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Die Schweiz schliesst sich der Initiative zur Reform der Europäischen Menschenrechtskonvention an

Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die Motion fordert den Bundesrat auf, sich an die neun Staaten anzulehnen, die eine Reform der EMRK anregen. Das ist eine legitime Sache, das machen wir hier drin quasi alle Tage. Wir machen Verbesserungsvorschläge für ein System, das wir als erhaltenswert erachten, das wir aber auch weiterentwickeln wollen. In diesem Sinne ist der Brief der europäischen Staaten auf Initiative der dänischen und der italienischen Ministerpräsidentin ein Aufruf für eine Diskussion und Reform der Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die Allianz der beiden Regierungschefinnen Mette Frederiksen und Giorgia Meloni reicht über das ganze politische Spektrum von links nach rechts. Unterzeichnet wurde der Brief auch von den Regierungschefs Polens, Belgiens, Österreichs, Estlands, Lettlands, der Tschechischen Republik und Litauens.

Die neun EU-Länder kritisieren die Auslegung der EMRK durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Sie fordern mehr nationalen Spielraum, insbesondere bei der Abschiebung ausländischer Straftäter. Diese Länder wünschen sich eine Neuausrichtung oder eine Neuauslegung der Konvention, dies mit dem Ziel, die Ausweisung von Straftätern, die die öffentliche Sicherheit im eigenen Land bedrohen, zu erleichtern respektive wieder möglich zu machen.

Die Unterschrift des Bundesrates sucht man vergeblich, dies trotz der Erklärung von National- und Ständerat an die Adresse des EGMR - ich verweise auf die Geschäftsnummern 24.053 und 24.054 zur Erklärung vom 12. Juni 2025 bezüglich des Klimaseniorinnen-Urteils - und obwohl der EGMR die Schweiz kurz darauf in ähnlich übergriffiger Manier verurteilt und einem bosnischen Drogenhändler trotz Landesverweisung ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz gesichert hat.

Im offenen Brief wird davor gewarnt, dass die Rechtsprechung des EGMR die nationalen Handlungsspielräume zunehmend einschränke, insbesondere beim Umgang mit kriminellen Migranten. Der Schutz und das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung dieser neun Staaten - in der Mehrheit sind es unbescholtene Menschen - müssen jedoch Vorrang haben vor individuellen Rechten straffälliger Ausländer. Tatsächlich hat der EGMR die Grenzen der zulässigen Rechtsfortentwicklung längst überschritten. Damit wird die demokratische Entscheidungsfreiheit der Staaten immer stärker eingeschränkt, und zwar bis zur Handlungsunfähigkeit in sicherheitsrelevanten Bereichen, wenn effektive Massnahmen gegen kriminelle Migranten mit dem Verweis auf die vom EGMR zunehmend ausufernd weit ausgelegte Europäische Menschenrechtskonvention verunmöglicht werden.

Als Mitgliedstaat des Europarates hat die Schweiz eine Verantwortung, sich aktiv an dieser Debatte zu beteiligen, um Menschenrechte und nationale Sicherheit und Souveränität gleichermassen zu wahren. Durch die Unterstützung des Briefes respektive der in diesem enthaltenen Forderung hat die Schweiz die Chance, von Beginn an mitzuwirken. Der Bundesrat will das, ausgerechnet wenn es um die Sicherheit der in unserem Land lebenden Menschen geht, offenbar nicht tun. Eine derartige Interpretation enttäuscht mich, Herr Bundesrat, wo es doch um ein fundamentales Sicherheitsbedürfnis, um den Schutz der Integrität des Individuums, den Schutz der Grundrechte von potenziellen Opfern geht - also genau um das, wofür die EMRK steht, wofür sie geschätzt ist und sich auch für die Schweiz durchaus als gewinnbringend erwiesen hat.

Sie sehen, ich stehe voll und ganz zur EMRK und auch zum EGMR als Institution, denn auch die Schweiz beschäftigt den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte immer wieder: Rund 280 Beschwerden werden pro Jahr gegen die Schweiz eingereicht, am häufigsten wegen Missachtung des Rechts auf ein faires Verfahren und der Meinungsfreiheit oder wegen Verstössen gegen das Diskriminierungsverbot. Trotz der vielen Beschwerden kommt es nur in rund 3 Prozent der Fälle zu Verurteilungen der Schweiz. Und trotzdem, obwohl es nur 3 Prozent der Fälle sind, in denen unsere Gerichte nach Ansicht des EGMR falschliegen, lohnt sich die Mitgliedschaft. Aber es lohnt sich auch, dass wir den EGMR als glaubwürdige Institution am Leben erhalten. Zur Erhaltung der Glaubwürdigkeit braucht es eben auch Reformen. Denn, so mahnt uns ein bekanntes Bonmot, das einer Persönlichkeit zugeordnet ist, die es wissen musste: "Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben." Das gilt auch für Institutionen, die nicht zu inneren Reformen bereit sind, Institutionen, die sich nicht als Diener am Volk, an den Menschen verstehen, sondern als höhere Instanzen, die sich über das geltende Recht hinaus Dinge anmassen, die nicht in ihre Kompetenz fallen.

Die EMRK respektive der EGMR in seinem Glaspalast zu Strassburg braucht gerade in der heutigen Zeit diese Inputs aus den Ländern, über deren Entscheide das Richtergremium befinden darf. Nach den Entwicklungen der letzten Jahre besteht akuter Handlungsbedarf, besonders wenn es um die ausufernde Auslegung der EMRK geht. Bei der Beratung der Motion Caroni 24.3485 hat sich der Bundesrat darum zu Recht offen gezeigt, denn beim Urteil zu den Klimaseniorinnen hat der EGMR in Überschreitung seiner Kompetenzen die individuelle Verbandsbeschwerde zugelassen. Diese ist aber gerade nach Artikel 34 EMRK ausgeschlossen. In Artikel 8 EMRK hat der Gerichtshof ein justiziables Recht auf Klimaschutz hineininterpretiert, das sich in besagtem Artikel 8 aber gar nicht findet und, noch gravierender, das die Vertragsparteien explizit nicht gewollt haben.

Das Urteil gegen die Schweiz nimmt ferner Bezug auf das von der Schweiz unterzeichnete Pariser Klimaschutzabkommen. Für dessen Kontrolle ist der EGMR allerdings ausdrücklich nicht zuständig; lesen Sie Artikel 32 EMRK. Ferner liegt eine Missachtung des 15. Zusatzprotokolls zur EMRK vor, in dem die Präambel zur EMRK verschärft worden ist. Darin fordern die Vertragsstaaten eine stärkere Achtung ihrer legitimen Ermessensspielräume, und das ist doch eine Forderung, die Staaten stellen dürfen.

Inhaltlich kann die Schweiz mit dem Klimaurteil leben. Materiell ist es im Rahmen unserer Umwelt- und Klimapolitik absolut umsetzbar. Mehr Mühe habe ich mit der Tatsache, dass der EGMR den rechtlichen Rahmen der EMRK offensichtlich aus politischen Erwägungen gleich mehrfach verletzt hat. Darum ist es gut, dass die Motion Caroni im Einverständnis mit dem Bundesrat angenommen worden ist. Dies eröffnet uns die Chance, die EMRK im Rahmen des 17. Zusatzprotokolls im Sinne der Mitgliedstaaten anzupassen. Das ist kein Angriff auf die Menschenrechte und schon gar keine Verletzung der Gewaltenteilung, wie vorab aus linken Kreisen reflexartig betont wird. Das Gegenteil ist der Fall. Wer ist denn in einer reifen Demokratie mit einer funktionierenden Gewaltenteilung zuständig für die Änderung von Gesetzen? Es ist dies doch die gesetzgebende Gewalt, die Legislative, also wir, das Parlament, in Zusammenarbeit mit der Exekutive.

Auch Konventionen können geändert werden, aber nur durch die Mitgliedstaaten. Das Gericht ist für die rechtlich korrekte Umsetzung der bestehenden rechtlichen Vorgaben zuständig. Das gilt ganz besonders bei der EMRK. Der EGMR hat zwar einen gewissen Ermessensspielraum, darf diesen aber nicht beliebig über das Mandat der EMRK hinaus ausdehnen, wie dies in jüngster Zeit vermehrt und immer extensiver geschehen ist. Es stellt sich somit die wertvolle Institution von innen heraus infrage, und das ist ganz besonders bedauerlich.

Darum ist es eben wichtig, dass wir diese Chance packen und heute dem Bundesrat dieses Mandat zusätzlich zu jenem mitgeben, das wir ihm bereits mit der Annahme der Motion Caroni mitgegeben haben. Der Bundesrat soll so die Chance wahrnehmen, die EMRK im Rahmen des 17. Zusatzprotokolls dann im Sinne der Mitgliedstaaten anzupassen, damit wir hier nicht als Gesetzgeber von einer Instanz ausgebremst werden, die die Kompetenz dazu gar nicht hat.

In diesem Sinne bitte ich Sie, den Schritt zu tun, dem Bundesrat mit der Annahme meiner Motion diesen Zusatzauftrag mit auf den Weg zu geben.

Jositsch Daniel · Mit-M · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Die Europäische Menschenrechtskonvention und die Organe, die dazugehören, also insbesondere der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, haben mich schon als Student tief beeindruckt und fasziniert. Ich halte das für ein unglaubliches Werk, das in Europa auf den Ruinen des Zweiten Weltkrieges geschaffen wurde. Es ist nicht einfach nur eine Erklärung von Menschenrechten, wie wir sie auch in der UNO haben, sondern auch ein fast ganz Europa überdeckendes rechtliches Verfahren, das dem Individuum die Möglichkeit gibt, an eine internationale Instanz zu gelangen, um seine Menschenrechte einzuklagen und einzufordern. Und warum ist dieses Gericht so epochal? Weil es Menschen, die in ihrem Staat keine Möglichkeit haben, Recht zu finden, die Möglichkeit gibt, sich international Hilfe und Gerechtigkeit zu verschaffen. Es ist also unglaublich, dass wir das geschafft haben. Deshalb habe ich das auch immer verteidigt und tue es heute noch. Und gerade weil ich dieses System verteidige, werde ich die Motion Germann unterstützen. Warum?

Der Gerichtshof hat, wie es Herr Germann gesagt hat, einen Fehler gemacht. Ich möchte nicht wiederholen, was er gesagt hat, sondern es kurz präzisieren und nachher sagen, wo ich das Problem vor allem sehe. Herr Germann hat zu Recht darauf hingewiesen: Wir haben eine gesetzgebende Gewalt, die Gesetze macht, und wir haben Gerichte, die überprüfen, ob die Anwendung korrekt läuft. Gerichte haben Interpretationsspielraum; man nennt das Auslegung. Es gibt verschiedene Auslegungsmöglichkeiten. Das heisst, ein Gesetz ist dehnbar. Es ist nicht so, dass wir Gesetze machen, die starr sind wie Wände, und dass dann einfach entlang der vorgegebenen Wege entschieden wird. Gott sei Dank ist das nicht so, denn sonst wäre ich arbeitslos, wir bräuchten keine Juristinnen und Juristen - deshalb auch der Witz, es brauche Juristen, weil diese ein bisschen interpretieren können. Das ist die Tätigkeit, die sie ausüben. Das ist alles in Ordnung. Aber die Interpretation hat Grenzen. Sie können nicht überall alles hineininterpretieren, sondern es gibt irgendwo einen Punkt, an dem ein Gericht sagen muss: Hier haben wir jetzt eine Gesetzeslücke, hier haben wir nichts geregelt.

Man sieht es oft und immer wieder, dass das Bundesgericht bei gewissen Fällen sagt: Wir haben diesen Fall angeschaut, aber dafür hat das Parlament keine Lösung parat, da können wir nichts machen; lieber Gesetzgeber - also wir -, tu etwas.

Und es gibt immer wieder Vorstösse, in denen es heisst: Das Bundesgericht hat gesagt, wir müssten hier etwas unternehmen, ich reiche deshalb einen Vorstoss ein. Und dann diskutieren wir darüber, ob wir das ändern wollen oder nicht. Das ist dann wiederum unsere Entscheidung. Das Gericht kann hier nur bis zu einem bestimmten Grad wirksam werden.

Dasselbe gilt für den EGMR. Der EGMR könnte dem Gesetzgeber, also den Mitgliedstaaten, sagen, hier haben wir eine Lücke - wie z. B. bei den Klimaseniorinnen. Er könnte sagen: Hört zu, damals, als man die EMRK geschaffen hat, hat man nicht an Umweltfragen gedacht; lieber Gesetzgeber, ändere die EMRK, wenn du das willst. Wenn du das nicht willst, auch gut, aber wir können da als Gericht nichts machen.

Nun, das geht fast nicht. Warum? Weil die EMRK nur mittels Einstimmigkeitsprinzip weiterentwickelt werden kann. Jetzt kann man fragen: Ist das nicht ein Fehler? Nein, denn das war eben gerade der Trick bei der EMRK. Wenn Sie das Ganze historisch betrachten, sehen Sie: Alle Staaten, die sich verpflichtet hatten, die EMRK zu akzeptieren, all diese Staaten konnte man damals mit ins Boot holen, weil man sagte: Hört zu, lest die Konvention durch, das ist der Inhalt, nicht mehr. Und dann sagten die Staaten: Okay, dahinter können wir stehen, hier machen wir mit.

Jetzt sagt der Gerichtshof, das sei ein Fehler. Dabei ist es gar kein Fehler, sondern es ist das Konzept hinter der ganzen Geschichte. Dieses Konzept limitiert den Gerichtshof. Theoretisch liesse sich die EMRK mit Einstimmigkeit weiterentwickeln, aber soweit ich weiss, hat man das noch gar nie versucht. Man muss sich damit abfinden. Das ist der Preis für die Breite der EMRK mit ihrem ganzen System.

Nun vertritt der Gerichtshof die Meinung - wie sagt er dem so schön? -, die EMRK sei ein lebendiges Instrument. Lebendig heisst für den EGMR: Er entscheidet, in welche Richtung es sich weiterentwickelt. Das betrachtet er als lebendig. Leben tönt ja so, wie wenn sich das von sich aus weiterentwickeln würde, aber nein: Der Gerichtshof entscheidet, was noch alles darunterfällt. Das stört natürlich die Mitgliedstaaten; das stört sie deshalb, weil sie sagen, die Spielregel sei nicht so gewesen, das Gegenteil sei der Fall gewesen.

Es wird hier insbesondere die Asylsituation genannt. Im Unterschied zu Herrn Germann ist dieser Punkt nicht der Grund, warum ich zustimme - das möchte ich ganz klar deklarieren. Mir geht es um die grundsätzliche Kritik an diesem System, darum, was mich stört und warum ich mich seit diesem unsäglichen Klimaseniorinnen-Urteil derart vehement engagiere. Ich kann Ihnen sagen: Aus meinen politischen Kreisen habe ich in diesem Thema nicht nur Unterstützung erfahren.

Warum wehre ich mich so dagegen? Weil mit solchen Urteilen die EMRK und die ganze Institution geschwächt wird. Staaten und Bürgerinnen und Bürger reagieren, indem sie sagen: Was fällt denen dort in Strassburg eigentlich ein? Haben die eigentlich gemerkt, welche Aufgabe sie haben? Diese 14 oder 15 Leute sagen, sie hätten ein lebendiges Instrument, spielen ein bisschen Gesetzgeber, setzen sich einfach über die Staaten hinweg und haben das Gefühl, das werde toleriert. Das entspricht nicht der Aufgabe des EGMR, das geht den Leuten auf die Nerven und gegen den Strich. Mit diesem Verhalten wird das ganze System geschwächt. Am Schluss wird der ganze Gerichtshof samt der EMRK infrage gestellt; das nervt mich so an diesem Urteil und an dieser Tendenz.

Ich kann Ihnen sagen: Noch ein, zwei solche Urteile und es wird in verschiedenen Staaten über den Austritt aus der EMRK diskutiert. Auch in diesem Gebäude gab es Leute, die nach dem Klimaseniorinnen-Urteil weiter gehen wollten als das, was wir dann mit unserer Erklärung taten. Diese Leute wollten diskutieren, ob wir in der EMRK bleiben sollen. Liessen wir oder andere europäische Staaten es so weit kommen, wäre das eine Katastrophe. Deshalb müssen wir dieses System schützen, und schützen bedeutet: Wir müssen dem Gerichtshof beibringen, was seine Aufgabe ist.

Roth Franziska · Mit-F · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion

In diesem offenen Brief, den neun Regierungen von Mitgliedstaaten der EU unterzeichnet haben - sie sind vom Motionär aufgezählt worden -, geht es doch vor allem um Migration. Ich bin froh, dass mein Kollege Jositsch auch erkennt, dass sich der Brief vor allem gegen die Einwanderer richtet. Der Brief beginnt eigentlich mit einer Stimmungsmache. Sie schreiben, andere Einwanderer seien gekommen und hätten sich gegen eine Integration entschieden, indem sie sich in Parallelgesellschaften isolieren und sich von unseren Grundwerten Gleichheit, Demokratie und Freiheit distanzieren. So beginnt der Brief.

Ohne dass auch nur annähernd konkretisiert wird, was oder wer damit gemeint ist, wird die pauschale Behauptung, andere Migranten würden sich von unseren Grundwerten distanzieren, der Realität so nicht gerecht. Was angeblich integrationsunwillige Parallelgesellschaften anbelangt, wäre doch zu hinterfragen, ob man hier nicht Integration mit Assimilation verwechselt. Oder man sagt: Wer die freiheitliche Ordnung und die Gesetze des Einwanderungslandes respektiert, ist integriert und nicht desintegriert.

Auch wenn der Brief in Frageform und verbunden mit der Forderung nach einer Analyse verfasst wird, so unterstellt er dem EGMR, den Geltungsbereich der Konvention im Vergleich zu ihrem ursprünglichen Sinn zu sehr auszuweiten und die Fähigkeit der Staaten, politische Entscheidungen zu treffen, einzuschränken. Aber so geht das doch nicht. Einfach eine pauschale Kritik und Behauptung aufzustellen, ohne dann zu sagen, auf welche Gerichtsentscheide und Verfehlungen sie dies abstützen - das kann ich, Entschuldigung, als nichts anderes als eine hohle Anschuldigung bezeichnen.

Für mich ist der Brief auch eine Absage an die geltungszeitliche Auslegung von Gesetzen bzw. von völkerrechtlichen Verträgen. Die im Brief beabsichtigte Verabsolutierung der historischen Auslegung widerspricht nicht nur der schweizerischen Praxis der Gesetzesauslegung, sondern wohl auch der Auslegungspraxis der meisten europäischen Staaten.

Der Brief beklagt, dass kriminelle ausländische Staatsangehörige nicht ausgeschafft werden könnten. In diesem Kontext wäre wichtig zu wissen, woran Ausweisungen, die der Brief offenbar im Auge hat, denn konkret scheitern. Das setzt aber voraus, diesbezüglich einschlägige Entscheidungen zu nennen und nicht bloss zu pauschalisieren. Wer kann sagen, dass gewisse Entscheidungen des Gerichtshofes bei einer engeren Auslegung der EMRK anders ausgefallen wären? Das ist nur mit einer differenzierten Betrachtung zu machen, und eine solche fehlt in diesem Brief gänzlich.

Ich habe mich zudem informiert, dass die Ausschaffung krimineller Ausländer in aller Regel vom Gerichtshof gedeckt und nur in sehr wenigen Fällen, namentlich bei Secondas und Secondos mit weniger schwerwiegenden Straftaten, untersagt wird. Noch einmal: Pauschale Kritik dient bloss der Stimmungsmache und ist nicht hilfreich, weder beim Ansinnen, das vorhin mein Kollege Herr Jositsch genannt hat, noch bei dem, was der Motionär wirklich will.

Der Brief fordert mehr Spielraum und mehr Freiheit bei Entscheidungen, insbesondere dann, wenn es darum geht, wirksame Schritte zu unternehmen, um feindlichen Staaten entgegenzutreten, die versuchen, unsere Werte und Rechte gegen uns einzusetzen, indem sie Migrantinnen und Migranten an unseren Grenzen instrumentalisieren. Die Forderung betrifft offensichtlich konkrete, zurzeit bei der Grossen Kammer des EGMR hängige Fälle. Es geht um Polen und Estland. Hintergrund dieser Fälle ist das Phänomen, dass namentlich aus Belarus Migranten in die baltischen Staaten und nach Polen geschleust werden, in der Absicht, die EU durch die Schaffung chaotischer Asylzustände zu destabilisieren.

Es geht um die Beurteilung kollektiver Rückweisungen ohne Prüfung der Asylwürdigkeit, die sogenannten Pushbacks. Weil die Fälle vor der Grossen Kammer des EGMR hängig sind, läuft der Brief auf eine unübliche Einmischung in hängige Verfahren hinaus, zumal die betroffenen Staaten in diesen Verfahren zu allen einschlägigen Fragen ausführlich Stellung nehmen konnten. Kritik an der Rechtsprechung ist legitim, ja für die Fortentwicklung des Rechts unentbehrlich, da gehe ich mit meinen beiden Vorrednern einig. Pauschale Kritik, wie sie im offenen Brief vorgetragen wird, ist hingegen nicht nur wenig hilfreich, sondern dient vorab der Stimmungsmache.

Das gilt namentlich für die nicht näher begründete Verabsolutierung der historischen Auslegung von Gesetzen, aber auch für die heikle, aber unabdingbare Differenzierung, ob die im Brief postulierten Ergebnisse letztlich an der Auslegungsmethode des EGMR scheiterten oder ungeachtet der Auslegungsmethode am Vertragstext, über den sich das Gericht nicht hinwegsetzen darf. In letzterem Fall wäre der Vertragstext zu diskutieren und nicht die Rechtsprechung.

Abgesehen davon, dass die Schweiz von gewissen im offenen Brief angesprochenen Fragen gar nicht berührt ist, sind wir doch gut beraten, uns nicht in diesen Handel einzumischen. Probleme, wie sie das eidgenössische Parlament etwa im Klimaurteil des EGMR zu erkennen glaubte und in direktem Kontakt mit dem EGMR angesprochen hat, sollten weiterhin bilateral erörtert werden. Mit dem Aufspringen auf den in erster Linie der Stimmungsmache dienenden offenen Brief gewinnt die Schweiz meines Erachtens nichts. Pauschale Kritik einzelner Regierungschefs zu unterstützen, ist sicher alles andere als schweizerisch.

Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen.

Michel Matthias · Mit-M · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion

Ich habe etwas Angst, dass man hier aus dem Furor, den ich ja eigentlich nachvollziehen kann und den Kollege Jositsch hier schon mal abgeladen hat, überschiesst und dass wir uns hier nicht sehr reflektiert verhalten. Es geht mir weniger um die inhaltlichen Anliegen, die an den Gerichtshof herangetragen werden, bzw. um eine allfällige Reform, das Subsidiaritätsprinzip usw., sondern vielmehr um den Weg.

Wir sollen uns hier quasi einem offenen Brief anschliessen, der im Mai durch einige Staatspräsidentinnen und Staatspräsidenten veröffentlicht, abgeschlossen oder gesendet worden ist. Es kommt mir vor, als würden wir ein bisschen wie die alte Fasnacht jetzt noch hinterdrein kommen. Gefragt wurden wir nicht, wir konnten auch nicht am Inhalt mitwirken. Wir würden jetzt einfach sagen, ja, wir sind dann quasi in dieser Gruppe auch dabei. Dabei ist völlig offen, was genau verlangt wird. Es ist ein Appell - ein politischer Appell. Es ist nicht ein Dokument in einem institutionellen Verfahren, das rechtliche Anträge enthält. Es ist ein politischer Appell, eine Unmutsäusserung; das kennen wir, das haben wir mit unserer Erklärung auch gemacht. Aber dann haben wir gesagt, wir unterstützen das mit einer Motion - wir haben die Motion Caroni 24.3485 angenommen -, mit der wir den Bundesrat beauftragen, mittels entsprechender Verfahren Reformen anzugehen. Und ich glaube, das ist der Schweizer Weg. Ich habe das Gefühl, wir würden diesen institutionellen Weg schwächen, wenn wir jetzt auch noch mit unserer Fahne hinter diesen anderen neun Staaten hergehen würden. Das möchte ich eigentlich nicht. Mir geht es um den Inhalt, aber diese Form hier kann ich nicht unterstützen.

Es wurde dann auch noch der Brief erwähnt; ich habe ihn gelesen. Ich weiss nicht, wer ihn alles gelesen hat - das wäre vielleicht auch noch wichtig. Zu Beginn wird ihr Glaube an den Multilateralismus bezeugt, werden Institutionen wie die UNO, die EU, die Nato hochgehalten - das finde ich ja auch, aber vielleicht nicht alle in diesem Saal -, nachher wird eine migrationspolitische Unzufriedenheit geäussert. Ich will mich nun einfach nicht in diese Reihe einreihen. Wir hatten eine Unzufriedenheit anderer Art, wir waren direkt betroffen vom Klimaurteil. Das haben wir, glaube ich, abgehandelt, und wir haben Aufträge verfasst.

Noch etwas: Ich denke, die neun Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten, die da unterschrieben haben, haben nicht ihre Parlamente gefragt, vielleicht noch ihre Regierung, wenn es hochkommt. Wir hätten hier einen parlamentarisch unterstützten offenen Brief oder eben diesen Appell. Wir würden das also noch verstärken, indem wir es demokratiepolitisch unterlegen. Meine Befürchtung ist, dass wir dann einer Gruppe zugehören. Wenn diese Gruppe irgendwann institutionalisiert würde, müssten wir uns dann erklären, weshalb wir vielleicht nicht jeden Absatz, jeden Artikel, den sie vorschlägt, mit unterstützen. Wir würden hier also auch an Handlungsfreiheit verlieren, die wir sonst immer hochhalten, wenn es um internationale Koordination geht.

Ich habe den Brief gelesen - es fehlt auch ein Adressat, oder? Es hat nicht einmal eine Adresse drauf, und man weiss dann nicht, an wen sich diese neun Staaten richten. Sie beginnen kein formelles Verfahren, es ist einfach eine öffentliche Unmutsäusserung, es ist quasi eine milde Form einer Demo, oder? Und wir sollen jetzt mit der Schweizer Fahne noch hinterdrein ziehen. Ich glaube, das ist einfach nicht unser Weg.

Den Weg, den wir zu gehen haben, sind wir gegangen; darin ist alles inbegriffen. Das Anlehnen an diese neun Staaten bringt keinen Mehrwert. Deshalb lehne ich die Motion ab.

Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Vielleicht mit weniger Furor als Kollege Jositsch und mit meiner bekannten Neutralität und Nüchternheit, die ich jeweils hier zeige, (Teilweise Heiterkeit) aber mit dem gleichen Resultat: Ich unterstütze die Motion und versuche, Ihnen das zu begründen.

Wenn Sie den Text der Motion anschauen, lesen Sie dort, dass die Motion den Bundesrat beauftragt, sich zusammen mit anderen Vertragsstaaten dafür einzusetzen, dass sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wieder an das Subsidiaritätsprinzip hält, den Mitgliedstaaten keine Verpflichtungen auferlegt, die sie staatsvertraglich nie eingegangen sind, und ihre politischen Handlungsspielräume nicht einschränkt, insbesondere zur Wahrung der Handlungsfähigkeit in der Migrationspolitik und der Sicherheit der eigenen Bevölkerung usw. Diese Bestrebungen sind keine Erfindungen des Motionärs, muss ich sagen, sondern die Mitgliedstaaten selbst haben das bereits mehrfach versucht und Prozesse angestossen, damit der Gerichtshof selbst einsieht, wo seine Grenzen sind.

Wieso bin ich heute beruhigt? Ich bin beruhigt über eine Meldung von Keystone-SDA, die Kollege Fässler mir vorgelegt hat. Demgemäss stellte der Europarat am 18. September 2025 fest, dass er die Schweiz für ihren Fahrplan zur Erreichung der Klimaneutralität lobt. Zu diesem Schluss kam er nach der Überprüfung der Umsetzung des Klimaurteils des EGMR gegen die Schweiz. Die Schweiz habe nach dem Urteil des Gerichtshofs einen umfassenden Rechts- und Regulierungsrahmen auf Bundesebene geschaffen.

Das hat mich beruhigt. Zwar kenne ich diesen nach dem Urteil geschaffenen Verfassungs- und Regulierungsrahmen nicht - die Schweiz hatte diesen Rahmen bereits vorher geschaffen -, aber es hat mich beruhigt, weil ich sehe, dass wir damals mit unserer Erklärung genau richtiglagen, indem wir dem Urteil widersprachen und dem EGMR die Grenzen aufzeigten. Die Motion könnte dazu dienen, dass wir uns zukünftig nicht zu weiteren solchen Erklärungen hinreissen lassen müssen. Die Erklärung war nicht sehr schön. Es ist auch nicht alltäglich, dass ein Parlament in beiden Kammern ein Urteil eines EGMR zerreissen muss. Deshalb sollten wir die Motion benutzen, damit der Bundesrat in gezielter Weise zur Stärkung des EGMR beitragen kann - nicht zur Schwächung, sondern zur Stärkung des EGMR. Wenn wir das nicht tun, geraten wir in ein anderes Fahrwasser.

Ich hatte das Vergnügen, am 28. August in Zürich an einer Tagung mit Bundesrichtern und europäischen Verfassungsrichtern unter dem Titel "Judicial Activism" teilzunehmen. Es ging um richterlichen Aktivismus und die Auslegung der EMRK durch den EGMR als "instrument vivant". Ein belgischer Verfassungsrichter brachte es auf den Punkt, er stellte Folgendes fest: Entscheide des EGMR oder des EuGH, welche ganze Gesetze aushebeln, ganze Politikfelder bestimmen und der Politik jede Chance nehmen, Probleme zu lösen, sind Ultra-vires-Urteile; es liegt also richterlicher Aktivismus vor. Er erklärte auch, welche Folgen das hat. Wer schützt die Politik vor den Richtern? Urteile, welche ganze Politikfelder beschlagen, schwächen die Kompetenz der Regierung, also des Bundesrates, und sie schwächen die Kompetenz des Parlamentes. Sowohl die Regierung als auch das Parlament erwecken den Eindruck, dass sie völlig machtlos sind und nichts gegen diese Probleme unternehmen können.

Jetzt muss man wissen, welche Konsequenzen das hat. Die Konsequenzen sind klar: Extremer Populismus und Radikalität werden in der Bevölkerung zunehmen, wenn wir uns nicht zum Schritt durchringen können, der Politik in zwei Politikfeldern den Vorrang zu geben: beim Klima und bei der Migration. Wenn wir hier die Politik ausschalten und diese Politikfelder nur den Richtern überlassen, bekommen wir Probleme.

Deshalb wäre ich froh, wenn der Bundesrat mit dem EGMR Kontakt aufnimmt. Er muss dies nicht gestützt auf den offenen Brief von neun europäischen Staaten tun, sondern er kann das auch selbstständig machen - wir waren mit der Erklärung des Parlamentes ja früher dran als die Verfasser dieses Briefes -, gestützt auf die Erklärung des Parlamentes, gestützt auf unsere Überlegungen. Ich wäre froh, wenn der Bundesrat mit dem EGMR Kontakt aufnimmt und noch einmal insistiert, dass wir die EMRK, welche von Politikern geschaffen wurde und nicht von Richtern, auf das richtige Gleis zurückbringen wollen. Wenn wir das nicht schaffen, werden früher oder später ein, zwei oder drei Länder in gewissen Politikfeldern, die im Argen liegen, ausscheren.

Deshalb bin ich froh um diese Motion. Vielleicht muss man nicht gerade auf den Brief Bezug nehmen. Aber es ist dem Bundesrat ja freigestellt, wie er diese Schritte zur Neuausrichtung des EGMR unternimmt.

Sommaruga Carlo · Mit-M · Ständerat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion

Je ne souhaitais pas prendre la parole, mais les derniers mots de notre collègue Rieder m'interpellent. Il nous dit qu'il faut adopter cette motion, parce qu'on a adopté les deux déclarations, au Conseil national et dans notre conseil, après la décision de la Cour européenne des droits de l'homme. Or, je rappelle de manière très claire, et cela a été dit par notre collègue Roth tout à l'heure et rappelé aussi par notre collègue Michel Matthias, que nous avons adopté la motion Caroni 24.3485, qui donne justement compétence au Conseil fédéral pour avancer dans un processus qui rappelle les compétences de la Cour et la subsidiarité. Je n'ai pas voté en faveur de cette motion, mais cette motion a été très clairement adoptée par la majorité.

J'avoue que je suis un peu surpris que, tout d'un coup, on dise qu'il faut répéter la même motion, alors même que cette motion est en train d'être mise en oeuvre par le Conseil fédéral. Je suis donc surpris que, dans certains domaines, on vienne dire que cela ne vaut pas la peine de faire une double motion, parce que c'est un acte politique inutile et que, maintenant, on veuille le faire. Alors, indépendamment du contenu même de la motion Germann, qui vise essentiellement la question migratoire, la question institutionnelle est déjà à la charge du Conseil fédéral, elle est déjà en train d'être mise en oeuvre et, donc, il ne se justifie pas de revenir avec une nouvelle motion.

Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt

Wie der Vorredner gesagt hat, ist es dem Bundesrat ein Anliegen, Ihnen aufzuzeigen, dass er das Kernanliegen der Motion teilt, das auch im Text dieser Motion genannt wird, nämlich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu gelangen und ihn daran zu erinnern, dass er seine Kernaufgabe wahrnehmen soll. Er hat von Ihnen aber bereits mit der Motion Caroni 24.3485 den Auftrag erhalten, das zu machen. Er ist bereits daran, dies umzusetzen - und das ist das richtige Format.

Die Motion Germann sagt immerhin auch im Titel: "Die Schweiz schliesst sich der Initiative zur Reform der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) an". Diese Initiative ist nun einmal ein offener Brief mit unklarem Adressaten, mit unklarem Format. Der Bundesrat soll sich dafür einsetzen, dass der EGMR für das Subsidiaritätsprinzip einsteht. Das macht der Bundesrat auch mit der Motion Caroni, aber er macht es im richtigen Format. Die Initiative des offenen Briefes vom 22. Mai 2025 wurde von Italien und Dänemark ursprünglich im Rahmen der EU ergriffen. Sie bewegt sich eben ausserhalb der institutionellen Verfahren des Europarates, und aus dem offenen Brief geht nicht hervor, in welchem Format und in welchem institutionellen Rahmen der angestrebte Dialog mit dem EGMR umgesetzt werden soll - anders bei der Motion Caroni.

Die Anlässe mögen unterschiedlich sein, aber im Kern geht die Initiative der neun europäischen Staaten in eine ähnliche Richtung. Die Motion Caroni wurde im Nachgang zum Urteil im Fall der Klimaseniorinnen gegen die Schweiz eingereicht. In diesem Zusammenhang möchte ich erwähnen, dass das Ministerkomitee des Europarates heute vor einer Woche die Umsetzung des Urteils zum zweiten Mal geprüft hat. In seinem Entscheid würdigt es die positiven Entwicklungen in der Schweiz und gratuliert unserem Land ausdrücklich zur Schaffung eines vollständigen Rechtsrahmens. Sie haben das auch gehört. Insgesamt bekräftigt der Entscheid die Haltung des Bundesrates, dass die Schweiz die klimapolitischen Anforderungen des Urteils erfüllt.

Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat im Nachgang zu diesem Urteil keinen weiteren Handlungsbedarf. Aber er ist nichtsdestotrotz daran, die Motion Caroni, die er von Anfang an begrüsst hat, umzusetzen. So haben Schweizer Vertreterinnen und Vertreter im Juni im Rahmen des Europarates einen institutionalisierten Dialog zwischen den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte über die Entwicklung von dessen Rechtsprechung angeregt. Der Präsident des EGMR hat sich für einen solchen Dialog offen gezeigt. Die Vertreter der Schweiz haben das Anliegen zudem anlässlich mehrerer Sitzungen im Europarat vorgebracht, namentlich an jenen des Ministerkomitees, und im Hinblick auf eine Umsetzung dieser Motion Kontakte mit Vertretern anderer Staaten geknüpft.

Der Bundesrat misst, ich sage das nochmals, dem Subsidiaritätsprinzip eine grosse Bedeutung zu. Er ist der Ansicht, dass das Parlament ihm mit der Annahme der Motion Caroni bereits genügend deutlich das Mandat erteilt hat, alles dafür zu tun, dieses Prinzip zu stärken. Für den Bundesrat ist die Umsetzung der Motion Caroni der institutionell richtige und zielgerichtete Weg, um die Rechtsprechung des EGMR im Sinne des Subsidiaritätsprinzips sicherzustellen.

Ich nehme zur Kenntnis, wenn ich die Aussage von Herrn Ständerat Rieder wiedergeben darf, dass wir uns, sollten wir nochmals ein Zeichen im selbigen Sinn nach Strassburg setzen, nicht auf diesen Brief der neun Staaten stützen müssen, sondern das unabhängig machen können. Wir können gerne nochmals ein Signal senden; ich kann Ihnen aber sagen: Das Signal wurde bereits klar gesendet, und es ist auch angekommen. Die Arbeiten zur Umsetzung der Motion Caroni laufen.

In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen des Bundesrates, die Motion Germann abzulehnen.

Caroni Andrea · P-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion

Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 29 Stimmen

Dagegen ... 15 Stimmen

(1 Enthaltung)