02.3005

Waldgesetz. Kulturlandverlust durch wachsende Waldränder

Lustenberger Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion

Am 19. Februar 2002 wurde die Motion eingereicht. Die UREK hat damals mit 15 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen beschlossen, eine Kommissionsmotion einzureichen, die die Problematik des Kulturlandverlustes durch wachsende Waldränder thematisiert.

Auslöser der Motion war die parlamentarische Initiative Hassler Hansjörg 01.443. Herr Hassler beantragte mit seiner Initiative, den Begriff des Waldes in Artikel 2 des Waldgesetzes enger zu fassen und neu zu definieren und die Bestimmungen im zweiten Kapitel über den Schutz des Waldes vor Eingriffen zu lockern. Herr Hassler argumentierte in seiner Begründung wie folgt: "Rund ein Drittel der Fläche der Schweiz ist zurzeit mit Wald bedeckt. Allein zwischen 1985 und 1995 hat die Waldfläche um vier Prozent zugenommen, wie dem Landesforstinventar zu entnehmen ist. Gemäss der vom Bundesamt für Statistik kürzlich präsentierten Arealstatistik hat der Wald in den letzten zwölf Jahren um 184 Quadratkilometer zugenommen." Weiter unten präzisiert Kollega Hassler wie folgt: "Im Jahre 1902 wurde in Anbetracht der damaligen Situation ein Bundesgesetz für den Schutz des Waldes eingeführt. Seither geniesst der Wald einen umfassenden Schutz. Das Gesetz hatte damals zweifelsohne seine Berechtigung. Aber heute ist dieser einseitige Schutz des Waldes im Gegensatz zum landwirtschaftlichen Kulturland nicht mehr gerechtfertigt. Obwohl die Waldfläche sich sehr stark ausdehnt, sind Rodungen grundsätzlich verboten, und es müssen für Rodungen Ersatzaufforstungen vorgenommen werden."

Ihre Kommission kam dann bei der Behandlung der parlamentarischen Initiative Hassler zum Schluss, dass die Stossrichtung, welche der Initiant anstrebt, grundsätzlich richtig und auch zielgerichtet ist. In Anbetracht der Vorbereitungen zur Revision des Waldgesetzes - ich erinnere Sie daran, dass das Projekt Waldprogramm Schweiz (WAP) damals in seiner Entstehungs- und Ausrichtungsphase war - regte diese anstehende Revision vermutlich dazu an, das Anliegen nicht über das Instrument der parlamentarischen Initiative, sondern zielgerichteter über das Instrument einer Kommissionsmotion zu verfolgen. Vor allem aus diesem Blickwinkel heraus und vor allem auch aufgrund der Verfahrensökonomie hat sich dann Ihre Kommission für diese Motion entschieden.

Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die eingereichte Kommissionsmotion grundsätzlich sehr viel Verständnis für das Anliegen signalisiert. Ich stelle nun Herrn Bundesrat Leuenberger eine Frage. Sie haben geschrieben: "Die Problematik der einwachsenden Kulturlandflächen ist also erkannt und wird im Rahmen des Waldprogrammes Schweiz bearbeitet. Ob die optimale Lösung des Problems in einer Änderung der Waldgesetzgebung besteht, kann erst aufgrund des Ende 2003 vorliegenden Syntheseberichtes abschliessend entschieden werden." Nun liegt dieser Synthesebericht, also der Bericht des WAP, vor. Wir haben Kenntnis dieses Berichtes, und nach meiner persönlichen Meinung wäre es vermutlich sinnvoll - nachdem wir den Inhalt nun kennen -, wenn der Bundesrat, in Kenntnis der jetzigen Situation und des Expertenberichtes, sich damit einverstanden erklären könnte, die Motion als solche entgegenzunehmen. Es würde vermutlich auch in diesem Saal die Debatte verkürzen. Auf jeden Fall hält die Kommission ganz klar an der Motion fest, und sie möchte nicht die unverbindliche Form des Postulates, wie sie der Bundesrat beantragt hat, gewählt wissen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, die Motion zu überweisen.

Dupraz John · Mit-M · Nationalrat · Genf · Freisinnig-demokratische Fraktion

Monsieur Hassler a déposé, en date du 19 septembre 2001, une initiative parlementaire dont l'objectif est de maintenir les zones agricoles et, dans ce but, d'assouplir la protection des forêts (01.443).

Il faut savoir que la loi sur les forêts tire son origine d'une surexploitation de la forêt à la fin du XIXe siècle. A cette époque, la forêt fournissait le combustible pour les habitants de notre pays et le matériel principal de construction. Entre-temps, la situation a changé. La forêt a grandi de plus de 100 000 hectares depuis le début du XXe siècle, et l'on constate que la forêt est actuellement sous-exploitée.

Pour des raisons économiques, une exploitation optimale de la forêt, permettant son entretien et son maintien, se révèle difficile. Pour des raisons politiques, on sait que la forêt relève de la compétence de l'Office fédéral de l'environnement, des forêts et du paysage, et il nous apparaît donc que, pour la forêt, l'accent est mis prioritairement sur le rôle de la protection de l'environnement.

Comme l'a dit le préopinant, la commission a examiné attentivement cette initiative parlementaire et elle a estimé que le but était approprié, alors que la forme n'était peut-être pas la plus judicieuse. C'est pourquoi la commission, après le retrait de l'initiative par son auteur, a déposé une motion qui a le même objectif que l'initiative Hassler.

Par 15 voix sans opposition et 7 abstentions, la commission vous soumet cette motion afin de procéder à la modification de la loi sur les forêts et d'atteindre l'objectif qui est poursuivi par l'auteur de l'initiative. Le Conseil fédéral dans sa réponse émet des réserves et propose que la motion soit transformée en postulat.

Nous vous demandons de suivre la commission et d'approuver la motion.

Binder Max · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die SP-Fraktion und die FDP-Fraktion unterstützen die Motion.

Kunz Josef · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die Motion der UREK ist auf eine parlamentarische Initiative zur Erhaltung des landwirtschaftlichen Kulturlandes zurückzuführen. Diese wollte die Lockerung des einseitigen Schutzes des Waldes.

Nach heutigem Gesetz muss Waldfläche, welche durch bauliche Massnahmen verloren geht, anderswo aufgeforstet werden. Zusätzlich hat die Waldfläche in den letzten Jahren durch natürliche Ausdehnung um 180 Quadratkilometer zugenommen. Rechnet man die im gleichen Zeitrahmen benötigte Siedlungsfläche für Strassen, Bahnen usw. im Umfang von 327 Quadratkilometern dazu, resultiert für die Landwirtschaft ein Kulturlandverlust von rund 500 Quadratkilometern innert zwölf Jahren. Dies entspricht der Grösse des Kantons Appenzell Ausserrhoden.

Ich bin überzeugt, dass der Erhaltung der Waldfläche die nötige Aufmerksamkeit geschenkt werden muss. Mit der sich nun abzeichnenden Entwicklung, das heisst mit einer natürlichen und einer gesetzlich bedingten Ausdehnung der Waldfläche, kann der Verfassungsauftrag einer sicheren Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln längerfristig jedoch nicht mehr gewährleistet werden. Dem Schutz der Kulturlandfläche wird ganz klar zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Für die Umsetzung des Waldprogramms Schweiz wird für die Jahre 2004 bis 2015 mit Kosten von rund 2,7 Milliarden Franken gerechnet. Auffallend dabei ist, dass die Beiträge für die Jungwuchspflege für Privatwaldbesitzer nicht mehr vorgesehen sind, auf der anderen Seite aber für die Erhaltung der Waldfläche erneut finanzielle Mittel bereitgestellt werden.

Mich interessiert, ob der Bundesrat bereit ist, das Waldgesetz dahin gehend zu ändern, dass die verlorenen Waldflächen nicht mehr kompensiert werden müssen, solange die natürliche Ausdehnung diesen Verlust bei weitem kompensiert. Dies würde der Kulturlanderhaltung Rechnung tragen und wäre im Sinne der Kommissionsmotion.

Aus diesen Gründen wird die SVP-Fraktion die Motion unterstützen.

Binder Max · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die CVP-Fraktion unterstützt die Motion.

Hassler Hansjörg · Mit-M · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Wie bereits von den Kommissionssprechern gesagt wurde, ist die Kommissionsmotion auf eine parlamentarische Initiative zurückzuführen, die ich eingereicht hatte. Mit meinem Anliegen will ich die grosse Bedeutung des Waldes überhaupt nicht infrage stellen. Selbstverständlich hat der Wald eine grosse Bedeutung als Schutzwald bei Naturereignissen wie Lawinen, Steinschlag, Rüfen, Hochwasser; aber auch als wirtschaftlicher Faktor ist er wichtig. Dem Schutzwald ist auch weiterhin grösste Sorge zu tragen. Der Bund darf sich in diesem Bereich nicht der Verantwortung entziehen; er muss weiterhin seinen finanziellen Beitrag zur Pflege der Schutzwälder leisten. Auch die Funktion des Waldes im ganzen Ökosystem und seine Bedeutung als Erholungsraum sind unbestritten. Mit meinem Vorstoss strebe ich auch keine Reduktion der Waldfläche an.

Aber Tatsache ist, dass die Waldfläche stark zunimmt. Dies ist aus meiner Sicht nicht wünschbar und auch nicht anzustreben. Der Wald hat in den letzten zwölf Jahren um beinahe 200 Quadratkilometer zugenommen. Das ist mehr als die Fläche des Kantons Appenzell Innerrhoden oder entspricht einem täglichen Wachstum um fünf Fussballfelder. Dieser Zuwachs der Waldfläche geht vor allem in den Bergregionen fast ausschliesslich zulasten des landwirtschaftlichen Kulturlandes. Der Wald erobert sukzessive und unaufhaltsam bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen.

Dies war natürlich nicht immer so. Noch vor 200 Jahren herrschte in unserem Land akuter Waldmangel. Im Jahre 1902 wurde dann ein Bundesgesetz über den Schutz des Waldes eingeführt. Das Gesetz hatte damals zweifelsohne seine Berechtigung, aber heute ist dieser einseitige Schutz des Waldes nicht mehr gerechtfertigt. Obwohl die Waldfläche sehr stark zunimmt, sind Rodungen grundsätzlich verboten, und es müssen für Rodungen Ersatzaufforstungen vorgenommen werden. Wenn offene Flächen verbuschen, werden sie bei der nächsten Waldinventarisierung kurzerhand als Wald deklariert und unterstehen fortan der Waldgesetzgebung.

Wenn Nutzungsansprüche für Siedlungen, Infrastruktur- und Erholungsanlagen durchgesetzt werden, kann heute aufgrund des Waldgesetzes keine Interessenabwägung zwischen der landwirtschaftlich genutzten Fläche und der Waldfläche vorgenommen werden. Neue Siedlungs- und Verkehrsflächen gehen fast ausschliesslich zulasten des landwirtschaftlichen Kulturlandes; im Gegensatz dazu wird der Wald durchwegs geschont.

Mit dem geltenden Waldgesetz wird keine Ausdehnung der Waldfläche angestrebt. In Artikel 3 des Waldgesetzes wird festgehalten, dass die Waldfläche nicht vermindert werden soll; dieser Artikel soll nach wie vor seine Gültigkeit haben. Die heutige Waldfläche soll erhalten bleiben. Tatsache ist aber, dass die Waldfläche rasant zunimmt und das landwirtschaftliche Kulturland entsprechend abnimmt.

Die produktive Fläche in unserem Land kennt nur zwei Nutzungsarten, es gibt nämlich landwirtschaftliches Kulturland und Wald. Wenn nun die eine Fläche zunimmt, nimmt die andere Fläche zwangsläufig ab. Wenn wir den Wald weiterhin derart umfassend schützen, so schrumpft die Kulturlandfläche weiter. Eine wirksame Möglichkeit, das Kulturland zu erhalten, sehe ich daher in einer Anpassung der Waldgesetzgebung. Es sind insbesondere die Bestimmungen über das Rodungsverbot und den Rodungsersatz zu lockern und jene über die Waldfeststellung anzupassen, damit die natürliche Ausdehnung des Waldes in der Flächenbilanz mitberücksichtigt werden kann.

Im Bericht über die Legislaturplanung 1999-2003 hat der Bundesrat klar festgelegt, dass im Bereich der Landschafts- und Waldpolitik Handlungsbedarf besteht. Auch in den Stellungnahmen des UVEK ist die Rede von einer eingehenden Prüfung der Motionsanliegen. Der Handlungsbedarf ist auch beim Bundesrat und der Verwaltung erkannt. Zögern wir also nicht, sondern nehmen wir die erforderliche Gesetzesrevision an die Hand.

In diesem Sinne bitte ich Sie, die Kommissionsmotion zu unterstützen.

Leuenberger Moritz · BR-M · Bundesrat · Zürich

Bitte beachten Sie Folgendes: Dieser Vorstoss wurde am 19. Februar 2002 eingereicht, und der Bundesrat hat am 1. Mai 2002 geantwortet. Er hat dort die Umwandlung in ein Postulat beantragt und begründet, indem er sagte: Ob die optimale Lösung des Problems in einer Änderung der Waldgesetzgebung besteht, kann erst aufgrund des 2003 vorliegenden Syntheseberichtes abschliessend entschieden werden.

In der Zwischenzeit ist dieses Waldprogramm beendet und der Bericht vorgestellt worden. Dort sagen wir ausdrücklich - als eine Neuerung gegenüber dem heutigen Zustand, wo eine strikte Erhaltung der Waldfläche vorgesehen ist -, dass neu ein flexibler Umgang mit zu Wald einwachsenden Landwirtschaftsflächen vorgesehen ist.

Das bedeutet, dass wir diesen dynamischen Waldbegriff teilweise aufgeben wollen. Wie es bereits heute zwischen Wald und Bauzone geregelt ist, sollen die Kantone in Zukunft die Möglichkeit haben, zwischen Wald und anderen Zonen eine statische Waldgrenze festzulegen. Auf den bis heute notwendigen Realersatz bei Rodungen möchten wir ebenfalls verzichten: In Gebieten mit zunehmender Waldfläche können anstelle von Wiederaufforstungen Massnahmen zum Schutz der Natur ausgeführt werden, um die Waldfläche nicht zusätzlich zu vergrössern. Wir möchten auch die Zeitspanne, nach deren Ablauf eine einwachsende Fläche rechtlich zum Wald wird, verlängern. Dadurch hat der Bewirtschafter während längerer Zeit die Möglichkeit, den Einwuchs zu stoppen, indem er die jungen Bäume fällt. Insbesondere können so die Kinder nach erfolgter Hofübernahme die Flächen, deren Einwachsen die Eltern nicht verhindert haben, doch wieder bewirtschaften.

Aus all diesen Gründen sind wir heute damit einverstanden, wenn die Motion überwiesen wird.

Schmied Walter · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Monsieur le conseiller fédéral, merci pour votre précision et pour votre disponibilité à accepter la motion.

D'une part, il est question de forêts et d'autre part, il est question de surfaces agricoles. Il y a encore une troisième catégorie de surfaces qui sont les biotopes des pâturages boisés ("bestockte Weiden"). Ce sont des pâturages occupés par des sapins et c'est un biotope très caractéristique pour l'ensemble de l'Arc jurassien.

Est-ce que vous pouvez déclarer être d'accord de vouer une attention particulière à ce genre de biotopes et, peut-être, d'influencer aussi l'Office fédéral de l'agriculture pour qu'il prenne en compte l'indemnisation pour ces biotopes en matière de préservation du paysage?

Leuenberger Moritz · BR-M · Bundesrat · Zürich

Herr Schmied, ich verspreche Ihnen gar nichts. Nach meiner Antwort vorhin zur Munition im Thunersee bin ich sehr vorsichtig geworden, und ich werde dieses Biotop und die darum herum stehenden Tannen zunächst ganz genau prüfen, bevor ich hier etwas verspreche.

Kunz Josef · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Herr Bundesrat, Sie haben erklärt, dass den Kantonen eine gewisse Flexibilität eingeräumt werde. Nun schreiben Sie aber im Waldprogramm 2004-2015 bei den Massnahmen, dass in Gebieten, wo die Waldfläche auf natürliche Weise zunimmt, auf einen Realersatz verzichtet werden kann. Diese Gebiete liegen vor allem im Berggebiet, in den voralpinen Zonen usw. Wie sieht es im Talgebiet aus? Dort geht es ja um die Kulturfläche, auf der diese Waldverluste entstehen, dort ist es massgebend, ob der Wald aufgrund gesetzlicher Massnahmen nicht ersetzt werden muss - und nicht im Berggebiet.

Leuenberger Moritz · BR-M · Bundesrat · Zürich

Wir haben keine Eingrenzung auf das Berggebiet vorgenommen, sondern wir meinen alle Gebiete, in denen die Waldfläche zunimmt. Ich muss aber betonen, dass wir sagen: Man kann auf diesen Realersatz verzichten. Es wird Sache der Gesetzgebung sein, das so einzugrenzen, dass es die Kantone in einer vernünftigen Art und Weise handhaben können. Aber auch das Talgebiet kann von dieser Änderung betroffen sein.

Binder Max · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Eine Abstimmung erübrigt sich, da der Bundesrat jetzt bereit ist, die Motion entgegenzunehmen.

Angenommen - Adopté