25.9016
Ausserordentliche Session «PFAS»
Riniker Maja · P-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Ich eröffne die ausserordentliche Session zum Thema "PFAS".
Paganini Nicolò · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Die vorliegende Motion der UREK des Ständerates steht in direktem Zusammenhang mit der Situation im Kanton St. Gallen, wo verschiedene Landwirtschaftsbetriebe ihre Fleischprodukte nicht mehr verkaufen konnten, weil die Erzeugnisse die Höchstwerte für PFAS-Rückstände überschritten. Die Rückstände gehen mutmasslich auf belastete Klärschlämme zurück, welche die Bauern auf ihren Feldern ausgebracht hatten.
Der Ständerat hat am 4. Juni 2025 mit 32 zu 12 Stimmen die Buchstaben a bis c der Motion und mit 34 zu 8 Stimmen den Buchstaben d angenommen. Der Bundesrat empfiehlt ebenfalls die Annahme der Motion.
Die UREK-N hat sich die Beratung der Motion nicht leichtgemacht. Sie hat in einem ersten Schritt verschiedene Anhörungen durchgeführt. Anhörungsteilnehmer kamen aus betroffenen Branchen, der Wissenschaft und von mit dem Thema befassten Exponenten der Kantone und Gemeinden. An einer weiteren Sitzung ist die Motion materiell beraten worden. Für die Mehrheit der Kommission zielt die Motion nicht auf eine Lex St. Gallen ab.
Klärschlamm auszubringen, war bis 2006 schweizweit möglich. Landwirte wurden geradezu animiert, Klärschlamm auf ihren Wiesen und Feldern auszubringen. Heute wissen wir, dass das keine gute Idee war.
Aus Sicht der Kommissionsmehrheit zielt die vorliegende Motion auf eine ganzheitliche Bearbeitung der Problematik ab. Eine komplette Sanierung der betroffenen Böden ist nicht finanzierbar. Zudem sollten die Landwirtschaftsbetriebe nun nicht einfach alleine die Problematik ausbaden müssen.
Buchstabe a der Motion will, dass bei der Festlegung der PFAS-Grenzwerte auch Aspekte wie die Vollzugstauglichkeit oder die wirtschaftlichen Folgen mitberücksichtigt werden. Die Mehrheit hat hier eine Ergänzung angebracht. Wo sich die Konzentrationen von PFAS ändern, soll dies berücksichtigt werden können. Dass es bei der Festlegung der Grenzwerte keine absoluten Wahrheiten gibt, zeigt der Umstand, dass die Grenzwerte für Wildfleisch oder Fisch zigmal höher liegen als etwa jene für Rindfleisch.
Buchstabe b fordert im Kern praxistaugliche Regelungen für den Umgang mit tierischen Lebensmitteln, wenn diese die Höchstgehalte erreichen. Das Vermischen von kontaminiertem und nicht kontaminiertem Fleisch wird mit dem Motionstext nicht gefordert, als mögliches Beispiel aber in der Begründung angeführt. Der Schweizer Fleisch-Fachverband hat sich diesbezüglich skeptisch gezeigt. Es wird am Bundesrat sein, bei der Umsetzung der Motion mit allen Beteiligten gangbare Wege zu finden.
Buchstabe c hat die UREK-N in dem Sinne abgeändert, als nunmehr geprüft werden soll, ob anstelle der Übernahme der Trinkwasserrichtlinie der EU eigenständige Regelungen erlassen werden können. Ziel soll sein, dass Milch und Fleisch von Tieren, die mit rechtlich einwandfreiem Trinkwasser getränkt wurden, in Verkehr gebracht werden können.
Buchstabe d fordert Unterstützung für die betroffenen Landwirte, wobei im Ständerat der Berichterstatter festgehalten hat, dass diese aktiv bei den Sanierungs- und Absenkmassnahmen mitmachen müssen.
Schliesslich hat die Kommission einen neuen Buchstaben e in die Motion eingefügt. Er zielt darauf ab, dass künftig möglichst wenig zusätzliche PFAS in die Umwelt gelangen. Eine weitere Ergänzung fordert die Berücksichtigung der Erkenntnisse verschiedener bereits angenommener Vorstösse.
Eine Minderheit beantragt, Buchstabe c abzulehnen. Aus ihrer Sicht bewährt es sich, das Schweizer Chemikalienrecht grundsätzlich auf jenes der EU abzustimmen.
Eine weitere Minderheit beantragt die Ablehnung der Buchstaben a und b, die ihrer Meinung nach das Schutzniveau bezüglich menschlicher Gesundheit und Umwelt beeinträchtigen könnten.
Insgesamt hat die Kommission die Motion in der ergänzten Fassung, wie sie Ihnen heute vorliegt, mit 20 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.
Candan Hasan · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Paganini, danke vielmals für die Ausführung. Ich nehme auch Einsitz in der zuständigen Kommission, ich war auch an der Sitzung.
Ich war jetzt schon ein bisschen überrascht: Sie sagten, was alles die Folgen für die Branchen, für die Wirtschaft sind. Aber hatten wir nicht auch Vertreterinnen der Wissenschaft in der Kommission, die über die Schädlichkeit von PFAS berichteten, eben auch über die Schädlichkeit für schwangere Frauen und für Kinder? Ich bin jetzt überrascht, dass Sie dazu gar nichts sagten. Sind in dem Fall also PFAS für die Menschen in der Schweiz kein Problem?
Paganini Nicolò · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Wir hätten diese Motion nicht mit Ziffer e ergänzt, wenn die Kommission dieser Meinung wäre. Ich habe es auch gesagt: Heute weiss man, dass das Ausbringen von Klärschlamm mit PFAS-Belastung auf den Wiesen schädlich war. Selbstverständlich birgt das gesundheitliche Risiken. Am Schluss müssen Sie einen gangbaren Weg finden, wie Sie mit dieser Problematik umgehen - einerseits Gesundheitsschutz, andererseits aber auch Vollzugstauglichkeit und Berücksichtigung der Anliegen der betroffenen Landwirte.
Schlatter Marionna · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Sehr geehrter Herr Paganini, wir haben ja in der Kommission auch die Trinkwasserversorger angehört. Können Sie bestätigen, dass diese uns gesagt haben, dass das Übernehmen der EU-Trinkwasserrichtlinie mit den jetzigen Grenzwerten für die Schweiz kein Problem wäre?
Paganini Nicolò · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ganz ehrlich gesagt, kann ich das weder bestätigen noch dementieren, weil ich die einzelnen Interventionen nicht mehr zur Hand habe. Aber selbstverständlich waren die Trinkwasserversorger im Gegensatz zu den Lebensmittelverarbeitern für strengste Grenzwerte. Die Lebensmittelbetriebe, die Landwirte brauchen eine Vollzugstauglichkeit. Hier gibt es Zielantinomien. Ich glaube aber, dass die Mehrheit der Ansicht ist, dass wir mit dieser Motion die verschiedenen Aspekte der Problematik gut adressieren. Wir haben beispielsweise nicht nur Buchstabe d als Hilfe für die Landwirtschaft vorgesehen, sondern wir haben auch Buchstabe e eingefügt.
Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion
Herr Paganini, ich habe eine Frage betreffend Zuströmbereiche. Wurde dieses Thema ebenfalls in der Kommission besprochen? Denn es ist ja der wichtigste Teil, zu wissen, wo welche Flüsse, Trinkwasser, durchfliessen. Wurde das besprochen? Wie wurde das abgehandelt?
Paganini Nicolò · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Besten Dank für Ihre Frage, Herr Jauslin. Wir haben die Frage der Zuströmbereiche in der UREK schon verschiedentlich diskutiert. Wir hatten aber in Zusammenhang mit dieser Motion keine längere Diskussion zu diesem Thema.
Egger Mike · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Paganini, können Sie dem Parlament kurz ausführen, warum der Grenzwert beim Fisch hundertmal höher sein darf als beim Fleisch? Meiner Meinung nach wurde das in der Kommission besprochen.
Paganini Nicolò · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Die Meinungen gehen da natürlich auseinander. Ein Aspekt ist, dass man sagt, es werde viel mehr Rindfleisch als Fisch gegessen. Bloss nützt das derjenigen Person, die nur Fisch isst, natürlich nichts. Dann gab es auch die Diskussion, dass die internationale Fischerei zugrunde ginge, wenn bei den Fischen dieselben Grenzwerte wie beim Rindfleisch gelten würden.
Kolly Nicolas · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Le Conseil des États a accepté le 4 juin dernier, par 34 voix contre 8, la motion de sa commission intitulée "Fixer des valeurs limites pertinentes pour les PFAS en tenant compte des conséquences pour l'agriculture et les distributeurs d'eau et introduire des mesures de soutien à l'agriculture". Lors de ses séances de juin et d'août 2025, notre commission a examiné, de manière particulièrement approfondie, cette proposition du Conseil des États et, de manière plus large, la problématique des pollutions aux PFAS et de leurs conséquences.
Les produits chimiques font partie intégrante de notre vie quotidienne. On en retrouve partout. Les PFAS sont des substances per- et polyfluoroalkylées. Il s'agit d'un groupe de plusieurs milliers de produits chimiques industriels synthétiques largement utilisés depuis plusieurs décennies. Ces substances sont très utilisées, car elles sont hydrofuges, oléofuges et extrêmement stables sur le plan thermique et chimique. Cependant, et selon des études confirmées par les experts que nous avons auditionnés, une concentration trop élevée de ces substances, respectivement des substances qui ont été étudiées, peut être considérée comme mauvaise pour la santé humaine, avec notamment une augmentation des risques de certains cancers ou une baisse de la réponse immunologique. Pour ces raisons, il y a lieu de fixer des valeurs limites pour les PFAS, comme le demande la motion.
Le contexte de ces discussions provient du fait que des concentrations élevées de PFAS ont été détectées dans plusieurs zones agricoles et dans des sources d'eau, en particulier dans le canton de Saint-Gall. La source de cette pollution est, selon toute vraisemblance, due à l'épandage de boues d'épuration, qui était autorisé, voire encouragé, par les collectivités publiques jusqu'en 2006. Les terrains, aujourd'hui en zone à bâtir, sont également concernés par cette pollution, avec des coûts très élevés d'assainissement.
Face à ce constat, les cantons concernés, en particulier le canton de Saint-Gall, ont commencé à prendre des mesures d'assainissement et ont prononcé des restrictions concernant l'utilisation de l'eau de source ou encore la commercialisation de certains produits agricoles. Face à cette situation, la Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie du Conseil des États a rédigé une motion. Le Conseil fédéral est chargé des missions fixées aux lettres a à d de cette motion.
Notre commission soutient la motion de la commission du Conseil des États, mais elle l'a amendée aux lettres a, b et c. Il s'agit notamment de l'ajout à la lettre c de la phrase suivante, à savoir que le Conseil fédéral est chargé "d'examiner si, au lieu de reprendre la directive de l'UE sur l'eau potable, il serait possible de prévoir des réglementations autonomes".
La lettre d de la motion, sur les mesures de soutien aux exploitations agricoles concernées, n'est contestée par personne ; l'agriculture n'étant pas responsable de ces pollutions ou, à tout le moins, pas la seule responsable.
La modification de la lettre a a été acceptée par notre commission, par 14 voix contre 11, celle de la lettre b, par 13 voix contre 11, et celle de la lettre c, à l'unanimité.
Par la suite, des propositions ont visé à supprimer la lettre a, ce qui a été refusé par 18 voix contre 6 et 1 abstention, à supprimer la lettre b, ce qui a été refusé, par 18 voix contre 7, et concernant la lettre c, une demande de suppression a été refusée, par 17 voix contre 8.
Par ailleurs, la version amendée de la motion par notre commission prévoit l'ajout d'une nouvelle lettre e qui demande expressément au Conseil fédéral "de limiter la fabrication et l'utilisation de produits qui pourraient contenir des PFAS et, en collaboration avec les milieux économiques, de prendre en compte les nouvelles substances pouvant potentiellement les remplacer ; suivant la pertinence des produits, de définir différentes catégories tenant compte de leur utilité pour la société et l'économie". Le but de cet ajout est évident, à savoir de s'attaquer également à la source de la pollution et de prévoir, autant que possible, des substances de substitution pouvant remplacer ces PFAS. Cependant, de l'avis de la commission, une interdiction généralisée paraît extrême, tant ces PFAS se retrouvent partout, comme aujourd'hui dans les batteries des voitures électriques, alors que nos objectifs en matière climatique prévoient une grande électrification du parc automobile. Nous devons ainsi être cohérents dans nos décisions.
La motion, telle que modifiée par notre commission, a été acceptée, par 20 voix contre 2 et 3 abstentions. Je vous recommande d'en faire de même.
Egger Mike · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
PFAS, die sogenannten ewigen Chemikalien, sind nicht ein Problem, das nur in der Ostschweiz besteht. Nein, sie kommen in der ganzen Schweiz vor, in verschiedenen Böden, Gewässern, in der Luft, in ganz Europa, ja sogar in der Antarktis. Allein in Europa sind über 23 000 belastete Standorte bekannt, ein Blick auf die Karte von Forever Pollution genügt, um zu sehen, wie flächendeckend diese Herausforderung ist. Wir bewegen uns dabei in einem hochkomplexen Spannungsfeld. Chemikalien sind Teil unseres Alltags, sie ermöglichen Fortschritt und Innovation, aber sie hinterlassen eben auch Spuren, die uns heute beschäftigen.
Die Debatte in der Kommission hat es sehr deutlich aufgezeigt, und es ist klar, dass eine Zero-PFAS-Strategie weder realistisch noch sinnvoll ist. Es braucht Übergangsfristen, pragmatische Lösungen und vor allem Fairness für die Betroffenen. Besonders absurd ist die aktuelle Situation bei den Grenzwerten. Während für Fleisch äusserst tiefe Grenzwerte gelten, erlaubt man beim Fisch, einem Lebensmittel, das erwiesenermassen besonders stark belastet ist, bis zu hundertmal höhere Werte. Toxikologisch ist das schwer nachvollziehbar. Es zeigt, wie widersprüchlich und inkonsequent die Regulierung derzeit ausgestaltet ist. Für unsere Bauernfamilien, die ihre Existenz sichern müssen, ist das schlicht nicht erklärbar.
Hinzu kommt, dass die Landwirtschaft diese Belastung nicht verursacht hat. Über Jahre wurde der Einsatz von Klärschlamm sogar von offizieller Seite gefördert. Heute stehen zahlreiche Bauernfamilien vor der existenziellen Frage, ob sie ihre Felder noch bewirtschaften und ihre Tiere weiter weiden lassen sollen. Das ist nicht nur eine betriebswirtschaftliche Frage, sondern eine staatspolitische. Wie gehen wir mit denjenigen um, die im Vertrauen auf geltende Vorgaben gehandelt haben und nun zum Opfer geworden sind?
Darum fordere ich mit meiner Motion, dass das WBF zusammen mit den Kantonen Massnahmen ergreift, um die betroffenen Betriebe finanziell zu entlasten, ihre Produktion langfristig abzusichern sowie sicherzustellen, dass die Landwirtschaft die Last dieser Regulierungen nicht alleineträgt. Wir müssen verhindern, dass Landwirtschaftsbetriebe und damit eine zentrale Säule unserer Ernährungssicherheit unter die Räder geraten, nur weil auf EU-Ebene oder in der Schweiz die Grenzwerte verschärft werden, ohne dass die Folgen für die Produzenten ausreichend berücksichtigt werden.
PFAS sind eine weltweite Herausforderung, aber es darf nicht sein, dass die Schweizer Landwirtschaft die Zeche alleine zahlt. Unsere Landwirtschaftsbetriebe leisten Tag für Tag für die Versorgungssicherheit unseres Landes enorm viel. Sie produzieren qualitativ hochwertige Lebensmittel und stehen gleichzeitig unter zunehmendem ökologischem, wirtschaftlichem und gesellschaftlichem Druck. Nun kommt ein weiteres gravierendes Problem hinzu: die Belastung durch PFAS.
Wir sprechen hier nicht von selbstverschuldeten Problemen. Die betroffenen Bäuerinnen und Bauern tragen keine Verantwortung für die jahrzehntelange Verwendung von PFAS-haltigen Industrie- und Konsumprodukten. Trotzdem sind es gerade sie, die heute die Konsequenzen tragen: Vermarktungsverbote, Produktionsumstellungen, Investitionen in technische Massnahmen und sinkende Bodenwerte. Es geht um die Existenz, und zwar nicht irgendwann, sondern jetzt.
Der Bundesrat anerkennt in seiner Stellungnahme zwar die Dringlichkeit der PFAS-Problematik, doch er verweist auf laufende Postulate und Motionen, die zuerst abgearbeitet werden sollen. Betroffene Betriebe können aber nicht warten, bis Aktionspläne erstellt oder Berichte geschrieben sind und so weitere Jahre verstreichen. Sie brauchen heute und nicht erst morgen Unterstützung. Die Gefahr von Doppelspurigkeiten, wie sie der Bundesrat anführt, ist vorgeschoben. Es gibt keine Doppelspurigkeit, wenn es darum geht, schnell Soforthilfe zu leisten und gleichzeitig langfristige Lösungen zu erarbeiten.
Im Gegenteil: Wer jetzt nichts tut, riskiert irreversible Schäden, nicht nur für einzelne Betriebe, sondern auch für das Vertrauen in unsere Lebensmittelproduktion sowie für den ländlichen Raum. Wir haben die Verantwortung, den Bauernfamilien in dieser schwierigen Situation klare, rasche und gerechte Unterstützung zu bieten. Es braucht finanzielle Soforthilfe, Beratung und Investitionsbeiträge sowie eine gerechte Entschädigung für Wertverluste von Böden und Quellen. All das ist Sache des Bundes, weil die Festlegung und der Vollzug von PFAS-Höchstwerten in seiner Kompetenz liegen.
Darum fordere ich Sie auf: Lassen Sie die Landwirtschaft nicht im Stich, unterstützen Sie die Motion, damit betroffene Betriebe eine Zukunft haben und wir unserer Landwirtschaft jene Sicherheit geben, die sie verdient. Die Bauernfamilien brauchen Lösungen und nicht Berichte.
Schaffner Barbara · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Sie haben es heute Morgen schon mehrfach gehört: PFAS, die sogenannten Ewigkeitschemikalien, sind extrem stabile chemische Verbindungen. Sie verschwinden nicht einfach, sondern verbleiben für Jahrhunderte in unserer Umwelt. Sie lagern sich in den Böden, Seen, Flüssen ab, in Pflanzen, in Tieren und schliesslich auch in uns Menschen. Studien zeigen, dass PFAS in fast allen Blutproben der Schweizer Bevölkerung nachweisbar sind. Die Folgen, von erhöhtem Krebsrisiko über Leberschäden bis hin zu einer geschwächten Immunabwehr bei Neugeborenen, sind alarmierend. Wenn wir nichts tun, wird sich diese Belastung von Generation zu Generation verschärfen. Wir stehen also heute an einem Punkt, an dem wir über die Gesundheit unserer Kinder und Enkel entscheiden.
Gleichzeitig haben PFAS aber auch wichtige positive Eigenschaften. Mit meiner Motion fordere ich deshalb kein Verbot mit der Brechstange, das weder praktikabel noch durchsetzbar wäre, und auch keine reine Kompensation des wirtschaftlichen Schadens, wie das andere Vorstösse fordern. Nein, ich möchte einen differenzierten dritten Weg, einen Weg von sektorspezifischen Absenkpfaden.
Was heisst das konkret? Es bedeutet, dass wir in jenen Bereichen, wo Alternativen existieren, rasch aus PFAS aussteigen, z. B. bei Textilien, Verpackungen oder Kosmetika. Dort gibt es schon Ersatzstoffe, die genauso gut funktionieren, oder es sind entsprechende Ersatzstoffe in Entwicklung. In diesem Sommer durfte ich ein Schweizer Start-up besuchen, das PFAS-freie Membranen für die Outdoorbekleidung entwickelt hat. Das war sehr spannend und zeigte, was heute schon möglich ist. Die Voraussetzungen für die breite Anwendung dieser Technologien sind aber, dass entsprechende Business Cases vorhanden sind. In anderen Sektoren, wo es schwieriger ist, etwa in der Medizintechnik oder in sicherheitsrelevanten Anwendungen, sollen Übergangsfristen und unterstützende Massnahmen gelten. Das ist pragmatische grünliberale Politik: Schritt für Schritt, aber mit einer klaren Richtung.
Meine Motion verbindet zwei Dinge, die in der politischen Debatte oft gegeneinander ausgespielt werden: Gesundheitsschutz und Wirtschaft. Sie schützt die Bevölkerung und unsere Umwelt vor einer ungebremsten Anreicherung von Giftstoffen, und sie gibt gleichzeitig der Wirtschaft Planungssicherheit. Unternehmen wissen, was auf sie zukommt, sie können in Alternativen investieren und sich dadurch auch Wettbewerbsvorteile erarbeiten.
Wir dürfen uns nichts vormachen: Auch international nimmt die Regulierung von PFAS Fahrt auf. Ein totales Verbot von PFAS in der EU ist zwar kurzfristig nicht realistisch, aber mittelfristig werden die Regulierungen in Europa deutlich strenger werden. Ich begrüsse es deshalb auch, dass der Bundesrat plant, mit dem EU-Recht abgestimmte chemikalienrechtliche Verbote auch für die Schweiz zu übernehmen, aktuell z. B. für Lebensmittelkontaktmaterialien. Wir sollten aber nicht nur nachvollziehen, sondern Überlegungen dazu anstellen, wo wir Chancen haben, mit gezielten sektoriellen Absenkpfaden die Diskussion mitzuprägen und der Industrie, die neue, PFAS-freie Produkte entwickelt, einen Startvorteil zu geben.
Mit meiner Motion wirken wir darauf hin, dass die Schweiz nicht abgehängt wird, sondern zur Vorreiterin wird und dass wir zeigen, wie der Ausstieg aus den Ewigkeitschemikalien geordnet, klug und wirtschaftlich tragfähig gelingen kann. Die Grünliberalen werden selbstverständlich weitere Vorstösse unterstützen, die ebenfalls auf eine Reduktion von PFAS hinwirken - auch wenn wir bei der einen oder anderen Motion Zweifel haben an deren Umsetzbarkeit.
Ablehnen müssen wir hingegen die Vorstösse Egger Mike und Rechsteiner Thomas, die die Grenzwerte aufweichen und das Problem hinausschieben wollen - Vorstösse, die durch finanzielle Kompensationen den Druck von der Problemlösung wegnehmen und auf die nächste Generation abwälzen wollen. Das dürfen wir nicht zulassen.
PFAS sind eine tickende Zeitbombe. Jeder Tag, den wir zögern, erhöht die Belastung unserer Umwelt, unserer Nahrung, unseres Trinkwassers. Die Kosten der Untätigkeit werden um ein Vielfaches höher sein als die Kosten der Prävention. Wir sollten deshalb jetzt einen geordneten Ausstieg einleiten.
Docourt Martine · Mit-F · Nationalrat · Neuenburg · Sozialdemokratische Fraktion
Nous avons aujourd'hui l'opportunité d'agir de façon décisive face à une problématique environnementale et sanitaire majeure : les substances per- et polyfluoroalkylées (PFAS). Ces composés chimiques sont présents par milliers dans de nombreux produits du quotidien en raison de leurs propriétés hydrofuges, oléofuges et antisalissures.
Cependant, derrière cette utilité se cache une réalité préoccupante : ces substances extrêmement persistantes s'accumulent dans l'environnement et dans les organismes vivants. Elles sont nocives pour la santé humaine et animale. Des études scientifiques solides l'ont démontré : cancers, maladies thyroïdiennes, troubles immunitaires ou de la fertilité ne sont pas de simples hypothèses, mais bien des conséquences avérées de l'exposition aux PFAS.
La situation en Suisse est déjà tangible : sols, eaux de surface, nappes souterraines et même eau potable sont touchés. Enfin, 100 pour cent des participantes et participants à une étude pilote de l'OFSP présentaient des taux non négligeables de PFAS dans le sang, avec des concentrations parfois inquiétantes pour la santé des personnes. Or, une fois libérées dans l'environnement, ces substances éternelles sont quasiment impossibles à éliminer. Leur dégradation est techniquement complexe, longue et extrêmement coûteuse. Chaque année perdue accroît leur impact écologique et financier. Une étude européenne estime que, sans mesures rapides, les coûts de dépollution en Suisse pourraient atteindre 26 milliards de francs par an.
Les résultats d'investigations récentes le confirment : des PFAS ont été détectées dans nos sols, nos sous-sols et dans nos eaux, et leur présence affecte directement la chaîne alimentaire. Loin d'être épargnée, la Suisse a trop longtemps ignoré le problème et doit désormais en reconnaître l'ampleur. Nous devons admettre que, sur cette question, notre pays accuse un certain retard par rapport à d'autres.
Il est donc impératif d'agir non seulement avec détermination, mais aussi avec méthode. Ces pollutions ont déjà des conséquences concrètes, notamment pour les agriculteurs, dont les productions et les revenus sont parfois compromis. Cependant, au-delà de l'ensemble des impacts visibles ou encore difficiles à détecter, les impacts sur la santé de la population, en particulier, doivent nous préoccuper.
Si la proposition initiale du Conseil des États était indéfendable pour le groupe socialiste, la version issue de notre commission ne l'améliore que marginalement. En réalité, cette motion donne l'illusion de répondre à plusieurs aspects de la problématique, mais elle dérégule en fait le cadre établi jusqu'ici pour gérer la question des PFAS.
C'est pourquoi nous nous opposons aux propositions contenues dans les lettres a et b. Ces mesures, telles que formulées, vont clairement dans la mauvaise direction. Elles risquent d'aborder le problème en adaptant d'abord les valeurs limites aux intérêts économiques à court terme, au lieu de protéger en priorité la santé publique et l'environnement. Une telle approche reviendrait à accepter de revoir à la baisse les seuils applicables aux sols, aux déchets, aux denrées alimentaires ou à l'eau, simplement pour ménager certains secteurs agricoles ou agroalimentaires. Ce serait un contresens. La seule approche cohérente consiste à fixer d'abord des valeurs limites fondées sur l'expertise scientifique, à mesurer l'étendue et l'ampleur réelle de la pollution, puis à déterminer les mesures adaptées pour les secteurs concernés. C'est la condition pour appliquer efficacement le principe de précaution, principe essentiel lorsqu'on connaît l'impact potentiel de ces substances sur la santé humaine et sur l'environnement.
Il convient de rappeler que la fixation des valeurs limites repose aussi sur le principe de proportionnalité. Il ne s'agit pas de pénaliser arbitrairement, mais de protéger la population et l'environnement, tout en tenant compte des réalités économiques. Dans ce contexte, il ne serait pas juste d'ignorer totalement les difficultés liées à certains acteurs, comme ceux de l'agriculture. C'est pourquoi nous soutenons une partie de la motion.
De plus, il est fondamental d'agir à la source. C'est pourquoi nous soutenons également la lettre e. Nous estimons que le cadre d'action doit être mieux défini. C'est dans ce sens que nous défendons l'approche de l'usage essentiel, qui permettra de limiter l'utilisation des PFAS aux seuls usages indispensables.
La proposition soumise aujourd'hui est claire et responsable : charger le Conseil fédéral de créer une base légale afin de limiter l'importation, la production, la transformation et l'utilisation des PFAS aux seuls usages dont le caractère essentiel est avéré. L'approche dite de l'usage essentiel repose sur un principe simple : ces substances ne doivent être autorisées que lorsqu'elles sont indispensables à la santé, à la sécurité et au bon fonctionnement de la société, et lorsqu'aucune alternative n'existe encore.
Les avantages sont multiples. Cette approche protège directement la population et réduit les risques sanitaires. Elle limite les atteintes à l'environnement en freinant la diffusion de substances persistantes dans nos sols et nos eaux.
Elle stimule aussi l'innovation, en incitant les entreprises à développer des solutions de substitution plus sûres et durables - des solutions existent déjà dans plusieurs domaines.
Soutenir cette proposition, c'est choisir une politique proactive et préventive. C'est reconnaître que la santé publique et la protection de l'environnement ne doivent pas être subordonnées à des intérêts économiques de court terme. C'est aussi aligner la Suisse sur les démarches entreprises à l'échelle européenne, tout en assumant notre responsabilité si les discussions européennes devaient tarder.
Plusieurs États ont déjà pris leurs propres mesures. Au Danemark, 23 pesticides contenant des PFAS sont interdits, et d'autres sont en cours d'examen ; dès juillet 2026, les PFAS seront bannis des vêtements, chaussures et sprays d'imprégnation destinés au grand public. En France, dès 2026, la fabrication, l'importation, l'exportation et la mise sur le marché de produits cosmétiques et textiles, de chaussures ou de cires contenant des PFAS seront interdites.
En conclusion, limiter dès aujourd'hui l'usage des PFAS aux seuls usages essentiels n'est pas une mesure symbolique, mais un investissement pour l'avenir. Il ne s'agit pas de stigmatiser des produits ou des secteurs, mais bien de protéger notre santé, de préserver nos écosystèmes et d'éviter des coûts de dépollution astronomiques, et cela, sans compter les coûts croissants liés aux impacts sanitaires.
La Suisse est en retard sur ce dossier. Nous devons prendre nos responsabilités politiques et avoir le courage politique pour avancer.
Michaud Gigon Sophie · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion
Merci beaucoup, chère collègue. Cela fait du bien d'entendre aussi quelque chose en français sur cette thématique extrêmement importante. J'ai une question à vous poser : dans les travaux de commission et en lien avec toutes les discussions que vous avez eues sur ce problème, avez-vous également entendu et parlé de la problématique des villes et des finances publiques nécessaires pour assainir certains sites, et pas que des milieux agricoles ?
Docourt Martine · Mit-F · Nationalrat · Neuenburg · Sozialdemokratische Fraktion
Les discussions qui ont eu lieu jusqu'à maintenant ne concernaient pas le financement. Elles concernaient surtout l'impact sur les sols et les sous-sols. La discussion relative au financement viendra plus tard, avec le fonctionnement de l'ordonnance relative à la taxe pour l'assainissement des sites contaminés (OTAS) par rapport à la problématique de l'assainissement et de subventionnement relative à cette thématique.
Silberschmidt Andri · Mit-M · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion
Wir sprechen heute Morgen über PFAS, und ich weiss nicht, wie es Ihnen geht, aber ich wusste nicht, was PFAS bedeutet, also habe ich es nachgeschaut. PFAS steht für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen. So kompliziert die Aussprache dieses Wortes ist, so schwierig ist auch, wie wir damit umgehen. Denn PFAS sind Ewigkeitschemikalien. Es ist eine Gruppe mit Hunderten, wenn nicht Tausenden von Verbindungen. PFAS sind eine Herausforderung, die wir nicht unterschätzen dürfen. Diese Chemikalien sind langlebig. Sie bauen sich in der Umwelt kaum ab und können sich im Menschen wie auch im Tier anreichern. Damit geht ein potenzielles Risiko einher, das wir sehr ernst nehmen müssen.
Gleichzeitig ist es auch wichtig, die Fakten klar zu benennen. PFAS sind, wie ich es gesagt habe, keine einzelne Substanz, sondern eine Stofffamilie von mehreren tausend Verbindungen. Diese unterscheiden sich stark in ihren Eigenschaften, Risiken und Einsatzbereichen. Es wäre daher falsch, alle PFAS über denselben Kamm zu scheren. Manche dieser Stoffe sind problematisch und müssen gezielt reguliert oder verboten werden. Andere sind heute in zentralen Anwendungen unverzichtbar, beispielsweise in der Medizintechnik, in der Energieversorgung oder im Bauwesen. Unser Wissen ist hier noch nicht vollständig. Wir wissen noch zu wenig über die Verbreitung, die Exposition und auch über mögliche Alternativen. Es braucht deshalb ein differenziertes Vorgehen, das Gefahren ernst nimmt, aber wissenschaftsbasiert bleibt.
Wir als Politiker tragen hier eine doppelte Verantwortung. Zum einen ist es unsere Verantwortung, Mensch und Natur dort zu schützen, wo Risiken bestehen. Niemand will PFAS im Trinkwasser, in den Böden oder im eigenen Körper. Zum andern müssen wir aber auch die Bedingungen dafür schaffen, dass Forschung und Wirtschaft bessere Alternativen entwickeln können. Wer nur mit dem Instrument des Verbots arbeitet, ohne Alternativen bereit zu haben, riskiert, dass wir in eine Sackgasse laufen. Neue Stoffe können sich am Ende als noch problematischer erweisen. Der richtige Weg ist, Risiken zu minimieren und gleichzeitig Innovationen zu ermöglichen. Fortschritt und Vorsorge dürfen keine Gegensätze sein.
Genau deshalb habe ich meine Motion 25.3835, "Förderung sicherer und nachhaltiger Chemikalien", eingereicht. Streng genommen müsste der Titel lauten: "Förderung sichererer und nachhaltigerer Chemikalien", denn absolute Sicherheit gibt es in diesem Bereich nicht. Es braucht ein laufendes Annähern an das Optimum zwischen Schutz und Nutzen. Meine Motion verlangt, dass der Bundesrat eine Strategie erarbeitet, die den entstehenden PFAS-Aktionsplan und die bestehende Strategie Chemikaliensicherheit ergänzt. Ich betone: Es geht nicht um eine industriepolitische Sonderbehandlung, sondern darum, einen strategischen Rahmen zu schaffen, wie wir ihn in vielen anderen Bereichen längst haben. Ein solcher Rahmen stärkt die Wissenschaft, Bildung und Forschung, aber auch die Wirtschaft, die schon heute einen Grossteil des Forschungsaufwandes tragen. Er legt die Grundlage dafür, dass Innovationen entstehen können, die sicherere und nachhaltigere Chemikalien hervorbringen. So verbinden wir Wettbewerbsfähigkeit, Sicherheit und Nachhaltigkeit. Meine Motion verlangt also nicht neue Mittel des Bundes, sondern dass bestehende Mittel so eingesetzt werden, dass möglichst viele Innovationen und Substitutionen im PFAS-Bereich innerhalb der Schweiz entstehen.
Die Herausforderung mit PFAS ist eine globale Herausforderung. Umso wichtiger ist es, dass wir aus der Schweiz heraus Alternativen entwickeln, die wir global verkaufen können. Diese Alternativen können wir nur mit der Wissenschaft, der Wirtschaft und der Gesellschaft entwickeln. Letztendlich geht es auch darum, dass wir die externen Kosten, die durch den Einsatz von PFAS entstehen, möglichst auf die Verursacher abwälzen oder letzten Endes eben auch minimieren können.
Es gibt Vorstösse, die praktisch ein Verbot von PFAS fordern. Wir haben es gehört: Selbst die EU hat sich von diesem Weg verabschiedet. Wir unterstützen einen differenzierten Vorgang: regulieren ja, aber mit Augenmass und vor allem so, dass es Planungssicherheit für alle Akteure in der Schweiz gibt.
Besten Dank, wenn Sie meine Motion unterstützen.
Wettstein Felix · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Grüne Fraktion
Geschätzter Kollege Silberschmidt, ziemlich genau heute vor zwei Jahren ist meine Motion 21.4117, "Lebensmittelverpackungen künftig ohne per- und polyfluorierte Alkylverbindungen", zur Debatte gestanden. Sie haben jetzt einleitend gesagt, Sie mussten nachschlagen, was PFAS sei und was es heisse. Wie haben Sie damals Ihr Nein begründet bzw. wie haben Sie sich auf Ihr Nein zu meiner damaligen Motion vorbereitet?
Silberschmidt Andri · Mit-M · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion
Herr Wettstein, ich würde jetzt eine Wette eingehen, dass Sie, als Sie zum ersten Mal von PFAS lasen, auch nicht gerade wussten, wofür die Abkürzung steht. Ich gehe davon aus, dass es allen Menschen so ergeht. Niemand kommt auf die Welt und weiss gleich, was PFAS bedeutet.
Michaud Gigon Sophie · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion
Kollege Silberschmidt, wenn ich Sie richtig verstehe, wollen Sie weder, dass die Grenzwerte angepasst werden, noch, dass gefährliche Substanzen verboten werden, sondern einzig, dass wir ein Förderprogramm schaffen, das die Innovation fördert, sodass wir schneller eine Alternative finden für Produkte, die wir in unserem Leben täglich brauchen. Stimmt das?
Silberschmidt Andri · Mit-M · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion
Nous sommes en faveur d'une interdiction, si c'est très dangereux. Certains PFAS sont très dangereux et nous devons les interdire. D'autres PFAS ne sont pas assez dangereux. Nous devons ainsi définir une trajectoire de réduction, raison pour laquelle nous soutenons la motion Schlatter. Nous ne sommes pas pour ou contre une interdiction, nous pensons qu'il faut différencier les PFAS et qu'il ne faut pas tous les traiter de la même manière. J'espère avoir été clair.
Vincenz-Stauffacher Susanne · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion
Mit meiner Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die Grundlagen zu schaffen, um eine Deklarationspflicht für PFAS zu ermöglichen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Deklarationspflichten klar definierbar, völkerrechtskonform und durchsetzbar sind sowie ihre Umsetzung wirtschaftlich tragbar und administrativ einfach ist.
Wir wissen es mittlerweile bestens: PFAS sind aufgrund ihrer wasser-, fett- und schmutzabweisenden Eigenschaften in Tausenden Alltagsprodukten enthalten, von Outdoorbekleidung über Kochgeschirr bis hin zu Kosmetika und elektronischen Geräten. Aber nicht nur das: Sie sind darüber hinaus auch von massgebender Bedeutung für die Energiewende. So sind zum Beispiel viele PFAS Teil verschiedener Technologien zur Gewinnung erneuerbarer Energien, insbesondere von Wind- und Solarenergie. Sie sind aber auch in Wärmepumpen enthalten, die als Ersatz für fossile Gebäudeheizungen dienen. Schwierig ist, dass laut Wissenschaft zahlreiche PFAS persistent und akkumulierbar sein dürften, und dies mit zum Teil besorgniserregenden Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt. Ebenfalls bekannt ist, dass ihre Entfernung aus Umwelt und Trinkwasser technisch aufwendig und teuer ist. Dies ist die wohl unbestrittene Ausgangslage.
Was mich umtreibt, ist der Umstand, dass trotz dieser Risiken in der Schweiz derzeit eine systematische Informationsgrundlage für Käuferinnen und Käufer sowie Anwenderinnen und Anwender von PFAS-haltigen Produkten fehlt. Hier setzt meine Motion an. Eine Deklarationspflicht schafft Transparenz und befähigt die Betroffenen zu informierten Kauf- und Nutzungsentscheidungen. Sie stellt einen pragmatischen Schritt zur Risikominimierung dar, ohne - dies ist mir besonders wichtig - Verbote zu erlassen. Ein erwünschter Nebeneffekt einer solchen Deklarationspflicht ist zudem, dass gleichzeitig erste Anreize für Hersteller entstehen, wo möglich auf PFAS-freie Alternativen umzustellen. Mit dieser Regelung übernimmt die Schweiz im Umgang mit einer besorgniserregenden Stoffgruppe Verantwortung gegenüber kommenden Generationen.
Aber wie gesagt sind PFAS in vielen Produkten verarbeitet und zum Teil nur in geringen Mengen vorhanden. Deshalb muss auf eine verhältnismässige Umsetzung geachtet werden. Die Umsetzung muss wirtschaftlich tragbar und administrativ einfach sein. Neben der Umsetzbarkeit gehören weitere Voraussetzungen wie die Definierbarkeit oder die völkerrechtliche Kompatibilität dazu, wie dies auch in der Motion 20.4267 gefordert worden ist.
Vor diesem Hintergrund erstaunt es, dass der Bundesrat die Ablehnung der Motion empfiehlt. Denn man sollte doch meinen, es sei auch dem Bundesrat ein Anliegen, dass die Bevölkerung selbstverantwortlich Kauf- und Anwendungsentscheide treffen kann. Dies kann sie aber nur, wenn sie auch weiss, was in den Produkten enthalten ist. Der Bundesrat stellt sich nun aber auf den Standpunkt, es seien diesbezüglich bereits verschiedene regulatorische Massnahmen umgesetzt worden. Er verweist diesbezüglich in erster Linie auf das Schweizer Chemikalienrecht und verkennt, dass dies angesichts der breiten Palette an PFAS-haltigen Produkten zu kurz greift. Die Herausforderung besteht vor allem bei Gegenständen. Ich verweise auf den Import von Gebrauchsgütern, zum Beispiel von Textilien, Spielzeug, Elektrobikes, Laptops oder von Mobiltelefonen, um nur einige zu nennen. Hier ist aktuell der Wissensstand darüber, welche fluororganischen Stoffe zu welchem Zweck in welchen Mengen verbaut worden sind, sehr gering bis gar nicht vorhanden.
Eine weitergehende Deklarationspflicht würde gemäss Bundesrat weitere technische Handelshemmnisse generieren. Er verweist dabei auf den Warenverkehr mit der EU. Dem ist entgegenzuhalten, dass der Motionstext bewusst verlangt, dass bei der Umsetzung auf die Völkerrechtskonformität und auf einen geringen Aufwand für die Administration zu achten sei. Damit könnten die Anliegen des Bundesrates ohne Weiteres aufgenommen werden, ohne berechtigte Anliegen einfach vom Tisch zu wischen, wie der Bundesrat selbst zugesteht. Genau wegen der Komplexität geht es vorerst nur um Grundlagenarbeiten - man lese den Motionstext bitte genau; es geht nur, aber immerhin, darum -, um später eine Deklaration zu ermöglichen.
Ich bitte Sie deshalb, meiner Motion zuzustimmen.
Klopfenstein Broggini Delphine · Mit-F · Nationalrat · Genf · Grüne Fraktion
Madame Vincenz, dans un entretien dans le journal "Le Temps" paru aujourd'hui, vous avez dit que l'interdiction devait être l'ultima ratio, le dernier recours. Au vu des conséquences sanitaires et de l'ampleur de la pollution dans les sols, dans les eaux, de l'impact sur l'environnement, sur la santé, est-ce que le seul recours à la responsabilité individuelle vous paraît suffisant aujourd'hui ?
Vincenz-Stauffacher Susanne · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion
Danke für diese wichtige Frage. Mein Kollege, Nationalrat Andri Silberschmidt, hat es schon gesagt: Selbstverständlich gibt es Stoffe, die derart gefährlich sind, dass sie verboten gehören; das ist klar. Insbesondere im Chemikalienrecht gibt es bereits solche Verbote. Aber dort, wo solche Stoffe zwar vorhanden sind, aber nur in geringen Mengen, ist die Selbstverantwortung, denke ich, der richtige Weg. Damit diese aber auch wahrgenommen werden kann, braucht es eben die Information der Bevölkerung. Und wenn die Leute dann sagen, dass sie diese Produkte nicht kaufen wollen, dann werden diese auch nicht mehr auf den Markt gebracht.
Rechsteiner Thomas · Mit-M · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Mit meiner Motion verlange ich vom Bundesrat, die gesetzliche Grundlage für fünf Punkte zu schaffen: Ich fordere erstens die Festlegung von PFAS-Grenzwerten unter Berücksichtigung von Gesundheit und natürlichen Hintergrundwerten, zweitens vorübergehende Ausnahmeregelungen für Industrie und Landwirtschaftsbetriebe, sofern diese an Reduktionsmassnahmen mitarbeiten, drittens den Verzicht auf die automatische Übernahme der EU-Trinkwasservorgaben, viertens die Abfederung der wirtschaftlichen Folgen bei der Umsetzung der PFAS-Grenzwerte in Industrie und Landwirtschaft und fünftens die regelmässige Überprüfung der bestehenden Vorschriften und eine Koordination mit den Kantonen und Fachstellen.
Entgegen der Haltung des Bundesrates bin ich der Überzeugung, dass nicht alle Punkte meiner Motion mit der bereits überwiesenen Motion 25.3421 der UREK-S, "PFAS-Grenzwerte unter Berücksichtigung der Auswirkungen, insbesondere für die Landwirtschaft oder die Wasserversorger, sachgerecht festlegen und Massnahmen zur Unterstützung der Landwirtschaft einleiten", erledigt sind. Nebst der Landwirtschaft und dem Trinkwasser will ich in der Motion auch die Industrie, und damit meine ich nicht nur die Lebensmittelindustrie, berücksichtigen. Das ist im Übrigen auch der Grund, weshalb die Mitte-Fraktion meine Motion annehmen und alle anderen, natürlich mit Ausnahme der Motion der UREK-S, ablehnen wird. Die Mitte-Fraktion ist der Meinung, dass mit der Motion der UREK-S die korrekte Stossrichtung vorgegeben und eine Gesamtschau ermöglicht wird.
Nun zur Industrie: Zum Beispiel im Medizintechnikbereich sowie in der verarbeitenden Industrie spielen PFAS eine erhebliche Rolle; die einzigartige Kombination wesentlicher Eigenschaften wie Hitzebeständigkeit, Langlebigkeit sowie Gleitfähigkeit machen sie fast unentbehrlich. PFAS sind für Präzision, Zuverlässigkeit und Sicherheit, zum Beispiel in der Industrie, entscheidend. Mit Blick auf Punkt zwei meiner Motion ist zu erwähnen, dass vielerorts leider schlicht noch keine Alternativen zu PFAS vorhanden sind. Deshalb sollen diese Betriebe, sofern sie an einem Programm für einen Absenkpfad oder für Reduktionsmassnahmen teilnehmen, auch vorübergehende Ausnahmeregelungen erhalten. Damit können diese Betriebe Ersatzprodukte zusammen mit der Wissenschaft entwickeln, die notwendigen Produkte weiterhin produzieren und damit den Betriebszweck aufrechterhalten. Ohne diese Begleitmassnahmen und bei drastischer Definition von Maximalwerten oder sogar Verboten könnten viele heute lebenswichtige Materialien, zum Beispiel in der Medizin, nicht mehr produziert werden, und die Unternehmen müssten massive Einbussen hinnehmen, welche sogar ihre Existenz gefährden könnten.
In diesem Punkt geht meine Motion weiter als die bereits angenommenen Motionen. Der Einbezug der Industrie, das ist ein sehr breites Feld, für die Begleitmassnahmen ist enorm wichtig, denn es muss verhindert werden, dass die Schweiz bei Anwendung eines überbordenden Vorsorgeprinzips grossflächig - damit meine ich Landwirtschaft, Trinkwasser und Industrie - zu einem Sanierungsfall deklariert wird und dann auch diese Betriebe zu Sanierungsfällen mutieren. Deshalb ist mir auch wichtig, dass die Schweizer Verhältnisse berücksichtigt und EU-Vorgaben nicht automatisch übernommen werden. Ich will keinesfalls einen Swiss Finish, der für exportorientierte Unternehmen zusätzlichen administrativen Aufwand generiert, sondern Begleitmassnahmen, welche eine Anpassung an EU-Vorgaben ermöglichen. Es braucht sehr wahrscheinlich Zeit, Wissen und Geld, um diese Massnahmen umzusetzen.
Auch Industrie- und Gewerbeunternehmen sind darauf angewiesen, in einem Regelwerk zu agieren, das verlässlich ist, um die wirtschaftliche Tätigkeit weiter ausführen zu können. Deshalb sollen die Begleitmassnahmen sachlich, risikobasiert und überlegt erarbeitet und angewandt werden. Natürlich bedeutet das auch Aufwand für die Vollzugsstellen. Dieser soll verhältnismässig geregelt werden. Nur so ist gewährleistet, dass in der Schweiz ein fairer Wettbewerb stattfinden kann und Produktionen, Arbeitsplätze und Wertschöpfung nicht aus der Schweiz verdrängt werden. Eine periodische Überprüfung bestehender Vorschriften ermöglicht die Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie des fortschreitenden Stands der Technik; dies ist unbestritten.
Mit der Annahme dieser Motion tragen Sie dazu bei, dass einer Schweizer Regulierung evidenzbasierte Grundwerte zugrunde liegen, dass Betriebe nicht unverhältnismässig belastet werden, sondern auf Begleitmassnahmen zählen können und dass Regeln effektiv umsetzbar sind.
Michaud Gigon Sophie · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion
Cher collègue Rechsteiner, moi, je vous soutiens sur le fait que l'on doit travailler avec l'industrie pour trouver des alternatives et que l'on ne peut pas, du jour au lendemain, passer d'un modèle avec PFAS partout à sans PFAS partout. Maintenant, en lisant en détail la motion et en vous écoutant, je me demande s'il n'y a pas une contradiction entre le chiffre 1 visant à défendre et protéger la santé et l'environnement et les points qui stipulent qu'il faut soit déroger, soit adapter. Je me demandais donc : n'y a-t-il pas une contradiction, et trouvez-vous sincèrement que la Suisse applique le "Swiss finish" dans le principe de précaution ? Parce que moi, je ne l'ai pas encore vu.
Rechsteiner Thomas · Mit-M · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Geschätzte Kollegin, diesen Swiss Finish, den wir überall ein bisschen erleben und der uns administrativen wie auch produktionstechnischen Aufwand beschert, möchte ich gerade verhindern. Ein reines Verbot von PFAS wird nicht nur unsere Lebensqualität, sondern auch die Unternehmen massiv negativ beeinflussen. Deshalb müssen wir es schaffen, die Vorgaben, die für exportorientierte Unternehmen gelten, so anzupassen, dass diese nicht zu fest pönalisiert werden. Wenn wir höhere Grenzwerte als unsere Nachbarn festlegen, werden wir in der Industrie - vor allem in der Industrie - grosse Probleme kriegen. Ich meine nicht, dass das eine Konkurrenz ist - mein zweiter Punkt der Motion -, sondern ich will evidenzbasierte Grenzwerte. Ich will natürlich absolut kein Verbot, und vor allem will ich, das ist der Hauptzweck meiner Motion, Begleitmassnahmen für diejenigen Unternehmen, die sagen: Ja, wir wollen diesen Weg gehen, wir möchten das reduzieren, wir möchten einen Absenkpfad - damit diese Produkte ersetzt werden können und wir unseren Wohlstand erhalten und unsere Produkte weiterhin produzieren können.
Trede Aline · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion
Herr Kollege, Sie haben von einem "überbordenden Verursacherprinzip" gesprochen. Können Sie mir erklären, was Sie darunter verstehen? Für mich beinhaltet ein Verursacherprinzip eben gerade, dass etwas nicht überbordet.
Rechsteiner Thomas · Mit-M · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Kollegin Trede, ich danke Ihnen, dass Sie gut zugehört haben, aber ich habe nicht "überbordendes Verursacherprinzip" gesagt, sondern "überbordendes Vorsorgeprinzip", dass wir also mit vorauseilendem Gehorsam etwas regeln, durch das wir in Bezug auf die Wirtschaft und die Industrie abgehängt werden. Es geht also nicht um das "Verursacherprinzip", sondern ich möchte verhindern, dass wir zu viele Regeln machen, die uns nachher in der Umsetzung behindern.
Klopfenstein Broggini Delphine · Mit-F · Nationalrat · Genf · Grüne Fraktion
Cher collègue, vous parlez d'alternatives et vous avez bien raison, mais comment imaginez-vous avancer avec ces alternatives si vous n'avez pas de mesures d'incitation qui les accompagnent, de manière à vraiment passer aux alternatives, c'est-à-dire à s'émanciper des PFAS ?
Rechsteiner Thomas · Mit-M · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Die Suche nach diesen Alternativen habe ich in meiner Motion auch erwähnt. Und zwar möchte ich, dass diese Begleitmassnahmen greifen, damit die Wissenschaft zusammen mit der produzierenden Industrie - es kann auch die Trinkwasserversorgung oder die Landwirtschaft sein - Produkte entwickeln können. Das braucht Zeit. In dieser Zeit können die bestehenden Produkte nicht einfach verboten werden. Deshalb möchte ich diese Begleitmassnahmen einführen, damit in einer Übergangsphase die Suche nach diesen guten Alternativen unterstützt wird.
Weichelt Manuela · Mit-F · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion
Geschätzter Kollege Rechsteiner, Sie haben in Ihrem Votum die evidenzbasierten Daten erwähnt. Die sind ja sehr wichtig. Jetzt hat das BAG verkündet, es verzichte auf die Langzeitstudie. Wie stehen Sie dazu? Würden Sie es unterstützen, die nötigen finanziellen Mittel zu sprechen, um die wirklich nötigen, evidenzbasierten Daten für die Gesundheit zu erhalten?
Rechsteiner Thomas · Mit-M · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Geschätzte Kollegin Weichelt, ich war heute Morgen auch erstaunt, als ich diesen Zeitungsartikel gelesen habe. Wenn man ihn aber durchliest, stellt man fest, dass mit 20 Millionen Franken relativ viel Geld investiert wurde. Ein Abschlussbericht in diesem geringen Umfang erstaunt mich sehr. Deshalb bin ich der Meinung, dass es neben den notwendigen Mitteln einen klaren Auftrag braucht, wenn wir evidenzbasierte Daten generieren wollen. Aber diese 20 Millionen Franken für dieses kleine Extrakt waren zu viel.
Schlatter Marionna · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Zunächst einige Worte zu meiner Minderheit zur Motion 25.3421 der UREK-S: Sie betrifft einzig Buchstabe c der Motion, also den Passus zur pauschalen Nichtübernahme der EU-Trinkwasserrichtlinie. Ich möchte diesen Passus gerne streichen, denn dieser ist eine Notfalllösung, ohne dass ein Notfall herrscht. Die Fachverbände und Wasserversorger haben uns in den Anhörungen in der Kommission klar aufgezeigt, dass die erwarteten EU-Höchstwerte für Trinkwasser in der Schweiz eingehalten werden. Dort, wo es punktuelle Probleme gibt, braucht es gezielte Unterstützung und Massnahmen an der Quelle und nicht eine pauschale Aufweichung der Standards.
Die Schweiz sollte in zentralen Bereichen wie dem Handel oder der Lebensmittelsicherheit mit der EU kompatibel bleiben. Alles andere bringt unnötigerweise Unsicherheit und Unruhe für den Handel und auch für die Konsumentinnen und Konsumenten. Der Bund und vor allem die Kantone sind aktiv geworden. Ein Monitoring wurde aufgegleist, und es gibt zum Glück vielversprechende Hinweise, dass das St. Galler Problem ein isoliertes Problem ist. Genau deshalb braucht es keine pauschale Aufweichung von Grenzwerten oder gar eine generelle pauschale Nichtübernahme von EU-Richtlinien. Die Verwaltung hat uns auch bestätigt, dass bei der Festsetzung von Grenzwerten immer verschiedene Faktoren berücksichtigt werden, auch wirtschaftliche.
Lassen Sie mich nun aber meine Motion begründen. PFAS, die sogenannten Ewigkeitschemikalien, sind überall, in unserem Wasser, in unseren Böden, in der Nahrung und im Blut jedes einzelnen Menschen in diesem Land. Sie sind praktisch nicht abbaubar, sie reichern sich an, und sie verursachen Schäden an der Umwelt und an der Gesundheit. Doch heute möchte ich primär nicht über Gesundheit sprechen, sondern über etwas, das uns in diesem Saal besonders interessieren muss, nämlich die Kosten. Gemäss Schätzungen belaufen sich allein die Sanierungskosten für belastetes Trinkwasser, Abwasser und Altlasten in der Schweiz in den nächsten 20 Jahren auf bis zu 26 Milliarden Franken. Das sind 1,3 Milliarden Franken pro Jahr, Jahr für Jahr, nur für die Sanierung stark belasteter Standorte, ohne eine generelle Verbesserung der Grundbelastung, die sich noch überall in der Umwelt befindet. Wer soll das bezahlen?
Die Kosten sind sehr hoch und bringen manche Gemeinde in finanzielle Schwierigkeiten. Nehmen wir die Gemeinde Uster mit 37 000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Der Boden auf einem Feuerwehrübungsgelände musste abgetragen werden. Es gab für das Projekt Mehrkosten von 600 000 Franken. In Altstätten im Kanton St. Gallen kostete die Sanierung eines Brandübungsplatzes 17,3 Millionen Franken. In Chiasso setzte man aufgrund von erhöhten PFAS-Werten im Trinkwasser einen aktiven Kohlefilter für 1,7 Millionen Franken ein. In Egnach im Kanton Thurgau musste auf dem Gelände einer Firma nach einem Brand eine PFAS-Sanierung für 870 000 Franken durchgeführt werden, und auf einem Industriegelände in Monthey im Kanton Wallis musste für 28 Millionen Franken Boden ausgehoben und eine hydraulische Sperre für 10 Millionen Franken eingebaut werden. Die Liste liesse sich weiterführen.
Aber ich möchte auf die Frage zurückkommen, wer das bezahlt. Heute sind es vor allem die Kantone, die Gemeinden, der Bund, also am Ende die Steuerzahlenden, wir alle. Das ist weder gerecht und nachhaltig, noch entspricht es dem Grundsatz des Verursacherprinzips. Genau hier setzt meine Motion an. Mit einer Abgabe auf PFAS an der Quelle erreichen wir nämlich zweierlei:
Erstens beschaffen wir damit Mittel, um die immensen Kosten für die öffentliche Hand zu decken und so nicht alle Folgekosten auf die Steuerzahlenden abzuwälzen. Es ist wie die CO2-Abgabe ein bewährtes schweizerisches Instrument. Mit der PFAS-Abgabe könnten wir das Problem ganz ohne Verbote, die es ja in diesem Rat schwer haben, in den Griff bekommen.
Zweitens setzen wir ein Marktsignal. Firmen, die auf sichere Alternativen setzen, haben einen Vorteil. Firmen, die in PFAS-freie Produkte investieren, werden gestärkt statt bestraft. Die Forschung erhält Aufträge. Aus einem toxischen Problem wird ein Innovationsprogramm. Schauen Sie doch über die Landesgrenzen hinaus. Die Welt bewegt sich. In der EU, in den USA, überall diskutiert man strengere Regeln. Es ist nur eine Frage der Zeit. Ermöglichen wir den Firmen, heute zu investieren, sichern wir die Marktanteile von morgen.
Damit habe ich nur zwei der Argumente hervorgehoben und die Vermeidung der gesundheitlichen und ökologischen Schäden von morgen noch gar nicht erwähnt.
Übrigens stellt auch die Eidgenössische Finanzkontrolle fest, dass das Verursacherprinzip bei problematischen Stoffen heute nur unzureichend greift. Da es sich oft um diffuse und zeitverzögerte Belastungen handelt, können Hersteller und Importeurinnen schlecht belangt werden. Aber es liegt in unserem Interesse als Gesetzgeber, das zu ändern; die Kosten, die an den Eigentümern der betroffenen Parzellen oder an der Allgemeinheit hängenbleiben, verlangen es. Das Verursacherprinzip hat auch mit Fairness, mit Verantwortung gegenüber den Steuerzahlenden, die keine Lasten in Milliardenhöhe tragen sollen, die sie nicht verursacht haben, und mit Verantwortung gegenüber unseren Kindern zu tun, die sauberes Wasser und eine gesunde Umwelt verdienen.
Ich danke Ihnen für die Unterstützung meiner Motion.
Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern
Ich kann Ihnen sagen, dass der Bundesrat das Thema PFAS sehr ernst nimmt und sich dessen Bedeutung bewusst ist; diese zeigt sich ja auch in der Anzahl der eingereichten Vorstösse. Der Bund beschäftigt sich übergreifend damit, und mehrere Departemente und zahlreiche Bundesämter sind betroffen. Deshalb sind auch die Zuständigkeiten für die Vorstösse unterschiedlich. Sie beraten hier über drei Vorstösse des EDI, einen Vorstoss des WBF und fünf Vorstösse des UVEK. In Absprache mit Frau Bundesrätin Baume-Schneider und Herrn Bundesrat Parmelin vertrete ich hier den Bundesrat. Wir haben die Antworten selbstverständlich abgesprochen und wie immer auch gemeinsam verabschiedet.
Die Abkürzung PFAS steht für per- und polyfluorierte Alkylverbindungen. Damit wird eine grosse Anzahl chemischer Verbindungen bezeichnet, die alle der Stoffklasse der PFAS angehören. Diese Stoffe haben sehr nützliche und oftmals einzigartige Eigenschaften und werden deshalb in einer Vielzahl von Produkten und Prozessen eingesetzt. Als sogenannte Ewigkeitschemikalien sind sie aber nahezu nicht abbaubar. Sie reichern sich im menschlichen Körper, in Tieren und in Pflanzen an und können auch eine Gefährdung darstellen. Einige PFAS werden deshalb bereits verboten oder in der Herstellung und Verwendung eingeschränkt.
Der Einsatz von PFAS soll sich auf jene Verwendungen beschränken, die für die Gesellschaft unverzichtbar sind. Das ist unser Grundsatz. Wo möglich sollen Ersatzstoffe gesucht und eingesetzt werden. PFAS werden seit den 1970er-Jahren breit eingesetzt. Wie problematisch sie sind, wissen wir aber erst seit relativ kurzer Zeit. Der Bund erarbeitet zurzeit auch in Zusammenarbeit mit den Kantonen und weiteren Akteuren verschiedene Grundlagenberichte und Verordnungsrevisionen, um den Umgang mit PFAS und PFAS-Belastungen zu regulieren. Wichtig ist dabei auch, dass das Schweizer Recht mit demjenigen der Europäischen Union abgestimmt wird. Nur so kann sichergestellt werden, dass das Schutzniveau bezüglich menschlicher Gesundheit und Umwelt gleich hoch gehalten und gleichzeitig Handelshemmnisse vermieden werden. Die Europäische Kommission wird ihre Vorschläge für eine generelle PFAS-Beschränkung voraussichtlich bis 2026 erarbeiten. Der Bundesrat wird in Kongruenz zu dieser Arbeit die notwendigen gesetzlichen Bestimmungen weiterentwickeln.
Zudem sind in der Schweiz derzeit verschiedene Regelungen in Vorbereitung. Namentlich sind fünf Punkte zu erwähnen:
1. Eine Revision der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, die unter anderem eine Beschränkung von Perfluorhexansäure und ihrer Vorläuferprodukte für die breite Öffentlichkeit vorsieht, war schon in der Vernehmlassung.
2. Die PFAS-Werte in den Bereichen Abfall und Altlasten sollen in die Abfall- und in die Altlastenverordnung aufgenommen werden. Die Vorschläge für PFAS-Werte hierzu sollen gemäss aktueller Planung im Frühjahr 2026 in die Vernehmlassung gegeben werden. Damit setzen wir die angenommene Motion Maret Marianne 22.3929 um.
3. Auch die Erarbeitung von PFAS-Werten für den Boden und für die Einleitung in Gewässer schreitet planmässig voran. Im Bereich Gewässer soll die Vollzugshilfe "Anforderungen an die Einleitung von Deponiesickerwasser" ergänzt werden.
4. Das EDI arbeitet an einer befristeten Regelung für das Inverkehrbringen von Lebensmitteln aus Gebieten mit hoher PFAS-Belastung. Damit wird vor allem die Landwirtschaft adressiert, die unmittelbar betroffen ist.
5. Zusätzlich laufen die Arbeiten zur Umsetzung des Postulates Moser 22.4585. Hier ist mein Departement federführend. Es geht um einen Aktionsplan zur Reduktion der Belastung von Mensch und Umwelt durch langlebige Chemikalien. Der Bundesrat wird den Bericht in Erfüllung des Postulates voraussichtlich noch in diesem Jahr verabschieden.
Es sind also fünf wesentliche Punkte: die Vernehmlassung zur Revision der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, die Vernehmlassung zur aktuellen Planung in Bezug auf die Abfall- und die Altlastenverordnung, die Ergänzung der "Anforderungen an die Einleitung von Deponiesickerwasser", die befristete Regelung des Inverkehrbringens von Lebensmitteln und letztlich die Umsetzung des Postulates Moser mit einem Aktionsplan. Das als allgemeine Vororientierung.
Der Bundesrat hat also einen umfassenden Massnahmenmix zusammengestellt; all diese Massnahmen sind in Erarbeitung und nehmen letztlich die meisten der Anliegen, die in den Vorstössen vorkommen, bzw. die wesentlichen Punkte daraus auf. Der Bundesrat lehnt deshalb mit Ausnahme des ersten Vorstosses alle Vorstösse ab. Er tut dies nicht in dem Sinne, dass er diese Punkte nicht ernst nimmt, sondern damit nicht parallele Vorstösse und Arbeiten getätigt werden. Der Bundesrat anerkennt die Notwendigkeit zu handeln.
Ich komme nun zu diesem ersten Vorstoss der UREK-S, der Motion 25.3421. Hier empfiehlt der Bundesrat Annahme, und er kann sich auch mit den von der UREK-N beantragten Änderungen anfreunden. Die Motion der UREK-S beauftragt den Bundesrat, bei der Festlegung von PFAS-Grenzwerten neben den Gesundheits- und Umweltrisiken auch die bestehenden Grundbelastungen und die Auswirkungen auf die Landwirtschaft zu beachten. Weiter sollen angemessene Übergangsfristen für Höchstwerte in Lebensmitteln oder Regelungen bezüglich des Trinkwassers festgelegt sowie Massnahmen zur Unterstützung der Landwirtschaftsbetriebe geprüft werden. Ihre Kommission will die Motion insbesondere in zwei Punkten anpassen: Gemäss Buchstabe c sollen im Bereich des Trinkwassers eigenständige Regelungen geprüft werden. Mit dem zusätzlichen Buchstaben e wird die Einschränkung der Herstellung und Verwendung von PFAS-haltigen Produkten verlangt. Der Bundesrat erachtet diese Zusatzpunkte nicht als zwingend notwendig, denn er würde sich diese Fragen sowieso anschauen; er kann aber mit einer Annahme dieser Änderungen durchaus leben. Insgesamt beantragt Ihnen der Bundesrat daher Annahme dieser Motion.
Ich komme damit zur Motion Docourt 25.3797. Diese Motion verlangt vom Bundesrat, eine Rechtsgrundlage für die Beschränkung der Einfuhr sowie der Herstellung, Verarbeitung und Verwendung von PFAS in der Schweiz auf nachweislich wesentliche Verwendungszwecke, "essential use" genannt, zu schaffen. Die EU arbeitet bereits an einer solchen Regelung. Sie hat entsprechend erhebliche Ressourcen in die Überprüfung der relevanten Verwendung von PFAS investiert. Parallel dazu in der Schweiz die gleichen Abklärungen vorzunehmen, mit entsprechend hohem Aufwand und nicht erkennbarem Mehrwert, erachtet der Bundesrat als nicht opportun. Er bittet Sie deshalb, diese Motion abzulehnen.
Ich komme zur Motion Schaffner 25.3801. Sie verlangt die Definition von sektorspezifischen Absenkpfaden für den Einsatz von PFAS. Die von der Motionärin vorgeschlagene Differenzierung nach Schweregrad und Persistenz der eingesetzten Stoffe ist für die Tausende von unterschiedlichen PFAS nicht praktikabel. Dies gilt ebenso für eine Festlegung von differenzierten, untereinander kohärenten sektorspezifischen Absenkpfaden. Diese Arbeiten würden einen unverhältnismässigen Aufwand generieren und liessen sich nicht innert nützlicher Frist durchführen. Der Bundesrat will am eingeschlagenen Weg festhalten und mit dem EU-Recht abgestimmte Beschränkungen oder Verbote für die Schweiz übernehmen. Damit kann das Schutzniveau bezüglich menschlicher Gesundheit und Umwelt gleich hoch gehalten und Handelshemmnisse vermieden werden.
In der Schweiz bestehen bereits Beschränkungen oder Verbote für nicht essenzielle Verwendungen von PFAS, beispielsweise im Lebensmittelrecht. Diverse weitere Beschränkungen für nicht essenzielle Verwendungen, beispielsweise in Textilien, sind derzeit im Rechtsetzungsprozess. In der EU wird aktuell eine Beschränkung der PFAS auf "essential use" geprüft. Dabei wird für jeden Sektor abgeklärt, welche unverzichtbaren Verwendungen bestehen. Einen Swiss Finish wollen wir nicht vornehmen, aber wir befinden uns hier in enger Zusammenarbeit mit den EU-Arbeiten. Wir bitten Sie, diese Motion abzulehnen, um diese Arbeiten nicht parallel auszuführen.
Dann komme ich zur Motion Silberschmidt 25.3835. Sie verlangt, sichere und nachhaltige Chemikalien stärker zu fördern und dadurch die Wirtschaft in der Schweiz zu stärken. Zudem fordert die Motion den schrittweisen Ersatz problematischer Stoffe unter Berücksichtigung von Aspekten der Nachhaltigkeit.
Der mit der Motion geforderte strategische Rahmen existiert. Die betreffenden Bundesstellen haben diesen mit der departementsübergreifenden Strategie Chemikaliensicherheit bereits geschaffen. Eine Massnahme aus dieser Strategie ist die Förderung nachhaltiger Chemie, wofür sich die Bundesstellen mit den Akteuren aus Forschung und Wirtschaft vernetzen. Auch die Grundlagenforschung im Bereich der Nachhaltigkeit fördert der Bund bereits; dies geschieht über den Schweizerischen Nationalfonds. In Übereinstimmung mit mehreren parlamentarischen Vorstössen prüft der Bund aktuell, ob und wie die Chemikaliensicherheit durch bestehende Förderinstrumente noch besser berücksichtigt werden kann. Auch auf europäischer Ebene ist die Schweiz an einem Förderprogramm beteiligt, welches auf die Stärkung der Strategie für nachhaltige Chemikalien und eine verbesserte Risikobewertung abzielt. Des Weiteren hat die Schweiz verschiedene internationale Chemikalienübereinkommen unterzeichnet. Auch über diese findet auf internationaler Ebene eine Koordination statt. Im Rahmen der OECD wirkt die Schweiz an international harmonisierten Richtlinien zur Risiko- und Gefahrenbewertung mit. Auf zusätzliche Massnahmen möchte der Bundesrat hier verzichten. Er ist der Meinung, dass die Motion mit den laufenden Massnahmen eigentlich erfüllt ist, und lehnt sie aus diesem Grund ab.
Ich komme zur Motion Vincenz 25.3902. Mit der Motion wird die Einführung einer Deklarationspflicht verlangt. Um das Schutzniveau zu erhöhen, wurden in den letzten Jahren bereits verschiedene Deklarations- und Informationspflichten zu PFAS eingeführt. Die Schweiz hat auf den 1. September 2024 die neuen europäischen Gefahrenklassen für Ewigkeitschemikalien eingeführt. Damit müssen auf der Etikette von chemischen Produkten künftig Chemikalien ab einem Gehalt von 0,1 Prozent PFAS deklariert werden. Weiter müssen die Hersteller von Konsumgütern, die bestimmte PFAS enthalten, auf Anfrage Auskunft geben; das ist das sogenannte "right to know". Diese Pflicht wird laufend auf weitere PFAS ausgeweitet.
Aber das oberste Ziel bleibt natürlich der Ersatz der gefährlichen Chemikalien. Darum setzt die Schweiz auf gezielte und mit der EU abgestimmte Einschränkungen besonders problematischer PFAS. Aus diesen Gründen lehnt der Bundesrat die Motion ab. Sie wird einerseits teilweise erfüllt, andererseits würde eine allein auf die Schweiz beschränkte Deklarationspflicht etwa im Warenverkehr neue technische Handelshemmnisse mit der EU schaffen. Die in der Schweiz geltenden Bestimmungen sollen mit jenen der EU abgestimmt werden. Damit wird ein gleichwertiges Schutzniveau gewährleistet und Handelshemmnisse vermieden. Frau Nationalrätin Vincenz, ich habe Sie vorhin so verstanden, dass Sie das auch meinen. In diesem Sinn lehnt der Bundesrat die Motion ab, weil er bereits in diese Richtung arbeitet. Weiter wäre die Beschaffung der nötigen Informationen zu den über 10 000 derzeit eingesetzten PFAS-Verbindungen für Schweizer Unternehmen, darunter viele KMU im Konsumgüterbereich, bei einem Alleingang mit erheblichem Aufwand und zusätzlichen Kosten verbunden.
Zur Motion Rechsteiner Thomas 25.3906: Damit wird der Bundesrat beauftragt, gesetzliche Grundlagen für verschiedene Massnahmen im Bereich PFAS zu schaffen. Neue PFAS-Grenzwerte sollen praktikabel und verhältnismässig sein und nebst dem Schutz der Bevölkerung auch die Realität in Industrie, Landwirtschaft und Wasserversorgung beachten. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass diese Punkte mit der Annahme der Motion 25.3421 der UREK-S weitestgehend erfüllt werden. Er will selbstverständlich darauf achten, dass wir keinen Swiss Finish machen. Damit will er die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft berücksichtigen. Er ist auch bereit, die Massnahmen für die Landwirtschaft anzuschauen. Er lehnt also diese Motion, um eine Parallelität zu verhindern, ab. Bei der Festlegung von Grenzwerten werden neben den Risiken für Umwelt und Gesundheit bereits weitere Aspekte wie die Machbarkeit oder soziale und wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt; das ist auch dem Bundesrat ein Anliegen. Zudem verweise ich erneut auf das Postulat Moser 22.4585; wir werden seine Anliegen dann sicher auch innerhalb des Aktionsplans entsprechend würdigen und berücksichtigen.
Dann komme ich zur Motion Egger Mike 25.3907, "Massnahmen zur Existenzsicherung von PFAS-betroffenen Landwirtschaftsbetrieben". Die Motion fordert den Bundesrat auf, die rechtlichen und finanziell tragfähigen Grundlagen für eine rasche und unbürokratische Unterstützung von PFAS-betroffenen Landwirtschaftsbetrieben zu schaffen. Ihr Rat hat den Bundesrat mit dem Postulat Moser 22.4585 beauftragt, einen Aktionsplan zur Reduktion der Belastung von Mensch und Umwelt durch langlebige Chemikalien zu prüfen. Der Bundesrat ist somit bereits beauftragt, aufgrund einer umfassenden Auslegeordnung weitere Schritte zu prüfen. Der Bericht dazu wird voraussichtlich Ende dieses Jahres vorliegen.
Herr Nationalrat Egger, es wird also nicht noch Jahre dauern, denn der Bericht in Erfüllung des Postulates Moser ist im Entwurf erarbeitet. Ich gehe davon aus, dass wir diesen Postulatsbericht spätestens Anfang 2026 im Bundesrat verabschieden und damit die Auslegeordnung und die nötigen Massnahmen und die Zusammenfassung in nächster Zeit auch vorlegen können. Dies gilt auch für die anderen geäusserten Anliegen, die Einfluss auf diesen Postulatsbericht haben.
Damit komme ich abschliessend noch zur Motion Schlatter 25.3930, "Abgabe auf sämtliche per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) an der Quelle". Sie verlangt die Erhebung einer Abgabe auf sämtlichen PFAS an der Quelle. Damit soll ein Fonds zur Deckung der langfristigen externen Kosten aus der Anwendung dieser Stoffe geäufnet werden. Der Lösungsansatz einer nationalen PFAS-Abgabe würde jedoch die Schweizer Wirtschaft benachteiligen, insbesondere gegenüber der Europäischen Union. Während die EU noch an einer umfassenden Beschränkung von PFAS auf sogenannte unerlässliche Verwendungen arbeitet, würde ein Swiss Finish unsere Unternehmen im internationalen Wettbewerb schwächen. Das wäre gerade in der aktuellen Zeit sicher nicht zielführend.
Die praktische Umsetzung einer PFAS-Abgabe wäre zudem mit erheblichen administrativen Hürden verbunden. Ich möchte dies an drei Aspekten verdeutlichen. Es gibt Tausende unterschiedlicher PFAS in unzähligen Anwendungen. Deren Identifikation und Quantifizierung ist daher entsprechend komplex und kostspielig. PFAS-haltige Gegenstände, Textilien, Elektrogeräte, Kosmetika werden oft aus dem Ausland importiert. PFAS-Gehalte können beim Grenzübertritt meist nicht erfasst werden. Deshalb beantragt Ihnen der Bundesrat auch hier die Ablehnung dieser Motion.
Ich fasse nochmals zusammen: Der Bundesrat ist kurz vor der Beendigung der Umsetzung der Motion Maret 22.3929 zur Festlegung von Grenzwerten für Abfälle. Er ist kurz vor der Ausarbeitung des Berichtes in Erfüllung des Postulates Moser. Er ist bereit, die von der Kommission des Ständerates eingereichte Motion mit den zusätzlich eingefügten Punkten anzunehmen. Er lehnt die anderen Motionen aus den zum Teil erwähnten Gründen, aber hauptsächlich auch deswegen ab, weil sie sich mit diesen Vorstössen überschneiden. Das zur Übersicht. Entschuldigen Sie, Frau Präsidentin, dass es etwas lange gedauert hat, aber es waren acht Vorstösse, und ich wollte ihnen allen gerecht werden.
Riniker Maja · P-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Besten Dank, Herr Bundesrat. Sie müssen sich überhaupt nie entschuldigen, wenn Sie hier sprechen. Es gibt aber Zwischenfragen, weshalb ich auf Artikel 42 unseres Reglements verweise, wo übrigens etwas Spannendes steht: "Jedes Ratsmitglied und die Vertreterin oder der Vertreter des Bundesrates können am Schluss eines Votums der Rednerin oder dem Redner zu einem bestimmten Punkt der Ausführungen eine kurze und präzise Zwischenfrage stellen; inhaltliche Ausführungen und eine Begründung sind nicht zulässig." Sogar Sie, Herr Bundesrat, hätten also das Recht, Zwischenfragen zu stellen. Ich habe das noch nie erlebt. Das wäre ja auch einmal spannend.
Jetzt gibt es aber eine Reihe von Zwischenfragen. Nochmals: Ich bitte Sie, kurze und präzise Fragen zu stellen. So wird dann wohl auch der Bundesrat antworten.
Badran Jacqueline · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Bundesrat, für Sie ist es zentral, dass der Schutz der Gesundheit von Konsumentinnen und Konsumenten jederzeit gewährleistet ist, und dies in Abstimmung mit dem Vorgehen der EU. Gleichzeitig lehnen Sie sämtliche Motionen ab, die eine rasche Reduktion der PFAS auf das Niveau des "essential use" herbeiführen könnten, also zu einer Beschränkung der Nutzung dieser Stoffe auf diejenigen Verwendungen führen könnten, wo sie wirklich gebraucht werden und wo sie nicht ersetzbar sind. Wie will der Bundesrat die mit PFAS verbundenen Risiken reduzieren, wenn nicht an der Quelle? Und wie will er die Steuerzahlenden (Zwischenruf der Präsidentin: Frau Badran, eine einzige Frage!) vor Milliarden von Franken an Folgekosten schützen?
Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern
Ich glaube, Frau Nationalrätin Badran, ich habe mich dazu jetzt relativ ausführlich geäussert. Wir tun dies, indem wir Grenzwerte festlegen, beispielsweise für die Abfälle, indem wir mit einem Aktionsplan zum Postulat Moser 22.4585 kommen, der dann konkrete Massnahmen enthält, indem wir, wenn die EU die gefährlichen Substanzen verbietet, hier auch nachziehen. Ich denke, wir haben hier ein umfassendes Massnahmenbündel, das ich Ihnen ausgeführt habe - in fünf Punkten, die ich konkret benannt habe.
Ich habe auch gesagt, dass der Bundesrat - ich glaube, das ist ja bekannt, das kann man kritisieren oder nicht - manchmal auch Motionen ablehnt, weil er bereits an der Arbeit ist. Damit ist nicht gesagt, dass er diese Anliegen ablehnt. Dort, wo es anders ist, habe ich es erwähnt, beispielsweise bei der Deklarationspflicht und bei einem Fonds, die der Bundesrat ablehnt. Aber die Frage "essential use", die Frage, wo Grenzwerte festgelegt werden, da ist der Bundesrat an der Arbeit.
Schlatter Marionna · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Herr Bundesrat, Sie haben sehr viel von der EU, von Koordination, Angleichung und Kooperation usw. gesprochen. Gleichzeitig beantragt der Bundesrat die Motion 25.3421 der UREK-S, "PFAS-Grenzwerte unter Berücksichtigung der Auswirkungen, insbesondere für die Landwirtschaft oder die Wasserversorger, sachgerecht festlegen und Massnahmen zur Unterstützung der Landwirtschaft einleiten", zur Annahme, die eine pauschale Nichtübernahme der EU-Trinkwasserrichtlinie vorschlägt. Für mich ist das ein Widerspruch.
Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern
Im Chemikalienrecht übernehmen wir ja die Massnahmen der EU. Von daher ist hier, so scheint mir, kein Widerspruch vorhanden.
Michaud Gigon Sophie · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion
Monsieur le conseiller fédéral, vous avez à juste titre soulevé l'importance de réduire les PFAS dans les produits que l'on achète. Dans le plan d'action dont vous avez discuté et dans les documents que vous préparez, avez-vous également pris en compte les questions d'assainissement, étant donné que le cumul de PFAS pose un problème majeur à toutes collectivités touchées dans les différents cantons suisses ? Avez-vous déjà parlé de cet assainissement et des finances qui sont nécessaires ?
Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern
Im Rahmen des Aktionsplans, den wir aufgrund des Postulates Moser 22.4585 prüfen werden, werden wir natürlich über die Finanzierung sprechen müssen, das ist für uns klar. Im Bundesrat war es aber noch kein Thema, wie hoch am Schluss die Kosten sind; das ist richtig.
Masshardt Nadine · Mit-F · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Vielen Dank, Herr Bundesrat, ich habe eine konkrete Frage. Welche Auswirkungen hätte die Annahme der Mehrheitsfassung der Motion der UREK-S auf den Zeitplan der Umsetzung der bereits 2022, 2023 überwiesenen Motion Maret Marianne?
Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern
Sie hätte keinen weiteren Einfluss, weil die Vorlage zur Umsetzung der Motion Maret Marianne in die Vernehmlassung geht und nächstes Jahr verabschiedet werden soll.
Docourt Martine · Mit-F · Nationalrat · Neuenburg · Sozialdemokratische Fraktion
Monsieur le conseiller fédéral, comme cela a été dit, les valeurs limites sont en cours de définition dans le cadre de la motion Maret Marianne 22.3929. Sachant qu'une valeur limite est fixée au cas par cas par les autorités cantonales compétentes avec l'accord de l'OFEV, jusqu'à ce qu'elles soient intégrées dans le droit, si l'on accepte la motion de la commission du Conseil des États 25.3421, quelle influence cela aura-t-il sur le travail déjà réalisé pour la fixation des valeurs limites ?
Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern
Diese Motionen widersprechen sich nicht. Wir werden die laufenden Arbeiten gemäss der Motion Maret Marianne unverändert weiterführen. Es besteht kein Widerspruch zwischen diesen Motionen.
Candan Hasan · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Bundesrat Rösti, niemand kommt auf die Welt und weiss, was PFAS sind. Trotzdem werden viele Menschen mit PFAS im Körper geboren, und das besorgt mich. Es bestehen Befürchtungen, dass bei einer Annahme der Motion der UREK-S kontaminiertes Fleisch mit nicht belastetem Fleisch vermischt und verkauft werden darf. Dieselbe Befürchtung besteht beim Trinkwasser. Nun meine Frage: Wird der Bundesrat bei einer Annahme der Motion der UREK-S solche Praktiken unterstützen?
Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern
Es gibt Mindestgrenzwerte, und es ist natürlich so, das ist letztlich das Anliegen der Motion Egger Mike 25.3907, dass wir die Grenzwerte durch die Mischung von belasteten mit unkontaminierten Lebensmitteln im Durchschnitt so tief senken können, dass die Lebensmittel keine Gefährdung mehr darstellen.
Klar ist: Der Bundesrat wird nur Massnahmen unterstützen - diese sind im EDI in Erarbeitung -, die keine Gefährdung für den Menschen darstellen. Es werden also nur Lebensmittel bewilligt, welche die Grenzwerte unterschreiten. Es gibt diese Grenzwerte selbstverständlich beim Fleisch, beim Fisch und auch beim Wild, und als Lösung für die betroffenen Landwirtschaftsbetriebe ist tatsächlich vorgesehen, mit einer Massnahme, der Mischung von Lebensmitteln, dazu beizutragen, dass die Produkte nicht weggeworfen werden müssen. Das läuft gleich bei der Trinkwasserfassung. Wenn es ein Problem mit dem Trinkwasser gibt, dann muss es eine Mischung, eine Verdünnung mit sauberem Trinkwasser geben, damit allfällige Verschmutzungen reduziert und die Grenzwerte unterschritten werden. Aber es wird weder Trinkwasser geben, noch werden Lebensmittel auf den Markt kommen, die eine Gefährdung der Gesundheit darstellen.
Klopfenstein Broggini Delphine · Mit-F · Nationalrat · Genf · Grüne Fraktion
Monsieur le conseiller fédéral, certains pays européens fixent des valeurs limites strictes pour la somme de quatre PFAS prioritaires. C'est le cas du Danemark, de la Suède et de l'Allemagne. Est-ce judicieux, en Suisse, de fixer des limites moins strictes pour les PFAS que les pays vers lesquels nous exportons, en particulier en matière de sécurité alimentaire, mais aussi d'exportation de produits agricoles ?
Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern
Weniger strenge Grenzwerte sind nicht vorgesehen. Im Gegenteil: Das Departement des Innern sieht sogar eher strengere Grenzwerte vor, also eine Abweichung nach unten.
Suter Gabriela · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Bundesrat, die Motion Schlatter schlägt eine Abgabe und einen Fonds vor, um die Kosten zu decken. Der Bundesrat stellt sich auf den Standpunkt, dass das eine Steuer sei, für die in der Bundesverfassung zuerst eine Grundlage geschaffen werden müsse. Das verstehe ich nicht, denn in Artikel 74 der Bundesverfassung ist das Vorsorge- und Verursacherprinzip verankert, und wir haben auch einen analogen Fonds für Bodensanierungen, den Vasa-Altlasten-Fonds, für diese Abgabe. Warum braucht es noch eine zusätzliche Grundlage in der Bundesverfassung?
Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern
Es gibt Zehntausende von PFAS-Stoffen, Frau Suter, und Sie müssten praktisch sämtliche Waren einer solchen Abgabe unterstellen. Wenn sie nicht mehr spezifisch erhoben wird, wirkt die Abgabe wie eine Steuer auf allen Handelswaren. Das ist erstens nicht praktikabel, weil diese Stoffe an der Grenze kaum festgestellt werden können, und zweitens ist der Bundesrat der Auffassung, dass das juristisch einer Steuer entspricht und es deshalb eine Verfassungsänderung braucht.
Trede Aline · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion
Geschätzter Herr Bundesrat, Sie haben ausgeführt, dass der Bericht zum Postulat Moser 22.4585 in absehbarer Zeit verabschiedet werden wird und dass sich dort drin ein Aktionsplan befindet, der bereits von uns in Auftrag gegeben wurde. Bitte präzisieren Sie: Heisst das, in diesem Bericht wird ein Aktionsplan enthalten sein, den wir hier dann besprechen und abnehmen können und der sofort in die Umsetzung gehen wird? Oder dauert es dann wieder Jahre, bis wir mit der Umsetzung beginnen können?
Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern
Wie ich Ihnen bereits dargelegt habe, geht es ja nicht nur um den Aktionsplan. Diverse Massnahmen sind bereits in Umsetzung: die Beschränkung von Perfluorhexansäure, die Festlegung von Grenzwerten in Abfällen, die Anforderungen an die Einleitung von gefasstem Deponiesickerwasser. All das läuft bereits. Es ist aber richtig: Im Postulat Moser werden weitere Massnahmen aufgeführt. Diese können Sie in der Kommission besprechen, und dann können Sie zusätzliche Aufträge erteilen.
Es wird nicht Jahre dauern. Wir werden parallel zur EU arbeiten. Wenn beispielsweise in der EU Stoffe verboten werden, übernehmen wir dieses Verbot auch in unser Recht. Wir arbeiten zeitlich entsprechend der EU, dort laufen die Arbeiten sehr intensiv.
Ich kann Ihnen jetzt keinen Zeitplan nennen, aber ich kann Ihnen sagen, dass wir das in Abstimmung mit dem Zeitplan der EU machen. Die meisten Anpassungen, die notwendig sind, können auf Verordnungsstufe getätigt werden, weil der Bundesrat basierend auf dem Umweltrecht die Möglichkeit hat, gefährdende Stoffe einzuschränken oder zu verbieten. Es braucht also praktisch in keinen Fällen Gesetzesanpassungen, und das ermöglicht eine rasche Umsetzung. Wir wollen aber bei der raschen Umsetzung keinen Swiss Finish, das muss ich auch sagen. Wir wollen hier parallel zur EU legiferieren.
Porchet Léonore · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion
Monsieur le conseiller fédéral, l'étude sur les PFAS de la Confédération montre un élément intéressant : les femmes présentent des taux plus bas de PFAS que les hommes, parce qu'elles les éliminent une fois par mois par le sang, mais aussi par l'allaitement. Les nourrissons allaités sont donc plus exposés aux PFAS. Qu'allez-vous dire à ces femmes qui décident d'allaiter, alors qu'elles savent qu'elles transmettront peut-être des substances cancérigènes éternelles à leurs enfants, cela d'autant plus que le Conseil fédéral a renoncé à cette étude et, donc, que nous ignorons les effets à long terme sur ces bébés ?
Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern
Der Bundesrat hat auf die entsprechende Langfriststudie verzichtet, weil deren Durchführung aus finanziellen Gründen im Moment einfach nicht möglich ist. Wir erwarten aber einen entsprechenden Bericht aus der ersten Pilotstudie, der Ende Jahr vom EDI kommen wird. Warten Sie diesen Bericht ab. Ich gehe davon aus, dass diesem die eine oder andere Schlussfolgerung entnommen werden kann. Ich kenne diesen Pilotbericht noch nicht, er kommt Ende Jahr.
Friedl Claudia · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Sehr geehrter Herr Bundesrat, die Motion der UREK-S fordert ja, dass man die Landwirte und Landwirtinnen unterstützt. Der Kanton St. Gallen hat das bei seinen Landwirtinnen und Landwirten gemacht. Meine Frage ist jetzt: Hat der Kanton St. Gallen in dieser Sache auch um finanzielle Unterstützung beim Bund angefragt? Wenn ja, wie viel konnten Sie da schon bewilligen, und woher kommt dieses Geld?
Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern
Mir wäre eine Anfrage für eine finanzielle Unterstützung nicht bekannt. Es geht allerdings hier um eine Massnahme aus dem WBF. Ich würde sicherheitshalber noch nachfragen.
Aber wir haben auch die Motion Egger Mike. Der Bundesrat empfiehlt die Motion Egger Mike zur Ablehnung, weil er im Moment keine spezifische Unterstützung über Bundesmittel als möglich erachtet. Was allenfalls möglich ist - ich kann nicht ausschliessen, dass das gemacht wurde -, ist eine Unterstützung über Betriebshilfe-Darlehen. Wenn ein Landwirtschaftsbetrieb unverschuldet in eine schwierige finanzielle Lage kommt, kann er beim Bundesamt für Landwirtschaft Betriebshilfe-Darlehen beantragen. Das sind zinslose Darlehen, die man zurückzahlen muss. Dafür gibt es einen bestehenden Kredit. Ich kann nicht ausschliessen, dass dies geschehen ist.
Zybach Ursula · Mit-F · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Bundesrat, ich habe vorhin Ihrem Votum entnommen, dass Sie durchaus bereit sind, Lebensmittel miteinander zu mischen, also solche, die belastet sind, mit solchen, die keine Belastung aufweisen. Das finde ich eine schockierende Aussage und Überlegung.
Meine Frage an Sie ist: Die Lebensmittelindustrie hier in der Schweiz legt grossen Wert darauf, qualitativ gute Lebensmittel zu produzieren. Es gibt die Good Manufacturing Practice (GMP). Ist Ihre Aussage mit der GMP zu vereinbaren?
Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern
Für uns ist klar, dass die Sanierung und entsprechend auch das Verbot gefährlicher Substanzen natürlich Priorität haben; das möchte ich als Erstes sagen. In meinen Ausführungen geht es um eine befristete Lösung für die betroffenen Landwirte. Das EDI arbeitet im Moment eine solche Lösung aus. Sie wird in eine Vernehmlassung gehen, und dann kann man sich dazu äussern. Der Bundesrat wird zu gegebener Zeit darüber beschliessen. Im EDI besteht momentan die Absicht für eine solche Massnahme, das ist richtig.
Weichelt Manuela · Mit-F · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion
Geschätzter Herr Bundesrat, Sie haben ja eine gewisse Affinität für evidenzbasierte Daten. Teilen Sie die Meinung der Wissenschaft, dass wir eine Langzeitstudie brauchen, um die gesundheitlichen Auswirkungen besser zu erfassen, sei es, was die Ungeborenen betrifft, sei es, was die männliche Unfruchtbarkeit, den Nebenhodenkrebs und all die Sachen betrifft, zu denen wir jetzt mit der Pilotstudie bereits Hinweise haben, aber noch weitere Daten brauchen? Wie kommen wir denn zu diesen Daten? Was ist Ihr Vorschlag für das Vorgehen? Denn die Antwort auf das Postulat Moser kann das ja nicht ersetzen.
Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern
Das ist richtig, Frau Nationalrätin Weichelt, der Bericht zum Postulat Moser, der bei uns erarbeitet wird, wird sich spezifisch auf die PFAS und einen Aktionsplan beschränken und nichts über die Gesundheitsstudie sagen. Das EDI hat entschieden, diese Gesundheitsstudie aus finanzpolitischen Gründen, nicht aus wissenschaftsbasierten Gründen, im Moment zu sistieren. Es hat den Hinweis gemacht, dass bis Ende Jahr die Pilotstudie, bei der die ersten Auswertungen gemacht werden, publiziert wird. Und die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat ja die Möglichkeit, darauf basiert weitere Aufträge zu erteilen. Sie müsste aber in der Logik dann auch die Budgets dazu sprechen. Über diese verfügt der Bundesrat im Moment einfach nicht; die Budgethoheit ist beim Parlament. Die Sistierung der Studie hat nichts mit Wissenschaft zu tun, es ist eine rein finanzpolitische Abwägung.
Clivaz Christophe · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Grüne Fraktion
Monsieur le conseiller fédéral, vous avez rejeté toutes les motions, y compris celle relative au prélèvement d'une taxe à la source. Que dites-vous aux communes qui investissent déjà et qui devront investir à l'avenir des dizaines de millions de francs pour les installations d'assainissement de l'eau potable et pour l'assainissement des sols ? Que proposez-vous comme solution ?
Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern
Die Lösung, das werden Sie dann anhand der verschiedenen Massnahmen sehen, ist natürlich, dass wir möglichst keine weiteren Verschmutzungen verursachen. Die gefährdenden Stoffe sollen verboten werden. Wir werden uns, wie ich mehrfach gesagt habe, der EU anschliessen und keinen Swiss Finish machen. Aber wir wollen mit diesen Massnahmen auf Bundesebene dafür sorgen, dass keine zusätzlichen neuen Kosten entstehen.
Wettstein Felix · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Grüne Fraktion
Herr Bundesrat, ich nehme Bezug auf die Motion Vincenz 25.3902, "Einführung einer Deklarationspflicht für PFAS". Sie haben ausgeführt, dass Sie diese Motion ablehnen, weil das, was schon unterwegs ist, in dieselbe Richtung gehe. Gleichzeitig haben Sie gesagt, bei den Konsumgütern seien die Hersteller verpflichtet, auf Anfrage Auskunft zu geben. Können Sie uns bestätigen, dass es einen Riesenunterschied gibt zwischen einer Deklarationspflicht und einer Pflicht, auf Anfrage Auskunft zu geben?
Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern
Ja, das würde ich selbstverständlich bestätigen, Herr Wettstein, aber das hindert uns nicht daran, zu sagen, dass wir im Moment keine schweizspezifische Deklarationspflicht einführen, sondern dies allenfalls im Gleichschritt mit der EU machen wollen. Aber die Transparenz ist bei einer Deklarationspflicht grösser, das bestätige ich Ihnen.
Brizzi Simona · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Bundesrat, wie stellt der Bundesrat, wenn er Abgaben für PFAS an der Quelle ablehnt, dann sicher, dass die Milliarden Franken an Kosten nicht von der Bevölkerung getragen werden müssen?
Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern
Lassen Sie uns doch jetzt mal analysieren, welche PFAS letztlich gefährlich sind. Diese Arbeiten laufen noch. Einige PFAS sind ja bereits verboten. Wir wollen eben nicht, dass Milliardenkosten entstehen, sondern sicherstellen, dass die gefährlichen Stoffe gar nicht mehr verwendet werden. Wir wenden in der Forschung natürlich viele Mittel auf, um Ersatzstoffe herzustellen; so werden eben nicht Milliardenkosten verursacht. Da bin ich mit Ihnen einig, das können wir uns nicht leisten.
Riniker Maja · P-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Wir sind am Ende der Debatte angelangt und kommen zu den Abstimmungen.