03.3342
Blockzeiten in allen Schweizer Schulen im Interesse von Familien, Wirtschaft und Gesellschaft
Schiesser Fritz · Mit-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion
Wir haben die Behandlung dieser Motion in der Herbstsession auf Antrag von Frau Langenberger auf die Wintersession verschoben, und zwar wegen Unterschieden in der Übersetzung des Textes. Eine neue Übersetzung liegt nun vor.
Langenberger Christiane · Mit-F · Ständerat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Comme c'est très souvent le cas également dans les articles de presse et dans les prises de position, on confond les périodes blocs avec l'horaire continu. C'est-à-dire: "Man verwechselt Blockzeiten mit Tagesschulen." La réaction de la Conférence suisse des directeurs cantonaux de l'instruction publique (CDIP) que vous aviez reçue au mois de septembre m'a mis la puce à l'oreille, parce que, effectivement, dans cette prise de position de la CDIP, qui s'oppose à cette motion, nous avons une confusion entre "Blockzeiten" et "Tagesschulen": "La motion entend ancrer dans la Constitution l'introduction générale dans les écoles enfantines et les écoles primaires suisses de l'offre suivante: enseignement et encadrement du matin jusqu'à la fin de l'après-midi, incluant obligatoirement le repas de midi pour tous les enfants égale école à horaire continu. Cela équivaudrait à mettre sur pied dans toute la Suisse une offre d'encadrement impliquant des coûts d'exploitation annuels et des coûts d'investissement uniques qui se monteraient à plusieurs milliards de francs pour l'ensemble du pays."
Il est bien évident que je suis consciente que l'introduction de l'horaire continu pourrait occasionner des coûts extraordinaires, c'est la raison pour laquelle je ne me suis pas du tout occupée de ça. Mais je maintiens ma proposition d'introduire les horaires blocs.
Il y a plus de quinze ans que le Parti radical-démocratique propose régulièrement de s'occuper de ce problème pour des raisons d'harmonisation d'horaires, étant donné que l'ensemble de notre population et des familles sont confrontés au problème de la difficulté de concilier vie professionnelle et vie familiale. En effet, nos enfants sont "enclassés" à des heures différentes; ils entrent à l'école de manière échelonnée; ils en sortent de manière échelonnée. Cela complique considérablement le travail d'organisation d'une vie de famille.
Il s'agit d'une harmonisation formelle. Elle ne remet en cause en aucune manière les organisations communale et cantonale qui existent déjà. Les instances compétentes des deux niveaux resteront entièrement libres d'organiser leur enseignement en fonction de ces horaires blocs, donc fixant le début et la fin de la matinée, par exemple.
Il y a quelques années, le Parti radical-démocratique lançait une initiative populaire fédérale demandant une harmonisation du début de l'année scolaire dans tous les cantons, soit qu'elle commence en automne, ce qui avait d'ailleurs suscité à l'époque pas mal de discussions. En fait, le problème des horaires blocs constitue également uniquement une décision formelle.
Lors de la dernière session d'automne, certains d'entre vous se sont étonnés que le Conseil fédéral accepte cette motion sans s'expliquer et sans faire de commentaire à cet égard. Je pense que, tout simplement, il s'agissait d'être concret et de se montrer d'accord sur le principe de l'introduction dans la Constitution d'un article-cadre sur les périodes blocs. Donc, tout le travail de préparation est encore à réaliser et passera par les différentes étapes de consultation.
Pour répondre à ceux qui estiment que cette motion va finalement à l'encontre de la volonté des enseignants, je dirai ceci: c'est vrai que les enseignants se sont exprimés de manière assez critique à cet égard. Je rappellerai néanmoins que nous venons d'assister à une votation à Zurich au mois de septembre où 72 pour cent de la population ont accepté ces périodes blocs, estimant que cela allait grandement faciliter l'organisation scolaire. J'en parlais hier à Genève avec des responsables, des enseignantes et des journalistes, et ces discussions ont montré qu'en Suisse romande également, le problème de l'harmonisation des horaires scolaires pose des gros problèmes d'organisation et que cela n'est pas du tout réalisé comme on le croit souvent.
A ceux qui estiment que cela va provoquer des coûts considérables, je rappellerai également que nous avons un canton en Suisse alémanique, Soleure, qui a fait une analyse tout à fait approfondie de cette question. Cette analyse a montré qu'à l'intérieur de ces horaires blocs, on pouvait parfaitement être très ouvert et très flexible dans l'organisation et qu'on pouvait même arriver à réaliser des économies.
Le développement de la motion parle de cinq matinées et au minimum d'une après-midi à deux leçons en bloc. Certes, certaines communes et certains cantons connaissent déjà ce système, mais encore une fois, il s'agit d'harmoniser le tout. Les cantons et les communes gardent toute indépendance et toute liberté de s'organiser, d'avoir même une fraction à l'intérieur d'une période bloc en partageant, par exemple, une classe avec deux systèmes ou deux types d'enseignement différents, sans que cela suscite une augmentation des coûts.
Encore une fois, ce n'est pas une révolution, mais une adaptation formelle. Je vous demande donc de bien vouloir transmettre ma motion.
Stadler Hansruedi · Mit-M · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion
Unser Bildungswesen ist keine Insel. Die Verantwortlichen für das Bildungswesen haben wichtige gesellschaftliche Bedürfnisse nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern dafür auch Lösungen anzubieten.
Blockzeiten stellen einen wichtigen Beitrag der Schule an die Gestaltung des familiären und sozialen Lebens in der heutigen Gesellschaft dar. Sie tragen auch dazu bei, dass sich Eltern vermehrt beruflich oder ausserfamiliär engagieren können. Es kann heute von den Eltern nicht erwartet werden, dass sie quasi mit einem Fahrplan durch die Woche gehen. Blockzeiten tragen meines Erachtens durchaus auch etwas zur Standortattraktivität eines Wohnortes bei. Viele Bildungsverantwortliche sowohl auf Kantons- wie auf Gemeindestufe haben dieses Anliegen auch aufgefangen. Bei "weissen Flecken auf der Landkarte" - und die gibt es, dies wurde auch von der Motionärin erwähnt - ist in den Gemeinden und den entsprechenden Kantonen noch ein zusätzlicher Druck zum Teil durchaus wünschbar.
Die Motionärin hat somit sicher eine sehr wichtige schulorganisatorische Massnahme angesprochen. Die andere Frage ist aber nun, auf welcher Stufe eine solche schulorganisatorische Massnahme zu regeln ist. Die Motion will eine entsprechende Regelung auf Verfassungsstufe; in der Motionsbegründung heisst es: "Es braucht deshalb eine Regelung auf Stufe Bundesverfassung analog der Bestimmung für einen einheitlichen Schulbeginn. Innerhalb von vier Jahren sollen die Schülerinnen an den öffentlichen Schulen (Vorschulstufe, Primarschulstufe) der Schweiz an fünf Vormittagen pro Woche mindestens vier Lektionen sowie an mindestens einem Nachmittag pro Woche zwei Lektionen en bloc unterrichtet oder betreut werden." Ich finde es falsch, dass dieses Anliegen auf der Stufe der Bundesverfassung geregelt wird. Denn gerade schulorganisatorische Massnahmen im Sinne von Blockzeiten rufen nach bedürfnisgerechten Lösungen. Diese Lösungen können aber je nach Ort zum Teil sehr unterschiedlich ausgestaltet werden. Mit anderen Worten: Bedürfnisgerechte Lösungen sind an der so genannten "Front des Geschehens" zu suchen und zu treffen.
In unserem Kanton haben beispielsweise die kantonalen Behörden drei Grundmodelle für Blockzeiten ausgearbeitet. Im Rahmen der drei Grundmodelle bewegen sich nun die verschiedenen Schulgemeinden. Ich verhehle nicht, dass es vielleicht an verschiedenen Orten noch zusätzlichen Druck braucht. Auf Kantons- und Gemeindeebene würde ich persönlich somit die entsprechenden Begehren jederzeit voll unterstützen. Das Thema Blockzeiten ist überdies für mich auch eine Partizipations- und Mitgestaltungsmöglichkeit der Bürgerinnen und Bürger auf Kantons- oder Gemeindestufe. Es gibt meines Erachtens auch einen Unterschied zur Vereinheitlichung des Schuljahrbeginnes. Die entsprechende Regelung habe ich damals auch voll unterstützt. Das Harmonisierungsgebot, begründet in der heutigen Mobilität, war beim Schuljahresbeginn ganz klar zu bejahen. Bei den Blockzeiten gibt es dieses Gebot nicht.
Eine weitere Bemerkung: Mit der Motion bzw. mit deren Entgegennahme durch den Bundesrat wird in die heutige verfassungsmässige Kompetenzordnung eingegriffen. Denn es ist unbestritten, dass die Kultur- und Schulhoheit der Kantone - ich spreche vorab vom Volksschulbereich - zum Kern des schweizerischen Föderalismus gehört. In diese heutige verfassungsmässige Kompetenzordnung wird nun mit der Motion eingegriffen. Ja, selbst wenn man hier geteilter Meinung sein sollte und sein kann, ob man dies will oder nicht, hätte es dem Bundesrat in seiner Antwort zu diesem Vorstoss eigentlich gut angestanden, einige grundsätzliche Überlegungen anzustellen, warum er gerade in die heutige Kompetenzordnung eingreifen will, denn die Verschiebung dieser Kompetenz hat ja auch sicher eine erhebliche politische Dimension. Ich habe anlässlich der Herbstsession in diesem Punkt eine Nachbesserung der Antwort des Bundesrates verlangt, das heisst, ich habe mich zu dieser Forderung verstiegen. Vielleicht hören wir vom Bundesrat aber etwas ausführlicher, warum er in diese Ordnung eingreifen will.
Das Departement und die EDK treffen sich ja regelmässig zu Aussprachen. Gerade dieses Thema hätte sich sehr gut für eine gegenseitige Aussprache zwischen dem Bundesrat und der EDK geeignet, und zwar vielleicht noch bevor der Bundesrat seine Kurzantwort zu diesem Vorstoss verfasste. Auch die Einführung von Blockzeiten kann erhebliche finanzielle Konsequenzen haben. Dabei kommt es sicher darauf an, welche Modelle gewählt werden. Ich persönlich kann mir sehr gut vorstellen, dass man mit gutem Willen überall einen schönen Schritt in Richtung Annäherung an Blockzeiten machen kann, die nicht weiss ich wie viel kostet.
Was aber das von der Motionärin skizzierte Modell anbelangt, wird dieses erhebliche Kosten zur Folge haben. Auch zu diesem Punkt hat sich der Bundesrat bis heute nicht ausgesprochen. Wenn er doch diese Vorschrift machen will, stellt sich auch die Frage, ob nicht der Bund diese Kosten zu tragen hätte. Die Motionärin hat ein sehr wichtiges schulorganisatorisches Anliegen aufgegriffen. Ich habe dieses Anliegen materiell immer auf allen Stufen des Kantons unterstützt. Dieses Anliegen ist meines Erachtens jedoch bedürfnisgerecht an der "Front des Geschehens" zu lösen.
Deshalb ist eine Lösung auf Stufe der Bundesverfassung und damit auch die Motion abzulehnen. Ich stelle hiermit ausdrücklich diesen Antrag.
Bieri Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion
Ich hatte damals auch schon ein Votum vorbereitet, als die erste Motion eingereicht wurde, in welcher auch die Thematik Tagesschulen erwähnt wurde. Nun ist der Motionstext angepasst worden und bezieht sich primär auf die Thematik der Blockzeiten. Wir sind unter anderem auch mit einem Schreiben der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) konfrontiert worden, und es erübrigt sich, dass ich jetzt all das nochmals wiederhole, was Kollege Stadler eingebracht hat. Das grundsätzliche Anliegen von Blockzeiten teilen wir ja alle insgesamt; ich kann auch als Vater von vier schulpflichtigen Kindern sagen, dass die Regelung von Blockzeiten es ermöglicht, dass beide Elternteile einen gewissen Freibereich haben.
Es gilt aber auch, bei den Blockzeiten aus pädagogischer und didaktischer Sicht gewisse Rücksichten zu nehmen, insbesondere was die Belastbarkeit der Kinder betrifft. Es sind in einzelnen Gemeinden auch andere Lösungen zu prüfen, weil nicht jede Gemeinde bezüglich der Erreichbarkeit und Erschlossenheit gleichermassen ausgestattet ist.
Es wird in der Erklärung zur Motion auch wieder die Thematik von Artikel 62 der Bundesverfassung erwähnt, welcher den gemeinsamen Schulbeginn auf Bundesebene regelt. Hier meine ich - im Einvernehmen mit der Meinung meines Kantons -, dass diese Thematik der Blockzeiten nicht auf Bundesebene geregelt werden muss. Der Schuljahresbeginn ist ja letztlich nur deshalb in die Bundesverfassung aufgenommen worden, weil sich die Kantone in dieser föderalistisch offenbar schwierigen Frage nicht einigen konnten und weil der gemeinsame Schuljahresbeginn für die Kinder dieses Landes effektiv ein Vorteil und deshalb etwas Wichtiges ist.
Wir haben vonseiten der EDK Meldungen erhalten, wonach sie der Meinung ist, dass diese Frage der Blockzeiten auf der kantonalen Stufe zu regeln sei, dass die EDK durchaus Modelle entwickeln und Empfehlungen abgeben könne, dass es aber keine Notwendigkeit gebe, beim Bund auf Gesetzes- oder gar Verfassungsebene aktiv zu werden.
Ich bin deshalb der Meinung, dass diese Motion vom Inhalt her durchaus gute Elemente enthält, und beabsichtige deshalb keine Grossattacke dagegen zu lancieren. Aber ich meine, sie sei wahrscheinlich an die falsche Adresse gerichtet worden. Deshalb meine Meinung, Frau Langenberger: Es wäre wahrscheinlich geschickter, diese Motion zurückzuziehen, um sie dann wirklich auf den kantonalen Stufen an geeigneter Stelle einzubringen.
Ein letzter Gedanke: Der neue Finanzminister, den wir ab dem 1. Januar 2004 haben werden, unser Noch-Kollege Merz, hat auf die Fragen in den Hearings, wo man sparen könnte, gesagt, man könnte vor allem auch im Bereich der Bildung auf Bundesebene sparen. Wenn dem schon so ist, dass vorgeschlagen wird, dass auch dort gespart werden müsste, dann, meine ich, sollte sich der Bund nicht mit neuen Aufgaben befassen, die auch bei ihm letztlich Kosten verursachen würden. Denn wer befiehlt, der bezahlt auch. Es wäre die Kehrtwende, dass dann die Kantone sagen würden: Nun, wenn Ihr schon das regelt, dann bezahlt doch auch im Bereich des Volksschulwesens. Ich denke, der Bund hat bereits genügend Probleme damit, im Bereich der Berufsschulen und im Bereich der universitären Ausbildungen die Finanzierung zu gewährleisten; er sollte hier nicht eine neue Aufgabe übernehmen.
Deshalb möchte ich Sie bitten, diese Motion abzulehnen. Noch lieber wäre es mir, wenn Frau Langenberger ihren Vorstoss mit dieser zwar gut gemeinten Idee, die aber leider am falschen Ort platziert ist, zurückziehen würde.
Fetz Anita · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Ich möchte gerne die Motion Langenberger unterstützen. Ich weiss noch nicht, ob Sie sie zurückziehen. Ich möchte Sie eigentlich ermutigen, sie nicht zurückzuziehen. Ich denke, dass Blockzeiten und Tagesschulen wirklich ein gesellschaftliches Muss sind, über das wir seit mehr als zwanzig Jahren diskutieren und wo wir in der Praxis eigentlich nur ganz harzig vorwärts kommen. Es ist nicht nur ein gesellschaftspolitisches Muss, weil die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die modernen Frauen heute ein Muss ist, sondern es ist heute vor allem auch ein pädagogisches Muss; die Pisa-Studie hat das aufgezeigt.
Wir haben heute in der Schweiz ein Problem - ich nenne es ein familiäres Tabuproblem -: Wir haben nämlich enorm viele Kinder, die Einzelkinder sind; wir haben enorm viele Kinder, vor allem in städtischen Bereichen, die von zu Hause aus, von der Familie aus bezüglich ihrer Bildung nicht die Chancengleichheit und die Unterstützung haben, die meine Generation und Ihre Generation noch gewohnt waren. Wir haben hier eine grosse Veränderung, die meiner Meinung nach auch politischen Sprengstoff in sich birgt und auch an die Basis unserer Gesellschaft geht, die auf die Bildung angewiesen ist; so viel zum Inhalt.
Jetzt ist es natürlich klar, man kann gegen die Motion sagen: Auf welcher Stufe erfolgt die Regelung? Das anerkenne ich, das kann man sagen, aber gleichzeitig tangiert der Auftrag, das in der Verfassung zu regeln, ja weder die Schulhoheit der Kantone, noch verhindert er, dass man bedürfnisgerechte Blockzeiten und Varianten auf der Ebene der Gemeinden, der einzelnen Schulen usw. hat. Wir haben in der Verfassung x solche generellen Bestimmungen, die dann kantonal und auf der Gemeindeebene und vor Ort ganz praktisch umgesetzt werden. Ich meine also, dass das kein Hinderungsgrund sein kann, sondern für mich tönt es auch ein bisschen nach Vorwand dafür, dass man das hier jetzt nicht ändern möchte. Ich denke, die Kantone brauchen nicht den Wink mit dem Zaunpfahl, sondern sie brauchen die Unterstützung von uns, um diesen Weg gehen zu können, das Signal, dass diese Blockzeiten erwünscht sind. In diesem Sinne verstehe ich die Motion, auch als Unterstützung für jene Kantone, die den Schritt in die moderne Schweiz des 21. Jahrhunderts machen, wo auch das Bildungswesen entsprechend verändert werden muss. Das heisst nicht, dass die Schulhoheit der Kantone jetzt wegfällt, sondern es ist eine neue Form von Unterstützung von der Bundesebene her. So verstehe ich die Motion.
Schmid-Sutter Carlo · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion
Ich bin aktiver Vater, und ich bin aktiver Erziehungsdirektor. Ich habe Kinder, die noch in der Primarschule sind, und ich habe Kinder in der Sekundarstufe I. In der Sekundarstufe I ist dieses Problem nicht mehr so von Belang.
Weil ich die Situation während Jahren nun selbst erfahren habe, setze ich mich seit Jahren für Blockzeiten ein. Wir haben in unserem Kanton einen Prozess, der von bescheidenen Anfängen zu einem System führen wird, bei dem es vermutlich am Ende praktisch an allen Schulgemeinden Blockzeiten an fünf Vormittagen in der Woche geben wird. Wir sind auf dem Weg dazu. Von daher müsste ich sagen, dass Ihre Motion, Frau Langenberger, zwar ihre Berechtigung hat, dass sie allerdings, da weitgehend erfüllt, abzuschreiben ist.
Ich weiss, was es bedeutet: In einer Familie, in der - wie zum Beispiel bei mir - der Vater immer weg ist, muss das dann die Mutter machen: die Kinder um halb acht Uhr in die Schule schicken. Die erste Volée geht um halb acht, die zweite geht um acht; die erste kommt - dann, wenn die Kinder im Kindergarten sind - bereits um halb zehn nach Hause, und die zweite geht um halb zehn und kommt um elf; und die, die um halb acht oder um acht gegangen sind, kommen dann um halb zwölf. Das ist ein Unfug, und ich muss sagen, dass das für eine berufstätige Frau nicht oder nur mit zusätzlichen Kosten zu leisten ist, indem man entsprechende Aushilfen organisieren muss. Von daher habe ich jegliches Verständnis für die Motion.
Trotzdem bitte ich Sie, die Motion abzulehnen, und zwar eigentlich nicht aus bildungs- oder gesellschaftspolitischen, sondern aus föderalistischen Gründen. Wir dürfen auch bei solchen Fragen nicht ganz ausser Acht lassen, dass wir nun in Gottes Namen eine dreiteilige Staatsstruktur haben. Ich stelle mir bei solchen Dingen immer die Frage: Muss der Bund das selbst regeln? Es geht bei dieser Frage nicht um die Frage der Rechtmässigkeit oder Nicht-Rechtmässigkeit - Frau Fetz hat das richtigerweise sehr klar und deutlich gemacht. Es wird verlangt, dass hier eine Verfassungsbestimmung selbst ergänzt wird, und damit ist es verfassungsmässig. Die Rechtmässigkeit bliebe da also gewahrt. Aber die Frage ist: Sollen wir das auf Verfassungsstufe, auf Bundesebene, einführen? Da gehe ich also schon vom Grundsatz der Subsidiarität aus und meine, dass primär der Kanton zuständig sein sollte und der Bund erst dann, wenn es nicht mehr anders geht.
Ich habe mir da auch einmal im Zusammenhang mit Artikel 62 der Bundesverfassung einige Fragen gestellt. Was ist denn der Grund dafür, dass Artikel 62 - der alte Artikel 27 - heute so lautet, wie er lautet? Es gibt einige Grundüberlegungen, die wir als Schweizer generell teilen, die quasi zum Ordre public gehören und die nicht kantonal unterschiedlich sein können. Erster Grundsatz: Es muss Schule gegeben werden. Es gibt niemanden in diesem Land, der nicht die Chance - und auch die Pflicht - hat, zur Schule zu gehen. Das ist der erste Grundsatz, der in der Verfassung steht. Der zweite Grundsatz: Wir wollen die Schule nicht einfach den Privaten überlassen. Es muss öffentliche Schulen geben. Der dritte Grundsatz: Öffentliche Schulen sind grundsätzlich kostenlos - Stichwort Chancengleichheit. Es gehört fast zum Ordre public, dass diese drei Punkte in der Verfassung stehen müssen.
Nun kommt Frau Fetz und bringt einen Einwand, der mich aufhorchen lässt. Sie redet nicht nur von den gesellschaftspolitischen Entwicklungen, die auch ich primär gesehen habe und für die ich einstehe, sondern sie kommt mit einem interessanten Gedanken. Das ist der bildungspolitische Aspekt, den ich ehrlich gestanden so noch nicht in der Tiefe überlegt habe, nämlich die Frage: Ist mit den heutigen Familienstrukturen - ohne Blockzeiten, ohne Tagesstrukturen usw. - die Chancengleichheit unter den Kindern überhaupt noch gewahrt?
Da muss ich Ihnen sagen: Das kann ich im Augenblick nicht beurteilen. Ich wäre eher dafür, dass wir diese Fragen in Kooperation zwischen Bund und Kantonen einmal ernsthaft anschauen. Ich bin überzeugt, dass dann eben noch ganz andere Dinge dazukommen. Es kommen dann Dinge wie z. B. die Klassengrössen dazu; es kommen Dinge dazu wie Schulen in Gebieten, die stark mit Ausländern belegt sind. Es gibt aber auch privilegierte Gebiete, in denen nur reiche Schweizer wohnen. Das sind alles Dinge, die natürlich auch mit der Chancengleichheit zu tun haben und vielleicht einmal in einem breiteren Aspekt geprüft werden müssen. Aber ich gebe zu: Hier macht man mich etwas unsicher. Das wäre für mich jedoch eher ein Grund, diese ganze Frage einmal grundsätzlich anzugehen, als dieses separate Gebiet der Blockzeiten jetzt von der Eidgenossenschaft her anzugehen.
Es gibt neben diesen drei Grundsätzen des Ordre public - Verpflichtung zur Schule, nicht nur private Schulen, aus Gründen der Chancengleichheit kostenlose Staatsschulen - noch einen vierten Punkt: Das ist die Mobilität. Wir wollen garantieren, dass in der Schweiz die Mobilität nicht von Schul wegen verhindert oder massgeblich behindert wird. Ich muss Ihnen sagen, dass natürlich nicht das gesamte Programm 21 von alt Regierungsrat Buschor zum Harmonisierungsgrundbestand gehört. Sicher gehört der Schuljahresbeginn dazu, der auch nachträglich in die Verfassung hineingekommen ist, und die Frage der Koordination der Schulinhalte gehört weitgehend dazu. Aber die Frage, ob eine Schule geleitet ist oder nicht, gehört z. B. nicht dazu; ob jemand in einer geleiteten Schule gewesen ist oder nicht, ist für die Mobilität bedeutungslos. Bedeutungslos für die Mobilität sind meines Erachtens die Frage der Blockzeiten und eben auch die Frage der Tagesstrukturen. Daher finde ich persönlich in dieser ganzen Geschichte im Moment keinen hinreichenden Grund dafür, dieses berechtigte Anliegen nicht den Kantonen zu überlassen, sondern es auf Bundesebene zu transferieren.
Frau Fetz, Sie sagen es richtig. Sie haben die Auffassung, wir sollten bei den Kantonen nicht Druck aufsetzen, sondern sie unterstützen. Es ist die Frage, ob wir das mit einer solchen Verfassungsregel tun. Denn wir lassen die Kantone damit natürlich wieder allein. Wir geben nur einen Befehl, aber wir lassen die Kantone allein.
Zum Finanziellen: Ich sehe das in meinem eigenen Kanton. Wenn Sie Blockzeiten einrichten wollen, dann müssen Sie sehr genau überlegen, wie weit Sie das ohne Zusatzkosten tun können. Von einem bestimmten Punkt an sind die Klassen zusätzlich zu betreuen. Das kostet Geld. Wenn Sie die Kantone in dieser Frage also unterstützen wollen, dann müssen Sie Geld locker machen. Im Bereiche des NFA haben wir bei Gott lange genug versucht, uns - Bund und Kantone - gegenseitig auszudifferenzieren und zu sagen: Das übernehmen wir, das übernehmt ihr! Der Volksschulbereich ist an sich - auch gemäss NFA - eine rein kantonale Domäne. Da dieser Bereich rein kantonale Domäne ist, haben die Kantone nicht die geringste Chance, vom Bund dafür je einen roten Rappen zu erhalten. Sie spiegeln also den Kantonen eine Unterstützung vor, die Sie nachher nicht honorieren können. Das sind die Bedenken, die ich bei allem Wohlwollen in gesellschaftspolitischer Hinsicht dieser Motion gegenüber hege und die mich dazu bewegen, Ihnen zu sagen: Ich kann dieser Motion leider nicht zustimmen.
Ich bitte Sie, mir in dieser Hinsicht zu folgen und die Motion gemäss Antrag Stadler abzulehnen.
Forster-Vannini Erika · Mit-F · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich bin sehr dankbar für das Votum von Herrn Schmid. Es zeigt doch, dass wir uns in einer Frage alle einig sind: Wir sind uns nämlich darüber einig, dass die Blockzeiten eine wichtige Sache sind. Die Frage ist nun: Was machen wir? Sollen wir hier diesem Vorstoss zustimmen, sollen wir das in die Verfassung nehmen, ja oder nein?
Ich möchte noch einen Grund hinzufügen, weshalb ich wirklich der festen Überzeugung bin, dass Blockzeiten in der ganzen Schweiz einzuführen sind. Wir haben jetzt Frau Fetz gehört; sie sagt, es sei für die Kinder eine gute Sache. Aber vergessen wir die Frauen nicht: Es ist gerade für die Frauen eine ausgezeichnete Sache. Weshalb? Es unterbrechen immer noch viele Frauen die Erwerbstätigkeit nach der Geburt eines Kindes. Zwischen 1970 und 1990 hat die Erwerbsquote bei den in Paarbeziehungen lebenden Frauen, unabhängig von deren Alter und der Anzahl im Haushalt lebender Kinder, zugenommen. Das Alter der Kinder wirkt sich stärker auf die Frauenerwerbsquote aus als die Zahl der Kinder. Frauen mit drei Kindern oder mehr, von denen das jüngste mindestens sieben Jahre alt ist, sind eher erwerbstätig als Frauen, die nur ein Kind unter sieben Jahren haben. Gleichzeitig verzeichnen wir eine tiefe Geburtenrate, das heisst, viele Frauen respektive Paare entschliessen sich, keine Kinder zu haben, damit sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen können. In diesen statistischen Sachverhalten spiegelt sich die Tatsache, dass die familienergänzende Betreuung, insbesondere im Vorschulalter, immer noch alles andere als befriedigend gelöst ist - obwohl wir jetzt hören, dass die Kantone dahinter stehen, dass die Gemeinden dahinter stehen. Aber ich bin eben der Meinung, man sollte hier noch mehr Druck machen. Die Probleme lösen wir mit der Einführung der Blockzeiten nicht.
Ich gehöre zu jener Generation Frauen, die, je älter sie werden, desto mehr ein Déjà-vu-Erlebnis haben. Die Diskussionen von heute sind über weite Strecken identisch mit jenen von vor dreissig Jahren. Damals wie heute fehlen aber auch die volkswirtschaftlichen Betrachtungen beinahe völlig. Frauen haben heute die gleiche Ausbildung wie Männer, das ist eine Errungenschaft. Gleichzeitig stellen wir aber fest, dass sie ihre Ausbildung nur noch in spärlichem Mass persönlich amortisieren, was wiederum Einfluss auf die Berufswahl hat. Mehr oder weniger unbewusst suchen viele Frauen Berufe, die familienkompatibel sind, das heisst teilzeittauglich. Das sind gleichzeitig Berufe im tieferen Lohnbereich mit weniger Aufstiegschancen. Andererseits stellen wir fest, dass eine jüngere Generation unbekümmert studiert, die Ausbildung abbricht, um eine Familie zu gründen, oder nach Abschluss der Ausbildung die Erwerbstätigkeit für eine mehr oder weniger lange Zeit ganz unterbricht. Das erzeugt auch volkswirtschaftliche Kosten. Es ist und bleibt nach meiner Meinung ein Unsinn, Frauen gleichberechtigt eine Ausbildung zu finanzieren und sie wegen fehlender Strukturanpassungen in Vorschule und Schule nachher geradezu zu zwingen, ihre teure Ausbildung an den Nagel zu hängen.
Sie sehen, es gibt verschiedenste Gründe, für diese Motion einzustehen - vonseiten der Kinder, der Frauen, der Familie -, dass diese Blockzeiten nun endlich in der ganzen Schweiz flächendeckend eingeführt werden. Ich teile die Meinung, dass das Anliegen nicht unbedingt verfassungswürdig ist, aber es ist ja eine sehr offene Formulierung; es heisst hier einfach, die Umsetzung habe innerhalb der nächsten vier Jahre zu geschehen. Herr Stadler, Herr Bieri, es bleibt offen, wie das genau eingerichtet werden soll. Es soll aber klar eingerichtet werden.
Ich befürchte: Wenn wir hier Nein sagen, wird es genauso langsam weitergehen, und wir werden über diese Fragen auch noch in zehn, fünfzehn Jahren diskutieren.
Deshalb bitte ich Sie - trotz rechtlicher Bedenken -, diese Motion zu überweisen, damit die Blockzeiten endlich flächendeckend in der Schweiz eingeführt werden.
Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich kann es nach dem vorgängigen Votum wirklich kurz machen und könnte mich eigentlich Herrn Carlo Schmid vollumfänglich anschliessen. Ich möchte einfach noch eine Parallele zu einem Vorstoss im Kanton Schaffhausen aufzeigen, wo ein ähnliches Begehren ebenfalls von freisinniger Seite zwar sehr wohlwollend aufgenommen wurde, letztlich aber durch den Rat abgelehnt werden musste. Und so ist es eigentlich auch in vielen anderen Kantonen mit ähnlichen Vorstössen gegangen. Baselland war in dieser Frage ja einmal am weitesten fortgeschritten. Es hat sich dann aber letzten Endes auch aus finanziellen Erwägungen wieder zurückgezogen.
In verschiedenen Kantonen laufen Bemühungen auf allen Ebenen. Wir versuchen das auch teilweise über Tagesschulen, Tagesstrukturen, aufzufangen. Es ist eben nicht sicher, dass die Blockzeiten das Modell der Zukunft sind. Vielleicht sind es auch Tagesschulen oder andere Modelle; ich weiss es nicht. Aber hier etwas in der Verfassung festzuschreiben, von dem wir gar nicht sicher sind, ob es wirklich eine qualitative Verbesserung bringt - auch in pädagogischer Hinsicht, und darum geht es ja in erster Linie bei den Schulen -, ist fragwürdig. Darum sollten wir das jetzt nicht in der Verfassung festschreiben und andere, innovativere Wege blockieren.
Dass eine Verbesserung der Situation gesellschaftspolitisch ein zentrales Anliegen ist, ist unbestritten. Ich persönlich habe mich auch immer für Blockzeiten eingesetzt, musste aber letztlich einsehen, dass man eben nicht alles haben kann. Und nicht zuletzt, Frau Fetz, waren es immer auch pädagogische Bedenken, die den Durchbruch verhindert haben. In unserem Kanton haben wir z. B. einen Halbklassenunterricht. Er wird als besonders wertvoll erachtet, sowohl für die Lehrpersonen als auch für die Kinder. Dort ist eben eine besondere individuelle Förderung möglich. In jedem Kanton muss doch das Modell am Schluss abgewogen werden. Daher sollte man nicht den Kantonen in einem Bereich Vorschriften machen, wo man sagt: Da haben die Kantone die Hoheit. Ja, die Kantone haben die Bildungshoheit. Daher geht es meines Erachtens nicht an, dermassen in Details einzugreifen.
Ich bin sicher, dass die Kantone Lösungen finden werden. Gute Lösungen haben in der Schweiz immer etwas länger gebraucht. Aber wenn wir sie dann einmal haben, halten sie auch. Also bitte, halten wir uns doch daran, und vermeiden wir es, einen unzulässigen Eingriff in die Autonomie der Kantone vorzunehmen.
Langenberger Christiane · Mit-F · Ständerat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
J'aimerais tout d'abord vous remercier pour cette discussion ouverte et très riche, et puis pour l'appui que l'idée même des périodes blocs a suscité, parce que vous avez tous eu des enfants ou vous en avez encore en âge scolaire, et que vous connaissez les problèmes que cela entraîne pour l'organisation familiale.
J'aimerais néanmoins revenir sur quelques éléments. Effectivement, ce qu'a dit Monsieur Schmid-Sutter concernant l'égalité est un problème important. Rappelez-vous, on en a parlé déjà à propos de la loi sur la formation professionnelle en disant qu'il fallait véritablement faire en sorte que tous nos jeunes puissent avoir accès à une formation et à une éducation d'égale valeur, sinon, on créait là déjà des conditions pouvant engendrer des problèmes sociaux; et la Confédération pourra intervenir d'une manière subsidiaire pour favoriser l'égalité de traitement.
Je reviens sur le problème des coûts. Il est possible que cela engendre des coûts supplémentaires, mais, encore une fois, les communes, les cantons sont libres d'étudier cette possibilité. Nous avons une analyse extrêmement sérieuse du canton de Soleure qui montre que, même en ayant un souci pédagogique tel qu'évoqué par certains membres du conseil, certaines communes organisant en l'occurrence un partage de la classe, on arrive à des solutions qui n'engendrent pour ainsi dire pas de frais supplémentaires. Vous pensez bien qu'en tant que radicaux, nous sommes très soucieux de ne pas engendrer des coûts inconsidérés pour les communes.
J'aimerais remercier aussi Madame Forster pour ce qu'elle a dit en ce qui concerne les femmes. Vous savez, il y a tellement longtemps qu'on en parle, et les progrès sont si lents! Je ne parle pas seulement des femmes qui, aujourd'hui, sont bien formées et qui ont de la peine à concilier vie professionnelle et familiale pour des raisons stupides, que tous nos pays voisins ne comprennent pas. Nous avons des femmes qui reviennent de l'étranger parce qu'elles ont dû suivre leurs maris pour des raisons professionnelles, et elles sont désespérées parce que, vraiment, elles rencontrent des conditions trop difficiles.
C'est une motion-cadre. On n'intervient absolument pas dans l'organisation, dans la souveraineté des communes. C'est quand même incroyable que cela sollicite de telles émotions.
Je reviens sur le problème de la formation des femmes. On parle de vieillissement démographique. Dans quelques années, nous allons être confrontés à un manque de personnel, à un manque de personnes bien formées dans ce pays. Alors, la moindre des choses, c'est de donner la possibilité aux femmes de ce pays d'utiliser leurs compétences et de faciliter leur insertion dans l'économie.
J'ai parlé des questions pédagogiques: elles peuvent vraiment être réglées. Il ne faut pas confondre les périodes blocs avec le fait que nous aurons peut-être une fois les moyens de créer des "Tagesschulen" - l'horaire continu - ce qui serait effectivement le rêve pour beaucoup de femmes. Mais nous en sommes très loin puisque ce système, effectivement, engendrerait des coûts considérables.
En tout cas, je vous remercie déjà de cette bonne discussion et je vous demande toujours et encore de transmettre ma motion.
Couchepin Pascal · BPR-M · Bundesrat · Wallis
Je crois que ce n'est pas révéler un secret de fonction que de dire qu'au sein du Conseil fédéral et aussi de l'administration, la discussion qui a précédé la décision d'accepter la motion Langenberger a été très semblable à celle que vous avez eue. Nous avons les mêmes soucis de répartition des compétences, de respect du système de la subsidiarité. A la fin, nous avons pris la décision de proposer d'accepter cette motion, non seulement parce que c'était le mois de septembre! mais parce que, dans le sens de ce qu'a dit Madame Forster: on parle beaucoup de ces problèmes depuis des années et les choses avancent relativement peu. Finalement, il y a un précédent, c'était la fixation du début de l'année scolaire. On en a parlé pendant des années et des années et finalement, un jour, il a fallu une règle fédérale pour fixer le début de l'année scolaire et apporter une solution qui satisfasse tout le monde.
Or - on l'a dit et redit - on ne peut plus attendre encore des années avant de trouver une solution dans ce domaine. La forte mobilité de la population demande une solution unique pour toute la Suisse. Il n'y a pas seulement ceux qui reviennent de l'étranger qui sont étonnés des difficultés pratiques que l'on doit affronter. Il y a les Suisses, simplement, qui changent de canton ou dont les enfants vont peut-être à l'école dans un canton voisin, pour des raisons diverses. Je crois que la mobilité exige que l'on fasse quelque chose.
Des cantons ont fait des efforts considérables dans ce sens. La solution fédérale les soutient dans ces efforts, mais c'est une solution qui, si elle est adoptée, ne peut être que le fruit d'une collaboration étroite avec les cantons représentés au sein de la Conférence suisse des directeurs cantonaux de l'instruction publique. Et vous avez raison, Monsieur Schmid-Sutter, de dire que l'acceptation de la motion Langenberger n'entraîne pas l'obligation pour la Confédération de donner un seul centime pour la réalisation concrète de cette harmonisation, pas plus qu'on a commencé à ouvrir les vannes des finances fédérales lorsqu'on a fixé le début de l'année scolaire. Le financement est et sera assuré par les cantons et uniquement par les cantons.
Schiesser Fritz · Mit-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion
Herr Stadler beantragt, die Motion abzulehnen; er wird von verschiedenen Rednern unterstützt.
Abstimmung - Vote
Für Überweisung der Motion .... 18 Stimmen
Dagegen .... 19 Stimmen