25.3744

Einführung einer verkehrsabhängigen Durchfahrtsabgabe für den Transitverkehr von Grenze zu Grenze auf Schweizer Strassen gestützt auf Artikel 82 Absatz 3 in Verbindung mit Artikel 84 Absatz 1 der Bundesverfassung

Caroni Andrea · P-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion

Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Chiesa Marco · Mit-M · Ständerat · Tessin · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

La mozione che vi propongo oggi e che sostengo, parte da un dato semplice e innegabile. Le nostre strade nazionali, in particolare le grandi direttrici alpine, sono congestionate da un traffico di transito che non porta alcun beneficio reale al nostro Paese, ma scarica sulla nostra popolazione solo dei costi ambientali, infrastrutturali ed economici. Le esperienze dell'estate 2025 lo hanno dimostrato ancora una volta - se ce n'era bisogno: interminabili chilometri di code e ore di attesa sulle strade, oltre a centri abitati soffocati dal traffico. È inaccettabile - penso agli occhi di tutti - che la Svizzera debba continuare a subire le conseguenze di questo traffico parassitario senza elaborare alcuna strategia per mitigarne gli effetti.

La tassa di transito che propongo non è una misura punitiva, non vuole esserlo, bensì una misura di giustizia elementare e di incentivazione. Colpisce soltanto chi usa le nostre infrastrutture come corridoio gratuito senza portare nulla al nostro Paese. Non pagano i cittadini contribuenti, non pagano i turisti che scelgono la Svizzera e rimangono sul nostro territorio. Paga solo chi sfrutta le nostre strade in particolare nei momenti più affollati.

Die Bundesverfassung ist klar: Artikel 84 verpflichtet die Eidgenossenschaft, die Alpen vor den negativen Auswirkungen des Transitverkehrs zu schützen. Das ist kein Wunschdenken, sondern ein verfassungsrechtlicher Auftrag. Artikel 82 der Bundesverfassung legt den Grundsatz der unentgeltlichen Strassenbenützung fest. Nach Meinung des Bundesrates würde eine wie hier beantragte Durchfahrtsabgabe einen neuen Verfassungsartikel brauchen, weil sie sich nicht auf einzelne Werke wie Tunnel oder Brücken bezieht.

Unseres Erachtens ist die Mitwirkung der Stände und des Volkes bei einer so wichtigen Vorlage willkommen und geeignet. Ich möchte auf zwei belegte Tatsachen hinweisen:

1. Die Umsetzung ist technisch machbar. Über 170 Grenzübergänge sind bereits mit automatischer Nummernschilderkennung ausgestattet. Wer behauptet, eine Umsetzung sei unmöglich, sucht meiner Meinung nach Ausreden, nicht Lösungen.

2. Die Durchfahrtsabgabe ist mit den Bilateralen Abkommen kompatibel. Das Landverkehrsabkommen mit der EU betrifft den Güter- und den Berufsverkehr, nicht aber den Privattransit. Das Freizügigkeitsabkommen betrifft nicht den reinen Transit, sondern das Recht auf Erwerbstätigkeit und Aufenthalt in der Schweiz. Darüber hinaus wird diese Transitabgabe einen lenkenden und einen anreizschaffenden Charakter haben. Sie kann je nach Verkehrsdichte sowie je nach Tageszeiten und Wochentagen variieren und dadurch die Verkehrsflüsse besser verteilen.

Nicht zuletzt leistet die Durchfahrtsabgabe einen wesentlichen Beitrag zur Finanzierung und Instandhaltung unserer grossen Infrastrukturen, wodurch die Kosten gerechter auf alle Nutzer aufgeteilt werden.

Les questions qui nous sont posées sont simples. Voulons-nous changer quelque chose ou voulons-nous rester dans l'inertie ? Voulons-nous vraiment accepter que nos vallées soient contraintes de subir ce trafic parasitaire avec une qualité de vie et de l'air dégradée et des économies locales pénalisées ?

Une redevance sur le trafic de transit routier est un instrument sélectif, proportionné et ciblé. Elle ne ferme pas les portes. Elle régule le trafic, grâce à une tarification variable selon la densité du trafic, les horaires et les jours de la semaine. Elle garantit que ceux qui utilisent les routes sans rien apporter à notre pays contribuent au moins à leur entretien en alimentant les fonds pour les routes nationales et le trafic d'agglomération. La Suisse est un pays de passage, c'est vrai, mais elle ne doit pas devenir seulement cela. Il est temps de gérer le trafic de transit et non pas de le subir.

Je vous invite avec conviction à accepter cette motion en saluant aussi la forte adhésion d'une centaine de parlementaires du Conseil national qui ont souscrit au même concept de motions jumelles dans la Chambre basse.

Regazzi Fabio · Mit-M · Ständerat · Tessin · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Ich möchte die Ausführungen meines Tessiner Kollegen Marco Chiesa ergänzen. Die Motion wird von einem ungewöhnlich breiten politischen Spektrum getragen: von Eric Nussbaumer, dem Präsidenten der Europäischen Bewegung Schweiz, über die Organisation Pro Alps bis hin zu zahlreichen Vertreterinnen und Vertretern der SVP, der Mitte und der FDP. Bemerkenswert ist, dass auch die Grünen die gleichlautenden Motionen im Nationalrat breit mitunterzeichnet haben. Auch die gesamte Tessiner Delegation in Bundesbern steht geschlossen hinter diesem Anliegen, und das ist aus meiner langjährigen Erfahrung im Parlament keine Selbstverständlichkeit.

Doch das Thema betrifft nicht nur das Tessin, sondern praktisch alle Transitkantone. Die Kolleginnen und Kollegen aus Graubünden, St. Gallen, Thurgau, Zürich und Schaffhausen betrifft es im Hinblick auf den San Bernardino; jene aus Uri, Luzern, Aargau, Solothurn und Basel bezüglich der A2; die Vertreter aus dem Wallis, aus der Romandie, aus Genf, Freiburg, Bern und dem Jura in Bezug auf den Simplon, den Grossen St. Bernhard und die Übergänge nach Frankreich. Kaum ein Kanton bleibt verschont.

Der Bundesrat hat schriftlich bestätigt, dass unsere Lösung mit dem bilateralen Abkommen vereinbar ist. In diesem Sinne, auch zuhanden der Materialien, wäre ich Herrn Bundesrat Rösti dankbar, wenn er diesen Grundsatz heute noch einmal bestätigen könnte.

Der Grund ist klar. Das Freizügigkeitsabkommen schützt Arbeitnehmende und Selbstständigerwerbende, die in der Schweiz tätig sind, und Personen, die sich hier aufhalten wollen. Reiner Privattransit fällt nicht darunter, streng genommen auch nicht der Tourismus. Das Landverkehrsabkommen wiederum schützt den Markt für Güter- und Personentransporte, nicht aber den privaten Verkehr. Deshalb haben auch europafreundliche Parlamentarier und eben auch Bewegungen wie Pro Alps die Motion mitunterzeichnet.

Le Conseil fédéral affirme que, pour la mise en oeuvre, il faut des caméras. C'est vrai. Ces caméras existent déjà. Dans sa réponse du 15 septembre à la question Pamini 25.7632, "Critères et nombre des postes-frontières équipés de caméras de lecture automatique de plaques d'immatriculation", il a affirmé que 177 postes-frontières étaient équipés d'un système de reconnaissance automatique des plaques d'immatriculation. Il est donc clair que la base technique est déjà en place.

Wir wissen also zweierlei: erstens, dass die Lösung völkerrechtlich machbar ist, und zweitens, dass die nötige Infrastruktur bereits steht. Was fehlt, ist die gesetzliche Grundlage und gegebenenfalls eine Verfassungsbestimmung, was wir Befürworter selbstverständlich nicht bestreiten.

Ich bitte Sie daher, diese Motion zu unterstützen.

Z'graggen Heidi · Mit-F · Ständerat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Ich möchte meine beiden Kollegen aus dem Kanton Tessin unterstützen. Ich habe es letzte Woche in diesem Rat bereits gesagt: Der Verkehr wächst und wächst, er wächst uns über den Kopf, und dies betrifft insbesondere uns an den Transitstrassen; wir erleben das in den Dörfern an den Transitachsen, aber auch anderswo in der Schweiz Tag für Tag. Staus, Lärm, Abgase - das ist eine Einschränkung der Lebensqualität. Der grösste Teil des Verkehrs bei uns auf den Transitachsen ist wirklich reiner Transitverkehr: Fahrzeuge fahren ohne Halt, ohne Wertschöpfung, ohne Nutzen für die Schweiz, für unsere Regionen, aber mit grossen Belastungen für die betroffenen Regionen von Norden nach Süden durch unser Land.

Ich kann zwar die Bedenken des Bundesrates nachvollziehen, dass die Einführung einer Durchfahrtsabgabe komplex ist, aber meine beiden Vorredner haben es eindeutig aufgezeigt: Es ist möglich und machbar, die Infrastruktur ist bereits vorhanden. Der Bundesrat anerkennt ja selber, dass die Transitbelastung für die Alpenregionen enorm ist. Wir müssen dieses Zeichen jetzt setzen.

Zusätzlich ist es zwingend notwendig, das Staumanagement mittels Abfahrts- und Durchfahrtsverboten auf den Ausweichrouten zu verschärfen. Wir haben das hier in diesem Rat ja schon mehrmals mit Interpellationen angesprochen, denn es dauert ja, bis diese Lenkungsabgabe kommen könnte. Ich weiss aber, dass im Nationalrat bereits eine solche Massnahme für Abfahrtsverbote und Durchfahrtsverbote auf den Kantonsstrassen in Prüfung ist.

Herr Bundesrat, es ist zwingend notwendig; es geht nicht mehr, es war dieses Jahr wieder sehr schwierig und sehr mühsam. Man kommt nicht mehr durch die Dörfer, und zwar nicht nur beispielsweise im Urner Oberland, sondern jetzt trifft es eben auch Flüelen, Altdorf, Erstfeld, Silenen usw. Wir müssen hier Durchfahrtsverbote aussprechen, ähnlich wie es Tirol macht, ähnlich wie es jetzt auch in Deutschland rund um die Stadt München gemacht wird.

Die bisherigen Massnahmen sind gut, wir testen diese jetzt. Geschwindigkeitsharmonisierung, Dosierungen von Ausfahrten oder auch die polizeilichen Konzepte sind wichtig, aber sie reichen nicht. Sie lindern die Symptome zwar ein wenig, sie lösen aber nicht das Grundproblem. Die Schweiz darf nicht ein Billigkorridor für den Transitverkehr sein. Die Durchfahrtsabgabe kann dieses Problem bekämpfen, sie macht den reinen Transitverkehr unattraktiver und lenkt ihn gezielt; damit hätten wir ein Instrument.

Darum sage ich: Ja, es ist anspruchsvoll, aber genau deshalb braucht es jetzt diesen Schritt.

Ich bitte Sie, die Motion zu unterstützen.

Engler Stefan · 1VP-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Le nuove forme di mobilità hanno modificato le abitudini di viaggio e con esse anche le ripercussioni sulla popolazione che vive lungo le rotte di transito. Quando la destinazione è il mare, l'aera intermedia diventa un deserto. L'obiettivo è quello di ridurre il tempo di viaggio, l'esperienza di viaggio si svolge sulle autostrade e negli aeroporti. Il prezzo di questo tipo di viaggio lo pagano gli abitanti del luogo che però non ne traggono alcun vantaggio, subendo solo fastidi e limitazioni.

Il n'existe aucun droit humain au libre passage à travers la Suisse. La protection de notre population prime les désirs d'atteindre le plus rapidement possible les plages de la Méditerranée, lorsque les restrictions pour les habitants dues aux embouteillages et au trafic de contournement sont telles que la sécurité est compromise et que la vie dans les villages est devenue insupportable. Il est temps d'agir.

La Confederaziun ed er ils chantuns fan actualmain blers tests cun bleras mesiras. Betg tuts èn sa mussads però sco success. I n'è er betg da quintar ch'il problem dal traffic da sviament vegnia a sa schliar da sasez. Il cuntrari vegn ad esser il cas. Il traffic vegn a s'augmentar ed uschia er ils conflicts tranter il traffic da transit ed il traffic intern en e davent da nossas vischnancas.

Nun, der Bundesrat zeigt in seiner Antwort ja ein gewisses Verständnis für das Problem. Er sagt in der Stellungnahme zur Motion auch, dass die Einführung einer solchen Abgabe aus staatsvertraglicher Sicht möglich sei. Es sei dafür aber eine Verfassungsänderung notwendig, da eine flächige Gebührenerhebung angestrebt werde. Administrative Hürden seien allerdings vorhanden. Es würden sich Fragen stellen wie: Wie überwacht man das? Wie erhebt man diese Gebühr? Und das führt den Bundesrat dazu, diese Motion vorderhand zur Ablehnung zu empfehlen.

Ich möchte auch anerkennen, dass das ASTRA und der Bund in den vergangenen Jahren unsere vom Problem betroffenen Kantone sehr hilfreich darin unterstützt hat, verschiedene Massnahmen auf ihre Wirkungen hin zu erproben und diese auch von Jahr zu Jahr zu optimieren. Dem Problem als solchem konnten all diese Massnahmen indessen nicht gerecht werden. Und wenn ich mir vorstelle, wie der Verkehr, vor allem der Reiseverkehr, durch unser Land in den nächsten Jahren noch zunehmen wird, so wird mir schon bange, dass die Leute entlang dieser Transitachsen und in den Dörfern im Verkehr ersticken werden.

Den Ansatz für ein solches Verkehrsmanagement kennt der Bund ja. Seit den Neunzigerjahren diskutieren wir Road-Pricing als einen Teil von Mobility-Pricing, bei dem dann auch der öffentliche Verkehr mit eingeschlossen sein soll. Es wurde in verschiedenen Berichten aufgezeigt, was die Wirkungen von Road-Pricing sein könnten: Verkehrslenkung, Stauvermeidung, Vermeidung der dadurch verursachten Emissionen durch dynamische Preise; Kollege Chiesa hat darauf hingewiesen. Ich möchte an den Bundesrat appellieren und ihn daran erinnern, dass das, was im Inland möglich ist, auch von Grenze zu Grenze möglich sein müsste. Er sieht für das Inland Mobility- und Road-Pricing vor, wofür verschiedene Pilotprojekte geprüft werden und woran verschiedene Städte und Landesteile Interesse bekunden.

So unterstütze ich diesen Vorstoss aus voller Überzeugung, weil wir heute organisieren müssen, was in Zukunft ein noch grösseres Problem darstellen wird.

Burkart Thierry · Mit-M · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion

Ich erlaube mir, meine Standeskolleginnen und -kollegen aus dem Tessin, aus Uri und aus Graubünden zu unterstützen. Auch der Kanton Aargau ist ja ein Durchfahrtskanton auf der Nord-Süd-Achse. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass die Nord-Süd-Achse zunehmend an Überlastungserscheinungen leidet. Auf der A2 gibt es mittlerweile 12 000 Stunden Stau pro Jahr. Die Veränderung gegenüber 2023 beträgt 8 Prozent. Es handelt sich dabei nicht nur um den klassischen Osterstau. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass 30 Prozent des Personenverkehrs auf der Nord-Süd-Achse die Transitfahrten betreffen.

Insofern ist das Problem ausgewiesen, und es muss einer Lösung zugeführt werden. Es gab schon verschiedenste Vorschläge. Auch ich hatte vor Jahren schon Vorschläge gemacht, die dann allerdings unter dem Landverkehrsabkommen nicht umsetzbar waren. Jetzt haben wir einen völkerrechtlich umsetzbaren Vorschlag auf dem Tisch. Diesen sollten wir weiterverfolgen. Hier geht es mir gar nicht um die Details, sondern erst einmal um den Grundsatzentscheid.

Erlauben Sie mir aber, einen Aspekt einzubringen, der noch nicht genannt wurde. Es geht nicht nur um einen verkehrspolitischen, sondern auch um einen finanzpolitischen Ansatz. Es ist nämlich so, dass die Finanzierung von Unterhalt, Revision, aber auch Ausbau des Nationalstrassennetzes im Wesentlichen ja über die Mineralölsteuer bzw. den Mineralölsteuerzuschlag finanziert wird. Der Transitverkehr, der oft im Ausland tankt und die Schweiz nur durchquert, trägt in diesem Sinne einen sehr geringen Anteil zur Finanzierung bei, obwohl er die Infrastruktur natürlich ebenfalls nutzt. Insofern wäre es mehr als gerechtfertigt, wenn der Transitverkehr finanziell auch mehr dazu beitragen müsste. Abgesehen davon hat der Transitverkehr auch kaum Anteil an der Wertschöpfung im Inland. Insofern, meine ich, ist es richtig, dass wir dieses Thema weiterverfolgen, mit einem Ansatz, der umsetzbar ist. Ja, man muss vielleicht eine Verfassungsgrundlage dafür schaffen, aber wir können politisch selbst entscheiden, ob wir das wollen oder nicht.

Insofern bitte ich Sie um Unterstützung der Motion und damit um Unterstützung des Konzepts einer Durchfahrtsabgabe, die dann im Detail beim Gesetzgebungsverfahren vertieft werden kann.

Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern

Die Motion Chiesa fordert die Einführung einer Durchfahrtsabgabe für den Transitverkehr durch die Schweiz. Gleichlautende Motionen wurden zudem von mehreren Nationalräten - sie sind hier als Zuschauer im Saal - eingereicht. Ziel der Motion ist es, für den Verkehr von Grenze zu Grenze eine verkehrsabhängige Abgabe einzuführen. Die Höhe der Abgabe soll je nach Wochentag, Tageszeit und Verkehrsaufkommen bemessen werden und eine lenkende Wirkung erzielen. Damit soll das Verkehrsaufkommen im Transitverkehr reduziert werden. Die Durchfahrtsabgabe soll gemäss Motion mit dem Alpenschutzartikel der Bundesverfassung, mit Artikel 84 Absatz 1, begründet werden und vom Parlament als Ausnahme im Sinne von Artikel 82 Absatz 3 erklärt werden.

Es wurde richtig erkannt: Der Bundesrat hat selbstverständlich Verständnis für das Anliegen der Motion und die vorliegenden Probleme. Gerade in den Reisemonaten ist der Anteil des Transitverkehrs auf den Autobahnen sehr hoch und trägt wesentlich zur Stauproblematik im Nord-Süd-Verkehr und zur Belastung der davon betroffenen Bevölkerung bei. Dennoch steht der Bundesrat der Einführung einer Durchfahrtsabgabe skeptisch gegenüber. Er hat deshalb die Ablehnung der Motion beantragt.

Ich kann gerne bestätigen, Herr Ständerat Regazzi, dass die Umsetzung dieser Motion durchaus in Übereinstimmung mit dem Landverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union ausgestaltet werden kann - de jure. Wie die EU politisch reagieren würde, ist eine andere Frage. Ich bitte um Verständnis, dass der Bundesrat vor dem Hintergrund, dass er dem Parlament das Stabilisierungs- und Entwicklungspaket in Bezug auf die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU unterbreitet, nicht gerade gleichzeitig diese Motion zur Annahme empfohlen hat. Aber de jure ist klar, dass eine Durchfahrtsabgabe konform wäre; ich bestätige Ihnen das nochmals.

Die Durchfahrtsabgabe wäre eine neue Abgabe für die Benutzung von öffentlichen Strassen, und hier ist der Bundesrat der Auffassung, dass eine grossflächige Erhebung einer solchen Abgabe nicht als Ausnahme nach Artikel 82 Absatz 3 der Bundesverfassung eingeführt werden könnte. Es bräuchte hier halt vielmehr eine Volksabstimmung bzw. eine entsprechende Änderung der Bundesverfassung. Dann hätte man auch eine klare Willensbekundung vonseiten der Bevölkerung.

Weiter ist die Umsetzung einer Durchfahrtsabgabe mit administrativen Hürden verbunden. Voraussetzung wäre unter anderem eine lückenlose Überwachung sämtlicher Grenzübergänge. Die Einführung und der Betrieb eines solchen Systems wären sicher auch aufwendig und würden Kosten verursachen.

Zudem wäre es eine grosse Herausforderung, rechtlich haltbare Bestimmungen zu formulieren, die die Wesentlichkeit eines Aufenthalts in der Schweiz abschliessend definierten. Das wäre im Falle einer Annahme der Motion dann auch zu definieren. Wie wäre beispielsweise damit umzugehen, wenn jemand während der Durchreise durch die Schweiz ein Restaurant besucht, eine Sehenswürdigkeit besucht oder bei Verwandten einen Kaffee nimmt?

Ich glaube, das sind offene Fragen, die der Bundesrat jetzt prima vista als nicht gerade einfach beantwortbar gesehen hat. Da würden wir also wohl auf gewisse administrative Probleme und Vollzugsprobleme stossen. Wir möchten dann auch nicht einen - entschuldigen Sie den Ausdruck - Rohrkrepierer produzieren, falls wir das umsetzen müssten. Aber letztlich begründet der Bundesrat seine Empfehlung, die Motion abzulehnen, schon hauptsächlich mit der bürokratischen Umsetzung, die wir als nicht ganz einfach sehen.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 44 Stimmen

Dagegen ... 0 Stimmen

(0 Enthaltungen)