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Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch von Global Anti-Base Erosion (GloBE)-Erklärungen. Genehmigung

Ettlin Erich · Mit-M · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Das wird schnell gehen, und ich werde die Debatte über das Ganze machen. In der Detailberatung braucht es den Berichterstatter dann nicht mehr.

Ihre Kommission hat diese multilaterale Vereinbarung am 24. Oktober 2025 beraten. Der Bundesrat hatte an seiner Sitzung vom 12. September 2025 die Botschaft zur Genehmigung der völkerrechtlichen Grundlage zum Informationsaustausch bei der OECD-Mindestbesteuerung verabschiedet. Die betroffenen multinationalen Unternehmensgruppen sollen die Informationen künftig zentral in einem Staat einreichen können. Die am Informationsaustausch beteiligten Staaten sollen auf dieser Grundlage die Steuerberechnung multinationaler Unternehmensgruppen im Rahmen der Mindestbesteuerung plausibilisieren können. Die nationale Implementierung ist nicht Gegenstand dieser Vorlage und erfolgt über eine Anpassung der Mindestbesteuerungsverordnung. Es handelt sich um einen rein technischen Aspekt der Umsetzung der Mindestbesteuerung. Der Informationsaustausch wird darin geregelt. Die Mindestbesteuerung selbst ist nicht Gegenstand.

Im Rahmen der Mindestbesteuerung ist grundsätzlich vorgesehen, dass jede Geschäftseinheit, die sich in einem die OECD-Mindeststeuer umsetzenden Staat befindet, eine sogenannte Global-Anti-Base-Erosion-Erklärung einreichen muss. Ist eine Geschäftseinheit in einer Jurisdiktion aktiv, muss sie ein sogenanntes Local Filing, eine lokale Erklärung, abgeben. Dieses Local Filing entfällt hingegen, wenn die Erklärung abgegeben werden kann, dass die Information zentral in einem Staat eingereicht und dann im Rahmen eines automatischen Informationsaustauschs mit den jeweiligen Jurisdiktionen direkt ausgetauscht wird.

Die Schweiz hat ein Interesse, an diesem Informationsaustausch teilzunehmen. Er minimiert den administrativen Aufwand für die global tätigen Unternehmen massiv und schützt die Schweiz zusätzlich im Zusammenhang mit der Berichterstattung. Sie können unter anderem auch davon ausgehen, dass keine allfälligen Zusatzanforderungen auf lokaler Ebene eingeführt werden. Umgekehrt erhält auch die Schweiz die Daten zur Berechnung der Steuerbemessung, sie kann entsprechend plausibilisiert werden. Auf Schweizer Seite ist die Eidgenössische Steuerverwaltung Anlaufstelle für den Datenaustausch.

Mit der vorliegenden Botschaft wird vorgeschlagen, dass die Teilnahme der Schweiz an dieser Vereinbarung und damit auch der Datenaustausch genehmigt werden. Dieser Datenaustausch wird frühestens per 1. Juli 2026 stattfinden können und betrifft die Länder auf einer vom Bundesrat festgelegten provisorischen Liste, die ab diesem Zeitpunkt verbindlich festgelegt sein wird. Der automatische Austausch wird jedoch erst aktiviert, wenn der andere Staat die Schweiz auch auf seine Liste gesetzt hat. So weit ist es noch nicht. Zur Genehmigung liegt vorerst das Abkommen vor, das die Schweiz sowie weitere 21 Staaten unterzeichnet haben.

In der Kommission war das Anliegen grundsätzlich unbestritten, Eintreten wurde ohne Gegenantrag beschlossen. Fragen stellten sich in Bezug auf die Verantwortung für den konkreten Austausch der Daten und die Länderlisten. Die Unternehmen stehen in der Verantwortung, obwohl der Austausch über die Eidgenössische Steuerverwaltung läuft. Speziell wurde nach der Rolle der USA gefragt, die mit dem Side-by-Side-Modell von der OECD-Regelung ausgenommen werden, deren Regelung aber als gleichwertig anerkannt wird. Erhalten sie nun auch Informationen? Das war zum Zeitpunkt der Beratung in Ihrer Kommission noch nicht klar und wird sich noch zeigen.

Trotz diesem offenen Punkt beantragt Ihnen Ihre Kommission einstimmig, einzutreten und in der Detailberatung jeweils zuzustimmen sowie die Motion der WAK anzunehmen.

Keller-Sutter Karin · BPR-F · Bundesrat · St. Gallen

Sie wissen, dass gemäss der OECD-Mindestbesteuerung grosse multinationale Unternehmensgruppen mit einem Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro einer Mindestbesteuerung von 15 Prozent unterliegen. Wird in einem Sitzstaat von Gesellschaften solcher Unternehmensgruppen die Mindestbesteuerung nicht erreicht, können diese unterbesteuerten Gewinne je nach Konstellation durch das Ausland mittels der zwei internationalen Ergänzungssteuern, der IIR und der UTPR, besteuert werden. Zu diesem Zweck müssen die lokalen Geschäftseinheiten von multinationalen Unternehmensgruppen den Steuerbehörden Finanzkennzahlen unterbreiten, damit der effektive Steuersatz und eine allfällige Ergänzungssteuer festgestellt werden können. Zur administrativen Vereinfachung auf internationaler Ebene hat die OECD die sogenannte Global-Anti-Base-Erosion-Vereinbarung erarbeitet. Die GloBE-Vereinbarung ist eine multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den steuerlichen Informationsaustausch, konkret den Austausch von GloBE-Erklärungen, in welchen diese Finanzkennzahlen enthalten sind.

Der Bundesrat unterbreitet Ihnen deshalb im Rahmen dieser Vorlage zwei Dinge: erstens die multilaterale GloBE-Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch von GloBE-Erklärungen und zweitens den Bundesbeschluss über die Genehmigung der GloBE-Vereinbarung.

Zunächst zur Vereinbarung: Sie bildet eine völkerrechtliche Grundlage für den Austausch von GloBE-Erklärungen zwischen den Partnerstaaten. Sie regelt, welche Informationen in welchem Zeitrahmen und in welcher Form ausgetauscht werden. Sie enthält ferner Regelungen zur Vertraulichkeit und zu den Datenschutzvorkehrungen. Grundsätzlich muss jede in einem die Mindestbesteuerung umsetzenden Staat belegte Geschäftseinheit einer multilateralen Unternehmensgruppe eine solche Erklärung, eine GloBE-Erklärung oder GloBE Information Return (GIR), bei der Steuerbehörde dieses Staates einreichen. Das ist das Local Filing. Durch die Einführung des einheitlichen Informationsaustausches über die GIR wird verhindert, dass jedes Land eine eigene Meldepflicht verlangt, die dann unterschiedlich ist. Das reduziert die Kosten und auch die Bürokratie. Aus diesen Gründen ist hier ein breites Austauschnetzwerk sinnvoll.

Dann noch zum Bundesbeschluss: Der Bundesbeschluss sieht vor, dass das Parlament hier über die Genehmigung der GloBE-Vereinbarung entscheidet. Sofern beide Räte diese genehmigen, wird der Bundesrat ermächtigt, diese zu ratifizieren. Die Ratifizierung erfolgt durch die Einreichung der vorgeschriebenen Notifikation bei der OECD. Erst dadurch wird die GloBE-Vereinbarung zwischen denjenigen Staaten wirksam, die der OECD die Aktivierung des Informationsaustausches mitgeteilt haben. Der Bundesbeschluss regelt die Zuständigkeiten sowie die Inhalte der Notifikation der Schweiz nach der GloBE-Vereinbarung gegenüber dem Sekretariat des Koordinationsgremiums. Der Austausch von GloBE-Erklärungen wird aktiviert, wenn sich zwei Staaten gegenseitig auf ihre Länderlisten aufgenommen haben. Zum heutigen Zeitpunkt steht noch nicht abschliessend fest, welche Staaten die GloBE-Vereinbarung umsetzen werden. Aktuell sind es 22. Es ist vorgesehen, dass der Bundesrat für die Aufnahme von Staaten auf die Länderlisten der Schweiz zuständig ist.

Vielleicht noch ein kurzes Wort zur Frage des Side-by-Side-Modells: Herr Ständerat Ettlin hat gesagt, zum Zeitpunkt der Beratung dieser Vorlage sei noch nicht bekannt gewesen, wie man mit den USA im Rahmen dieses Side-by-Side-Modells umgeht. Es ist immer noch nicht klar. Es ist so, dass verschiedene Staaten Einspruch erhoben haben, darunter China und gewisse europäische Staaten. Die Frage wird sein, bis wann man sich, ja, einigt. Meine Prognose ist, dass die USA sich durchsetzen werden, weil sie einfach genug Druckmittel haben, vor allem auch gegenüber der EU. Ich denke, das wird in dieser Art und Weise wahrscheinlich kommen. Was dann die Folgen sind und welche möglichen Erleichterungen vielleicht noch gewährt werden können - wir haben ja noch die Motion 25.4392 der WAK-N, die gestern im Nationalrat behandelt wurde -, ist noch unklar. Es ist unklar, ob sich aus dieser Diskussion vielleicht Erleichterungen für die Schweiz ergeben könnten. Aber wie gesagt, diese Diskussion ist jetzt im Moment noch am Laufen.

Salzmann Werner · 1VP-M · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

L'entrée en matière est décidée sans opposition

Bundesbeschluss über die Genehmigung der Multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch von Global-Anti-Base-Erosion-Erklärungen

Arrêté fédéral portant approbation de l'accord multilatéral entre autorités compétentes portant sur l'échange de la déclaration d'information Global Anti-Base Erosion

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Art. 1-4

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Titre et préambule, art. 1-4

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Abstimmung

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes ... 37 Stimmen

Dagegen ... 1 Stimme

(0 Enthaltungen)

Präsident (Salzmann Werner, erster Vizepräsident): Das Geschäft geht an den Nationalrat.