02.311, 02.312, 02.315, 03.311
Bankgeheimnis / Bankgeheimnis / Bankgeheimnis / Bankgeheimnis
Schiesser Fritz · Mit-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion
Antrag der Mehrheit
Den Initiativen Folge geben
Antrag der Minderheit
(David, Leuenberger-Solothurn)
Den Initiativen keine Folge geben
Proposition de la majorité
Donner suite aux initiatives
Proposition de la minorité
(David, Leuenberger-Solothurn)
Ne pas donner suite aux initiatives
Hofmann Hans · Mit-M · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die WAK hat an ihrer Sitzung vom 10. April dieses Jahres die Kantonsvertreter zu diesen Initiativen angehört und an der Sitzung vom 23. Oktober die Vorprüfung dieser vier praktisch gleich lautenden Standesinitiativen aus den Kantonen Aargau, Tessin, Genf und Basel-Landschaft vorgenommen. Diese verlangen, dass in Artikel 13 der Bundesverfassung ein Absatz 3 eingefügt werden soll, und zwar mit folgendem Wortlaut: "Das Bankgeheimnis ist gewährleistet." Zwei Kantone verwenden dabei den meines Erachtens deutlicheren Begriff "Bankkundengeheimnis". Inhaltlich wollen aber alle dasselbe. Ich betonte vorhin das Wort Vorprüfung, denn auch heute geht es lediglich um die Frage, ob wir diesen Initiativen Folge geben wollen oder nicht. Erst wenn dies beide Räte getan haben, kommt es zur materiellen Beratung, d. h. zu einer vertieften Auseinandersetzung in den Kommissionen und letztlich in den Räten.
In der WAK haben wir dieses Geschäft eine Zeit lang zurückgestellt, um abzuwarten, wie der Nationalrat zu einer gleich lautenden parlamentarischen Initiative Stellung nimmt, und um diese allenfalls mit den Standesinitiativen zu vereinen. Ein noch längeres Zuwarten war jedoch nicht mehr möglich, weil die Behandlungsfrist gemäss Geschäftsverkehrsgesetz für drei der vier Standesinitiativen in dieser Session abläuft. Zufälligerweise hat der Nationalrat nun gestern die entsprechende parlamentarische Initiative behandelt und ihr mit 113 zu 69 Stimmen Folge gegeben. In Sachen Bankkundengeheimnis kommt es nun so oder so zu einer materiellen Behandlung, zu einer gesetzgeberischen Auslegeordnung; dies vorab in den Kommissionen und dann auch in den Räten. Die WAK des Ständerates ist jedoch völlig losgelöst von dieser Parallelität zum Schluss gekommen, dass seitens des Ständerates diesen vier Kantonsinitiativen Folge gegeben werden muss. Dies beantragen wir Ihnen mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Wir haben unsere Beweggründe in einem kurzen schriftlichen Bericht dargelegt. Gestern haben Sie noch eine korrigierte Version erhalten, in welcher die Erwägungen der Minderheit noch etwas ausführlicher dargestellt sind. Erlauben Sie mir trotzdem noch ein paar ergänzende Bemerkungen. Über die Bedeutung des Finanzplatzes Schweiz für unsere Volkswirtschaft und damit für den Wohlstand unseres Landes und unserer Bevölkerung brauche ich hier keine Ausführungen zu machen. Sie ist uns allen bekannt, und sie wird auch anerkannt. Der Erfolg unseres Finanzplatzes hat aber einen direkten Zusammenhang mit unserem Bankgeheimnis; auch das wissen wir. Das war auch in der Kommission unbestritten. Auch die Vertretungen der Kantone haben in der Kommission klar darauf hingewiesen. Drei dieser vier Standesinitiativen stammen aus dem Jahr 2002, also einer Zeit, wo das schweizerische Bankkundengeheimnis seitens der EU und auch der OECD massiv unter Druck stand.
Es ist der konsequenten Haltung des Bundesrates zu verdanken, dass die Schweiz diesen Angriffen auf unser Bankgeheimnis standgehalten hat. Bundesrat Villiger hat im Interesse unseres Landes Hartnäckigkeit und Standfestigkeit bewiesen, und dafür gebühren ihm unser Dank und unsere Anerkennung. Wie uns Herr Ursprung, Direktor der Eidgenössischen Steuerverwaltung, in der Kommission bestätigte, hat allein die Tatsache, dass diese Standesinitiativen eingereicht wurden, also auf dem Tisch des schweizerischen Parlamentes lagen, ihre Wirkung gegenüber dem Ausland nicht verfehlt.
Natürlich lässt sich juristisch über die Frage streiten, ob und allenfalls wie das Bankgeheimnis in der Verfassung zu verankern sei. Diese Frage wurde auch in der kurzen Diskussion, die wir in der Kommission geführt haben, kontrovers beurteilt. Das schweizerische Bankgeheimnis schützt die Privatsphäre und das Privateigentum des Bankkunden, für unser Demokratieverständnis eigentlich ein selbstverständliches Rechtsgut. Es wurden aber in der Kommission auch Befürchtungen geäussert, es könnten durch eine Anhebung auf Verfassungsstufe möglicherweise Missbräuche geschützt werden. Das Bankgeheimnis darf aber niemals Gelder von Kriminellen, zum Beispiel aus dem Drogenhandel, oder von Terroristen schützen. Zur Ahndung von Geldwäscherei, Steuerbetrug und anderen kriminellen Handlungen steht der Schweiz ein griffiges gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung, welches auch seitens des Auslandes anerkannt wird. Eine Aufnahme des Bankkundengeheimnisses in die Bundesverfassung darf natürlich unsere Missbrauchsgesetzgebung keinesfalls schwächen. Auch das ist sicher unbestritten.
Der Schutz des Bankkundengeheimnisses in der Verfassung muss in der Ausgestaltung und in der Formulierung nicht genau diesen Standesinitiativen entsprechen. Das Parlament ist an den Wortlaut dieser Initiativen nicht gebunden. Es könnte nach einer vertieften Prüfung auch zu anderen Schlüssen kommen. Es müsste meines Erachtens eine einschränkende Bestimmung bezüglich des Missbrauchs eingefügt oder aber in der Verfassung auf diesbezügliche einschränkende Gesetzesbestimmungen verwiesen werden.
Unter diesen Voraussetzungen, das möchte ich nicht verhehlen, bin ich persönlich absolut für eine Verankerung des Bankgeheimnisses in der Bundesverfassung. Aber all diese zum Teil noch offenen Fragen können erst gründlich geprüft werden, wenn Sie heute diesen Standesinitiativen Folge geben. Die deutliche Mehrheit der Kommission erachtet diese Fragen als prüfenswert, und sie möchte heute in dieser für unser Land wichtigen Frage vor allem auch ein politisches Zeichen setzen.
Auch Bundesrat Villiger hat in unserer Kommission in aller Deutlichkeit auf die Bedeutung unseres Finanzplatzes hingewiesen und ausgeführt, dass dieser im internationalen Wettbewerb nur noch über wenige Trümpfe verfüge. Das Bankgeheimnis ist einer dieser wenigen Trümpfe, vor allem aber unser wichtigster Trumpf. Es ist unter anderem auch ein Garant dafür, dass unsere Grossbanken weiterhin - und zwar im eigenen Interesse - zum Finanzplatz Schweiz stehen und daran festhalten. Das Bankgeheimnis ist für unser Land wirtschaftlich viel bedeutsamer, als man vielleicht denkt. Es ist für unseren Finanz- und Werkplatz von entscheidender, existenzieller Bedeutung. Der Druck auf das Bankgeheimnis seitens der EU und der OECD hat derzeit etwas nachgelassen. Aber für wie lange? Dessen sind wir selbst und ist sich auch Bundesrat Villiger nicht sicher.
Es geht heute mit der vorläufigen Unterstützung der vier Standesinitiativen auch darum, ein klares Zeichen gegen aussen zu setzen, eine klare Botschaft auszusenden, die da heisst: Am Schweizer Bankgeheimnis gibt es nichts zu rütteln! Damit stärken wir auch dem Bundesrat den Rücken. Das hat der Nationalrat gestern auch mit einer klaren Mehrheit getan. Unser Erklärungsbedarf wäre gross, wenn der Ständerat heute diesen Kantonsinitiativen keine Folge geben würde. Vor allem aber hätte auch der Bundesrat die schwierige Aufgabe, bei künftigen Gesprächen oder Verhandlungen den ausländischen Partnern klar zu machen, dass der Ständerat diese Initiativen zum Schutz des Bankgeheimnisses zwar abgelehnt habe, in dieser Frage aber den Bundesrat im Grunde genommen trotzdem unterstütze.
Aus all diesen Überlegungen bitte ich Sie, heute ein klares Zeichen zu setzen, der Kommissionsmehrheit zuzustimmen und den vier Standesinitiativen Folge zu geben.
David Eugen · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion
Ich möchte zuerst zum Formellen sagen, dass es bezüglich der Stellungnahme der Minderheit eine Korrektur im Bericht gegeben hat. Das ist darauf zurückzuführen, dass ein Übermittlungsfehler zwischen dem Sekretariat und der Minderheit passiert ist und das daher nicht rechtzeitig im Text so stehen konnte. Jetzt steht es in der korrigierten Fassung korrekt im Text.
Die Kommissionsminderheit schliesst sich in dieser Frage dem Bundesrat an. Der Bundesrat verneint einen Regelungsbedarf im Sinne des Geschäftsverkehrsgesetzes. Auch in der Kommission wurde dies vom Vertreter der Regierung eigentlich ausgeführt. Er beantragt, den Standesinitiativen keine Folge zu geben.
Der bereits geltende Artikel 13 der Bundesverfassung schützt die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger vor staatlichen Eingriffen. In diesen Schutz eingeschlossen ist auch die individuelle Vermögenssphäre; es ist das, was wir mit "Bankgeheimnis" umschreiben. Dabei sind in der heutigen Bundesverfassung die einzelnen Bereiche nicht aufgeführt: Insbesondere auch das Arztgeheimnis und das Anwaltsgeheimnis sind nicht aufgeführt, sondern es gilt der Schutz der Privatsphäre, der alle diese Teilbereiche mit umfasst. Es besteht daher keine Notwendigkeit, das Bankgeheimnis quasi als Sonderfall in die Verfassung aufzunehmen.
Es kommt ein zweites Argument hinzu: Wie bei allen Grundrechten sind ausnahmsweise nach Artikel 36 der Bundesverfassung Eingriffe in die Grundrechte möglich. D. h., die Privatsphäre - auch das Anwaltsgeheimnis, das Arztgeheimnis und das Bankgeheimnis - kann ausnahmsweise durchbrochen werden. Dafür gibt es in der Verfassung drei Voraussetzungen:
1. Die Möglichkeit dieses Eingriffs in einen Geheimbereich wird durch ein Gesetz vorgesehen.
2. Es gibt ein hinreichendes öffentliches Interesse, das diesen Eingriff rechtfertigt.
3. Der Eingriff muss ausserdem verhältnismässig sein.
Heute haben wir Regelungen in den Strafprozessordnungen, die die staatlichen Auskunftsrechte in diesen Geheimbereichen bereits festlegen. Die Minderheit erachtet es insbesondere für richtig, dass bei Delikten - eingeschlossen Geldwäscherei, Steuerbetrug und dergleichen - auch dann, wenn sie von nicht buchführungspflichtigen Ausländern begangen werden, eine Auskunftserteilung an die Strafjustiz unter den gesetzlich umschriebenen Bedingungen möglich sein soll. Wenn man an diesem geltenden Zustand nichts ändern möchte, gibt es keinen stichhaltigen Grund, jetzt diese Verfassungsdiskussion zu eröffnen. Daher muss sich die Mehrheit der Kommission und müssen sich jene, die jetzt diesen Vorstoss unterstützen, fragen lassen: Wollen Sie an diesem heute geltenden Zustand etwas ändern? Wollen Sie insbesondere bestimmte Delikte in Zukunft nicht mehr der Auskunftspflicht unterstellen? Da steht die Minderheit auf dem Standpunkt, dass das nicht in Betracht kommen kann und auch nicht in Betracht kommen soll. Auch im Hinblick auf die laufenden Verhandlungen mit der Europäischen Union gibt es keine Veranlassung - gerade wenn wir in unserem Land den heutigen Rechtszustand verteidigen wollen und mit Grund verteidigen -, diese Diskussion jetzt auf Verfassungsstufe loszutreten.
Wenn Sie den Kommentar lesen, der heute in der "NZZ" - auf Seite 13 - zur gestrigen Debatte im Nationalrat steht, dann sehen Sie, dass genau dieser Punkt herausgegriffen wird. Ich behaupte, es ist ausserordentlich unklug, gerade mit Blick auf die internationalen Verhandlungen, jetzt diese Diskussion um einen Rechtszustand, den wir verteidigen, auszulösen. Damit wird nur eines gemacht: Es werden Unsicherheit und Unklarheit geschaffen. Aus diesen Gründen bin ich der Überzeugung, dass die Minderheitsposition eigentlich dem Bundesrat in diesen Verhandlungen eine bessere Position gibt und ihm insbesondere auch erlaubt, Rechtshilfe dort zu erteilen, wo es um Delikte geht, und Rechtshilfe dort zu verweigern, wo nach unserer Beurteilung keine Delikte vorliegen.
Aus diesen Gründen ist die Minderheit der Meinung, diese Vorstösse seien nicht sachdienlich, und daher sollte man ihnen keine Folge geben.
Pfisterer Thomas · Mit-M · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Aus der Debatte im aargauischen Grossen Rat erlaube ich mir mindestens drei Aspekte hervorzuheben; vielleicht dient das Ihrer Meinungsbildung.
1. Wie will sich ein Kantonsparlament in laufende Verhandlungen einbringen, die die Schweiz auf der aussenpolitischen Ebene führt? Die Standesinitiative ist eine der Möglichkeiten, die die neue Bundesverfassung vorsieht. Das ist von der Mehrheit des Kantonsparlamentes auch bewusst so konzipiert worden.
2. Man hat den Eindruck gehabt, man wolle dem Bund gegenüber die spezifischen Aspekte aus dem Kanton zum Ausdruck bringen. Man hat darauf hingewiesen, dass der Finanzplatz eben nicht nur ein Problem der grossen Finanzstandorte ist, sondern dass dieser wahrscheinlich in vielen Kantonen eine Rolle spielt, weil die Arbeitsplätze im Kanton Aargau unter anderem mit dem guten Gang der Kantonalbank zusammenhängen, die aus der breiten Bevölkerung und dem Gewerbe etwa 200 000 Kunden hat und darauf angewiesen ist. Man hat weiter darauf hingewiesen, dass der Aargau als Kanton mit der längsten unmittelbaren Grenze zu Deutschland sehr intensive Bankbeziehungen nach Deutschland hat, und zwar betrifft das alle Banken und nicht nur die Kantonalbank. Dass man auch darauf hingewiesen hat, scheint mir ein legitimes Anliegen zu sein.
3. Es wurde ausdrücklich gesagt - damit möchte ich in einem gewissen Sinne auf die Bedenken von Herrn David eingehen -, dass man an den Grenzen des Bankkundengeheimnisses festhalten wolle und dass es nicht darum gehe, die Strafbarkeit irgendwie einzuschränken. Aber es macht politisch doch Sinn, wenn man sagt, es sei richtig, zu dieser Frage, die für viele Leute emotional einen hohen Stellenwert einnimmt, Volk und Stände zu befragen. Das ist ein legitimes Instrument.
In diesem Sinne bitte ich Sie mit der Mehrheit, der Standesinitiative Folge zu geben.
Frick Bruno · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion
Die Frage, die Herr David gestellt hat, lautet: Ist das Bankkundengeheimnis verfassungsstufenwürdig, oder genügt das Gesetz? Das ist an sich eine technische Frage, wir haben es bisher auf Stufe Gesetz geregelt.
Die Gründe, die Herr David juristisch dargelegt hat, haben einiges für sich. Aber wir dürfen nicht nur eine rechtliche, wir müssen auch eine politische Beurteilung vornehmen. Wenn wir den Standesinitiativen Folge geben, anerkennen wir im heutigen ersten Schritt lediglich den Handlungsbedarf, auf Verfassungsstufe zu regeln oder nicht. Die Ausgestaltung ist anschliessend der zweite Schritt.
Die Ausgestaltung ist nicht an die Vorgabe der Kantone gebunden. Die Verfassungsbestimmung kann beispielsweise auch heissen: "Das Bankkundengeheimnis ist gewährleistet; das Nähere regelt das Gesetz."
Nun soll auf Verfassungsstufe gehoben werden, was heute auf Gesetzesstufe besteht. Das ist eigentlich die Frage, die wir heute beantworten müssen, und das ist eine Ermessensfrage. Die Bundesverfassung ist noch nie ein abgeschlossenes juristisches Werk gewesen. Sie ist nicht für die Ewigkeit gebaut, sondern ist der Spiegel der jeweiligen aktuellen politischen Probleme.
Erinnern wir uns, dass vor knapp 100 Jahren die Bestimmung in die Verfassung aufgenommen wurde, dass die Alpenkantone Uri, Graubünden und Wallis an die Schneeräumung rund 250 000 Franken pro Jahr erhielten. Das war damals ein wichtiges politisches Problem und war verfassungswürdig. Heute, im internationalen Kontext, ist das Bankkundengeheimnis ein höchst politischer Wert und birgt viel Brisanz und Zündstoff in sich.
Ich teile juristisch gesehen die Auffassung von Herrn David; politisch gesehen teile ich sie aber nicht ganz. Er hat gesagt, wir würden mit dem Folgegeben zu den Initiativen Unsicherheit schaffen. Ich beurteile die Sache umgekehrt. Wenn wir diesen Initiativen nicht Folge geben, können wir im Ausland viel mehr Unsicherheit in dem Sinn auslösen, als man sich fragt: Ist denn die Schweiz jetzt nicht mehr derart entschlossen, wie sie es noch vor kurzem in den Verhandlungen war?
Aufgrund dieser Betrachtung komme ich zum Schluss, dass das Bankkundengeheimnis durchaus auf Verfassungsstufe geregelt werden soll. Es ist ein aktuelles politisches Problem höchster Brisanz - nicht nur aus finanziellen Gründen, weil 25 Prozent des Volkseinkommens vom Finanzplatz abhängen, sondern auch aus moralisch-ethischer Sicht. Das Bankkundengeheimnis ist auch der Spiegel unseres Schutzes der Privatsphäre und der Eigenverantwortung, der Selbstdeklaration mit dem System der Verrechnungssteuer. Auch insofern dürfen wir dem Bankkundengeheimnis einen hohen Stellenwert geben.
Nachdem ich das gesagt habe, stimmen Sie mir zweifellos alle bei, dass die heutigen Einschränkungen, die heutigen Rahmenbedingungen weiterhin gelten: die Sorgfaltspflichten der Banken, welche weiterhin auf einem hohen Standard sein sollen, und auch unsere Überzeugung, dass das Bankkundengeheimnis nie Schutz für kriminelle Machenschaften bieten darf.
In diesem Sinne kann ich mich sehr gut dem Antrag anschliessen, den vier Standesinitiativen sei Folge zu geben.
Studer Jean · Mit-M · Ständerat · Neuenburg · Sozialdemokratische Fraktion
Je n'entends pas parler du secret bancaire parce que ce n'est pas la question qui est débattue. Celle-ci est de savoir s'il convient d'inscrire le secret bancaire dans la Constitution. On la débat surtout en fonction des discussions que la Suisse a maintenant avec les pays étrangers, en particulier avec ses partenaires européens. Quand j'ai pris connaissance de ce dossier, j'ai essayé de me mettre à la place de ceux qui, depuis des années et qui vont encore le faire, négocient avec l'Union européenne, et en particulier de la personne qui remplacera M. le conseiller fédéral Villiger.
Depuis des années, nos négociateurs affirment que le secret bancaire n'est pas négociable. Nos amis étrangers, qui connaissent peu de chose de la Suisse mais en tout cas l'existence du secret bancaire, n'ont, je pense, jamais imaginé que quelque chose qui n'est pas négociable ne soit pas si profondément attaché au pays qu'il faille encore en discuter pour le mettre dans la Constitution. En fait, les initiatives cantonales que nous traitons et le débat qui s'est tenu hier au Conseil national révèlent qu'en fait, peut-être, le secret bancaire n'est pas aussi solide que ça en Suisse. Il est dans la loi, mais on a estimé qu'il ne devait pas figurer dans la Constitution. Je ne suis donc pas sûr que ces initiatives parlementaire et cantonales servent effectivement à la négociation en cours actuellement avec l'Union européenne.
Si, lors de la prochaine rencontre, nos négociateurs se font interpeller par les négociateurs européens qui vont leur demander: "On a vu que le Parlement suisse voulait inscrire dans la Constitution que le secret bancaire est garanti. Cela veut dire quoi?", alors les négociateurs suisses devront répondre: "On a voulu donner plus de poids au secret bancaire." Les négociateurs européens poseront alors la question suivante: "Oui, mais alors, ça veut dire qu'on ne peut plus négocier le secret bancaire?" Les négociateurs suisses diront: "Non! parce que dans la Constitution" - notre collègue David l'a dit - "il y a beaucoup de choses qui sont garanties, mais les lois peuvent prévoir autre chose. Par exemple, la liberté économique est garantie, mais il y a une loi sur les cartels; la propriété est garantie, mais il y a une loi sur l'expropriation. Donc, c'est vrai que ce qu'on met dans la Constitution n'est pas absolu! et que si on trouve une autre solution dans la loi, pour autant qu'il y en ait une, on peut peut-être affaiblir ou modifier les garanties constitutionnelles." Donc, les négociateurs suisses devront tout de suite relativiser ce à quoi la majorité de votre commission tient. Les négociateurs suisses devront aussi dire: "Mais même s'il n'y a pas de loi issue d'un article de la Constitution, il est clairement écrit - c'est d'ailleurs un des premiers articles - que le droit international prime, qu'il est supérieur au droit national."
Alors, les négociateurs européens retiendront qu'en fait aujourd'hui, l'exercice qu'on est en train de faire le montre, le secret bancaire n'est peut-être pas aussi fort qu'on veut bien le dire; et que de toute façon, une loi suisse peut dire autre chose que ce qu'il y a dans la Constitution; et que de toute façon, les conventions internationales sont supérieures au droit constitutionnel, au droit national. Et comment comprendront-ils cette position du Parlement suisse? Ils trouveront peut-être que ça ne sert pas à grand-chose, ou bien ils trouveront que c'est peut-être la manifestation d'une certaine peur, d'une certaine panique à l'égard des négociations en cours. Et tout ça relativisera complètement ce que l'on dit depuis des années, à savoir que le secret bancaire ne serait pas négociable.
J'ai donc le sentiment qu'on essaie de faire une démonstration à l'égard de l'étranger, une démonstration qui est, en tout cas sur le plan des négociations, bien contre-productive par rapport à la position que le Conseil fédéral a défendue dans ce projet.
Encore une chose, on en a déjà parlé dans ce conseil et j'en parlais hier encore avec quelqu'un qui est très bien placé dans le secteur bancaire et qui partageait mon point de vue: il faut admettre qu'à l'égard des Etats-Unis, il n'y a plus de secret bancaire - il faut dire les choses telles qu'elles sont -, notamment en raison des multiples accords qui ont été récemment passés et qui, de fait, permettent l'échange d'informations. Qu'allez-vous dire à l'Américain qui est en Suisse et qui lira demain dans la presse qu'après le Conseil national, le Conseil des Etats a accepté la garantie du secret bancaire, et à qui l'administration fiscale américaine a demandé de révéler ses comptes en Suisse? D'une certaine manière, on montrera là aussi qu'en fait, on utilise la Constitution pour des négociations - ce qui ne me semble quand même pas être le but premier d'une loi fondamentale! - et qu'on l'utilise d'une manière assez peu efficace, parce que dans la réalité, les garanties nouvelles qu'on veut y mettre ne peuvent déjà maintenant pas être observées.
Je trouve qu'on ne peut pas jouer comme ça avec la Constitution! On peut négocier, on peut discuter des traités internationaux, mais on ne peut pas utiliser la Constitution fédérale pour avantager des positions dans des négociations internationales, d'autant moins lorsque cette utilisation paraît contre-productive.
Lombardi Filippo · Mit-M · Ständerat · Tessin · Christlichdemokratische Fraktion
Due parole anche dal Ticino per spiegare perché per noi è particolarmente significativa la decisione che dobbiamo prendere oggi.
Wir sind uns wahrscheinlich alle einig, dass unsere heutige Entscheidung eher dazu dient, eine Signalwirkung zu haben. Auch wenn Kollege David Recht hätte, dass es besser gewesen wäre, die Diskussion gar nicht auszulösen: Jetzt ist sie im Gange, und was wir beschliessen werden, hat so oder so eine Signalwirkung.
Weshalb kommt eine dieser vier Initiativen gerade aus dem Tessin? Kollege Hofmann hat die Bedeutung des Finanzplatzes Schweiz in Erinnerung gerufen. Für das Tessin ist diese Bedeutung noch grösser. Zwei oder drei Zahlen genügen, um das zu beweisen: 16 Prozent des Bruttoinlandproduktes des Kantons Tessin kommen vom Bankensektor, 35 Prozent der Fiskaleinnahmen der juristischen Personen kommen aus dem Bankensektor, 9000 Arbeitsplätze hängen direkt von ihm ab und doppelt so viele, wenn wir die Nebensektoren mit einbeziehen.
Weshalb ist das Tessin besonders empfindlich und braucht klare politische Signale aus Bundesbern? Ganz klar: weil wir aus unserem Nachbarland Italien ständige Signale in die Gegenrichtung bekommen. Italiens Finanzminister Giulio Tremonti gibt wenigstens einmal pro Monat ein Interview mit der Botschaft, die Schweiz werde das Bankkundengeheimnis so oder so bald aufgeben müssen. Jedes Mal erreicht er so sein Ziel, nämlich unserem Finanzplatz zusätzliche Millionen wegzunehmen. Dasselbe findet wahrscheinlich in anderen Ländern statt, jedoch mit weniger Brisanz.
Nachdem gestern der Nationalrat darüber befunden hat, geht es für uns heute primär darum, auf diese Manöver eine entschlossene Antwort zu geben. Natürlich wird dann die Detailberatung in der Kommission die Möglichkeit geben, die besten Lösungen zu finden.
Ich bitte Sie deshalb, der Mehrheit der Kommission zu folgen und diesen vier Initiativen Folge zu geben.
Schiesser Fritz · Mit-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion
Abstimmung - Vote
Für Folgegeben .... 23 Stimmen
Dagegen .... 12 Stimmen