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Mehr Effizienz in der Asyljustiz durch mündliche Urteilseröffnungen

Fischer Benjamin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Mit meiner Motion möchte ich den Bundesrat beauftragen, die gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, dass das Bundesverwaltungsgericht im Bereich des Asylrechts Urteile auch mündlich begründen kann.

Das Bundesverwaltungsgericht hat im Jahr 2023 im Asylbereich gut 4000 Beschwerden erledigt. Davon wurde etwa die Hälfte nicht durch den regulären Dreierspruchkörper, sondern durch einen Einzelrichter mit Zustimmung eines zweiten Richters behandelt, weil über 90 Prozent der Beschwerden offensichtlich unbegründet waren. Das heisst, die Urteile werden dann einfach summarisch begründet. Man muss es sich so vorstellen, dass das eigentlich Standardbegründungen sind. Diese Fälle sind chancenlos, binden aber dennoch sehr viele Ressourcen. Es sind durchschnittlich Urteile von zehn Seiten, die da geschrieben werden müssen.

Wir haben keine gesetzliche Grundlage, die es ermöglichen würde, solche Fälle mittels mündlicher Urteilseröffnung zu begründen und rasch zu erledigen; dies im Unterschied zu kantonalen Verwaltungs-, Zivil- und Strafgerichten, wo das eben möglich ist und wo solche Fälle sehr schnell und ohne grossen Aufwand abgeschlossen werden. Ganz im Sinne der Beschleunigung der Asyljustiz wäre das ein wichtiger Schritt.

Wir hören auch von Anwälten aus der Praxis, dass die schriftlichen Urteile von den Klienten kaum gelesen werden. Wenn man wirklich eine Wirkung erzielen will, bringt eine mündliche Urteilseröffnung sehr viel mehr, insbesondere wenn die mündlichen Urteilseröffnungen gerade in den Bundesasylzentren erfolgen könnten, wo auch Dolmetscher vorhanden sind, und sie von den Personen dann auch entsprechend verstanden werden.

Mit Blick auf den beabsichtigten Effizienzgewinn empfiehlt es sich, bei mündlich eröffneten und begründeten Urteilen einen Verzicht auf eine schriftliche Begründung zu ermöglichen, sofern eine solche nicht innerhalb der Frist verlangt wird. Damit machen wir einen wichtigen Schritt zu mehr Effizienz im Asylwesen und zu weniger unnötiger Bürokratie.

Stimmen Sie dieser Motion zu.

Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt

Im gesamten Verwaltungsverfahren und damit auch im Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht müssen Verfügungen schriftlich eröffnet werden. Dies ist im Verwaltungsverfahrensgesetz so geregelt, und zwar mit gutem Grund. Die Vorteile der Schriftlichkeit der Urteile überwiegen, und sie liegen auf der Hand:

1. Die schriftliche Fixierung des Urteils ermöglicht den Parteien konstante Klarheit über seinen Inhalt. Im Unterschied dazu sind bloss mündlich verkündete Urteile ein grösseres Risiko für Missverständnisse, Fehlinterpretationen, Irrtümer oder Erinnerungslücken.

2. Schriftliche Urteile machen die Justiz transparent und nachvollziehbar. Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Rechtssicherheit und dienen dem Schutz vor Willkür.

3. Schriftliche Urteile sind eine zentrale Grundlage für die Entwicklung der Rechtspraxis. Sie werden nicht zuletzt auch für die Qualitätssicherung benötigt, die Sie ja auch schon gefordert haben.

Zudem ist es nicht realistisch, anzunehmen, dass die mündliche Eröffnung von Urteilen zu Einsparungen führt. In der Praxis muss nämlich immer eine schriftliche Begründung nachgeliefert werden, wenn dies eine Partei verlangt. Es gäbe keinen Effizienzgewinn. Bei offensichtlich begründeten oder offensichtlich unbegründeten Beschwerden entscheidet bereits heute ein einzelner Richter bzw. eine einzelne Richterin mit der Zustimmung eines Zweitrichters oder einer Zweitrichterin.

Nicht zuletzt weise ich Sie gerne darauf hin, dass das Asylgesetz dem Bundesverwaltungsgericht in einigen klar definierten Konstellationen bereits heute die Möglichkeit gibt, auf mündliche Verfahrensschritte auszuweichen und das Verfahren in den Bundesasylzentren zu beschleunigen. Das Bundesverwaltungsgericht kann Instruktionsmassnahmen in Beschwerdeverfahren gegen Nichteintretensentscheide im beschleunigten oder im Dublin-Verfahren auch mündlich durchführen. In diesen Fällen kann das Urteil damit bereits heute mündlich eröffnet werden.

Aus all diesen Gründen beantragt der Bundesrat, diese Motion abzulehnen.

Abstimmung

Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 88 Stimmen

Dagegen ... 99 Stimmen

(3 Enthaltungen)

Schluss der Sitzung um 18.50 Uhr

La séance est levée à 18 h 50