepter l'initiative.
Herzog Eva · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Zuerst möchte ich sagen, dass ich für das Anliegen ein grosses Verständnis habe. Eine Erbschaftssteuer gehört zu den gerechtesten Steuern, die es gibt, und die weitgehende Abschaffung, die in den vergangenen Jahren rundum in den Kantonen stattgefunden hat, bedauere ich sehr. Das wäre nicht nötig gewesen. Auch die Verknüpfung mit dem Klima macht Sinn. Ich denke, ich bin nicht die Einzige, die von der jüngeren Generation zu hören kriegt: Ihr seid schuld daran, wo wir heute stehen, also wie es dem Klima geht, dagegen muss man etwas machen. Ich erwähne dann den Wohlstand und sage: Ja, aber ihr lebt auch gut damit - und damit ist der Zusammenhang hergestellt. Einen grossen Teil unseres Wohlstands, in dem wir heute leben, haben wir uns zulasten des Klimas erworben. Ich finde es daher richtig, dass man jetzt versucht, hier einen Konnex herzustellen und einen Teil des Geldes, das vorhanden ist und bei grossen Erbschaften auch nicht gebraucht wird, ans Klima zurückzugeben. Vielleicht ist die Initiative, wie sie gemacht ist, nicht der Weisheit letzter Schluss, und deshalb habe ich hier einen Minderheitsantrag eingereicht, den ich dieser vorziehen würde.
Sie haben es gesehen, wir diskutieren jetzt gleich alles zu Beginn, aber Sie müssen auf Seite 6 der Fahne schauen. Der Sprecher der Mehrheit hat es gesagt: Der Steuersatz würde hier 5 Prozent und der Freibetrag 5 Millionen Franken betragen. Das wäre eine gut umsetzbare Erbschaftssteuer, und ja, ich würde es sehr begrüssen, wenn wir diese einführen würden. Sie würde möglicherweise die Probleme lösen - man ist sich bezüglich der Umsetzung der Initiative, die hier vorliegt, zum Teil nicht ganz sicher; in den Diskussionen haben sich Unsicherheiten gezeigt. Es wäre eine gut umsetzbare Lösung, die auch nicht zu den angedrohten möglichen Abwanderungen führen würde, wodurch dann die Summe, mit welcher die Initiative rechnet, gar nicht zustande käme, weil eben das Kapital abwandern würde. Hier könnten wir also tatsächlich mit Mehreinnahmen rechnen, die wir zielgerichtet für das Klima einsetzen könnten.
In diesem Sinne bitte ich Sie, meine Minderheit II zu unterstützen.
Moser Tiana Angelina · Mit-F · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Ich werde die Initiative zur Ablehnung empfehlen, und ich werde auch keinen Gegenvorschlag unterstützen, weil man mit einer Unterstützung des Gegenvorschlags zum Ausdruck bringt, dass die Initiative in die richtige Richtung geht und es in diesem Bereich Handlungsbedarf gibt. Die Initiative ist nicht nur extrem, sie ist mit ihrer faktischen Rückwirkungsklausel auch staatspolitisch bedenklich. Zudem zeigt sie meines Erachtens einen Blick auf die Klimapolitik, welcher der Sache mehr schadet als nützt. Der Kommissionssprecher hat das alles sehr gut dargelegt; ich möchte dafür danken.
Ich gehe auf drei Punkte ein. Die Initiative richtet insbesondere auch für grössere Familienbetriebe einen beachtlichen Schaden an. Ein grosser Anteil der Schweizer Firmen sind Familienbetriebe, und von diesen wird etwa die Hälfte durch Generationennachfolge weitergeführt. Durch die Steuer würden solche Übertragungen massiv erschwert. Wir haben ein übergeordnetes Interesse an einem langfristigen und nachhaltigen Unternehmertum in der Schweiz, und die Juso-Initiative macht genau das in unserem Land unattraktiv. Für Unternehmen, die über Jahre aufgebaut wurden, würde sich die Frage stellen, ob sich das Geschäften bei uns in der Schweiz überhaupt noch lohnt. Auch das hat der Kommissionssprecher gut erklärt und mit Fakten unterlegt. Durch die massiv besteuerten Übergaben von Firmen an die nächste Generation würde die Schweiz also deutlich an Standortattraktivität einbüssen. Wir würden plötzlich steuerlich zu den unattraktivsten Ländern Europas gehören.
Die Initiative zielt aber nicht nur auf die etablierten Unternehmen, sondern auch auf die zukünftigen. Auch die Schweizer Start-up-Szene würde durch die Initiative geschwächt. Es muss davon ausgegangen werden, dass sowohl finanzkräftige Investorinnen und Investoren wie auch erfolgreiche Gründerinnen und Gründer der Schweiz den Rücken kehren würden. Niemand will sich dem Risiko aussetzen, dass mit viel Herzblut und persönlichem Engagement und Risikokapital aufgebaute Unternehmen nach dem Ableben der Eigentümerschaft aufgeteilt oder verkauft werden müssen. Der Schaden entsteht somit auch mittel- und langfristig, da die Schweiz für Neugründungen von Firmen deutlich an Attraktivität verlieren würde. Es würden unserem Land somit Talente und Kapital verloren gehen, Wissenstransfer und Innovationskraft würden abnehmen.
Start-ups sind Innovationstreiber, schaffen Arbeitsplätze und prägen einen Wirtschaftsstandort langfristig. Das zeigt sich auch in meinem Kanton, wo sich auch dank der ETH und der Universität und einer Vielzahl hochspezialisierter Unternehmen und interessierten Investorinnen und Investoren eine lebendige Start-up-Szene entwickelt hat. Diese bringen mit innovativen Ideen und Produkten neue Unternehmen hervor, was wiederum den gesamten Wirtschaftsstandort der Schweiz stärkt. Die Initiative würde dazu führen, dass Investitionen in Zukunft vermehrt im Ausland gemacht würden.
Die Initiative ist wegen der Wegzugsteuer zudem rechtsstaatlich bedenklich. Der Kommissionssprecher hat gesagt, es sei keine eigentliche Rückwirkungsklausel, aber sie hat eine faktische Rückwirkung. Das ist problematisch, und Rückwirkungsklauseln, davon bin ich überzeugt, untergraben die Glaubwürdigkeit unseres Systems, unseres Rechtsstaates. Ich begrüsse deshalb auch, dass wir gestern die Motion Poggia der Kommission zugewiesen haben und nach doch beachtlicher Zeit auch im Parlament wieder eine vertiefte Debatte über diese Rückwirkungsklauseln führen. Die Rückwirkungsklausel führt dazu, dass sich so manche Unternehmerin und mancher Unternehmer bereits heute die Frage stellt, ob es sich lohnt, in oder von der Schweiz aus tätig zu sein, und ob es sich lohnt, Investitionen zu tätigen. Zur Sicherung unseres Wohlstands muss die Schweiz ein attraktiver Standort für Unternehmen bleiben. Wenn uns das nicht gelingt, werden auch die Mittel für die Klimapolitik in unserem Land fehlen, und die Menschen in unserem Land werden nicht bereit sein, die notwendige Transformation zum Schutz unseres Klimas und damit unserer Lebensgrundlagen mitzutragen.
Ich bitte Sie deshalb, die Initiative und den Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.
Regazzi Fabio · Mit-M · Ständerat · Tessin · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ich möchte nicht erneut alle Argumente gegen diese Volksinitiative wiederholen, die bereits auch vom Berichterstatter mehrfach und detailliert dargelegt wurden. Stattdessen möchte ich einen entscheidenden Punkt besonders unterstreichen, der vielleicht vielen nicht sofort bewusst ist: die Frage der Liquidität und die damit verbundene existenzielle Bedeutung für unsere KMU und insbesondere für unsere Familienunternehmen.
Die Initiative mag auf den ersten Blick gerecht erscheinen, doch sie verkennt, dass Vermögenswerte nicht gleich liquide Mittel sind. Der Wert eines Unternehmens mag auf dem Papier hoch sein, aber das bedeutet keineswegs, dass liquide Mittel im gleichen Ausmass zur Verfügung stehen, um zusätzliche Steuern oder Abgaben bezahlen zu können. Im Gegenteil: Über 80 Prozent des Vermögens von Familienunternehmen stecken in betrieblichen Anteilen oder in Betriebsimmobilien. Dieses Kapital ist gebunden und lässt sich nicht einfach so in Bargeld umwandeln. Wer Steuern auf der Basis von solch gebundenen Werten zahlen muss, wäre somit gezwungen, Firmenanteile zu verkaufen - im schlimmsten Fall an externe Investoren, die weder die Tradition bewahren noch die Arbeitsplätze sichern.
Ich spreche hier nicht theoretisch, sondern als Vertreter eines Familienunternehmens und als Präsident des Schweizerischen Gewerbeverbandes, der die Herausforderungen und Realitäten unserer kleinen und mittleren Unternehmen aus nächster Nähe kennt. Die vorgeschlagene Regelung gefährdet die nachhaltige Fortführung von Familienbetrieben und bringt damit die tragenden Säulen unserer Wirtschaft ins Wanken. Unsere KMU und Familienunternehmen leisten mit Milliarden Franken an Steuerbeiträgen und mit einem starken Unternehmergeist einen unverzichtbaren Beitrag und sichern Zehntausende Arbeitsplätze in der Schweiz. Sie sorgen dafür, dass unser Land wirtschaftlich besser dasteht als viele andere. Sie sind verantwortlich für unsere Spitzenplätze in den Bereichen Innovation, Digitalisierung und Lebensqualität.
Une étude récente de Pricewaterhouse Coopers montre que 96 pour cent des entreprises familiales interrogées rejettent clairement une telle initiative, indépendamment du fait qu'elles soient directement concernées ou non. Elles le font, car elles savent qu'un tel modèle rend la succession dans les entreprises familiales extrêmement difficile, même impossible. La nouvelle génération ne dispose généralement pas des moyens financiers nécessaires pour acheter, simplement, les parts de l'entreprise à la génération précédente. La transmission se fait souvent par des donations ou des avances sur l'héritage, étape par étape, afin que la jeune génération puisse progressivement assumer ses responsabilités tandis que l'ancienne génération se retire de manière ordonnée. Une charge fiscale supplémentaire à ce stade sensible viendrait détruire cette culture de succession patiemment construite.
Diese Initiative präsentiert sich als Initiative für die Zukunft. Doch in Wahrheit ist sie ein Wolf im Schafspelz, und ich sage das nun nicht wegen meiner bekannten Leidenschaft für die Jagd. Die Initiative verspricht Zukunft, doch in Wirklichkeit zerstört sie genau die Grundlagen, auf denen unsere Zukunft gebaut ist. Sie gefährdet die Fortführung von Familienbetrieben, sie gefährdet Arbeitsplätze, sie gefährdet unseren Wohlstand. Was droht, ist die Zerschlagung von gesunden lokalen, verwurzelten Betrieben und eine nachhaltige Schwächung unserer Wirtschaftskraft. Das ist kein Weg in die Zukunft, es ist ein Angriff auf unsere Zukunft.
Deshalb bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen und die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.
Schmid Martin · Mit-M · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion
Ich wiederhole nicht, was gesagt wurde, ich möchte einfach aus Sicht der Kommission noch folgende Aspekte hinzufügen:
Wir haben in der Kommission auch darüber diskutiert, wie diese 50 Prozent bei einer allfälligen Annahme der Initiative umzusetzen wären, weil auch die Formulierung des Nachlasspassivums in der Botschaft steht. Klar zum Ausdruck gebracht wurde vonseiten der Verwaltung, dass nicht in erster Linie der Begriff korrekt ist, sondern vielmehr die aufgeführten Beispiele; das ist dann eher etwas für die Steuerrechtler. Staatspolitisch viel interessanter wäre, zu wissen, dass diese Initiative nie direkt angewendet werden darf, weil sie nicht entsprechend formuliert ist und es zu ihrer Umsetzung immer ein Gesetz oder eine Bundesratsverordnung brauchen würde. Es wäre auch möglich, dass im Rahmen einer Annahme der Initiative - was ich nicht hoffe, aber was möglich wäre - das Parlament von sich aus einen Erlass vorlegt. Auch das wäre rechtlich möglich. Ich sage das, weil in diesem Zusammenhang auch sehr viel Unsicherheit besteht. Der Bundesrat hat meines Erachtens in verdankenswerter Weise mit Blick auf unseren Wohlstand zum Ausdruck gebracht, wie er bei einer allfälligen Annahme reagieren würde.
Persönlich kritischer eingestellt bin ich in Bezug auf die Variante der Wohnsitzfiktion, die ebenfalls in der Botschaft enthalten ist. Ich sehe die Annahme eines fiktiven Wohnsitzes immer sehr kritisch, das ist in unserer Rechtsordnung so nicht vorgesehen. Aber der Bundesrat hat das nur als Option aufgeführt. Es würde aber auch dem Parlament die Möglichkeit geben, bei der Umsetzung letztlich selbst eine Vorlage einzubringen.
Wir haben dieses Geschäft in der Kommission relativ schnell abgeschlossen. Ich schliesse mich der Mehrheit an; ich mache Ihnen beliebt, diese Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Sie schadet unserem Standort, sie schadet unserem Wohlstand.
Jositsch Daniel · Mit-M · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Ich versuche, mich immer an die Traditionen und die Gesetze, wenn man so will, auch an die ungeschriebenen Gesetze unseres Rates zu halten. Ich muss heute gegen ein Verbot verstossen, nämlich, dass man hier Parteien nicht erwähnen sollte. Ich muss es heute tun, und das ist auch der Grund meines Votums. Ich bin bekanntlich Sozialdemokrat, und ein guter Freund von mir, ehemaliger Stadtpräsident von Biel, hat einmal gesagt, er sei in die Sozialdemokratische Partei eingetreten, um Armut zu bekämpfen, und nicht, um Reichtum zu bekämpfen. Ich fand immer, dieser Satz sei gut und richtig, und ich finde, diese Motivation gilt auch für mich. Das ist der Grund, warum ich diese Initiative ablehne.
Jetzt verstosse ich noch gegen ein weiteres Gebot, das ich mir selbst auferlegt habe, nämlich das, mich bei Geschäften, insbesondere bei Volksinitiativen, die von meiner Partei oder jetzt in diesem Fall von deren Jungpartei stammen, nobel zurückzuhalten - vielleicht Nein zu stimmen, aber nicht unbedingt das Wort zu ergreifen. Ich tue es hier trotzdem. Warum? Weil ich auch noch Präsident des Kaufmännischen Verbandes bin und der Kaufmännische Verband Teil der Plattform der unabhängigen, nicht gewerkschaftlich orientierten Angestelltenverbände ist. Wir haben beschlossen, dass wir uns aktiv gegen diese Initiative engagieren möchten.
Warum? Weil sie im Kerngehalt einen Angriff auf ein Prinzip darstellt, das uns sehr wichtig ist, nämlich auf den Arbeitsfrieden in der Schweiz. In der Schweiz haben wir die Tradition, dass wir Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam Lösungen und Kompromisse finden lassen, weil die Arbeitgeber auf der einen Seite wissen - insofern hat Herr Sommaruga recht -, dass der Wohlstand der Unternehmen nicht einfach nur von den Unternehmen kommt, sondern eben auch von den Mitarbeitenden. Aber auf der anderen Seite - und deshalb hat Herr Regazzi auch recht - braucht es auch Unternehmerinnen und Unternehmer, die hier in der Schweiz ihr Geld investieren und Arbeitsplätze schaffen. Nur wenn wir gemeinsam diesen Karren Wirtschaft ziehen, werden wir weiterhin so erfolgreich bleiben. Das funktioniert nicht, indem man eine Steuer mit einem Steuersatz von 50 Prozent auferlegt und damit Unternehmerinnen und Unternehmer in eine schwierige Situation bringt und gewisse von ihnen faktisch dazu zwingt, das Land zu verlassen.
Ich äussere mich auch als Jurist zur Initiative: Es ist so, dass grundsätzlich über eine Volksinitiative entschieden und dann innerhalb des Parlamentes die Umsetzung vorgenommen wird. Diese Initiative möchte das mit der Rückwirkungsklausel umgehen und hat damit eine ausserordentlich schädliche Wirkung, weil sie bereits jetzt eine gewisse Wirkung zeigt. Wenn ich zu dieser Kategorie von Leuten gehören würde, die dann besteuert würden - leider, muss ich sagen, gehöre ich nicht dazu -, würde ich nicht auf den Abstimmungstermin warten und darauf, wie das dann umgesetzt wird, sondern vorher Massnahmen ergreifen. Von meinem Kanton habe ich die Rückmeldung erhalten, dass noch keine eigentliche Wegzugswelle im Gang ist, aber dass Leute, die in diese Kategorie fallen, jetzt nicht mehr in die Schweiz ziehen. Wenn jemand sich überlegt, wo er hinzieht, dann geht er nicht in ein Land, das in nächster Zeit darüber entscheidet, ob Vermögen mit 50 Prozent besteuert werden, sondern er wartet dann einfach einmal ab. Das entspricht nicht der Tradition unseres Landes. Wir haben normalerweise eine Volksabstimmung, und dann findet nachher die Umsetzung statt - und nicht umgekehrt. Deshalb bin ich aus staatspolitischer Überlegung auch als Jurist dagegen, dass man dieser Initiative zustimmt.
Der Gegenvorschlag hat juristisch betrachtet das gleiche Problem. Er hat auch diese Rückwirkung der Initiative übernommen, weshalb ich auch dem Gegenvorschlag nicht zustimmen kann.
Gössi Petra · Mit-F · Ständerat · Schwyz · FDP-Liberale Fraktion
Ich möchte Ihnen ebenfalls beliebt machen, die Initiative wie auch den Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Aber wieso melde ich mich jetzt noch? Der Kommissionssprecher hat die Auslegeordnung sehr gut gemacht, und er ist auch auf die wirtschaftlichen Auswirkungen eingegangen. Ich möchte Ihnen jetzt noch aufzeigen, was das konkret für den Kanton Schwyz bedeuten würde. Ich erwähne das explizit, weil der Kanton Schwyz bekanntlich ein Geberkanton im NFA ist, und ich kann dies machen, weil es bei uns eine kantonale Interpellation gab, mit der die zu erwartenden Auswirkungen erfragt wurden. Die Interpellation wurde am 8. April 2025 beantwortet, dies trägt die Beschlussnummer 264/2025.
Von den 2500 betroffenen Personen, die vom Kommissionssprecher erwähnt wurden, lebten im Jahr 2021 - das ist die aktuellste Steuerperiode mit einem repräsentativen Veranlagungsstand - 315 Personen im Kanton Schwyz, das heisst 315 Personen mit einem steuerbaren Vermögen von über 50 Millionen Franken. Das tönt jetzt nicht nach viel, das sind 0,3 Prozent aller Steuerpflichtigen. Was würde es heissen, wenn diese 315 Personen wegziehen würden? Die ESTV geht von einer Wegzugsquote von 85 bis 97 Prozent aus. Auch wenn es dann nur 80 Prozent sind, wäre der Einfluss enorm. Aktuell zahlen diese 315 Personen 16 Prozent der Einkommenssteuern und 56 Prozent der Vermögenssteuern, und der Steuerfuss des Kantons - das ist jetzt nur kantonal gesprochen - müsste von 115 Prozent auf neu 175 Prozent angehoben werden. Was wäre die Konsequenz daraus? Sie können davon ausgehen, dass dann weitere Personen den Kanton verlassen würden, auch wenn sie keine 50 Millionen Franken an Vermögen haben, weil das eben steuerlich massiv einschenkt.
Stellen Sie sich auch vor, was das für Auswirkungen zum Beispiel für den Kanton Genf hätte, der massiv mehr Pauschalbesteuerte beheimatet; das heisst, dort wären die Auswirkungen wahrscheinlich noch einmal grösser - und dann sind wir voll im Thema des nationalen Finanzausgleichs.
Ich rufe Ihnen die Hauptziele des NFA in Erinnerung. Zuerst einmal geht es um die Förderung des finanziellen Ausgleichs zwischen ressourcenstarken und ressourcenschwachen Kantonen, und das ist auch der Hauptpunkt meines Votums. Dann geht es beim NFA aber auch um die Korrektur von strukturellen Nachteilen, also um diesen Ausgleich, und dann noch um die Stärkung des föderalen Zusammenhalts. Das alles wird durch Beiträge des Bundes und der Geberkantone bezahlt.
Was ist jetzt genau mit diesem ersten Punkt, diesem Ressourcenausgleich? Die Kantone mit einer hohen Steuerkraft, die sogenannten Geberkantone, zahlen ein, und die Empfängerkantone mit einer tiefen Steuerkraft erhalten diese Mittel. Das alles basiert auf dem Ressourcenindex, der das Ressourcenpotenzial eines Kantons misst. Der Kanton Genf wird in den neuen Zahlen mit absoluten Zahlungen von 543 Millionen Franken an der Spitze stehen, noch vor den Kantonen Zürich und Zug, und bei den Pro-Kopf-Zahlungen ist der Kanton Schwyz sehr weit vorne. Genau dieses Gefüge käme ins Wanken, wenn Sie diese Initiative zur Annahme empfehlen würden, weil mit all diesen Wegzügen zu rechnen ist. Hier anzunehmen, dass sich diese sehr vermögenden Personen nicht bewegen werden, wäre dann einfach nur Wunschdenken, und ich bin ziemlich sicher, dass sich dieses Wunschdenken nicht erfüllen wird - genau aus dem Grund, den Kollege Jositsch bereits erwähnt hat. Es zeigt sich jetzt schon, dass Ansiedlungen nicht stattfinden. Ich habe diese Rückmeldungen erhalten, aus meinem Kanton, aber auch aus meinem beruflichen Umfeld von Steuerberatern, die nicht parteipolitisch gebunden sind, sondern mir einfach ein Feedback geben, was sie in ihrem Alltag sehen, was gerade abläuft.
Ich bitte Sie: Bedenken Sie, wenn Sie über diese Initiative abstimmen - vor allem auch, wenn Sie ein Vertreter eines Nehmerkantons sind -, dass diese Bewegungen auch den NFA betreffen würden.
Ich danke Ihnen, wenn Sie die Initiative und auch den Gegenvorschlag zur Ablehnung empfehlen.
Keller-Sutter Karin · BPR-F · Bundesrat · St. Gallen
Sie, insbesondere der Kommissionssprecher, haben schon eine recht breite Auslegeordnung gemacht. Ich möchte hier auch für die Materialien die Position des Bundesrates beleuchten, mich aber auf zwei Aspekte beschränken. Ich denke, die Position des Bundesrates ist hinlänglich bekannt, der Inhalt der Initiative auch.
Die zwei Punkte betreffen einerseits die Auslegung der Initiative durch den Bundesrat inklusive der Frage der Gültigkeit, andererseits die finanziellen Auswirkungen.
Ich möchte primär nochmals die Auslegung der Initiative durch den Bundesrat festhalten, namentlich was die Übergangsbestimmung betrifft. Wir haben das sehr sorgfältig geprüft und versucht, diese Arbeiten zu beschleunigen. Wir schufen schon im letzten Sommer - Ständerat Schmid hat das gesagt - in Bezug auf die Wegzugsbesteuerung eine gewisse Klarheit. Es war mir auch persönlich ein Anliegen, dass wir diese Initiative schnell behandeln, weil es in der Tat grosse Verunsicherung gegeben hatte. Einerseits geht es um das, was Ständerat Jositsch gesagt hat, dass die Leute nicht mehr kommen; andererseits geht es in den kleineren Kantonen der Innerschweiz auch ans Eingemachte, wenn Personen aus Furcht vor der Initiative die Schweiz verlassen.
Ich komme zurück zur Frage der Gültigkeit bzw. der Rückwirkung. Ich kann das kurz zusammenfassen: Die Initiative entfaltet eine Rückwirkung, wenn eine Person mit einem Vermögen von mehr als 50 Millionen Franken am Tag nach der allfälligen Annahme der Initiative stirbt oder zu diesem Zeitpunkt, da die Ausführungsbestimmungen noch nicht erlassen sind, eine Schenkung macht. Der entsprechende Nachlass oder die Schenkung könnte dann bis zu drei Jahre später noch mit einem Steuersatz von 50 Prozent besteuert werden bzw. sobald die Ausführungsbestimmungen in Kraft sind. Hingegen dürfen die Massnahmen, die die Initiative in der Übergangsbestimmung zur Verhinderung von Steuervermeidung verlangt, nicht rückwirkend angewendet werden. Diese gelten also erst ab Inkrafttreten der entsprechenden Ausführungsbestimmungen. Die befürchtete Vorwirkung der Initiative ist damit etwas abgeschwächt. Es bleibt natürlich das Psychologische, dass man einfach nicht genau weiss, was passieren könnte, oder man sich vor den Konsequenzen fürchtet. Es bleibt auch die Vorwirkung, dass Personen vom Zuzug in die Schweiz abgehalten werden.
Unabhängig von der Frage der Rückwirkung stellt sich auch die Frage, wie die Massnahmen gegen die Steuervermeidung konkret aussehen könnten. Dies müsste im Fall einer Annahme sicher noch weiter vertieft werden. Der Bundesrat macht aber bereits in der Botschaft gewisse Ausführungen zur Unrechtmässigkeit gewisser Massnahmen wie Wegzugsverbot oder Wegzugssteuer. Eine nachwirkende Besteuerung könnte hingegen eine Massnahme gegen die Steuervermeidung sein.
Mit dieser Auslegung wird auch die Frage der Gültigkeit adressiert: Verschiedene Seiten, die Verbände, haben mit Gutachten lobbyiert, wonach hier eine Teilungültigkeit ausgesprochen werden solle. Insbesondere sollte die Bestimmung in der Übergangsbestimmung zur Rückwirkung für ungültig erklärt werden. Konkret würde eine Teilungültigkeit bedeuten, dass Volk und Ständen eben nur der Teil der Initiative unterbreitet wird, der als gültig betrachtet wird, sofern die Initiative ohne den gestrichenen Teil überhaupt noch Sinn ergibt und davon auszugehen ist, dass sie auch in dieser Form zustande gekommen wäre.
Der Bundesrat hat verschiedentlich festgehalten, dass auch er die rückwirkende Besteuerung von Nachlässen und Schenkungen staatspolitisch als problematisch erachtet. Für die Gültigkeit einer Initiative sind jedoch die Kriterien in Artikel 139 Absatz 3 der Bundesverfassung massgebend. Diese Kriterien, namentlich die Einheit der Materie, sind hier erfüllt - auch das wurde teilweise bestritten. Die Einführung einer Zwecksteuer in einer Verfassungsvorlage ist bisher auch von den eidgenössischen Räten nie als Verstoss gegen die Einheit der Materie betrachtet worden.
Es besteht aus Sicht des Bundesrates somit nach geltendem Verfassungsrecht und der damit verbundenen Praxis kein Anlass, die Initiative für ungültig bzw. für teilungültig zu erklären. Der Bundesrat erachtet dies auch nicht für nötig, weil sich, wie zuvor ausgeführt, die kritisierte Vorwirkung gar nicht vollständig entfalten kann. Diese Auslegung und Position des Bundesrates wurden auch, wir haben es von Ständerat Bischof gehört, an der Anhörung der WAK-S von den beiden anwesenden Professoren geteilt.
Ich komme zu den finanziellen Auswirkungen und möchte vorweg betonen, dass es sich immer um Schätzungen handelt. Wir kennen das auch von anderen Vorlagen, dass solche Schätzungen immer mit der nötigen Vorsicht zu betrachten sind. Im vorliegenden Fall hat sich die ESTV auf drei Quellen gestützt, um die finanziellen Folgen der Volksinitiative bestmöglich abzuschätzen: Sie stützt sich erstens auf die Daten der gesamtschweizerischen Vermögenssteuerstatistik aus dem Jahr 2021, zweitens auf eine bei den Kantonen durchgeführte Ad-hoc-Erhebung von Einzeldaten zu Steuerpflichtigen mit Reinvermögen von mehr als 50 Millionen Franken und drittens auf das Gutachten von Professor Marius Brülhart von der Universität Lausanne.
Nun zum Ergebnis: In der Schweiz verfügen schätzungsweise rund 2500 Personen über ein Vermögen von mehr als 50 Millionen Franken. Insgesamt dürften sich ihre Vermögen auf rund 500 Milliarden Franken belaufen. Daraus ergibt sich ein theoretisches Ertragspotenzial von 4 Milliarden Franken. Das ist allerdings eine rein statische Betrachtung. Die Frage ist, wie sich dieses Steuersubstrat verändern würde, wenn man es mit 50 Prozent besteuern würde, wie das die Initiative verlangt. Professor Marius Brülhart hat die möglichen Verhaltensanpassungen im Auftrag der ESTV untersucht. Er hat dabei den Fokus auf mögliche Wegzüge gelegt, weil hierzu eine solide wissenschaftliche Evidenz existiert, und er kommt zum Schluss, dass es einen Nettoabfluss von 77 bis 93 Prozent des potenziell von der Steuer betroffenen Steuersubstrats geben könnte.
Die ESTV - das habe ich erwähnt - hat eine Ad-hoc-Erhebung bei den Kantonen gemacht. Hier wird der Verlust, dann insgesamt kumuliert, auf einen höheren Wert von 85 bis 98 Prozent geschätzt. Das hat mit dem direkten Zugang zu den Steuerdaten zu tun. Von den theoretischen 4 Milliarden Franken an Steuererträgen verblieben damit nach Abwanderung zahlreicher Steuerpflichtiger noch 100 bis 650 Millionen Franken aus dieser Bundeserbschafts- und Schenkungssteuer. Allerdings, und das hat Herr Ständerat Bischof auch ausgeführt, stünden diesen möglichen neuen Einnahmen gewichtige Mindereinnahmen bei der Einkommens- und Vermögenssteuer gegenüber, weil die potenziell steuerpflichtigen Personen vor ihrem Tod das Land verlassen und auch keine neuen Steuerpflichtigen mit Vermögen über 50 Millionen Franken zuziehen würden. Unter dem Strich könnte die gesamte Rechnung sogar ins Negative kippen. Es müsste also damit gerechnet werden, dass insgesamt nicht mehr, sondern weniger Steuereinnahmen anfallen würden. Konkret könnten den Einnahmen aus der neuen Bundeserbschafts- und Schenkungssteuer von 100 bis 650 Millionen Ausfälle von 2,8 bis 3,7 Milliarden gegenüberstehen. Die ESTV hat auch ein konservatives Szenario geschätzt, aber auch in diesem Szenario resultieren unter dem Strich nicht Mehrerträge, sondern Mindereinnahmen für Bund und Kantone.
Die Daten, die die ESTV bei den Kantonen beschafft hat, bestätigen übrigens, wie gross der Beitrag der vermögendsten Personen an die Steuereinnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden bereits heute ist. Es gilt also, wie Herr Ständerat Jositsch gesagt hat, nicht den Reichtum, sondern die Armut zu bekämpfen, da heute das einkommensstärkste Prozent der Steuerpflichtigen für fast 40 Prozent der direkten Bundessteuer aufkommt.
Die Schweiz kennt zudem, anders als die grosse Mehrheit der OECD-Staaten, auch eine Vermögenssteuer. Die Einnahmen aus dieser Substanzsteuer sind für die Kantone sehr wichtig. 2022 brachte sie den Kantonen rund 5,5 Milliarden und den Gemeinden 3,5 Milliarden Franken; auch hier kommt das oberste Prozent für mehr als 40 Prozent dieser Einnahmen auf, das sind also 3,6 Milliarden Franken. Ich meine, es ist klar im Interesse der gesamten Bevölkerung, dass wir auch weiterhin auf diese Steuereinnahmen zur Finanzierung der staatlichen Aufgaben zählen können.
An dieser Stelle möchte ich noch die Frage der Aufwandbesteuerten aufnehmen, nachdem dies verschiedentlich thematisiert wurde; zum Beispiel wurde in der Sonntagspresse gesagt, dass man die nicht einbezogen hätte. Ja, das steht in der Botschaft, es ist also nichts Neues. Es steht in der Botschaft, dass die Daten dieser Personen nicht einbezogen wurden, weil die Vermögen dieser Personen den Kantonen typischerweise nicht vollständig bekannt sind. Das sind Leute, die Vermögen in der Schweiz haben, die aber auch Vermögenswerte im Ausland haben. Die Kantone können nicht wissen, was im Ausland noch zu berücksichtigen wäre. Auch Professor Brülhart sagte das in der Anhörung in der WAK-N transparent. Zu glauben, dass man wegen der Aufwandbesteuerten noch mehr eintreiben könnte, ist schon etwas paradox. Gerade diese Gruppe kommt nicht wegen des Wetters und weil wir so nett sind, zu uns, sondern diese Personen sind sehr steuersensitiv. Sie kommen in die Schweiz und sind aufwandbesteuert, weil das für sie steuerrechtlich eine gute Vereinbarung ist, und sie sind sehr elastisch, wie man in der Steuersprache so schön sagt. Das heisst also, sie würden die Schweiz sicherlich relativ schnell verlassen.
Ich komme zur Zusammenfassung der wichtigsten Argumente. Warum lehnt der Bundesrat diese Initiative ab? Der Bundesrat, ich möchte daran erinnern, teilt das klimapolitische Anliegen der Initiantinnen und Initianten. Es ist auch so, dass zur Bekämpfung und Bewältigung des Klimawandels umfangreiche Mittel notwendig sind. Dennoch hält der Bundesrat die Initiative für den falschen Weg. Bereits heute betreiben Bund und Kantone eine aktive und verursachergerechte Klima- und Energiepolitik. Allein beim Bund stehen hierfür schon jährlich Mittel von über 2 Milliarden Franken zur Verfügung. Das Kernanliegen der Initiative ist aus Sicht des Bundesrates damit erfüllt. Die mit der Initiative vorgeschlagene Finanzierung der Klimapolitik erachtet der Bundesrat als problematisch und nicht zielführend.
Ein zweites Gegenargument, ich habe es ausgeführt, sind die negativen Auswirkungen auf die Steuereinnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden sowie die negativen Auswirkungen dieser Besteuerung für die Volkswirtschaft. Der geplante Steuersatz von 50 Prozent und der geplante Freibetrag von 50 Millionen Franken sind im internationalen Vergleich deutlich höher als die Steuersätze und Freibeträge, die man in der OECD kennt. 50 Prozent, das ist prohibitiv hoch. Einige Länder wie Österreich, Norwegen und Schweden haben Erbschafts- und Schenkungssteuern ganz abgeschafft. Andere Länder wie Japan, Frankreich und Belgien haben zwar hohe Steuersätze, aber sie haben auch Ausnahmen. Zum Beispiel sind die Betriebsvermögen oder die Ehegatten ausgenommen. Sie wären hier bei dieser Initiative nicht ausgenommen. Es wäre der volle Betrag fällig.
Wie erwähnt, erhebt die Schweiz ausserdem als einziger OECD-Staat nebst Norwegen und Spanien zusätzlich zu den kantonalen Erbschafts- und Schenkungssteuern auch eine Vermögenssteuer. Das ist auch zu berücksichtigen. Die Initiative würde also den Standort Schweiz für vermögende Personen und damit für gute Steuerzahler erheblich schwächen.
Das dritte Gegenargument ist der Eingriff in den Föderalismus. Obwohl die Kompetenz der Kantone zur Erhebung von Erbschafts- und Schenkungssteuern durch die Initiative formal nicht berührt würde, würde die Einführung einer Bundessteuer ihren fiskalischen Spielraum in diesem Bereich beschränken. Auch die Zweckbindung für die Klimapolitik - über die Zweckbindung sprechen wir eigentlich kaum - ist eine Beschränkung der Autonomie der Kantone. Im Falle einer Annahme der Initiative könnten sie nicht frei über die Mittel verfügen, sondern die Mittel wären dann gezielt für die Klimapolitik und den klimatischen Umbau zu verwenden.
Noch ein paar Worte zu den Minderheitsanträgen: Ich glaube, dass ich ausgeführt habe, warum der Bundesrat den Minderheitsantrag I (Sommaruga Carlo) nicht unterstützt.
Zur Frage eines Gegenvorschlags: Der Bundesrat überlegt, einen Gegenvorschlag zu beantragen, wenn er Handlungsbedarf sieht. Aber in zweierlei Hinsichten sieht er hier keinen Handlungsbedarf. Er sieht keinen Handlungsbedarf zur Einführung einer eidgenössischen Erbschaftssteuer, die eben in Konkurrenz zu den Steuern, die in den Kantonen erhoben werden, stehen würde. Und er sieht keinen Bedarf für weitere Mittel, die zweckgebunden für die Klimafinanzierung verwendet werden müssten, zumal der Bund bereits jedes Jahr 2 Milliarden Franken für die Klimapolitik ausgibt. Also sieht er in doppelter Hinsicht keinen Handlungsbedarf.
Ich bitte Sie deshalb, auch den Minderheitsantrag II (Herzog Eva) abzulehnen und die Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen.
Caroni Andrea · P-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
3. Bundesbeschluss über eine steuerlich gerecht finanzierte Klimapolitik (Gegenentwurf zur Volksinitiative "für eine soziale Klimapolitik - steuerlich gerecht finanziert [Initiative für eine Zukunft]")
3. Arrêté fédéral relatif à une politique climatique financée par l'impôt de manière juste (contre-projet à l'initiative populaire "pour une politique climatique sociale financée de manière juste fiscalement [initiative pour l'avenir]")
Antrag der Mehrheit
Nichteintreten
Antrag der Minderheit II
Titel
Bundesbeschluss über eine steuerlich gerecht finanzierte Klimapolitik (Gegenentwurf zur Volksinitiative "Für eine soziale Klimapolitik - steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)") vom ...
Ingress
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung, nach Prüfung der am 8. Februar 2024 eingereichten Volksinitiative "Für eine soziale Klimapolitik - steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)", nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 13. Dezember 2024, beschliesst:
Ziff. I Einleitung
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Ziff. I Art. 129a Titel
Zukunftssteuer
Ziff. I Art. 129a Abs. 1
Der Bund erhebt zum Aufbau und Erhalt einer lebenswerten Zukunft eine Steuer auf dem Nachlass und den Schenkungen von natürlichen Personen.
Ziff. I Art. 129a Abs. 2
Der Bund und die Kantone verwenden den Rohertrag der Steuer zur sozial gerechten Bekämpfung der Klimakrise sowie für den dafür notwendigen Umbau der Gesamtwirtschaft.
Ziff. I Art. 129a Abs. 3
Die Steuer wird von den Kantonen veranlagt und eingezogen. Der Rohertrag der Steuer fliesst zu zwei Dritteln dem Bund und zu einem Drittel den Kantonen zu. Die Kompetenz der Kantone, eine Erbschafts- und Schenkungssteuer zu erheben, bleibt unberührt.
Ziff. I Art. 129a Abs. 4
Der Steuersatz beträgt 5 Prozent. Nicht besteuert wird ein einmaliger Freibetrag von 5 Millionen Franken auf der Summe des Nachlasses und aller Schenkungen. Die Besteuerung erfolgt, sobald der Freibetrag überschritten ist.
Ziff. I Art. 129a Abs. 5
Der Bundesrat passt den Freibetrag periodisch der Teuerung an.
Ziff. I Art. 197 Ziff. 15 Titel
Übergangsbestimmungen zu Artikel 129a (Zukunftssteuer)
Ziff. I Art. 197 Ziff. 15 Abs. 1 Einleitung
Der Bund und die Kantone erlassen Ausführungsbestimmungen über:
Ziff. I Art. 197 Ziff. 15 Abs. 1 Bst. a, b
a. die Verhinderung von Steuervermeidung, insbesondere in Bezug auf den Wegzug aus der Schweiz, die Pflicht zur Aufzeichnung von Schenkungen und die lückenlose Besteuerung;
b. die Verwendung des Rohertrags zur Unterstützung des sozial gerechten, ökologischen Umbaus der Gesamtwirtschaft, insbesondere in den Bereichen der Arbeit, des Wohnens und der öffentlichen Dienstleistungen.
Ziff. I Art. 197 Ziff. 15 Abs. 2
Bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Ausführungsbestimmungen erlässt der Bundesrat innert drei Jahren nach Annahme von Artikel 129a durch Volk und Stände die Ausführungsbestimmungen per Verordnung. Die Ausführungsbestimmungen finden auf Nachlässe und Schenkungen, die nach der Annahme von Artikel 129a ausgerichtet werden, rückwirkend Anwendung.
Ziff. II
Dieser Gegenentwurf wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet. Sofern die Volksinitiative "Für eine soziale Klimapolitik - steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)" nicht zurückgezogen wird, wird er zusammen mit der Volksinitiative nach dem Verfahren gemäss Artikel 139b der Bundesverfassung Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.
Proposition de la majorité
Ne pas entrer en matière sur le projet 3
Proposition de la minorité II
Titre
Arrêté fédéral relatif à une politique climatique financée par l'impôt de manière juste (Contre-projet à l'initiative populaire "Pour une politique climatique sociale financée de manière juste fiscalement (initiative pour l'avenir)") du ...
Préambule
L'Assemblée fédérale de la Confédération suisse, vu l'article 139 alinéa 5 de la Constitution, vu l'initiative populaire fédérale "Pour une politique climatique sociale financée de manière juste fiscalement (initiative pour l'avenir)" déposée le 8 février 2024, vu le message du Conseil fédéral du 13 décembre 2024, arrête :
Ch. I introduction
La Constitution est modifiée comme suit :
Ch. I art. 129a titre
Impôt pour l'avenir
Ch. I art. 129a al. 1
La Confédération perçoit un impôt sur les successions et les donations des personnes physiques en vue de construire et préserver un avenir digne d'être vécu.
Ch. I art. 129a al. 2
La Confédération et les cantons utilisent le produit brut de l'impôt pour lutter contre la crise climatique de manière socialement juste et pour permettre la transformation de l'ensemble de l'économie nécessaire à cet objectif.
Ch. I art. 129a al. 3
L'impôt est fixé et levé par les cantons. Son produit brut revient pour deux tiers à la Confédération et pour un tiers aux cantons. La compétence qu'ont les cantons de percevoir un impôt sur les successions et les donations n'est pas affectée.
Ch. I art. 129a al. 4
Le taux d'imposition est de 5 pour cent. Une franchise unique de 5 millions est exonérée sur la somme de la succession et de toutes les donations. L'imposition commence dès que la franchise est dépassée.
Ch. I art. 129a al. 5
Le Conseil fédéral adapte périodiquement la franchise au renchérissement.
Ch. I art. 197 ch. 15 titre
Dispositions transitoires ad article 129a (Impôt pour l'avenir)
Ch. I art. 197 ch. 15 al. 1 introduction
La Confédération et les cantons édictent des dispositions d'exécution sur :
Ch. I art. 197 ch. 15 al. 1 let. a, b
a. la prévention de l'évitement fiscal, en particulier en ce qui concerne les départs de Suisse, l'obligation d'enregistrer les donations et l'exhaustivité de l'imposition ;
b. l'utilisation du produit brut de l'impôt pour soutenir la transformation écologique et socialement juste de l'ensemble de l'économie, en particulier dans les domaines du travail, du logement et des services publics.
Ch. I art. 197 ch. 15 al. 2
D'ici l'entrée en vigueur des dispositions d'exécution législatives, le Conseil fédéral édicte des dispositions d'exécution par voie d'ordonnance dans les trois ans qui suivent l'acceptation de l'article 129a par le peuple et les cantons. Les dispositions d'exécution s'appliquent rétroactivement aux successions et donations survenues après l'acceptation de l'article 129a.
Ch. II
Le présent contre-projet sera soumis au vote du peuple et des cantons. Il sera soumis au vote en même temps que l'initiative populaire "Pour une politique climatique sociale financée de manière juste fiscalement (initiative pour l'avenir)", si cette initiative n'est pas retirée, selon la procédure prévue à l'article 139b de la Constitution.
Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Wir stimmen über den Nichteintretensantrag der Mehrheit ab.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Eintreten ... 10 Stimmen
Dagegen ... 34 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Caroni Andrea · P-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Sie haben Nichteintreten auf den direkten Gegenentwurf beschlossen. Wir fahren mit der Beratung von Vorlage 1 fort.
1. Bundesbeschluss über die Volksinitiative "für eine soziale Klimapolitik - steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)"
1. Arrêté fédéral relatif à l'initiative populaire fédérale "pour une politique climatique sociale financée de manière juste fiscalement (initiative pour l'avenir)"
Eintreten ist obligatorisch
L'entrée en matière est acquise de plein droit
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Art. 2
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Antrag der Minderheit I
... die Initiative anzunehmen.
Antrag der Minderheit II
Abs. 1
Sofern die Volksinitiative nicht zurückgezogen wird, wird sie zusammen mit dem Gegenentwurf "Bundesbeschluss über eine steuerlich gerecht finanzierte Klimapolitik" Volk und Ständen nach dem Verfahren gemäss Artikel 139b der Bundesverfassung zur Abstimmung unterbreitet.
Abs. 2
Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative und den Gegenentwurf anzunehmen und den Gegenentwurf in der Stichfrage vorzuziehen.
Art. 2
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil national
Proposition de la minorité I
... d'accepter l'initiative.
Proposition de la minorité II
Al. 1
Si l'initiative populaire n'est pas retirée, elle sera soumise au vote du peuple et des cantons en même temps que le contre-projet (arrêté fédéral relatif à une politique climatique financée par l'impôt de manière juste), selon la procédure prévue à l'article 139b de la Constitution.
Al. 2
L'Assemblée fédérale recommande au peuple et aux cantons d'accepter l'initiative et le contre-projet, et de donner la préférence au contre-projet en réponse à la question subsidiaire.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 36 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 7 Stimmen
(1 Enthaltung)
Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Über den Antrag der Minderheit II wurde bereits bei Vorlage 3 abgestimmt. Da Eintreten auf Vorlage 1 obligatorisch ist, findet keine Gesamtabstimmung statt. Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.