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Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2024/1351, (EU) 2024/1359, (EU) 2024/1349, (EU) 2024/1358 und (EU) 2024/1356 (EU-Migrations- und -Asylpakt) (Weiterentwicklungen des Schengen- und des Dublin-/Eurodac-Besitzstands). Genehmigung und Umsetzung ; Gesetzesänderungen
Riniker Maja · P-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
1. Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2024/1351 über das Asyl- und Migrationsmanagement und der Verordnung (EU) 2024/1359 über die Bewältigung von Krisensituationen und Situationen höherer Gewalt im Bereich Migration und Asyl (Weiterentwicklungen des Dublin/Eurodac-Besitzstands)
1. Arrêté fédéral portant approbation et mise en oeuvre des échanges de notes entre la Suisse et l'UE concernant la reprise du règlement (UE) 2024/1351 relatif à la gestion de l'asile et de la migration et du règlement (UE) 2024/1359 visant à faire face aux situations de crise et aux cas de force majeure dans le domaine de la migration et de l'asile (Développements de l'acquis de Dublin/Eurodac)
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
(= Eintreten)
Antrag der Minderheit
(Rutz Gregor, Fischer Benjamin, Glarner, Golay Roger, Knutti, Riner, Schmid Pascal)
Festhalten
(= Nichteintreten)
Antrag der Minderheit
(Glättli, Klopfenstein Broggini, Marti Samira, Schläfli, Tschopp, Widmer Céline)
Eintreten und Rückweisung des Geschäftes an den Bundesrat
mit dem Auftrag, die Vorlage wie folgt abzuändern:
1. Die Schweiz muss einen neuen subsidiären Schutzstatus schaffen für alle heutigen sogenannt vorläufig Aufgenommenen mit:
a. Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung (statt der aktuellen Duldung),
b. Angleichung der Statusrechte an die Artikel 20 bis 36 der neuen EU-Qualifikationsverordnung (Verordnung (EU) 2024/1347),
c. Gewährleistung der Reisefreiheit zumindest innerhalb des Schengen-Raums,
d. Angleichung der Bestimmungen zum Familiennachzug an Artikel 51 AsylG und Umsetzung der EGMR-Rechtssprechung zum Recht auf Familiennachzug,
e. Übernahme der Voraussetzungen für einen Daueraufenthaltstitel nach fünf Jahren (analog zu Art. 4 und 5 2003/109/EG),
f. Abschaffung der Meldepflicht bei Stellenantritt.
2. Die Schweiz als Binnenland und Profiteurin des Dublin-Systems muss sich am sogenannten Solidaritätsmechanismus unter den Dublin-Ländern beteiligen mit einer verbindlichen Zusicherung zur anteilmässigen Übernahme Schutzsuchender.
3. Die Schweiz muss die Dublin-Souveränitätsklausel nutzen, um solidarischer und grosszügiger selbst auf Asylgesuche einzutreten, wobei neben der Möglichkeit zum Selbsteintritt aus humanitären Gründen im Einzelfall auch allgemein verbindliche Kriterien für zwingende nationale Selbsteintritte zu schaffen sind.
4. Die Schweiz muss sich erneut tatsächlich am Resettlement besonders verwundbarer Personen beteiligen.
5. Die Schweiz muss ihre äusserst restriktive Vergabe humanitärer Visa lockern.
6. Auch in der neuen Überprüfungsphase müssen Asylsuchende - im Sinne des Asylkompromisses, der zur Asylreform 2019 führte - unentgeltlichen Rechtsschutz erhalten.
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des États
(= Entrer en matière)
Proposition de la minorité
(Rutz Gregor, Fischer Benjamin, Glarner, Golay Roger, Knutti, Riner, Schmid Pascal)
Maintenir
(= Ne pas entrer en matière)
Proposition de la minorité
(Glättli, Klopfenstein Broggini, Marti Samira, Schläfli, Tschopp, Widmer Céline)
Entrer en matière et renvoyer l'objet au Conseil fédéral
avec mandat de modifier le projet de la sorte :
1. La Suisse créera un nouveau statut de protection subsidiaire pour toutes les personnes actuellement admises à titre provisoire, avec :
a. octroi d'un permis de séjour (au lieu de la tolérance actuelle),
b. alignement des droits associés au statut sur ceux prévus aux articles 20 à 36 du nouveau règlement de l'UE relatif aux conditions que doivent remplir les ressortissants des pays tiers ou les apatrides (Règlement (UE) 2024/1347),
c. garantie de la liberté de circulation au moins au sein de l'espace Schengen,
d. alignement des dispositions relatives au regroupement familial sur l'article 51 LAsi et mise en oeuvre de la jurisprudence de la CEDH sur le droit au regroupement familial,
e. reprise des conditions d'obtention d'un titre de séjour permanent après cinq ans (par analogie avec les articles 4 et 5 de la directive 2003/109/CE),
f. suppression de l'obligation d'annonce lors d'une prise d'emploi.
2. La Suisse, pays sans littoral qui bénéficie du système de Dublin, doit participer au mécanisme de solidarité entre les pays de l'espace Dublin en s'engageant à accueillir une certaine proportion de personnes en quête de protection.
3. La Suisse doit faire usage de la clause de souveraineté de Dublin pour se montrer plus solidaire et plus généreuse dans le traitement des demandes d'asile. Elle doit non seulement pouvoir décider de traiter elle-même les demandes d'asile pour des raisons humanitaires, mais doit aussi définir des critères contraignants pour les cas où elle est tenue de le faire.
4. La Suisse doit à nouveau participer concrètement à la réinstallation des personnes particulièrement vulnérables.
5. La Suisse doit assouplir sa politique extrêmement restrictive en matière d'octroi de visas humanitaires.
6. Dans le cadre de la nouvelle phase de filtrage, les requérants et requérantes d'asile doivent continuer à bénéficier d'une protection juridique gratuite, conformément au compromis sur l'asile qui a conduit à la réforme de l'asile de 2019.
Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): An der Sommersession 2025 hat unser Rat das Geschäft in der Gesamtabstimmung abgelehnt. Wir beraten daher erneut über das Eintreten und die Detailberatung und tun dies in einer einzigen Debatte.
Paganini Nicolò · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Das vorliegende Geschäft hat, Sie haben es von der Präsidentin gehört, bereits einen etwas ungewöhnlichen Weg hinter sich. Die Vorlage umfasst ja insgesamt vier Entwürfe. Den Entwürfen 2 bis 4 hat unser Rat in der Sommersession zugestimmt. Der Ständerat hat dies letzte Woche ebenfalls getan, und zwar ohne Differenzen zu schaffen. Die Entwürfe 2 bis 4 sind also bereits für die Schlussabstimmung bereit.
Beim Entwurf 1, wo es um die AMMR, also die Verordnung der EU, und insbesondere um die freiwillige Beteiligung der Schweiz am neu geschaffenen Solidaritätsmechanismus geht, ist unser Rat im Sommer zuerst eingetreten und hat dann die Detailberatung durchgeführt. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage jedoch mit 84 zu 81 Stimmen bei 20 Enthaltungen abgelehnt. Dies kommt einem Nichteintreten gleich. Sie finden deshalb die Spalte "Nationalrat" auf der Fahne leer vor. Formal sind wir also in der zweiten Runde. Die SPK-N hat das Geschäft gestern Mittag erneut beraten. Weil die Ablehnung in der Gesamtabstimmung einem Nichteintreten entspricht, wurden der Antrag Rutz Gregor auf Nichteintreten sowie der Antrag Glättli auf Rückweisung nochmals eingereicht, und wir können heute darüber abstimmen. Materiell haben wir die Diskussion zu diesen grundsätzlichen Anträgen in der Kommission aber nicht nochmals geführt.
Eine Mehrheit der Kommission möchte, dass es zu einer mehrheitsfähigen Lösung kommt. Ein Nichteintreten oder eine erneute Ablehnung in der Gesamtabstimmung heute Morgen würde bedeuten, dass die Vorlage vom Tisch ist. Dies hätte zur Folge, dass die Schweiz infolge der Nichtübernahme des Schengen/Dublin-Besitzstands und gestützt auf die entsprechenden Bestimmungen im Schengen- bzw. Dublin-Assoziierungsabkommen die Beendigung der Dublin- und Eurodac-Zusammenarbeit insgesamt und damit auch jene im Rahmen von Schengen riskiert. Die Mehrheit der Kommission möchte dies nicht. Sie lehnt den Minderheitsantrag Rutz Gregor auf Nichteintreten mit 15 zu 7 Stimmen und den Rückweisungsantrag Glättli mit 15 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.
Ein weiterer prozeduraler Hinweis: Der Ständerat hat sich intensiv mit unseren Beratungen in der Sommersession auseinandergesetzt. Er hat verschiedene Bestimmungen, die in unserem Rat eine Mehrheit gefunden hatten, in seine Fassung aufgenommen. Diese Punkte waren in unserer Kommission grösstenteils unbestritten. Sie betreffen Artikel 109g Absatz 2 Buchstabe h des Ausländer- und Integrationsgesetzes, wo es um die medizinischen Daten geht, Artikel 8b des Asylgesetzes mit der Pflicht zur Aufklärung der asylsuchenden Person in einer ihr verständlichen Sprache sowie Artikel 102j Absatz 1 und Artikel 102k Absatz 1 Buchstabe b des Asylgesetzes mit zwei formalen Präzisierungen. In diesen Punkten schliessen wir uns dem Ständerat an, und es gibt keine Minderheitsanträge dazu.
Ebenfalls nicht bestritten, jedenfalls nicht für den Fall, dass wir eine freiwillige Teilnahme am neuen Solidaritätsmechanismus beschliessen, ist der vom Ständerat im Bundesbeschluss 1 eingefügte Artikel 1a. Gemäss diesem kann der Bundesrat zur Umsetzung der Teilnahme am Solidaritätsmechanismus Mittel einsetzen, die bereits mit der Europäischen Union im Rahmen der Beiträge an die EU-Mitgliedstaaten vereinbart wurden. Zwar handelt es sich um eine Kann-Formulierung, aber in der Kommission wurde klar, dass der Rückgriff auf diese Mittel den übrigen Bundeshaushalt entlasten würde. Sollte die Minderheit Rutz Gregor bei Artikel 113 des Asylgesetzes obsiegen und die Schweiz nicht am Solidaritätsmechanismus teilnehmen, würde Artikel 1a im Bundesbeschluss selbstverständlich hinfällig.
Zum Konzept der Mehrheit bei Artikel 80b AIG und Artikel 113 des Asylgesetzes werde ich mich aufgrund der Zeitvorgaben am Ende der Debatte äussern.
Fonio Giorgio · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ci troviamo nelle divergenze per l'approvazione e l'attuazione degli scambi di note tra la Svizzera e l'Unione europea relativi all'adozione dei regolamenti che compongono il Patto sulla migrazione e sull'asilo.
Il Consiglio degli Stati si è espresso il 9 settembre, mentre la nostra Camera si era espressa il 19 giugno 2025. Dobbiamo ripetere il voto sull'entrata in materia in quanto la nostra Camera ha bocciato nel primo trattamento la votazione sul complesso.
Visto che il dossier è già stato illustrato in modo dettagliato nel primo trattamento, mi limito ad indicare in questa fase che il progetto è combattuto dalla minoranza Rutz Gregor, che chiede di non entrare in materia, e dalla minoranza Glättli, che chiede di rinviare l'oggetto al Consiglio federale. Per gli stessi motivi già dibattuti nella prima fase, la commissione, con 15 voti contro 7, ha respinto la minoranza Rutz Gregor e, con il medesimo numero di voti, la minoranza Glättli.
Entrando nel dettaglio degli articoli, che trovate sul paragramma, inizio dall'articolo 1a, dove la commissione ha approvato la versione del Consiglio degli Stati, che indica come il Consiglio federale può utilizzare i fondi già concordati con l'Unione europea nell'ambito dei contributi agli Stati membri dell'UE. È importante sottolineare che, nel caso in cui la minoranza Rutz Gregor, che dibatteremo in merito alla cifra 2 articolo 113, dovesse essere accettata, questo articolo verrebbe stralciato.
Per quanto concerne, invece, alcune modifiche sulla legge federale sugli stranieri e la loro integrazioni, la cifra 1 articolo 80b, che era già stata accettata da questa Camera, è stata accettata nuovamente dalla Commissione delle istituzioni politiche e, su questo tema, è stata presentata una minoranza Schmid Pascal. La vostra commissione vi chiede di confermare la cifra 1 articolo 80b. Per quanto concerne, invece, la cifra 1 articolo 109g capoverso 2 lettera h, la commissione ha approvato la versione del Consiglio degli Stati, che - lo vedremo anche quando tratteremo alcuni articoli della legge sull'asilo -, riprende quanto approvato già dalla nostra Camera nello primo trattamento.
Per quanto concerne la legge sull'asilo, alla cifra 2 articolo 8b, la vostra commissione vi chiede di approvare la versione del Consiglio degli Stati, in linea con quanto la nostra Camera aveva già approvato nel primo trattamento. Lo stesso vale per quanto concerne la cifra 1 articolo 102k.
La cifra 2 articolo 113, che tratta la partecipazione al meccanismo di solidarietà europea, è l'articolo che ha sollevato maggiori discussioni, come era stato il caso nel primo trattamento. Su questo articolo sono state presentate tre proposte distinte. I colleghi Paganini e Schilliger proponevano due versioni modificate dell'articolo, con approcci diversi alla partecipazione svizzera. Il collega Rutz Gregor, per contro, proponeva di stralciare completamente l'articolo, rinunciando così a ogni forma di partecipazione al meccanismo di solidarietà europea.
La commissione dapprima ha preferito la proposta del collega Paganini a quella del collega Schilliger, con 13 voti contro 12, e successivamente ha dato la preferenza alla proposta del collega Paganini, bocciando la richiesta del collega Rutz Gregor, sempre con 13 voti contro 12. La versione approvata della cifra 2 articolo 113 rappresenta quindi un compromesso politico costruito con equilibrio in commissione che tiene conto delle sensibilità emerse nella nostra commissione e nel Consiglio degli Stati. Mi riservo di intervenire alla fine del dibattito ancora su questo articolo.
Vi chiedo quindi di accettare l'entrata in materia e vi invito a seguire tutte le raccomandazioni della commissione ed approvare il progetto.
Rutz Gregor · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Der Kommissionsberichterstatter hat gesagt, diese Vorlage habe einen etwas ungewöhnlichen Weg hinter sich. Ungewöhnlich sind tatsächlich gewisse Tatsachen:
Erstens ist es meines Erachtens immer noch etwas ungewöhnlich, dass wir unter solchem Zeitdruck legiferieren müssen. Ich sage es immer wieder: Es ist eigentlich unverständlich, dass man diese Vorlage nicht in Ruhe zwischen den Sessionen noch einmal anschauen kann, sondern hier wieder unter Druck steht und etwas beschliessen muss. Sie sehen es bei den einzelnen Anträgen: Man versucht hier, etwas zu basteln, was noch einigermassen erträglich ist.
Zweitens wird es immer mehr zur Gewohnheit, dass wir uns hier in der Rolle der Chambre de Réflexion finden, nachdem der Ständerat immer häufiger die Vorlagen durchwinkt, ohne sie gross zu diskutieren. Das spricht dafür, dass wir hier die Sachen etwas genauer anschauen.
Wo sich der Kommissionsberichterstatter geirrt hat: Er hat gesagt, die Mehrheit möchte eine mehrheitsfähige Lösung. Ich muss Ihnen sagen: Die Minderheit möchte auch eine mehrheitsfähige Lösung. Sie möchte einfach die Mehrheiten woanders haben, weil sie die Probleme anders sieht und sie lösen möchte.
Worum geht es? Es geht hier um die Fragen der Migrationspolitik. Wenn wir ein Geschäft vor uns haben wie dieses, wo alleine der erläuternde Bericht über 300 Seiten lang ist, dann muss man sich die Frage stellen, worum es überhaupt geht. Es geht darum, dass wir weltweite Migrationsströme haben und Europa faktisch ein Magnet für irreguläre Migration ist. Das müssen wir aus verschiedenen Gründen unterbinden: einerseits, weil wir als Staat, der das Asylrecht ernst nimmt, Platz schaffen müssen für Leute, die wirklich Schutz und Hilfe benötigen; andererseits auch, weil es massive Kosten für die Allgemeinheit mit sich bringt und Probleme für die öffentliche Sicherheit schafft, wenn so viele Leute nach Europa kommen, die eigentlich gar nicht aus Gründen des Asylrechts zu uns kommen.
Jetzt schauen Sie diese Vorlage an: Schafft diese Vorlage wirklich die nötigen Voraussetzungen? Macht diese Vorlage etwas, um die Rückführung von Personen ohne Schutzgrund zu erleichtern? Sieht diese Vorlage Verfahren zur richtigen Trennung zwischen Wirtschaftsmigranten und schutzbedürftigen Personen vor? Will diese Vorlage die Attraktivität Europas als Migrationsziel irgendwie senken? Überhaupt nichts davon ist der Fall. Es ist eine hochtechnische Vorlage, die schön tönt. Aber ob sie unter dem Strich wirklich etwas bringt, wissen wir nicht.
Es ist gut, dass wir hier noch einmal über die Vorlage 1 diskutieren, die Teilvorlage, die auch den Solidaritätsmechanismus beinhaltet. Wir müssen uns immer wieder bewusst machen, über was wir vor zwanzig Jahren abgestimmt haben. Wir sind der Stimmbevölkerung, die wir hier vertreten, Rechenschaft schuldig. Wir haben darüber abgestimmt, ob wir den Verträgen von Schengen und Dublin beitreten möchten. Es wurde in Aussicht gestellt, dass dies für die Schweiz einen erheblichen Vorteil mit sich bringen werde, nämlich dass wir deutlich weniger Asylbewerber zu gewärtigen hätten, weil das neue Prinzip gelte, dass man nur in einem Land ein Asylgesuch stellen kann und nicht in vielen verschiedenen Ländern, wie das früher der Fall war.
Mit dem Abkommen, das wir nun diskutieren, sind wir im Begriff, das Ganze wieder auf den Kopf zu stellen. Ich möchte, was diesen Solidaritätsmechanismus anbelangt, gerne noch einmal Seite 30 des erläuternden Berichtes bzw. der Botschaft zitieren. Hier heisst es: "In der Vergangenheit hatten überlastete Asylsysteme in einzelnen Dublin-Staaten negative Auswirkungen auf die Möglichkeit der Schweiz, Personen in die betroffenen Staaten zu überstellen. Eine wirksame Umsetzung des Solidaritätsmechanismus ist somit im Interesse der Schweiz, da sie solche Situationen künftig vermeiden sollte." Wenn man das liest, merkt man, dass da etwas nicht stimmt. Es kann ja nicht sein, dass wir Staaten, in die wir keine Leute zurückschieben können, obwohl sie diese eigentlich übernehmen müssten, mehr Leute abnehmen und uns dann in Aussicht gestellt wird, dass wir dafür wieder mehr Leute dorthin zurückschieben können. Das ist höhere Mathematik. Ich habe es das letzte Mal schon gesagt: Da komme ich nicht mehr mit.
Schauen Sie nun diese Anträge an. Es war allen unwohl. Ich kenne kaum jemanden, der wirklich begeistert ist von dieser Vorlage. Und wenn Sie diese Anträge anschauen, sehen Sie, dass man sich windet und versucht, irgendeinen Weg zu finden, um sagen zu können: Ja gut, wir machen mit, aber wir finden dann da und dort noch Auswege, wir zahlen halt etwas, dafür müssen wir keine Leute übernehmen und so weiter und so fort. Diese Situation erleben wir im Nationalrat immer wieder. Wir sind konfrontiert mit Vorlagen - viele kommen aus dem europäischen Raum -, von denen wir sagen, eigentlich bräuchten wir das nicht, eigentlich ist uns nicht ganz wohl dabei, aber vielleicht sagen wir besser Ja, damit wir keinen Ärger haben. Ich muss Ihnen sagen, ich finde diesen Weg nicht gut.
Wenn man etwas anschaut und sieht, dass es nicht funktioniert, dass es uns nicht weiterführt, dann muss man Nein sagen. Es nützt unserem Land nichts, wenn wir uns hier zusätzliche Bürokratie aufbürden, Kosten verursachen und am Ende die Probleme trotzdem wieder nicht lösen. Im Asyl- und Migrationsbereich haben wir ein Problem, das wir lösen müssen. Es sind viel zu viele Leute hier, die eigentlich nicht hier sein sollten. Dafür haben wir für diejenigen, die wirklich Schutz und Hilfe brauchen, zu wenig Geld, und die Infrastrukturen sind überlastet. Das ist eine unselige Entwicklung.
Darum bitte ich Sie wirklich, diese Vorlage noch einmal genau anzuschauen. Schauen Sie alle diese Anträge an, und seien Sie ehrlich mit sich selber: Finden Sie wirklich, das sei eine gute Idee? Ich glaube es nicht, wir glauben es nicht.
Darum beantragen wir Ihnen, nicht einzutreten. Wenn Sie trotzdem eintreten wollen, helfen Sie zumindest mit, dass dieser absurde Solidaritätsmechanismus gestrichen wird, damit die Schweiz nicht bei Übungen mitmacht, die uns keinen Schritt vorwärtsbringen, die schön tönen, am Schluss aber als Zauber entlarvt werden, der nicht wirkt.
Glättli Balthasar · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Diese Debatte zeigt eigentlich eine verkehrte Welt. Die europäische Asylpolitik könnte von der SVP selbst geschrieben sein: Festungsmauern, Einkerkerung am Rand, Schnellprozeduren, sofortige Rückschaffungen, Kürzestverfahren für diejenigen, die aus Ländern mit tiefen Anerkennungsquoten kommen. Eigentlich müsste man hier blau-gelbe Fähnchen sehen, wenn Sie ehrlich sind. Die einzige Kritik, die ich von Kollege Rutz gehört habe, ist, dass es vielleicht noch nicht ganz so brutal funktioniert, wie wir es uns wünschen würden. Das ist die Grundlage. Das ist die eine widerständige Stimme, die das alles gut findet und nur daran zweifelt, ob es unter blau-gelber Fahne dann auch wirksam ist.
Es gibt aber noch eine andere widerständige Stimme, das ist unsere grüne Stimme. Wir sagen: Wenn wir das schon übernehmen müssen, dann nutzen wir verdammt noch mal die Möglichkeit, die wir haben, souverän Besseres aus der europäischen Asylpolitik zu übernehmen, zum Beispiel einen Schutzstatus für Kriegsgeflüchtete, den es in Europa gibt. Es ist nicht nur ein Schutzstatus für Ukraine-Flüchtlinge. Auch Menschen, die aus Krisen und Krieg geflüchtet sind, sollen nicht Flüchtlinge zweiter Klasse sein. Genau das fordern wir hier.
Es ist auch sonst eine schwierige Debatte. Die FDP-Liberale Fraktion hat das letzte Mal das Hohelied von Schengen gesungen, Christian Wasserfallen hat die grösste Partei hier drin beschworen und gesagt, dass wir das nicht aufs Spiel setzen dürfen. Und am Schluss haben Sie sich selbst in die mutige Enthaltung geflüchtet. Ehrlicherweise aber, meine ich, haben wir hier auch vonseiten des Bundesrates etwas mehr Leidenschaft für die Asylpolitik verdient. "Zäme goht's besser." Wenn wir Ihnen jetzt mit der Mehrheit einen Mechanismus zur Übernahme von Flüchtlingen aus den Grenzstaaten unter bestimmten Bedingungen in die Hand geben, dann erwarten wir, Herr Bundesrat Jans, dass Sie diesen auch nutzen. Genauso würden wir eigentlich erwarten, dass Sie den Spielraum der Souveränitätsklausel bei Dublin konsequent humanitär nutzen, einen Spielraum, den die Schweiz heute legal hat, etwas, was Sie selbst noch im Nationalrat gefordert hatten. Ich spüre wenig davon.
Sie müssen etwas Leidenschaft für die Asylpolitik entwickeln, Kollege Jans. Die Flüchtlingskonvention ist eine der wichtigsten Lehren aus dem Zweiten Weltkrieg. Zum "Nie wieder Krieg" gehört auch das "Nie wieder Flüchtlingselend". Und der Traum von Europa ist etwas grösser als die Freude über die "Trämli", die in Basel über die Grenze fahren. Wir müssen auch auf die Grenzen Europas blicken, wo Frontex mit Schweizer Finanzierung bei illegalen Pushbacks zuschaut, ja nach gewissen Untersuchungen sogar mitmacht. Der Traum von Europa muss es sein, dass Schutzbedürftige ohne Schlepper einreisen können, so wie das bei der Ukraine der Fall war, wo wir unsere Kraft nicht auf die Dissuasion, sondern auf die Unterstützung fokussiert haben. Sie haben die Chance, die Sache souverän zu verbessern. Wir sagen nicht, wie Rechts und - wer weiss? - vielleicht auch wie die FDP, aus Prinzip Nein. Wir sagen: Dort, wo wir die Möglichkeit haben, unter schwierigen Umständen etwas zu verbessern, tragen wir auch die Verantwortung dafür, etwas zu tun.
Riniker Maja · P-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Benjamin Fischer begründet den Antrag der Minderheit Schmid Pascal.
Fischer Benjamin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich bin gerade noch etwas gerührt ob der Predigt von Kollege Glättli. Auch hier haben wir es mit einem Wunsch der linken Seite zu tun, nämlich mit dem Wunsch nach automatischer amtlicher Rechtsvertretung im Verfahren für alle, wenn es Haftanordnungen oder Verlängerungen gibt, mit einem Wunsch auf einen Zusatz, der nicht vom Bundesrat vorgeschlagen wurde, auch nicht vom Ständerat.
Hierzu habe ich auch noch eine Frage an den Herrn Kommissionssprecher. Sie haben gesagt, es gäbe so weit keine Differenz. Aber genau hier würde mit dem Antrag der Mehrheit ja eine Differenz geschaffen. Letztes Mal hat unser Rat in seiner ganzen Weisheit das noch abgelehnt, aber jetzt beantragt Ihnen die Mehrheit der SPK-N wiederum, diese amtlichen Rechtsvertreter einzuführen.
Wir haben es ausgeführt: Das würde weit über die Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention hinausgehen. Sie müssen sich vorstellen: Es geht hier um die Rechtsvertretung in Dublin-Härtefällen. Die Haft dient logischerweise zur Sicherstellung des Vollzugs bei Problemfällen im Rahmen von Dublin-Härtefällen. Und es geht eben gerade nicht um die Ausschaffung ins Heimat- oder Herkunftsland. Es geht also nicht um eine Ausschaffung nach Syrien oder Afghanistan, sondern lediglich um die Überstellung ins Erstaufnahmeland, also in ein sicheres europäisches Land. Das hat Ihnen Kollege Schmid letztes Mal bereits ausgeführt. Hier zeigt sich die gesamte Absurdität: Das von vielen hier so gerühmte Schengen/Dublin-System soll ja angeblich das ganze Verfahren vereinfachen, beschleunigen, unser Asylsystem retten, weil es eben einfach möglich sei, Personen ins Erstaufnahmeland zurückzuschicken. Man tut aber genau das Gegenteil, indem man diese Fälle verschleppt und zu komplizierten Verfahren mit Rechtsmitteln, Anfechtungen und Gratisanwälten aufbläht. Es wird hier also genau das Gegenteil von dem gemacht, was man uns immer verspricht, was Schengen/Dublin eigentlich bringen soll, indem man die Möglichkeit für ausufernde Verfahren schafft.
Das ist wirklich ein Unsinn, der das Verfahren verteuert, verkompliziert. Häufig kommt es auch zu Mehrfachüberstellungen. Es sind viele Fälle bekannt, bei denen Personen vier-, fünf-, ja bis zu achtmal überstellt worden sind, und zwar nicht ans Herkunftsland, sondern beispielsweise nach Deutschland. Und das kostet. Das verursacht jedes Mal Kosten bei den Behörden, der Polizei, der Justiz. Das ist ein Riesenaufwand, den wir hier betreiben - für nichts. Das ist eine Riesenbürokratie, die weder jemandem konkret hilft noch einen Fortschritt für das Asylsystem oder für die Sicherheit in unserem Land bringt. Aber die arbeitende Bevölkerung muss das bezahlen.
Man könnte meinen, es gebe auf der einen Seite gewisse Kreise, die ein Interesse daran haben, diese Asylindustrie immer weiter aufzublähen, die ein Interesse daran haben, gute Jobs für Anwältinnen und Anwälte zu schaffen. Oder man könnte meinen, es gehe auf der anderen Seite darum, dass einfach möglichst viele Asylmigranten in der Schweiz bleiben können, unabhängig davon, ob sie ein Anrecht darauf haben oder nicht.
Deshalb bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit Schmid Pascal erneut zu unterstützen und hier einen Swiss Finish zu verhindern. Streichen Sie Artikel 80b.
Riniker Maja · P-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Herr Schilliger begründet den Antrag seiner Minderheit und spricht auch für die FDP-Liberale Fraktion.
Schilliger Peter · Mit-M · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion
Ich kombiniere mein Referat als Begründer der Minderheit mit der Gesamtbewertung der heutigen Vorlage durch die FDP-Liberale Fraktion. Die Debatte haben wir in der Sommersession ja bereits einmal sehr ausführlich geführt. Die FDP-Liberale Fraktion sieht den Nutzen des EU-Migrations- und -Asylpakts absolut. Es bringt einen Mehrwert, wenn die Aussengrenze konsequent geschützt wird, wenn sich dieser Schutz erweitert, wenn Schnellverfahren für Wirtschaftsflüchtlinge stattfinden usw. Das ist ein Mehrwert, das sehen wir absolut.
Aber es gab Differenzen; es gab die Differenz, dass sich die FDP-Liberale Fraktion bei den Solidaritätsmassnahmen nicht zurechtfinden konnte, wie sie der Bundesrat - unserer Meinung nach voreilig - in die Vorlage aufgenommen hatte. Diese Differenzen zeigten auf, dass eben sehr schnell nicht nur über Geld gesprochen würde, das für die Finanzierung des Schutzes der Aussengrenze verwendet würde, sondern dass man über diesen Mechanismus auch sehr schnell Personen, Schutzbedürftige, in die Schweiz aufnehmen müsste - und dies zu einer Zeit, in der die Kantone, die Gemeinden jammern und grosse Probleme mit der Unterbringung von Schutzbedürftigen haben. Seien es Asylbewerber, seien es Ukrainer mit Schutzstatus S - wir sind am Limit. Und in dieser Situation bauen wir nächste Massnahmen aus, um Schutzbedürftige von der Aussengrenze aufzunehmen, ohne zu wissen, welche Bedeutung es für die direkte Zuwanderung haben wird. Wie viele Leute kommen trotzdem noch über die grüne Grenze in die Schweiz? Was machen wir mit denen? Können wir diese Leute zurückführen? Wie gehen wir mit ihnen um, sodass die Wirtschaftsflüchtlinge hier nicht bessergestellt sind, als wenn ihre Fälle an der Aussengrenze abgearbeitet worden wären? Die fehlende Unterstützung - ich schaue vor allem die Kolleginnen und Kollegen aus der Mitte-Fraktion an -, hier gute Linien, gute Begründungen zu finden, hat am Schluss dann dazu geführt, dass wir diese Vorlage in der Gesamtabstimmung ablehnen mussten.
Diese Solidaritätsmassnahmen bestehen ja aus zwei Bereichen. Ein Bereich ist das Geld, das habe ich geschildert. Es wird dann vor allem für den Aufbau des Schutzes an der Aussengrenze verwendet. Das kostet etwas usw., und ich denke, das ist auch berechtigt. Wir haben hier einen direkten Nutzen, wenn gut gearbeitet wird. Der zweite Bereich der Solidaritätsmassnahmen ist die Aufnahme von Schutzbedürftigen.
Der Ständerat hat in seiner Debatte gute Argumente aufgenommen. Er hat unter anderem Artikel 1a aufgenommen, der besagt, dass diese Geldleistungen an die Kohäsionsmittel angerechnet werden sollen, die wir bereits an die EU abgeben. Diesen Beitrag, an Oststaaten vor allem, leisten wir sowieso, und wenn wir einen direkten Nutzen erzielen können, dann ist es richtig. Deshalb habe ich in meinem Minderheitsantrag geschrieben, dass vor allem diese Umsetzung gesucht werden soll, dass wir also mit der Anrechnung dieser Gelder an die Kohäsionsmilliarden unseren Beitrag leisten.
Jetzt komme ich zur Frage der Aufnahme von Schutzbedürftigen. Wir hatten in der letzten Debatte hier im Parlament ja klar auch die Forderung gestellt, dass wir diesen ganzen Artikel 113 mit den Solidaritätsmassnahmen streichen. Diesen Antrag hatte damals mein Fraktionskollege Christian Wasserfallen eingereicht. Er entspricht eigentlich dem Minderheitsantrag, den Nationalrat Rutz jetzt wieder eingebracht hat. Die FDP-Liberale Fraktion sieht in erster Linie eigentlich in diesem Ansatz das Richtige. Das brauchen wir heute nicht zu regeln. Es hat Zeit. Es bleibt die Möglichkeit, sich in einer zweiten, in einer dritten Phase dann bei den EU-Staaten einzubringen, wenn wir sehen, dass das Ganze funktioniert, wenn wir sehen, dass hier auch ein Mehrwert für die Schweiz vorhanden ist. Deshalb wird die FDP-Liberale Fraktion diese Minderheit Rutz Gregor auch heute unterstützen.
Als Kompromiss, als Bereinigung, als Möglichkeit, eine Einigung zu erzielen, ist nun meine Minderheit gedacht. Sie basiert auf dem Beschluss des Ständerates, ist aber um die Bestimmung erweitert, dass Schutzbedürftige nur dann aufgenommen werden sollen, wenn die Schweiz gegenüber den wichtigen, wesentlichen Dublin-Staaten ihre Abkommen so umsetzen kann, dass sie auch Leute zurückführen kann. Erst wenn die Rückführung mit den wichtigen Partnern - und da stehen natürlich vor allem unsere Nachbarländer im Vordergrund - funktioniert, können wir auch wieder eine gewisse Grosszügigkeit bei der Aufnahme von Schutzbedürftigen leben. Aber eben: Das ist ein Kompromissantrag, den wir stellen, um hier das Ganze zu retten.
Die FDP-Liberale Fraktion wird in grossen Teilen diese Vorlage erneut ablehnen, wenn man uns hier nicht entgegenkommt. Ich bitte Sie, sich zu überlegen, wie dann der Entscheid in der Gesamtabstimmung ausfällt.
Noch zur Frage, was passieren würde - da bitte ich dann den Herrn Bundesrat, noch eine Aussage zu machen -, wenn der Entwurf 1 heute scheitern würde: Ich bin der Meinung, dass wir damit nicht die ganzen Schengen/Dublin-Abkommen infrage stellen würden, sondern dass der Bundesrat die Möglichkeit hätte, diesen Bundesbeschluss 1 neu zu schreiben, neu vorzutragen und dann halt erneut in eine Debatte zu bringen. Dieses Druckmittel, dass alles gescheitert wäre, wenn wir hier Nein sagen würden, finde ich nicht korrekt, denn man soll uns schlussendlich ja auch in die Erarbeitung von gesetzlichen Vorlagen und von Bundesbeschlüssen mit einbeziehen.
Ich bitte Sie also vor allem, einzutreten - der Ansatz ist der richtige -, dann die Minderheit Rutz Gregor oder als Alternative die Minderheit Schilliger zu unterstützen und uns die Möglichkeit zu geben, am Schluss in der Gesamtabstimmung auch Ja zu sagen.
Schläfli Nina · Mit-F · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion
Die Argumente für und gegen die Übernahme des Asylpakts wurden an dieser Stelle schon einmal ausführlich dargelegt. Deswegen beschränke ich mich in der Folge auf die offenen Fragen. Dank der Vorarbeit des Ständerates, der etliche unbestrittene Änderungen von sich aus wieder aufgenommen hat, verbleiben im Bundesbeschluss 1 noch zwei offene Punkte.
Der erste ist die amtliche Rechtsvertretung in Artikel 80b AIG. Da der Freiheitsentzug einen der weitestgehenden Eingriffe in die Grundrechte darstellt, ist die Zuweisung eines Rechtsbeistandes bei einer Haft im Rahmen des Dublin-Verfahrens das rechtsstaatliche Minimum. Wir unterstützen hier die Mehrheit und somit eine massgebliche Verbesserung.
Die zweite offene Frage betrifft die Beteiligung am Solidaritätsmechanismus. Die SP-Fraktion hätte hier lieber eine verpflichtende und humanitärere Variante gesehen. Im Sinne eines Kompromisses unterstützen wir den vorliegenden Antrag der Mehrheit. Eine echte Beteiligung am Solidaritätsmechanismus, der Kern und Sinn des EU-Migrations- und -Asylpakts darstellt, ist für uns zentral.
Zum Schluss möchte ich einen kurzen Appell an den Bundesrat richten. Bestehende Spielräume sollen bei der Umsetzung dieses Paktes genutzt werden. Kinder müssen nicht in Dublin-Staaten geschickt werden, nur weil es möglich ist, Schwangere, psychisch und körperlich kranke Menschen sowie weitere Härtefälle genauso wenig. Wir erwarten in der Umsetzung des Pakts menschenwürdige und verhältnismässige Lösungen. Auf europäischer Ebene soll sich die Schweiz für die Einhaltung der Menschenrechte an der Aussengrenze und für die Schaffung legaler Fluchtwege einsetzen. Es liegt auch in unserer Verantwortung, was an den Grenzen Europas passiert.
Tschopp Jean · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
Après un premier débat d'entrée en matière dans notre conseil au mois de juin et un passage par le Conseil des États, le pacte européen sur la migration et l'asile est de retour. Nous nous penchons sur les divergences et sur la discussion par article.
La Commission des institutions politiques s'est réunie pour trouver une porte de sortie. Le compromis sur lequel s'est retrouvée la majorité de la commission repose sur deux éléments. Premièrement, le droit à un représentant légal d'office pour les personnes qui n'en ont pas en cas de menace de détention ou de sa prolongation pour la durée de la procédure. Dans un État démocratique, être renseigné sur ses droits est essentiel. C'est également un moyen d'éviter des situations litigieuses. Être privé de sa liberté n'est jamais anodin pour peu que l'on veuille se protéger contre l'arbitraire ; c'est l'habeas corpus, un fondement de nos libertés publiques. Cette proposition à l'article 80b de la loi fédérale sur les étrangers et l'intégration est essentielle.
Secondement, la proposition à l'article 113 de la loi sur l'asile aux alinéas 3 et 4 porte sur la participation de la Suisse au mécanisme de solidarité. La proposition comporte une réciprocité. Les États parties à l'accord de Dublin, à commencer par les plus importants, devront respecter leurs obligations en matière d'admission et de réadmission. La Confédération aura à consulter les cantons et milieux intéressés avant sa prise de décision.
Ces propositions sont le résultat d'un compromis. Nous aurions aimé une version à la composante humanitaire plus marquée, mais ces propositions préservent les équilibres du pacte européen sur la migration et l'asile, qui reposent sur deux jambes. D'une part, le pacte combat la migration illégale. D'autre part, il prévoit un mécanisme de solidarité pour la répartition des requérants d'asile entre États.
Face aux guerres et aux cas d'imprévus, chaque pays doit faire sa part pour l'accueil de migrants en vue d'une répartition équitable. Nous attendons du Conseil fédéral qu'il utilise sa marge de manoeuvre pour la protection des personnes vulnérables : les enfants, les mineurs non accompagnés et les femmes enceintes notamment.
Nous vous invitons à soutenir les propositions de la majorité de la commission aux articles 80b de la loi fédérale sur les étrangers et l'intégration et 113 de la loi sur l'asile.
Klopfenstein Broggini Delphine · Mit-F · Nationalrat · Genf · Grüne Fraktion
Nous sommes appelés une nouvelle fois à nous prononcer sur la reprise partielle par la Suisse du pacte européen sur la migration et l'asile. Nous sommes en phase d'élimination des divergences.
Après le rejet du projet 1 et l'acceptation des trois autres projets par notre conseil en juin dernier, le Conseil des États a accepté les quatre projets, mais il a surtout apporté une lourde détérioration au mécanisme de solidarité. Heureusement, nous l'avons de justesse redressé, hier en commission. Cependant, même avec cela, le projet est loin d'être un ajustement technique qui renforcerait l'efficacité du système Dublin et la résilience du système d'asile européen. C'est malheureusement une aggravation du droit d'asile au détriment des droits fondamentaux des personnes en quête de protection. Le groupe des Verts le regrette fortement, parce qu'on a l'occasion, la possibilité d'améliorer la version.
Ce pacte européen repose malheureusement sur une logique de dissuasion et de fermeture. Il renforce le principe de la responsabilité de l'État de première entrée, malgré le dysfonctionnement très clairement noté du système Dublin aujourd'hui. Il faut noter - c'est important de le dire et de le redire - que nous avons exercé, testé, avec le statut S, la possibilité de mener une politique d'asile inclusive, une politique d'asile qui permette l'intégration. Nous l'avons testée tout dernièrement et avec succès. La Suisse est donc capable aujourd'hui de mener une politique d'asile basée sur l'intégration et non sur la détention et la répression. Nous l'avons vu avec le statut S et nous l'avons vu avec les Ukrainiennes et Ukrainiens : nous sommes capables de mener une politique d'asile inclusive.
Bien sûr, nous devons résoudre les défis migratoires en traitant les causes des migrations et la solidarité européenne réelle. Malheureusement, le pacte consacre l'abandon des États en première ligne aux frontières extérieures ; c'est une problématique. La Suisse n'a pas de frontière extérieure, elle n'est pas un pays d'entrée pour toutes ces personnes. Aujourd'hui, nous devons donc absolument jouer le rôle de la solidarité avec les autres États de l'Europe.
Je vous propose de soutenir clairement la propositions de la minorité Glättli visant à entrer en matière sur le projet et à le renvoyer au Conseil fédéral, afin qu'il le modifie. Nous avons encore la possibilité de le modifier et, de ce que propose ce pacte européen, de prendre des éléments positifs et qui nous aideront à gérer de manière durable, de manière humanitaire la crise, la question migratoire. Si nous acceptons ce renvoi au Conseil fédéral, nous pourrons réétudier le sujet de la création par la Suisse d'un nouveau statut de protection subsidiaire. C'est essentiel, aujourd'hui, pour un équilibre, pour plus de protection et pour le respect des droits fondamentaux, de reprendre ce que fait l'Europe avec le principe d'une protection subsidiaire. La Suisse, pays sans littoral qui bénéficie du système Dublin, a la possibilité de participer à ce mécanisme de solidarité entre les pays de l'espace Dublin. C'est essentiel, aujourd'hui, pour une politique d'asile équilibrée.
Nous avons aussi la possibilité que la Suisse fasse usage de la clause de souveraineté de Dublin ; c'est aussi un élément essentiel. Pour ces raisons-là, si nous renvoyons aujourd'hui le projet au Conseil fédéral, nous pourrions avancer sur ces trois points essentiels.
Par ailleurs, le groupe des Verts vous invite à rejeter toutes les autres propositions de minorité, notamment à l'article 80b, où la minorité Schmid Pascal veut biffer le principe selon lequel, en cas de détention ou de prolongation de la détention selon l'article 76a, l'autorité désigne d'office un représentant légal si la personne concernée n'en a pas.
Nous vous proposons aussi de refuser très clairement les deux propositions de minorité à l'article 113 alinéas 1 et 3 : la minorité Rutz Gregor veut supprimer la participation de la Suisse à l'harmonisation de la politique européenne à l'égard des réfugiés, et la minorité Schilliger - et c'est important de le dire, la minorité du groupe libéral-radical - affaiblit très clairement le mécanisme de solidarité, qui est un des éléments centraux de ce pacte.
Pour toutes ces raisons, je vous encourage à suivre la minorité Glättli, c'est-à-dire de renvoyer ce projet pour réussir à l'améliorer et à tirer de ce que propose ce pacte les éléments qui nous permettront d'avoir réellement une politique d'asile durable, humanitaire et qui respecte les droits humains.
Pfister Gerhard · Mit-M · Nationalrat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
In Anbetracht dessen, dass man diese Runde zum zweiten Mal macht, wird man jetzt noch einmal sehr, sehr grundsätzlich. Man erhält irgendwie den Eindruck, gewisse Kreise hätten Mühe, das zu wollen, was sie vertreten.
Schauen Sie, Sie sind frei, Sie können diese Vorlage ablehnen, das ist Ihre Verantwortung. Sie können auch nicht eintreten. Aber was Sie nicht können, Kollege Rutz, ist nicht eintreten und dann dazu auffordern, eine Vorlage zu verbessern, auf die Minderheiten einzugehen usw. Sie wollen nicht eintreten, das ist konsequent, Ihre Partei findet die Beteiligung falsch und will aus Schengen/Dublin raus. Das kann man wollen, aber dann soll man es auch so sagen und nicht die eine Hälfte des Rates auffordern, eine Vorlage zu verbessern, die die SVP-Fraktion am Ende trotzdem ablehnen würde, selbst wenn man ihr zu hundert Prozent entgegenkäme.
So ist die Situation. Wir haben mit dieser Vorlage kein Problem, weil sie definitiv und wirklich zum ersten Mal seit Langem in die richtige Richtung geht. Schauen Sie sich einmal an, was hier drinsteht: Es ist tatsächlich ein Paradigmenwechsel in der europäischen Asylpolitik, dass die europäischen Staaten zum ersten Mal sagen, sie wollten und müssten gemeinsam den Schutz der Aussengrenze verstärken. Das war bis jetzt nicht der Fall. Dazu gehört konsequenterweise ein sogenannter Mechanismus, der garantiert, dass innerhalb des Schengen/Dublin-Raums nicht einzelne Länder wieder machen können, was sie wollen - ob man das jetzt Solidaritätsmechanismus nennt oder nicht. Es ist nicht Solidarität, es ist ein Ausgleich der Interessen, und von daher ergibt dieser Mechanismus sehr viel Sinn und wird dazu führen, dass die Schweiz weniger Asylgesuche hat.
Jetzt kann man das wollen oder nicht, aber man kann nicht so tun, als ob man diese Vorlage einfach mittragen müsse, weil man von irgendjemandem gezwungen werde. Sie sind alle frei! Auch die FDP-Fraktion ist völlig frei, die Vorlage in einer Gesamtabstimmung wieder abzulehnen und sich dann halbherzig beim Herrn Bundesrat abzusichern, dass es dann nicht so schlimm kommen werde, wenn man Nein sage. Sie können immer Nein sagen, aber dann müssen Sie konsequenterweise nicht eintreten, weil diese Vorlage ein Gesamtkonzept ist.
Für uns ist klar: Wir stehen zu diesem Solidaritätsmechanismus, weil er die Kompensation zu einem verstärkten Schutz der Aussengrenze ist. Im Ständerat hat insbesondere die ehemalige Parteipräsidentin der FDP Wesentliches dazu beigetragen, dass die meisten Mitglieder der FDP im Ständerat mit dieser Vorlage keine Mühe, sondern konstruktiv mitgearbeitet haben. Insofern würde ich der FDP-Fraktion empfehlen - ich weiss, wie das ist mit der Autorität von Parteipräsidenten, insbesondere ehemaligen -, der ehemaligen Parteipräsidentin zu folgen, sie ist da auf einem guten Weg. Es schadet nicht, auch einmal ehemaligen Parteipräsidenten und ihrer Linie zu folgen. Das ist ein freundschaftlicher Rat an die FDP, die sich in ihrem Selbstverständnis immer als Partei mit einer sehr konstruktiven Europapolitik profilieren will. Beschliessen Sie zu Schengen/Dublin noch einmal Nichteintreten, wünsche ich Ihnen viel Glück, wenn Sie dann an Ihrer Delegiertenversammlung, im Oktober, glaube ich, eine Position zu Europa definieren wollen, die mit diesem Entscheid kompatibel ist. Das überlasse ich Ihnen.
Matter Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Kollege Pfister, Sie sagten, es sei die erste Vorlage zu diesem Thema, die in die richtige Richtung gehe. Meine Frage ist: Haben Sie die vorherigen Vorlagen abgelehnt?
Pfister Gerhard · Mit-M · Nationalrat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ich habe nicht gesagt, es sei die erste, und sonst müsste ich mich korrigieren. Aber es ist eine der ersten Vorlagen, die einen Paradigmenwechsel bezüglich Schengen/Dublin anreisst. Der Migrationspakt ist der erste Anlauf, mit dem sich die europäischen Staaten gemeinsam dazu verpflichten, die Aussengrenze besser zu schützen und den Schutz der Aussengrenze nicht einfach nur den Ländern zu überlassen, die aufgrund ihrer geografischen Lage mit dem Andrang der Flüchtlinge konfrontiert sind, nämlich Griechenland, Italien und Spanien. Dass man diese Länder in ihrer Anstrengung, die Aussengrenze zu schützen, besser unterstützen muss, ist das wesentlich Neue des Migrationspaktes.
Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Herr Kollege Pfister, Sie haben Ständerätin Gössi angesprochen. Ich habe den Vorteil, dass ich in Bezug auf dieses Geschäft wesentlich länger mit ihr gesprochen habe als Sie. Meine Frage: Wären Sie bereit, der Minderheit Schilliger zuzustimmen, die genau der Linie von Petra Gössi folgt? Wenn Sie das tun würden, würden wir die Vorlage nicht ablehnen.
Pfister Gerhard · Mit-M · Nationalrat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Nein, ich gebe Ihnen den freundschaftlichen Rat, sich Artikel 113 in der Version der Kommissionsmehrheit anzusehen. Sie werden dann sehen, dass in den Buchstaben a bis c von Absatz 3 eine Synthese gemacht wurde. Die Buchstaben a und c wurden aus der ständerätlichen Fassung übernommen - hier kam man Ihrer ehemaligen Parteipräsidentin entgegen -; Buchstabe b umfasst eine Bestimmung, die wir hier bereits beschlossen haben, die Sie leider nicht mitgetragen haben.
"There is no free lunch" - aber Sie sind frei, diese Vorlage auch ein zweites Mal abzulehnen.
Schmid Pascal · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Bereits zum dritten Mal diskutieren wir in dieser Session über eine Schengen-Rechtsanpassung. Ziemlich genau vor zwanzig Jahren, im Juni 2005, hat das Schweizervolk über Schengen/Dublin abgestimmt. Und was hatte der Bundesrat dem Volk versprochen? Der Bundesrat hatte dem Volk weniger Asylgesuche und mehr Sicherheit versprochen - ja. Und was ist eingetreten? Was haben wir in den letzten zwanzig Jahren erlebt? Wir hatten mehr Asylgesuche und weniger Sicherheit. Das ist die Realität, Herr Kollege Glättli, das ist die Realität! Beim Beitritt der Schweiz zu Schengen/Dublin lagen die jährlichen Asylgesuche bei etwa 10 000, heute sind es im Schnitt pro Jahr etwa 30 000. Auch dieses Jahr geht es genau in diese Richtung. Und seit dem Beitritt zu Schengen/Dublin hat die Schweiz 380 000 Asylgesuche verzeichnet; es gab 380 000 Asylgesuche, obwohl die Schweiz ja keine Aussengrenze hat. Die Asylsuchenden sind alle über sichere Erstländer, über sichere Nachbarländer eingereist, alles Dublin-Staaten. Also nach der Logik des ganzen Systems hätten diese 380 000 Personen gar nicht in die Schweiz kommen dürfen bzw. hätten sie in die Erstländer zurückgeschickt werden müssen. Es ist immer die Rede von 40 000, die wir zurückschicken konnten. Aber 40 000 sind bei 380 000 ja ein Tropfen auf den heissen Stein.
In den letzten fünf Jahren ist die Kriminalität in der Schweiz um 30 Prozent gestiegen, und jeder vierte Täter in diesem Land ist entweder Asylmigrant, Kriminaltourist oder hält sich illegal im Land auf. Das Ausmass dieser importierten Kriminalität ist aus meiner und aus unserer Sicht völlig inakzeptabel. Schengen ist eben nur auf dem Papier ein Sicherheitsraum, in der Praxis ist Schengen das Gegenteil, es ist ein Unsicherheitsraum. Schengen/Dublin löst das Asylproblem nicht, und auch der EU-Migrationspakt wird dieses Problem nicht lösen. Dennoch hält der Bundesrat eisern an diesem Schengen/Dublin-System fest, und er will, dass sich die Schweiz sogar freiwillig am Solidaritätsmechanismus beteiligt.
Ja, was bedeutet denn dieser Solidaritätsmechanismus? Er bedeutet, dass wir zusätzliche Asylmigranten aus EU-Ländern übernehmen, obwohl wir absolute Höchststände haben. Im Schweizer Asylsystem gab es noch nie so viele Personen wie heute. Die Kommissionsmehrheit will sich daran beteiligen, aber nur in abgeschwächter Form. Wir sind der Meinung, dass jede Beteiligung an diesem Mechanismus falsch ist, und deshalb lehnen wir ihn auch grundsätzlich ab. Es kann doch nicht sein, dass die Schweiz noch zusätzliche Asylmigranten einfliegt, und das aus Ländern wie Italien, die von der Schweiz seit Jahren keine Dublin-Fälle zurücknehmen, obwohl sie das gemäss den geltenden Verträgen, also völkerrechtlich betrachtet, tun müssten. Und nun sollen wir ihnen noch Asylmigranten abnehmen. Das ist wirklich absurd und geht in die völlig falsche Richtung.
Heute kontrollieren elf Schengen-Staaten ihre Grenzen, alle unsere Nachbarländer gehören dazu. Nur der Bundesrat will nichts davon wissen. Dabei sagt ja eigentlich der gesunde Menschenverstand, dass Grenzkontrollen etwas nützen. Deutschland beweist das, die Asylgesuche sind dort um fast 40 Prozent zurückgegangen, in Polen sogar um 97 Prozent. Doch im Gegensatz zum europäischen Trend steigen in der Schweiz die Asylzahlen. Das beweist, dass wir das Heft wieder selber in die Hand nehmen müssen. Wir wollen weniger Asylgesuche, wir wollen weniger Kriminalität, wir wollen weniger Illegale im Land. Wir wollen, dass unsere Bevölkerung besser geschützt wird vor den Folgen und vor den Auswüchsen dieser völlig verfehlten Willkommensasylpolitik. Mit Schengen/Dublin wird das nie funktionieren, das haben die letzten 17 Jahre klar gezeigt.
Deshalb lehnen wir die Beteiligung am EU-Migrationspakt ab, und wir lehnen erst recht die Beteiligung am Solidaritätsmechanismus ab.
Weber Céline · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Grünliberale Fraktion
Mon collègue Flach avait déjà eu l'occasion de présenter la position du groupe vert'libéral le 19 juin dernier. Je m'en tiendrai donc à l'essentiel et ne vais pas tout répéter, surtout après tout ce qui a déjà été dit.
J'aimerais simplement rappeler que la Suisse profite du pacte européen sur la migration et l'asile. Si nous le refusons une nouvelle fois, nous faisons de la Suisse un point d'entrée privilégié pour les requérants d'asile et les réfugiés. Je peine à croire que c'est ce que souhaite la majorité de ce Parlement. Renoncer au pacte sur la migration, c'est renoncer à une politique de l'asile stricte, mais juste ; une politique qui est dans notre intérêt.
Je vous invite donc à rejeter les propositions de minorité Rutz Gregor et Glättli portant sur l'entrée en matière ; la minorité Rutz Gregor, car elle refuse purement et simplement, une fois de plus, l'entrée en matière, et la minorité Glättli, parce qu'elle va dans l'exacte direction opposée de la minorité Rutz Gregor, à savoir un renvoi au Conseil fédéral pour modifier le projet en instaurant une obligation pour la Suisse de participer au système de solidarité et même une injonction à la Suisse de se montrer plus généreuse dans le traitement des demandes d'asile.
Aux extrêmes de gauche et de droite, le groupe vert'libéral préfère un compromis. Pour le dire autrement, nous préférons la voie du milieu. Vous vous en souvenez peut-être et nous en avons déjà beaucoup parlé ce matin, le mécanisme de solidarité a été particulièrement chahuté lors du traitement de l'objet par notre conseil le 19 juin dernier. La majorité de la commission a donc encore une fois précisé dans quels cas la Suisse peut décider d'appliquer ce système. La Suisse ne pourra choisir de participer au système de solidarité qu'après avoir consulté les cantons et seulement si le système de Dublin fonctionne bien. Il n'est donc pas question de faire du "Swiss finish". Nous avons maintenant sur la table un projet quasiment sur mesure pour notre pays.
Vous l'aurez compris : au nom du groupe vert'libéral, je vous invite à suivre partout la majorité de la commission et à ne pas accepter les propositions de minorité qui n'auront pour effet que d'affaiblir notre position. Notre sécurité dépend aussi de ce pacte européen sur la migration et l'asile, et je vous invite à ne pas jouer avec le feu en le refusant.
Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt
Ihr Rat hat in der Sommersession in der Gesamtabstimmung den Bundesbeschluss zur Übernahme und Umsetzung der AMMR und der Krisenverordnung abgelehnt. Die übrigen Bundesbeschlüsse, also die Rückkehrgrenzverfahrensverordnung, die Eurodac-Verordnung und die Überprüfungsverordnung, hat Ihr Rat in der Gesamtabstimmung angenommen. Der Ständerat hat im Gegensatz dazu am 10. September 2025 den Bundesbeschluss zur AMMR und zur Krisenverordnung mit einigen wenigen Änderungen in der Gesamtabstimmung gutgeheissen. Ich werde später im Einzelnen darauf zurückkommen.
Ich möchte daran erinnern: Wenn Sie als Rat zum zweiten Mal nicht eintreten, dann ist das Geschäft beendet. Es gibt Leute, die wollen Nein sagen - wir haben es gehört -, um gegenüber der EU ein Zeichen zu setzen, dass ihnen die Vorlage zu weit geht. Es gibt Leute, die wollen Nein sagen, um gegenüber der EU ein Zeichen zu setzen, dass ihnen die Vorlage zu wenig weit geht. Aber egal, ob Sie nun den Pakt befürworten oder ablehnen, und egal, ob Sie heute die Vorlage unterstützen oder nicht - die EU wird den Pakt umsetzen. Er ist beschlossen. Er tritt Mitte 2026 in Kraft. Sie aber treffen heute die Entscheidung, ob die Schweiz Teil von Schengen/Dublin bleibt, ob sie sich gegenüber anderen Staaten an der EU-Aussengrenze solidarisch zeigt und damit vor allem auch das Funktionieren von Dublin für die Schweiz selbst sichert.
Wir sind uns alle der Konsequenzen einer Ablehnung dieser Vorlage bewusst. Ein Nein ist ein Nein. Bei einem Nein verabschiedet sich die Schweiz aus Schengen/Dublin und setzt damit auch die anderen drei Bundesbeschlüsse nicht um. Sie wird zur EU-Aussengrenze und verliert damit insbesondere den Zugang zu den Schengener Informationssystemen. Wenn die Schweiz nicht mehr Teil von Schengen/Dublin ist, werden auch die Asylgesuche stark ansteigen, weil alle Geflüchteten, die in Europa abgewiesen wurden, bei uns erneut um Asyl ersuchen können. Und wir werden sie nicht mehr in die europäischen Länder zurückschicken können, wo sie zuerst ein Gesuch gestellt haben. Dann droht tatsächlich eine Überlastung unserer Strukturen. Das ist nicht im Interesse der Schweiz und unserer Bevölkerung. Das ist nicht im Interesse der Geflüchteten. Das liegt nicht im Interesse einer solidarischen Schweiz.
Für die Schweiz ist die Beteiligung am Solidaritätsmechanismus nicht nur eine Frage der Solidarität, sondern auch eine strategische Investition in die Stabilität und Handlungsfähigkeit des europäischen Migrationssystems. Davon profitieren wir unmittelbar. Es gibt kein Land, das so stark vom Dublin-Mechanismus profitiert wie die Schweiz.
Zum Minderheitsantrag Rutz Gregor auf Nichteintreten kann ich auf die vorherigen Ausführungen verweisen. Zum Rückweisungsantrag der Minderheit Glättli, gemäss dem der Bundesrat die Vorlage in gewissen Punkten abändern soll: Eine solche Rückweisung an den Bundesrat würde bedeuten, dass die Beratungen nicht mehr rechtzeitig abgeschlossen werden könnten. Und, Herr Glättli, die Forderungen, die Sie stellen, können Sie jederzeit stellen. Wenn Sie Motionen mit entsprechendem Inhalt einreichen, zum Beispiel, dass wir einen erweiterten Familienbegriff prüfen, wird der Bundesrat das in diesem Sinn umsetzen. Es macht aber keinen Sinn, das mit diesem Projekt zu verknüpfen und es dann abzulehnen, wenn die Forderungen nicht erfüllt sind.
Nun komme ich noch kurz zu den Mehrheits- und Minderheitsanträgen aus der SPK-N. Ich unterstütze die Mehrheitsanträge Ihrer Kommission. Erlauben Sie mir, insbesondere zwei Punkte hervorzuheben.
Zum Mehrheitsantrag zum Rechtsbeistand während der Dublin-Haft, Artikel 80b AIG: Gemäss der Mehrheit soll ein unentgeltlicher Rechtsschutz bei der Dublin-Haft vorgesehen werden. Gegenüber dem ersten Beschluss des Nationalrates wird hier eine wichtige Präzisierung vorgenommen, nämlich die Begrenzung auf die Dublin-Haft. Ich habe für diesen Antrag grosses Verständnis. Bei einer Annahme müssten wir natürlich mit den Kantonen die Umsetzung noch genau anschauen.
Nun komme ich zur Knacknuss dieser Vorlage, zur Beteiligung der Schweiz am Solidaritätsmechanismus. Zuerst möchte ich mich bei Ihrer Kommission für die konstruktive Diskussion und die Absicht, die Arbeit des Ständerates fortzuführen, sehr bedanken. Man hat schon im Ständerat gespürt, dass man Lösungen suchen will, dass Kompromisse vorbereitet werden. Ihre Kommission hat diese Debatte weitergeführt und aus meiner Sicht eine gute Lösung gefunden. Es liegen nun noch verschiedene Anträge vor.
Zum Mehrheitsantrag zu Artikel 113 Absätze 3 und 4 des Asylgesetzes und zum Minderheitsantrag Schilliger zu Artikel 113 Absatz 3: Der Ständerat hat deutlich gemacht, dass er eine Lösung, eine Formulierung finden möchte, die eine Teilnahme am Solidaritätsmechanismus ermöglicht. Er hat eine klare Richtung vorgegeben und eine Ergänzung von Absatz 3 von Artikel 113 gutgeheissen. Der Bund soll nur dann Solidaritätsmassnahmen leisten, wenn sich die für die Schweiz wesentlichen Dublin-Staaten gegenüber der Schweiz an ihre Verpflichtungen und die daraus fliessenden Übernahme- und Rückübernahmeverpflichtungen halten. Zudem soll der Bund dabei die finanziellen Auswirkungen beachten. Der Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission greift dieses Anliegen auf. Beibehalten wird die Bedingung, dass das Dublin-System im Wesentlichen für die Schweiz funktioniert, sodass wir insgesamt eine positive Bilanz ziehen. Das ist momentan beispielsweise gegeben, obwohl - das wurde gesagt - sich Italien nicht an seine Verpflichtungen hält. Trotzdem haben wir eine positive, wenn Sie so wollen, Dublin-Bilanz. Der beantragte Zusatz, dass der Bundesrat die Dublin-Zusammenarbeit mit den wesentlichen Staaten berücksichtigen muss, ist sinnvoll. Das wird sicher ein wichtiger Faktor sein bei der Beurteilung der Beteiligung der Schweiz an den jährlichen Solidaritätsmassnahmen.
Gleichzeitig erweitert diese Formulierung den nötigen Handlungsspielraum gegenüber der vom Ständerat unterstützten Version. Bei dieser gibt es folgendes Problem: Würde beispielsweise Italien sich uneingeschränkt an Dublin halten - solche Signale aus Rom, wonach man wieder bereit sei mitzumachen, gibt es tatsächlich -, aber ein anderer wesentlicher Dublin-Staat nicht, müssten wir die solidarische Unterstützung zugunsten von Italien einstellen. Es gäbe also einen Automatismus. Demgegenüber vermeidet die jetzt beantragte Formulierung der Kommissionsmehrheit dieses Problem. Ein solcher Automatismus könnte uns tatsächlich schaden, wenn wir selber solche Dublin-Überführungen machen wollten. Aus diesem Grund ist der Antrag der Kommissionsmehrheit besser für unser Land.
Auch dass sich der Bundesrat verbindlich mit den Kantonen abstimmen muss, können wir vollumfänglich unterstützen. Der Verweis auf die Bundesverfassung ist aus gesetzgeberischer Sicht streng genommen nicht notwendig. Inhaltlich haben wir aber keine Einwände gegen das Anliegen.
Nun komme ich gerne noch zum Antrag der Minderheit Schilliger. Sie will eine ähnliche Voraussetzung schaffen, unter welcher sich die Schweiz am Solidaritätsmechanismus beteiligen kann. Allerdings gilt diese Bedingung nur für die Übernahme von Schutzbedürftigen. Ich empfehle Ihnen diesen Antrag zur Ablehnung und möchte darauf hinweisen, dass die Kommissionsmehrheit denjenigen, die sich in der ersten Abstimmung hier im Rat enthalten haben, in ganz wichtigen Punkten entgegengekommen ist. Erstens ist jetzt klar festgehalten, dass wir das zusammen mit den Kantonen machen, wobei uns die Kantone selbstverständlich darlegen werden, ob sie Aufnahmekapazitäten haben oder nicht. Wir werden das jedes Jahr mit ihnen wieder diskutieren können. In diesem Sinne haben Sie einen klaren Fortschritt gegenüber dem letzten Mal erreicht.
Das Zweite, was erreicht wurde: Wir werden hier auch die Finanzen des Bundes berücksichtigen. Auch dieser Punkt ist mit dem Mehrheitsantrag aufgenommen. Auch hier sind wir denjenigen, die sich das letzte Mal enthalten haben, entgegengekommen. Der Antrag der Mehrheit ist aus unserer Sicht klarer, und er nimmt die Anliegen, die von der Minderheit Schilliger formuliert wurden, auf.
Was geschieht bei einer Ablehnung? Ich sage es nochmals: Wenn Sie zweimal nicht eintreten, dann ist die Vorlage weg, dann müssen Sie uns Aufträge erteilen, was danach zu geschehen hat. Wir werden der EU mitteilen müssen, dass wir die entsprechenden Anpassungen nicht vornehmen können. Das werden wir ihr mitteilen. Welche Konsequenzen die EU daraus zieht, das kann ich Ihnen nicht vorwegsagen. Aber im schlimmsten Fall treten jene Dinge ein, die ich Ihnen vorhin genannt habe, nämlich dass wir aus dem Schengen/Dublin-Raum ausgeschlossen werden.
Ich begrüsse es auch, dass die Kommissionsmehrheit den Bundesbeschluss zur Finanzierung präzisieren will, das wird auch vom Ständerat unterstützt. Und schon in der Botschaft steht - auch das möchte ich gegenüber denjenigen sagen, die sich das letzte Mal enthalten haben -, der Bundesrat prüfe die Möglichkeit für die Finanzierung allfälliger Solidaritätsmassnahmen aus dem Schweizer Beitrag. Da dieser aber noch nicht beschlossen ist - die EU-Verträge sind ja noch gar nicht unter Dach und Fach -, können wir das Geld noch nicht ausgeben und verteilen. Deshalb ist es noch zu früh, dies definitiv zu beschliessen, aber es entspricht ganz klar dem Wunsch des Bundesrates, und er wird in diese Richtung arbeiten.
In diesem Sinne nochmals: Ich glaube, wir haben gegenüber dem letzten Mal einen grossen Fortschritt gemacht. Die Vorlage wurde im Ständerat verbessert, und ich glaube, sie ist jetzt wirklich für eine grosse Mehrheit in diesem Saal bereit. Der Ständerat kann, wenn Sie jetzt eintreten, ebenfalls nochmals darüber diskutieren und vielleicht noch die eine oder andere Anpassung machen. Aber wenn Sie die Vorlage jetzt ablehnen, dann ist sie weg.
Riniker Maja · P-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Ich erlaube mir einen Hinweis, liebe Kolleginnen und Kollegen: In der Sammlung der Beschlüsse und Praktiken des Büros können Sie nachlesen, dass ich für Ordnung im Saal zu sorgen habe. Ich bitte Sie, Ihre Gespräche in der Wandelhalle zu führen, im Saal nicht zu telefonieren und nicht zu essen. Im Saal führen wir die Debatten und hören einander aufmerksam zu.
Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Herr Bundesrat, Sie haben vorhin die Aussage gemacht, dass wir, wenn das Parlament diesen Teil der AMMR ablehnt, aus Schengen/Dublin fliegen würden. Das war Ihre Aussage. Aber in der Botschaft, in der Übersicht, steht, dass der in der AMMR vorgesehene Solidaritätsmechanismus für die an Dublin assoziierten Staaten freiwillig sei. Das kontrastiert auf extreme Weise mit Ihrer Aussage. Können Sie bestätigen, dass wir, wenn das Parlament bei diesem freiwilligen Solidaritätsmechanismus nicht mitmacht, nicht aus Schengen/Dublin herausfallen?
Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt
Herr Wasserfallen, das ist richtig. Der Solidaritätsbeitrag ist für die Schweiz in diesem Sinne freiwillig. Sie lehnen aber nicht nur diesen Solidaritätsbeitrag ab, sondern die ganze Verordnung, und die ist eben nicht freiwillig, vielmehr wird von uns erwartet, dass wir entsprechende Punkte übernehmen.
Egger Mike · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Geschätzter Herr Bundesrat, Sie haben ausgeführt, dass Sie dann mit den Kantonen freie Kapazitäten bezüglich Asylanträge diskutieren wollen. Fakt ist aber: Unisono tönt es aus den Kantonen, dass es bereits heute keine Kapazitäten mehr gibt. Was sagen Sie dazu?
Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt
Das sind genau die Gespräche, die wir mit ihnen führen werden. Das ist ein Mechanismus, der über viele Jahre gelten wird, und wir wissen jetzt noch nicht, wie sich die Situation in den nächsten Jahren entwickeln wird. Stand heute ist es so: Sie sagen es zwar nicht unisono, aber viele Kantone sagen, sie seien mit ihren Aufnahmekapazitäten jetzt am Anschlag. Das ist richtig.
Schilliger Peter · Mit-M · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion
Herr Bundesrat, Sie haben im zweiten Teil Ihres Referates gesagt, "im schlimmsten Fall" würden wir den Schengen/Dublin-Vertrag eliminieren. Im schlimmsten Fall stirbt der Patient auf dem Operationstisch, das ist eine Tatsache. Jetzt ist diese Massnahme aber freiwillig. Sind Sie dafür verantwortlich, dass dieser Patient überhaupt auf dem Operationstisch liegt?
Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt
Geschätzter Herr Schilliger, ich habe versucht darzustellen, dass dieser Solidaritätsmechanismus im Interesse unseres Landes ist, weil er sicherstellen kann, dass wir das Dublin-System weiter im bisherigen Sinne nutzen können, und weil wir bis jetzt von diesem Dublin-System in verschiedener Hinsicht profitieren konnten. Wenn wir als Land diesen Solidaritätsmechanismus nicht übernehmen, dann besteht die Gefahr, dass gewisse Länder uns gegenüber sagen: Bei euch brauchen wir die Dublin-Rückübernahmen nicht zu machen, ihr zeigt euch ja nicht solidarisch. Das ist der Hintergrund.
Was ich auch sagen wollte: Diese Bedenken, die Sie im Hinblick auf die finanziellen Auswirkungen haben, haben wir in der Botschaft darzustellen versucht. Wir glauben, dass sich die Investitionen, die wir in diesen Solidaritätsmechanismus machen, nur schon durch die Aufrechterhaltung des Dublin-Systems lohnen werden, durch die Zahl der Menschen, die wir zurückschicken können, bzw. durch die Rückübernahmen der Länder, in denen diese Menschen zuerst Asyl beantragt haben. So gesehen, ist das eine sinnvolle Investition.
Aber ich möchte es noch einmal sagen, Herr Schilliger: Natürlich würde sich der Bundesrat bei einer Nichtübernahme dafür einsetzen, dass wir nicht aus Schengen/Dublin herausfallen - das ist völlig klar. Aber Tatsache ist, dass wir eine für die EU ganz wichtige Verordnung, um die sie lange gerungen hat, nicht übernehmen würden. Es ist ein Schengen/Dublin-Notenaustausch, das heisst, es wird von der Schweiz erwartet, dass sie diese Verordnung übernimmt. Deshalb ist das zentral, und deshalb wäre es nicht ganz einfach für uns, von der EU nachher zu verlangen, dass wir quasi dabeibleiben können, obwohl wir dieses zentrale Element verweigern.
Paganini Nicolò · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Wie ich bereits im Eingangsvotum erwähnt habe, gibt es neben der Frage des Eintretens und der Rückweisung noch zwei weitere Streitpunkte.
Der erste betrifft Artikel 80b AIG. Unser Rat hat in der ersten Runde einen Artikel 80b aufgenommen, gemäss dem im Dublin-Verfahren die anordnende Behörde den Betroffenen, die noch keine Rechtsvertretung haben, von Amtes wegen für die Dauer des Verfahrens eine amtliche Rechtsvertretung bestellt. Der Ständerat hat sich mit diesem Anliegen in keiner Form auseinandergesetzt. Die SPK-N hat diese Bestimmung nun gestern wieder in die Vorlage aufgenommen. Es geht immerhin um Rechte in Verfahren, die einen schwerwiegenden Eingriff in die persönliche Freiheit darstellen. Die Minderheit Schmid Pascal will diese Bestimmung streichen. Die Mehrheit der Kommission - das Abstimmungsresultat betrug 13 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen - erachtet diese Ergänzung als sachlich richtig und für die Mehrheitsfähigkeit in einer allfälligen Volksabstimmung wichtig.
Des Pudels Kern dieser Vorlage 1 bildet die Frage der freiwilligen Teilnahme der Schweiz am neuen Solidaritätsmechanismus im Rahmen der AMMR. In unserem Rat gab es dafür in der ersten Runde eine Mehrheit, die aber durch das Scheitern in der Gesamtabstimmung obsolet geworden ist. Der Ständerat hat den von uns formulierten Grundgedanken, dass Solidarität nur dann spielen soll, wenn das Dublin-System gegenüber der Schweiz im Wesentlichen funktioniert, übernommen und verfeinert. Im Ständerat setzte sich eine Minderheit Gössi durch. Allerdings wurde im Ständerat auch festgehalten, dass die Formulierung noch verbesserungswürdig sei.
Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt Ihnen jetzt eine Formulierung mit Elementen aus der obsolet gewordenen Nationalrats- sowie aus der Ständeratsversion. Zudem sind die Voraussetzungen für die Teilnahme etwas übersichtlicher gegliedert. Das Konzept sieht in Absatz 2 den Grundsatz vor, dass die Teilnahme der Schweiz freiwillig ist. Das ist wichtig im Aussenverhältnis. Wir verpflichten uns gegenüber anderen Staaten zu nichts. Absatz 3 regelt quasi das Innenverhältnis, nämlich unter welchen Bedingungen wir teilnehmen. Gemäss dieser Bestimmung nimmt die Schweiz unter der Bedingung teil, dass das Dublin-System gegenüber der Schweiz im Wesentlichen funktioniert. Beim Entscheid werden drei Kriterien berücksichtigt: erstens, ob alle für die Schweiz wesentlichen Dublin-Staaten ihre Fälle zurücknehmen, zweitens, wie sich die gesamteuropäische und nationale Migrationslage präsentiert, und drittens schliesslich die finanziellen Auswirkungen der zu treffenden Massnahmen. Zudem würden gemäss Absatz 4 - das scheint mir sehr wichtig zu sein - die Kantone und andere interessierte Kreise vorgängig konsultiert.
Kollege Schilliger hat Ihnen sein Konzept bereits präsentiert. Für eine finanzielle Beteiligung am Solidaritätsmechanismus würden die Hürden gesenkt, für die Übernahme von Schutzbedürftigen würden ähnliche Bedingungen gelten wie im Konzept der Mehrheit. Die Kommission hat die jetzige Mehrheitsversion mit 13 zu 12 Stimmen dem Antrag Schilliger vorgezogen. Wir sind auch der Ansicht, dass die Version der Mehrheit näher am Konzept von Ständerätin Gössi ist. Denn der Ständerat hat ja auch keine Unterscheidung zwischen finanzieller Beteiligung und Beteiligung über Kontingente gemacht.
Falls Sie heute der Minderheit Schilliger folgen, sollte der Ständerat die gesetzgeberische Konstruktion mit dem Verweis auf Artikel 1a des Bundesbeschlusses nochmals anschauen. Die Zulässigkeit dieses Verweises konnte gestern in unserer Kommission nicht abschliessend geklärt werden, allenfalls liesse sich dafür aber eine andere Lösung finden.
Schliesslich obsiegte das jetzige Mehrheitskonzept mit 13 zu 12 Stimmen auch gegenüber der Minderheit Rutz Gregor, die sämtliche Neuerungen in Artikel 113 streichen und damit generell auf eine Teilnahme am Solidaritätsmechanismus verzichten will. In diesem Fall würde der jetzige Artikel 113 weiter gelten, und Artikel 1a des Bundesbeschlusses 1 würde gestrichen.
In der Gesamtabstimmung hat sich die Kommission mit 13 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen für die Annahme der Vorlage ausgesprochen.
Fonio Giorgio · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Come già accennato, oltre alla questione dell'entrata in materia o del rinvio, vi sono ancora due punti controversi.
Il primo riguarda la cifra 1 articolo 80b. La nostra Camera, nel primo trattamento, ha introdotto una cifra 1 articolo 80b secondo la quale, nelle procedure di Dublino, l'autorità competente dispone d'ufficio per tutta la durata della procedura di un patrocinio ufficiale per le persone interessate che non abbiano ancora una rappresentanza legale.
Il Consiglio degli Stati non è in alcun modo entrato nel merito di questa proposta. La vostra commissione, ieri, ha inserito nuovamente questa disposizione nel progetto. Si tratta del resto di diritti in procedure che comportano un'ingerenza grave nella libertà delle persone. La minoranza Schmid Pascal chiede la soppressione di questa norma. La commissione, con 13 voti a favore, 9 contrari e 3 astensioni, invece, si è riconfermata.
Per quanto concerne la cifra 2 articolo 113, che è la partecipazione al meccanismo di solidarietà europea, la commissione, come ho già indicato prima, ha preferito la proposta presentata in commissione dal collega Paganini a quella del collega Schilliger, con 13 voti contro 12. Successivamente, la maggioranza ha riconfermato la sua posizione nei confronti della proposta del collega Rutz Gregor, sempre con 13 voti contro 12. La versione approvata della cifra 2 articolo 113 rappresenta quindi un compromesso politico, costruito con equilibrio in commissione, che tiene conto delle sensibilità emerse nel nostro Consiglio e nel Consiglio degli Stati.
Essa fissa in modo chiaro che la partecipazione della Svizzera al meccanismo di solidarietà è volontaria e introduce criteri precisi per garantire che tale partecipazione avvenga solo se compatibile con gli interessi e le capacità del nostro Paese: primo, se il sistema Dublino funziona nei confronti della Svizzera; secondo, se il contesto migratorio europeo e nazionale lo giustifica; e terzo, se le implicazioni finanziarie sono sostenibili.
Inoltre, la consultazione preventiva dei Cantoni e degli attori coinvolti rafforza il legame tra la Confederazione e i livelli subnazionali, valorizzando il nostro federalismo. La commissione ha ritenuto che questa soluzione sia ragionevole e pragmatica. Per questo, come ho indicato prima, ha preferito la proposta del collega Paganini, con 13 voti contro 12. Una tale rinuncia significherebbe di fatto isolarsi dal sistema europeo, mettendo a rischio la nostra partecipazione a Schengen, Dublino ed Eurodac.
Nella votazione sul complesso la commissione ha approvato l'oggetto con 13 voti favorevoli, 9 contrari e 3 astensioni.
Riniker Maja · P-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Wir stimmen über den Antrag der Minderheit Rutz Gregor auf Festhalten und damit Nichteintreten ab.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 128 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 66 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Riniker Maja · P-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Wir stimmen nun über den Rückweisungsantrag der Minderheit Glättli ab.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 64 Stimmen
Dagegen ... 130 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Riniker Maja · P-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, art. 1
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des États
Angenommen - Adopté
Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Über Artikel 1a stimmen wir bei Ziffer 2 Artikel 113 ab.
Art. 2, 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des États
Angenommen - Adopté
Änderung anderer Erlasse
Modification d'autres actes
Ziff. 1
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
mit Ausnahme von:
Art. 80bTitel
Amtliche Rechtsvertretung
Art. 80b Text
Im Verfahren über die Haftanordnung oder -verlängerung nach Artikel 76a bestellt die anordnende Behörde den Betroffenen, die noch keine Rechtsvertretung haben, von Amtes wegen für die Dauer des Verfahrens eine amtliche Rechtsvertretung.
Antrag der Minderheit
(Schmid Pascal, Fischer Benjamin, Glarner, Golay Roger, Knutti, Marchesi, Riner, Rutz Gregor, Steinemann)
Art. 80b
Streichen
Ch. 1
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des États
à l'exception de:
Art. 80b titre
Représentant légal
Art. 80b texte
Dans la procédure relative à une menace de détention ou une prolongation de détention selon article 76a, l'autorité qui ordonne la procédure désigne d'office un représentant légal pour la durée de la procédure pour les personnes concernées qui n'ont pas encore de représentant légal.
Proposition de la minorité
(Schmid Pascal, Fischer Benjamin, Glarner, Golay Roger, Knutti, Marchesi, Riner, Rutz Gregor, Steinemann)
Art. 80b
Biffer
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 126 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 66 Stimmen
(2 Enthaltungen)
Riniker Maja · P-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Ziff. 2
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
mit Ausnahme von:
Art. 113 Abs. 3
Unter der Bedingung, dass das Dublin-System gegenüber der Schweiz im Wesentlichen funktioniert, leistet der Bund Solidaritätsmassnahmen nach Absatz 2 Buchstabe a. Bei der Entscheidung berücksichtigt er namentlich:
a. ob alle für die Schweiz wesentlichen Dublin-Staaten sich ihr gegenüber an die Zuständigkeitsregelung der Verordnung (EU) 2024/1351 und die daraus fliessenden Übernahme- und Rückübernahmeverpflichtungen halten;
b. die gesamteuropäische und nationale Migrationslage;
c. die finanziellen Auswirkungen der zu treffenden Massnahmen.
Art. 113 Abs. 4
Vor seiner Entscheidung konsultiert er die Kantone und andere interessierte Kreise. Er stellt sicher, dass Artikel 121a Absatz 2 der Bundesverfassung eingehalten wird.
Antrag der Minderheit
(Rutz Gregor, Fischer Benjamin, Gianini, Glarner, Golay Roger, Marchesi, Riner, Schilliger, Schmid Pascal, Schneeberger, Steinemann)
Art. 113
Gemäss geltendem Recht
Antrag der Minderheit
(Schilliger, Fischer Benjamin, Gianini, Glarner, Golay Roger, Knutti, Marchesi, Riner, Rutz Gregor, Schmid Pascal, Schneeberger, Steinemann)
Art. 113 Abs. 3
Der Bund leistet Solidaritätsmassnahmen nach Absatz 2 Buchstabe a grundsätzlich in Anwendung von Artikel 1a des Bundesbeschlusses. Die Übernahme von Schutzbedürftigen erfolgt nur dann, wenn sich die für die Schweiz wesentlichen Dublin-Staaten gegenüber der Schweiz an die Zuständigkeitsregelung der Verordnung (EU) 2024/1351 und die daraus fliessenden Übernahme- und Rückübernahmeverpflichtungen halten. Er trifft diese Massnahmen nach Konsultation der interessierten Kreise, insbesondere der Kantone. Er stellt sicher, dass Artikel 121a Absatz 2 der Bundesverfassung eingehalten wird, und schenkt den finanziellen Auswirkungen der zu treffenden Massnahmen besondere Beachtung.
Ch. 2
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des États
à l'exception de:
Art. 113 al. 3
À condition que le système de Dublin fonctionne bien dans l'ensemble à l'égard de la Suisse, la Confédération prend des mesures de solidarité au sens de l'article 2 lettre a. Dans le cadre de sa décision, elle tient notamment compte :
a. du fait que tous les Etats parties à l'accord de Dublin les plus importants pour la Suisse respectent ou non à son égard la réglementation des compétences prévue dans le règlement (UE) 2024/1351 et les obligations en matière d'admission et de réadmission qui en découlent ;
b. de la situation migratoire aux niveaux européen et national ;
c. des conséquences financières des mesures à prendre.
Art. 113 al. 4
Avant de prendre sa décision, elle consulte les cantons et les milieux intéressés. Elle garantit le respect de l'article 121a alinéa 2 de la Constitution.
Proposition de la minorité
(Rutz Gregor, Fischer Benjamin, Gianini, Glarner, Golay Roger, Marchesi, Riner, Schilliger, Schmid Pascal, Schneeberger, Steinemann)
Art. 113
Selon droit en vigueur
Proposition de la minorité
(Schilliger, Fischer Benjamin, Gianini, Glarner, Golay Roger, Knutti, Marchesi, Riner, Rutz Gregor, Schmid Pascal, Schneeberger, Steinemann)
Art. 113 al. 3
La Confédération prend des mesures de solidarité conformément à l'article 2 lettre a, en principe en application de l'article 1a de l'arrêté fédéral. La prise en charge des personnes à protéger se fait uniquement si les Etats Dublin essentiels pour la Suisse respectent, vis-à-vis de la Suisse, la répartition des compétences du Règlement (UE) 2024/1351 et les obligations de relocalisation et de réadmission qui en résultent. Elle prend ces mesures après avoir consulté les milieux intéressés, en particulier les cantons. Elle veille en outre au respect de l'article 121a alinéa 2 de la Constitution et accorde une attention particulière aux conséquences financières des mesures à prendre.
Abstimmung
Abs. 3 - Al. 3
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 103 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 90 Stimmen
(1 Enthaltung)
Abstimmung
Art. 113
Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Die Abstimmung gilt auch für Artikel 1a von Vorlage 1.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 109 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 83 Stimmen
(3 Enthaltungen)
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Riniker Maja · P-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Ziff. 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Ch. 3
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des États
Angenommen - Adopté
1. Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2024/1351 über das Asyl- und Migrationsmanagement und der Verordnung (EU) 2024/1359 über die Bewältigung von Krisensituationen und Situationen höherer Gewalt im Bereich Migration und Asyl (Weiterentwicklungen des Dublin/Eurodac-Besitzstands)
1. Arrêté fédéral portant approbation et mise en oeuvre des échanges de notes entre la Suisse et l'UE concernant la reprise du règlement (UE) 2024/1351 relatif à la gestion de l'asile et de la migration et du règlement (UE) 2024/1359 visant à faire face aux situations de crise et aux cas de force majeure dans le domaine de la migration et de l'asile (Développements de l'acquis de Dublin/Eurodac)
Art. 1a
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Rutz Gregor, Fischer Benjamin, Gianini, Glarner, Golay Roger, Marchesi, Riner, Schilliger, Schmid Pascal, Schneeberger, Steinemann)
Streichen
Art. 1a
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des États
Proposition de la minorité
(Rutz Gregor, Fischer Benjamin, Gianini, Glarner, Golay Roger, Marchesi, Riner, Schilliger, Schmid Pascal, Schneeberger, Steinemann)
Biffer
Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Über den Antrag der Minderheit Rutz Gregor wurde bei Ziffer 2 Artikel 113 abgestimmt.
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 101 Stimmen
Dagegen ... 72 Stimmen
(22 Enthaltungen)
Riniker Maja · P-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Das Geschäft geht an den Ständerat zurück.