20.490
Pharmazeutische Industrie und Medizin. Mehr Transparenz
Page Pierre-André · P-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Antrag der Mehrheit
Die Initiative abschreiben
Antrag der Minderheit
(Wyss, Crottaz, Gysi Barbara, Hässig Patrick, Marti Samira, Meyer Mattea, Piller Carrard, Porchet, Weichelt)
Die Initiative nicht abschreiben
Proposition de la majorité
Classer l'initiative
Proposition de la minorité
(Wyss, Crottaz, Gysi Barbara, Hässig Patrick, Marti Samira, Meyer Mattea, Piller Carrard, Porchet, Weichelt)
Ne pas classer l'initiative
Le président (Page Pierre-André, président): Vous avez reçu un rapport écrit de la commission.
de Courten Thomas · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die parlamentarische Initiative Hurni verlangt, dass das Heilmittelgesetz in zweierlei Hinsicht geändert wird. Erstens soll der geltende Artikel 55 mit dem Titel "Integrität", der den Umgang mit nicht gebührenden Vorteilen regelt, auf Medizinprodukte ausgeweitet werden. Zweitens sollen mit einem neuen Artikel 55a Ärztinnen und Ärzte sowie Spitäler zur Offenlegung ihrer Interessenbindungen verpflichtet werden.
Dieses Anliegen, die Offenlegung der Interessenbindungen von Akteuren im Gesundheitswesen, führte bereits anlässlich der letzten Revision des Heilmittelgesetzes zu ausgedehnten Diskussionen. Die Kommission des Nationalrates, die SGK-N, gab der parlamentarischen Initiative am 3. Februar 2022 mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen Folge, also relativ knapp. Die SGK-S stimmte diesem Entscheid am 15. Februar 2023 mit 8 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. Gestützt auf Artikel 112 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes zog die Kommission für die weiteren Bearbeitungen und für Rechts- und Sachauskünfte Fachleute des Bundesamtes für Gesundheit bei.
An ihrer Sitzung vom 16. August 2024 beschloss die SGK-N basierend auf diesen Vorarbeiten der Fachleute des BAG, sich bei der Umsetzung an früheren Vorschlägen des Bundesrates für Offenlegungspflichten im Heilmittelgesetz zu orientieren. Mit der Regelung sollen Personen, die Arzneimittel oder Medizinprodukte einsetzen, verpflichtet werden, ihre geschäftlichen Verbindungen zu herstellenden oder vertreibenden Unternehmen ihrer Kundschaft in geeigneter Weise zugänglich zu machen. Gleichzeitig nahm die Kommission zur Kenntnis, dass die zweite Forderung der parlamentarischen Initiative, nämlich die Offenlegungspflicht der Interessenbindungen, bereits umgesetzt wurde. Am 16. Januar 2025 verabschiedete die SGK-N ihren Vorentwurf in die Vernehmlassung. Das anschliessende Vernehmlassungsverfahren dauerte vom 7. Februar bis zum 16. Mai 2025. Am 28. August 2025 nahm die Kommission Kenntnis von den Ergebnissen der Vernehmlassung.
Die Kommissionsmehrheit weist darauf hin, dass die Vorlage von einer deutlichen Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden und insbesondere der betroffenen Leistungserbringer abgelehnt wird. Diese befürchten einen hohen administrativen Aufwand ohne erkennbaren Nutzen. Weiter wurden Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes und der Einschränkung der Wirtschaftsfreiheit geäussert. Die Mehrheit der Kommission hält es angesichts der in der Vernehmlassung geäusserten Vorbehalte nicht für sinnvoll, den Auftrag der Initiative aufrechtzuerhalten. Sie betont, dass die Leistungserbringer bereits heute durch bürokratische Vorgaben belastet seien. Der Zusatzaufwand für die Umsetzung und Kontrolle der beantragten Massnahmen sei beträchtlich, der Mehrwert hingegen unklar.
Für die Minderheit geht es darum, Transparenz zu schaffen und das Vertrauen in die Leistungserbringer zu stärken. Nur wenn Interessenbindungen transparent ausgewiesen würden, könnten Patientinnen und Patienten eigenverantwortlich entscheiden, mit welchen Leistungserbringern sie zusammenarbeiten wollen.
Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 15 zu 9 Stimmen, die parlamentarische Initiative abzuschreiben. Eine Minderheit Wyss beantragt, die Initiative nicht abzuschreiben.
Wyss Sarah · Mit-F · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Mein Vorredner hat die relevanten Punkte bereits erwähnt. Ich möchte trotzdem noch kurz darauf eingehen, weshalb ich Sie im Namen der Minderheit bitte, die parlamentarische Initiative nicht abzuschreiben.
In Umsetzung der parlamentarischen Initiative Hurni verabschiedete die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates am 16. Januar 2025 einen Vorentwurf zur Änderung des Heilmittelgesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Offenlegung. Damals, und das ist noch kein Jahr her, war das Eintreten auf dieses Geschäft in der SGK-N unbestritten. Eine Mehrheit der Kommission war der Ansicht, dass die heutigen Integritäts- und Transparenzpflichten im Heilmittelgesetz nicht genügen, um Interessenkonflikte wirksam zu unterbinden.
Ja, es gab Differenzen. Die Differenzen betrafen aber vor allem die Umsetzung der Vorgabe für Transparenz. Deshalb gab es zum Vorentwurf auch Minderheiten. Vor allem die Art der Offenlegung sorgte für Diskussionen. In der Vernehmlassung befürworteten mit Ausnahme von drei Kantonen alle Kantone eine Umsetzungsvariante, also eine Minderheit oder die Mehrheit. Dennoch änderte die Mehrheit Ihrer Kommission ihre Meinung fundamental, und das bedauern wir sehr, denn Transparenz kann verhindern, dass finanzielle Abhängigkeiten respektive Verpflichtungen zu anderen medizinischen Empfehlungen führen.
Somit tun wir mit der Umsetzung der parlamentarischen Initiative etwas für die Qualität und gegen die Kosten. Es gibt einen Nutzen - anders, als die Mehrheit sagt. Der Nutzen liegt bei den Patientinnen und Patienten. Der Nutzen liegt in der Qualität. Und der Nutzen liegt auch bei uns allen, nämlich bei den Prämienzahlenden. Es ist klar, dass die Offenlegung natürlich von gewissen Kreisen nicht unbedingt forciert wird, weil man das nicht möchte, aber wir sind der Allgemeinheit verpflichtet.
Dann möchte ich schon noch etwas zum bürokratischen Aufwand sagen. Ich bin auch der Meinung, dass der Aufwand für die Bürokratie so gering wie möglich gehalten werden muss, aber wenn Sie den bürokratischen Aufwand nicht unbedingt erhöhen möchten, dann schiessen Sie doch vielleicht die Bagatellgebühr respektive die Notfallgebühr ab. Hier geht es um einen wirklichen Mehrwert für die Patientinnen und Patienten, für die Transparenz und auch für die Unabhängigkeit der Leistungserbringenden.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der Minderheit, dieses Geschäft heute nicht abzuschreiben.
Page Pierre-André · P-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Le président (Page Pierre-André, président): La majorité de la commission propose de classer l'initiative. Une minorité Wyss propose de ne pas la classer.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 125 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 61 Stimmen
(6 Enthaltungen)