25.037
Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2024/1351, (EU) 2024/1359, (EU) 2024/1349, (EU) 2024/1358 und (EU) 2024/1356 (EU-Migrations- und -Asylpakt) (Weiterentwicklungen des Schengen- und des Dublin-/Eurodac-Besitzstands). Genehmigung und Umsetzung ; Gesetzesänderungen
Caroni Andrea · P-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
1. Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2024/1351 über das Asyl- und Migrationsmanagement und der Verordnung (EU) 2024/1359 über die Bewältigung von Krisensituationen und Situationen höherer Gewalt im Bereich Migration und Asyl (Weiterentwicklungen des Dublin/Eurodac-Besitzstands)
1. Arrêté fédéral portant approbation et mise en oeuvre des échanges de notes entre la Suisse et l'UE concernant la reprise du règlement (UE) 2024/1351 relatif à la gestion de l'asile et de la migration et du règlement (UE) 2024/1359 visant à faire face aux situations de crise et aux cas de force majeure dans le domaine de la migration et de l'asile (Développements de l'acquis de Dublin/Eurodac)
Änderung anderer Erlasse
Modification d'autres actes
Ziff. 1 Art. 80b
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Antrag der Minderheit
(Friedli Esther, Fässler Daniel, Gössi, Schwander)
Streichen
Ch. 1 art. 80b
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil national
Proposition de la minorité
(Friedli Esther, Fässler Daniel, Gössi, Schwander)
Biffer
Gössi Petra · Mit-F · Ständerat · Schwyz · FDP-Liberale Fraktion
Betreffend EU-Migrations- und -Asylpakt befinden wir uns in der Differenzbereinigung, nachdem unser Rat am Dienstag der letzten Woche auf sämtliche vier Erlassentwürfe eingetreten ist und diese beraten hat. In den Entwürfen 2 bis 4 haben wir bereits letzte Woche keine Differenzen zum Nationalrat mehr gehabt, womit diese Erlasse für die Schlussabstimmung bereit sind. Im Entwurf 1, der vom Nationalrat am Montag dieser Woche, das war der 15. September, beraten worden ist, liegen hingegen noch zwei Differenzen vor.
Somit komme ich zur ersten Differenz, das ist Artikel 80b AIG. Dieser neu eingefügte Artikel war im Nationalrat in geänderter Fassung als Artikel 80c AIG bereits in der ersten Lesung eingefügt worden. Er fand damals eine Mehrheit, wurde dann aber aufgrund der Ablehnung in der Gesamtabstimmung hinfällig. In der SPK-S und in der Folge in Ihrem Rat wurde dieser Artikel nicht aufgenommen und entsprechend auch nicht diskutiert. Im Erstrat ist der Artikel in der zweiten Lesung jetzt wieder eingefügt worden, weshalb wir nun über diese Differenz zu beraten haben.
Worum handelt es sich inhaltlich? Artikel 80b sieht vor, dass im Verfahren über die Haftanordnung oder Haftverlängerung die anordnende Behörde den Betroffenen für die Dauer des Verfahrens von Amtes wegen eine amtliche Rechtsvertretung bestellt, sofern die betroffene Person noch keine Rechtsvertretung hat. Diese Regelung beschränkt sich auf das Dublin-Verfahren, was sich aus dem Verweis auf Artikel 76a AIG ergibt. Die Mehrheit Ihrer Kommission stimmte diesem Artikel hauptsächlich aus zwei Gründen, einem inhaltlichen und einem strategischen, zu. Inhaltlich wurde darauf verwiesen, dass es sich beim Verfahren über die Haftanordnung um eine der einschneidendsten Anordnungen und um einen massiven Eingriff in die Persönlichkeitsrechte handle, was die Bestellung einer amtlichen Rechtsvertretung rechtfertige. Zudem sei davon auszugehen, dass die Verfahren kürzer und einfacher würden, wenn eine Rechtsvertretung die sich stellenden rechtlichen Fragen von vornherein klären könne. Verfahrenstechnisch wurde darauf hingewiesen, dass die Mehrheit gewillt sei, die Differenzen zum Nationalrat zu bereinigen. Da der Nationalrat diesem Artikel nun schon zweimal mit klarer Mehrheit zugestimmt hatte, wollte die Mehrheit dem Nationalrat in diesem Punkt entgegenkommen.
Die Minderheit - ich informiere Sie der Transparenz halber, dass auch ich zur Minderheit gehöre - wies hingegen hauptsächlich darauf hin, dass mit dieser Bestimmung ein neuer Rechtsanspruch geschaffen werde, wozu man in dieser Vorlage nicht Hand bieten wolle. Die ausführlichen Argumente der Minderheit werden Ihnen von der Minderheitssprecherin dargelegt werden.
Die Kommission stimmte mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung für den Beschluss des Nationalrates.
Friedli Esther · Mit-F · Ständerat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die Sprecherin der Mehrheit hat es gesagt: Der Nationalrat hat hier einen Artikel aufgenommen, gemäss welchem bei Dublin-Fällen im Verfahren über die Haftandrohung und -verlängerung eine amtliche Rechtsvertretung von Amtes wegen für die Dauer des Verfahrens bereitgestellt werden soll.
Ich erlaube mir, noch etwas zur Einbettung zu sagen: Bei den hier betroffenen Personen handelt es sich ausschliesslich um sogenannte Dublin-Fälle, also um Personen, die bereits in einem anderen Dublin-Staat ein Asylgesuch gestellt haben und nun wieder in diesen Staat überführt werden sollten oder müssen, zum Beispiel nach Italien oder nach Österreich - es geht also um ein anderes Dublin-Land. Diese Personen haben aufgrund des Dublin-Verfahrens kein Anrecht auf Asyl in unserem Land. Falls sie nach Abschluss des Verfahrens unser Land nicht freiwillig verlassen, können sie unter bestimmten Voraussetzungen, die in Artikel 76a AIG ausgeführt werden - zum Beispiel bei Anzeichen, die befürchten lassen, dass eine Person sich der Durchführung der Wegweisung entzieht oder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt -, in Haft genommen werden. Dies betrifft also Personen, die eigentlich freiwillig ausreisen sollten oder könnten, aber dies, aus welchen Gründen auch immer, nicht möchten. Der Nationalrat möchte diesen Personen nun noch einen unentgeltlichen Rechtsvertreter zur Seite stellen.
Meine Minderheit bittet Sie, auf diese Ergänzung des Nationalrates zu verzichten. Dabei erlaube ich mir, aus einem Schreiben der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD), also der Kantone, an unsere Kommission zu zitieren. Es bringt auf den Punkt, warum diese neue Bestimmung massiv in die Hoheit der Kantone eingreift und eine materielle, aber auch finanzielle Ausweitung der unentgeltlichen Rechtsvertretung darstellt. Im Schreiben steht: "Für die Dublin-Haftverfahren sind die Kantone zuständig. Sie müssten auch die Kosten tragen. Die KKJPD erachtet diesen Vorschlag als praxisfremd und bittet die Kommission des Ständerates, ihn nicht zu übernehmen. Bei den Betroffenen handelt es sich um Personen, deren Asylverfahren abgeschlossen ist und die in der Folge ihrer Ausreisepflicht nicht nachgekommen sind. Diesen Personen in jedem Fall von Amtes wegen eine Rechtsvertretung zu bestellen und zu bezahlen, erscheint unverhältnismässig und wäre für die kantonalen Migrationsämter mit grossen personellen und finanziellen Aufwänden verbunden. Die betroffenen Personen haben auch ohne dieses Obligatorium die Möglichkeit, einen unentgeltlichen Rechtsbeistand zu beantragen, um sich vertreten zu lassen. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, werden diese Anträge von den Kantonen auch heute schon bewilligt."
Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, der Minderheit zu folgen und diese Ergänzung in Artikel 80b nicht aufzunehmen.
Jositsch Daniel · Mit-M · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Wenn Sie in Haft gesetzt werden, zum Beispiel in Untersuchungshaft oder, nach einer Verurteilung, in Sicherheitshaft, dann haben Sie in einem Rechtsstaat Anspruch darauf, dass geprüft wird, ob die Voraussetzungen für die Haft gegeben sind. Unter Umständen brauchen Sie einen Rechtsbeistand, um dies in sachgerechter Weise tun zu können. Ich glaube, das ist ein Anspruch, den jeder von uns wahrnehmen möchte, weil Haft, wie die Kommissionssprecherin gesagt hat, die einschneidendste Massnahme ist, die der Staat gegen ein Individuum aussprechen kann.
Frau Friedli hat als Minderheitssprecherin zu Recht darauf hingewiesen, dass es um Personen geht, die in einem Verfahren stehen, in dem festgestellt worden ist, dass sie keinen Anspruch darauf haben, länger in der Schweiz zu bleiben. Wenn Haft angeordnet werden soll, haben in einem Rechtsstaat aber auch solche Personen selbstverständlich das Recht, sich dagegen zu wehren oder sich zu verteidigen. Denn es ist nicht so, dass einfach jeder, der in diesem Verfahren nicht recht bekommen hat, auch in Haft gesetzt wird, sondern, wie bereits erwähnt worden ist, es braucht gewisse Voraussetzungen, und nur wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, darf die Haft angeordnet werden.
Hier geht es nun lediglich darum, dass diese Personen, bei denen es sich naturgemäss nicht um in der Schweiz ansässige Personen handelt, die mit unserem Rechtssystem vertraut sind, während einer kurzen Zeit eine amtliche Verteidigung, einen Vertreter im Haftverfahren, haben. Es handelt sich um ein relativ kurzes Verfahren. Somit ist gewährleistet, dass die Prüfung der Haftanordnung rechtmässig erfolgt und die Personen nicht einfach in einer Gefängniszelle verschwinden. Ich glaube, das ist ein Anspruch, den jeder Mensch hat und den auch Sie selbstverständlich für sich beanspruchen würden.
Es geht um einen relativ geringen Aufwand. In der Kommission hat die Verwaltung erläutert, dass es sich um etwa tausend Fälle handeln könnte, die überhaupt dafür infrage kommen. Diese verteilen sich dann auf die verschiedenen Kantone. Es ist ein relativ kleiner Aufwand, aber trotzdem ist klar, dass sich die Kantone nicht darüber freuen. Wir sind nicht einfach nur der verlängerte Arm der Kantone, und wir machen nicht einfach, was die Kantone sagen, sondern wir hören den Kantonen zu und hören ihre Argumente an.
Die Kantone sagen: Ja, das ist ein Bundesverfahren, wir müssen das nachher übernehmen, und eigentlich haben wir keine Lust, mehr zu bezahlen. Das ist nachvollziehbar, das würde ich als Kanton auch sagen. Aber das kann für uns nicht das Entscheidende sein. Wenn wir abwiegen müssen zwischen einem rechtsstaatlich korrekten Verfahren - und nur so gewährleisten wir ein rechtsstaatlich korrektes Verfahren - und den finanziellen Interessen der Kantone, die hier nicht wahnsinnig ins Gewicht fallen, dann, so glaube ich, müssen wir uns auf den Rechtsstaat berufen und uns auch an diesen halten.
Deshalb ersuche ich Sie, hier mit der Kommissionsmehrheit zu stimmen.
Fässler Daniel · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ich gehöre bezüglich dieser Differenz aus Überzeugung der Minderheit an und bitte Sie, sich ebenfalls der Minderheit anzuschliessen. Für mich gibt es drei Gründe, weshalb der Beschluss des Nationalrates abzulehnen ist: Es gibt formelle Gründe, es gibt materielle Gründe, und es gibt auch die Frage zu beantworten, ob wir hier zulasten der Kantone legiferieren sollen.
Zuerst zum Formellen: Gemäss Titel der Vorlage geht es um die Übernahme von fünf EU-Verordnungen aus dem EU-Migrations- und -Asylpakt. Es geht darum, mit dieser Vorlage EU-Verordnungen umzusetzen und in das geltende Schweizer Recht zu überführen und das Schweizer Recht entsprechend anzupassen. Das heisst, es ist eine Umsetzungsvorlage. Und das, was hier mit dem generellen, voraussetzungslosen Anspruch auf eine amtliche Rechtsvertretung für Personen, die im Rahmen der Dublin-Verfahren in Haft genommen werden, vorgesehen wird, hat nichts mit der Umsetzung des EU-Migrations- und -Asylpaktes zu tun. Artikel 80b des Ausländer- und Integrationsgesetzes ist schon aus diesem Grunde abzulehnen.
Für mich stehen aber materielle Gründe im Vordergrund. Frau Friedli hat als Sprecherin der Minderheit bereits ausgeführt, worum es geht. Es geht um Personen, die die Schweiz verlassen müssen, weil sie bereits in einem anderen Dublin-Staat ein Asylgesuch gestellt haben. Es geht um Personen, die der Pflicht zur Ausreise nicht nachkommen und bei denen man konkrete Anzeichen hat, dass sie sich der Ausweisung in den Dublin-Staat, der für sie zuständig ist, entziehen, sprich untertauchen. Am Schluss wollen sie als Sans-Papiers in der Schweiz bleiben oder versuchen, in einem anderen Dublin-Staat nochmals ein Asylgesuch zu stellen.
Diese Personen sind heute der Haftanordnung nicht schutzlos ausgeliefert. In einem Handbuch, das das Staatssekretariat für Migration zum Thema "Rechtsschutz im Asylverfahren" publiziert hat, ist festgehalten, dass heute im Dublin-Verfahren die Regelungen zur amtlichen Verbeiständung nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG) gelten. Damit ist Artikel 29 Absatz 3 der Bundesverfassung bereits eingehalten. Betroffene Personen haben heute schon einen Anspruch auf eine unentgeltliche Rechtspflege, sie haben Anspruch auf einen amtlichen Rechtsbeistand. Das ist in Artikel 65 VwVG geregelt. Wenn ihr Begehren nicht aussichtslos ist, haben sie Anspruch auf Übernahme der entsprechenden Kosten durch den Staat, und sie haben auch Anspruch auf eine unentgeltliche Rechtsvertretung, wenn das zur Wahrung ihrer Rechte notwendig ist. Die zuständige kantonale Behörde hat schon heute zu prüfen, ob diese Person aus bestimmten Gründen einen Anspruch auf eine amtliche Rechtsvertretung hat.
Was nun aber der Nationalrat hier beschlossen hat, ist ein genereller Anspruch ohne jegliche Prüfung, ob für eine amtliche Rechtsvertretung auch Bedarf besteht. Das geht meines Erachtens klar zu weit. Wir haben erfahren, dass es heute rund tausend Dublin-Fälle sind, die dann so zu bearbeiten wären. Ich gehe davon aus, dass es, wenn der EU-Migrations- und -Asylpakt wirkt, so wie wir das wünschen, mehr Dublin-Fälle geben wird, und dann werden auch mehr Personen mit einer Dublin-Haft konfrontiert sein.
Zu guter Letzt: Natürlich, Herr Kollege Jositsch, sind wir frei, wie wir mit Interventionen der Kantone umgehen wollen. Aber wir sollten es, glaube ich, ernst nehmen, wenn ein Brief der zuständigen Regierungskonferenz vorliegt, die uns darin mit aller Deutlichkeit aufzeigt, dass die Kantone zuständig sind und die Kosten zu tragen haben. Die zuständige Regierungskonferenz sagt uns auch, dass das, was hier diskutiert wird, praxisfremd sei und die Kantone unnötig belasten würde und dass sie heute bereits die Frage der amtlichen Rechtsvertretung zu prüfen haben.
Das heisst, wir sollten nicht auf den Beschluss des Nationalrates eingehen, auch wenn uns das jetzt so präsentiert wird, wie wenn dies das zentrale Element dieser Vorlage ist, das es noch zu bereinigen gilt, damit am Schluss die Vorlage zustande kommt.
Lehnen Sie in diesem Sinne den Beschluss des Nationalrates ab, und folgen Sie der Minderheit.
Zopfi Mathias · Mit-M · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion
Zum materiellen Inhalt dieses Artikels haben sich jetzt einige geäussert. Ich schliesse mich der Auffassung der Berichterstatterin und somit der Meinung der Mehrheit an. Auch schliesse ich mich dem an, was Kollege Jositsch gesagt hat.
Nur ein Hinweis zur Praktikabilität: Natürlich besteht heute ein Anspruch. Es ist jedoch schwierig und praktisch praxisfern, die Aussichtslosigkeit vorgängig zu prüfen. Es geht wahrscheinlich um eine sehr kurze Rechtsverbeiständung. Es geht um relativ schnell stattfindende Verfahren. Die Aussichtslosigkeit werden Sie quasi während des laufenden Verfahrens prüfen müssen. Das zeigt eben, dass dieser Grundsatz schon seine Berechtigung hat und eben dazu führt, dass man dies praktisch überhaupt umsetzen kann und nicht während eines Verfahrens prüfen muss, ob die Beschwerde gegen die Haft überhaupt Aussicht auf Erfolg hat - das wissen Sie ja nicht, wenn Sie es nicht geprüft haben.
Ich möchte Ihnen noch etwas zum strategischen Teil sagen, die Berichterstatterin hat es bereits angetönt: Ich verstehe die Kantone völlig, dass sie sich in ihrer Hoheit wehren und von dieser Vorlage nicht begeistert sind. Ich möchte Ihnen aber immerhin sagen, dass der Nationalrat diese Bestimmung mit grossem Mehr - ich glaube, der Entscheid fiel mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit - eingefügt hat. Gleichzeitig ist diese Vorlage akut absturzgefährdet. In der ersten Runde gab es im Nationalrat einen Antrag auf Nichteintreten, in der Gesamtabstimmung lehnte er die Vorlage ab. Die KKJPD schreibt auch - das steht im Amtlichen Bulletin -, dass sie es als zentral erachte, dass die für Schengen/Dublin relevanten Teile der Vorlage von der Schweiz übernommen würden und das System nicht gefährdet werde. Sie wies darauf hin, dass die Beteiligung der Schweiz insbesondere für die grenzüberschreitende Polizeizusammenarbeit unabdingbar sei. Zudem profitiere die Schweiz vom Dublin-System. Das hat die KKJPD geschrieben.
Die Vertreterin der Minderheit macht es sich einfach. Sie hat für Nichteintreten auf die Vorlage gestimmt. Ich gehe davon aus, dass sie und andere Teile der Minderheit diese Vorlage in der Schlussabstimmung ablehnen werden. Aber jetzt geht es doch darum, dass wir der Vorlage eine Mehrheit verschaffen. Deshalb bin ich der Ansicht, dass wir dieser Vorlage zum Durchbruch verhelfen, wenn wir die Differenzen bereinigen: diese zweitletzte Differenz und die nächste, die wir danach bereinigen können. Wenn wir jetzt der Minderheit folgen, riskieren wir, dass die Vorlage noch einmal gefährdet wird.
Falls Sie dann doch entgegen diesen strategischen Überlegungen zu dieser kleinen Differenz der Minderheit folgen, dann wäre zumindest zu prüfen, ob die Verbeiständung während der Haft ab der Anordnung und ab einer gewissen Länge der Haft Sinn machen würde. Ich meine aber, dass es sich nur um eine kleine Differenz handelt, wir hier über unseren Schatten springen und die Differenz zum Nationalrat bereinigen sollten, der die Bestimmung grossmehrheitlich so beschlossen hat.
Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt
Sie haben es gehört: Der Nationalrat ist am Dienstag auf die Vorlage zum Bundesbeschluss zur Verordnung (EU) 2024/1351 (AMMR-Verordnung) und zur Verordnung (EU) 2024/1359 (Krisenverordnung) eingetreten und hat sie in der Gesamtabstimmung mit 101 zu 72 Stimmen bei 22 Enthaltungen angenommen. Ich habe die Diskussion in Kommission und Rat als ausgesprochen konstruktiv und lösungsorientiert erlebt. Der Grossteil der zuvor bestehenden Differenzen ist ausgeräumt worden. Der Nationalrat hat den Ball, den Sie ihm zugespielt haben, aufgenommen. Er hat wesentliche Bedenken des Ständerates aufgenommen. Es verbleiben jetzt noch zwei Differenzen. Zu diesen nehme ich gerne Stellung.
Zuerst zum Rechtsbeistand während der Dublin-Haft bei Artikel 80b AIG: Der Nationalrat hat am Dienstag beschlossen, dass ein amtlicher Rechtsbeistand bei der Dublin-Haft vorgesehen werden soll. Es geht hier nicht um Haftstrafen wegen Straftätigkeit, es geht um die Administrativhaft. Sie wird von den Kantonen angeordnet, wenn eine Gefahr des Untertauchens oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung vorliegt. Das ist in Artikel 76a Absätze 1 und 2 AIG geregelt. Die Einführung des amtlichen Rechtsbeistands war im Nationalrat Teil eines Kompromisses. Die materiellen Gründe, die vorgebracht wurden, hat Ihnen der Präsident der Kommission für Rechtsfragen gut dargelegt. Das waren auch die Punkte, die im Nationalrat erwähnt wurden. Es geht letztlich darum, dass überprüft wird, ob die Bedingungen, die hier formuliert sind, überhaupt eingehalten werden können. Es wurde auch vorgebracht, dass es tatsächlich eine Beschleunigung der Verfahren bedeuten könne, wenn in einem solchen Fall ein Rechtsbeistand sagt, dass es unmöglich sei, gegen einen entsprechenden Entscheid vorzugehen. Auch das kann passieren. Entsprechend klar wurde der neue Artikel im Nationalrat mit 126 zu 66 Stimmen angenommen. Ihre Kommission beantragt Ihnen nun, dem Nationalrat zu folgen und diese Differenz auszuräumen - ich vermute, es wäre die letzte.
Ich begrüsse, dass Ihre Kommission hier dem gesamten Kompromissvorschlag des Nationalrates zustimmen will - auch, und das wurde noch nicht gesagt, weil der Nationalrat hier in dem Sinn schon entgegengekommen ist respektive eine wesentliche Präzisierung vorgenommen hat. Bereits in der ersten Runde hatte der Nationalrat einen Artikel zum amtlichen Rechtsbeistand aufgenommen, dieser war aber noch deutlich breiter gefasst. Die vom Nationalrat und Ihrer Kommission vorgeschlagene Lösung ist jetzt nur noch auf die Dublin-Verfahren beschränkt, und das ist tatsächlich Teil der Vorlage; darum geht es letztlich bei dieser Vorlage. Deshalb ist es, meine ich, im Sinne eines Kompromisses, hier entgegenzukommen.
Der Bundesrat beantragt Ihnen deshalb, Ihrer Kommission zu folgen.
Ich komme dann später noch zur zweiten Differenz.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 31 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 13 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Caroni Andrea · P-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Ziff. 2 Art. 113
Antrag der Mehrheit
Abs. 3, 4
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Antrag der Minderheit
(Schwander, Friedli Esther)
Abs. 3
Zieht der Bund eine Solidaritätsmassnahme nach Absatz 2 Buchstabe a in Erwägung, so sind deren Leistungen an folgende Bedingungen geknüpft:
a. Das Dublin-System mit den daraus fliessenden Übernahme- und Rückübernahmeverpflichtungen funktioniert.
b. Die Übernahme- und Rückübernahmeverpflichtungen und weitere aus der Verordnung fliessenden Verpflichtungen zwischen der Schweiz und den jeweils involvierten Dublin-Staaten werden eingehalten.
Ch. 2 art. 113
Proposition de la majorité
Al. 3, 4
Adhérer à la décision du Conseil national
Proposition de la minorité
(Schwander, Friedli Esther)
Al. 3
Lorsque la Confédération envisage de prendre une mesure de solidarité en vertu de l'alinéa 2 lettre a, les prestations qui en découlent sont soumises aux conditions suivantes :
a. le système de Dublin, avec les obligations en matière d'admission et de réadmission qui en découlent, fonctionne ;
b. les obligations en matière d'admission et de réadmission ainsi que les autres obligations entre la Suisse et les Etats Dublin concernés découlant du règlement sont respectées.
Gössi Petra · Mit-F · Ständerat · Schwyz · FDP-Liberale Fraktion
Jetzt kommen wir zur zweiten und in dieser Lesung zur letzten Differenz. Diese besteht in Artikel 113 Absatz 3 des Asylgesetzes. In diesem Absatz werden die Bedingungen geregelt, die erfüllt sein müssen, damit die Schweiz Solidaritätsmassnahmen nach Absatz 2 Buchstabe a leistet. Der Nationalrat hat unsere Vorlage überarbeitet, worum wir ihn in unserer Debatte auch gebeten hatten. Der Beschluss des Nationalrates ist sprachlich nun besser geglückt, als es die verabschiedete Formulierung des Ständerates war, und er ist übersichtlicher, da er neu in zwei Absätze gegliedert ist und eine Aufzählung enthält. Inhaltlich handelt es sich ungefähr um eine Fusion der beiden Anträge, welche wir in der ersten Lesung behandelt haben: Die Berücksichtigung der gesamteuropäischen und nationalen Migrationslage in Buchstabe b ist aus dem ursprünglichen Mehrheitsantrag der SPK-S übernommen worden, und die weiteren Punkte richten sich nach dem in unserem Rat obsiegenden Wortlaut. Die Konsultation der Kantone, die für unseren Rat besonders wichtig war, findet sich neu in Absatz 4.
Die deutliche Kommissionsmehrheit wollte in dieser Differenz auf den Nationalrat zugehen, da eine Verschärfung der Bedingungen im Nationalrat offensichtlich keine Chance auf Erfolg hat. Im Nationalrat haben diverse Versuche, die Bedingungen für eine Teilnahme am Solidaritätsmechanismus strenger zu gestalten, keine Mehrheit gefunden. Deshalb stimmte die Mehrheit der SPK-S für die Fassung des Nationalrates, und deshalb stellte auch niemand den Antrag, an der ursprünglichen Formulierung des Ständerates festzuhalten. Hauptsächlich aus diesem Grund wurde auch ein Antrag Schwander zu Artikel 113 Absatz 3 mit 10 zu 2 Stimmen abgelehnt. Diesen Antrag kann der Minderheitssprecher selbst noch begründen.
Schwander Pirmin · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Eine Vorbemerkung: Jetzt haben wir in Artikel 80b eine Differenz, und ich appelliere dringend, hier nochmals eine Differenz zu beschliessen. Warum? Wir haben in diesem Saal klar gesagt: Der Bund kann freiwillig Solidaritätsmassnahmen leisten, wenn die Bedingungen x erfüllt sind. Das heisst im Umkehrschluss, dass er sie nicht leisten muss, selbst wenn die Bedingungen erfüllt sind. Das war die Meinung hier, so hatte ich es verstanden, auch in der Kommission war das die Meinung.
Schauen Sie jetzt die nationalrätliche Lösung an, da steht in Absatz 3: Wenn die Bedingung erfüllt ist, dann leisten wir. Wir setzen also eigentlich Absatz 2 ausser Kraft. Ich appelliere an Sie: Unsere Aufgabe ist es eigentlich, eine konzise Gesetzgebung zu machen, und konzise heisst widerspruchsfrei, nicht interpretierbar.
Ich hatte es immer so verstanden, und Sie, Herr Bundesrat, sagten auch, dass es freiwillig sei, woraufhin wir im Parlament sagten: Freiwillig ist gut, aber wir möchten dem Bundesrat Bedingungen mitgeben, und diese Bedingungen haben wir formuliert.
Stimmen wir nun aber der nationalrätlichen Fassung zu, dann würde es in Absatz 3 heissen, dass wir Solidaritätsmassnahmen leisten, wenn die Bedingungen erfüllt sind - unabhängig davon, ob es freiwillig ist oder nicht. Mit der Fassung gemäss meiner Minderheit ist es aber klar: Wir können leisten, wenn die Bedingungen erfüllt sind, aber selbst wenn die Bedingungen erfüllt sind, müssen wir nicht leisten - so ist die Formulierung.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, hier zugunsten einer konzisen Gesetzgebung eine Differenz zu schaffen, sodass der Nationalrat, wenn er mit der Formulierung meiner Minderheit nicht einverstanden ist, nochmals über die Bücher geht.
Wenn Sie der gegenteiligen Ansicht sind, Herr Bundesrat, dann müssen Sie hier im Saal bestätigen, dass es selbst bei der nationalrätlichen Lösung heisst: Der Bund kann Solidaritätsmassnahmen leisten, wenn die Bedingungen erfüllt sind, und auch wenn die Bedingungen erfüllt sind, dann muss er diese nicht leisten. Ich lese es nicht so, dass das die Meinung ist. Ich kann es durchlesen, wie und soviel ich will, ich finde es nirgends im Wortlaut. Da ich diese Aussage selbst nicht im Wortlaut finde, sollten wir nochmals über die Bücher gehen, wenn wir der Meinung sind, der Bund könne Solidaritätsmassnahmen leisten, wenn die Bedingungen erfüllt sind, aber selbst wenn die Bedingungen erfüllt sind, müsse er nicht. Das ist nicht ein feiner, kleiner Unterschied, sondern das ist ein materieller, grosser Unterschied.
Als Sie, Herr Bundesrat, uns die Vorlage präsentierten, sagten Sie, genau dieser Punkt sei freiwillig. Also sollten wir meines Erachtens auf der freiwilligen Schiene bleiben.
Unterstützen Sie deshalb die Minderheit. So kann, wenn Sie mit meinem Votum, mit meiner Begründung nicht einverstanden sind, zumindest der Nationalrat nochmals über die Bücher gehen. Das ist dringend notwendig für eine konzise, klare, widerspruchsfreie Gesetzgebung.
Fässler Daniel · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ich ersuche Sie, mit der Kommissionsmehrheit zu stimmen. Wir hatten in der letzten Runde recht eingehende Diskussionen zu dieser Frage geführt, und ich bin dankbar, dass der Nationalrat jetzt eine Lösung gefunden hat, die rein systematisch besser daherkommt, aber letztlich auch alle Punkte aufführt, die in unserem Rat diskutiert wurden.
Ich glaube, es gilt nochmals zu rekapitulieren. Bereits heute steht in Artikel 113 des Asylgesetzes, dass sich der Bund an der Harmonisierung der europäischen Flüchtlingspolitik auf internationaler Ebene beteiligen kann. Und im Rahmen der Umsetzung des EU-Migrations- und -Asylpaktes haben wir beschlossen, dass der Bundesrat sich in diesem Sinne auch freiwillig an den Solidaritätsmassnahmen beteiligen kann. Wir haben in unserer Fassung von Artikel 113 Absatz 3 dann die Bedingungen zu formulieren versucht. Der Nationalrat hat das jetzt übernommen und listet alle Bedingungen auf. Die Bedingungen sind eigentlich klar. Erstens: Das Dublin-System muss gegenüber der Schweiz im Wesentlichen funktionieren. Zweitens: Alle für die Schweiz wesentlichen Dublin-Staaten müssen sich der Schweiz gegenüber an die Zuständigkeitsregelung der massgebenden Verordnung und somit an die Übernahme- und Rückübernahmeverpflichtungen halten. Ich meine, das sei klar genug formuliert.
Ich bitte Sie daher, der Kommissionsmehrheit zu folgen und die Minderheit abzulehnen.
Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt
Der Nationalrat folgte bei Artikel 113 Absatz 1 des Asylgesetzes und ebenso bei Artikel 1a des Entwurfes 1 Ihrem Beschluss vom 9. September 2025. Die Diskussion im Ständerat hatte gezeigt, dass es beim Solidaritätsmechanismus noch Anpassungen braucht. Mit den Absätzen 3 und 4 nahm der Nationalrat bei Artikel 113 entsprechende Anpassungen vor. Der Nationalrat nahm Ihren Grundsatz auf und ergänzte ihn. Zudem ist der Artikel nun verständlicher und klarer strukturiert. Ihre Kommission folgte gestern der Formulierung des Nationalrates. Die Minderheit Schwander beantragt eine neue Regelung; es ist eine absolute Regelung, die weit über das hinausgeht, was bis jetzt im Ständerat und im Nationalrat diskutiert wurde.
Die Fassung des Nationalrates stellt die Bedingung, dass das Dublin-System für die Schweiz im Wesentlichen funktioniert, dass wir also insgesamt eine positive Grundbilanz ziehen können. Das tun wir heute schon; obwohl Italien seine Verpflichtungen im Moment nicht einhält, ziehen wir insgesamt eine positive Bilanz.
In Artikel 113 Absatz 3 Buchstabe a des Beschlusses des Nationalrates finden Sie die vom Ständerat beschlossene Regelung wieder, wonach der Bundesrat bei seinen Entscheiden die Dublin-Zusammenarbeit mit den wesentlichen Staaten berücksichtigen muss. Das ist sinnvoll. Der Bundesrat begrüsst die überarbeitete Formulierung des Nationalrates ausdrücklich. Sie gibt dem Bund den nötigen Handlungsspielraum für die Schweiz.
Warum ist das so wichtig? Ich komme noch einmal auf den erwähnten Fall zu sprechen: Würde sich beispielsweise Italien uneingeschränkt an Dublin halten, ein anderer Dublin-Staat hingegen nicht, so müssten wir gemäss dem Antrag der Minderheit Schwander die solidarische Unterstützung zugunsten von Italien einstellen, und wir wüssten nicht, was die Reaktion darauf wäre; diese können wir nicht voraussagen. Es gäbe mit dem System Schwander also einen Automatismus. Die nun vom Nationalrat beschlossene Formulierung vermeidet genau dieses Problem. Sie nimmt aber gleichzeitig das Anliegen Ihres Rates auf, dass wir hier genau hinschauen und bei den wichtigen Staaten die Einhaltung der Dublin-Verpflichtungen einfordern müssen und wollen, und das haben wir auch immer getan.
Auch nimmt der Nationalrat die verbindliche Abstimmung mit den Kantonen auf. Dies können wir vollumfänglich unterstützen. Es ist klar, dass die Kantone bereit sein müssen, Menschen aufzunehmen, falls das eine Lösung sein sollte. Sie müssen über die entsprechenden Kapazitäten verfügen, um Leute aufzunehmen. Ebenfalls werden wir die Finanzen von Bund und Kantonen berücksichtigen, das ist jetzt auch klar. In diesem Sinne wurde hier ein guter Kompromiss geschmiedet.
Herr Ständerat Schwander geht mit seiner Minderheit weiter. Die Annahme des Minderheitsantrags würde den Handlungsspielraum dermassen stark einschränken, dass sich der Bund unter Umständen selbst schaden müsste. Das wollen wir vermeiden.
In diesem Sinne bitte ich Sie, mit der Mehrheit zu stimmen und den austarierten Kompromiss so anzunehmen, wie er im Nationalrat verabschiedet wurde.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 35 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 8 Stimmen
(1 Enthaltung)
Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Das Geschäft geht an den Nationalrat zurück.