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Welche Zukunft für den Zusatzversicherungsbereich?
Engler Stefan · P-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Präsident (Engler Stefan, Präsident): Herr Brüngger hat sich von der schriftlichen Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt erklärt und verlangt eine Diskussion. - Dem wird nicht opponiert.
Brüngger Severin · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · FDP-Liberale Fraktion
Besten Dank vorab für die Antworten an den Bundesrat. Wir haben heute Abend mit der Motion Poggia ja schon einmal über das Thema der Zusatzversicherungen gesprochen; es scheint also doch ein Thema zu sein. Die bundesrätliche Antwort ist formal korrekt, bleibt aber zu stark im Juristischen verhaftet. Eine gesundheitsökonomische und ordnungspolitische Einordnung fehlt mir hier ein wenig. Ich hätte mir eine strategische Aussage gewünscht, wie der Bundesrat die Systemarchitektur unseres Dreisäulenmodells langfristig sichern will.
Wir stehen in einem Spannungsfeld: Die OKP baut den Pflichtleistungskatalog schrittweise aus, gleichzeitig ist der politische Druck hoch, Prämien und Kosten zu bremsen. Das erzeugt Druck auf Tarife und Leistungserbringer. Ohne Leitplanken drohen zwei unerwünschte Pfade: Entweder wird die OKP überdehnt, oder es entsteht eine Rationierung, etwa über Wartezeiten oder eine Angebotsreduktion.
In diesem Kontext kommt der privaten Krankenzusatzversicherung eine ergänzende Rolle zu; sie kann eine Differenzierung ermöglichen und Innovation fördern. Aber das funktioniert nur, wenn der Wettbewerb auch tatsächlich spielt. Hier überzeugt mich die bundesrätliche Argumentation nicht wirklich. Den Markt entscheiden zu lassen, ist in einem stark regulierten Markt keine Strategie. Wenn der OKP-Katalog wächst, schrumpft der eigenständige Spielraum für die Zusatzversicherung. Diese Wechselwirkung ist wichtig.
Damit komme ich noch zum Problem der gefangenen Versicherten. Die Bleibegarantie wird als Schutz genannt. In der Realität ist sie für viele eine Einbahnversicherung. Ja, das Kündigungsrecht liegt beim Versicherten; aber gerade ältere Versicherte haben faktisch oft keine reale Exit-Option, weil sie anderswo nicht mehr zu tragbaren Bedingungen unterkommen. Der Hinweis auf Artikel 156 der Aufsichtsverordnung (AVO) hilft nur begrenzt, weil er den Übertritt in einen offenen Bestand in der Regel nur innerhalb derselben Versicherungsgruppe ermöglicht. Das ist kein echter Anbieterwechsel; damit bleibt der Wettbewerb blockiert.
Gefangene Segmente bedeuten weniger Preis- und Qualitätsdisziplin und schwache Innovationsanreize. Wettbewerb funktioniert nur, wenn Wechselmöglichkeiten real sind, wenn Annahmeregeln klar sind und wenn man Mechanismen wie die Mitgabe von Alterungsrückstellungen und funktionale Äquivalente ernsthaft prüft. Ohne Reform drohen eine Marktsegmentierung nach Alter, eine Risikoselektion bei jungen Versicherten und eine Bestandesabschöpfung bei älteren.
Zum Schluss noch kurz zu den erwähnten sogenannten Doppelvergütungen: Diesem Narrativ wurde etwas zu viel Gewicht gegeben. Es gilt nämlich das Austauschprinzip: Wo echte Mehr- und Zusatzleistungen erbracht werden, dürfen dafür eigene Honorare ohne Bezug zu OKP-Tarifen vereinbart werden. Eine Doppelvergütung im Sinn einer zweimaligen Abrechnung derselben OKP-Leistung ist somit nicht der Normalfall. Wenn es Missbrauch gibt, dann muss er konkret belegt und gezielt sanktioniert werden, statt pauschal die Zusatzversicherer zu delegitimieren.
Ich bedanke mich herzlich für Ihre Antwort.
Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen
Herr Ständerat Brüngger, ich habe Verständnis dafür, dass Sie sagen, es sei sehr juristisch. Es ist auch sehr juristisch, es ist nicht wirklich eine lebensverlängernde Materie. Die Zusatzversicherung ist einfach beim EFD, weil die Finma die Aufsicht über die Zusatzversicherung hat, aber ich bin keine Krankenversicherungsspezialistin.
Ich kann Ihnen bezüglich der ersten Frage sagen: Die Abgrenzung zwischen der OKP und der Zusatzversicherung bzw. den Selbstzahlern ergibt sich einfach aus dem Gesetz, und die Zusatzversicherung kann nur Leistungen abdecken, die nachvollziehbar ausgewiesen werden. Das war die gesetzliche Frage.
Dann zur zweiten Frage: Die Zusatzversicherung ist im Verhältnis zur OKP von wesentlicher Bedeutung, weil auf dem Markt etwa 600 Produkte geführt werden. Der Bundesrat kann sich aber nicht dazu äussern, wie sich das Angebot der Krankenzusatzversicherung hier im Detail auswirkt. Das dürfte von verschiedenen Faktoren abhängen und obliegt auch dem Markt.
Zum dritten Problem, das Sie angesprochen haben: Dass ältere Versicherte, die ihre Zusatzversicherung sehr spät wechseln möchten, dies teilweise nicht mehr tun können, entspricht tatsächlich der Realität; zumindest höre ich das in meinem Bekanntenkreis. Allerdings muss man auch sagen, dass der Grundversicherungsschutz ja erhalten bleibt; das ist einfach so. Die Garantie, dass Sie eine Grundversicherung haben, wird davon also nicht berührt. Und der Bundesrat ist auch der Auffassung, dass der Wettbewerb trotz gewisser Einschränkungen spielt.
Engler Stefan · P-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Präsident (Engler Stefan, Präsident): Damit ist das Geschäft erledigt.