25.037
Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2024/1351, (EU) 2024/1359, (EU) 2024/1349, (EU) 2024/1358 und (EU) 2024/1356 (EU-Migrations- und -Asylpakt) (Weiterentwicklungen des Schengen- und des Dublin-/Eurodac-Besitzstands). Genehmigung und Umsetzung ; Gesetzesänderungen
Riniker Maja · P-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
1. Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2024/1351 über das Asyl- und Migrationsmanagement und der Verordnung (EU) 2024/1359 über die Bewältigung von Krisensituationen und Situationen höherer Gewalt im Bereich Migration und Asyl (Weiterentwicklungen des Dublin/Eurodac-Besitzstands)
1. Arrêté fédéral portant approbation et mise en oeuvre des échanges de notes entre la Suisse et l'UE concernant la reprise du règlement (UE) 2024/1351 relatif à la gestion de l'asile et de la migration et du règlement (UE) 2024/1359 visant à faire face aux situations de crise et aux cas de force majeure dans le domaine de la migration et de l'asile (Développements de l'acquis de Dublin/Eurodac)
Änderung anderer Erlasse
Modification d'autres actes
Ziff. 1 Art. 80b
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Glättli, Gysin Greta, Klopfenstein Broggini, Marti Samira, Masshardt, Schläfli, Tschopp, Widmer Céline)
Festhalten
Ch. 1 art. 80b
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des États
Proposition de la minorité
(Glättli, Gysin Greta, Klopfenstein Broggini, Marti Samira, Masshardt, Schläfli, Tschopp, Widmer Céline)
Maintenir
Glättli Balthasar · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Ich beantrage Ihnen, dass wir bei unserer zweimaligen Entscheidung bleiben, zu der wir in der Detailberatung gekommen sind, d. h., dass wir für den Fall einer Administrativhaft sicherstellen, dass diese mit einem unentgeltlichen Rechtsbeistand überprüft werden kann.
Vielleicht zuerst zwei, drei grundsätzliche Bemerkungen: Wir haben in unserem Strafrecht - ich meine zu Recht - einen Rechtsbeistand für jede Person, die eines Verbrechens angeklagt wird. Oft weiss man bei Prozessbeginn noch nicht, ob die angeklagte Person schuldig ist oder nicht. Manchmal weiss man es eigentlich auch schon. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtlich gesehen gefällt, aber man weiss, wenn man zum Beispiel eines Terroristen habhaft wird, dass es diese Person war. Trotzdem verlangt unser Rechtsstaat für die Strafverteidigung einen staatlichen Rechtsbeistand, dies, weil es um relevante Strafen gehen kann. Die schwerste davon ist der Freiheitsentzug.
Hier nun geht es um Freiheitsentzug in einer sehr viel milderen Situation. Es geht um die sogenannte Administrativhaft. Das heisst, es geht nicht um Haft zur Strafe, sondern Haft zur Sicherstellung eines Entscheides, zur Sicherstellung, dass man die betreffende Person zum Beispiel in ein anderes Land zurückschaffen kann.
Die Personen, die eine solche Administrativhaft erleiden, haben aber den gleichen Schock, das gleiche Unverständnis und das gleiche Bedürfnis, dass das auch korrekt angeschaut wird. Und ich meine, sie sollten auch das gleiche Recht haben, dass sie in dieser rechtlichen Überprüfung unterstützt werden. Es sind nämlich im Normalfall nicht Personen, die der entsprechenden kantonalen Landessprache mächtig sind. Es sind im Normalfall auch nicht Personen, die einfach ein Bankkonto haben, dank welchem sie einen ihnen bekannten Anwalt oder eine Anwältin anrufen können, um den Entscheid überprüfen zu lassen. Und man weiss ja, dass die Administrativhaft dann je nach Art doch mehr als nur zwei oder drei Tage dauert. Deshalb wäre es richtig, das so zu machen.
Es steht auch in der europäischen Aufnahmerichtlinie in Verbindung mit der Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung (AMMV), dass es eine Möglichkeit geben muss, eine unentgeltliche Rechtsberatung und Rechtsvertretung in Anspruch zu nehmen. Es gibt dort, das muss ich zugeben, auch Einschränkungen, zum Beispiel, wenn jemand viel Geld hat. Aber es gibt auch das Recht, dies ist in der entsprechenden Bestimmung festgeschrieben, dass man einen solchen Entscheid, wonach man keinen unentgeltlichen Rechtsbeistand erhalte, dann auch anfechten kann. Und für diese Anfechtung kriegt man auf europäischer Ebene eine unentgeltliche Rechtsvertretung.
Jetzt, in diesem Fall, würde ich sagen, ist es wohl prozesseffizienter, kostengünstiger, klüger und schneller, wenn man das von Anfang an macht. Es gibt auch Kantone, die das nach einer bestimmten Frist machen. Das wäre eine Möglichkeit gewesen. Diese steht jetzt nicht zur Diskussion. Ich bin immer noch der Überzeugung, Ihr Rat habe in der ersten und in der zweiten Runde richtig entschieden. Bleiben Sie dabei.
Damit könnten wir auch einen Kompromiss retten, zu dem wir Grünen uns durchgerungen haben, aber zu dem wir nicht mehr bereit sind zu stehen, wenn es in der Schlussabstimmung dann um das Ganze geht - wenn wir hier nicht weiterhin den Schritt aufeinander zu machen, den wir jetzt schon zweimal gemacht haben.
Riniker Maja · P-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Die Grünliberale Fraktion, die SVP-Fraktion und die Mitte-Fraktion unterstützen den Antrag der Mehrheit. Die SP-Fraktion unterstützt den Antrag der Minderheit.
Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt
Der Ständerat beriet am letzten Donnerstag zwei verbleibende Differenzen beim Bundesbeschluss zur Verordnung (EU) 2024/1351 (AMMR-Verordnung) und zur Verordnung (EU) 2024/1359 (Krisenverordnung). Diese betreffen den Rechtsbeistand während der Dublin-Haft, Artikel 80b des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG), sowie die Beteiligung der Schweiz am Solidaritätsmechanismus, Artikel 113 Absätze 3 und 4 des Asylgesetzes (AsylG).
Ich erlebte die Diskussionen in Kommission und Rat als ausgesprochen konstruktiv und lösungsorientiert. So folgte der Ständerat bei der Beteiligung der Schweiz am Solidaritätsmechanismus mit 35 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung der Mehrheit der SPK-S und stützte damit den Beschluss des Nationalrates. Damit konnte in diesem wichtigen Punkt Einigkeit erzielt werden. Ich danke Ihnen an dieser Stelle nochmals für diese wertvolle Arbeit an einem wertvollen Kompromiss.
Beim Rechtsbeistand während der Dublin-Haft unterstützte der Ständerat mit 31 zu 13 Stimmen den Antrag der Minderheit seiner Kommission und beschloss damit, die entsprechende Regelung - Artikel 80b AIG - zu streichen.
Ihre Kommission hat diese Regelung heute beraten. Die Mehrheit Ihrer Kommission ist dem Ständerat gefolgt. Ich nehme dazu gerne noch Stellung.
Der Antrag der Minderheit Ihrer Kommission, der bei Artikel 80b AIG jetzt noch im Raum steht, betrifft lediglich Menschen in Dublin-Haft. Diese wird nur dann angeordnet, wenn die Gefahr eines Untertauchens besteht, zum Beispiel, wenn keine Identität offengelegt wird; wenn sich die Person behördlichen Anordnungen widersetzt; wenn mehrere Asylgesuche unter diversen Identitäten eingereicht werden; oder wenn die Person eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt. In diesem Sinne lehnte der Ständerat den Beschluss des Nationalrates bei Artikel 80b klar ab, nachdem die Kantone interveniert hatten.
Ich bitte Sie, auch im Sinne einer Kompromisslösung mit dem Ständerat, der Mehrheit zu folgen.
Riniker Maja · P-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt den Antrag der Mehrheit.
Paganini Nicolò · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Wir befinden uns bei diesem Geschäft in der dritten Runde der Differenzbereinigung. Es geht nur noch um den Entwurf 1. Der Ständerat hat dazu am letzten Donnerstag getagt und bis auf eine alle Differenzen ausgeräumt. Das gilt insbesondere für Artikel 113 des Asylgesetzes, wo es um die Teilnahme am neuen Solidaritätsmechanismus geht und wo der Ständerat unsere Kompromissformulierung akzeptiert hat.
Es verbleibt also die Differenz bei Artikel 80b des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG), wo unser Rat in der letzten Runde für die sogenannten Dublin-Verfahren nach Artikel 76a AIG die Einführung einer amtlichen Rechtsvertretung für alle Fälle, wo die Betroffenen noch keine eigene Rechtsvertretung haben, beschlossen hat.
Die SPK-S hatte mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung dafür plädiert, dass man die Lösung des Nationalrates übernimmt. Im Ständerat hatte diese Lösung dann allerdings keine Chance. Der Ständerat sprach sich mit 31 zu 13 Stimmen und damit deutlich für Streichen aus. Unsere Kommission hat das Geschäft heute Mittag erneut beraten. Die Kommissionsmehrheit schlägt Ihnen vor, dass wir uns dem Ständerat anschliessen und diesen Artikel 80b AIG streichen.
Zur Erinnerung: Es geht bei diesem Tatbestand, wie erwähnt, um die sogenannten Dublin-Verfahren. Das Asylverfahren ist also rechtskräftig abgeschlossen und die Betroffenen müssen die Schweiz in Richtung eines anderen Dublin-Staates, häufig ist das eines unserer Nachbarländer, wieder verlassen. Gemäss Artikel 76a AIG kann zur Sicherstellung der Wegweisung die betroffene Person in Haft genommen werden, wenn es konkrete Anzeichen dafür gibt, dass sich die Person der Durchführung der Wegweisung entziehen will. Artikel 76a Absatz 2 präzisiert, welches diese Anzeichen sein können; Herr Bundesrat Jans hat auch einige davon erwähnt.
Was hat sich seit unserer letzten Beratung geändert? Im Ständerat wurde ein Schreiben der KKJPD an die Mitglieder der SPK-S vom 14. August 2025 erwähnt. Leider konnte unsere Kommission erst aufgrund dieser Debatte im Ständerat am letzten Donnerstag von diesem Schreiben Kenntnis nehmen. Die KKJPD bringt in diesem Schreiben zum Ausdruck, dass die Kantone für die Durchführung der Verfahren zuständig sind und entsprechend auch die Kosten tragen müssten. Aus Sicht der Kantone sei dieser vorgeschlagene Artikel 80b praxisfremd. Die Automatismen würden massiven Mehraufwand ohne wirklichen Mehrwert bringen, weil es eben um Fälle mit abgeschlossenem Asylverfahren geht.
Aus Sicht der Kommission kommt diesem Schreiben der KKJPD auch deshalb ein gewisser Stellenwert zu, weil diese Bestimmung, also dieser Artikel 80b AIG, durch unseren Rat in die Vorlage aufgenommen wurde und dazu keinerlei Vernehmlassung durchgeführt wurde. Etwas schade ist, dass die KKJPD es offenbar nicht für nötig befunden hat, neben dem Ständerat auch die grosse Kammer mit diesem oder einem ähnlichen Schreiben zu bedienen.
Ein zweiter Punkt: Im Ständerat wurde darauf hingewiesen, dass Artikel 65 Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes auch für diese Dublin-Verfahren gilt. Da geht es um die Möglichkeit, einen unentgeltlichen Rechtsbeistand zu bekommen. Aber gemäss diesem Artikel ist natürlich eine der Bedingungen, dass das Verfahren nicht aussichtslos ist. In der Kommissionsmehrheit hat man sich die Frage gestellt: Weshalb soll es für alle anderen Verfahren, wenn sie aussichtslos sind, keinen unentgeltlichen Rechtsbeistand geben, wenn ausgerechnet hier bei diesen Verfahren der Steuerzahler dann, auch wenn sie aussichtslos sind, einen Rechtsbeistand finanzieren soll? Übrigens gilt das auch im Schweizer Strafrecht gemäss Artikel 132 Absätze 1 und 2 StPO. Auch dort darf das Anliegen der Betroffenen nicht aussichtslos sein.
Die Minderheit Glättli, Sie haben es gehört, möchte an der Version des Nationalrates festhalten. Aus ihrer Sicht war die Aufnahme von Artikel 80b AIG Teil eines Kompromisses, der jetzt nicht aufgrund des Entscheides des Ständerates unterlaufen werden darf.
Die Mehrheit bittet Sie aber mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, dem Ständerat zu folgen, diese Differenz zu schliessen und das Geschäft für die Schlussabstimmung bereit zu machen.
Fonio Giorgio · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ci troviamo nella terza fase della procedura di eliminazione delle divergenze relative al disegno di legge 1. Tutte le divergenze sono state risolte ad eccezione di una. Nel corso della seduta del Consiglio degli Stati del 18 settembre è stata accettata tra le altre anche la proposta di compromesso del nostro consiglio in merito alla partecipazione al meccanismo europeo di solidarietà.
L'unica divergenza rimanente riguarda l'articolo 80b della legge federale sugli stranieri e la loro integrazione. In fase precedente il Consiglio nazionale aveva deciso l'introduzione di una rappresentanza legale d'ufficio per tutte le procedure Dublino ai sensi dell'articolo 76a della legge sugli stranieri, nei casi in cui la persona interessata non disponga ancora di un rappresentante legale.
La Commissione delle istituzioni politiche del Consiglio degli Stati ha approvato tale versione con 7 voti favorevoli, 4 contrari e 1 astensione. Il Consiglio degli Stati invece ha deciso la soppressione di tale disposizione con 31 voti a favore contro 13.
La nostra commissione si è riunita oggi e a maggioranza propone di seguire il Consiglio degli Stati, sopprimendo l'articolo 80b della legge federale sugli stranieri e la loro integrazione. La proposta è stata approvata con 16 voti favorevoli, 8 contrari e 1 astensione. Nel dibattito al Consiglio degli Stati è stata citata la lettera della Conferenza delle direttrici e dei direttori dei dipartimenti cantonali di giustizia e polizia, indirizzata ai membri della Commissione delle istituzioni politiche del Consiglio degli Stati, in cui viene indicato in modo molto chiaro che l'esecuzione delle procedure rientra nelle competenze dei Cantoni che dovrebbero quindi sostenerne i costi, che la misura proposta non corrisponde alla prassi consolidata, e che l'introduzione automatica di una rappresentanza legale in questa fase procedurale comporterebbe un onere supplementare rilevante senza apportare valore aggiunto, trattandosi di casi in cui la procedura d'asilo è già stata conclusa con decisione definitiva.
È anche importante sottolineare che l'articolo 65 capoverso 2 della legge federale sulla procedura amministrativa, che si applica anche alle procedure Dublino, prevede l'assistenza giudiziaria gratuita a condizione che la procedura non sia infondata.
Una minoranza che si è espressa prima, la minoranza Glättli, propone il mantenimento della versione del Consiglio nazionale sostenendo che l'articolo 80b faceva parte di un compromesso e che non dovrebbe essere messo in discussione a seguito della decisione del Consiglio degli Stati. Come detto prima, la maggioranza vi propone di seguire il Consiglio degli Stati eliminando l'ultima divergenza. In questo modo l'oggetto sarebbe pronto per le votazioni finali.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 125 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 60 Stimmen
(1 Enthaltung)
Riniker Maja · P-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Es liegen übereinstimmende Beschlüsse beider Räte vor. Das Geschäft ist somit bereit für die Schlussabstimmung.
Am vergangenen Freitag feierten unsere Kollegin Daniela Schneeberger und unser Kollege Piero Marchesi Geburtstag. Heute feiert unser Kollege Pascal Schmid Geburtstag. Alles Gute! (Beifall)